Wikipedia:Administratoren/Probleme/Problem zwischen M.ottenbruch und Bernd Bergmann

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Problem

Beschwerdeführer, Datum: Bernd Bergmann (Diskussion) 23:21, 13. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Beteiligter Administrator: Benutzer:M.ottenbruch

Missbräuchlich bzw. grob fehlerhaft eingesetzte Funktion: Benutzersperre

Erläuterung: Ich wurde am 31.08.23 nach dieser VM-Meldung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen WP:KPA für eine Woche gesperrt.

  1. Ich hatte die Löschung einer Aussage als "»Whitewashing« eines Mannes, der am System der Judenverfolgung mitschuldig war", bezeichnet. Damit hatte ich demjenigen, der die Löschung vorgenommen hatte, keinesfalls Vorsatz unterstellt; ebensowenig demjenigen, der ihn unterstützt hatte. Es ehrt meine Kontrahenten, dass sie ein vorsätzliches "Whitewashing" bestreiten. Aber auch ohne den Vorsatz des "Whitewashing" kann das Ergebnis ihres Wirkens dennoch ein "Whitewashing" sein. Es ist mein gutes Recht, das Ergebnis der Löschung entsprechend zu bewerten. Und ich stehe zu dieser Bewertung. Einen PA kann ich darin nicht erkennen, sondern lediglich eine zulässige Meinungsäußerung. Ich habe den Vorwurf innerhalb einer VM geäußert, nicht innerhalb einer Artikeldiskussion. Bei einer VM ist es zwingend erforderlich, Klartext zu reden. Die Begründung der gegen mich verhängten Sperre widerspricht dem demokratischen Prinzip der Meinungsfreiheit und damit den Grundsätzen der Wikipedia. Ist es hier tatsächlich nicht mehr möglich, das grundgesetzlich zugesicherte Recht auf Meinungsfreiheit wahrzunehmen? Muss man dafür tatsächlich eine 5-tägige Sperre hinnehmen?
  2. Ich hatte einem anderen User auf seinen eigenen PA geantwortet: "Genauso könnte ich dir unterstellen, dass du einen Mitschuldigen der Judenverfolgung weißwaschen wolltest." Dies war eindeutig ein Konjunktiv, so dass ich auch hier keinen PA erkennen kann. Zuvor hatte dieser User mir unterstellt, ich wolle "den einfältigen Text eines DDR-Schönredners als enzyklopädisch wertvoll adeln". In der vorherigen VM-Diskussion hatte er mir darüber hinaus vorgeworfen, ich würde einen "kindischen Standpunkt" vertreten. All diese Äußerungen, die ich ausdrücklich als "böswillig" bzw. als PA gewertet hatte, führten zu keinerlei Sanktionen gegen diesen User, nicht einmal zu einer entsprechenden Ansprache. Stattdessen wurde ich gesperrt, obwohl ich lediglich einen Konjunktiv gebraucht hatte, um dem User die Tragweite seiner Anschuldigungen begreiflich zu machen. Diese Sperre war nicht nur sachlich falsch, sondern auch ein Verstoß gegen das Prinzip der Gleichbehandlung.

Die VM war übrigens ein Verstoß gegen den Hinweis #5 für WP:VM ("Vandalismusmeldungen zu den Punkten 3 und 4 auf dieser Seite sind unnötig. Mitlesende Admins haben die Seite im Blick und reagieren selbst auf missbräuchliche ... Beiträge."), was aus meiner Sicht auch Adminprobleme einschließt. Dieser Verstoß wäre bei manch anderem User schon wieder Grund für eine Sanktion. Hier wurde dieser Verstoß vom bearbeitenden Admin völlig ignoriert. Auch dies ist für mich ein Hinweis auf Ungleichbehandlung.

Bemerkenswert finde ich ebenso, dass der verantwortliche Admin auf Nachfrage mitteilte, er hätte es "zur Abwechslung mal so gehalten", daß er die VM überdacht habe, bevor er seine Entscheidung gefällt habe. Wenn er das sonst nicht macht, dann ist er ein schlechter Admin. Desweiteren begründete er seine Entscheidung nachträglich (ohne tatsächlich auf meine Argumente einzugehen): wenn eine Aussage zu Globke und dem gegen ihn geführten „Prozeß“ (Sic!) nicht den Ansprüchen von WP:BLG genügt, dann müsse man diese Aussage entfernen können, ohne sich von irgendjemandem „Whitewashing“ vorwerfen lassen zu müssen. Ausgerechnet die Interpretation von WP:BLG war aber der Hauptinhalt der ursprünglichen Sachdiskussion, die mittels eines Editwars abgebrochen wurde, was wiederum Hauptinhalt der administrativ zensierten VM-Diskussion war. Damit hat er eine inhaltliche Entscheidung getroffen, die auf VM gar nicht getroffen werden darf. Das Ergebnis einer per Edit-War abgebrochenen Diskussion vorwegzunehmen (a), mir zugleich die Möglichkeit zu nehmen, in der deshalb geführten VM-Diskussion umfassend zu argumentieren (b) und damit auch noch meine Sperre aufgrund einer Gegen-VM zu begründen (c), das ist in hohem Maße unredlich. Dass M.ottenbruch dabei "Prozeß" in Anführungsstriche setzt, belegt zusätzlich seinen POV und seine Voreingenommenheit. (Zur Erinnerung: Inhaltlicher Streitpunkt war die Entfernung der Aussage, dass dieser Prozess den "höchsten Anforderungen der Rechtsstaatlichkeit" genügte.) Als voreingenommener Admin hätte er diese VM gar nicht entscheiden dürfen.

Die gegen mich gerichtete VM betrachte ich als böswillige Skandalisierung eines zulässigen Diskussionsbeitrages, um einen unbequemen Andersdenkenden mundtot zu machen. Ich habe noch immer die Hoffnung, dass es Admins gibt, die das erkennen und meine Sperre nachträglich auf 0 korrigieren.

Links: s.o.

Missglückter Versuch einer Klärung des Streitfalls mit dem betroffenen Admin: Benutzer Diskussion:M.ottenbruch #Deine VM-Entscheidung vom 31.08.23 gegen mich

Beteiligte Benutzer: Atomiccocktail (Difflink auf die Benachrichtigung), Phi (Difflink auf die Benachrichtigung), Tohma (Difflink auf die Benachrichtigung), Count Count (Difflink auf die Benachrichtigung)

Stellungnahme des betroffenen Admins

  1. Die Behauptung, die VM sei „ein Verstoß gegen den Hinweis #5 für WP:VM ("Vandalismusmeldungen zu den Punkten 3 und 4 auf dieser Seite sind unnötig. Mitlesende Admins haben die Seite im Blick und reagieren selbst auf missbräuchliche ... Beiträge."), was aus [Sicht des Beschwerdeführers] auch Adminprobleme einschließt“, ist für mich nicht nachvollziehbar: Mit „auf dieser Seite“ ist ersichtlich WP:VM gemeint, und nicht etwa: „alle Seiten, von denen Nutzer annehmen könnten, daß Admins sie auf ihrer Beobachtungsliste haben könnten“.
  2. Die zitierte einleitende Bemerkung auf meiner BD: „Ich habe es bei dieser VM zur Abwechslung mal so gehalten, daß ich sie überdacht habe, bevor ich meine Entscheidung gefällt habe“, bezog sich auf die Aufforderung des Beschwerdeführers, „[m]eine VM-Entscheidung nochmal zu überdenken“. Das klingt für mich so, als gehe er davon aus, ich hätte das nicht bereits vor der Entscheidung getan. Ich erlaube mir auf meiner BD bisweilen auch Formulierungen mit gemäßigt humoristischem Charakter. Ich halte das allerdings nicht für eine mißbräuchliche oder grob fehlerhafte Anwendung meiner erweiterten Rechte.
  3. Ich habe durch meine VM-Entscheidung keine „inhaltliche Entscheidung getroffen, die auf VM gar nicht getroffen werden darf.“ Meine Begründung lautete: „Ich denke, es wurde nun lang genug zugewartet. Die Sachlage ist ziemlich eindeutig; von den Admins, die sich an der Diskussion beteiligt haben, stellt nieman den Verstoß gegen WP:KPA in Abrede. Daß die Aussage dem Melder gegenüber im Konjunktiv, und „nur“ den beiden anderen persönlich Angegriffenen gegenüber im Indikativ getätigt worden ist, ist meiner Ansicht nach kein mildernder Umstand […].“ Ich habe dem Beschwerdeführer lediglich auf seine Nachfrage auf meiner BD hin erläutert, was Gegenstand der VM war. Hätte beispielsweise irgendjemand geschrieben, daß bestimmte Teile des Artikels gestrichen werden müßten, weil Hans Globke ein ganz feiner Mensch gewesen sei, der lediglich das Pech gehabt hätte, von 1933 bis 1945 deutscher Beamter gewesen zu sein und dabei nur seine Pflicht getan hätte, dann hätte ich im Vorwurf, „‚Whitewashing‘ eines Mannes [zu betreiben], der am System der Judenverfolgung mitschuldig war“, möglicherweise auch eher keinen Verstoß gegen WP:KPA gesehen oder mich mindestens vor Entscheidung der VM gedrückt. Um einen so gelagerten Fall ging es hier aber nicht. Selbst wenn die Einschätzung, daß die Meinung eines ehemaligen stellvertretenden Generalstaatsanwaltes der DDR über die Rechtsstaatlichkeit eines bestimmten, in der DDR in Abwesenheit durchgeführten Strafprozesses nach den Regelungen in WP:Belege#Umgang mit parteiischen Informationsquellen behandelt werden sollte, nicht auf der Artikeldiskussion mehrheitsfähig wäre, würde das nichts am Charakter des geäußerten Vorwurfs als Verstoß gegen WP:KPA ändern. Eine inhaltlich Entscheidung zu dieser Frage habe ich aber nicht getroffen, und schon gar nicht in der VM.
  4. Die übrigen Anmerkungen des Beschwerdeführers greifen ebenfalls nicht:
    a: Ein etwaiger Edit-War war nicht Gegenstand der VM, sondern ein Verstoß gegen WP:KPA.
    b: Nachgerade absurd ist der Vorwurf, ich hätte dem Beschwerdeführer „die Möglichkeit [genommen], in der deshalb geführten VM-Diskussion umfassend zu argumentieren“. Vielmehr war ich es, der in der VM darum gebeten hat, eine Stellungnahme des Gemeldeten abzuwarten, was Gardini unterstützt hat. Deswegen wurde die VM 38 Stunden lang offen gehalten, ohne daß der Beschwerdeführer sich eingelassen hätte. Irgendwann muß aber auch mal Schluß sein.
    c: Ich habe mit der ausgebliebenen Einlassung des Gemeldeten keineswegs „auch noch [s]eine Sperre aufgrund einer Gegen-VM“ begründet. Ich bin nicht einmal sicher, ob ich verstehe, was das bedeuten soll. Meine Sperrbegründung habe ich jedenfalls oben bereits zitiert, und dort ist davon keine Rede.
  5. Die Darstellung: „Inhaltlicher Streitpunkt war die Entfernung der Aussage, dass dieser Prozess den "höchsten Anforderungen der Rechtsstaatlichkeit" genügte“, stellt den Sachverhalt verzerrt dar: Die Frage war nicht, ob die Aussage zutreffend oder unzutreffend sei, sondern ob sie ausreichend gemäß WP:Belege#Umgang mit parteiischen Informationsquellen belegt sei. Für letzteres ist es völlig irrelevant, ob man der Aussage zustimmt oder nicht. Deswegen war diese Frage auch genau nicht Gegenstand der VM-Entscheidung.
  6. Nur am Rande möchte ich darauf hinweisen, daß der Nutzer die AP-gegenständliche Sperre keiner Sperrprüfung hat unterziehen lassen.

-- M.ottenbruch ¿⇔! RM 00:56, 14. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Was ich noch vergessen hatte: Die in der ersten Zeile der Beschwerde verlinkte VM, um die es hier geht, beginnt mit dem Wort „Dies“, was einen Link zu dem Edit darstellt, durch den der Melder sich persönlich angegriffen fühlte. Dieser Link führt zu dem letzten AP des Beschwerdeführers, das er nach seiner letzten Sperre angestrengt hat. Die Behauptung des Beschwerdeführers: „Ich habe den Vorwurf innerhalb einer VM geäußert, nicht innerhalb einer Artikeldiskussion. Bei einer VM ist es zwingend erforderlich, Klartext zu reden“, entbehrt also jeder Grundlage. Wieso sollte es „zwingend erforderlich“ sein, in einem Adminproblem gegen einen bestimmten Admin einen Dritten persönlich anzugreifen? Die gleiche Art von Bezugsfehler macht der Beschwerdeführer übrigens auch, wenn er die Löschung der nach überwiegender Ansicht unzureichend belegten Aussage über die Rechtsstaatlichkeit eines bestimmten Strafprozesses als „Whitewashing“ einer bestimmten Person bezeichnet, die an diesem Strafprozeß gar nicht teilgenommen hat. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 09:37, 14. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Diskussion

In diesem Jahr bereits 3 Sperren durch 3 verschiedene Admins, daraufhin 3 AP, die letzten beiden bereits als unbegründet abgewiesen. So langsam wird es lächerlich. Die zur Sperre führende VM verlief recht eindeutig - wo da ein missbräuchlicher Gebrauch der Adminrechte liegen soll, ist nicht ersichtlich. Stefan64 (Diskussion) 23:56, 13. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Der Kollege Bergmann hat während der VM – also vor der Sperre – nicht von der Möglichkeit zur Stellungnahme Gebrauch gemacht, zu der er mehrfach freundlich und mit ungewöhnlich langer Frist aufgefordert worden war. Nach erfolgter Sperre hat er keine SP beantragt, obwohl er eine ganze Woche dafür Zeit gehabt hätte. Ich halte dieses AP daher für missbräuchlich.
Auch in der Sache war M.ottenbruchs VM-Entscheidung völlig korrekt. Hyperdieter hat seine 1–3 Tage ja unter der Annahme veranschlagt, es handele sich wegen des Konjunktivs in einem der Sätze um ein rhetorisches Missgeschick. Diese Annahme teile ich nicht, den Satz im Konjunktiv halte ich für unbeachtlich, der Satz im Indikativ ist für sich genommen zu bewerten. Dementsprechend habe auch ich eine längere Sperrdauer für angebracht gehalten. Die hätte gemildert werden können durch eine aufrichtige Entschuldigung des Gemeldeten, die so oder so angebracht wäre, insbesondere in Anbetracht der ungewöhnlich aufrechten Haltung des betroffenen Melders Atomiccocktail gegen Antisemitismus innerhalb der Wikipedia. Zu einer solchen Entschuldigung ist es aber trotz anderthalbtägiger Gelegenheit nicht gekommen. Hätte ich die VM – wie für den Fall, dass es sonst niemand tut, angekündigt – am nächsten Morgen entschieden, hätte ich ebenfalls eine einwöchige Sperre verhängt. --GardiniRC 💞 RM 00:10, 14. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

An der VM waren neben dem schließlich entscheidenden Admin fünf (!) weitere beteiligt. Es ist wohl vielmehr ungewöhnlich, das eine VM nicht nur solange läuft, sondern der Gemeldete derselben in deren Verlauf so oft um Rückmeldung gebeten wird: VM vom 30. August 05:32 Uhr. Hinweis durch Mautpreller um 10:47 Uhr auf dessen Disk, durch Gardini um 12:44 Uhr per Ping in der VM, durch mich um 09:23 Uhr des Folgestages wiederum auf seiner Disk, bevor M.ottenbruch nach 38 Stunden wegen Verstoß gegen KPA entschied. Es wurde folglich ein Mehraugenprinzip gewahrt, Zeit zur Stellungnahme in ausreichendem Umfang incl. Hinweisen gewährt und nicht in der Nachfolge durch den Gesperrten das Instrument einer SPP genutzt. Insbesondere letztere wäre aber das geeignete Instrumentarium gewesen, wenn, ja wenn wie Eingangs gefordert die Option gesucht worden wäre, die Sperre nachträglich auf 0 zu korrigieren. Was im Übrigen eh nicht möglich ist, sie hätte lediglich in einer SPP verkürzt werden können.
Als AP „werden nur Beschwerden über Administratoren behandelt, die ihre erweiterten Rechte missbräuchlich oder grob fehlerhaft eingesetzt oder mit deren missbräuchlicher Anwendung gedroht haben sollen.“ → entsprechend kann dieses AP wohl nicht für den Antragsteller zum gewünschten Ergebnis führen. --WvB 06:40, 14. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Hallo Bernd, sorry, aber auch du kannst mal falsch liegen, auch du. Wenn dir das dann aufgezeigt wird, egal ob in einer Diskussion, oder durch eine VM Meldung, dann solltest auch du mal überlegen, ob es nicht sein kann, dass auch du mal falsch gelegen haben könntest. Statt dessen kommt dann von die eine AWW-Stimme, ein AP, usw. Dir wurde in der VM die Möglichkeit zur Antwort gegeben, sie wurde außergewöhnlich lange offen gehalten. Deine Formulierung, selbst wenn du es anders gemeint haben solltest, was ich jedoch noch immer nicht erkennen kann, war beleidigend. Du hast dich nicht gemeldet, du bist nicht den Weg Sperrprüfung gegangen, du hast deine Formulierung nicht gerade gezogen, bis jetzt nicht. Nichts von alle dem. Inzwischen sehe ich nur noch von dir eine Art von "Gaming the System". Nicht weil du es böse meinen würdest, einfach weil du nicht die winzig kleine Möglichkeit in Betracht ziehen magst, auch du kannst dich irren und dich falsch verhalten haben. Sorry, aber das hast du. In so fern halte ich dieses AP nicht für stichhaltig und kann nicht erkennen, dass hier ein Admin seine Rechte grob Fehlerhaft oder missbräuchlich eingesetzt hat. Viele Grüße --Itti 08:34, 14. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Ich denke, man sollte das zügig schließen: 5 Admins (incl) mir haben sich für eine Sperre ausgesprochen. Selbst wenn sie inhaltlich falsch gewesen wäre (war sie IMHO nicht) wäre das immer noch lange kein Missbrauch erweiterter Rechte. Wir sind hier eher nah am "Missbrauch von Funktionsseiten". --Hyperdieter (Diskussion) 10:55, 14. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]
Wahrscheinlich gehört das alles ja zu den Dingen, die man als Admin „aushalten muß“. Sonst würde ich noch darauf hinweisen, daß der Kollege
  1. für den „Mißbrauch von Funktionsseiten“ vor drei Wochen schon einmal gesperrt worden ist,
  2. dieses AP dazu nutzt, die PAs, für die er gesperrt worden ist, zu wiederholen und zu bekräftigen und sie
  3. noch um die Unterstellung erweitert, die von ihm persönlich Angegriffenen seien ja möglicherweise zu blöd, um zu erkennen, daß sie das von ihm unterstellte Verhalten tatsächlich an den Tag legen („Damit hatte ich demjenigen, der die Löschung vorgenommen hatte, keinesfalls Vorsatz unterstellt; ebensowenig demjenigen, der ihn unterstützt hatte. Es ehrt meine Kontrahenten, dass sie ein vorsätzliches "Whitewashing" bestreiten. Aber auch ohne den Vorsatz des "Whitewashing" kann das Ergebnis ihres Wirkens dennoch ein "Whitewashing" sein.“).
So richtig nachvollziehen kann ich das alles nicht. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 19:54, 14. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Ich denke auch an eine VM gegen Bernd Bergmann, ich fühle mich extrem belästigt und sehe dafür noch viel mehr Anlass bei denen (Admins), die sich damit noch intensiver beschäftigen müssen. Ich sehe im Gegensatz zu Itti eine Zielrichtung: alle, die etwas gegen seine Vorgehensweise schreiben oder gegen ihn entscheiden, müssen dafür büßen, indem sie in dauernder Folge ihre klar berechtigten Texte und Entscheidungen immer und immer wieder begründen müssen. Das ist extremer Zeitraub für alle anderen, dafür ist das System von Freiwilligen nicht gemacht und wer das auch nach zig Erklärungsversuchen nicht verstanden hat, ist reiner Ballast für das schon überlastete System. Dann sollte man das System verlassen oder dazu gezwungen werden --Tohma (Diskussion) 11:09, 14. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe deine Zielrichtung: alle, die etwas gegen deine Vorgehensweise schreiben, müssen dafür büßen, indem sie in dauernder Folge ihre klar berechtigten Texte und Entscheidungen immer und immer wieder begründen müssen. Das ist extremer Zeitraub für alle anderen, dafür ist das System von Freiwilligen nicht gemacht und wer das auch nach zig Erklärungsversuchen nicht verstanden hat, ist reiner Ballast für das schon überlastete System. Dann solltest du das System verlassen oder dazu gezwungen werden. --Bernd Bergmann (Diskussion) 23:37, 14. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Kleine Erläuterungen zur Stellungnahme des betroffenen Admins:

  • "Ein etwaiger Edit-War war nicht Gegenstand der VM, sondern ein Verstoß gegen WP:KPA." - Das ist korrekt. Ich meinte aber diese erste VM, die das AP auslöste, wo der angebliche PA geäußert wurde.
  • "Nachgerade absurd ist der Vorwurf, ich hätte dem Beschwerdeführer „die Möglichkeit [genommen], in der deshalb geführten VM-Diskussion umfassend zu argumentieren“." - Das bezog sich auf das AP, das die Fortsetzung der ersten VM war, und wo mir die Möglichkeit genommen wurde, umfassend zu argumentieren, indem man meine Äußerung administrativ "zensierte". Das ist nicht absurd, das ist Tatsache. --Bernd Bergmann (Diskussion) 23:37, 14. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]
  • Ich bezeichnete die VM deshalb als Gegen-VM, weil sie sich auf meine Meinungsäußerung aus dem AP der ersten VM bezog.
  • Auf meinen Vorwurf der Ungleichbehandlung ist der Admin nicht eingegangen. Unter WP:KPA steht ausdrücklich: "Auch für Angriffe gegen in Artikeln beschriebene Personen bietet Wikipedia keinen Platz." In diesem Edit bezeichnet mein Atomiccocktail eine noch lebende Person als "Täter", obwohl diese noch nie vor einem Gericht stand. Auf diesen Regelverstoß habe ich nun bereits mehrfach aufmerksam gemacht, ebenso auf den PA gegen mich selbst. Während ich aus meiner Sicht willkürlich gesperrt wurde, wird meinen eigenen Hinweisen einfach nicht nachgegangen.
  • Wieso wird mir vorgeworfen, das ich keine Sperrprüfung eingeleitet hätte? Es gibt keine Verpflichtung zu einer Sperrprüfung. Ich hatte aus verschiedenen Gründen innerhalb der Sperrfrist keine Zeit dazu. Nach Ablauf der Sperre gibt es nur noch die Möglichkeit eines AP. Wer mir das zum Vorwurf macht, sucht künstlich nach Gründen, um mir irgendetwas Negatives unterstellen zu können.

Und noch eine Anmerkung zum sogenannten "Missbrauch von Funktionsseiten": Ich habe noch nie davon gehört, dass in unserem Rechtssystem ein Verurteilter, nur weil er in Revision geht oder Berufung einlegt, eine Maßregelung wegen "Missbrauch des Gerichts" befürchten musste. --Bernd Bergmann (Diskussion) 23:37, 14. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Keiner der Diskutanten hier sieht nur im entferntesten so etwas wie eine missbräuchlich bzw. grob fehlerhaft eingesetzte Funktion der Adminrechte durch den sperrenden Admin M.ottenbruch. Bernd Bergmann hätte sich in der VM schon äußern können wozu er auch aufgefordert wurde und die VM war ungewöhnlich lang offen vorauf er verzichtet hatte. Ebenso wurde auf eine Sperrprüfung verzichtet. Als logische Konsequenz erfolgte nun ein Adminproblem von denen der Antragsteller bereits seit Dezember 2022 drei stellte und ebenso eine Anfrage ans SG. In der VM haben sich mehrere Admins einhellig dazu ausgesprochen was M.ottenbruch dann letztlich umgesetzt hat. Ich würde dem Antragsteller raten hier nicht permanent gaming the system zu betreiben und das Wikilayering zu reduzieren. Eine Grundlage für ein Fehlverhalten des Admins M.ottenbruch ist weder erkennbar noch von irgend jemanden als dem Antragsteller behauptet. Damit schließe ich hier das AP als unbegründet. --codc senf 00:32, 15. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]