Wikipedia:Auskunft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. April 2024 um 18:18 Uhr durch 37.49.29.95 (Diskussion) (→‎Ryan Davenport). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 37.49.29.95 in Abschnitt Ryan Davenport
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Abkürzung: WP:AU, WP:AUS

Du konntest eine Information in Wikipedia trotz Benutzung der Suchfunktion der Wikipedia, einer Suchmaschine und des Archivs dieser Seite (Suchfeld unten) nicht finden? Dann beantworten Wikipedianer auf dieser Seite allgemeine Wissensfragen.

Bedenke dabei bitte:

  • So manche Antwort auf eine Frage ist im Internet per Suchmaschine schneller gefunden, als die Frage hier gestellt und beantwortet werden kann.
  • Die Auskunft ist kein Diskussionsforum. Daher ist auch nicht die Ausbreitung von Meinungen oder eigenen Theorien das Ziel, sondern die Verbreitung von belegbarem Wissen.

Für viele Anliegen gibt es spezielle Seiten:

Wie stelle ich meine Frage am besten?
  • Die Kurzanleitung erklärt, wie du eine Frage stellst.
  • Die Fragen werden ausschließlich auf dieser Seite beantwortet, nicht per E-Mail usw. Daher bitte keine persönlichen Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Mail) hinterlassen.
  • Wenn deine Frage ausreichend beantwortet wurde oder du eine Lösung gefunden hast, lass es uns wissen.
  • Für alle entsprechenden Fragen gelten die Hinweise zu Gesundheitsthemen, Rechtsthemen und Rechtsauskunft sowie zum Pilzesammeln.
Fragen beantworten
  • Du weißt die Antwort oder kennst wenigstens Hinweise darauf? Dann antworte so kurz wie möglich, so lang wie nötig, mit Links auf Wikipedia-Artikel oder andere Quellen, die zum Verständnis beitragen.
  • Wenn die Antwort noch nicht in der Wikipedia steht und relevant ist, vervollständige bitte die Artikel zum Thema und verlinke hier auf die entsprechenden Passagen. Sollte eine Ergänzung nicht ohne Weiteres möglich sein (z. B. weil entsprechende Belege fehlen oder es sich bei dem Geäußerten hauptsächlich um persönliche Ansichten der Autoren handelt), setze bitte einen entsprechenden Hinweis auf die Diskussionsseite der betreffenden Artikel. Die Auskunft soll nämlich auch helfen, die Artikel der Wikipedia zu verbessern.
  • Bitte rücke deine Antwort mit Doppelpunkt(en) am Zeilenanfang passend ein!

Abschnitte, die älter als 3 Tage oder seit einem Tag mit dem Baustein {{Erledigt|1=~~~~}} gekennzeichnet sind, werden automatisch archiviert. Möglicherweise findest du auch im Archiv die Antwort auf deine Frage. (Gesamtarchivdiese Wocheletzte Woche). Eine Sammlung von häufig gestellten Fragen findest du auf der FAQ-Unterseite.

30. März

Hausdurchsuchung wegen Aussage?

Kann wegen einer bloßen wiedergegebenen Behauptung, rechtlich problematische Bilder zu besitzen, eine Hausdurchsuchung angeordnet werden? --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 18:24, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Übliche Antwort, "Kommt ganz auf die Umstände an". Aber ja, es ist möglich, dass Polizei und Staatsanwaltschaft auf Grundlage solcher Selbstbezichtigung gegenüber Dritten einen begründeten Anfangsverdacht sehen, und dass durch ein Gericht bestätigt wird. Das kann sowohl Kinderpornografie, Beweise für schwere Körperverletzungen oder die Darstellung von Tötungen betreffen, die ggf. im Land der Aufnahme nicht durch Behörden verfolgt werden, aber gegen das Völkerrecht verstoßen.Oliver S.Y. (Diskussion) 18:43, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Zwar schon etwas älter aber ein interessanter Vortrag des RA Udo Vetter zum Thema... "23C3: Sie haben das Recht zu schweigen (de)"... wenn schon eine (Min. 12:48), bei einer Personenkontrolle gefundene unbeschriftete DVD als Anfangsverdacht ausreicht, kann man sich ausmalen, wie niedrig die Hürden ggf. sind. --Btr 19:32, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Eine Hausdurchsuchung dient unter anderem dem Auffinden von Beweismitteln Rechtsgrundlage für eine Durchsuchung im Rahmen der Strafverfolgung sind die §§ 102 bis 110 der Strafprozessordnung (StPO). Wenn die „Behauptung, rechtlich problematische Bilder zu besitzen” von einer Person „wiedergegeben” wird, die vom eigenen Besitz dieser Bilder spricht, dann kommt es auch darauf an, wem gegenüber diese Behauptung aufgestellt wird und was mit „rechtlich problematische Bilder” genau gemeint ist, worin also die rechtliche Problematik tatsächlich liegt. (Es sei dabei OT hinsichtlich des Persönlichkeitsrechts und einer möglichen Verbreitungsabsicht von Bildern vorsorglich auch an die §§ 22, 23 KunstUrhG erinnert.)
Rechtliche Schranken gibt es ja, angefangen von Fragen des Persönlichkeitsschutzes, neben dem Verstoß gegen Bestimmungen des Urheberrechts und dem Verstoß gegen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes im Strafgesetzbuch in einer breiten Palette wie dem Verstoß gegen das Verbot des unerlaubten Fotografierens nach § 201a StGB, dem Verbot des Anfertigens von pornographischen Darstellungen einer minderjährigen Person gemäß § 207a StGB, dem Verbot von Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b und dem Verbot von Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte gemäß § 184c StGB. Auch die heimliche Aufnahme eines Nacktfotos ist strafbewehrt. Ebenso wurde der § 201 StGB mittlerweile um das Verbot des Fotografierens von Unfallopfern aus Sensationslust und um das Verbot von „Upskirting“ und „Downblousing“ erweitert. [1]
Es ist aber auch bei der „bloßen wiedergegebenen Behauptung” zu beachten, ob sie mit dem Vortäuschen einer Straftat nach § 145d StGB verbunden sein könnte oder - wenn nicht über sich selbst sondern eine andere Person etwas behauptet wird - der Verdacht einer falschen Verdächtigung nach § 164 StGB gegeben sein könnte.
Über eine Durchsuchung befindet in der Regel ein Richter und bei Gefahr im Verzug nach § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen. Eine „bloße wiedergegebene Behauptung, rechtlich problematische Bilder zu besitzen” müsste also den Strafverfolgungsbehörden zunächst einmal zur Kenntnis gelangen. Die StPO schränkt Durchsuchungen nicht auf bestimmte Straftaten ein und es ist kein qualifizierter Verdachtsgrad vorgesehen. Die Selbstbezichtigung begründet dann also möglicherweise bereits einen Anfangsverdacht, vorausgesetzt die sehr diffuse und allgemein gehaltene Formulierung „rechtlich problematische Bilder” ist präzisiert und konkretisiert und kann mit der Vermutung einer Straftat verbunden werden. Es könnte ja auch sein, dass die „Problematik” darin besteht, dass ich auf einer ausgelassenen Familienfeier spätnachts meinen sturzbetrunkenen Schwiegervater in peinlichen Situationen fotografiert habe und er nun die Herausgabe dieser Bilder verlangt und mit einem Rechtsanwalt droht. --92.72.90.111 06:43, 31. Mär. 2024 (CEST) Ergänzend: Nicht jedes Bild eines nackten Körpers ist als pornographisch zu bewerten. Hier gibt es eine rechtlich problematische Grauzone der Interpretation bis hin zu Konfliktbereichen hinsichtlich der Kunstfreiheit. Ich bemerke das, weil bei der Google-Bildersuche nach "picasso les demoiselles d'avignon" von den Websites Britannica [2], Alamy [3], Medium [4] und anderen interessanterweise die SafeSearch-Unkenntlichmachung aktiviert ist. --92.72.90.111 17:15, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn sie einer Polizei seit einigen Tagen bekannt wäre, müsste dann schon eine Hausdurchsuchung stattgefunden haben? Wäre das Nichtstattfinden einer solchen ein Hinweis darauf, dass es doch keine Anzeige gegeben hat oder der Angezeigte noch nicht identifiziert wurde? --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 00:29, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist eine Frage des Inhalts der verdächtigten strafbaren Handlung, der Begleitumstände, der Verhältnismäigkeitsprüfung, des jeweiligen Landespolizeirechts und der Ermittlungstaktik. Daher ist deine Frage nie eindeutig zu beantworten. Ein sofortiges polizeiliches Handeln dient im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens meist der Gefahrenabwehr. Eine Durchsuchung soll Beweismittel auffinden und sicherzustellen. Wenn keiner kommt könnte es auch sein, dass gerade der Krankenstand zu hoch ist. Oder es steht ein Staatsbesuch, eine problematische Demonstration, ein Fußballspiel oder irgendetwas anderes an, das gerade zuviel Kräfte bindet. Oder der ermittelnde Staatsanwalt war zwei Tage krank. Oder die Verdachtsgründe für eine Durchsuchung reichen noch nicht aus (immerhin wird ja ein Grundrecht verletzt) und es wird erstmal weiter ermittelt. Dann könnte man abwägen, dass du, so ahnungslos wie du bist, in den paar Tagen das Beweismaterial nicht beseite schaffen wirst und die Strafverfolgung bei dir gegen andere Aufgaben abgewogen werden muss.
Wenn du aber in welcher Form auch immer bei einem Kinderpornoring mitmachst kann es auch sein, dass du erstmal überwacht wirst, um auch all die anderen Verbrecher zu finden und die Verhältnismäßigkeitsprüfung ergibt, dass die Chance, eine ganze Struktur zu ermitteln und zu verfolgen und damit vielleicht sogar Kinder zu retten einen höheren Wert hat als das sofortige unmittelbare Zuschlagen bei dir, das die anderen Verbrecher dann ja nur aufschreckt. Dann stehen deine Frage zur Identifizierung über die IP-Adresse unten und deine Beiträge als IP 109.43.243.192 und IP 82.176.126.34 inkusive des Threats über das Kultururheberrechtsgesetz im Cafe nochmal in einem ganz anderen Licht und vielleicht kommen sie dann erst in einem halben Jahr.
Was auch immer (falls du nicht hypothetisch fragst) deine vorgeblich „rechtlich problematischen Bilder” sind: vernichte sie einfach, wenn du schon erkannt hast, dass sie problematisch sind und mach das nicht mehr und überlege gegebenenfalls, ob dir eine Therapie dabei helfen könnte. Und wenn du das nicht machen willst lebst du eben weiter in Angst. So soll es bei „rechtlich problematischen Bildern” ja auch sein. --92.72.90.111 12:08, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich muss alle Bilder löschen, bei denen ich keine Genehmigung der Abgebildeten vorliegen habe? Die ich teilweise nicht einmal kenne? Können wenigstens die alten mit Verjährung bleiben? Ich wage es jetzt mal, den Ausgangspunkt zu nennen: Das alles wegen der einmaligen, dummen Nutzung eines Nudify-Programms, dessen schlechte Ergebnisse auch schon so weit als möglich aus dem Internet gelöscht sind? --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 13:20, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Gibt es denn Zeiträume, in denen man üblicherweise damit rechnen kann? --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 00:04, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du sogenannte „Deepnudes”, also synthetische, nicht-einvernehmliche, intime Bilder (NCII: synthetic non-consensual intimate imagery) produziert und im Internet verbreitet. Dass das dumm ist und einmalig mag vielleicht richtig sein. Erheblicher ist jedoch: Es ist strafbar. Denn nach § 201a StGB ist es „verboten, Bildaufnahmen zugänglich zu machen, die geeignet sind, das Ansehen einer Person erheblich zu gefährden“ Das ist strafbewehrt mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe. Zudem kann nach § 74a StGB die „Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten“ erfolgen - dein Computer und die Speichermedien sind dann also weg.
Dass du versucht hast, die von dir angefertigten und verbreiteten Bilder wieder zu löschen, löst kein Problem. Einerseits zeigt deine Formulierung „so weit als möglich”, dass dies nicht vollständig gelang. Andererseits ist es ohnehin durch die Möglichkeit, im Internet einfach und schnell Kopien zu erstellen, in der Praxis nicht nur für die Täter sondern auch für die Betroffenen nahezu unmöglich, bereits verbreitete Inhalte vollständig zu löschen. Das bedeutet für die Opfer, dass die Bilder von ihnen weiterhin zirkulieren und jederzeit in ihr Leben treten können.
Auch deine Formulierung „Die ich teilweise nicht einmal kenne” mildert nichts sondern verschärft möglicherweise deine Probleme. Es kann für die betroffenen Frauen sogar schlimmer sein, einfach nur so aus Spaß anonym öffentlich gedemütigt zu werden.
Wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, dann erwachsen hieraus möglicherweise auch zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter. Das kann wesentlich mehr sein also du jetzt denkst, wenn z.B. durch dein Handeln entstandene psychische Beeinträchtigungen über lange Zeit therapeutisch behandelt werden müssen oder wenn ein Arbeitsvertrag nicht zustande kam und erhebliche soziale oder auch wirtschaftliche Konsequenzen entstanden sind. Glaube bloß nicht, sowas ließe sich ja nicht beweisen. Der Zufall spielt auch manchmal übel gegen dich. Und für die betroffenen Frauen gibt es ja keine Verjährung und es geht schließlich um den absolut geschützten Kern des Persönlichkeitsrechts, also die Intimsphäre und die schwere Verletzung der persönlichen Ehre.
Nudify-Programme gibt es seit 2019. Taten nach dem Straftatbestand des § 201 a StGB verjähren nach fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB). Wenn du Bilder irgendwo hochgeladen hast und nicht mehr löschen kannst, machst du sie möglicherweis aber auch jetzt noch einer dritten Person zugänglich. Ich wäre mir da, was die Rechtslage angeht, überhaupt nicht sicher. Du solltest also nicht auf Verjährung setzen sondern alle sogenannten „rechtlich problematischen Bilder”, faktisch aber weniger abmildernd formuliert: strafrechtlich relevanten Bilder löschen, die sich noch in deinem Besitz befinden und deine Straftaten beweisen. Alle Bilder. Auch nicht hochgeladene Bilder könnten möglicherweise zur Würdigung des Tatkomplexes beitragen. Auch Unrechtsbewusstsein und die Einsicht in die Strafwürdigkeit des eigenen Handelns tragen zur juristischen Würdigung einer Tat bei. Und es kann jederzeit, auch jetzt noch, eine der betroffenen Frauen (aus meiner Sicht auch völlig zu Recht) Anzeige erstatten.
Im Internet kann man viel falsch machen und viel Schaden anrichten. Das Netz vergisst nicht. Und wie heißt es so schön im Zauberlehrling: „Herr, die Not ist groß! // Die ich rief, die Geister // Werd’ ich nun nicht los.” Wie ich schon schrub: vernichte alle Bilder, mach das nicht mehr und denke gebenenfalls über therapeutische Hilfe nach. Nach meinem Eindruck machst du dir mehr Sorgen um dich selbst und ob du erwischt wirst als um die betroffenen Frauen, die für immer mit deinen Bildern leben müssen. Und wenn du dich schon so sehr um dich sorgst, dann sollte die Frage doch sein: Warum hab ich so einen Mist gebaut und wie sollte ich mit den Gründen dafür umgehen? --92.72.90.111
Es gibt keinen Beweis dafür, dass diese Bilder noch unterwegs sind. Da, wo sie entstanden sind, sind sie gelöscht. Bildsuchprogramme zeigen sie nicht. --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 20:39, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Auch bei Bildern von angezogenen Leuten liegt häufig keine Genehmigung vor. --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 20:59, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Tu dir einen Gefallen: Nimm dir einen guten Strafverteidiger und besprich das mit dem. Was der dir sagen wird, sag ich dir auch schon mal: Wäge nicht ab, was du "schlimm" findest und was "gerade noch so geht". Das auch zu deiner Frage oben nach Verjährung und ob du nicht wenigstens ein paar Bilder behalten kannst. Nein, damit machst du es nur schlimmer, weil du dann Spielchen spielst mit der Justiz. Wenn es zur Hauptverhandlung kommt, dann will der Richter für ein mildes Urteil sehen, dass du dich ''komplett'' davon getrennt hast. Dass du die Verwerflichkeit eingesehen hast. Dass du einen Strich gezogen hast. Dass du es bereust und nie wieder tun wirst (das beweist du am besten dadurch, dass du alles wegwirfst). Und dass nicht du selbst dir leid tust, sondern vor allem die potentiellen Opfer deiner Taten (also die virtuell entkleideten Personen) dir leid tun. Denen wurde was angetan, nicht dir. Du hast ihnen was angetan. Und was Beweisbarkeit angeht, so könntest du ins Staunen kommen, was alles beweisbar ist. Wenn nicht nur dein Computer im Ermittlungsverfahren ausgewertet wird, sondern auch die Computer der Leute, die deine Bilder runtergeladen haben – woher willst du wissen, dass sich da keine Spuren finden, die direkt auf dich zeigen? Und bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verstehen die meisten Richter wirklich keinen Spaß. Überhaupt gar keinen. --2A01:599:740:E399:CDCB:8280:B85E:2B7B 09:56, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Und noch zur Frage, wann mit einer Durchsuchung zu rechnen ist: Nobody expects the Spanish Inquisition. Wenn deine Wohnung durchsucht wird, dann dann, wenn die Ermittler es sinnvoll finden. Das kann morgen sein oder in einem halben Jahr. Man will ja deine Mittäter nicht aufschrecken, wie andere schon richtig schrieben. Wenn ein Ermittlungsverfahren läuft (das wissen wir ja nicht), dann verschaffen die sich erstmal eine Übersicht, wie weit die Sache reicht. Wenn mehrere Täter beteiligt sind, wird man alle gleichzeitig besuchen, damit die sich nicht gegenseitig warnen können. Dir sollte klar sein, dass du oben (in deinen Posts ab 1. April, 13:20 Uhr) die Tat praktisch bereits eingeräumt hast und deine IP-Adresse mit Zeitstempel druntersteht. Rauszufinden, von welchem Internetzugang dieser Post abgeschickt wurde, ist für Ermittler eine leichte Übung. --2A01:599:740:E399:CDCB:8280:B85E:2B7B 10:07, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Woher nimmst du immer deine Mittäter? Und Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild sind Antragsdelikte, keine Offizialdelikte. --109.42.176.101 13:01, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Kann ich dadurch identifiziert werden, dass ich mich in ein Benutzerkonto einlogge?

Kann man so identifiziert werden? Wenn das Konto schon jemandem bekannt ist, und dieser dann eventuell durch meine IP-Adresse Rückschlüsse auf meinen Wohnort ziehen könnte, würde dann ein Einloggen zu meiner Identifizierung führen? Ist das möglich?

--2A0A:A541:A0C:0:C431:F39E:1858:F65D 19:49, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Ja, siehe Anonymität im Internet#Identifikation durch die IP-Adresse. --BlackEyedLion (Diskussion) 20:28, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Dazu muss eine Verbindung zwischen Konto und IP erfolgen. Diese Informationen können sich in der Regel nur Admins der jeweiligen Dienste verschaffen. Eine dritte Person hat diese Information normalerweise nicht. --Erastophanes (Diskussion) 21:11, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Es sei denn, sie ist Mitglied einer Strafverfolgungsbehörde oder eines Geheimdienstes. Wenn die Identifizierung über das Einloggen in irgendein Konto versucht wird gibt es Möglichkeiten, das zumindest zu erschweren. Wir haben daher auch einen Artikel Anonymizer.--92.72.90.111 04:27, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt auch Online-Dienste, die allen anderen Nutzern die IP-Adresse eines Nutzers offenlegen, zum Beispiel Wikipedia und IRC-Chat. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:05, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Die allerdings paradoxerweise in der Wikipedia als anonym bezeichnet werden. --2A01:C23:90BF:2000:B913:7C0:8723:A720 10:31, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Eine IP-Adresse ist kein Namen. Also ist die Bezeichnung anonym (ἀνώνυμος: „ohne Name“) korrekt. Allerdings ist eine IP-Adresse personenbezogenes Datum.--Rôtkæppchen₆₈ 11:09, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Aber nicht bei allen diesen Diensten wird die IP-Adresse öffentlich mit dem Benutzerkonto verbunden. Und das war doch die Frage. --Erastophanes (Diskussion) 19:32, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Die Frage war, ob durch das erneute Einloggen in ein bereits beobachtetes Konto die eigene Identität festgestellt werden kann. --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 00:26, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Strenggenommen lässt sich über die IP-Adresse zunächstmal nur der Computer identifizieren, von dem aus gearbeitet wurde. Am selben Computer können verschiedene Personen arbeiten — sogar gleichzeitig. Umgekehrt kann eine Person unterschiedliche Computer benutzen. Um eine Person eindeutig identifizieren zu können, benötigt man also weitere Hinweise. Ich hab ’ne Zeitlang in einem Büro gearbeitet, wo es keine festen Arbeitsplätze gab, man hat sich einfach an einen freien Rechner gesetzt. Identifikation wäre also allein anhand der IP nicht möglich gewesen. Der Benutzername wäre in Verbindung mit der IP und dem Datum allerdings eine Möglichkeit gewesen. --Duschgeldrache2 (Diskussion) 02:13, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Spielt es dafür eine Rolle, ob man sich erneut einloggt, oder reicht früheres Eingeloggtsein aus? --2A0A:A541:A0C:0:7CB4:356E:DFC9:3F2F 20:31, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich muss wissen, ob es keinen Unterschied machen würde, sich erneut einzuloggen, oder ob es zu einer bisher unmöglichen Identifizierung führen würde. --2A0A:A541:A0C:0:64AD:BEC6:37D8:B45D 00:07, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Melde dich halt per VPN an, das haben die meisten Browser inzwischen standardmäßig verfügbar. --Erastophanes (Diskussion) 08:16, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Noch strenger genommen lässt sich über die IP-Adresse alleine nicht einmal unbedingt ein Computer identifizieren - in einer Bibliothek können z.B. die Zugriffe von Dutzenden von Computern, die über denselben Internetzugang laufen, von der gleichen IP-Adresse kommen. Gestumblindi 21:48, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Aber wenn man ein Bild zum Benutzerkonto hätte, ginge auch das, oder? --109.42.179.217 03:52, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich weiss nicht, was du mit einem "Bild zum Benutzerkonto" meinst... Gestumblindi 12:54, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ein Profilbild? --2A0A:A541:CA89:0:8907:1B7A:9B48:27F9 19:00, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn du auf deiner Benutzerseite ein Bild von dir stehen hast, könnten Leute, die dich kennen (oder Gesichtserkennungssoftware), dich natürlich erkennen... - Ansonsten macht es keinen Unterschied ob mit oder ohne Bild. Das würde ja gleichermassen auf den Wikimedia-Servern liegen. Gestumblindi 19:07, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Du weißt/ihr alle wisst, dass hier Wp:Au und nicht Wp:FZW ist? Es geht nicht um die Wikipedia. (Gut, da könnten auch Identifizierungen stattfinden. )
Ein erfundener Beispielsfall für das Gemeinte: Ein Mann meldet der Polizei, dass "Toller Hecht 72" auf der "Furzzentrale" im Chat erzählt hat, gegen Bildrechte verstoßen zu haben (was meines Wissens ein Antragsdelikt ist). (Und sendet einen Link, wo es Beweise dafür geben könnte) Macht es nun für die mögliche Identifizierung einen Unterschied, ob "Toller Hecht 72" sich wieder einloggt oder nicht? Welche Mühen zur Identifizierung wären überhaupt zu erwarten? --2A0A:A541:CA89:0:8907:1B7A:9B48:27F9 19:33, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Sorry, ja, ich dachte gerade nur an die Wikipedia. Ich würde dann mal sagen: Es ist komplex, hängt davon ab, was der Server und der bzw. die Provider wie lange speichern, siehe auch Vorratsdatenspeicherung. Gestumblindi 14:50, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

1. April

sell limit und take profit

Was ist der Unterschied zwischen einer sell limit und einer take profit verkaufsorder? --93.196.210.191 06:38, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

  • "Mit der Sell-Limit-Order können Sie eine Verkaufsorder oberhalb des aktuellen Marktpreises einstellen. Das heißt, wenn der Markt einen Preis von 20 EUR hat und Sie ein Sell Limit auf 22 EUR einstellen, wird, sobald der Markt dieses Preisniveau von 22 EUR erreicht hat, ein Verkaufsgeschäft auf diesem Markt ausgeführt."
  • "Der Take Profit (Gewinnziel) ist der Befehl, einen Handel zu schließen, wenn der Kurs eines Finanzinstruments ein bestimmtes Niveau erreicht, falls der Handel erfolgreich ist. Der Take Profit gibt dem Händler also die Garantie, dass sein Gewinn materialisiert wird, wenn der Markt ein gewähltes Niveau erreicht." Psychedilly Circus (Diskussion) 09:56, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
    Und was ist da jetzt der Unterschied? --95.112.29.251 11:35, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
In einel Fall trifft DU die Entscheidung, in dem anderen Fall überlässt du einem Finanzinstrument die Entscheidung. Psychedilly Circus (Diskussion) 14:46, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Welche Entscheidung? Die Idee ist doch offensichtlich: "Dieses asset habe ich um 20 gekauft und sollte es demnächst abgeben, wenn es 10 % zugelegt hat". Also gebe ich eine limitierte Verkaufsorder mit Limit 22. Voraussichtlich werde ich die 22 bekommen, aber es gibt zwei Risiken: 1. könnte der Höchstkurs 21,98 sein, dann verfällt die Order unausgeführt. Und 2. marschiert er direkt auf 25 durch, aber ich gucke in die Röhre, weil ein anderer Marktteilnehmer die 22 im Orderbuch gesehen und zugegriffen hat. Wie soll da welche der beiden Möglichkeiten aus dem TO einen günstigeren Verlauf gewährleisten? Alle Marktteilnehmer sehen jederzeit immer nur die bzw. den letzten Ausführungskurs und Brief und Geld im Orderbuch, und es steht völlig in den Sternen bzw. der Kristallkugel, welche die nächsten Orders sein werden, die "matchen". "Eine Position schließen" bedeutet im Endeffekt immer eine unlimitierte Order, d. h. man ist auf Gnade oder Ungnade darauf angewiesen, daß ein Pendant einen günstigen Kurs macht. Ansonsten läuft es immer auf ein Limit hinaus mit dem Risiko, daß es nicht greift. (Die Spanne im Orderbuch ist in Zeiten des Sekundenhandels auch blanke Illusion: Wenn wer den Knopf drückt, kann die längst überholt sein.) Für mich stehen beide Begriffe ziemlich unter Rinderkotverdacht, ebenso wie der "Stop loss", der schließlich nichts anderes als ein unlimitierter Sell für den Fall, daß ein ausgeführter Kurs eine Grenze unterschreitet, ist. Wenn beispielsweise alle Welt glaubt, daß das um 20 gekaufte asset eine solide Unterstützung bei 19 hat und deswegen alle Halter von Longpositionen einen Stop loss bei 19 plazieren, könnte es eine ziemlich gute Idee sein, es drauf ankommen zu lassen und einen limitierten Buy bei 15 zu plazieren. Wenn die Unterstützung nämlich doch nicht hält, bricht die Lawine los und der Kurs rauscht mangels Nachfrage in den Keller, und die Akteure haben genau das Gegenteil davon erreicht, ihren Loss zu stoppen. Bullen und Bären bzw. long und short stehen sich sinngemäß gleich spiegelbildlich gegenüber, d. h. der oben insinuierte Durchmarsch auf 25 könnte gleichermaßen durch das gleichzeitige Auslösen von Stop Buys zustande kommen kommen, wenn nämlich volumenmäßig geringe hohe Sell limits auf naive Bullen mit unlimitierten Buys treffen. Daß sowas von market makers verhindert wird, ist bestenfalls eine fromme Hoffnung: große Akteure kochen auch gerne ganz legal ab. Aber wie heißt es so schön: Jeden Morgen steht ein Dummer auf - man muß ihn nur finden. Also: Wo ist der Unterschied, was gibt es mit welchen möglichen Konsequenzen zu entscheiden? --95.112.29.251 16:22, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es besteht noch ein weiteres Risiko, nämlich das, dass der Verkauf zwar wegen Überschreitung des Limits ausgelöst wird, die Ausführung aber nicht mehr zu genau dem gewünschten Kurs durchgeführt werden kann, sondern ggf. darunter. --2003:D9:F04:9400:B4E3:3A6C:B360:B255 17:55, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Für den Fall einer limit order kann ich das nicht nachvollziehen. Die bedeutet nämlich: Ich verkaufe, wenn mir jemand mindestens x bezahlt. Für weniger als x wird die also nicht ausgeführt. Oder bezieht sich das auf die anderen ominösen Instrumente? --95.112.29.251 19:15, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Eine Limit-Order wird niemals zu einem schlechteren Preis ausgeführt als dem angegebenen Limit. Das heißt, wenn das Limit nur für einen Sekundenbruchteil erreicht wird, wird die Order unter Umständen nicht ausgeführt. "Take Profit" ist nicht klar definiert, da musst Du deinen Broker fragen, was er damit meint. Es kann das gleiche wie eine Sell-Limit-Order sein. Es kann aber auch bedeuten, dass eine Market-Order ausgeführt wird sobald der angegebene Preis erreicht wurde. Der tatsächliche Verkaufspreis kann dann also auch unter dem Limit liegen. --31.17.254.28 13:27, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Nach einer ausfuehrlichen Diskussion mit ChatGPT glaube ich jetzt, dass die Order selbst identisch ist, aber ein Day Trader fuer die identische Order je nach seiner Marktposition unterschiedliche Namen verwendet:

  • Wer eine Long-Position haelt und diese schliessen moechte, nennt die limitierte Verkaufsorder "Take Profit" (T/P).
  • Wer eine Short-Position eroeffnen moechte, nennt dieselbe Order "Limit Sell".

Jemand, der kein Day Trader ist, verwendet den Begriff "Take Profit" gar nicht und spricht nur von einer limitierten Verkaufsorder. -- Juergen 86.111.153.241 19:10, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Darf ein freigelassener Kriegsgefangener wieder am militärischen Konflikt teilnehmen?

In dieser Reportage wird ein ukrainischer Soldat (Maksim) beschrieben, der im aktuellen Konflikt in russischer Kriegsgefangenschaft war und durch einen Austausch freikam. Er ist jetzt als Ausbilder in der ukrainischen Armee tätig. Nach meiner Erinnerung dürfen sich freigelassene Kriegsgefangene nicht mehr an dem militärischen Konflikt, in dem sie gefangengenommen wurden, beteiligen. Stimmt das?  Leider konnte ich dazu nichts finden. Falls es stimmt, gilt dann die Ausbildertätigkeit nicht als Konfliktteilnahme?

--2003:FC:8F26:9FE0:9D8:34CE:6B83:C89D 10:57, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Ich musste gerade selbst nachschauen, aber im Genfer Abkommen III in Artikel 117 steht: "Kein Heimgeschaffter darf zu aktivem Militärdienst verwendet werden." [5]dessen Vorgänger (Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen in Artikel 74: "Ein heimgesandter Kriegsgefangener darf nicht zum aktiven Militärdienst verwendet werden."[6] --Naronnas (Diskussion) 11:08, 1. Apr. 2024 (CEST)--Naronnas (Diskussion) 11:40, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nachdem an Konflikten beteiligte Soldaten auch in anderen Ländern ausgebildet werden, die nicht selbst am Konflikt beteiligt sind (z.B. am Leopard II), zählt Ausbildung wohl tatsächlich nicht. --Erastophanes (Diskussion) 12:33, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wobei mir die Frage „Will er?“ sehr viel naheliegender erscheint als „Darf er?“. --Wwwurm Paroles, paroles 12:39, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wahrscheinlich ist: Er muss.--Geist, der stets verneint (Diskussion|meine Beiträge) 14:12, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn er völkerrechtlich nicht darf, ist es unwahrscheinlich, daß er muß. Wobei es noch eine interessante Frage ist, welche Bindungswirkung völkerrechtliche Verpflichtungen eigentlich haben, wenn sich die andere Seite nicht ans Völkerrecht hält. Und letzteres ist eigentlich der Normalfall: Rußland durfte die Ukraine nicht angreifen. Aber kann die nun, als Extrembeispiel, sagen: "Ausländische Soldaten, die gegen unser Staatsgebiet vorgehen, sind Mörder und Verbrecher und rechtlos. Wir werden keine Gefangenen machen und die Genfer Konventionen nicht beachten, sondern sie alle totschlagen oder versklaven." Das wäre zweifellos ein wirksames propagandistisches Abschreckungs- und Friedenssicherungsmittel, aber vermutlich unzulässig. Und zwar, weil ...? --95.112.29.251 19:29, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, das Unrecht eines anderen erlaubt kein eigenes Unrecht. Das Völkerrecht funktioniert da ähnlich wie das innerstaatliche Recht. Bloß weil Dir jemand etwas stiehlt (Straftat zu Deinen Lasten), darfst Du dem Täter nicht selbst etwas Verbotenes antun. --2A02:8071:5810:1400:0:0:0:FF53 20:42, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das Argument ist zirkulär: Ist es denn Unrecht? Innerstaatliches Recht gilt für alle, Völkerrecht ist aber Vertragsrecht, das durch gegenseitige Verpflichtungen wirkt. Wenn eine Seite die Verträge bricht, ist die andere auch nicht mehr an deren Einhaltung gebunden. Wer sich einseitig rechtlichen Bindungen unterwirft, macht sich moralisch erpreßbar. Beispiel Israel: Die palästinensischen Terroristen haben in der Größenordnung 200 israelische Geiseln in der Gewalt und fordern u. a. die Freilassung einer vier- oder fünfstelligen Zahl palästinensischer Gefangener im Verhältnis fünfzig zu eins, oder sowas. Militärisch sind die israelischen Geiseln irrelevant: Der Schutz der Existenz des Staates Israel und seiner Sicherheit zählt weitaus mehr als das Leben der paar Geiseln. Militärisch rational wäre also, den Spieß umzudrehen und von den Palästinensern bzw. der Hamas die sofortige bedingungslose Kapitulation und die Freilassung aller Geiseln gegen Zusicherung eines fairen Strafverfahrens gegen die Terroristen - das dann natürlich vielfach mit "lebenslänglich" endet - zu verlangen und andernfalls als Repressionen die tägliche Hinrichtung von 50-100 gefangenen Palästinensern anzudrohen sowie sich täglich verstärkende Militärschläge gegen den Gazastreifen, bis der komplett in einen Parkplatz umgestaltet wurde. Ich denke, das würde die erwünschte Wirkung zeigen. Je grausamer, desto besser. Vespasian oder Titus, die in der Gegend vor fast zweitausend Jahren mit brutalster Grausamkeit den jüdischen Aufstand niederschlugen, Jerusalem einschlossen, belagerten und aushungerten und vor der Stadt Tausende von Einwohnern, die fliehen wollten, kreuzigten und im Ergebnis zwei Millionen Juden umbrachten, würden sich über die Inkonsequenz und Weichheit der jetzigen israelischen Regierung einfach nur wundern. (Man macht heutzutage oft den Fehler, wegen des Judäischen Kriegs Mitleid mit den armen Juden zu haben. Daß die aber mitnichten unschuldige Opfer waren, sondern zunächst einmal den Römern übel zusetzten, wird dabei oft übersehen und gerne ausgeblendet.) --95.112.29.251 00:04, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
In der Antike oder anderen vergangenen Zeiten hat man immer so gehandelt, und es hat niemanden vom Kriege abgehalten. Wer einen Krieg beginnt, glaubt ja immer, ihn gewinnen zu können. Nicht wenige Kriege wurden wohl sogar wohl nur wegen der Beschaffung von Sklaven geführt. --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 20:46, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
"hat niemanden vom Kriege abgehalten" ist gefühlt unbeweisbar: Die Historiker berichten doch immer nur über geführte Kriege und nicht über durch Machtdemonstrationen oder Drohungen verhinderte. --95.112.29.251 23:31, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Frage muß man sicherlich aufteilen. 1. Darf die Ukraine ehemalige Kriegsgefangene wieder verpflichten? Wahrscheinlich eher nein. 2. Darf ein ehemaliger Kriegsgefangener erneut gegen den Gegner kämpfen? Wer will es ihm verbieten? Ich glaube, dass gerade in der Ukraine die Motivation immer noch hoch ist, nach der Freilassung wieder an die Front zu gehen. Auf russischer Seite hätte ich da Zweifel, da könnte der Soldat auf seinen Kriegsgefangenenstatus verweisen. Ob darauf in der Realität Rücksicht genommen wird, wir werden es derzeit nicht erfahren. --scif (Diskussion) 09:03, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
"Wer will es ihm verbieten?" Die ukrainischen Streitkräfte indem sie ihn nicht einstellen. Auf eigene Faust darf man eh nicht am Krieg teilnehmen. --Digamma (Diskussion) 21:41, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ist das denn effektiv verboten, dass Kriegsgefangene wieder kämpfen? Und ist das Interesse aller groß, sich daran zu halten? --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 18:42, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das wird doch oben zitiert. --Digamma (Diskussion) 20:49, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Erhalte dir deine Naivität. Ich empfehle mal ein wenig Literatur zum Widerstand im 2. WK. Wer wird es einem Freiwilligen verbieten, wenn er seine Heimaterde verteidigt. Es geht in der Ukraine ums Überleben, nicht um Bürokratie. Und bitte, verschone uns mit irgendwelchen theoretischen Konstrukten. Die Russen interessieren sich auch nicht dafür. --scif (Diskussion) 23:28, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Anzeige eines Antragsdeliktes

Was passiert, wenn jemand ein Antragsdelikt bei der Polizei anzeigt? Wohlgemerkt ein Dritter, nicht der Betroffene? (Zusatzfrage: Sind Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte nach der DSGVO immer noch Antragsdelikte?) Wird dies ignoriert? Oder wird versucht, die Betroffenen zu ermitteln und zu einem Strafantrag zu bewegen? --109.42.178.52 17:41, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

(Bei Antragsdelikten gibt es auch noch theoretisch die Möglichkeit, daß die Staatsanwaltschaft ausnahmsweise ein öffentliches Interesse bejaht und von Amts wegen tätig wird.) --95.112.29.251 19:19, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
§ 77 (1) StGB: "Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, so kann, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Verletzte den Antrag stellen." --Chianti (Diskussion) 00:00, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
So, und wenn die Polizei von der Tat wüsste, aber es keinen Antrag gäbe, würde sie dann gar nichts tun oder die Antragsberechtigten aufsuchen? --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 00:41, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Weiß das hier niemand? --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 00:03, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
[7], [8], [9], [10], [11], [12] --92.72.90.111 23:49, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Was willst du erreichen? Dass hier nicht geantwortet wird und alle Leute, die diese Frage bewegt und die hier nach ihr suchen, für immer in Unsicherheit bangen müssen? --2A0A:A541:CA89:0:8907:1B7A:9B48:27F9 01:23, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Verstöße gegen die DSGVO sind Ordnungswidrigkeiten, keine Straftaten. Polizei und Staatsanwaltschaft sind unzuständig und verweisen auf Ordnungsämter und Datenschutzbeauftragte. --Rôtkæppchen₆₈ 00:49, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Bei irgendeinem Anwalt/dessen Online-Auftritt habe ich gelesen, wegen der DSGVO seien diverse Bestimmungen über Persönlichkeitsrechte bei Bildern nicht mehr relevant. --2A0A:A541:A0C:0:7CB4:356E:DFC9:3F2F 20:39, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

2. April

Kohlenstoff Gitter / Carbon Grid

WER hat wann und wie das Rätsel des Carbongitters entschlüsselt? Es war sehr schwer Anfang der 60iger Jahre das letzte Passstück zu finden (richtig einzusetzen) Jemand in England fand es STUNDEN vor dem Amerik. Kollegen. Gibt es ein Buch???

--2003:E6:D700:564D:A540:E614:254C:3801 16:51, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

"Rätsel des Karbongitters"? Geht es um Graphen oder um Kohlenstofffaser? --Chianti (Diskussion) 20:37, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Gib mal carbon grid in die Suchbox der en:wp ein: Es handelt sich um kohlenstofffaserverstärkten Kunststoff. --Rôtkæppchen₆₈ 00:43, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
In den 60ern wurden in der DDR schon Boote, Fahrräder und Bobs aus dem Zeug gebaut. Was soll das für ein Rätsel sein? Das erforderliche Gelcoat wurde im PCK Schwedt hergestellt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:05, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Und im Chemiefaserwerk Premnitz wurden Fasern hergestellt, die sich zur Herstellung von Kohlefasern eigneten, u.a. Kupferkunstseide und Dederon. --Rôtkæppchen₆₈ 15:00, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
In en:Carbon fibers#History steht etwas dazu, wer Anfang der 1960er Jahre in welchem Land Patente angemeldet hat. Und leistungsfähige ("high-performance") Kohlenstofffasern sind Voraussetzung für praktisch anwendbaren CFK. --Chianti (Diskussion) 16:57, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

3. April

Ich suche die Adresse Willy-Brandt-Gasse 4 8000 München 22

Ersetze diesen Abschnitt durch eine konkrete Frage. --2001:871:22B:B499:9A6:A6A1:DD0:8149 15:38, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Sicher mit der Adresse? Willy Brandt starb 1992, die fünfstelligen neuen Postleitzahlen wurden schon 1993 eingeführt. Also wenig Zeit dazwischen, Straßen und Gassen nach ihm zu benennen. Google Maps findet eine Willy-Brandt-Allee und einen Willy-Brandt-Platz, aber keine Gasse in München. -- 79.91.113.116 15:52, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Sicher ist die Anschrift auch von vor 1990, da zwischen 3. Oktober 1990 und 30. Juni 1993 die alten vierstelligen Postleitzahlen mit O- bzw W- präfigiert werden mussten, damit für München bestimmte Briefe nicht in Dresden landeten und umgekehrt. --Rôtkæppchen₆₈ 21:09, 3. Apr. 2024 (CEST) Die Willy-Brandt-Allee und der Willy-Brandt-Platz, beide in München-Riem, wurden 1996 nach Willy Brandt benannt, siehe Liste Münchner Straßennamen/W. --Rôtkæppchen₆₈ 23:24, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Genau wie bei Briefmarken sind Straßennamen, die noch lebenden Personen gewidmet sind, eine große Ausnahme. Neubaugebiete können z.B. zu Themenvierteln werden, in denen die Straßennamen einer bestimmten Thematik folgen. Ein Thema, zu dem Willy Brandt passen würde, wäre "Deutsche Nobelpreisträger" oder "Friedensnobelpreisträger". Dann wäre es allerdings kaum plausibel, dass diese inzwischen wieder umbenannt wäre. Zudem ist Altstadt-Lehel (s.u.) kein Neubaugebiet. Könnte es sich um einen Erinnerungsfehler handeln, mit einem ähnlichen Namen, aber nicht Willy Brandt? Allerdings hilft es der Plausibilität der Anfrage nicht, dass "Gasse" in München eher selten vorkommt (wäre in einer österreichischen Großstadt viel häufiger) und dass die Namen mit "Gasse" üblicherweise historisch gewachsene Bezeichnungen in engen Innenstadtbereichen sind. Eine Willi-Graf-Straße ist das Ähnlichste, das ich auf die Schnelle finde. Die ist allerdings in Freimann -- 79.91.113.116 09:43, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab gestern auch mal die über 6000 Straßen umfassende Liste Münchner Straßennamen nach verschiedenen Schreibweisen (Willi, Willy, Wilhelm, Bill, Gasse, Gäßl, Gäßchen, etc pp) durchstöbert, erfolglos. --Rôtkæppchen₆₈ 14:52, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt in München eine Willibrord-Kirche. Könnte ein Hörfehler sein, aber auch dort in der Nähe gibt es keine danach benannte Gasse, und gab es wohl auch nie. Willibaldstraße und -platz (in Laim) wollen auch nicht so recht passen. --FordPrefect42 (Diskussion) 19:49, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
DuckDuckGo findet nichts bei der Suche nach "Willy-Brandt-Gasse"
gruß --2003:C6:1735:ED9D:8193:4F0:C416:6A28 16:06, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ergebnis von metager.de: "Leider konnten wir zu Ihrer Sucheingabe keine passenden Ergebnisse finden."
(Suche nach "Willy-Brandt-Gasse")
gruß --2003:C6:1735:ED9D:8193:4F0:C416:6A28 16:12, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Etwas Kontext zur Herkunft der Adressangabe wäre hilfreich. Vielleicht handelt es sich ja nicht um einen offiziellen Straßennamen, sondern um eine spaßhafte Hommage. Der alte Münchener Zustellbezirk 22 umfasste jedenfalls in etwa den Stadtbezirk Altstadt-Lehel. --FordPrefect42 (Diskussion) 21:33, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo FordPrefect42,
cooler Benutzername. Beziehst DuDich auf mich?(...:8193:4F0:C416:6A28)
Viele Grüße --2003:C6:1735:ED5B:CD40:E158:27E4:C3BC 18:35, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Klar, auf wen sonst? Schöne Grüße --FordPrefect42 (Diskussion) 19:43, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ach so, nein, ich bezog mich auf den ursprünglichen Fragesteller 2001:871:22B:B499:9A6:A6A1:DD0:8149 (Diskussion • Beiträge (/64) • SBL-Log • Sperr-Logbuch (/64) • globale Beiträge • Whois • GeoIP • RBLs). Sorry, ich dachte es wäre der gleich IP-Range. Schöne Grüße --FordPrefect42 (Diskussion) 19:56, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Gibt es ein Log über Anmeldeversuche ins Benutzerkonto?

Ich habe eine Email erhalten, dass sich ein fremdes Gerät in mein Konto angemeldet hat. Gibt es eine Übersicht über (erfolgreiche) Anmeldeversuche bzw. angemeldete Geräte? --Apfelbauer2133 (Diskussion) 16:07, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Die Mail selbst könnte eine Fälschung sein und soll Dich womöglich zur Herausgabe von Informationen verleiten. Solche Mails bekomme ich auch ab und an, wenn ich mich tatsächlich irgendwo angemeldet habe. Sei es, von einem "neuen" (anderen) PC aus oder weil Cookies regelmäßig ins Datenklo gespült werden und die Seite mich deshalb nicht wieder erkennt. Wenn es sein könnte, oder Du unsicher bist, ändere das Passwort. --2.175.17.72 16:27, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Hier nochmals die Frage:

Gibt es eine Übersicht über (erfolgreiche) Anmeldeversuche bzw. angemeldete Geräte?

(freundliche Unterstützung durch --176.7.199.203 18:24, 3. Apr. 2024 (CEST))Beantworten

Hinweis: Für Fragen speziell zur Wikipedia gibt es ein eigenes Diskussionsforum: Fragen zur Wikipedia.--Chianti (Diskussion) 18:54, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Der Fragesteller hat nicht direkt gesagt, dass es um sein Wikipedia-Konto geht - es koennte ebenso auch Facebook, Github oder Slack gemeint gewesen sein. -- Juergen 86.111.153.229 22:54, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dann sollte er wohl näher spezifizieren, welchen Dienst er meint. --Schraubenbürschchen (Diskussion) 12:35, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

4. April

Allgemeinverfügung Verkehrszeichen Scheinverwaltungsakt

Sind Parkflächenmarkierungen auf der Fahrbahn entlang des Straßenrands einer Ortsdurchfahrt (50 km/s) ohne zusätzliche Beschilderung nichtig. --2003:C1:B743:100:2D6A:E92A:B7CE:987C 10:57, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Was hat denn deine Internetrecherche ergeben?--Oberkaffeetante (Diskussion) 11:09, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Soweit ich mich erinnern kann „ordnen abgegrenzte Parkflächen an, wie Fahrzeuge aufzustellen sind“. Und wenn das ohne Schilder gemacht wird, ausschließlich PKW (2,8 t). - Wo ist denn das? Abgelegenes Dorf ohne „richtge“ Verwaltung?--176.7.209.86 12:16, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die zulässige Gesamtmasse von 2,8 Tonnen gilt nur auf Gehwegen. Es ist aber richtig, dass die Parkflächenmarkierungen auch ohne weitere Verkehrszeichen eine Bedeutung besitzen. Anlage 2 StVO: „Ge- oder Verbot: Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden. Erläuterung: Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.“ --BlackEyedLion (Diskussion) 14:41, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nichtig sind sie zwar nicht. Aber Parken außerhalb dieser Markierungen ist in einer derartigen Situation auch nicht generell rechtswidrig, insbesondere dann nicht, wenn es niemanden schädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt. Es kommt auf den Einzelfall an. Vergleiche OLG Oldenburg SS 159/94 vom 3.5.1994 und VG Berlin 11 A 884.06 vom 20.9.2007. Wobei 50 km/s 180000 km/h und damit Mach 150 entsprechen. Bei dieser Geschwindigkeit verbietet sich eigentlich jedes Parken längs des Straßenrandes, egal ob markiert oder unmarkiert.--2003:E5:B749:EB5D:8E6:AA39:23D7:AFD8 13:58, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Die "Frage" ist ja so wunderbar "gestellt", dass sie überhaupt nicht zu beantworten ist. Darum hier mal mein Senf: Das Parken auf den Linien einer abgegrenzten Parkfläche dürfte ordnungswidrig sein. Auf der Linie parken, ist verboten. (nicht signierter Beitrag von 2001:9E8:49ED:3800:20C1:D461:BFC9:B27 (Diskussion) 15:51, 4. Apr. 2024 (CEST))Beantworten

"Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind." StVO Anlage 2. Welche Frage wäre also noch offen? Da steht nichts von Schildern.--Meloe (Diskussion) 16:30, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das bezieht sich aber nur auf das "Wie" (also z.B. längs, schräg oder quer), nicht auf das "Wo". Die von dir zitierte Vorschrift stand früher nahezu wortgleich (statt "erkennbar" hieß es "durch durchgehende Linien", und vor dem "wird" stand noch ein "so") direkt in § 41 Abs.3 Nr. 7 StVO, worauf auch das oben von mir zitierte Urteil des VG Berlin ausdrücklich Bezug nahm. Trotzdem schrieb das VG Berlin: "Die Parkflächenmarkierung bedeutet nur, dass ein Parken innerhalb der weißen Linien erlaubt ist, wobei "innerhalb" entgegen der Meinung der Klägerin bedeutet, dass das Fahrzeug nicht darauf steht oder darüber hinausragt. Markierungen sind nach allgemeiner Auffassung als äußerste Begrenzung zu verstehen (vgl. BGH, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 21.12.2005 -11 CS 05.1329-, zitiert nach Juris; OLG Oldenburg, DAR 1994,370). Ein Parken auf der Markierung oder außerhalb bedeutet für sich genommen keinen Parkverstoß, womit prinzipiell auch ein wesentlich breiterer Lkw dort parken dürfte. Wird allerdings außerhalb oder auf der Markierung geparkt, kann dies einen sonstigen Verstoß – wie hier – bedeuten." Auf [13], was einen etwas anders gelagerten Fall behandelt, sind noch weitere einschlägige Quellen zitiert, z.B. "Die Parkflächenmarkierung bezweckt – lediglich – die raumsparende Ausnutzung des vorhandenen Parkraums und den ungehinderten Zu- und Abgang zu den einzelnen Parkfeldern ), regelt demzufolge nur das "Wie", nicht aber das "Wo" des Parkens." (OLG Stuttgart VRS 74, 222 f.) Oder in zustimmender Erwähnung des VG Berlin auch Burmann/Heß/Jahnke/Janker, SVR22. Auflage 2012: "Die Parkflächenmarkierung bedeutet, dass ein Parken innerhalb der weißen Linien erlaubt ist; innerhalb bedeutet, dass das Fahrzeug nicht darauf steht oder darüber hinausragt, da Markierungen nach allgemeiner Auffassung als äußerste Begrenzung zu verstehen sind (VG Berlin NJW 08, 870, 871). Das Parken auf der Markierung oder außerhalb stellt für sich genommen keinen Parkverstoß dar (VG Berlin NJW 08, 870, 871). In Betracht kommen kann aber z.B. ein Verstoß gegen § 1 StVO, etwa bei konkreter Beeinträchtigung des Straßenbahnverkehrs." Falls du es noch genauer wissen wolltest, müsstest du den Anzeigenhauptmeister fragen. --2003:E5:B749:EB5D:8E6:AA39:23D7:AFD8 20:57, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Danke, daß du die Frage gestellt hast, denn auch ich habe mich gefragt, ob Linien allein das Parken auch auf dem Gehweg erlauben. Siehe beigefügtes Foto, bei dem keine Schilder, die das Parken auf dem Gehweg explizit erlauben, aufgestellt sind. --Σρτ (Diskussion) 18:34, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Durch die Markierung der Parkfläche ergibt sich mMn, dass das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist. Eine entsprechende Beschilderung wäre zwar eindeutig. Da das Parken aber nicht auf Motorräder oder andere einspurige Fahrzeuge beschränkt ist, dass wohl unterstellt werden, dass der Gehweg mitgenutzt werden darf. Vgl. auch hier zu rechtlichen Lage, die nicht 100% eindeutig ist.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 19:00, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Danke! --2003:E9:9744:74D5:2E3A:B212:5D6B:43CD 20:09, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Auf dem Foto sieht man deutliche Spuren von Bauarbeiten. Möglicherweise wurde von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde „vergessen“, die Markierungen wieder wie vor den Bauarbeiten herzurichten. --Rôtkæppchen₆₈ 00:03, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn geregelt ist, wo geparkt werden darf, ist damit zumindest die Frage, ob überhaupt geparkt werden darf, schon beantwortet. Wenn es Markierungen gibt, darf geparkt werden. Wenn das Parken an sich erlaubt ist, heisst das aber nicht, dass jedes irgendwie abgestellt Fahrzeug ordnungsgemäß parkt. Es sind jede Menge Verstöße gegen jede Menge weitere Vorschriften denkbar, unter anderem auch Abstellen von Fahrzeugen unter Missachtung der Markierungen. Kommt auf den Einzelfall an.--Meloe (Diskussion) 08:49, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
@Rôtkæppchen₆₈: Nein, da wurde nicht gebaut.
Ich hätte auch erwartet, daß auch auf dem Gehweg Markierungen angebracht sein müßten, damit man dort Parken darf. Nach meinem Verständnis dürfte man bei dieser Markierung nur zwischen Linie und Bordstein parken, was aber kaum Sinn macht.
(Der Einsteller des Fotos) --2003:E9:9744:742B:7BB:F871:9F28:2C7 22:22, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Zeitschrift Der Zoologische Garten

Ich habe eine Ausgabe der Zeitschrift Der Zoologische Garten. Auf dieser ist keine Jahreszahl zu finden. Auf dem Cover steht nur Der Zoologische Garten und unten steht Leipzig Druck und Verlag J. J. Weber Preis 2 Mark. Hat jemand eine Ahung von wann der Werk ist? Hier ist ein Link von Ebay: https://www.ebay.de/itm/123154017911?itmmeta=01HTN1JNFH5DVTXKNT9NGZRMV8&hash=item1cac8d2e77:g:32AAAOSwgjFZulEU&itmprp=enc%3AAQAJAAABANkqfRcVEk%2FTWaVmtgeceQTNEV%2FXshRavJPiefKyYlybGtqUEh%2FQp6TFLxqT6grnBdL2Fsz6VhcBORRoUN68LTP9g2Z4vmknhHljEnNtqV17E7dHyfDqdjDs3Y7%2BAymKOGBGpAKqDafA33hga1boDJPAX7Af48GlnyhzrutFERtv8Wqe8ZGxz7dRBMuKA6cq--ikT7LCZseg9TDu8JOZcjmhqar8vxxh6GZFvUIe2MhkJLK6P0Asvzfv36cVuRtDqnKtY%2BN3htVkDg%2F3G4eavYKhRZXqhqg1s9uFRutdqpNOlsj8VFW6Ty0ZsIpD8gRGBghEJoWBIgkWBVorEM91aLA%3D%7Ctkp%3ABk9SR-jXyqHVYw --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 19:16, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Warum fragst Du nicht den Anbieter? Acxh ja, so funktioniert der Link auch: [14] --Erastophanes (Diskussion) 19:38, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Laut search.worldcat.org Ludwig Beckmann (Illustrator/in), Gustav Mützel (Illustrator/in), Friedrich Specht (Illustrator/in): Der Zoologische Garten. Gedrucktes Buch, Deutsch, 1890, [um 1890], Verlag: Druck und Verlag von J.J. Weber, Leipzig, 1890, [um 1890].
Es handelt sich hier also laut deinem Link um ein gedrucktes Buch (antiquarisch):
* Ludwig Beckmann, Gustav Mützel, Friedrich Specht: Der Zoologische Garten. (Druck und Verlag) J.J. Weber, Leipzig 1890, OCLC 983826603.
-- Muck (Diskussion) 19:43, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Zeitschriften (seit 1860) kann man hier einsehen. Sie wurden in Frankfurt gedruckt und die Titelblätter sehen anders aus. 91.54.33.169 20:02, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Vielleicht ist im Inhalt ein Hinweis. Also eine Eröffnung, Einladung zu einer Mitgliederversammlung, Bericht über die Geburt eines Tieres oder ähnlich. --Bahnmoeller (Diskussion) 12:13, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

PKW-Nutzung, Rollstuhlfahrer an Bord und Behindertenparkplätze

Hallo,

in meiner Familie in Deutschland gibt es eine Person, die (absehbar nicht auf Dauer, aber zumindest für ein paar Monate) als medizinisches Hilfsmittel einen Rollstuhl verordnet bekommen hat. Diese Person hat keinen Schwerbeschädigtenausweis. Ist mit negativen Folgen zu rechnen, und wenn ja, welcher Art, wenn man, solange der Rollstuhl genutzt wird (werden muss), die größeren Parkplätze mit Rollstuhlsymbol benutzt? Ich wüsste jetzt nicht, wie ich nach etwaigen Urteilen googlen soll und hoffe daher auf die Schwarmintelligenz. Danke und viele Grüße, 94.222.39.161 20:15, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Die negativen Folgen sind ein Bussgeld, eventuell ein abgeschlepptes Fahrzeug. Es gibt abgesehen von der Strassenverkehrsordnung ein im Internet anzutreffendes Projekt, das auf solche Fragen leicht zugängliche Informationen vorbereitet hat. --RAL1028 (Diskussion) 20:26, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Und das heißt, ein Mensch mit zeitweiligen Einschränkungen und ähnlichen Bedarfen wie ein Schwerbeschädigter wird den Inhabern besagter Parkausweise während des Bestehens der Einschränkungen und Bedarfe nicht gleichgestellt? Genau darauf (mögliche ungerechtfertigte Ungleichbehandlung) zielte meine Frage nach Urteilen ab. Viele Grüße, 94.222.39.161 20:33, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Steht da doch: Kein Ausweis, kein Benutzungsrecht. Ausweis braucht eine ärztliche Stellungnahme und einen langen Weg durch die Bürokratie und deren Abnicken, teilweise mit mehrmaligem hin und her. Und bezahlen muss man dafür auch noch. Gilt dann aber in ganz EU-Europa. Findet sich aber alles auch im Netz. --RAL1028 (Diskussion) 20:42, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Mitunter laufen die Anerkennungsverfahren monatelang. Ich hätte nach Katalog des Bundesgesundheitsministerium einen GdB von mindestens 70, habe Ende November einen Erstantrag nach § 152 SGB IX gestellt und außer zwei Rückfragen bisher nichts vom Versorgungsamt erfahren. Außerdem wurde mir mit der Eingangsbestätigung des Antrags mitgeteilt, ich möge von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand absehen, da das Versorgungsamt unterbesetzt und überlastet ist. Mittlerweile bin ich im Umgang mit Rollator und Unterarmgehstützen geübt, sodass ich den Rollstuhl nur noch selten benötige. Und im Bus fragt kaum ein Fahrer nach dem Ticket, wenn man erkennbar behindert ist. Ein Bekannter ist altersbedingt mobilitätseingeschränkt und hätte gerne einen zweifarbigen Behindertenausweis und einen Behindertenparkplatz vor der Tür. Das Versorgungsamt beharrt aber in Einklang mit §2 Abs. 1 Satz 2 SGB IX auf der auffassung, dass seine Mobilitätseinschränkung alterbedingt und alterstypisch ist, also kein GdB, kein Behindertenausweis, kein Behindertenparkplatz. Meine Mutter saß die letzten sieben Wochen ihres Lebensw im Rollstuhl und hat erst gar nicht versucht, ihre altersbedingte Mobilitätseinschränkung als Behinderung anerkennen zu lassen. Wenn die Mobilitätseinschränkung des Familienmitglieds des TO aber absehbar nur ein paar Monate andauern wird, sind Behindertenstatus einschließlich Behindertenausweis und Behindertenparkausweis aussichtslos. --Rôtkæppchen₆₈ 21:23, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich rate dazu bei der jeweils zuständigen Stelle mit beigefügtem ärztlichen Attest der Rollstuhlbedürftigkeit einen Antrag auf einen entsprechenden Ausweis zu stellen. --Doc Schneyder Disk. 21:18, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dabei nicht vergessen, einen ausgefüllten Erstantrag nach § 152 SGB IX und ein aktuelles Passfoto für den Schwerbehindertenausweis mitzuschicken. Formulare und sonst alles Wissenswertes gibt es auf der Website des zuständigen Versorgungsamtes. Hierzulandkreis ist das eine Unterbehörde des Landratsamtes, die ihren Sitz aber im Nachbarstadtkreis hat. --Rôtkæppchen₆₈ 23:52, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Und entmutigende Aussagen wie obenstehend über die vermeintliche Aussichtslosigkeit sollten auch nicht pauschalisiert verstanden sein; es kann auch innerhalb von zwei Wochen passieren, das ein Schwerbehindertenausweis nebst Parkausweis ausgestellt werden. Alles kann, nichts muß. Ist halt abhängig von der aktuellen Fähigkeit des jeweiligen Versorgungsamtes. Wichtig in jedem Fall eine klare Sachlage, die seitens des behandelnden Hausarztes dokumtiert beigefügt ist und dass der entsprechende Antrag für den Parkausweis direkt mitgestellt wird. -Ani--176.6.11.200 04:16, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
"… ein paar Monate …" ist wohl zu wenig, siehe § 2 Abs. 1 SGB IX: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ --2A01:C23:90CE:200:7BB3:FE67:8E90:F120 10:22, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe meinen Antrag Anfang Oktober eingereicht. Am 15.3. kam ein Brief, daß ich bis zum 1.3. etwas nachreichen soll. Da ich momentan nicht telefonieren kann, bat ich per Mail um einen Termin beim Versorgungsamt. Natürlich habe ich reingeschrieben, daß ich nicht telefonieren kann. Antwoert kam per Mail: bitte verabreden sie telefonisch einen Termin. Also bin ich die 200 km hingefahren. "Ohne Termin können sie niemanden sprechen." Ich gebe es auf, sie legen es ja darauf an. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:23, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Beauftrage doch jemanden, für Dich anzurufen. --Rôtkæppchen₆₈ 16:20, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Stimmt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 17:08, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

5. April

"etablierte zu ..."?

Ich habe gerade diese Formulierung in einem Artikel gelesen und empfinde sie als falsch. Meines Erachtens müsste es "etablierte als ..." heißen.

Sehen das andere auch so oder kenne ich nur eine regionale oder ältere Formulierung nicht? --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 00:51, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Beispiel: Die Firma etablierte zu Beginn des Jahres eine neue Abteilung.
Wir brauchen hier wohl mehr Kontext, um das zu beurteilen. -- Juergen 185.205.127.154 00:58, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dass es nicht um Adverbiale Bestimmungen geht, dürfte doch wohl klar sein. Also gut, es geht um eine Formulierung, die aussagt, Ferdinand III. habe Kastilien-León "zur vorherrschenden Macht" auf der iberischen Halbinsel etabliert. Und meines Sprachempfindens müsste es "als vorherrschende Macht" heißen. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 01:20, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das hängt ja damit zusammen, in welchem speziellerem Sinne der Autor etablieren verstanden haben mag: Als "aufbauen/ausbauen" oder mehr als "einrichten". Es ist nämlich schön, wie dezidiert man mit Sprache umgehen kann. Und die Regel folgt der Intention. --RAL1028 (Diskussion) 01:30, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
etablieren ist dann ein prozess (mit "zu"), und nicht ein einmaliger akt. --176.6.5.106 02:30, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ach so? Diese Unterscheidung kannte ich noch nicht. Gibt es für sie weitere Belege? Danke für die Information! --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 13:44, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Interessante These. Nur hat „etablieren“ gar nicht die Bedeutung „ausbauen“; es bedeutet „errichten, einrichten, gründen, begründen, sich niederlassen“ oder „eine feste Stellung gewinnen, einen sicheren Platz verschaffen, sich festsetzen“ (letztere Bedeutung ist im obigen Beispiel gemeint). Man kann sich oder etwas anderes als etwas etablieren, aber nicht zu etwas etablieren. Diese Ausdrucksweise ist schlicht falsch. Im obigen Zitat ist dem Autor vermutlich eine Kontamination von „als etwas etablieren“ und „zu etwas machen“ unterlaufen. --Jossi (Diskussion) 23:03, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Noten auf dem Grab von Raphael Maszkowski

Aus welchem Stück sind die Noten auf dem Grab von Raphael Maszkowski (dem Leiter des Breslauer Orchestervereins)? Und - wo ich gerade hier bin - was steht unten auf der polnischen Tafel? --Dompfäffin (Diskussion) 01:14, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Rhapsodie Brahms steht drunter, aber welche ...? --Chianti (Diskussion) 01:30, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ist das diese Stelle Ist auf deinem Psalter, Vater der Liebe aus der Alt-Rhapsodie? (Ich muss mir doch mal eine neue Brille besorgen ...) --Dompfäffin (Diskussion) 02:09, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Seite 11 passt, ja. --Chianti (Diskussion) 02:16, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
<nerv>Und was steht nun unten (auf der polnischen Tafel)? --Dompfäffin (Diskussion) 03:00, 5. Apr. 2024 (CEST)</nerv>Beantworten
Unter https://wroclaw.wyborcza.pl/wroclaw/51,35771,29459205.html#S.galeria-K.C-B.1-L.1.duzy findet sich noch ein weiteres Foto der polnischsprachigen Tafel, leider teilweise abgedeckt. Einfach abtippen und durch ein Übersetzungsprogramm jagen. --Rôtkæppchen₆₈ 16:38, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich lese:

RAFAL MASZKOWSKI
* Lwów 1838 † Wrocław 1901
Naiwybitniejszy polski dyrygent
końca XIX w.
w latach 1890-1901
stał na czele
WROCŁAWSKIEGO STOWARZYSZENIA
ORKIESTRALNEGO
Niestrudzony propagator muzyki
polskiej

maschinenübersetzt wird daraus

RAFAL MASZKOWSKI
* Lemberg 1838 + Breslau 1901
Der herausragendste polnische Dirigent
Ende des 19. Jahrhunderts
in den Jahren 1890-1901
stand an vorderster Front
Breslauer Verein
ORCHESTER
Ein unermüdlicher Musikverbreiter
Polieren

--Rôtkæppchen₆₈ 16:57, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das Ende sollte wohl besser "Ein unermüdlicher Förderer der polnischen Musik" heissen. Poliert wird dabei nicht. -- Juergen 86.111.153.241 18:44, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
OK, danke in die Runde. - Einigen wir uns darauf, dass es 'nachpoliert' so übersetzt werden kann (?!): "[...] Der herausragendste polnische Dirigent des ausgehenden 19. Jahrhunderts. In den Jahren 1890-1901 leitete er den Breslauer Orchester-Verein. Ein unermüdlicher Förderer der polnischen Musik." --Dompfäffin (Diskussion) 00:14, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Bestimmt. Den automatischen Übersetzungsunfall hab ich einfach so gelassen, da eigentlich klar sein sollte, dass Google Translate über das polysemreiche Englische übersetzt und polskiej über das Englische leicht zur Politur verunfallen kann. --Rôtkæppchen₆₈ 00:27, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wofür gab es in der Sowjetunion, DDR etc. diese vielen Amtsträger ...

... obwohl die ohnehin nichts zu melden hatten und alle wesentlichen Entscheidungen vom Politbüro getroffen wurden?

--2A0A:A541:A0C:0:B49C:30AD:428D:3398 03:03, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wofür gibt es die hierzulande? --Dompfäffin (Diskussion) 03:09, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ah, schon wieder eine Frage aus Köln. Wir haben dazu die Artikel Verwaltung, Öffentliche Verwaltung (als der administrative Teil der vollziehenden Gewalt des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern) und Öffentliches Recht. Diese Grundstrukturen der Organisation großer und komplexer sozialer Systeme existieren bereits seit der sogenannten Neolithische Revolution vor 10.000 bis 7.000 Jahren und der mit der Sesshaftigkeit verbundenen Enstehung von Städten und Reichen. Grundlage dafür waren damals - beispielsweise in Ägypten oder Mesopotamien (s.a. Frühdynastische Zeit (Mesopotamien)) - neben der Entwicklung von Schrift, Buchhaltung (vgl. auch in Ermangelung eines de.wp-Artikels hier) und ersten Rechtsordnungen die Herausbildung einer hierarchischen Priesterkaste, die mit der Umsetzung der Staatsorganisation betraut war. Vielleicht symbohaft für eine Kodifikation von Rechtssprüchen steht der erst im 18. Jahrhundert v. Chr. entstandene Codex Hammurapi.
Bereits am Schicksal des altägyptischern Pharaos Echnaton (Amenophis IV.) während der 18. Dynastie (Neues Reich) um ca. 1351–1334 v. Chr. oder 1340–1324 v. Chr. lässt sich ablesen, dass es durchaus ein Spannungsfeld zwischen dem gottgleichen Herrscher und seiner Priesterschaft gab, obwohl der Pharao formal alle wesentlichen Entscheidungen traf. Die Behauptung in der Fragestellung: „obwohl die ohnehin nichts zu melden hatten und alle wesentlichen Entscheidungen vom Politbüro getroffen wurden” entbehrt also (falls die Frage tatsächlich ernst gemeint sein sollte) nicht nur zeitgeschichtlich sondern auch historisch einer differenzierenden Kenntnis und einem tieferen Verständnis der inhärenten Widersprüche in komplexen sozialen Herrschaftsformen, mit denen sich nicht nur Staaten herumschlagen sondern auch hierarchisch geprägte Organisationen oder Religionen wie z.B. die katholische Kirche mit einem unfehlbaren Papst als Oberhaupt und mit sich entgegen der hierarchischen Ordnung verselbständigenden Substrukturen.
In einer Fragestellung bereits eine falsche Behauptung zu formulieren, wie es hier bei den Warum/Wofür-Fragen sehr beliebt ist, führt statt zu Analyse und Substanz dann eher nur zum Austausch von gehegten groben Vorurteilen, Scheuklappendiskursen und Zeitverschwendung. Wieviel und bei welchen Inhalten eine Verwaltung was „zu melden hat” wäre dann im konkreten Fall zu untersuchen. Tatsächlich kann auch heutzutage bei uns kein Minister deutlich und auf Dauer gegen sein Ministerium regieren. Wenn es also, wie der Tenor der Fragestellung imho bereits befürchten lässt, nur um Bürokratenbashing und Herumjammern über sesselfurzende Nichtsnutze geht, dann ist das Cafe der angemessene Ort für einen weiteren Disput und ich würde dann für einen Umzug dorthin sorgen. --92.72.90.111 04:53, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Anders als in der Vorstellung mancher Zeitgenossen waren diese Regime keine "Planwirtschaften" (Zitat eines Firmenangehörigen aus dem ehemaligen "Ostblock", der 1990/91 ein Unternehmen in D besuchte: "hier wird ja viel, viel mehr geplant als in unserer Planwirtschaft") und auch keine totalen Überwachungsstaaten. Erst das heutige Russland hat einen Grad der - auch technischen - Überwachung seiner Bürger und Unterwanderung der Wirtschaft durch den Geheimdienst erreicht, von dem Mielke, Heydrich und Berija nicht einmal in ihren feuchtesten Träumen phantasiert hätten.
Solche Diktaturen brauchen also die Ministerial- und sonstige regionale und lokale Bürokratie 1. als Informationsquelle dafür, was wo getan werden sollte und 2. als Macht- und Repressionsapparat. Der wirkt nämlich am besten direkt beim Bürger - das wussten schon die Nazis, als sie ihre Blockwarte einsetzten. Zufriedene und unzufriedene, aber eingeschüchterte Bürger lassen sich nämlich reibungsloser regieren und ausnehmen. Und das ist selbst im Putin-Regime noch so. --Chianti (Diskussion) 09:50, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Planwirtschaft hiess aber nicht deshalb so, weil ueberhaupt geplant wurde, sondern - und das ist der entscheidende Unterschied zur freien kapitalistischen Wirtschaft - zentral geplant wurde. Wenn dieses Konzept funktioniert haette, haette man dadurch die Nachteile der dezentralen Planung, naemlich Ueberproduktion und Verschwendung durch unverkaeufliche Produkte, vermeiden koennen. Dass es nicht funktioniert hat und statt dessen eine rueckstaendige Mangelwirtschaft entstanden ist, weil man den Fortschritt dadurch ausgebremst hat, ist allgemein bekannt. Aber es handelte sich trotzdem um Planwirtschaften, eben in diesem Sinne.
Die allgegenwaertige technische Ueberwachung scheint mir uebrigens in China deutlich weiter ausgebaut zu sein als in Russland. -- Juergen 86.111.153.241 11:01, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Der Papst entscheidet doch auch alle Fragen der Katholischen Kirche und doch gibt es in Köln einen Erzbischof! sуrcrо.педія 09:42, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Diese Frage beantworten (teilweise) die Artikel Parkinsonsche Gesetze und Bürokratiewachstum. In totalitären Systemen (z.B. DDR) kommt noch dazu, dass diese Systeme bei freien (und fairen) Wahlen die Mehrheit der Bevölkerung gegen sich hätten. Sie benötigen also zum Überleben grundsätzlich einen ausreichend hohen Anteil vom Regime privilegierter Einwohner, also Funktionäre, Beamte und öffentliche Angestellte. --2A01:C23:B83F:2A00:3446:E1A:5D4F:A1DB 11:41, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Kleiner Service: Laut Hannah Arendt: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft zeichnet sich der Totalitarismus gerade durch eine besonders hohe, vollkomme ehrliche und komplett irrationale Zustimmung der Bevölkerung zum Regime aus: Hitler und Stalin hatten tatsächlich den Großteil der Bevölkerung in Form von Millionen fanatischer Anhänger hinter sich. Unmut wurde von der Bevölkerung ganz automatisch auf externe Sündenböcke, Minderheiten usw. projiziert; die große innenpolitische Stabilität beider Regime bedurfte nur zum kleineren Teil einer sich auf diese authentischen und eigentlich originären Massenstimmungen (vrgl. hier auch den Begriff des irrationalen, autoritären freudianischen Sozialcharakters bzw. des pathischen Wahns der schon im lange vorpolitischen Raum, vor allen staatlichen Maßnahmen gesellschaftlich zugerichteten Individuen in der Faschismustheorie Adornos und der Kritischen Theorie, der wiederum auf Marx' Begriff der Charaktermaske und des das Bewußtsein bestimmenden gesellschaftlichen Seins zurückgeht) stützende und eher zur Einigkeit zwischen Volk und Führung durch besondere Volkstümlichkeit beitragende Propaganda, und der Widerstand war in beiden Regimen jederzeit marginal. Anders sind z. B. auch nicht die fanatischen deutschen Endphaseverbrechen zu erklären, wo in den letzten Wochen und Monaten im Grunde schon klar war, daß der Krieg verloren war. Alles schon bei Arendt aufgeführte Gründe, weshalb man stark zwischen der SU bzw. dem Ostblock vor und nach 1953 unterscheiden muß bzw. warum der arendtsche Totalitarismusbegriff für die Zeit nach 1953 ausdrücklich nicht taugt und auch nie taugen sollte. Wo ein nennenswerter Widerstand existiert, weil die Mehrheit der einfachen Massen eben nicht über die eigene Führung begeistert ist, ist es kein Totalitarismus. --79.254.97.105 05:06, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Gibt es denn eine systemvergleichende Untersuchung, wieviel „Amtsträger” (im Verständnis des Fragestellers) es pro Kopf der Bevölkerung in der BRD und der DDR vor der sogenannten Wende gab? Ich lese zur DDR beispielsweise: „Drittens müssen einige Bemerkungen zum Leitungs- und Verwaltungspersonal (LVP) gemacht werden. Diese Beschäftigtenkategorie wurde Ende 1974 in Verbindung mit der Rahmenrichtlinie für die neue Gliederung der Beschäftigten geboren und 1975 (erstmalige Erfassung) bzw. 1976 (Beginn der Gültigkeit der Rahmenrichtlinie lt. Gesetz) schrittweise in allen Bereichen der Volkswirtschaft eingeführt. Zunehmend nun setzte sich die Erkenntnis durch, daß der Anteil des LVP an den Gesamtbeschäftigten zu hoch sei. Die gelegentlich anzutreffende Auffassung, es handele sich dabei lediglich um die Folgen der Planungsbürokratie, war nicht stichhaltig (so betrug 1988 in den Unternehmen der Industrieministerien der Anteil des im Arbeitsbereich Planung tätigen Verwaltungspersonals am Verwaltungspersonal insgesamt nur 5,8 Prozent). Das Problem war komplexer. Offensichtlich war die Produktivitätsentwicklung in der Verwaltung wesentlich langsamer verlaufen, als in der materiellen Produktion. Zudem waren die Leitungsstrukturen auf ihre Rationalität hin zu überprüfen. Ziel war in der Endkonsequenz die Freisetzung von (fälschlicherweise als unproduktiv bezeichnetem) LVP zugunsten des Einsatzes in der unmittelbaren Produktion.” (Wolfgang Fritz: Die amtliche Erwerbstätigenstatistik in der DDR. Historical Social Research, 22 (3/4 1997), https://doi.org/10.12759/hsr.22.1997.3/4.300-357S. S. 310f.) Dies berührt aber nicht die öffentlichen Verwaltungen auf Landes-, Bezirks- und kommunaler Ebene, weist jedoch auf die volkswirtschaftliche Problemstellung der fehlenden Arbeitskräfte hin.
Für die BRD finde ich auf die Schnelle keine frühen Statistiken. Aber: „Laut Statistischen Bundesamt waren 2021 rund 2,8 Millionen Erwerbstätige im Bereich der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung beschäftigt. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl der Erwerbstätigen in der öffentlichen Verwaltung um rund 2,4 Prozent.” [15] Der froheste Wert von 2008 liegt bei 2,789 Millionen Beschäftigten, wobei die Bundeswehr noch rausgerechnet werden müsste. Das Institut der deutschen Wirtschaft schreibt: „Im Jahr 2022 waren in Deutschland insgesamt 4,83 Millionen Menschen für Bund, Länder und Kommunen tätig – rund 584.000 oder 14 Prozent mehr als 2012.” [16] Das passt für einen Systemvergleich schon ganz gut, (obwohl offen bleibt, ob hier auch öffentliche Dienste wie Polizei, Gefängnispersonal und Feuerwehr etc. eingerechnet sind) und eine ähnliche Aussage wäre für die DDR hilfreich. --92.72.90.111 11:57, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Hier wird jetzt dauernd von der Gesamtzahl der Staatsbediensteten gesprochen.
Sind das Amtsträger? Ich würde da eher an die vielen Minister, die exekutiven Räte auf allen Ebenen bis hinunter zur Gemeinde, die diesen gegenüberstehen vielen Parlamentarier oder Angehörigen vergleichbarer Vertretungen auf niederen Ebenen. Staatspräsidien wie den Staatsrat der DDR. Die vielen Angehörigen beispielsweise des Zentralkomitees der SED außerhalb des Politbüros. Und ähnliches auf allen Ebenen bis hinunter zur Gemeinde. --2A0A:A541:CA89:0:8907:1B7A:9B48:27F9 23:35, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Man möge dem Frageersteller angesichts der Behauptung eigentlich mit Dieter Nuhr antworten. Jedes Gemeinwesen braucht Amtsträger, Leute die Verantwortung übernehmen, wobei Amtsträger erstmal zu definieren wären. Und ja, auch wenn es außerhalb der Vorstellungskraft liegt, in der DDR musste ein Ortsbürgermeister nicht gleich das Politbüro rufen. Ein westlicher Unterschied bestand darin, das es neben der kommunalen Verwaltung mit Rat des Kreises, Bezirkes, der Gemeinde parallel Parteistrukturen gab, die in Gestalt der SED merklich auch in die Kommunalverwaltung eingriff. Grundsätzlich hatte alle Parteien in der DDR sowie die Massenorganisationen den gleichen organisatorischen Aubau gemäß den Verwaltungsstrukturen. Lediglich der SED wurden auch Strukturen in öffentlichen Einrichtungen und Betrieben zugestanden, der bekannte Parteisekretär. Ob der aber immer das Politbüro anrufen mußten, das ist totaler Unfug. Die Dichte an Parteifunktionären diente zur Herrschaftssicherung, Punkt. Das haben solche scheinbaren Einparteiensysteme an sich. --scif (Diskussion) 00:04, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn es tatsächlich nur um die SED-Strukturen geht, die in die Verwaltungen hineinwirken, dann würde sich vielleicht systemvergleichend der Ansatz der Parteienfinanzierung anbieten und die spannende Frage über den Anteil des (schwer zu beziffenrden) vorwiegend nicht sachpolitisch sondern parteipolitisch dominierten Handelns. Ich denke, da hat "der Westen" auch einige (vielleicht weniger offenkundige) Überraschungen zu bieten, beispielsweise den Austausch des Personals der Administrationen in der USA nach einem Präsidentenwechsel oder die Beauftragung von Gutachtern durch Ministerien und andere Verwaltungen. Mein Paradebeispiel ist da immer gerne wieder der Atomlobbyist Gerald Hennenhöfer. Wenn die Atomindustrie (zugespitzt formuliert) den Atomausstieg mit sich selbst verhandelt hat sind ja die daraus entstanden Steuerlasten und die Sozialisierung des Mülls, den die erwirtschafteten Renditen zurücklassen nicht mehr besonders überraschend. Und ob der Staat durch eine politische Agenda oder eine ökonomische Agenda gekapert wird macht ja für die betroffenen Steuerzahlenden keinen großen Unterschied. Ebenso, ob der Einfluß auf den Staat über Amtsträgerschaften (i.S.d. Fragestellers) finanziert wird oder über die Preisgestaltung der Konsumgüter. Bei der SED hatte ich keine Wahl (außer der Revolte, wenn die Zeit dafür günstig ist). Bei vier Großkonzernen, die den Strommarkt unter sich aufgeteilt haben und ihn kontrollieren habe ich auch keine Wahl. Oder gibt es eine signifikanten Unterschied zwischen Vattenfall und REW?
Das Oberthema der Frage ist aus meiner Sicht die wirkmächtige Belastung des Staates über Partialinteressen. Und was dies die Menschen kostet (von den Entscheidungsrichtungen mal abgesehen). Das demokratische Grundmodell, dass das Wahlvolk sich Vertreter*innen wählt und diese dann im Interesse des gesamten Landes agieren gibt, so gut der Ansatz auch vom Prinzip ist, keine befriedigende Antwort, dass beispielsweise die Automobilindistrie in den Behörden einflußreicher ist als Organisationen für Bahn- und Radfahrende, ÖPNV-Nutzende und Menschen, die lieber zu Fuß unterwegs sind. Vorteilsgeleiteter Einfluß auf den Staat jenseits der Wahlentscheidung ist zwar Teil unserer Freiheiten, aber nicht für alle gleich gegeben und die Einflußnahme wird oft über Umwege finanziert, wenn sich keine staatliche Förderung abräumen lässt. Im Extremfall finanzieren diejenigen meine Agenda, gegen die ich mit meiner Agenda vorgehe. So gesehen waren die großen und kleinen Parteibonzen ungeachtet der lächerlichen Vorstellung, man könne von oben und mit Zwang ein kritisches politisches Bewußtsein erzwingen, vielleicht irgendwie doch ehrlicher, denn die Sache und das Label waren klar und deutlich sichtbar. Andererseits sind die oligarchischen Eliten, die heute die Russische Förderation oder die Volksrepublik China ausplündern, auch deutlich sichtbar. (Wenn man dem Journalismus des eigenen Landes nicht mehr traut und mit anderen, seriöseren Quellen vergleicht, also nicht mit KI-gespeisten Internetblasen sondern mit internationaler Presse und namentlich zugeordnetem Journalismus.) Ich denke, das Problem betrifft demokratische, scheindemokratische und autoritäre Staatsstrukturen gleichermaßen. Es unterscheiden sich nur die Methoden und Seilschaften. Und Trittbretfahrer, die den demokratischen Gedanken pervertieren und sich Vorteile ausrechnen, indem Teile des Gemeinschaftlichen wieder herausgelöst und dem eigenen Nutzen, dem Nutzen einer Partei, dem Nutzen eines Interessenverbandes oder einer mafiösen Struktur zugeführt werden, gibt es ja überall, ob das ein mickriger kleiner SED-Karrierist in einer DDR-Kleinstadt ist oder ein auftragshoffender FDP-Bauunternehmer im Ortsbeirat einer Gemeinde. --92.72.90.111 02:08, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Tut mir leid, aber diese pseudoakademischen Auslassungen zeugen nicht von großer DDR-Kenntnis. Es ging um sozial. Staaten, da greifen Vergleiche mit demokrat. gewählten Volksvertretern eher nicht. In der DDR wurde oft auf ideologischer Basis gehandelt, Lobbyismus spielte kaum die Rolle wie in westlichen Demokratien. ZUdem geht auch der Vergleich mit der Parteifinanzierung fehl, um den Einfluß von Parteien anzuführen. In den 50ern wurden SED-Mitglieder, denen Parteiverfahren angehängt wurden, von Bezirksgerichten zu Haftstrafen verurteilt. Soviel zu den Unterschieden von Parteieinfluß. Außerdem waren SED-Mitglieder eher selten Selbständige. Handwerker hatten keine Probleme , Aufträge zu bekommen, die hatten eher Materialprobleme... --scif (Diskussion) 23:11, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Systemvergleich ist eine akzeptierte politologische Disziplin. Ein Hauptdissens zwischen uns ist imho, dass ich der Ansicht bin, dass auch demokratisch gewählte Volksvertreter*innen und BRD-Ministerien oft auf ideologischer Basis gehandelt haben und handeln. Das ist hier aber nicht zu diskutieren, auch wenn du hier in Anspruch nimmst, zwischen akademischen und pseudoakademischen Auslassungen urteilen zu können. Der Fragesteller hat mittlerweile präzisiert, was er mit dem Wort Amtsträger in der DDR meint und hier gibt es durchaus westliche Entsprechungen, die einen Vergleich zulassen, um die Behauptung „diese vielen” zu quantifizieren. Und wenn man über die BRD hinaus sich im demokratischen Europa oder anderen demokratischen Staaten in der Welt (wie z.B. Indien) umschaut und hier einen Bezug zu der Fragestellung herstellt wird sich meiner Ansicht nach der in der Frage behauptete Unterschied ohnehin nochmals relativieren. Und da betrifft nicht nur die demokratischen Staaten, die bereits von einer dominierenden Partei weitgehend gekapert wurden. --92.72.90.111 06:11, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
War mit Präzisierung das gemeint? Sind das Amtsträger? Ich würde da eher an die vielen Minister, die exekutiven Räte auf allen Ebenen bis hinunter zur Gemeinde, die diesen gegenüberstehen vielen Parlamentarier oder Angehörigen vergleichbarer Vertretungen auf niederen Ebenen. Staatspräsidien wie den Staatsrat der DDR. Die vielen Angehörigen beispielsweise des Zentralkomitees der SED außerhalb des Politbüros. Und ähnliches auf allen Ebenen bis hinunter zur Gemeinde Ich wiederhole mich gern, hier wird zu viel durcheinander geworfen. Natürlich kann man Systeme vergleichen. Vergleichen kann man alles, viele begehen aber den Fehler, Vergleich mit Gleichsetzung zu verwechseln. Vom reinen Verwaltungsapparat nahm sich die DDR im Vergleich zur BRD nicht viel, außer das der Ministerrat ausuferte. Statt 16 Länderregierungen gab es 14 Räte der Bezirke +Magistrat. Dann wird die SED-Struktur wieder in einen Topf geschmissen. Das ZK hatte erstmal gewählte Mitglieder und Sekretäre, dazu noch einen hauptamtlichen Apparat mit zuletzt über 2000 Mitarbeitern. Die ZK-Sekretäre hatten nach heutigem Verständnis Richtlinienkompetenz für Regierungshandeln, nicht selten kuschte ein Minister vor dem ZK. Dies gibt es so zumindest in der Bundesrepublik nicht, und die steht für Otto Normal im Systemvergleich zuförderst. Ich glaube kaum, dass Otto Normal die ministeriellen Feinheiten von F,GB, USA oder Indien kennt. Zudem, derzeit ja live zu erleben, haben wir in Demokratien neben Lobbyismus Koalitions- und Parteienstreit. Auch den gab es so in der DDR nicht. Was du zu ideologischem Handeln in der BRD meinst, sei dir unbenommen, war aber nicht die Frage. ich habe hier nur dargestellt, wie die Machtverteilung grob in der DDR lief. --scif (Diskussion) 10:21, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

WLAN-Catcher

Wenn Herr A zu Hause ein verschlüsseltes Wlan mit dem Namen "WlanA" hat und jemand würde im Supermarkt ein offenes Wlan mit dem Namen "WlanA" einrichten, würde sich dann das Handy von Herrn A direkt mit diesem WlanA verbinden? (mal vorausgesetzt das Handy hat keine Einstellung "offene Wlans immer benutzen") --2001:16B8:B8B2:F000:108E:E9C0:9161:D168 10:00, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Das Handy ist kein Mensch und erkennt WLAN-Netzwerke nicht anhand der von Menschen vergebenen Namen für BSSIDs. --Chianti (Diskussion) 10:14, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, das stimmt nicht. Tatsaechlich verbindet sich sowohl Windows als auch Android mit einem Netz passenden Namens (SSID), auch wenn die MAC-Adresse (BSSID) abweicht. Das kann jeder, der einen WLAN-Repeater hat, selbst feststellen: Obwohl der Repeater nur ein gleichnamiges, aber eben anderes WLAN (mit anderer BSSID) anbietet, funktionieren die Geraete dort, ohne dass man das Password neu eingeben muesste, mit den zuvor gespeicherten Profilen. -- Juergen 86.111.153.241 10:42, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ein Haken dürfte das mit dem Passwort sein. Das Handy würde versuchen sich zu verbinden und sich per Passwort anzumelden. Getestet habe ich vor längerem mal, dass sich mein Android-Handy nicht automatisch einlogt, wenn ich mein WLAN auf "offen" umstelle. Offenbar unterscheidet es WlanA/WPA von WlanA/Offen. Ob man einen Access-Point mit WlanA/WPA und "akzeptiert jedes Passwort" bauen kann, so dass sich das Handy trotzdem automatisch einlogt entzieht sich meiner Kenntnis. --Windharp (Diskussion) 11:02, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das wird nicht funktionieren, weil ein derartiges Verfahren den für die Verschlüsselung des Netzwerkverkehrs notwendigen PSK umgeht und somit jeder Schutz durch PSK sinnlos wäre. --Rôtkæppchen₆₈ 16:09, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Warum wird es nicht funktionieren, dass das Handy automatisch eine Verbindung mit dem Netzwerk herstellt, wenn es auch funktioniert, dass ein Benutzer mit nur einer Aktion dieselbe Verbindung durch das Handy initiieren kann? Ich würde sagen, es handelt sich um eine Frage der individuellen Programmierung. Das Handy kann so programmiert sein, dass es eine Verbindung automatisch beginnt, sobald es ein Netzwerk erkennt, dessen Name (SSID) ihm bereits bekannt ist, und bei einem offenen Netzwerk ohne Verwendung des ihm von einem anderen gleichnamigen Netzwerk bekannten Schlüssels. Eine solche Programmierung könnte ein Benutzer mit einer geeigneten Programmierschnittstelle (zum Beispiel Tasker für Android) sogar ganz einfach selbst erstellen. --BlackEyedLion (Diskussion) 17:07, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es würde Man-in-the-Middle-Angriffen Tür und Tor öffnen. --Rôtkæppchen₆₈ 17:28, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt (oder gab) auch die Möglichkeit, sich stets mit einem offenen ungesicherten Netzwerk zu verbinden. (Bei Windows 10 anscheinend inzwischen gestrichen [17]). Natürlich besteht dabei die Gefahr, dass ein Benutzer meint, er wäre mit seinem eigenen geschützten Netzwerk verbunden, wobei er in Wirklichkeit mit dem fremden offenen Netzwerk verbunden ist. Das beschriebene Verhalten ist aber trotzdem möglich und kann in jedes Handy einfach programmiert werden. --BlackEyedLion (Diskussion) 17:39, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab das jetzt mit einem TP-Link-Router, einem Huawei-Router und einem Android-13-Gerät ausprobiert: Es geht nicht. Das offene WLAN mit derselben SSID wird als separates WLAN angezeigt. Eine automatische Anmeldung erfolgt nicht. --Rôtkæppchen₆₈ 17:54, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Danke! Aber wenn der TP-Link-Router ein offenes Wlan hätte, würde das Handy auch das gleichnamige offene Wlan auf dem Huawei-Router akzeptieren? --2001:16B8:B8B2:F000:108E:E9C0:9161:D168 22:29, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn ich mich richtig erinnere, verbindet sich mein Handy mit jedem DB-Wifi, egal in welchem Zug es angeboten wird. Das spricht also für diese Vermutung. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:46, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist außer Zweifel, dass das Handy das tun würde. Dann handelt es sich aber um zwei verschiedene, aber gleich konfigurierte WLANs und nicht um die vom Fragesteller vorgeschlagene Konfiguration. Das funktioniert ja auch mit WPA2/WPA3 problemlos. --Rôtkæppchen₆₈ 23:33, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Grammatik

Heisst es korrekt im Singular Tatsaechlich verbindet sich sowohl Windows als auch Android mit einem Netz passenden Namens oder Plural Tatsaechlich verbinden sich sowohl Windows als auch Android mit einem Netz passenden Namens - oder geht sogar beides ? -- Juergen 86.111.153.241 11:04, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Ist kompliziert, und für meinen Geschmack manchmal merkwürdig. Siehe bspw beim Duden. --Windharp (Diskussion) 11:15, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
(BK) Duden sagt: [18], der letzte Absatz scheint den Singular als bevorzugte Variante hervorzuheben, der Plural ist aber möglich. Hier ist es ähnlich. Ich persönlich setze hier allerdings gerne den Plural. -- 79.91.113.116 11:17, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich würde auf jeden Fall tatsächlich mit einem "ä" schreiben. --Elrond (Diskussion) 13:48, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nur der Plural ist richtig, es gibt zwei Subjekte, also Plural. Grüße --Kpisimon (Diskussion) 15:22, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dann lies aber doch mal die oben verlinkten Seiten einschließlich Duden. Die Regel ist keineswegs so eindeutig. -- 79.91.113.116 15:51, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Na gut, für mich siehts anders trotzdem falsch aus. Aber wenns da so steht... --Kpisimon (Diskussion) 16:19, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wenn ich es recht verstehe geht hieraus hervor, dass sowohl der Plural als auch der Singular richtig sind (ist). [19] --Doc Schneyder Disk. 18:38, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Mietkaution als Vermieter

Hallo, ich würde gerne Rückmeldung zu folgendem Fall: Mein Vater vermietet Wohnungen, zum 31.12.2022 zog Familie X aus einer Wohnung aus, die Übergabe war am 30.12.2022 es würde im Protokoll festgehalten, dass nicht gestrichen wurde und die Malerkosten von der Kaution abgezogen werden sollen, die Kaution waren 2000,00 €. Mein Vater hat dann einen Maler beauftragt für 1500,00 € die Bude zu streichen. Später nach der Übergabe fielen meinem Vater diverse Mängel auf, die etwa 2000,00 € in der Instandsetzung gekostet haben, im April 2023 erlitt er einen Infarkt alles blieb liegen, danach war er stur und erst im März 2024 habe ich die Vermietungen der Wohnungen angefangen zu verwalten. Jetzt meldet sich der ehemalige Mieter und will Kaution und die 60,00 € Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung zurück haben. Im BGB habe ich gelesen dass nach 6 Monaten der Vermieter keine Anspreche mehr stellen kann, muss ich die 600,00 € auszahlen?--12:12, 5. Apr. 2024 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von Theo 2024 Kiel (Diskussion | Beiträge) )

Nebenkosten verjähren nach 3 Jahren --2001:16B8:B8B2:F000:108E:E9C0:9161:D168 12:25, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die restliche Kaution muss mMn ausgezahlt werden: Zunächst mal gibt es ein Übergabeprotokoll, in dem von den später gefundenen Mängeln keine Rede ist. Dass Monate nach Ende der Mietzeit ein Mangel gefunden wird, heißt nicht, dass er während der Mietzeit verursacht wurde. Das kann sein, muss aber nicht; beweispflichtig ist der Vermieter. Offensichtliche Mängel sind eh nicht mehr durchsetzbar, denn die sind ja offensichtlich und laut Protokoll lagen die ja bei Rückgabe der Wohnung nicht vor (abgesehen von den nicht gestrichenen Wänden). Anders mag das bei verborgenen Mängeln sein; bei denen kommt es drauf an - und ob das so welche sind, hast du ja nicht gesagt. In dem Fall (falls es verborgene Mängel wären und nicht solche, die bei der Rückgabe hätten auffallen müssen, so dass man sich jetzt eh nicht mehr darauf berufen kann), stellt sich zusätzlich folgende Frage: Wer sagt denn, dass diese Mängel nicht bei Einzug schon da gewesen sind? Es kommt also auch darauf an, ob es ein ordnungsgemäßes Übergabeprotokoll vom Einzugszeitpunkt gibt, in dem diese Mängel nicht aufgeführt sind. In dem Fall wird der Mieter sich (wenn er nicht auf den Kopf gefallen ist) darauf berufen, dass es ja gerade verborgene Mängel sind, die natürlich nicht im Übergabeprotokoll des Einzugszeitpunkts stehen, weil sie ja verborgen sind. Deswegen stehen sie ja auch nicht im Protokoll des Auszugszeitpunktes. Dass diese Mängel bei Einzug noch nicht vorgelegen haben, müsste der Vermieter nachweisen. Das alles werdet ihr, mit Verlaub, nur in den seltensten Fällen gerichtsfest nachweisen können. Und selbst wenn es verdeckte Mängel wären und ihr nachweisen könntet, dass sie beim Einzug noch nicht da waren und dass sie auch nicht erst nach Auszug entstanden sind, dann würde sich immer noch die Frage stellen, ob nicht einfach vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache vorliegt. --2001:9E8:49FF:EB00:6D08:562F:4A14:3C1F 13:18, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Haus und Grund 2001:9E8:E464:2C00:6D67:64A:6E02:81C1 13:21, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Grundsätzlich ja, § 548 BGB. Die Verjährung (Deutschland) ist aber kein Automatismus, sie muss vom Schuldner als Einrede geltend gemacht werden, siehe § 214 BGB. Der Vermieter kann den Ex-Mieter die Rechnungskopien der Instandsetzung zusenden und ihn um eine Bestätigung bitten, dass er diese Forderungen als noch von ihm zu bezahlen anerkennt. Tut er das, kann der Vermieter den Betrag eintreiben, macht der Ex-Mieter dagegen Verjährung geltend, muss die Differenz zwischen Kaution und Malerkosten ausgezahlt werden.--Chianti (Diskussion) 13:48, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn mir als ehemaligem Mieter Kosten, die nicht im Übergabeprotokoll gestanden haben in Rechnung gestellt worden wären, hätte mein ehemaliger Vermieter erst einmal ein abschlägiges Schreiben erhalten und, wenn es weiterhin eine Forderung gegeben hätte, ein Schreiben eines Anwalts. Die restlichen 500 € Kaution, zzgl. der mittlerweile aufgelaufenen Zinesen daraus und die (wenn sie noch nicht verjährt ist) Rückzahlung der Nebenkosten hätte ich zur Not dann eingeklagt. --Elrond (Diskussion) 13:54, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
So einfach ist das nicht: versteckte, vom Mieter verursachte Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, können durchaus im Rahmen des § 548 BGB geltend gemacht werden. Darüber, ob es sich um solche Schäden handelt und über deren Höhe kann man sich natürlich streiten, auch mit anwaltlicher Unterstützung.
Wenn der Vermieter wegen eines Herzinfarkts im Krankenhaus liegt, ist er "aufgrund höherer Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert" ("alles blieb liegen"). Die Verjährungsfrist verlängert sich in diesem Fall (§ 206 BGB), allerdings nur um die Zeitspanne, während der die "höhere Gewalt" einwirkt. Die ist im geschilderten Fall ("danach war er stur") freilich längst abgelaufen. --Chianti (Diskussion) 16:13, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dass versteckte Mängel aufgetaucht seien, sollte dann aber in der Forderung des Vermieters stehen, Das so einfach Mal so zu behaupten ist nicht möglich, das muss belegt werden. --Elrond (Diskussion) 00:08, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es ist nicht erforderlich, dass (alle) Mängel bei der Übergabe entdeckt werden. Eine abgeschlossene Übergabe bedeutet noch lange nicht, dass der Vermieter die Mängelfreiheit bestätigt hat. Denn sonst müsste man ja bei der Übergabe jeden Rolladen runter lassen, alle Fensterfunktionen durch probieren, jedes Türschloss testen, alle Steckdosen überprüfen usw. Da wäre man ja einen Tag beschäftigt. Alternativ müsste der Mieter unterschreiben, dass keine Mängel bestehen. Was er wohl auch nicht machen wird. --2001:16B8:B889:3800:E267:3239:ED4E:1FED 11:30, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das stimmt bzgl. offener Mängel so nicht. Wenn der Vermieter auf die pflichtgemäße Kontrolle der Mietsache bei Übergabe verzichtet, ist das sein Problem, nicht das des Mieters. Auf Mängel, die erkennbar waren, kann er sich dann nicht mehr berufen. Zu den diversen Beweisproblemen siehe schon oben den sehr guten Beitrag vom 5. Apr. 2024, 13:21. (nicht signierter Beitrag von 2001:9E8:49CB:1600:C4E4:1035:8C58:3F2F (Diskussion) 11:50, 6. Apr. 2024 (CEST))Beantworten
Einer meiner ehemaligen Vermieter hat bei der Uebergabe tatsaechlich an allen Steckdosen gezogen. Vielleicht hatte er zuvor schlechte Erfahrungen gemacht mit einem Mieter, der diese rausgerissen und locker hinterlassen hatte ... -- Juergen 185.205.127.13 16:37, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das steht auf vielen Internetseiten so, ist aber juristischer Unsinn. Das ist nichts anderes wie bei anderen Mietsachen auch, wie z.B. bei einem Mietwagen. Da kann der Mieter auch nicht sagen: "ich habe euch den Wagen vor zwei Tagen übergeben, ihr habt keine Mängel festgestellt. Da braucht ihr heute nicht mehr damit kommen, dass das Ersatzrad fehlt". Dafür müsste das Übergabeprotokoll entsprechende Klauseln enthalten, die beide Parteien utnerschreiben. Dann wären diese Klauseln natürlich gültig. Ansonsten hat eine Übergabe oder das Anfertigen eines Protokolls zur Übergabe keine rechtliche Wirkung. --2001:16B8:B896:6400:7DE7:3CDF:379A:5082 23:32, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Natürlich komt es darauf an, was im Übergabeprotokoll drinsteht. Das Übergabeprotokoll dient aber nunmal der Dokumentation der bestehenden Mängel und Schäden. Durch ihre Unterschrift erkennen sowohl der Mieter als auch der Vermieter das Übergabeprotokoll als wirksam an. Ein Übergabeprotokoll in dem nichts drinsteht, kann man sich auch sparen.
Dazu kommt die Beweiswirkung des Übergabeprotokolls, die ja den im Übergabezeitpunkt vorgelegenen Zustand, den beide Vertragsparteien einheitlich festgehalten haben, nachweisbar dokumentiert. Dass so etwas nötig ist, zeigt ja schon diese Diskussion hier, wo es anfangs ja sogar soweit ging, dass fälschlich behauptet wurde, der Vermieter müsse gar nichts kontrollieren und könne irgendwann später alles mögliche geltend machen - egal, ob der Mangel bei Übergabe da war oder nicht. Das mag Wunschdenken einiger Vermieter sein - in der Realität schieben Gerichte dieser Form der Willkür ganz schnell einen Riegel vor - und das auch richtigerweise. Es kann ja nicht sein, dass der Mieter für Mängel einstehen muss, die er gar nicht verursacht hat. --2001:9E8:49CB:1600:C4E4:1035:8C58:3F2F 00:37, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Also in meinen Übergabeprotokollen steht garantiert nicht drin, dass damit alle Ansprüche des Vermieters abgegolten sind. Da wäre ich ja schön blöd. Warum sollte man sowas als Vermieter unterschreiben? --2001:16B8:B8A0:7C00:CF2B:300:69BE:E2C1 16:29, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Browserdaten löschen …

… habe ich bei Chrome auf dem Pixel 7pro nun mehrfach hintereinander gemacht. Dennoch fragt er immer wieder, ob ich "grappelity.com" und "theproxy.to" wirklich löschen will. Ich kenne diese Seiten nicht einmal. Wie bekomme ich diese Einträge weg? --2A01:C23:90CE:200:EFFB:D154:E2F8:960E 14:27, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Werden evtl. Cookies angelegt von Apps die intern den Browser verwenden um etwas abzuwickeln? --2A02:8108:280:6120:88F1:BAF3:3B3E:D18C 02:28, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Browserdaten werden auf jeden Fall gelöscht. Er fragt aber nach (angeblich) häufig benutzten Seiten, ob man deren Daten wirklich auch löschen möchte. Bei mir z.B. die Webseite der Airline, mit der ich letztes Jahr im Urlaub war und die ich damals 2x besucht habe. Die Auswahl scheint also willkürlich. Man kann sie einfach ignorieren, wenn man die Browserdaten sowieso löschen möchte. Wenn man dabei auch den Verlauf löscht (mache ich persönlich nie - nur Cache und eventl. Cookies der letzten Stunde), dürfte auch diese Frage nicht mehr auftauchen. Zumindest nicht mit den alten Websites. --GrandmasterA (Diskussion) 10:41, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Fischmehl in Autokabeln als Weichmacher?

Ausgelöst durch eine Frage in Diskussion:Steinmarder#Fischmehl in Autokabeln habe ich nach Quellen gesucht, dass Fischmehl als Weichmacher in Kabelummantelungen eingesetzt wird, soweit aber nur eher oberflächliche Erwähnungen in Print- bzw. Onlinemedien gefunden (Links siehe Disku Steinmarder), die mir aber nicht sehr belastbar scheinen. Kennt jemand seriöse Publikationen, z.B. aus der Verfahrenstechnik, die den Einsatz von Fischmehl als Weichmacher beschreiben? Falls ja, handelt es sich dabei um eine bestimmte Chemikalie im Fischmehl? --Burkhard (Diskussion) 19:42, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Fischmehl? Keine Ahnung! Und wieso nur in Autokabeln und nicht in beliebigen anderen Leitungen? Falls es Dir um ein veganes Auto geht: das gibt es wahrscheinlich nicht. Alle möglichen Trennmittel für den Formenbau (Innenverkleidungen und so) können auch tierische Fette enthalten. --2.173.142.43 21:12, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Marder haben schon vor Jahrzehnten gern an Kabeln geknabbert. Kabelumhüllungen waren (und sind) schon lange meistens Weich-PVC. Man könnte wahrscheinlich mittels Dry-Blend auch Fischmehl zusetzen, wie sinnvoll das ist, weiß ich nicht. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:29, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Auch in der Metallverarbeitung, z.B. beim Reiben (Fertigungsverfahren) wird mitunter tierisches Fett verwendet. --Rôtkæppchen₆₈ 22:20, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Marder können genausogut vom typischen Gummigeruch angezogen werden oder von bestimmten Polyurethansorten, die das fischig riechenden Triethylamin enthalten. Bei Additiven zu Naturgummi ist vieles erlaubt und möglich. Da könnte auch etwas marderanziehendes dabei sein. --Rôtkæppchen₆₈ 22:35, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das halte ich für eine moderne Sage. Die kunststoffverarbeitende Industrie braucht Rohstoffe, die stets die gleichen Eigenschaften haben. Das kann bei einem heterogenen Produkt wie Fischmehl nicht gewährleistet werden (Fettgehalt, Eiweißgehalt usw.). In den USA gibt es etwas ähnliches, dort ist die Ursache für die angeknabberten Kabel angeblich Sojaöl (ob das "Sojabohnen-Auto" von Ford dazu beigetragen hat, darüber kann nur gemutmaßt werden). Gäbe es reputable Quellen, wären die im Artikel Bio-basierter Kunststoff angeführt. --Chianti (Diskussion) 22:53, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Bitte die gestellte Frage beachten - es geht darum, ob die in mehreren Tageszeitungen und anderen Onlinequellen erwähnte Verwendung von Fischmehl als Weichmacher tatsächlich auch in der Verfahrenstechnik beschrieben wird und belegt ist. --Burkhard (Diskussion) 22:22, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Für Weichmacher werden auch verschiedene pflanzliche und tierische Öle verwendet, darunter auch Fischöl: https://publica-rest.fraunhofer.de/server/api/core/bitstreams/0cbe4e0e-8a1d-43ef-b3d3-b7c3b90bf26e/content (PDF-Datei, Seite 20). Fischöl kann insbesondere polymerisiert werden: https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0032386100000306. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:39, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Falsche Formulierung. Weichmacher können auf Basis von Fettsäuren hergestellt werden, diese sind auch in Naturprodukten wie Fischöl oder Pflanzenöl enthalten. 1. ist die Folie im PDF kein Beleg dafür, dass biogene Fettsäuren bereits in der kommerziellen Verfahrenstechnik zur Herstellung von PVC-Weichmachern verwendet werden und 2. selbst wenn Myristinsäure oder Palmitinsäure aus Fischöl als Grundstoffe verwendet würden, würde der Weichmacher nicht nach Fisch riechen. --Chianti (Diskussion) 23:03, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Fraunhofer Umsicht gibt auf S. 20 als Quelle www.oleon.com/rawmaterials.html an - dort wird mir aber nur eine leere Seite angezeigt. Auf Seite 5 desselben PDFs lese ich, dass das "goldene Zeitalter der Ersatzstoffsuche" wohl ab 2000 begonnen hat, biobasierte Weichmacher, soweit sie wirklich eingesetzt würden, dürften also noch nicht sehr weit verbreitet sein. Immerhin nennt das Fraunhofer PDF die interessanten Inhaltsstoffe. --Burkhard (Diskussion) 23:26, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Bei geringen Qualitätsansprüchen werden die Ausgangschemikalien in technischer Qualität verwendet. Da können dann durchaus Verunreinigungen drin sein bzw der Stoff wurde nicht gereinigt. Deswegen halte ich es für möglich, dass da Nebenprodukte drin sind, die sich zu fischig riechenden Aminen zersetzen können. --Rôtkæppchen₆₈ 23:26, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Tabelle in der Präsentation des Fraunhofer-Instituts steht unter den Überschriften Biobasierte Weichmacher - aktueller Entwicklungsstand und deren Einsatzmöglichkeiten, Stand der Technik biobasiert (< 2011) und Öle als Quelle für biogene Rohstoffe. Ich würde deshalb sagen, dass die Tabelle genau die Öle enthält, die vor 2011 als Stand der Technik Quellen für biogene Rohstoffe für Weichmacher waren. Dass die Kabelmäntel nach Fisch riechen, hat im Übrigen niemand behauptet; es geht nur darum, ob sie "Fischmehl" enthalten. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:40, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es wurde immer behauptet, dass der typische Gummigeruch, der nummal fischähnlich ist, Steinmarder anzieht. Da ist es leicht, auf Fischmehl als Zutat zu Kunststoffen oder Elastomeren zu kommen, wie sie in den Motorräumen von Verbrennungs-Kfz vielfach verbaut sind, zumal sich die Details in den oben indirekt verlinkten Referenzen unterscheiden: Mal Zündkabel, mal Kabel, mal Schläuche, mal Gummimatten. --Rôtkæppchen₆₈ 00:37, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nicht immer, denn in der hiesigen Frage kommen weder Marder noch Fischgeruch vor. --BlackEyedLion (Diskussion) 10:07, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dafür aber in den oben indirekt verlinkten Quellen für die Behauptung, Gummi- und Kunststoffteile in und an Automobilen würden Fischmehl als Additiv enthalten und der Geruch dieses Fischmehls wirke als Köder für Steinmarder, die dann den vermeintlichen Leckerbissen fressen wollen und dabei Schäden am Automobil hervorrufen. --Rôtkæppchen₆₈ 13:19, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dann mal andersrum gefragt - gibt es Literatur, meinetwegen auch WP:OR, zur Bildung einer solchen Fischmehllegende? --Burkhard (Diskussion) 08:50, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Meine Zeit in der Industrie ist nun schon ein paar Jahre her, daher sind meine Kenntnisse sicher nicht mehr die allerneuesten, decken sich aber mit dem, was in diesem Lexikon dazu geschrieben steht. Kabelummantelungen bestehen zumeist aus PVC, das mit den eben genannten Chemikalien extern weich gemacht wird. Also meist Adipaten (Ester der Adipinsäure), Citrate und Ester der 1,2-Cyclohexandicarbonsäure. Keine dieser Substanzen wird (kommerziell) aus pflanzlichen oder tierischen Fetten gewonnen. Es mag neuere Produkte geben (siehe meine Einlassung oben), aber deren Marktdurchdringung ist dann sicher noch nicht überwältigend. Es gibt in PVC aber weit mehr Substanzen und da fallen mir als erstes die Stabilisatoren ein, die häufig auf Basis von Salzen der Stearinsäure hergestellt werden. Die wiederum ist fettbasiert. Allerdings werden meines Wissens keine ungesättigten Fettsäuren verwendet und Fischöl oder-mehl schon gar nicht. Was sonst noch so alles in PVC drin ist, wissen nur die Entwickler und Hersteller desselben. --Elrond (Diskussion) 09:20, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Adipinsäure („Specksäure“) wurde früher durch Oxidation von Fett bzw. Fettsäuren hergestellt, siehe letzter Absatz im Abschnitt en:Adipic acid#Alternative methods of production. --Rôtkæppchen₆₈ 12:57, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wann war früher? vor 50 Jahren nicht mehr. Die zitierte Quelle ist von 1895, da gab es weder PVC, geschweige denn Weichmacher dafür. Der 1. April ist längst vorbei! --Elrond (Diskussion) 13:53, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Karlheinz Trichterle

--46.125.249.113 21:08, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

https://letmegooglethat.com/?q=Karlheinz+Trichterle --Geist, der stets verneint (Diskussion|meine Beiträge) 21:10, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ist Karlheinz Töchterle gemeint? ---2001:871:22B:1C14:C4F2:4DB3:5E3E:E4E5 23:50, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

6. April

FS-Theorie - Warum kann ich nur unwesentlich schneller als die Radfahrer fahren? (zum Überholen)

https://www.fuehrerscheintest-online.de/fuehrerscheintest-fragen/frage-1.1.06-201-M --,176.1.132.218 01:25, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

--Rôtkæppchen₆₈ 01:44, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Tacho zeigt 25 km/h. Sieht nach Landstraße aus; ist aber nicht explizit "innerorts" angegeben. --,176.1.132.218 02:00, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn man auf die Antwort klickt, steht da "Führerscheinklassen: G, Mofa". Mofa ist langsam. G gibt es überhaupt nur bei der Bundeswehr, für gepanzerte Radfahrzeuge. Die würden wohl teilweise auch 100 km/h erreichen (und fahren dürfen), wenn auch möglicherweise mit sehr schwacher Beschleunigung. Insoweit scheint mir für Klasse G die Antwort "Weil ich nur unwesentlich schneller als die Radfahrer fahren kann" in dieser Allgemeinheit falsch zu sein. --37.49.29.95 02:32, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wir ham da mal was vorbereitet Fragenkatalog der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung#Vorgaben zur Beantwortung der Fragen: Fragen, die zum Grundstoff gehören, sind mit einem „G“ gekennzeichnet und für alle Führerscheinklassen außer Mofa zu verwenden. Für die Mofa-Prüfbescheinigung wird nur ein Teil an Grundstofffragen (236) angewendet, die einschränkend mit „G, Mofa“ gekennzeichnet sind. --2003:E1:6F4A:A961:9567:119A:6647:5CDA 04:31, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe nicht gefunden, was der Buchstabe M in der Nummer der Frage bedeutet. Hat das etwas mit einer Frage nur für Mofa-Bewerber zu tun? --BlackEyedLion (Diskussion) 10:19, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Was das M bedeutet, habe ich nicnt gefunden, aber: auch Fragen ohne M können zur Mofa-Kategorie gehören, z.B. 1.4.41-147. Fragen, die nicht zur zur Mofa-Kat gehören, können M enthalten, z.B. 2.4.41-004-M. Also besteht wohl kein Zusammenhang zwischen dem M und der Mofa-Kat. Neben M gibt es auch B , welches anscheinend veraltete Fragen kennzeichnet, die ein Gültig-bis-Datum haben. --2003:E1:6F4A:A9BE:E08E:7954:2FDE:82DB 15:58, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
...und das Cockpit - gibt es im Universum ein Mofa mit solchem Cockpit? Und warum ist am hellichten Tag das Abblendlicht an? --176.7.144.202 17:05, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Frage ist schon seltsam. Die mögliche Geschwindigkeit ist schon eingeschränkt wg. Sichtweite, aber mir scheint die offensichtliche Antwort "Weil der vorgeschriebene Überholabstand nicht eingehalten werden kann" zu fehlen. Grüße Dumbox (Diskussion) 10:39, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich finde vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat einen Beschluss vom 29. Oktober 2014 auf der Basis der Empfehlung des Vorstandsausschusses Verkehrstechnik über Höchstgeschwindigkeiten auf Landstraßen und Überholverbote den Gefährdungen anpassen: „Als zulässige Höchstgeschwindigkeit auf schmalen Landstraßen mit einer Fahrbahnbreite bis einschließlich sechs Metern sollte 80 km/h gelten.” [20]' Ob das nach 10 Jahren mittlerweile auch bereits ins Verkehrsrecht eingeflossen ist entzieht sich meiner Kenntnis. Aber selbst ohne Rechtsgrundlage über den § 1 StVO hinaus und nur mit verantwortungsvoller Vernunft: Die fünf Radfahrenden (eine Überholstrecke von mindestens 10 bis 12 m) bewegen sich ja bereits mit 22,5 km/h. Der Überholvorgang mit maximal 80 km/h würde angesichts der Tatsache, dass der Überholweg nicht einsehbar ist und auch zusätzlich Zeit für die eigene Beschleunigung berücksichtigt werden muss zu lange dauern. Zudem wäre es bei dieser schmalen Straßenbreite im Sinne von § 1 StVO auch fragwürdig, an den Radfahrenden mit 100 Sachen so dicht vorbeizubrettern. Diese Erwägung verstärkt also den Hauptaskpekt der unübersehbaren Verkehrslage (die ja eine spontane Bremsung bei überraschendem Gegenverkehr mit einer möglicherweise irrtierenden Wirkung auf die Überholten als schwächere Verkehrsteilnemer erzwingt). --92.72.90.111 02:52, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Smartphone induktiv aufladen

Ich bekam einen Ladeteller geschenkt. Ich muss da jetzt nur noch mein Smartphone drauf legen und es lädt sich auf. Das finde ich sehr praktisch. Muss ich irgendwas beachten, weil mein Smartphone in einer Hülle steckt, in der auch noch meine Bankkarte und weitere Karten sind?

--2A02:810C:1C0:468B:89A7:587A:AFA6:F97B 08:54, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Ja. Die RFID-Karten können dabei kaputtgehen, weil die durch Qi (induktive Energieübertragung) induzierten Ströme die RFID-Elektronik überlasten können. --Rôtkæppchen₆₈ 10:14, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Hier ist davon die Rede, dass Kreditkarten geschädigt werden können. [21] --Doc Schneyder Disk. 16:57, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Das ist jetzt natürlich sehr schade für mich; ich hatte mich schon so gefreut. Trotzdem vielen Dank für die Information. (nicht signierter Beitrag von 2A02:810C:1C0:468B:7C33:C980:1E13:379E (Diskussion) 16:50, 6. Apr. 2024 (CEST))Beantworten

Sonst: Es ist nicht wirklich sehr sinnvoll, RFID-Karten in der Mobiltelefonhülle mit sich herumzutragen. Wenn die Karten nicht durch böswillige Angreifer auslesbar sein sollen, verwendet man ohnehin eine HF-dichte Hülle für Handy und/oder Karten. Da man aber die RFID/NFC-Funktionalität des Mobiltelefons zum sehr schnellen Bezahlen in Einzelhandelsgeschäften verwenden will, verbietet sich ein RFID/NFC-dichtes Verpacken des Mobilgerätes. Einzig bei häufiger Anwendung der AusweisApp ist es sinnvoll, Mobilgerät und RFID-Personalausweis in derselben Hülle aufzubewahren. Persönlich verwende ich nach dem vierten Totalabsturz der Mobiles-Bezahlen-App einer deutschlandweiten Geldinstitutkette aus einem Nachbarkaff wieder Google Pay. Das ist schmerzfrei und funktioniert fast überall. Da kann ich meine RFID- und NFC-fähigen Karten wie Elektronische Gesundheitskarte, eID und Girocard sicher aufbewahren und profitieren von der prozeduralen Sicherheit von Google Pay. --Rôtkæppchen₆₈ 01:34, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Deutsch: Wie muss es richtig heissen?

Hier wird formuliert, dass den USA und Israel militärisch beigestanden werden soll („... rechnen offenbar mit einem Angriff ... auf Ziele der USA und Israels noch in den nächsten Tagen“). Klar, dass das so nicht gemeint ist. Vorschläge, wie das (journalistisch „kurz und bündig“) sinngerecht ausgedrückt werden könnte? „In den USA und Israel ...“ wäre sinngerecht, trifft es aber nur teilweise ... --176.7.209.74 11:41, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Für mich ist das richtig. Es handelt sich um einen subjektiven Genitiv, die Ziele gehören (zu) den USA. Genetivus subiectivus. Beim Fußball könnte man zum Beispiel auch sagen: Thomas Müllers Tor (das, auf das Müller als Stürmer schießt) und Manuel Neuers Tor (das, das Neuer als Torwart verteidigt). --BlackEyedLion (Diskussion) 11:48, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es mag richtig sein, aber zweideutig formuliert ist es schon. Der Tagesschau kann man es durchgehen lassen, in der Wikipedia würde man es ändern müssen.;) --37.49.29.95 14:57, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
+1 Wobei im Artkel dann diplomatische Vertretungen genannt werden; in Bezug auf die USA werden auch Militärstützpunkte mitgemeint sein; Ziele "in" den USA wohl weniger. Von daher wäre es wohl am sinnvollsten gewesen, das entsprechend zu konkretisieren. --Proofreader (Diskussion) 15:39, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Bluetooth ASHA Protokoll

in welcher bluetooth version gibt es das asha protokoll


--Prinz999 (Diskussion) 11:30, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Auf https://source.android.com/docs/core/connect/bluetooth/asha wird ASHA erklärt. Es verwendet Bluetooth LE und läuft ab Bluetooth 4.2, wobei Bluetooth 5.0 empfohlen wird. Es ist aber in jedem Falle Betriebssystemunterstützung nötig, deswegen Mindestanforderung Android 11. --Rôtkæppchen₆₈ 12:45, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Adminrechte

Als Rechtsnachfolger würde die Nachlassverwaltung des Künstlers Erich Reusch vertreten durch die Tochter Simone Reusch eventuelle redaktionelle Adminrechte zu den Inhalten der Beiträge erhalten. Wie könnte man das beantragen oder regeln? --Artservice-nrw (Diskussion) 11:53, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Die Wikipedia ist eine freie Enzyklopädie, die nicht von den beschriebenen Personen oder deren Vertretern verwaltet wird. Zeitungsberichte unterliegen ja auch nicht der Kontrolle durch beschriebene Personen. Sachliche Fehler sind mit Verweis auf zitierbare Quellen auf der Diskussionsseite anzumerken (oder im Artikel zu korrigieren, wenn man sich mit den hiesigen Editierrechten und -gepflogenheiten vertraut gemacht hat.). Man lese auch Wikipedia:Interessenkonflikt zur Problematik und andererseits den Chancen bei Artikelmitarbeit durch die dargestellten oder ihnen nahestehende Personen. -- 79.91.113.116 11:59, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Außerdem ggf. auch Wikipedia:Bezahltes Schreiben beachten. ..2001:871:22B:1C14:C4F2:4DB3:5E3E:E4E5 13:28, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nicht, daß ich ihr auch nur den Hauch einer Chance einräume, aber die Antwort lautet Wikipedia:Administratoren#Wie_wird_man_Administrator?. Die Frage hätte eigentlich nach Wikipedia:FZW gehört. --Danares (Diskussion) 20:06, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Fair Use in Deutschland?

Bitte um Hilfe. Gibt es so etwas wie eine Fair-Use-Klausel auch in Deutschland?
Mir ist natürlich "lex Kalkofe" bekannt. Aber könnte ich im Rahmen einer Persiflage oder zur Kommentierung, Teile eines anderen Werkes (Audio, Audiovisuell, rein graphisch) nehmen, sie sozusagen "zitieren" und dann kommentieren? --2A02:8071:60A0:92E0:E130:DF8:4B42:BFA7 11:55, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Das gibt es schon. Alexander Kluge hat früher mit dctp auf RTL Plus (wo seine Kulturprogramme) manche Sendungen nur aus Zusammenschnitten aus dem Material anderer bestritten, indem er es durch Verfärbungen, Einblendungen chinesischer Schriftzeichen usw. verfremdet hat. Siehe Fußnote 21, S. 47. -- 79.91.113.116 12:11, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Vorweg: Bitte Hinweis bezüglich Rechtsthemen beachten.
Zur Frage: Siehe Fair Use. Der zweite Satz verweist darauf, dass wir im deutschen Recht ähnliche Regeln haben, siehe Schranken des Urheberrechts, Zitat#Zitat und Urheberrecht und Pastiche#Recht etc. „Ähnliche Regeln“ heißt aber nicht, dass sie 1:1 übertragbar sind und können sich in Einzelfällen unterscheiden. (Das Problem haben wir hier in der deutschsprachigen Wikipedia, dass man nicht einfach Bilder übernehmen kann, die in der englischsprachigen Wikipedia wg. Fair Use abgebildet werden dürfen usw.)
Für Urheberrechtsfragen gibt es auch die Seite Wikipedia:Urheberrechtsfragen (wobei die, glaube ich, nur Fragen bzgl. Artikelarbeit beantwortet). --Bildungskind (Diskussion) 12:19, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wir sind da auf den Urheberrechtsfragen schon recht flexibel; Fragen, die im weitesten Sinn mit der Wikipedia zu tun haben, versuchen wir jedenfalls gerne zu beantworten. In Bezug auf Bilder: Darüber, ob wir Bildzitate erlauben wollen, die rechtlich wohl möglich wären, wenn sich ein Artikel direkt mit einem bestimmten Bild auseinandersetzt - etwa La trahison des images -, haben wir uns schon mehrfach unterhalten, dies aber letztlich immer verworfen, auch unter dem Gesichtspunkt, dass damit die freie Weiterverwendbarkeit der Wikipedia-Inhalte eingeschränkt würde. Letzteres gilt zwar auch für die "fair use"-Bilder in der englischen WP, dort nimmt man diese Einschränkung aber hin und setzt entsprechende Warnbausteine auf die Bildbeschreibungsseiten. Gestumblindi 12:47, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Kopfgeld auf Kiefernwanzen

Darf ich als Privatperson ein Kopfgeld auf amerikanische Kiefernwanzen aussetzen? --2A01:599:B29:F415:6DF9:DB2A:7E47:67A2 15:05, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

warum willst du zur Vermehrung der Viecher beitragen? --2A01:599:912:D5E1:3D09:98AA:D918:DBC0 15:13, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Jedenfalls gibt es den bekannten Kobra-Effekt. --Lupe (Diskussion) 15:24, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Carl von Linné über Mathematik

Hallo,

irgendwo in oder über einem Artikel in der Wikipedia stand mal ein Zitat von Linné über Mathematik, daß diese sich wie eine Eis- und Schnee- Landschaft über die Natur legt, so daß alles, Natur und Leben erstarrt - oder so ähnlich.

Es war so ein gutes, eindrückliches Bild. Leider habe ich mir weder Zitat noch den Artikel genau gemerkt. Und weder mit der Wikipedia Suchfunktion noch mit Google wurde ich fündig. Wer kann helfen?

Herzlichen Dank!

--Uwmuc (Diskussion) 15:05, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

niederl. Volksheld, geb. 1614

--46.125.249.113 16:03, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

…f. Du im Art. 1614. --Rôtkæppchen₆₈ 16:30, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
oder nl:1614 --Elrond (Diskussion) 17:18, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Kauf dir ein Kreuzworträtsellexikon ... --Chianti (Diskussion) 20:12, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Et lon la laire, et lon lan la

Bin gerade auf verschlungenen Wegen bei Jean Richepins La Chanson de Marie-des-Anges gelandet. Sehr rührend: ein armer Bube verliebt sich in eine böse Hure, die von ihm als Liebesbeweis das Herz seiner Mutter fordert, das will sie ihrem Hund zum Fraß vorwerfen; Bube ersticht also Mutter und reißt ihr das Herz aus der Brust; aber auf dem Weg zur Hure stolpert er, das blutige Herz fällt ihm aus der Hand und beginnt zu sprechen: „Hast du dir wehgetan, mein Kind?“ Was ich in dem Liedchen aber nicht verstehe, ist das refrainartig wiederholte ''Et lon la laire, et lon lan la'' - ist das Tralala-Schubidu, oder bedeutet das was in irgendeinem Dialekt oder Argot? --2003:D4:6709:600:EC00:85CD:E9ED:B3DB 18:33, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Versuche es so: Et l'on la l'aire,et l'on l'an la. Die Interpretation überlasse ich dir.--ocd→ parlons (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Ocd-cologne (Diskussion | Beiträge) 19:01, 6. Apr. 2024 (CEST))Beantworten
Pardon, wie meinen? Mein Französisch reicht leider auch nicht aus, diesen Satz (?) überhaupt zu parsen, deswegen gestaltet sich die Interpretation noch recht schwierig. Falls es hilft: der fragliche Dialekt wäre wohl Bretonisch, zumindest in einem „gräßlichen Singspiel“, das man aus Richepins Versen gestrickt hat (wie ich Michel Leiris' Autobiographie entnehme, über die ich darauf kam; das Singspiel trifft ihn im Kindesalter trotz aller Gräßlichkeit an seiner schwächsten Stelle, Mutterkomplexe, Psychoanalyse, etc.) --2003:D4:6709:600:EC00:85CD:E9ED:B3DB 19:21, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Sehr ähnliches Äußerungen finden sich auch in Emile Nelligans "L’Idiote aux cloches". Während ich sie dort mit "Ding Dong Dideldum" übersetzen würde, scheint mir hier "Dumdidum, Dumdidei" angemessener. --2003:E1:6F4A:A9BE:BD42:CA56:23EF:EC0B 21:20, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Hmm, Lautmalerei ist eine Option. Eine andere sind weggelassene Buchstaben bzw. Diakritika: long ("lang") statt lon und l'an là (dieses/jenes Jahr) statt lan la... Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 21:26, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Bretonisch ist kein französischer Dialekt, sondern eine keltische Sprache. --Digamma (Diskussion) 21:54, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wie lange wird man noch "ist" sagen können? Werden wir bald "war" sagen müssen? --2A0A:A541:CA89:0:8907:1B7A:9B48:27F9 23:21, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Vielleicht war Gallo gemeint? Oder Französisch aus der Bretagne? --2A0A:A541:CA89:0:8907:1B7A:9B48:27F9 23:22, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Sorry. Wenn jemand die Wikipedia-Auskunft, aber nicht den einfachen Google-Übersetzer findet...? Der liefert natürlich ein interpretationswürdiges Ergebnis, aber das ist, dialektisch, auflösbar. das ist Beschäftigungstherapie.--ocd→ parlons 23:00, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Virtuelle Werbung in der ARD nach 20 Uhr

Laut Rundfunkstaatsvertrag ist Werbung nach 20 Uhr im oeffentlich-rechtlichen TV unzulaessig. Ist es trotzdem legal, dass, wie z. B. gestern um 20:15 in der ARD geschehen, ein Fussballspiel mit virtueller Werbung gezeigt wird ? Die Einblendung eines entsprechenden Hinweises am Anfang und am Ende der Sendung kann doch das abendliche Werbeverbot nicht umgehen. -- Juergen 185.205.127.13 22:35, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Für Großveranstaltungen wie deutsche Fußballländerspiele gelten gemäß Para. 16 Abs. 6 2. Halbsatz in Verbindung mit Para. 4 Abs. 2 Ausnahmen vom abendlichen und sonntäglichen Werbeverbot. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:43, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Paragraph 16 Abs. 6 Satz 2 erlaubt das Sponsoring nach 20 Uhr. Ueber virtuelle Werbung steht dort nichts. -- Juergen 185.205.127.13 23:17, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wie wäre es, wenn Du zunächst die erforderlichen Informationen mitteilst? Erstens um welche Sendung und zweitens um welche Werbung es sich handelt. Nach meinem Verständnis handelte es sich um Sponsoring, was nach der von mir genannten Regelung in diesem Fall ausnahmsweise auch nach 20 Uhr erlaubt war. Woher weißt Du, dass es sich bei der Werbung nicht um Sponsoring handelt? --BlackEyedLion (Diskussion) 23:30, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
„gestern um 20:15 in der ARD geschehen, ein Fussballspiel“ ist offensichtlich das unter dem Etikett der Sportschau des Westdeutschen Rundfunks ausgestrahlte Qualifikationsspiel zur Fußball-Europameisterschaft der Frauen 2025/Qualifikation. --Rôtkæppchen₆₈ 01:02, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das weiß ich schon. Ich habe ja schon selbst von einem Fußballländerspiel als Großveranstaltung mit besonderen Regelungen für abendliche Fernsehwerbung geschrieben. Das hätte der Fragesteller aber selbst beitragen sollen. Ich musste erst prüfen, ob es sich nicht vielleicht um ein Bundesligaspiel, für das das abendliche Werbeverbot gilt, handelt. --BlackEyedLion (Diskussion) 08:06, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Im Rundfunkstaatsvertrag finde ich keine besonderen Regelungen für abendliche Fernsehwerbung bei Grossveranstaltungen. Und die Art der Werbung, bei der es sich eben nicht um Sponsoring handelt, hatte ich ja oben verlinkt: Die im Stadion vorhandene Bandenwerbung wurde durch kuenstlich generierte ersetzt, was man z. B. hinter dem Tornetz erkennen konnte. Juergen 86.111.153.182 09:52, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Woher weißt Du, dass es sich bei dieser Werbung nicht um Sponsoring handelte? Sponsoring ist die Förderung einer Veranstaltung oder Fernsehübertragung zum Zwecke der Werbung, also eine Form von Werbung. Siehe Sponsoring, insbesondere die erste Abbildung. Es würde helfen, wenn Du endlich mitteiltest, wofür geworben wurde. --BlackEyedLion (Diskussion) 10:20, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn nach Lektüre des von Dir verlinkten Artikels und dessen Quellen noch Fragen offen sind, darfst Du sie gerne dem Rundfunkrat des übertragenden Senders stellen. --Rôtkæppchen₆₈ 22:45, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe den Teil des Rundfunkstaatsvertrages, der sich mit Werbung beschaeftigt, gelesen. Wenn ich hier keine Antwort bekomme, werde ich es dort versuchen, habe allerdings Zweifel, ob man sich dort genoetigt sieht, Fragen von Nichtjuristen und Nichtjournalisten mit mehr als nichtssagenden Textbausteinen zu beantworten. -- Juergen 185.205.127.13 23:17, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Der Rundfunkstaatsvertrag wurde vor mehreren Jahren durch den Medienstaatsvertrag abgelöst. Aber von den Regeln für Werbung/Sponsoring für Grossereignisse nach 20 Uhr scheint er sich wohl nicht wesentlich zu unterscheiden. --Karotte Zwo (Diskussion) 10:20, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Und dort steht eine eigene Regelung zur virtuellen Werbung (§ 8 Abs. 6). Die zeitliche Einschränkung nach § 39 gilt für Werbesendungen und Sponsoring (außer bei der Übertragung von Großereignissen). 91.54.33.169 14:54, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

7. April

Kubakrise

Über einen Satz in Kubakrise bin ich gestolpert: "Die Schweizer Botschaft als Vertreterin der USA informierte die Kubaner, dass auch nächtliche Aufklärungsflüge stattfinden würden und die dafür nötige Beleuchtung kein militärischer Angriff sei."

Was ist mit dieser Beleuchtung gemeint? Was wurde beleuchtet? Und was ist mit dem darauf folgenden Satz: " „Kein kubanisches Feuer zu befürchten“ meldete die Schweizer Botschaft zurück nach Washington" gemeint? Was für ein Feuer?

--176.199.210.236 01:02, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Als Feuer würde ich hier das Abgeben von Schüssen/Abschießen von Waffen verstehen. --2A0A:A541:CA89:0:8907:1B7A:9B48:27F9 01:10, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Gefechtsfeldbeleuchtung für eine Aufklärung durch Lockheed U-2. --Rôtkæppchen₆₈ 01:12, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wie Rotkaeppchen68, auch ich verstehe das so, dass zur Anfertigen der Kontrollfotos auch Leuchtkörpern eingesetzt werden können. Eine Gefechtsfeldbeleuchtung muss keine aktive Kampfhadlung sein. gerade wenn sie angekündigt wird. -Bobo11 (Diskussion) 13:20, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Deutsch-russischer Krieg

Deutsch-russischer Krieg, was soll das? Es war der 2. Weltkrieg! Historische Tatsachen sollten nicht verändert werden!

--2003:F1:C706:700:CCE3:FF:55EE:3050 07:49, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wir haben ein Lemma für Zweiter Weltkrieg, aber keinen Artikel zu Deutsch-russischer Krieg. Ohne weitere Angaben kann die Anfrage nicht beantwortet werden. --77.119.204.213 09:02, 7. Apr. 2024 (CEST) P.S.: Sollte Deutsch-Sowjetischer Krieg gemeint sein, da steht in der ersten Zeile: Der Deutsch-Sowjetische Krieg war Teil des Zweiten Weltkrieges (...).Beantworten

Gilt die Unverletzlichkeit des Botschaftsgebäudes auch für Drittstaaten?

Nach internationalem Übereinkommen sind die Räumlichkeiten der diplomatischen Mission (Botschaft) unverletzlich. Vertreter des Empfangsstaats dürfen das Grundstück und die Räumlichkeiten nur mit Zustimmung des Missionschefs betreten. Außerdem muss der Empfangsstaat die Botschaft vor jeglichem Angriff durch Privatpersonen zu schützen. Gilt diese Unverletzlichkeit des Botschaftsgebäudes auch für Drittstaaten? Oder wäre ein Angriff auf eine Botschaft durch einen Drittstaat vergleichbar mit einem Angriff auf ein beliebiges anderes Ziel in dem betroffenen Land? --2003:FC:8F3A:9458:F507:8EAB:548D:5E9 11:45, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

zu 1.: nein, der Empfangsstaat kann nur seine eigene Rechtsordnung gestalten (in dem Fall auf die Durchsetzung seiner Hoheitsrechte verzichten). Die Immunität des Diplomaten gilt nur gegenüber dem Empfangsstaat, der ihn akkreditiert (Ausnahme: An- und Abreise der Diplomaten, § 40 (1) WÜD). Siehe hier S. 4 Punkt XI.
zu 2. Ja.
--Chianti (Diskussion) 13:40, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ergänzung zu 1: Andere Staaten haben normalerweise keine Hoheitsrechte im Empfangsstaat, die eingeschränkt werden müßten.
Ergänzung zu 2: Es kommt auch darauf an, wie der Staat einen Angriff bewerten will. 91.54.33.169 13:50, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Zur 1. Ergänzung: richtig, aber um die ging es nie - immer nur um die Hoheitsrechte des Empfangsstaates. Bitte meinen Beitrag sorgfältig lesen.
Zur 2. Ergänzung: Angriff bleibt Angriff. Befinden sich beide Staaten im Krieg (wie Syrien und Israel seit 1973), sind Angriffe auf militärische Ziele legitim - und ein Kommandeur einer (para)militärischen Einheit, die Angriffe auf den eigenen Staat ausübt oder finanziert, ist ein legitimes militärisches Ziel. --Chianti (Diskussion) 18:11, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich vermute, es geht um die derzeit beliebte Verschwörungstheorie von angeblichen russischen: "Fernschallwaffen" auf amerikanische Botschaften in Süd- bzw. Mittelamerika, weil ein paar Botschaftsmitarbeiter wegen Überarbeitung Kopfschmerzen und Übelkeit verspürt haben. Machen wir's also konkret: Wäre ein solcher gezielter Angriff durch den russischen Geheimdienst, der von hunderten Metern oder sogar mehreren Kilometern Entfernung aus vorgenommen werden soll, ein Angriff auf die Unverletzlichkeit der US-Botschaft in süd- bzw. mittelamerikanischem Staaten, zumal diese Unverletzlichkeit offenbar nur für den gastgebenden Staat gelten soll? Sollte was wahres dran sein, käme aber auf jedenfall der Straftatbestand Körperverletzung in Betracht. --79.254.97.105 04:48, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn wir schon bei Vermutungen sind: die Frage kam mir eher als verklausulierte Frage danach vor, inwieweit Israel völkerrechtlich zu Angriffen auf die iranische Botschaft in Damaskus berechtigt ist. --Chianti (Diskussion) 13:29, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Diesen Kontext sah ich eigentlich von Beginn an.. Unabhängig davon macht sich Israel zunehmend wenig Freunde , andererseits, so man Zeitungsmeldungen glauben mag, war der Angriff hocheffektiv, denn es wurden wohl keine kleinen Lichter getötet. Was weiter zu der Frage führen kann, ob ein israelischer Bus in D, den man gestern so plakativ in der Tagesschau gezeigt hat, israelisches Hoheitsgebiet ist und wie ein Angriff auf diesen Bus in D dann von D gehandhabt wird. Iran hat ja Anschläge auf israelische Einrichtungen angekündigt... --scif (Diskussion) 14:21, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Sanders, Rino

Ist das Todesjahr von Sanders, Rino (* 1921) ermittelbar? --Fritz Krischen (Diskussion) 11:47, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Weißt du denn schon sicher, dass er tot ist? Ein 102- oder 103-Jähriger könnte ja immerhin noch leben, ohne dass es gleich im Internet auffindbar ist. Jedenfalls scheint er (laut S. 47 in [22]) aus Osnabrück zu stammen und ab 1962 lange (mindestens bis 1998) im Anwesen "La Pioppa" in Cecina am Gardasee zwischen Gargnano und Maderno gewohnt zu haben, dort könnte man vielleicht nachforschen. --37.49.29.95 12:35, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Sicherung von Handy gegen Diebstahl, bei dem Dieb das Handy sofort ausschaltet

Es gibt verschiedene Apps, die Sicherungen gegen Handydiebstahl versprechen (Tracking, heimlich Dieb fotografieren...). Aber professionelle Handydiebe schalten ein gestohlenes Handy sofort aus. Dann wird es schnellstmöglich zurückgesetzt, SIM-Karte entfernt, alle Daten gelöscht und es weiterverkauft. Gibt es irgend etwas, das das Handy zumindest ein wenig gegen diese Form von Handydiebstahl absichert? Gibt es etwa ein Tracking auf die Hardware des Handys? Eines, das durch das Zurücksetzen des Handys nicht einfach gelöscht wird? --AF (Diskussion) 16:23, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo,
ich verstehe die Frage nicht. "Tracking auf die Hardware"?
Viele Grüße --2003:C6:1735:ED4F:CD91:1FEA:7AB3:AE11 16:31, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Sowas wie ein eigenständiger Sender im Gehäuse bzw in die Hardware eingearbeitet wohl gemeint. 176.7.162.60 16:52, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Achso, ja, und Viele Grüße zurück bzw von mir auch 🤪 -176.7.162.60 16:54, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt die IMEI, die gesperrt werden kann. Leider auch nicht unveränderbar, aber nur mit spezieller Software. --Chianti (Diskussion) 18:17, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nimm einen AirTag, entferne Gehäuse, Piepser und Batterie, verstecke das Teil im Handy und verbinde es mit dem Handyakku. --Rôtkæppchen₆₈ 00:36, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wieviele Handys kennst Du, in denen genug Platz für einen solchen Umbau wäre? Und wie lange lebt der Airtag wohl, wenn er mit 4,2V statt 3V betrieben wird? Flossenträger 07:56, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Ukraïne schlägt trotz Munitionsknappheit täglich zahllose Angriffe zurück?

[lt liveblog] ... zu Boden an der Front (Durchbruchsversuche der Russen), und Drohnen und Raketenangriffe aus der Luft. Wie geht das zusammen, was geschieht da? Machen die Ukrainer das allein mit Drohnen und rationierter Munition? --.176.7.162.60 16:51, 7. Apr. 2024 (CEST)--Beantworten

Die schreien einfach laut: "Peng! Peng!", um den Feind abzuschrecken. --79.254.97.105 03:38, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Hömma, IP, wir sinn' hier nich' im Caffée, jah!? 176.6.200.224 16:22, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Munitionsmangel heißt ja nicht, dass sie gar keine Munition haben. Und als Verteidiger ist man zudem immer in der vorteilhafteren Situation. Eine dichte Linie aus gut befestigten Stellungen zu durchbrechen erfordert eine immense zahlenmäßige Überlegenheit (je nach Quelle zwischen 1:3 und gar 1:10). Zwar ist Russland zahlenmäßig an vielen Frontabschnitten überlegen, aber nicht in ausreichendem Ausmaß. Deshalb versucht Russland (ähnlich wie im Ersten Weltkrieg beide Seiten an der Westfront) eine Abnutzungsstrategie, die eben u. a. auch beinhaltet, die ukrainischen Stellungen ohne Rücksicht auf eigene Verluste ständig wiederkehrend anzugreifen in der Hoffnung, die Verteidigung so nach und nach zu schwächen. Diese menschenverachtende Taktik ist sehr mühsam und langwierig, funktioniert aber leider zumindest an einigen Stellen der Front in bisher sehr begrenztem Umfang, da Russland die eigenen Verlust an Material und Soldat*innen schneller ausgleichen kann als die Ukraine (und eben keinerlei Rücksicht auf das Leben der eigenen Soldat*innen nimmt).
Und in der Praxis bedeutet das eben, dass die Ukraine somit täglich zahllose solcher (von Anfang an bewusst zum Scheitern verurteilter) russischer Angriffe erfolgreich abwehrt, dabei aber natürlich dann auch selbst Verluste hat und viel Munition verbraucht. Wenn der Westen (insbesondere die USA) nicht bald wieder in deutlich größerem Umfang Munition liefert, wird die Ukraine die Front im Osten aber vermutlich nicht mehr dauerhaft halten können.
Die Ukraine hatte bei ihrer Offensive letztes Jahr übrigens ein ähnliches Problem: Auch ihr gelang es letztlich nicht, die tief gestaffelten und gut befestigten russischen Verteidigungslinien zu durchbrechen und sie erlitt dabei hohe Verluste. Anders als Russland setzte sie dann aber nicht darauf, immer wieder stumpf anzurennen, bis die Verteidigung vielleicht irgendwann doch mal nachgibt (das wäre auch gar nicht möglich gewesen, da die Ukraine eben auch damals schon einen Mangel an Ausrüstung hatte). -- Chaddy · D 04:16, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Hm. Danke. Grauenhaft. 176.7.165.58 16:32, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Was ist eine Betriebsgefahr bei der Bahn?

Den Artikel habe ich gefunden, einzig er hilft mir nicht weiter... Kann mir jemand konkrete Beispiele für Betriebsgefahren bei der Bahn nennen? --2001:9E8:49D8:D900:E55E:F691:5916:4E32 18:08, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Welchen Artikel? Betriebsgefahr oder Nothaltauftrag? --Chianti (Diskussion) 18:19, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Betriebsgefahr war der erste, den ich gefunden hatte. Was mir fehlt sind konkrete Beispiele, sowas wie Person auf Gleis. Oder beschädigte Oberleitung (wenn ich mal unterstelle, dass das beides Betriebsgefahren sind)?... --2001:9E8:49D8:D900:E55E:F691:5916:4E32 18:24, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Im Artikel Betriebsgefahr geht es nicht um einzelne Gefahren, sondern um die allgemeine Gefahr beim Betrieb einer Eisenbahn. Die ergibt sich nicht aus Ursachen, sondern aus Folgen: "Wird nach § 1 Abs. 1 HaftPflG bei dem Betrieb einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Betriebsunternehmer dem Geschädigten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." --BlackEyedLion (Diskussion) 18:32, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Norm habe ich gelesen. Kann man also folgendes sagen: Eine Person im Gleis ist demnach (ganz anders als nach dem allgemeinen Menschenverstand) keine Betriebsgefahr, sondern es wird erst eine, wenn sie tatsächlch überfahren wurde?
Demnach ist man also beim Begriff "Betriebsgefahr" in Wahrheit gar nicht mehr bei einer Gefahr, sondern man ist schon weit über eine Gefahr hinaus, nämlich an der Stelle, an der die Gefahr sich bereits realisiert hat? Man könnte also sagen: Die Betriebsgefahr besteht eigentlich gar nicht mehr, wenn von "Betriebsgefahr" im Bahnsprech die Rede ist, denn der Schaden ist dann schon längst eingetreten. Schlimmer kann es dann auch nicht mehr werden. Die genannte Gefahr liegt in dem Moment also gar nicht mehr vor. --2001:9E8:49D8:D900:ADF0:FB16:E27D:EB85 23:03, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Betriebsgefahr ist das unvermeidbare Risiko, dass durch den Betrieb ungewollt Personen oder Sachen zu Schaden kommen können. --Rôtkæppchen₆₈ 00:30, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
So ist es. Und als Konsequenz besteht eine Gefährdungshaftung, die anders als bei der "konventionellen" Haftpflicht (§ 823 BGB) nicht von einem Verschulden (des Bahnunternehmers) abhängig ist. --Chianti (Diskussion) 13:12, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

USA - Einreise Nachfrage nach politischer Tätigkeit

Hallo! Gibt es heute eigentlich noch die Fragen bei der Einreise, ob man Mitglied, Funktionär oder Mandatsträger einer kommunistische/sozialistischen Partei ist oder war? Lügen da die Mitglieder der Linken und anderer europäischer Parteien oder ist das unwesentlich für die Einreise? Gibt ja keine offenen Mitgliedsdatenbanken, aber bei Mandatsträger von Gemeinde, Kreis, Bezirk oder Bundesland reicht Google oder Wikipedia.Oliver S.Y. (Diskussion) 19:53, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Bei meiner letzten Einreise 2017 per Bahn von Canada aus wurde ich noch sowas gefragt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:05, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Gibt es noch die Frage, ob man in den USA einen Terroranschlag verüben will? --Expressis verbis (Diskussion) 21:19, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Aus der Reihe "Haben Sie aufgehört, Ihre Frau zu schlagen?". Die Frage gab es noch nie und die Frage nach der Nazi-Affiliation wurde vor ein paar Jahren gestrichen. Es wurde auch noch nie gefragt, ob man in den USA einen Terroranschlag verüben will, sondern "Do you seek to engage in or have you ever engaged in terrorist activities, espionage, sabotage, or genocide?" --Studmult (Diskussion) 09:52, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

In Wikipedia aufgelistet übrigens hier: Electronic System for Travel Authorization#Anzugebende Daten. --Karotte Zwo (Diskussion) 16:47, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Amtszeit deutsche Botschafter

Gibt es eine offizielle Regel oder zumindest Richtlinie, wielange deutsche Botschafter bei ein und demselben Land akkreditiert sein dürfen? Bei Betrachtung der Liste der amtierenden deutschen Botschafter und Ständigen Vertreter fällt auf, dass die längste aktuelle Amtszeit 7 Jahre sind, die meisten aber deutlich kürzer. Ich vermute mal, kurze Amtzseiten sollen zu große Nähe zum Gastland, Bestechlichkeit, etc. vorbeugen? 194.39.218.21 20:14, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Auswärtigen Dienst enthält keine derartige Regelung. Üblich ist aber der Wechsel alle paar Jahre von Auslandsposten zu solchen im Auswärtigen Amt (hier ein kindgerechte Begründung). --Chianti (Diskussion) 13:25, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wieso haben fast alle E-Mountainbikes keine Schutzbleche?

Herkömmliche Mountainbikes (zum Selbertreten) sind Sportgeräte, bei denen im Wettkampf wohl jedes Gramm zählt; deshalb wird vermutlich alles nicht unbedingt Notwendige - wie Schutzbleche, Fahrradständer, Beleuchtung und Gepäckträger - weggelassen. Soweit ich weiß, sind bei Rennveranstaltungen elektrisch angetriebene Fahrräder gar nicht zulässig. Aus welchen Gründen werden dann bei fast allen E-Mountainbikes Schutzbleche weggelassen? --2A01:C22:7B8C:FE00:2028:4D96:D2AA:9EBB 20:18, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Weil das ein Kennzeichen von Mountainbikes ist, verfängt sich weniger drin, das hat mit oder ohne E nichts zu tun. --RAL1028 (Diskussion) 20:45, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
ist eine Win-Win Situation: Der Kunde meint, dass das cool ist, der Verkäufer spart sich das Geld. --134.19.39.241 20:54, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt diese leicht selbstmontierbare Kunststoffkotflügel, die zwischen die Gabelscheiden bzw Hinterbaustreben geklemmt werden. --Rôtkæppchen₆₈ 00:23, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Mit Rennveranstaltungen hat das nichts zu tun. Man kann auch privat damit fahren. Im Gelände stören die Schutzbleche nur. --2.173.132.249 03:31, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wieso sollten die Schutzbleche im Gelände nur stören? Flossenträger 07:48, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Weil der Matsch vom Boden durch die Stollenreifen nach oben unter das Schutzblech befördert wird und dann dort den Zwischenraum zwischen Reifen und Schutzblech verstopft und weil sich auch Äste von Gebüsch dazwischen verklemmen - und weil die Schutzbleche den braunen "Mountaunbike-Rückenstreifen" verhindern (der beweist, dass man ein Geländefahrer ist und nicht nur Stadtradler)... Gruss, --Markus (Diskussion) 08:40, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab auch in der Stadt bei Nässe braune Streifen auf dem Rücken bekommen, weil auch Stadtstraßen manchmal sandig sind. Die Abhilfe war so ein selbstmontierter Kunststoffkotflügel. --Rôtkæppchen₆₈ 09:38, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Fragen sind das: Zunächst wäre diese Behauptung erstmal zu prüfen: Aus welchen Gründen werden dann bei fast allen E-Mountainbikes Schutzbleche weggelassen? Diese E-Bikes sind dann aber auch nicht für die Straße zugelassen, da oft die StVO-vorgebenen Dinge fehlen. Aus leidvoller Erfahrung als Wanderer im Pfälzerwald weiß ich, das es da mit der Klingel schon losgeht. Und die Sportler sauen sich halt auch ein, da brauchts dann auch kein Schutzblech, wenn paar Grammm gespart werden. Die herkömmlichen StVo-gerechten Bio-Mountainbikes werden in der Regel auch mit Schutzblechen geliefert, keiner brauch auf der Straße nen braunen Streifen. --scif (Diskussion) 10:32, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

8. April

Inkludiert der Begriff \\"staatlich\\" in Deutschland auch Betriebe, Einrichtungen, Fabriken, Konzerne oder Jeweils die von Bundesländern oder Städten besessen werden?

Inkludiert der Begriff \\"staatlich\\" in Deutschland auch Betriebe, Einrichtungen, Fabriken, Konzerne oder Jeweils die von Bundesländern oder Städten besessen werden? --2001:871:22B:4F49:F9DF:9CE0:DA8F:A1DE 02:25, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Kommt natürlich darauf an. In welchem Kontext? Steuern? Politische Diskussion? Arbeitsrecht? Informelle Diskussion über Arbeitgeber? -- southpark 07:44, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Zu den Bundesländern: Ja, beispielsweise die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Die Stadtstaaten haben die Staatseigenschaft schon im Namen. --Rôtkæppchen₆₈ 08:25, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt drei Bundesländer, die sich Freistaat nennen, daher gibt es zumindest dort als Landesbehörden staatliche Bauämter oder z.B. eine Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. --Chianti (Diskussion) 13:37, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
So etwas ähnliches gibt es auch in anderen Bundesländern, unabhängig, ob sie Stadtstaat sind oder das Wort Staat im Namen haben: Staatliche Schlösser und Gärten Hessen, Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen oder die Staatlichen Anlagen und Gärten Baden-Württembergs. --Rôtkæppchen₆₈ 17:51, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Mash-Up-Song mit Pink Floyd gesucht

Irgendwann zwischen ca. 2000-2010 gab es von einer italienischen Band einen Mash-Up-Song aus einem Pink-Floyd-Song (Umma Gumma? Another Brick in the Wall? Time? Wish you were here?) mit einem Song aus den späten 70ern (entweder Saturday Night Fever, Stayin' Alive, Eye in the Sky oder was von Jean-Michel Jarre), der ein relativer (lokaler?) Charterfolg war und der insgesamt auch etwas nach Italodisco klang. Jetzt finde ich das Teil aber einfach nicht mehr wieder.

Anlaß ist die Tatsache, daß ich nun kürzlich im Deutschlandfunk ein Feature über die niederländischen Band Yin Yin (s. Youtube & Bandcamp) mit ganz ähnlicher Musik gehört habe, die für sich in Anspruch nimmt, Disco der 70er mit vagen asiatischen Anklängen als Musik in bzw. aus einem fiktiven asiatischen Land zu verbinden. Wie gesagt, beim Hören im DLF fiel mir sofort die Ähnlichkeit zu diesem älteren Pink-Floyd-Mash-Up auf, das quasi ein Vorläufer dieser Musikrichtung sein könnte, die Yin Yin selber halb im Scherz Taikedelics nennt. --79.254.101.228 03:31, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

OMG, gefunden! Pink Project - Disco Project --79.254.97.105 04:26, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Daten zu Schnittmengen visualisieren

Zugehörigkeit: Ich habe Daten über Gruppen, über diesen Gruppen zugehörige Personen, und über Regionen zu denen die Gruppen gehören. Beispiel: Gemeinde, (Land)Kreis | Sportverein, politische Partei, Elternbeirat, FanbLab | Person A bis Z. Wobei die Region eine Teilmenge ist (Gemeinde von Kreis), eine Person in keiner, einer oder mehreren Gruppen sein kann (0:n), und nicht in jeder Region gibt es alle Gruppen (0:n).

Aufwand: Zusätzlich habe ich auch noch den Aufwand jeder Person für die jeweilige Tätigkeit in den einzelnen Gruppen und Regionen (Stunden pro Jahr).

Interessant wäre, potentielle Synergien intuitiv zu entdecken...

Wie kann ich das visualisieren? Beispiele? ggf. auch in mehrere Grafiken aufgeteilt oder in einer mehrdimenionalen Grafik (x/y mit Bubbles oder so). Was wären geeignete freie Tools? Gruss, --Markus (Diskussion) 09:55, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

en:Category:Free data visualization software, https://hevodata.com/learn/tableau-open-source/ . Bei Tableau Software gibt es zwar das kostenlose "Tableau Public", das ist aber nicht für private Daten geeignet. --Chianti (Diskussion) 13:51, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Ryan Davenport

Zweimaliger Skeleton-Weltmeister und wir haben kein Geburtsdatum. Der Mann ist bissl ein Mysterium. Ich würde virtuell ein Bier ausgeben... Ich kann aber die Wissensfrage auch nochmal präzisieren: wann wurde Ryan Davenport geboren? --scif (Diskussion) 11:34, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Grob könnte das usatoday.com (Archivkopie) einengen, das sagte am 24.02.2002 er sei 37 Jahre alt. --Windharp (Diskussion) 13:50, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich sehe gerade, das ist auch die Quelle die pl:Ryan_Davenport für 1965 verwendet. --Windharp (Diskussion) 13:53, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn man nicht mehr hat als das, kann er aber auch 1964 geboren worden sein (und nach dem 24. Februar) --GrandmasterA (Diskussion) 14:06, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Im Granville Sentinel vom 9.1.2003 stand, er sei 38 Jahre. Das würde ebenfalls zu 1964/65 passen. Was übrigens in beiden Wikipediaartikeln fehlt, ist, dass Lea Ann Parsley und Ryan Davenport seit dem 13.6.2018 verheiratet sind, sie heißt jetzt wohl Parsley-Davenport (oder das ist nur ein namenstechnischer Kunstgriff ihrer Alma Mater). Befreundet waren sie aber laut Granville Sentinel schon mindestens seit 2003. --37.49.29.95 18:18, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Aber grundsätzlich doch ein absoluter Wahnsinn, das ein Mann mit solchen Meriten nirgendwo gescheit vermerkt ist. Für Olympia 2002 war er wohl schon zu alt. In der WP-Library hab ich über proquest und newspaperarchive bisher nix Gescheites gefunden, aber vielleicht suche ich auch nur schlecht.--scif (Diskussion) 14:13, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Bilder oder Grafiken von Seismische Aktivitäten

Gibt es freie oder kostenlos Bilder oder Grafiken von seismische Aktivitäten (Erdbeben oder Erdbebenschwarm), die man herunterladen kann? Ich meine sowas, sowas oder dieses hier. --कार (Diskussion) 12:05, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wir haben auf commons Category:Earthquakes, was zu finden ist aber oft schwierig. Vielleicht commons:Category:Earthquake_maps --Windharp (Diskussion) 12:23, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Speziell geht es um den Artikel Erdbebenschwärme im Vogtland oder die Erdbeben oder Erdbebenschwärme die gerade aktuell sind. --कार (Diskussion) 12:30, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Weltmeister Formel 1 ermitteln

Könnte rein theoretisch

Ein Formel 1 Rennfahrer, der in allen Rennen nur den 3 Platz erreicht hat, Weltmeister der Formel 1 werden?

Wie lautet der Algorithmus nach dem der Gesamtsieger = Weltmeister ermittelt wird?

Wie wird der Titel errechnet?

(Gleiches gilt für den Weltmeistertitel im Tennis…)

MfG

--Falkg27 (Diskussion) 15:22, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Was ist denn ein Tennis-Weltmeister?
Und bei der F1 ist derjenige am Ende Weltmeister, der die meisten Punkte hat. Dafür muss man natürlich nicht siegen, wenn sich ansonsten die Punkte gut verteilen. --Magnus (Diskussion) 15:29, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Formel 1#Punktesystem zeigt: Für den dritten Platz gibt's 15 Punkte, für einen ersten 25. Wird nun Fahrer A immer dritter, Fahrer B und C in jedem zweiten Rennen erster, fallen aber in jedem anderen zweiten Rennen aus, machen sie im Schnitt nur 12,5 Punkte und damit weniger als A macht. Ein hypothetischer Fahrer, der fast immer zweiter wird (18 Punkte) und in einer Saison von 23 Rennen (nur) 4 mal ausfällt (oder halt aus den Punkterängen) rutscht, macht insgesamt auch weniger Punkte als A (342 statt 345), und alle anderen natürlich sowieso, weil sie praktisch immer hinter A liegen. Damit ist A Weltmeister, Gratulation! (Den Bonuspunkt für die schnellste Rennrunde haben wir ignoriert, aber gehen wir einfach mal davon aus, den holen sich in der Regel B oder C - denen nützt er für die WM aber nichts). --Karotte Zwo (Diskussion) 15:53, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Tennisweltmeister = Sieger des ATP Finals. Da diese WM in einem einzigen Turnier ausgetragen wird, wird definitiv nie der Drittplatzierte, sonder immer der Erstpatzierte Weltmeister. --217.149.163.186 17:10, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Korrekte Rechtschreibung

Warum schreibt man hier z.B. RhB ABe 4/4 und nicht RhB-ABe 4/4? Gemäss Duden muss bei Zusammensetzungen mit Buchstaben, Ziffern oder Abkürzungen ein Bindestrich gesetzt werden.

--195.65.26.61 16:32, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Weil es keine Zusammensetzung ist sonder zwei einzelne, unabhängige Begriffe sind. --217.149.163.186 17:06, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Navigationsmenü