Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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Letzter Kommentar: vor 8 Stunden von Gestumblindi in Abschnitt Bilder aus Buch
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Quellenangaben[Quelltext bearbeiten]

Ich aktualisiere die Liste der Baudenkmale in Celle und füge dazu Beschreibungen der einzelnen Baudenkmale aus dem Denkmalatlas Niedersachsen[1] ein.

Beispiel:

Lage Bezeichnung Beschreibung

ID

Bild
Altenhäger Kirchweg 18
52° 37′ 55″ N, 10° 5′ 59″ O
Wohnhaus Zweigeschossiger traufständiger Massivbau, unter ziegelgedecktem Walmdach. Mit Werksteinsockel und -gliederungen, Putzfassaden, Walmdach mit bauzeitlichen Gauben. Eingang mit Freitreppe zum Altenhäger Kirchweg. Erhaltene Fassadendetails der Erbauungszeit (Haustür, Fensterläden und -gitter). Gartenseitig Wohnzimmerflügel mit Terrasse. Erbaut zwischen 1938 und 1941 als Direktorenvilla der ehemaligen Reichsanstalt für Seidenbau. 43719051
 

Die Beschreibung entstammt dem jeweiligen Datenblatt (hier [1]). Ich nutze nur Beschreibungen mit der Lizenz CC BY-SA 4.0.

Muss ich jetzt für jedes Objekt eine eigene Quellenangabe machen, oder reicht der Verweis im Tabellenkopf ? (nicht signierter Beitrag von ClausNe (Diskussion | Beiträge) 18:29, 28. Apr. 2024 (CEST))Beantworten

Hallo @ClausNe, die Quellenangabe in der Einleitung genügt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 01:15, 29. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist nichts urheberrechtliches, aber es hätte einen Mehrwert, wenn du das jeweiliges Objket verlinken würdest. In vielen Datenblättern sind Literaturfundstellen oder Bilder (Fotos, Stiche, Karten) zu den Objekten. sуrcrо.педія 19:48, 29. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das würde ich gerne machen, nur kommen dann tw. mehrere hundert Verweise auf die Seite. Das ist dann doch etwas sehr viel. Obwohl ich auch den Mehrwert sehe. Vielleicht fällt mir noch was passendes ein. Ich arbeite dran. --ClausNe (Diskussion) 18:13, 1. Mai 2024 (CEST)Beantworten
  1. Denkmalatlas, Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege

Silvio Piola[Quelltext bearbeiten]

Bitte um Expertise zu diesem Foto: c:File:Silvio Piola (Pro Vercelli).jpg. Meiner Meinung nach ist das in D-A-CH nicht verwendbar. Es fehlen nicht nur die Angaben zum Urheber (unbekannt), sondern vor allem auch zur Quelle (woher eingescannt? wo veröffentlicht?! ob überhaupt?). Der einzige Hinweis, den es gibt, ist das Shirt, das der Mann trägt, mit dem Logo des FC Pro Vercelli, wo Piola von 1930 bis 1934 spielte. Der User, der es (über Wikidata) eingebunden hat, hält es für verwendbar (siehe Benutzer Diskussion:Scip. und Diskussion:Silvio Piola). --Mautpreller (Diskussion) 11:14, 30. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Hi, in der Tat sehe ich keine Anhaltspunkte für eine Nutzbarkeit des Fotos in der deutschsprachigen Wikipedia. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:34, 30. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass ich dieses Foto nicht in Wikidata eingebunden habe. Bezüglich Urheber habe ich etwas recherchiert und bin sogar fündig geworden. Auf folgendem Foto siehe: https://www.fcprovercelli.it/images/phocagallery/storia/10_Piola2.jpg welches auf der offiziellen Website des FC Pro Vercelli bei dem Piola von 1929 bis 1934 aktiv war, ist links unten Agenzia Fotocronisti Baita 1948 erkennbar.
Diese Agentur wurde von den beiden Partisanen Luciano Giachetti und Adriano Ferraris im Jahr 1945 gegründet. Beide waren zuvor in den 1930er-Jahren Fotografen des Studio Foto Cervus in Biella. Urheber der Fotografie ist somit wohl einer der beiden oder ein Fotograf dieser Agenturen.
Das Original befindet sich heute im Archiv der Non-Profit-Organisation Istituto Storia della Resistenza e Società contemporanea Biella, Vercelli e Valsesia.
siehe: https://www.retearchivibiellesi.it/entita/3927-fotocronisti-baita
Wie es mit dem D-A-CH Urheberrecht aussieht, lässt sich bestimmt auch noch ermitteln. --Scip. (Diskussion) 18:13, 30. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wollen wir das Foto als (einfaches) Lichtbild einstufen? Wie lang lief der Schutz für Lichtbilder aus dem Jahr 1930? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:23, 1. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Danke, das klingt ja schon weit besser. Nun wissen wir immerhin, woher das Foto ist.--Mautpreller (Diskussion) 20:36, 1. Mai 2024 (CEST)Beantworten
(BK) Ich denke, man muß si ch nicht sehr weit aus dem Fenster lehnen, um das als Lichtbild einzustufen. Schutrzfrist Italien sind 20 Jahre ab Hdrstellung. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:41, 1. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Freut mich, dass wir das soweit erstmal klären konnten und das Foto in der deutschsprachigen Wikipedia eingebunden bleibt. Habe https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Silvio_Piola_(Pro_Vercelli).jpg aktualisiert, bin allerdings kein Experte auf diesem Gebiet und fände es gut, wenn ihr da noch mal drüberschaut. Sollte das so passen, werde ich bei Gelegenheit auch https://www.fcprovercelli.it/images/phocagallery/storia/10_Piola2.jpg auf Commons hochladen. --Scip. (Diskussion) 06:51, 2. Mai 2024 (CEST)Beantworten
CC-Lizenz geht nicht, ich habe PD-old eingetragen unds eine Bemerkung hinzugefügt. Was da noch für eine US-Lizenz gebraucht wird, habe ich nie verstanden und kann das deshalb auch nicht ergänzen. Ralf Roletschek (Diskussion) 09:13, 2. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Die Bewertung als Bildbild ist offensichtlich, warum das aber kein Lichtbildwerk sein soll, verstehe ich jetzt nicht so ganz. Das ist offensichtlich ein gestelltes Bild, entweder ein Auschnitt aus einem Mannschaftbild oder ein Einzelbild; sowas wertet die Juristerei recht durchgängig als dem Urheberrecht und nicht nur dem Leistungsschutzrecht unterliegend. sуrcrо.педія 17:35, 5. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Wenn man davon ausgehen kann, dass File:Silvio Piola (Pro Vercelli).jpg ein Foto aus Italien ist, dann ist auf Commons doch wohl {{PD-Italy}} anwendbar (Italien hat offenbar eine sehr hohe Schwelle für Lichtbildwerke, siehe aktuelle Diskussion zu einem ähnlichen Thema weiter unten), der aktuell verwendete Baustein {{PD-old}} passt hingegen nicht. File:Silvio Piola (Pro Vercelli) (cropped).jpg hat schon die passenden Lizenzbausteine. Ich übernehme diese nun auch für das hier diskutierte Bild. Auch in der Schweiz wäre das Bild in Ordnung (vgl. {{PD-Switzerland-photo-non-individual-50-years}} und u.a. diese Diskussion). Allerdings bin ich mir durchaus nicht sicher, ob wir das Bild in der deutschsprachigen Wikipedia einbinden können, da in Deutschland und Österreich Fotos ja, wie Syrcro anmerkt, sehr schnell Lichtbildwerke sind. Gestumblindi 14:22, 11. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Artikel Herz Jesu (Mannhof)[Quelltext bearbeiten]

Liebe Urheberrechtsexperten, könnt Ihr Euch das hier mal ansehen bitte? Wenn ich das richtig sehe, stammt das 1:1 von hier. Dort steht es unter CC-Lizenz, so dass ich annehme, dass sich das durch einen ordentlichen Import heilen ließe.

Was mich aber sehr viel bedenklicher stimmt, ist, dass der Text auch dort schon so klingt, als ob er aus irgendeiner Festschrift abgekupfert wurde, was ja ein ernsthaftes URV-Problem wäre. Nur kann ich online nichts finden. Wie ist damit umzugehen? Laufenlassen, bis jemand in der Offline-Literatur auf was stößt? --2003:C0:8F10:A100:A476:A5D8:2034:6E85 00:17, 5. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Tja, dazu müssten wir den Fürthwiki-Benutzer "Web Trefoil" befragen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:31, 5. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Frida Kahlo wird zum 1.1.2025 gemeinfrei – aber nicht in Mexiko[Quelltext bearbeiten]

Hallo, nach dem 1. Januar ist vor dem 1. Januar – und damit kann man die Vorbereitungen für den nächsten Tag der Gemeinfreiheit gar nicht früh genug beginnen. Eine der prominentesten Figuren des kommenden Jahres wird wohl Frida Kahlo, die 1954 verstarb und deren Werke damit zum 1.1.2025 gemeinfrei werden. Das Problem: In Mexiko gilt tatsächlich eine 100-jährige Schutzfrist (die längste weltweit), weshalb wir nichts auf Commons hochladen können, sondern alles lokal hosten müssen. Dasselbe Problem haben die anderen Wikipedias. Deshalb zunächst meine Frage in die Runde: Seht ihr das auch so? Danke und Gruß, (nicht signierter Beitrag von Gnom (Diskussion | Beiträge) 17:12, 5. Mai 2024 (CEST))Beantworten

Ja, das Ley Federal del Derecho de Autor ist da recht eindeutig:
Artículo 29. Los derechos patrimoniales estarán vigentes durante
1. La vida del autor y, a partir de su muerte, cien años más
.
--sуrcrо.педія 17:29, 5. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Danke – wollen wir dann alle ihre Werke hier lokal hochladen? Und die französischsprachige Wikipedia etc. macht bei sich dasselbe? Mir kommt das irgendwie blöd vor. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:32, 5. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe hier mal eine Seite angelegt, an der die Informationen zusammen getragen werden können: commons:Talk:Frida Kahlo --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:30, 8. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Mir kommt's auch blöd vor, sehe aber ebenfalls keine andere Möglichkeit... Gestumblindi 20:15, 8. Mai 2024 (CEST)Beantworten
@Gestumblindi und @Syrcro: Und das amerikanische Urheberrecht interessiert uns hierzuwiki einfach gar nicht? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:33, 11. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Das amerikanische oder das US-Recht? Die aktuelle Ausstellung zur Künstlerin in Berlin ist schon eine klare Urheberrechgtsverletzung. Ich finde es nicht gut, wenn wir uns hier auf DACH-Recht beziehen. Rechtlich sicher machbar(?), moralisch grenzwertig. Das Welturheberrechtsabkommen und die RBÜ sehen vor, daß kein längerer Schutz als im Ursprungsland gewährt werden muß. Der umgekehrte Fall wie hier bei Mexico ist scheinbar so selten, daß das im Gesetz nicht vermerkt wird. Die Frida Kahlo Corporation ist nicht gerade zimperlich, was Fragen des Urheber- und Markenrechts angeht. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:55, 11. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Hm, ich muss sagen, dass mir auch etwas unwohl bei dem Gedanken ist, hier Werke von Frida Kahlo zu hosten, wenn diese sowohl in ihrem Ursprungsland Mexiko als auch in den USA, wo die WMF sitzt, noch nicht gemeinfrei sind. Allerdings sind wir und die WMF ja in den USA durch den DMCA einigermassen geschützt: Wenn die Frida Kahlo Corporation beschliessen sollte, in den USA (in Deutschland besteht ja keine Gefahr) wegen in der deutschsprachigen Wikipedia gehosteten Bildern von Frida Kahlo gegen die WMF vorzugehen, müsste sie erstmal nur eine "DMCA takedown notice" senden, also formell verlangen, dass die Bilder entfernt werden. Wenn die WMF dieser nachkommt - was sie wohl tun würde -, sind dann einfach die Bilder weg, weiteren Ärger hätten wir nicht. -Gestumblindi 13:31, 11. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Moralische Rechtfertigung gibt es für 100 pma oder die 95 Jahre nach Veröffentlichung in den USA nicht, das ist lediglich die Perpetuierung von einer nur zeitlich beschränkt rechtfertigbaren Monopolisierung von Ausdrücken der Kommunikation, Kunst und Wissenschaft für kommerzielle Verwertungszwecke. --sуrcrо.педія 20:21, 11. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Moralisch bin ich mit dir völlig einig, das sehe ich dann aber auch bei 70 Jahren pma schon so - ich sage immer, dass das Urheberrecht kein Urenkelrecht sein sollte. 20 Jahre pma, damit die unmittelbaren Erben noch von den Rechten profitieren können, wären meines Erachtens völlig ausreichend, schliesslich laufen Patente schon noch 20 Jahren (und gar noch zu Lebzeiten des Erfinders) ab. Aber das müssen vorerst Wunschträume bleiben und hier geht's ja nicht darum, was wir moralisch richtig finden, sondern was rechtlich möglich ist. Gestumblindi 20:29, 11. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ich finde auch 50 Jahre nach Erstveröffentlichung völlig ausreichend (womit Werke dann häufig sogar noch zu Lebzeiten des*der Urheber*in gemeinfrei wären). Die Idee des Urheberrechts ist ja eigentlich, dass Kunst und Kultur Gemeingut sind und nur für begrenzte Zeit monopolisiert werden dürfen. 70 Jahre pma führt hingegen dazu, dass Werke de facto sogar für über 150 Jahre geschützt sein können, womit sie effektiv für ganze Zeitalter monopolisiert sind. Das ist nicht gut. -- Chaddy · D 23:44, 11. Mai 2024 (CEST)Beantworten
@Gestumblindi: Du meinst also, dass die WMF im Fall einer DMCA takedown notice die bei uns gehosteten Fotos löschen müsste? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:11, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ich vermute, dass sie die Fotos löschen würde (wie sie das vor ein paar Jahren auch bei einer DMCA takedown notice für einige (*) Fotos dauerhaft aufgestellter Skulpturen von Claes Oldenburg im öffentlichen Raum Deutschlands getan hat, obwohl diese ja in Deutschland unter die Panoramafreiheit fallen - in den USA, wo es Panoramafreiheit nur für Werke der Architektur gibt, allerdings nicht) - ob sie es wirklich müsste, ist eine etwas andere Frage, aber ich glaube eigentlich auch - zumindest wenn wir hier im grossen Stil Bilder von Kahlo hochladen würden, auch solche, die nicht in einem Artikel der deutschsprachigen Wikipedia Verwendung finden. Wenn wir uns auf letzteres beschränken würden, könnte die WMF m.E. vielleicht damit argumentieren, dass es sich hier um Uploads mit einem Zielpublikum ausschliesslich im DACH-Raum handle, aber ich bezweifle, dass sie das tun würde. (*) Einige Fotos von Skulpturen, d.h.: nur genau die Fotos, die in der DMCA takedown notice genannt waren; andere Bilder hatten die Vertreter von Oldenburg wohl übersehen oder aus unbekannten Gründen geduldet, diese wurden nicht gelöscht. Gestumblindi 18:59, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten
@Gestumblindi: Okay, danke dir. Haben wir diese "Regel" für lokale Uploads irgendwo dokumentiert? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:03, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Du meinst die "Regel", dass wir Bilder, die zwar in DACH gemeinfrei sind, im Herkunftsland und/oder in den USA aus unterschiedlichen Gründen (z.B. fehlende Panoramafreiheit) aber nicht (und daher nicht nach Commons können), hier als lokale Uploads akzeptieren? Etwas steht hier, allerdings speziell bezogen auf die Panoramafreiheit: Wikipedia:Bildrechte#Schutzlandprinzip. Gestumblindi 20:12, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Public Administration[Quelltext bearbeiten]

Hi, gehe ich recht in der Annahme das es kein problem sein sollte dieses Logo auf Commons zu laden, da es nur buchstaben und einfache Geometrische Formen zeigt?!? --Calle Cool (Diskussion) 12:52, 8. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Ich gehe davon aus, daß das sogar auf Commons problemlos sein sollte. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:13, 8. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Geschichte der Stadt Neustadt an der Aisch[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel nutzt vor allem zwei Werke als Quellen: Max Döllner "Entwicklungsgeschichte der Stadt Neustadt bis 1933" und Wolfgang Mück "NS-Hochburg in Mittelfranken: Das völkische Erwachen in Neustadt an der Aisch 1922–1933" (beide urheberrechtlich geschützt), erkennbar durch 254 bzw 110 Einzelnachweise.
Manche Sätze sind wortwörtlich übernommen, viele mäßig paraphrasiert.
Die anderen referenzierten Quellen konnte ich mangels Zugriff nicht prüfen.
Für mich stellt sich nun die Frage, ob dies noch zulässiges Zitieren oder schon ein Plagiat ist. Vor allem wenn man den Stil des Textes betrachtet (der meinem persönlichem Empfinden eh schon eher ein Essay denn ein Wikipedia-Artikel ist), fällt schon auf, dass der WP-Autor sich viele Begrifflichkeiten und Wertungen der zitierten Quellen zueigen macht.
Ich wäre hier für fachkundige Einschätzung sehr dankbar. --Aischgründer (Diskussion) 23:51, 9. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Hallo @Aischgründer, magst du hier einmal drei bis fünf knackige Beispiele wiedergeben? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:01, 10. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Abfotografieren öffentlich zugänglicher Bilder[Quelltext bearbeiten]

Die beiden folgenden Aufnahmen wurden von öffentlich zugänglichen Infotafel in Arco (Italien) abfotografiert und als gemeinfrei deklariert c:File:Brücke in Arco über den Sarca 1945.jpg, c:File:Brunnen in Arco, Stadteil Stranfora um 1950.jpg. Beide sind auf Wiki.de eingebunden. Nach meinen Verständnis stellt das Abfotografieren von Fotografien keine Eigenleistung dar. Da die Bilder zudem nicht älter als 100 Jahre alt sind, sollten sie auch auf Wiki.de auch nicht gemeinfrei sein. Mit der Bitte um Klärung. Danke! --Robertk9410 (Diskussion) 08:31, 10. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Hallo @Robertk9410: Hier greift gegebenenfalls die Panoramafreiheit, die es aber in Italien leider nicht gibt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 08:56, 10. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Hallo @Alpenhexe: die Lizenz ist dennoch falsch. Wer sich beim Verbreiten auf die Panoramafreiheit beruft, muss das Änderungsverbot beachten und dass die Panoramafreiheit in vielen Ländern, u.a. Italien, wo die Infotafeln stehen, nicht gilt. Ich habe daher die entsprechenden Bausteine ergänzt. und: die Vermutung, etwas sei auf Initiative der Stadt veröffentlicht worden, macht es noch lange nicht zu einem gemeinfreien Werk der Regierung! --Chianti (Diskussion) 16:00, 10. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Neben der fehlenden Panoramafreiheit in bella Italia ist auch das Problem, dass die Fotos wohl nicht bleibend angebracht sind.--Oursana (Diskussion) 18:30, 10. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Italien hat keine Panoramafreiheit, auf Commons geht das also schon mal gar nicht. Hier lokal in der deutschsprachigen Wikipedia berufen wir uns ja gerne auf das Schutzlandprinzip, um Bilder aus Staaten ohne Panoramafreiheit unter Verweis auf Panoramafreiheit in DACH hochzuladen (was ich fragwürdig finde), aber wenn die Fotos nicht einmal bleibend angebracht sind, geht auch das nicht. Ich stelle Löschanträge auf Commons. Gestumblindi 13:00, 11. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Jetzt habe ich doch noch eine andere Idee: Die Fotos sind von ca. 1945 und 1950 und aus Italien, damit dürfte {{PD-Italy}} anwendbar sein. Die Schwelle für Werke der Fotokunst, die für 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt sind, scheint in Italien hoch angesetzt zu sein, und solche Bilder ("einfache Bilder von Menschen oder von Aspekten, Elementen und Sachverhalten des natürlichen oder gesellschaftlichen Lebens", siehe deutsche Fassung der Vorlage) fallen wohl nicht darunter, sondern nur unter den italienischen Lichtbildschutz von 20 Jahren ab Erschaffung. Die Bilder können damit für Commons "gerettet" werden, ich werde diesen Baustein einbinden. Gestumblindi 13:08, 11. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe die beiden Fotos jetzt entsprechend gekennzeichnet. Ob wir sie auch in der deutschsprachigen Wikipedia verwenden können, hängt davon ob, ob die Tafeln dauerhaft angebracht sind - Alpenhexe kann sich vielleicht noch dazu äussern? Dann hier müssten wir uns wohl schon auf die Panoramafreiheit berufen, da PD-Italy bei uns nicht anwendbar ist. Gestumblindi 13:12, 11. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Hallo @Gestumblindi, das Foto von der Brücke ist auf einer Infotafel, die fest im Boden einbetoniert ist. Das würde ich schon als dauerhaft bezeichnen. Anders sieht es mit dem Foto vom Waschplatz aus: dieses ist sehr groß, aber nur aufgehängt - das würde ich nicht als dauerhaft bezeichnen. Ich fand es deshalb reizvoll, weil es direkt über dem Waschplatz aufgehängt ist, den es vor 70 Jahren zeigt.
ich hoffe, diese Information hilft. Brauchst du noch mehr? Liebe Grüße, --Alpenhexe (Diskussion) 08:55, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Danke, ich denke, das reicht - wenn das Foto vom Waschplatz nicht dauerhaft angebracht ist, können wir es hier in der deutschsprachigen Wikipedia wohl nicht einbinden, aber auf Commons kann es bleiben. Das andere können wir dann unter Berufung auf die Panoramafreiheit wohl sogar verwenden. Gestumblindi 19:00, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten

2 Seiten aus einem Werk von 1913[Quelltext bearbeiten]

Folgende Publikation stammt laut Fachliteratur aus dem Jahr 1913: Опыты художественной обработки народныхъ песенъ (= Труды музыкально-этнографической комиссии. Band IV). Band I. Музыкально-этнографическая комиссия, Москва 1903, hier S. 51-52 (шаркы негавенд. -2.- любавная.) (russisch, prlib.ru – Труды Этнографического отдела, т. 118, т. 18). Auch verfügbar auf: Опыты художественной обработки народных песен. In: Известия Императорского общества любителей естествознания, антропологии и этнографии, состоящего при Московском университете (= Труды музыкально-этнографической комиссии. Band IV). Band 118. Музыкально-этнографическая комиссия, Москва 1907, hier S. 51-52 (шаркы негавенд. -2.- любавная.) (russisch, 240 + 8 S., elib.rgo.ru – Труды Этнографического отдела, т. 18). Ich bin mir nicht ganz sicher, wie man es richtig zitiert. Mich verwirren die Angaben 1903 und 1907 neben 1913, aber es ist nach keiner (mir bekannten) Angabe jünger als 1913. Auf Seite 51 und 52 findet sich ein historisch bemerkenswertes Notenblatt, das laut Fachliteratur wichtig zur Klärung des Ursprungs des betreffenden Liedes sein könnte. Meine Frage nun: kann ich bei dem Titel von 1913 etwas falsch machen, wenn ich die Seiten 51 und 52 per Screenshot in WikiCommons hochlade? Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 20:01, 11. Mai 2024 (CEST)Beantworten

@Anglo-Araneophilus: Um deine Frage zu beantworten, benötigen wir die Angabe des Jahrs, in dem der Autor des fraglichen Texts gestorben ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:07, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ah, verstehe. Naja, mir liegen neben den oben genannten Literaturzitaten nur die Angaben aus der Sekundärliteratur (z.B. Buchanan, in: Buchanan, 2007) vor, nach der das Werk 1913 in Moskau von der musikethnologischen Kommission der ethnographischen Abteilung der Reichsgesellschaft von Amateurnaturforschern, Anthropologen und Ethnographen an der Reichsuniversität in Moskau unter Leitung des Komponisten Alexander Gretschaninow publiziert wurde: Donna A. Buchanan: Chapter 1: "Oh, Those Turks!" Music, Politics, and Interculturality in the Balkans and Beyond. In: Donna A. Buchanan (Hrsg.): Balkan popular culture and the Ottoman ecumene. Music, Image, and Regional Political Discourse (= Philip V. Bohlman, Martin Stokes [Hrsg.]: Europea: Ethnomusicologies and Modernities. Nr. 6). Scarecrow Press, Lanham, Md u. a. 2007, ISBN 978-0-8108-6021-6, S. 3–54, hier S. 6–8: „Further evidence that Üsküdara circulated as a şarkı comes from Russia, where it appears in the compendium Opyty Hudozhestvennoi Obrabotki Narodnykh’ Piesen’, Tom 1 [Experiments in artistic arrangements of folk songs, Volume 1], published in Moscow in 1913 under the direction of composer Aleksandr Grechaninov by the Musical-Ethnographic Commission of the Ethnography Department of the Imperial Society of Amateur Naturalists, Anthropologists, and Ethnographers at Moscow’s Imperial University. Die Autorin (Buchanan, in: Buchanan, 2007) zitiert das Werk als: "Muzykal’no-Etnograficheskaya Komissiya. 1913. Opyty Khudozhestven noi Obrabotki Narodnykh Piesen, Tom 1. (Trudy Etnograficheskogo Otdela, Tom 18; Trudy Muzykal’no-Etnograficheskoi Komissii, Tom 4.) Moskva: Muzykal’no-Etnograficheskaya Komissiya." Und Buchanan gibt dazu weiter an, dass in dem Werk von 1913 zwar unter den Autoren einige gut bekannte Namen genannt, aber nicht den einzelnen Beiträgen zugordnet sind: Donna A. Buchanan: Chapter 1: "Oh, Those Turks!" Music, Politics, and Interculturality in the Balkans and Beyond. In: Donna A. Buchanan (Hrsg.): Balkan popular culture and the Ottoman ecumene. Music, Image, and Regional Political Discourse (= Philip V. Bohlman, Martin Stokes [Hrsg.]: Europea: Ethnomusicologies and Modernities. Nr. 6). Scarecrow Press, Lanham, Md u. a. 2007, ISBN 978-0-8108-6021-6, S. 3–54, hier S. 8: „Although their arrangements are not attributed by name, the contributors include well-known figures such as Reinhold Glière, Grechaninov, Mikhail Ippolitov-Ivanov, Aleksandr Kastal’sky, and Sergey Taneyev (Yanchuk 1913:iv). One of two Turkish selections incorporated into the volume is Üsküdara, which is presented under the title Sharky Negavend: Lyubovnaya [Şarkı Nihavent: Love song], together with a variant of its Turkish text transliterated into Cyrillic and translated into Russian (...).“ Als Quelle für diese Aussage wiederum gibt Buchanan (in Buchanan, 2007) uter Fußnote 5 einen Beitrag von N. Yanchuk (1913, also ebenfalls in dem Werk, um das es hier geht) an: Donna A. Buchanan: Chapter 1: "Oh, Those Turks!" Music, Politics, and Interculturality in the Balkans and Beyond. In: Donna A. Buchanan (Hrsg.): Balkan popular culture and the Ottoman ecumene. Music, Image, and Regional Political Discourse (= Philip V. Bohlman, Martin Stokes [Hrsg.]: Europea: Ethnomusicologies and Modernities. Nr. 6). Scarecrow Press, Lanham, Md u. a. 2007, ISBN 978-0-8108-6021-6, S. 3–54, hier S. 8: „Yanchuk, N. 1913. “Ot Muzykal’no-Etnograficheskoi Komissii.” In Opyty Khudozhestvennoi Obrabotki Narodnykh Piesen, Tom 1, iii–v. (Trudy Etnograficheskogo Otdela, Tom 18; Trudy Muzykal’no-Etnograficheskoi Komissii, Tom 4) Moskva: Muzykal’no-Etnograficheskaya Komissiya. Also zusammengefasst: Uns werden zwar laut Buchanan (in: Buchanan, 2007) durch Yanchuk (1913) einen paar Namen (Reinhold Glière, Alexander Grechaninov, Mikhail Ippolitov-Ivanov, Aleksandr Kastal’sky und Sergey Taneyev, davon war Alexander Grechaninov leitend) für die Autoren des Werkes von 1913 genannt, aber wir wissen nicht, welcher Autor oder welche Autoren nun unsere Seiten 51-52 zusammengestellt hat bzw. haben. Viel mehr habe ich nicht in der Hand. Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 17:59, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Von welcher Jahreszahl wäre denn im "schlimmsten" Fall auszugehen, also wann starb der längstlebende potenzielle Autor? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:02, 13. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Bilder aus Buch[Quelltext bearbeiten]

Es gibt einige Bücher zur Ortschronik meines Heimatortes (um 2002 veröffentlicht). Die Bilder stammen aus Archiven und Privatbesitz und wurde für die Bücher zur Verfügung gestellt. Auch Fotos von Stichen und alten Gemälden sind enthalten. Was darf hochgeladen werden? Alle Bilder ie älter als 100 Jahre oder deren Fotografen mehr als 70 Jahre tot sind? Auch die Bilder, die aus Privatbesitz stammen? Und wie sieht es mit den Fotos der alten Kunstwerke aus? SG, --JPF just another user 10:11, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Im oben verlinkten Artikel Wikipedia:Bildrechte findest du die wesentlichen Informationen zu deinen Fragen. Ob eine Abbildung aus Privatbesitz ist, ist urheberechtlich nicht relevant dann relevant, wenn das Bild während der Regelschutzfrist nicht veröffentlicht wurde und der Herausgeber somit das Recht der editio princeps (Urheberrecht) für sich beanspruchen kann. Das erlischt nach 25 Jahren. Für die Fotos von alten Stichen und Gemälden gilt WP:BR#Vervielfältigungen von gemeinfreien Werken.--Chianti (Diskussion) 11:14, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten
@J. Patrick Fischer: Ergänzend zu @Chiantis Antwort: Stelle gern Fragen zu einzelnen Fällen, immer mit jeweils allen Angaben die du zu dem fraglichen Foto oder Stich hast. Nur so können wir dir belastbare Antworten geben. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:05, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Tja, da gibt es verschiedene Beispiele. In dem Buch von 2002 (Seitenangabe für mich):
  1. Eine Postkarte mit Ortsansicht aus dem Jahre 1900 ohne weitere Angaben (S.139)
  2. Die Fotos von vier Bürgermeistern (Amtszeit 1870-1924), Quellenangabe: "Fremde Fotos" (S. 122)
  3. Gemälde der Feuersbrunst von 1749. Foto von Theo Kemper (S. 115)
  4. Bild des 1893 abgebrochenen Rathauses, "eigen" (S.111)
  5. Luftaufnahme von Markt Schwaben (1934), "Fremde Fotos" (S. 104)
--JPF just another user 18:42, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten
"Fremde Fotos" ist ja eine ganz tolle Quellenangabe, und "eigen" für ein Foto eines 1893 abgebrochenen Gebäudes finde ich auch eher... eigen. Mir ist sowas nicht neu; Heimatforscher haben oft keine rechte Vorstellung von urheberrechtlichen Fragen, was dann in diesbezüglich unsauberer Arbeit mündet und einerseits darin, dass Bilder verwendet werden, die vielleicht gar nicht frei sind bzw. einer Genehmigung bedürften, und andererseits Schutzrechte für gar nicht Schützbares (z.B. Reproduktionsfotos alter Kunstwerke) in Anspruch genommen werden. Meine Einschätzung zu deinen Fällen: 1) Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder bist du sehr vorsichtig. Der Buchautor hat keine weiteren Angaben zur Postkarte gemacht - das heisst aber nicht, dass es keine gibt. Auf der Rückseite der Postkarte (ich nehme an, er zeigt nur die Vorderseite?) könnte ein Fotograf genannt sein, und dieser könnte auch bei einer Postkarte von 1900 vor weniger als 70 Jahren gestorben sein (z.B. 1870 geboren und 1960 gestorben oder so). Dann wäre die Karte noch geschützt. Wenn du sehr vorsichtig bist, lädtst du sie also nicht hoch. Du könntest aber auch etwas frech behaupten, dass keine weiteren Informationen zum Fotografen vorliegen, die Postkarte würde auf Commons wahrscheinlich mit {{PD-old-assumed}} akzeptiert (da älter als 120 Jahre). 2) Ähnlicher Fall; wenn du bei einer Fotografie davon ausgehen kannst, dass sie über 120 Jahre alt ist, würde sie auf Commons wohl akzeptiert, hier lokal eventuell auch etwas "neuere" Fotos, die älter als 100 Jahre sind, mit {{Bild-PD-alt-100}} - wobei die Voraussetzung dafür eigentlich ist, dass "das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann"; aber nur weil der Buchautor den Urheber nicht angegeben hat, muss man nicht zwingend annehmen, dass er allgemein unbekannt ist bzw. seine Lebensdaten nicht zu ermitteln sind. Auf Commons gäbe es auch noch {{PD-anon-70-EU}}, aber das hat für Deutschland seine eigenen Schwierigkeiten... 3) Das ist unproblematisch, sofern das Bild nur das Gemälde selbst zeigt und es sich um ein historisches, zeitgenössisches (also von ca. 1749) Gemälde handelt. Wenn Theo Kemper nur das Gemälde abfotografiert hat, hat er keine Rechte daran, siehe den letzten Absatz in Lichtbild und § 68 UrhG. Du bräuchtest diesen Kemper dann also nicht mal zu erwähnen bzw. verzichtest sogar am besten darauf; nicht dass sich da jemand noch eine Schutzrechtsberühmung einfallen lässt. Sollte es ein modernes Gemälde der Feuersbrunst von 1749 sein, würde es natürlich anders aussehen. 4) Handelt es sich um eine Fotografie oder ein zeitgenössisches Bild, keine spätere Zeichnung o.ä.? Dann kann das Bild ja spätestens 1893 entstanden sein. Damit wäre es ein Fall wie 1), aber die Gefahr, dass der Urheber vor weniger als 70 Jahren verstorben ist, ist noch etwas geringer. 5) Das geht nicht. Ein Foto von 1934 ohne ausreichende Urheberangaben ist zu neu (es gibt vielleicht Leute, die einfach behaupten würden, es sei anonym, und daher {{PD-anon-70-EU}} anwendbar, aber abgesehen von der Problematik in Deutschland, ist doch einfach zu sagen, dass ein Werk nicht automatisch anonym ist, nur weil ein Buchautor den Urheber nicht nennt). - Das alles mal davon ausgehend, dass in keinem Fall die von Chianti angesprochene editio princeps vorliegt. Bei einer Postkarte sicher nicht - das sind ja Veröffentlichungen, die in Auflagen produziert und verbreitet werden. Bei editio princeps eines gemeinfreien Werks im Jahr 2002 könnte derjenige, der es veröffentlicht hat, noch bis 2027 diesen Schutz in Anspruch nehmen... Gestumblindi 23:20, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Danke für die ausführliche Antwort. --JPF just another user 06:05, 13. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Gerne. Das Ironische an der Sache ist ja, dass der einzige "Urheber", der namentlich erwähnt wird (Kemper), ausgerechnet der ist, der rechtlich gesehen kein Urheber ist (wenn er nur ein altes Gemälde fotografiert hat) und bei dem es völlig egal ist... im Gegensatz zu den anderen genannten Beispielen, bei denen es wichtig wäre, den Urheber zu kennen. Gestumblindi 23:17, 13. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Denkmäler aus Ruanda[Quelltext bearbeiten]

Nach Wiki Loves Monuments haben ziemlich alle Fotos zu Denkmälern aus Ruanda wegen dort fehlender Panoramfreiheit Löschanträge auf Commons bekommen, siehe zum Beispiel c:Commons:Deletion requests/Files in Category:Campaign Against Genocide Monument. Können die nach Schutzlandprinzip auf die de-Wikipedia? Und wenn ja, wie? Ich habe bisher immer nur Bilder bei Commons hochgeladen. Kann man die irgendwie direkt von dort transferieren? Muss ich die Commons-url als Quelle angeben, aber die Bilder gibt es ja dann bald nicht mehr dort? --Lupe (Diskussion) 14:35, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten