Diskussion:Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

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Letzter Kommentar: vor 14 Tagen von Aktenstapel in Abschnitt Inkrafttreten
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Literatur und Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Vielen Dank für die Empfehlung eines Buchs und eines Blogs zum TTDSG!

Zitierte Veröffentlichungen sollten das Thema vertiefen. Bringt die Textsammlung, die in ihrer 6. Auflage auch den Text des TTDSG aus dem Bundesgesetzblatt aufgenommen hat, tatsächlich vertiefende Information?

Ebenso sollten Blogs externer Datenschutzbeauftragter geprüft werden, ob sie das Thema vertiefen oder vorwiegend der Werbung für den Dienstleister dienen, bevor sie in die Literaturliste aufgenommen werden. Die Wikipedia-Richtlinien schließen Weblinks auf Weblogs aus, es sei denn, es handelt sich um Angebote besonders renommierter und zuverlässiger Institutionen/Herausgeber.

Ich habe deshalb deine Eintragungen, lieber @Winterjens:, rückgängig gemacht. Hältst Du meine Einschätzung des Grads der Vertiefung der Textsammlung und von Renommee und Zuverlässigkeit des vorgeschlagenen Blog-Autors für falsch? Dann lass uns bitte Deine Argumente wissen.--Wolfdietmann (Diskussion) 18:29, 14. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Inkrafttreten[Quelltext bearbeiten]

Wie kann es sein, dass die Änderung eines Gesetzes vor dessen Inkrafttreten in Kraft tritt? --Hvs50 (Diskussion) 12:33, 27. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Sehr gute Frage. Wenn du die Antwort aus dem Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet* Vom 12. August 2021 entnommen oder eine Antwort vom BMJV bekommen hast, trage sie doch bitte in den Artikel ein.--Wolfdietmann (Diskussion) 18:27, 27. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Wollte niemand hier auf den Fuß treten. Scheint halt die immer weiter verbreitete gesetzgeberische heiße Nadel zu sein. Aber selbst wenn es so im BGBl. steht - eine Fußnote sollte es - bis zur nächsten Änderung - wert sein? Vielleicht sollte man auch einfach das jüngste Datum des Inkrafttretens von Änderungen und die Quelle dazu eintragen? --Hvs50 (Diskussion) 21:07, 28. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Das ist eigentlich gar nicht so kompliziert. Es ist ja keine Regelung des Gesetzes, sondern nur ein Verweis auf ein anderes Gesetz geändert worden. Mitunter lässt das Inkrafttreten eines Gesetzes mehrere Monate auf sich warten. Das bedeutet nicht, dass sich die Welt jenseits des Gesetzes nicht weiterdrehe. Aus meiner Sicht deutet nichts auf eine „heiße Nadel“ hin, wenn (wie hier) Folgeänderungen anderer Gesetze vor Inkrafttreten eines Gesetzes nötig werden. --Aktenstapel (Diskussion) 11:40, 16. Mai 2024 (CEST)Beantworten