Diskussion:Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz/Archiv1

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Ausweisvorlage

Die im Abschnitt zu § 7 erwähnte Pflicht zur Vorlage eines Ausweises besteht m.E. nur bei Prepaid-Karten, siehe § 172 Abs. 2 TKG. § 7 TTDSG enthält nur eine Kann-Regelung zur Verfizierung, legitimiert die Speicherung und verpflichtet zur Löschung. Ich würde das entsprechend ändern, wenn sich kein Widerspruch ergibt. --Hennx (Diskussion) 17:04, 8. Jun. 2022 (CEST)

Ja, gerne weiter konkretisieren. Den § 172 (1) TKG aber nicht außer Acht lassen: Pflicht zur Erhebung (ohne Verifizierung) für nummerngebundene Anschlüsse. Der § 172 (2) TKG schreibt für Prepaid zusätzlich zur Erhebung auch die Verifizierung vor. --Wolfdietmann (Diskussion) 19:59, 8. Jun. 2022 (CEST)