Karbachmoos

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Naturschutzgebiet „Karbachmoos“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Lage Wangen im Allgäu, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 10,5 ha
Kennung 4.186
WDPA-ID 164025
Geographische Lage 47° 44′ N, 9° 49′ OKoordinaten: 47° 44′ 18″ N, 9° 48′ 59″ O
Karbachmoos (Baden-Württemberg)
Karbachmoos (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 22. Februar 1990
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen
f2

Das Gebiet Karbachmoos ist ein mit Verordnung vom 22. Februar 1991 des Regierungspräsidiums Tübingen ausgewiesenes Naturschutzgebiet (NSG-Nummer 4.186) im Gebiet der baden-württembergischen Stadt Wangen im Allgäu im Landkreis Ravensburg in Deutschland.

Das 10,5 Hektar große Naturschutzgebiet Karbachmoos gehört naturräumlich zum Westallgäuer Hügelland. Es liegt etwa 5,7 Kilometer nordwestlich der Innenstadt Wangens, zwischen den Weilern Leupolzmühle und Ruzenweiler, auf einer Höhe von 580 bis 603 m ü. NN. In den Flurkarten werden diese Gemarkungen mit Karsee und Leupolz bezeichnet.

Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung des Karbachmooses als typische bäuerlich genutzte Flachmoorlandschaft der Talaue mit hohem Biotop- und Artenschutzwert. Das Mosaik aus Streuwiesen, Hochstaudenfluren und naturnahem Bachlauf stellt ein wichtiges Rückzugsgebiet gefährdeter Lebensgemeinschaften mit zahlreichen gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar. Es hat eine wichtige Funktion im Feuchtgebietsverbund des Karbachtals, die durch die Unterschutzstellung gefördert werden soll.[1]

Flora und Fauna

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Aus der schützenswerten Flora sind unter anderem folgende Arten zu nennen:

Aus der schützenswerten Fauna sind neben verschiedenen Libellen-, Schmetterlings- und Heuschreckenarten unter anderem folgende Arten zu nennen:

  • Regierungspräsidium Tübingen, Referat für Naturschutz und Landschaftspflege (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. 2. überarbeitete und ergänzte Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2006, ISBN 3-7995-5175-1, S. 342–343.

Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Karbachmoos« vom 22. Februar 1991 (GBl. v. 13. Mai 1991, S. 207)