Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Verbindlichkeit der Formatvorlage Biografie

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Die Anfrage ist abgeschlossen und wird nicht mehr diskutiert.

Beteiligte Benutzer

Zur Ein-/Austragung von Beteiligten am Verfahren vgl. WP:SG/Regeln, Beteiligte Benutzer. Verantwortlich für die Benachrichtigung anderer Beteiligter ist derjenige, der sie benennt. Bei Selbsteintragung bitte entsprechend notieren.

Benutzer benachrichtigt?
Benutzer:Achim Raschka (Antragsteller) Achim Raschka (Diskussion) 21:35, 2. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Benutzer:tsor ([1])
Benutzer:fossa selbst eingetragen, daher nicht notwendig
Benutzer:ca$e selbst eingetragen
Benutzer:Hardenacke selbst eingetragen
Benutzer:Pacogo7
Benutzer:-jkb- selbst eingetragen
Benutzer:Horst Gräbner [2]
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Benutzer:Micha L. Rieser selbst eingetragen
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Das Schiedsgericht befindet entsprechend seiner Regeln, dass weitere Eintragungen von neuen Beteiligten keine neuen Aspekte in den Fall bringen können. Für weitergehende Beiträge zu einer Lösung der Konfliktsituation steht allen Interessierten selbstverständlich weiterhin die Diskussionsseite offen. Wir danken für Euer Verständnis. F.d.S. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 12:33, 29. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Problemschilderungen

Hier sollte jeder beteiligte Benutzer das Problem aus seiner Sicht möglichst vollständig, aber knapp und sachlich beschreiben. Als Beteiligter beachte bitte:

  • Halte dich bitte an die Regeln der Wikiquette.
  • Untermauere alle Anschuldigungen und Behauptungen mit Diff-Links. Achte darauf, nicht nur auf vorherige Diskussionen zu verlinken, sondern diese auch kurz zusammenzufassen, so dass außer der Antragsseite keine andere Lektüre nötig wird.
  • Bitte die Schilderung im Interesse einer schnelleren Bearbeitung möglichst knapp zu halten. In Fällen, in denen umfangreichere Texte oder Dokumentationen notwendig sind, kann das Schiedsgericht vorschlagen, diese auf Unterseiten auszulagern.
  • Sensible Daten und Auskünfte können auch an die Mailingliste des Schiedsgerichts (arbcomde-l@ – at-Zeichen für E-Maillists.wikimedia.org) gesendet werden, die von allen SG-Mitgliedern gelesen werden kann.
  • Beiträge von Benutzern, die sich nicht in der Liste der Beteiligten befinden, werden entweder entfernt oder deren Verfasser werden in die Liste der Beteiligten aufgenommen, sie können dann in die Entscheidung des Schiedsgerichts mit aufgenommen werden.
  • Füge Kommentare zu den Darstellungen anderer Benutzer nur innerhalb deines eigenen Abschnitts hinzu oder auf der Diskussionsseite.
  • Der Klärung nicht dienliche Beiträge können entfernt werden.

Benutzer:Achim Raschka (Problemschilderungen)

Auch wenn ich hier exemplarisch als Beteiligte bislang nur mich und den Benutzer:tsor eingetragen habe, der mir administrative Schritte angedroht hat, denke ich, dass das Problem um die Verbindlichkeit der Wikipedia:Formatvorlage Biografie sowie anderer Formatvorlagen sehr zentral ist und gerade in den letzten Wochen sehr viel Streit sowie unter anderem mehrere Edit-Wars, Benutzersperren, Artikelsperren sowie ein Meinungsbild zur Änderung der Formatvorlage Wikipedia:Meinungsbilder/Form der Lebensdaten in der Einleitung von Personenartikeln ausgelöst hat. Mit Benutzer tsor liege ich darüber hinaus in keinem Konflikt, ich respektiere seine Einstellung und sein Engagement und mag ihn als Autor und auch persönlich.

Zum Hintergrund zitiere ich den heute von mir im Wikipedia:Kurier veröffentlichten Artikel: Als Autor schreibe ich seit 10 Jahren Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia - unter anderem auch Biografien. Dabei halte ich mich an geltende Richtlinien (WP:NPOV etc.), jedoch selten an Formatvorlagen, die in meinen Augen als Leitlinien zu betrachten sind. So ist auch die seit Jahren bestehende Wikipedia:Formatvorlage Biografie eine formale Empfehlung, die eingeleitet wird mit "Diese Formatvorlage dient als Beispiel für den Aufbau eines Biografieartikels." - der Beispielcharakter wird durch eine Unterstreichung betont und nichts an der Formatvorlage ist geltende Richtlinie, Regel oder gar Gesetz. Ich nutze beispielsweise niemals die Überschrift "Schaffen" und fasse in der Regel bei kürzeren Biografien den Abschnitt "Leben" mit dem des Werkes zu "Leben und Werk" zusammen, darüber hinaus nutze ich grundsätzlich eine andere Überschrift für meine Belegwerke. Da all dies rein formale Punkte sind, behalte ich mir das Recht als Haupt- und nicht selten alleiniger Autor vor, rein formale Veränderungen auch wieder rückgängig zu machen. In der jüngsten Vergangenheit habe ich dies auch für die genealogischen Zeichen der Einleitung beschlossen - natürlich auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen zu deren Sinnhaftigkeit. Da auch diese nicht in einem Regelwerk festgeschrieben sind - und dies auch nicht nach dem aktuell laufenden Meinungsbild sein werden - ist ihre Nutzung für mich eine rein formale Frage, die ich in Zukunft in von mir geschriebenen und deutlich ausgebauten Biografieartikeln mit der Schriftform lösen werde. Einen Einbau derselben in diesen Artikeln bei gleichzeitig nicht erfolgendem inhaltlichen Ausbau des Artikels sehe ich entsprechend nicht als statthaft an. Mittlerweile hat sich allerdings etwas verändert in der Community - Artikelarbeit rückt in den Hintergrund, Formatierungen und andere Kleinarbeiten in den Vordergrund und damit werden leider auch formale Fragen immer grundsätzlicher beantwortet. Formatvorlagen, die eigentlich nicht mehr als Beispielcharakter haben, werden schleichend zu Teilen des Regelwerks während Grundregeln kaum noch eine Rolle spielen und in der Priorität nach und nach hinter Vereinheitlichungen geschoben werden. Der immer aggressivere Umgang mit den Artikeleinleitungen ist dabei nur eine Baustelle, andere sind etwa Infoboxen oder "korrekte" Literaturformatierungen - Sie ist jedoch aktuell die schärfste: Vor dem Hintergrund der formalen Durchsetzung einer Beispielvorlage werden, administrativ gestützt und umgesetzt, Artikelautoren gesperrt und Formalismen betoniert.

Als Antwort auf diesen Artikel bekam ich von tsor die Ansage, dass sowohl der aktuelle Standard wie auch das Meinungsbild sehr wohl bindend im Sinne einer Richtlinie sind - obwohl dieses sehr eindeutig nur folgende Änderung zum Inhalt hat (siehe Wikipedia:Meinungsbilder/Form_der_Lebensdaten_in_der_Einleitung_von_Personenartikeln#Vorschlag):


Die Formatvorlage Biografie wird geändert. Das Beispiel für eine Biografie wird folgendermaßen angepasst:

Frédéric Karl „Fred“ Freiherr von Dingsda (geboren am 1. April 1000 in Musterhausen als Frédéric Karl Müller; gestorben am 24. Dezember 1100 in Musterheim […])

Zum Vergleich der Status quo:

Frédéric Karl „Fred“ Freiherr von Dingsda (* 1. April 1000 in Musterhausen als Frédéric Karl Müller; † 24. Dezember 1100 in Musterheim […])


Auch vorhergehende Meinungsbilder bezogen sich - soweit mir bekannt - nur auf die Formatvorlage, keines legt afaik eine Verbindlichkeit selbiger für die Einleitungsteile von biografischen Artikeln fest. Nach meinem Verständinis ist diese Vorlage sowie Teile daraus entsprechend nicht verbindlich für biografische Artikel, sondern es gilt entsprechend der Einleitung:

Diese Formatvorlage dient als Beispiel für den Aufbau eines Biografieartikels. Beim Anlegen neuer Biografien sollte man sich, soweit sinnvoll anwendbar, an das hier verfasste Muster halten, damit eine gewisse Einheitlichkeit entsteht und wichtige Bestandteile einer Biografie nicht vergessen werden.

Da insbesondere der Beispielcharakter nochmals betont wird (unterstrichen) und auch "soweit sinnvoll anwendbar" besonders herausgestellt wird, kann ich nicht erkennen, inwieweit die Verwendung der Formatvorlage und Teile derselben - hier im Konfliktfall insbesondere die Nutzung der umstrittenen genealogischen Zeichen * und † vebindlich sind.

Daraus abgeleitet halte ich die Klassifizierung von "Verstössen" gegen diese Formatvorlage bei Artikelanlagen und Überarbeitungen, etwa durch die Nutzung der ausgeschriebenen Formen "geboren am" und "gestorben am" im Einklang mit allgemeinen Grundsätzen der Verständlichkeit (vermeide Abkürzungen etc.), Barrierefreiheit und in speziellen Fällen auch dem WP:NPOV (bsp. bei Biografien nichtchristlicher Personen), als Regelverstösse oder gar WP:BNS-Aktionen für nicht gegeben. Einseitige Sanktionen oder Ermahnung durch Administratoren gegenüber Personen, die die Nutzung von genealogischen Zeichen vermeiden, sehe ich in diesem Zusammenhang als nicht legitim und somit als parteiische Verstösse gegen das Neutralitätsgebot der Administratoren im Konfliktfall an. In diesem Zusammenhang werte ich mehrere Benutzersperren und Ermahnungen, letztere auch gegenüber meiner Person, als Überschreitung der Befugnisse der Administratoren.

Ich bitte das Schiedgericht entsprechend, diese offene Frage nach der Verbindlichkeit der Formatvorlage Biografie, insbesondere der verbindlichen Nutzung von genealogischen Zeichen nach aktueller Regellage der deutschsprachigen Wikipedia zu analysieren und zu beurteilen und darauf aufbauend Handlungsanweiungen für Admnistratoren zu entwickeln. -- Achim Raschka (Diskussion) 21:35, 2. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Nachtrag: Durch gestrige Sperrungen von Artikeln und damit die aktive Unterstützung des Editwars durch Benutzer:Koenraad sowie nachfolgend auch die Sperrung meiner Person durch Benutzer:Horst Gräbner wird der Konflikt administrativ weiter verschärft und eskaliert - obwohl es wie dargestellt meines Erachtens keine "rechtliche" Basis dafür gibt. -- Achim Raschka (Diskussion) 07:11, 3. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:tsor (Problemschilderungen)

Vorausschickend: Mit den beteiligten Benutzern - exemplarisch Benutzer:Achim Raschka, Benutzer:Hardenacke, Benutzer:Schlesinger, ... - habe ich keinerlei persönliches Problem, sie wollen das Beste für die Wikipedia, Respekt! Wohl aber haben wir in dieser Angelegenheit sachlich unterschiedliche oder gar gegensätzliche Standpunkte.

Mein Verständnis des MBs

Nun zum MB Form der Lebensdaten in der Einleitung von Personenartikeln: Ich lese nun von mehreren Interpretationen oder gar m.E. Umdeutungen, die man aus den Formulierungen herauslesen möchte. Meine Lesart:

Im MB geht es einzig und um die Verwendung von Kreuz oder nicht-Kreuz in Personenartikeln (analog Stern oder Nicht-Stern). Es soll ein einheitlicher Standard festgelegt werden.

Sollte durch das MB das Kreuz abgeschafft werden, dann muss logischerweise auch die Formatvorlage Biografie geändert werden.

Das ist der Sinn des MBs, ein Standard soll festgelegt werden, Ausnahmen werden im MB nicht betrachtet. Insbesondere von Vorrechten des Hauptautors ist keine Rede. Wegen der Teilnahme zahlreicher Benutzer - derzeit knapp 500 - kann man das Ergebnis als Stimme der Community ansehen.

Meine Abstimmung

Im MB habe ich - als Nicht-Admin - mit Pro gestimmt. Eigentlich gegen meine Überzeugung, der Status Quo ist für mich in Ordnung. Aber ich glaube, dass die meisten BenutzerInnen mit der Variante ohne Kreuz auch ganz gut leben können. Beim Ergebnis "Kreuz bleibt" befürchtete ich eine weit grössere Unzufriedenheit (was ich derzeit auch zu erkennen glaube).

Handlungsweise des Admins Tsor nach dem MB

Meine prinzipielle Auffassung: Admins haben von der Community den Auftrag, deren Willen und Vorgaben zu vertreten und durchzusetzen.

Konkret: Die Community bestimmt Standards. Bei Personenartikeln ist derzeit die Verwendung des Kreuzes (Sternes) Standard. Ab dem 8. April 2014 ist das Ergebnis des MBs Standard.

Meine Befürchtung: Einige "Unterlegene" werden Grenzen austesten. Wie das aussehen kann hat Benutzer:Schlesinger an den Artikeln Elena Lappin und Alexander Nikolajewitsch Samochwalow demonstriert: Editwar um Kreuz / Nicht-Kreuz, dann Sperre des Artikels, nach Ablauf der Sperre weiterer Editwar.

In solchen Fällen bin ich als Admin geneigt, mich bei Editwars auf den gültigen Standard zu berufen und die Artikel auf die Version, welche dem Standard genügt, zurückzusetzen. Notfalls mit Artikelsperre in der Standard-Version, ggfls. auch mit Sperre des Benutzers, der wiederholt die Nicht-Standard-Version herstellt. Derzeit sehe ich keine andere Möglichkeit, an vielen Stellen aufloderneden Zündeln (Editwars) zu begegnen. Wobei ich für konkrete handhabbare Kompromissvorschläge offen bin.

--tsor (Diskussion) 23:15, 2. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Ergänzung: Einer klare Ja/Nein-Entscheidung vermeidet oder minimiert endlose Streitereien [3]. --tsor (Diskussion) 16:34, 4. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:-jkb- (Problemschilderungen)

Ich lasse die allgemeinen Hintergründe beiseite, sie stehen hier schon. Vorausschicken möchte ich nur, dass ich in der Vergangenheit die WP-Autoren immer gegen provokative Änderungen von diversen Verbesserern geschützt habe, notfalls mit Sperren. Allerdings weiß ich auch, aufgrund welcher Voraussetzungen ich gewählt wurde und bin nicht gewillt, die Mitarbeiter dieses Projektes unterschiedlich zu behandeln (s. auch meine Laudatia bei der SG-Wahl wie auch 2x bei der AK-Wahl). Es wird häufig über die Haptautoren (gerne auch Premiumautoren) gesprochen, und es steht außer Zweifel, dass ihr Beitrag zu diesem Projekt gewürdigt werden muss. Was die Einhaltung der allgemeinen Regeln, die sich die Gemeinschaft gab, sehe ich allerdings keinen Unterschied zwischen Haupt-, Premium- oder Normalautor. Alle tragen zu diesem Projekt bei und für alle ergeben sich die hier verankerten Pflichten und Rechte.
Die Gemeinschaft hat in einigen Fällen besondere Ausnahmen festgelegt (so die Namenskonventionen für bspw. chemische Terminologie, denke ich, insbesondere dann die besondere Behandlung von US-/amerikanisch), die, soweit ich sehe, von den Meisten Admins auch beachtet werden. Die Frage der genealogischen Zeichen allerdings kennt (leider) keine Ausnahmen bzw. Alternativen (was für mich auch der Ablehnungsgrund des MB war). Dies ist zwar zu bedauern, jedoch zu respektieren, und ich gehe da konform mit den Ansichten von bspw. Tsor oder Koenraad, dass Admins sich hieran orientieren müssen. Die Ratschläge über den gesunden Menschenverstand läufen auf eine Abschaffung der Regeln und der MB-Abstimmungen hinaus. Insbesondere finde ich die fatalen Aktionen der Befürworter einer Änderung der letzten Tage, teils gar angekündigt, für schädlich, weil sie nicht nur gegen den Usus (Regeln) verstoßen, sondern während der MB-Abstimmung und nun auch während dieser SG-Anfrage geschehen.
Die Argumentation der Stern/Kreuz-Ablehner, es hanele sich lediglich um Vorschriften, welche für die Gestalung einer Vorlage von Bedeutung sind, und somit für die Artikel nicht verbindlich, kann man nicht bejahen. Für die Gestaltung von Biographieartikeln ist die entsprechende Vorlage seit eh und je verbindlich, und wenn sich das laufende MB (wie auch die vergangenen) auf die Vorlage bezieht, so impliziert dies auch ausdrücklich, wie ein Biographieartikel auszusehen hat: Name, geboren wann/wo, gestorben wann/wo, was die Person ist/war gleich zu Anfang. Hier gibt es keine Schlupfwinkel, die man suchen müsste. -jkb- 15:02, 3. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

P.S. Bezeichnend finde ich allerdings, wie ich schon vor kurzem anderswo erwähnte, dass die Gegner der genealogischen Zeichen, zumindest einige, sich kaum oder garnicht an der Vorbereitung des noch laufenden MB beteiligten, als es noch möglich war, entsprechende Ausnahmen oder Alternativen in den Abstimmungstext einzubringen. Um so weniger kann ich glauben, dass die Revertaktionen (einiger von ihnen) der letzeten Tage ausschließlich aus der Sorge um die Ausgewogenheit der WP geleitet wurden. -jkb- 15:21, 3. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

P.P.S. Weil dies immer noch zeitweilig im Gespräch ist, folgende Anmerkung zu der Frage der Un-/Verbindlichkeit der Formatvorlage Biographie. Außer dem gerade abgelaufenen Meinungsbild Wikipedia:Meinungsbilder/Form der Lebensdaten in der Einleitung von Personenartikeln, März 2014, gab es, soweit ich keins vergessen habe, noch folgende (beinah regelmäßige) in der Vergagnenheit:

Keines dieser Meinungsbilder wurde initiiert, um über die Vorlage Biographie abstimmen zu lassen, diese Stand nicht im Vordergrund, der Fokus der Argumentationen im Text und in Abstimmungsfragen lag jeweils bei "Form der Lebensdaten", "Verwendung des Kreuzsymbols", "Verwendung des genealogischen Kreuzzeichens", und "Einleitung biographischer Artikel", also eindeutig */+ als Symbole für das Geburts- und Sterbedatum. Darüber wurde auch abgestimmt, das wurde auch als Standard bis jetzt akzeptiert. Die Idee, diesen Tatbestand durch Behauptungen über den Empfehlungscharakter der Vorlage zu relativieren kam an sich erst zu dem Zeitpunkt in der Diskussion, als klar geworden ist, dass das MB vom März 2014 keine Änderung des bisherigen, siehe oben: offensichtlich verbindlichen Status quo der genealogischen Zeichen bringt. Derzeit werden Regeln in der WP per Mehrheitsbeschlüsse gefasst, nicht per Protestaktionen unzufriedener Benutzer. Ich habe mir einrn Ausgang gewünscht, der nicht ultimativ bipolar gewesen wäre, der jedoch aufgrund der nicht gestellten Alternativen des MBs nicht zu erreichen war. -jkb- 01:59, 12. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:Horst Gräbner (Problemschilderungen)

In der Sache bin ich für die Verwendung geb./gest. in der Einleitung von Biografieartikeln anstelle der genealogischen Zeichen. Ein Teil der WP-Benutzer fühlt sich durch die Verwendung des Kreuzes in seinen (religiösen) Gefühlen beeinträchtigt. Das muss ich nicht diskutieren, es ist schlichtweg Fakt. Ein anderer Teil der WP-Benutzer sieht dagegen in der Verwendung der genealogischen Zeichen kein Problem. Letzterer Teil war und ist nach bisherigem Stand der Diskussion die Mehrheit. In einer demokratischen Institution ist nicht immer die Mehrheit im (moralischen) Recht. Es würde gelten, eine Güterabwägung vorzunehmen, welche Rechte der jeweiligen Teile in welchem Maße verletzt werden. Ich komme zu dem Ergebnis, dass dies in diesem Fall die Rechte der Minderheit sind. Die Verwendung des Kreuzes als Zeichen für den Tod auch für Menschen nichtchristlicher Religionen wird als diskriminierend empfunden, damit ist ein Kernbereich der menschlichen Identität betroffen. Auf der anderen Seite sehe ich als berührte Rechte der Mehrheit das Recht der Mehrheit (wir haben so entschieden), das Recht auf Gewohnheit (haben wir schon immer so gemacht) und das Recht auf Bequemlichkeit (ist einfacher). In der Güterabwägung hätten aus meiner Sicht diese „Rand-“Rechte zurückzustehen, sie betreffen keine wesentlichen Lebensbereiche.

Die Mehrheit der WP-Benutzer kommt jedoch nicht zu gleichem oder ähnlichem Ergebnis wie ich und hat in mehrfachen Meinungsbildern entschieden, dass die genealogischen Zeichen zu verwenden sind. Ebenso wie sich die Mehrheit einer geschlechtsneutralen Schreibung mit Binnen-I oder der Verwendung von v./u. Z anstelle von v./n. Chr. verweigert.

Die Wikipedia ist in ihren Grundzügen demokratisch organisiert. Wer in ihr mitarbeiten möchte, hat ihre Strukturen, ihre Wege der Entscheidungsfindung und die Ergebnisse der Entscheidungen zu akzeptieren. Dass die Verwendung des Kreuzzeichens POV sei oder dass es in dieser Frage ein irgendwie geartetes Recht des Erst-, Hauptautoren gäbe, hat die Mehrheit der WP-Benutzer zurückgewiesen. Ständig anderes in den Raum zu werfen, und zwar in der Form, dass in bestehende und/oder neugeschriebene Artikel durch entsprechende Bearbeitungen die von der Mehrheit nicht gewünschte Form eingefügt wird, ist eine BNS-Aktion und ein zum Ausdruckbringen, dass Mehrheitsentscheidungen nicht akzeptiert werden.

Administratoren haben die Aufgabe, die von der Mehrheit gefundenen Regeln durchzusetzen. Sie haben kein Mandat, durch Ignorieren, Mauscheln und Weggucken hinter dem Rücken der beteiligten Community Regeln auszuhandeln oder qua „Gewohnheitsrecht“ einzuführen. Das führt jede demokratische Beteiligung und die Durchführung von Meinungsbildern ad absurdum. Ansonsten wie tsor. --Horst Gräbner (Diskussion) 09:55, 3. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:Hardenacke (Problemschilderung)

Es ist ein seit Jahren schwelender Konflikt, ob die Formatvorlage Biografie strikt zu befolgen ist oder eine Empfehlung darstellt. Es gab die einschlägigen Meinungsbilder, eins läuft noch. Der Streit ist offen ausgebrochen, seitdem durch Edit-Wars, Artikel- und Benutzersperren administrativ parteiisch eingegriffen wurde, mit der Begründung es solle eine „Regel“ durchgesetzt werden. Das ist bekannt und wurde hier schon dargestellt.

Persönlich habe ich ein Problem damit, dass Artikel über Juden in der deutschsprachigen Wikipedia mit den Symbolen * und † zwangsweise bedacht werden sollen - und das auch noch an prominenter Stelle im Artikel, ganz am Anfang. Die Problematik ist mir seit langem bewusst, ich konnte (und wollte) es aber nicht mit Stellungnahmen aus dem Judentum belegen. Dankenswerterweise hat es der bei uns gesperrte Dr. Michael Kühntopf auf sich genommen, sehr prominente Vertreter und Gelehrte des Judentums und des Christentums zu befragen - die Antwort war einhellig, mit übereinstimmenden Argumenten, wie ich es auch gar nicht anders erwartete. Auf meiner Benutzerseite habe ich mit M. Kühntopfs Erlaubnis die wesentlichen Ergebnisse aufgeführt. Es steht damit fest, dass Juden, egal ob orthodoxe, liberale oder säkulare es als mindestens anmaßend empfinden, wenn ihre Toten mit dem Kreuzzeichen bedacht werden. Mit der Thematik vertraute Vertreter christlicher Kreise beider Konfessionen sehen es heute genauso. Ich verhehle nicht, dass es auch Meinungen prominenter Juden gibt, die mir schrieben: Das ist mir egal. Damit und als Ergebnis persönlicher Gespräche ist es mir und anderen weitgehend unmöglich gemacht, weiter an einer Enzyklopädie mitzuarbeiten, die auf derart engstirnige Weise an überholten Symbolen festhält.

Das Problem entzieht sich einer Mehrheitsentscheidung, weil nicht die Mehrheit darüber entscheiden kann, ob sie eine Minderheit in unzulässiger Weise beleidigen will. Deshalb habe ich das Meinungsbild bezüglich der Gültigkeit abgelehnt. Ich halte das für einen Verstoß gegen wmf:Non discrimination policy.

Weiterhin verweise ich auf meine Anfrage an das Schiedsgericht: Ermöglichen von NPOV in den Personenartikeln. Bei einer sachgerechten Bearbeitung durch das Schiedsgericht, wäre uns allen womöglich viel erspart geblieben. Umso mehr hoffe ich jetzt auf eine Entscheidung.

--Hardenacke (Diskussion) 19:34, 3. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

User:Atomiccocktail (Problemschilderung)

Administrator Tsor hat mich massiv mit Sperre bedroht, obgleich meine einzigen Vergehen in der Verbesserung von Artikeln und in einer angemessenen Wahl von Begriffen bestand, abweichend von den Empfehlungen der Vorlage Biografie. Administrator Horst Gräbner hat den Krawall-Edit einer Open-Proxie-IP in einem von mir zur Exzellenz geführten Artikel über den von Nationalsozialisten zutiefst gehassten und schließlich ermordeten Juden Ernst Heilmann positiv gesichtet. Er lehnt es ab, solche Krawall-IPs zu sperren. Kritik an seinem Vorgehen löscht er.

Im Übrigen schließe ich mich der Problembeschreibung von Achim an. --Atomiccocktail (Diskussion) 19:57, 3. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Update: Admin Horst Gräbner setzt sein eskalierendes, Sockenpuppen bzw. Wegwerf- und Petz-IP stärkendes Verhalten uneingeschränkt fort wie in hier in nuce dargestellt. Atomiccocktail (Diskussion) 06:57, 9. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Update 2: Admin tsor hat seine dreiste Sperrandrohung neulich wiederholt, siehe hier. Admin He3nry kündigt sogar eine Sperre von einer Woche Dauer an. Atomiccocktail (Diskussion) 17:40, 22. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Ergänzender Hinweis: Interessanterweise fallen Sperren von Artikeln stets in der "richtigen Version" aus. Wer hier an Zufall glaubt, ist ein Schelm. Atomiccocktail (Diskussion) 17:40, 22. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:Barnos (Problemschilderung)

Es ist einigermaßen offensichtlich, dass die während des gegenwärtig laufenden einschlägigen Meinungsbildes angestrengten Aktivitäten zur begründeten Ersetzung der standardmäßigen genealogischen Zeichen – an denen ich selbst nicht hänge – dazu geeignet sind, alle geltenden Konventionen der guten Wikipedia-Praxis zu unterlaufen:

  1. Gemeinschaftsentscheidungen auf der Grundlage demokratischer Spielregeln zu missachten;
  2. Administratoren, die sich dem entgegenstellen, zu provozieren und bloßzustellen.

Das gilt auch unabhängig von individuellen wechselseitigen Wertschätzungsadressen, weil es das Grundsätzliche betrifft.

Solches Handeln untergräbt die Projektkonventionen und die Solidarität der Gemeinschaft in ihrem gemeinnützigen Wirken.
-- Barnos (Post) 09:09, 4. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:Micha L. Rieser (Problemschilderung)

Ich ging als Co-Initator des aktuellen Meinungsbildes davon aus, dass die Formatvorlage für alle Biografieartikel verbindlich ist. Da habe ich mich sehr wahrcheinlich geirrt. Ich habe nämlich den in der Einleitung erwähnten Beispielcharakter nicht beachtet. Durch die diversen Diskussionen kam ich nun zum Schluss, dass diese Formatvorlage (und auch andere Vorlagen) niemals als verbindliche Vorlage ausgelegt war. Die meisten Dinge in der Wikipedia sind nämlich nicht starr geregelt, sondern man überlässt es den Autoren auf der Diskussionsseite im konkreten Anwendungsfall zu diskutieren. Vor allem gilt die fehlende Verbindlichkeit überall dort, wo es um inhaltliche oder formale Dinge geht und nicht um organisatorische Sachen wie beispielsweise Regelung einer Wahl, Stimmberechtigungen, etc. Aber nicht mal diese sind starr und verbindlich geregelt, denn es gibt keine Seite, die beispielsweise vorschreibt, ob für ein Meinungsbild nun eine Zweidrittelsmehrheit maßgeblich ist oder nicht. Ebenso kann man die Legitimation eines MB-Ergebnisses hier in der Wikipedia stark anzweifeln. Erstens durch die fehlende Ermittlung der Stimmbeteiligung. Zweitens ist ein Meinungsbild nämlich bewusst irgendwas zwischen Meinungstrendumfrage und Abstimmung. Dass diese Dinge bewusst unscharf sind, ist wahrscheinlich gewollt. Man will die Beitragenden hier nämlich nicht in ein reglementarisches Korsett zwingen sondern das Projekt offen gestalten um Gestaltungsmöglichkeiten zu bewahren. - Was hat das nun mit dem konkreten Fall zu tun? Es ist ganz wesentlich für Administratoren zu wissen, ob sie bei ihren Aktionen auf eine "Community-Entscheidung" verweisen dürfen/müssen und dann ein Verhalten mit Sperren zu sanktionieren, falls ein Edit nicht dem "Community-Ergebnis" oder einer "verbindlichen Formatvorlage" entspricht, oder ob sie das nicht dürfen, weil es ein verbindliches Community-Ergebnis aus systematischen Gründen nicht gibt, sondern nur einen Meinungstrend aufzeigt und dadurch Informationscharakter hat und auch die Formatvorlagen nicht verbindlich sind, sondern nur Beispielcharakter bzw. Empfehlungscharakter für die Autoren haben. In diesem Fall müssen die Administratoren angehalten werden auch bei dieser Frage vorzugehen wie bei inhaltlichen Auseinandersetzungen sonst und zwar die Konfliktparteien zu beruhigen, Edit-Wars mit Seitensperren zu stoppen und die Autoren auf die Diskussionseite des Artikels zu verweisen. Sie dürfen dann aber nicht inhaltlich Stellung beziehen und so beurteilen, ob die Änderung durch einen Benutzers nun auch gemäß Wortlaut irgend einer Regelseite im Einklang ist. - Für die Beantwortung dieser Frage sehe ich das SG nun in der Pflicht. --Micha 14:02, 5. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:Rosenkohl (Problemschilderung)

Allgemein sind generelle, verbindlich einzuhaltende Formatvorlagen nicht sinnvoll in einer dynamisch entstehenden großen Enzyklopädie mit vielen verschiedenen Themenfeldern und Autoren. Die Enzyklopädie Wikipedia wird zusammengehalten durch die inhaltlichen Grundsätze, vor allem Wikipedia:Neutraler Standpunkt und Wikipedia:Belege, aber nicht durch Formate der Darstellung. Solche Projekt-Regelungen, die bestimmte Arten der formalen Gestaltung oder nach der deutschen Rechtsschreibregeln mögliche Schreibweisen von vorneherein ausschließen, und nur ein bestimmes, willkürlich gewähltes, festes einheitliches Format zulassen möchten, sind von vornherein dazu geeignet, für Probleme beim Verfassen guter Artikel, und infolgedessen für Verärgerung bei einem Teil der Autoren zu sorgen.

Weil mich dies seit längerem stört sei in diesem Zusammenhang z.B. auch auf die willkürliche und zweckwidrige Reihenfolge der Kategorien in der Formatvorlage Biografie hingewiesen, siehe dazu Wikipedia Diskussion:Formatvorlage Biografie#Reihenfolge der Geschlechts- und Jahrgangskategorien (2. Anlauf).

Speziell bei der Verwendung genealogischer Zeichen kommt das Problem einer möglichen diskriminierenden Wirkung hinzu, die auch in solchen Artikeln effektiv eintreten kann, deren Autoren keine ausdrückliche Diskriminerung intendieren.

In der wmf:Non discrimination policy von Januar 2006 heißt es:

"This policy is approved by the Wikimedia Foundation Board of Trustees to apply to all Wikimedia projects. It may not be circumvented, eroded, or ignored by local policies.
The Wikimedia Foundation prohibits discrimination against current or prospective users and employees on the basis of race, color, gender, religion, national origin, age, disability, sexual orientation, or any other legally protected characteristics."

Die Wikimedia Stiftung erlaubt somit keine Diskriminierungen gegenwärtiger oder zukünftiger Mitarbeiter aufgrund von "Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, nationaler Herkunft, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder anderer rechtlich geschützter Eigenschaften".

Diese Richtlinie darf auch nicht durch einzelne Wikipedia-Projekte umgangen, ausgehöhlt oder ignoriert werden. Somit ist auch die deutschsprachige Wikipedia ausdrücklich verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Umfeld zu schaffen.

Aufgrund des Bildungsanspruches der Wikimedia Stiftung ist "gegenwärtiger oder zukünftiger Benutzer oder Angestellter" ("current or prospective users and employees") jede lebende Person, die in Kontakt mit Wikimedia-Projekten kommt. Die Nichtdiskriminierungsrichtlinie ist zumindest dann auf Artikel anwendbar, wenn diese Artikel reale Menschen betreffen.

Eine mögliche religiöse, weltanschauliche oder ethnische Diskriminierung einer Person kann in einem Wikipedia-Artikel dann vorliegen, wenn mit Bezug auf die Lebensdaten ein Format mit Symbolen verwendet wird (z.B. genealogisches Stern- und Kreuzsymbol), denen entweder die Person selbst widersprochen hat, oder dem ihre Familienangehörigen, ihr soziales Umfeld, Mitglieder ihrer Gemeinde oder ihre Religionsgemeinschaften widersprechen.

Relevante Kritik an der Verwendung genealogischer Zeichen ist vielfach geübt worden, teilweise dokumentiert unter Wikipedia:Meinungsbilder/Genealogische Zeichen/Hintergrund#Kritik an genealogischen Zeichen. So nannte z.B. Yizhak Ahren 1978 in Udim. Zeitschrift der Rabbinerkonferenz in der Bundesrepublik Deutschland das Kreuz bei Juden "einfach deplaziert". Insbesondere hinzuweisen ist auf die von Michael Kühntopfs initiierte Umfrage vom Februar 2014, wo sich neben Publizisten und jüdischen Gemeindemitgliedern und Amtsträgern z.B. auch en:Pinchas Goldschmidt, Oberrabbiner von Moskau und Präsident der Europäischen Rabbinerkonferenz oder Stephan J. Kramer, ehemaliger Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland geäußert haben. So äußert in dieser Umfrage Peter Honigmann, Leiter des Zentralarchivs zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland: "Natürlich ist das Kreuz vor dem Todesdatum des Chatam Sofer in dem ihm gewidmeten Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia absurd. Warum lassen sie es nicht zu, wie es etwa in der französischen Version gemacht wird, daß man 'geboren' und 'gestorben' ausschreibt ? Ich fürchte, da ist wieder mal der Standardisierungswahn am Werke. Bei der sich so offen und flexibel gebenden Wikipedia muß das allerdings verwundern"; und Moshe Baumel, Rabbiner in Osnabrück erklärt: "[...] Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung das christliche Kreuz als Sterbesymbol für eine jüdische Person zu verwenden, sowohl dem jüdischen Gesetz gegenüber, als auch der Person und ihrer Verwandtschaft, meiner Meinung nach, als respektlos gewertet werden kann. Das Argument der Vereinheitlichung von Zeichen ist an dieser Stelle überhaupt nicht zulässig, da dadurch die beiden oben erwähnten Problematiken deutlich übersehen werden [...]".

Implizit zeigt sich das Diskriminierungsproblem auch an der geänderten Praxis einiger Publikationen: z.b. das Österreichische Biographische Lexikon 1815-1950 hatte bei Gründung 1945 genealogische Zeichen erst durchgängig verwendet, und dann schrittweise fortgelassen oder ersetzt: erst bei Rabbinern, dann bei Nicht-Christen, schließlich ab 1992 anläßlich des teilweise jüdischen Familiennamens "Schlesinger" bei sämtlichen Personen. Auch andere Lexika wie das Lexikon des Mittelalters oder das Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon verwenden genealogische Zeichen nur bei Christen. Fachlexika zu nicht-christlichen Religionen, oder zu NS-Verfolgung und Emigration verwenden die Zeichen i.d.R. überhaupt nicht.

Über das enge und marginale Feld der genealogischen Zeichen hinaus gibt es natürlich einen viel breiteren und länger zurückreichenden kritischen Diskurs zur Verwendung des Kreuzzeichens, nicht zuletzt in den christlichen Kirchen selbst. In vielen deutschen Bundesländern gibt es keine Kreuzpflicht für Klassenzimmer und Gerichtssäle; auf jeden Fall besteht im gesammten deutschsprachigen Raum ein Recht auf Widerspruch gegen Kreuze in Schul- und Gerichträumen.

Umstritten waren z.B. auch die (offenbar gutgemeinten) Gedenkreuze der Karmeliterinnen, die in Ausschwitz in den 1980er und 1990er Jahren aufgestellten waren , vergl. z.B. Berliner Zeitung, 11. August 1998 und zum weiteren Verlauf KZ_Auschwitz I (Stammlager)#Auschwitz als Gedenkort. In Artikel, die sich auf im Holocaust umgekommene Personen beziehen stellt sich die Frage (aufgeworfen bereits durch Benutzer:Otfried Lieberknecht um 19:09, 28. Apr. 2010 (CEST) unter Wikipedia_Diskussion:Meinungsbilder/Verwendung_des_genealogischen_Kreuzzeichens#Begründung?), ob die genealogischen Zeichen möglicherweise auf ähnliche Weise unpassend empfunden werden können wie die in Auschwitz aufgestellten Kreuze.[Beantworten]

Hinzuweisen ist auch auf die Geschichte der genealogischen Zeichen. Einerseits wurden sie ab 1910 in der allgemeinen deutschen Schriftsprache verbreitet durch Bemühungen des keinen offenen chauvinistischen Bestrebungen anhängenden Heraldikers und Genealogen Stephan Kékulé von Stradonitz. Andererseits waren zu dieser Zeit Teile der Genealogie eugenisch und bis 1945 in Deutschland auch teilweise offen völkisch geprägt, näheres dazu unter Wikipedia:Meinungsbilder/Genealogische Zeichen/Hintergrund#Genealogische Verwendung.

Aufgrund der Zahl und des Gewichtes der direkt geübten Kritik an einer einheitlichen Verwendung genalogischer Zeichen, sowie der indirekt nachweisbaren mit dieser Verwendung verbundenen Probleme läßt sich m.E. nicht sinnvoll ausschließen, das dadurch Fälle von Diskriminierung auftreten können. Angesichts der Projektvorgaben wie Wikipedia:Neutraler Standpunkt, Wikipedia:Belege und wmf:Non discrimination policy ist jedenfalls eine erzwungene einheitliche Verwendung von genealogischen Zeichen in Biographie-Artikeln nicht angängig, vollkommen unabhängig von Ergebnissen bisheriger oder zukünftiger Meinungsbild-Abstimmungen, Rosenkohl (Diskussion) 23:49, 18. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:Mogelzahn (Problemschilderung)

Die Formulierung in der Formatvorlage ist eigentlich eindeutig. Bereits im Eingangssatz wird sie als Beispiel apostrophiert. Zwar scheint das durch den Folgesatz eingeschränkt werden, aber diese Einschränkung ist nur scheinbar, denn die Formatvorlage muß nicht verwendet werden, sondern sie "sollte" es, "soweit sinnvoll anwendbar". Soll heißt nicht "muß" und "sollte" ist eine weitere Abschwächung zu "soll". Daraus schließe ich bei teleologischer Auslegung dieser beiden Sätze, dass eine Abweichung bereits dann denkbar ist, wenn die alternative Gestaltung aus Sicht dessen, der den Artikel mit seiner Arbeit maßgeblich geprägt hat, diese Gestaltung für besser hält. Das Meinungsbild wollte nach seinem Wortlaut lediglich diese Formatvorlage ändern. Die Änderung hätte - auch wenn die MB-Ersteller sich vielleicht etwas anderes vorgestellt hatten - nur bedeutet, dass das Beispiel geändert worden wäre, also jemand, der sich anschaut, wie ein Artikel aussehen kann, dann für den Einleitungssatz der Biographie einen anderen Vorschlag bekommen hätte. Dieser wäre genausowenig zwangsweise durchsetzbar gewesen, wie die jetzige Formulieren. Das Problem ist, dass die Hardliner beider Seiten die Formatvorlage (entgegen deren Wortlaut) zumindest in diesem Punkt für zwingend halten. --Mogelzahn (Diskussion) 16:11, 22. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:Karlis (Problemschilderungen)

Bin beteiligt, da ich hier etliche biografische Artikel angelegt habe und zwei accounts umseitig meinten mir gegenüber persönlich werden zu müssen. Zur Verwendung der Vorlagen als Richtschnur habe ich eine ähnliche Einstellung wie der Antragsteller Achim Raschka. Auf Diskussion Margarita Staraste findet sich eine aktuellere Diskussion zum Thema der Nennung von Nationalität gemäß Vorlage. Die beiden genealogischen Zeichen sind mir relativ egal, ich halte mich dabei an die Meinungsbilder. Wenn man diese nicht mehr akzeptiert, sollten sie nicht abgehalten oder ganz abgeschafft werden. Diskriminierend finde ich die gen. Zeichen nicht, hätte aber auch nichts gegen einvernehmliche Sonderregelungen bzw. Nichtregelung des Sachverhalts einzuwenden.

Das eigentliche Problem sehe ich darin, das eine kleine Gruppe von etablierten Dauerusern Sonderrechte für sich reklamiert und der Mehrheit durch aggresives Vorgehen und unlautere Mittel ihren jeweiligen Willen aufzwingen will. Wenn aber der sich langsam verkleinernde und alternde Kreis der wikipedia-Diskussions-Dauergast-Prominenz anders als die Otto-Normaluser behandelt wird, werden sich immer weniger Schreibwillige und Neulinge einer solchen Willkür unterziehen wollen. Das ist schlecht, denn eine Enzyklopädie lebt als Nachschlagewerk von der großen Masse der trivialeren Artikel - nicht so sehr von einigen wenigen ausführlichsten Fachartikeln oder von durch eine kleine Gruppe gleichgesinnter mit einem Excellent-Bapperl versehenen.

Dann noch zwei Fragen, die sich jeder selbst stellen kann: Würde es einen großen Unterschied machen ob die gen. Zeichen im Brockhaus 90 oder 91 Jahre verwendet wurden? Und was wäre passiert, wenn jemand 2012 in einem der sogenannten Premium-Artikel die gebräuchlichen gen. Zeichen ersetzt hätte?

Bisherige Lösungsversuche

Es gab und gibt bisher zahlreiche Diskussionen, Kurierartikel, Meinungsbilder, Vandalismusmeldungen, Sperrprüfungen, Adminnotizen etc. zum Thema, hier eine Auswahl der aktuelleren Diskussionen:

Lösungsvorschläge, Anträge der Konfliktparteien

Bitte setze hier (ausschließlich konstruktive) Vorschläge ein, die zur Lösung des Konflikts beitragen könnten. Wie stellst du dir die Lösung des Konflikts vor?

Benutzer:Achim Raschka (Lösungsvorschläge)

  • Bei festgestellter Verbindlichkeit der Formatvorlage, sollte dies dringend nochmal zur Diskussion gestellt werden. Viele Teile der Formatvorlage werden seit jeher in der WP ignoriert.
  • Bei festgestellter Verbindlichkeit und Beleg durch Richtlinien oder konkreten Mehrheiten der Nutzung genealogischer sollte die Form der Verbindlichkeit sowie Auisnahmen klar herausgestellt und als entsprechende verbindliche Regel in das Regelwerk aufgenommen werden.
  • Bei Nicht-Verbindlichkeit der Formatvorlage und der Nutzung genealogischer Zeichen sollte dies deutlich kommuniziert werden, auch den handelnden Admins.
  • Auf jeden Fall sollte es einen Katalog von Handlungsempfehlungen bei der Nutzung der Formatvorlage Biografie und Teilen derselben, insbesondere der Nutzung (oder Vermeidung) genealogischer Zeichen geben.

Benutzer:Tsor (Lösungsvorschläge)

Ich beantrage,

  • dass das Ergebnis des MBs als für jeden verbindlicher einheitlicher Standard anerkannt wird
  • oder alternativ, dass das SG die (einheitliche!) Form vorgibt, ggfls. durch "Overrulen" des MB-Ergebnisses.

--tsor (Diskussion) 10:28, 3. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:ca$e (Lösungsvorschläge)

Ich beantrage, ähnlich wie Pacogo7, festzustellen, dass Formatvorlagen bloße Empfehlungen sind, zumal, wenn genau dies explizit so in der Formatvorlage unterstrichen und gefettet selbst steht, und dass Admins weder verpflichtet sind, noch es ihnen gestattet ist, aus absurden Lesarten solcher bloßen Empfehlungen heraus zu fingieren, dass in einem Streitfall zwingende Begründungen (z.B. unter Bezug auf Grundprinzipen wie WP:NPOV) von Autoren stupide ignoriert werden dürften (z.B. durch Usersperre, einseitige falsche Versionen). --ca$e 22:58, 2. Apr. 2014 (CEST) PS: Selbstredend würde indes das SG, folgte es absurden Empfehlungen wie "dass das Ergebnis des MBs als für jeden verbindlicher einheitlicher Standard anerkannt wird", nicht nur offensichtlich seine Kompetenzen weit überschreiten, sondern auch gegen das ihm auferlegte Regelwerk (siehe dazu) verstoßen. ca$e 09:58, 3. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Weiters beantrage ich eine Rüge sowie temporären Entzug der Adminrechte von Benutzer:Horst Gräbner, da ob mehrfachen eskalativen Aktionismus [4], [5] und bereits aufgezeigten erheblichen Nachholbedarfs in Sachen Regelwerk ([6], [7] / [8]) die Sperre von Benutzer:Achim Raschka offensichtlich aus Parteilichkeit im Interessenskonflikt erfolgte. ca$e 12:41, 3. Apr. 2014 (CEST) Siehe zudem die weiterne Verstöße gegen WP:WAR wie u.a. hier unbearbeitet belassen. ca$e 10:59, 8. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Nach weiterer administrativer Eskalation beantrage ich zudem den Entzug der Adminrechte von Benutzer:Ambross07, der nach völlig unverhältnismäßiger administrativer Fehlbearbeitung inklusive Overruling unter Verstoß gegen WP:NPOV bereits Catfisheye gesperrt hatte, sodann komplett einsichtsfrei die ebenso unverhältnismäßige Sperre von Jannemann befürwortet und nicht zuletzt eine VM fehlbearbeitet, bei der es um den Editkrieger Horst Gräbner ging. All dies unter offensichtlicher Parteilichkeit bei mehrfacher Vorbefassung. ca$e 10:59, 8. Apr. 2014 (CEST) Siehe u.a. auch diesen Rechtemissbrauch. ca$e 13:06, 10. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Zusatz: Zur Klarstellung siehe auch hier umseitig. ca$e 17:32, 4. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:-jkb- (Lösungsvorschläge)

Falls das SG die Anfrage annimmt (denn inhaltliche Fragen obliegen ihm nicht, und in anderen Fragen steht eine Entscheidung des MB über der Entscheidung des SG):

  • Die MBs einschl. des laufenden MBs, welche sich auf die Ausgestaltung der Biographie-Vorlage beziehen, haben allerdings eindeutig das Aussehen der Biographie-Artikel festgelegt, die Vorlage ist nur ein Vehikel, mit dem man die Regeln für die Artikel transportiert; diese Absicht ergibt sich auch eindeutig aus den Formulierungen der MBs (besonders dann MB Mai 2010; zu den Intentionen, zu den zur Abstimmung vorgelegten Texten und deren Interpretation siehe z. B. auch hier)
  • Verfahren und Änderungen und ähnliches, die durch ein MB festgelegt wurden/werden, stellen die gültige Regeln dar; diese Regeln sind für alle verbindlich, unabhängig von der arbeitsmäßigen Stellung, sie gelten also gleichermaßen auch für Hauptautoren/Premiumautoren, es sei denn, dass im entsprechenden MB Ausnahmen festgesetzt wurden
  • die Admins sollen sich bei der Durchsetzung von Regeln durch den eigenen gesunden Verstand leiten lassen, ebenso haben sie einen Entscheidungsspielraum zur Verfügung, dies geht allerdings nicht so weit, so dass sie gegen eine Regel entscheiden müssten
  • für die Zukunft - wie schon vorgeschlagen: ein runder Tisch soll eingerichtet werden, wo man auslotsen kann, wie wir gemeinsam diese verfahrene Situation klären können, notfalls mit (ouwaja) einem neuen, bessere vorbereiteten MB (ein runder Tisch kann eine MB-Abstimmung durch die Gemeinschaft nicht ersetzen oder gar höher stehen). (selbst korrigiert, s. [9], -jkb- 16:15, 4. Jun. 2014 (CEST))[Beantworten]

-jkb- 15:02, 3. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:Horst Gräbner (Lösungsvorschläge)

Wie tsor in seinem ersten Satz: Ich beantrage, dass das Ergebnis des MBs als für jeden verbindlicher einheitlicher Standard anerkannt wird. --Horst Gräbner (Diskussion) 09:55, 3. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]


Benutzer:Atomiccocktail (Lösungsvorschläge)

Ich beantrage:

  • Das SG möge feststellen, dass die Formatvorlage Biografie eine reine Empfehlung ist. Sie sind es insbesondere, weil genau dies im Wortlaut der Vorlage selbst herausgestellt wird durch Fettung und Unterstreichung.
  • Das SG möge fest- und klarstellen, dass Formatvorlagen genutzt werden können, aber nicht genutzt werden müssen, insbesondere dann nicht, wenn in der Sache (Artikelgegenstand) liegende Gründe dagegensprechen.
  • Das SG möge Administratoren verwarnen, die in Artikeln dem Gegenstand unangemessene Änderungen vornehmen, positiv sichten oder solchen Änderungen durch Artikelsperrung einfrieren. Dazu gehört, in Artikeln über Juden, Moslems, Hindus etc. Stern- und Kreuzzeichen zu platzieren. Diese Zeichen sind dem Artikelgegenstand aufgrund ihrer christlichen Symbolik nicht angemessen. Es kann nicht angehen, dass religiöse Diskriminierung und mithin POV administrativ gefördert wird.

--Atomiccocktail (Diskussion) 19:34, 3. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:Hardenacke (Lösungsvorschläge)

Wie Atomiccocktail.

Erläuterung:

Im Interesse der Befriedung der Community möge das Schiedsgericht bestätigen, dass die Formatvorlage (die ja in anderen Teilen auch nicht befolgt wird und ohne Abweichungen in konkreten Fällen gar nicht umsetzbar ist) eine Hilfe zur Artikelerstellung ist, aber keine verbindliche Regel zur Artikelgestaltung. Ich möchte weder Artikel- noch Benutzersperren aus Gründen der Formatierung und ich möchte auch nicht, dass Admins aus (meiner Meinung nach) falscher Pflichtauffassung gegen ihrer eigene Überzeugung tätig werden.

--Hardenacke (Diskussion) 19:48, 3. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:Barnos (Lösungsvorschläge)

  • Das Schiedsgericht erteilt den besagten Aktivitäten (Es ist einigermaßen offensichtlich, dass die während des gegenwärtig laufenden einschlägigen Meinungsbildes angestrengten Aktivitäten zur begründeten Ersetzung der standardmäßigen genealogischen Zeichen – an denen ich selbst nicht hänge – dazu geeignet sind, alle geltenden Konventionen der guten Wikipedia-Praxis zu unterlaufen.) eine klare Absage und fordert die Beteiligten auf, den Gemeinschaftsfrieden nicht weiterhin dergestalt zu unterminieren.
  • Es stellt sich deutlich hinter jene Administratoren, die solchem Treiben dem eigenen Amtsverständnis entsprechend deutlich die Grenzen aufzeigen.
  • Es fordert die in Selbstermächtigung Vorgehenden auf, für ihr Anliegen durch geduldiges Bohren dicker Bretter eine gemeinschaftsverträgliche und von der Gemeinschaft mitgetragene Lösung anzustreben

-- Barnos (Post) 09:09, 4. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:Micha L. Rieser (Lösungsvorschläge)

  • Das Schiedsgericht stellt fest, ob nun Administratoren auch die Änderungen der Benutzer an Artikel inhaltlich überprüfen müssen, ob sie im Einklang mit Meinungsbilder-Ergebnissen oder Vorlagen stehen und bei Missachtung dieser die Autoren sanktionieren. Oder
  • das Schiedsgericht stellt fest, dass Administratoren nur Konflikte beruhigen müssen, um den Autoren den Weg zu ermöglichen, ihre inhaltlichen oder formalen Differenzen auf der Diskussionsseite des Artikel zu diskutieren, bis eine Lösung zwischen den Beteiligten gefunden wurde.
  • Als Vorbedingung zu dieser Entscheidung muss das SG aber feststellen, ob Meinungsbildergebnisse zu inhaltlichen oder formalen Fragen nun Meinungstrends darstellen oder für alle verbindlich sind und ob Vorlagen nun Beispiel- oder Empfehlungscharakter haben oder ebenfalls für Beitragende dieses Projektes verbindlich sind und somit administrativ durchgesetzt werden müssen.

--Micha 14:11, 5. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:Rosenkohl (Lösungsvorschläge)

  • Allgemein zu Formatvorlagen: Das Schiedsgerichts stellt fest, daß Wikipedia-Formatvorlagen als vollkommen unverbindliche Empfehlungen gelten. Dies bedeutet, daß Fachportale von Wikipedia-Formatvorlagen für die thematisch betreffenden Artikel in sinnvoller Weise abweichen können; oder wenn keine Fachportalsregelung besteht, daß die Hauptautoren eines Artikels bis auf weiteres von Wikipedia-Formatvorlagen abweichen können.
  • Insbesondere zu genealogischen Zeichen: Das Schiedsgericht stellt fest, daß Fachportale von Wikipedia-Formatvorlagen bzgl. genelaogischer Zeichen für die thematisch betreffenden Artikel in sinnvoller Weise abweichen können; oder wenn keine Fachportalsregelung besteht, daß die Hauptautoren eines Artikels bis auf weiteres von den genelaogischen Zeichen in Biographie-Einelitungen Formatvorlagen abweichen können. Dies gilt insbesondere, wenn durch ein Vermeiden genealogischer Zeichen eine mögliche Diskriminierung im Sinne der :wmf:Non discrimination policy vermieden werden kann.
  • Nicht zweckmäßig wären dagegen alle Entscheidungen des Schiedsgerichtes, die ein bestimmtes Format als "Regel", und abweichende Formate als sogenannte zu begründende "Ausnahme" festlegen wollen (sog. "Opportunitätsprinzip"). Denn damit würden von vornherein Formate erster und zweiter Klasse geschaffen. Warum das Opportunitätsprinzip im Falle des Kreuzzeichens erfahrungsgemäß nicht funktioniert siehe auch die von mir um 17:11, 6. Apr. 2014 (CEST) und 23:53, 6. Apr. 2014 (CEST) unter Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Verbindlichkeit der Formatvorlage Biografie#Sinn und Zweck aufgezählte Beispiel von Gerichtsprozessen und Beispiele aus der Wikipedia, wo die Gegner einer Kreuzverwendung oft zum Bittsteller gemacht oder zur Erschöpfung getrieben worden sind.

Rosenkohl (Diskussion) 23:49, 18. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:Mogelzahn (Lösungsvorschläge)

  • Das Schiedsgericht stellt fest, dass entsprechend der bisherigen Formulierung, die Formatvorlagen eine Hilfestellung und Anregung für Autoren sind, aber von ihnen abgewichen werden kann, wenn derjenige, der den Artikel inhaltlich durch seine Arbeit maßgeblich geprägt hat (tw. auch Hauptautor genannt), dies für sachgerecht hält.
  • Portalen und Redaktionen sollten im Gegensatz dazu allerdings kein Eingriffsrecht in die eine oder andere Richtung besitzen, da es keine festen Regeln gibt, wer zu einem Portal gehört und daher Befürworter oder Gegner irgendeiner Gestaltungsfrage (das müssen ja nicht zwingend die genealogischen Zeichen sein) durch Kaperung eines Portals oder einer Redaktion Fakten gegen den gesammelten Sachverstand schaffen können.
  • Schließlich - und das richtet sich nicht an das SG, sondern an alle hier im Projekt - respektiert die Arbeit eurer Mitstreiter in diesem schönen Projekt und bügelt nicht mit dem Dampfbügeleisen jeglichen Individualismus nieder. --Mogelzahn (Diskussion) 16:18, 22. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:Doc Taxon (Lösungsvorschläge)

  • Da die Zeichen * und † rein genealogische Zeichen sind und somit sich in nichts zwischen Christentum und Judentum unterscheiden, sind diese Zeichen weiterhin, wie in der WP:Formatvorlage Biografie beschrieben, im ANR zu verwenden. Die Herkunft von Stern und Kreuz in allgemein gebräuchlicher Form bei Biografien hat mit religiösen Belangen nichts zu tun. Genealogie und Religion sind zwei verschiedene Dinge, die man hier nicht zusammenwürfeln sollte. // Damit möchte ich mich nicht auf die eine oder andere Seite stellen. Ob Judentum oder Christentum, es geht mir nur um die Verwendung genealogischer Zeichen. -- Doc Taxon @ Disc – ♥ BIBR ♥16:26, 24. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
    • Um meinen Standpunkt etwas zu vedeutlichen: Genealogie bezeichnet die Erforschung der Familiengeschichte, mehr nicht. Daran, dass genealogisch das Kreuz verwendet wird, ist aber auch nicht allein die deutsche Gesellschaft beteiligt. Und aus Genealogie erwachsen Biographien, die mit der Person per se zu tun hat. So gibt es auch heutzutage, wie aber auch schon Ende des 19. Jhdt. biographische Lexika, wo neben Biographien christlicher auch nicht christliche (z. B. jüdische) Biographien das Kreuz verwenden. Und in diesem Bereich sind Stern und Kreuz genealogische Zeichen, Zeichen der Familienforschung, die keine christlichen Symbole in Ihrer Bedeutung widerspiegeln. Wie ich oben erwähnte: "Damit möchte ich mich nicht auf die eine oder andere Seite stellen." Dies wurde falsch verstanden. Ich meinte: "Damit möchte ich mich nicht auf die Seite des Christentums oder die des Judentums stellen." Denn, wie gesagt: genealogische Zeichen sind Zeichen der Familienforschung, die keine christlichen Symbole in Ihrer Bedeutung widerspiegeln. Somit spreche ich mich für die Beibehaltung der Formatvorlage Biographie aus, wie sie auch sonst verwendet wurde. -- Doc Taxon @ Disc – ♥ BIBR ♥15:22, 6. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:Karlis (Lösungsvorschläge)

Das Schiedsgericht stellt fest, das die Projektregeln für alle gleichermassen gelten. Alle die auf Grund von Erleuchtung, Erkenntnisgewinn, moralischem Vorsprung etc. meinen nicht einvernehmlich mitarbeiten zu können verlassen das Projekt oder veranstalten neue Meinungsbilder. Alle die sich weiterhin regelwidrig verhalten, können gemäß den Regularien gesperrt werden, egal welche Verdienste sie sich vorher erworben haben oder wieviele Kumpels sie unter den Administratoren zählen. Wirklich fähige Autoren werden immer einen Publizisten finden und ihre Werke somit auch zukünftig in diesem online-Lexikon rezipiert werden.

Diskussion der Anfrage

Die Diskussion wird von den Schiedsrichtern moderiert. Nur beteiligte Benutzer können sich hier äußern. Nachtreten, Unsachlichkeiten sowie Beiträge, die der Klärung nicht dienlich sind, sind hier nicht erwünscht und werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt bzw. auf die Diskussionsseite verschoben. An der Anfrage unbeteiligte Benutzer können ihre Meinung (ausschließlich zu dieser Anfrage) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen beteiligte Benutzer gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag der Schiedsrichter ausgeführt werden.

Zuständigkeit des Schiedsgerichts

Hielte es für Kompetenzüberschreitung, wenn das SG diese Anfrage inhaltlich bearbeiten würde. fossa net ?! 21:49, 2. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Zuständig wäre das SG aus Sicht des Antragstellers gemäß welchem Punkt? … «« Man77 »» 22:08, 2. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

selbstverständlich 2 und 4 ("Auseinandersetzungen um Adminfunktionen" sowie "wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze (NPOV ...)"). Punkt 2 liegt vor, weil mit Einsatz von Adminrechten gedroht wurde und in analogen, explizit angesprochenen Fällen, dieser auch erfolgte. Punkt 4 liegt vor, weil die botgleiche, penetrante Forcierung einer bloßen Formatierungsempfehlung gegen Wikipedia-Grundsätze (z.B. WP:NPOV, WP:IAR) verstößt. Angesichts mehrfacher Richtigstellungen muss besseres Wissen angenommen werden und mithin diese Penetranz als Vorsätzlichkeit gelten. ca$e 22:14, 2. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Ist das nicht deutlich? Zuständigkeit besteht imho aus folgenden Gründen:

  1. kommunikative Auseinandersetzungen zwischen Benutzern (persönliche Angriffe, Wikiquette, Verunglimpfung etc.) - hier geht es um einen Konflikt, der zu administrativen Aktionen (Ermahnungen, Drohungen, Sperrungen etc. führt), insbesondere zwischen Teilen der Adminschaft und Teilen der Autorenschaft
  2. Auseinandersetzungen um Adminfunktionen - s.o.: Richtlinienauslegung führt zur Nutzung von Adminfunktionen, die mit Dohungen beginnen und tw. bereits Sperrungen nach sich gezogen haben.
  3. wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze (NPOV, Was Wikipedia nicht ist, Theoriefindung, Urheberrechte beachten) - die Kreuzfrage berührt auch den Bereich der Richtlinien-/Regelhierarchie, insbesondere den Konflikt zwischen einer potenziell verbindlichen Formatvorlage und NPOV durch potenziellen Ausschluss begründeter Ausnahmen.

Ich denke, that's it im Kern. -- Achim Raschka (Diskussion) 22:17, 2. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Tsor ist (siehe oben) für "konkrete handhabbare Kompromissvorschläge" offen, aber diese werden durch Admins verhindert, die nach Edits von Provo-IPs immer in eine Richtung stur entscheiden. So lässt sich kein konkreter handhabbarer Kompromissvorschlag am Horizont erkennen. Und auch die Möglichkeit davon hinter dem Horizont nicht. "Ich tu nur meine Pflicht, Max" heißt es in der Deutschstunde. Dieser Legalismus ist doch seit dreißig Jahren durch.--Pacogo7 (Diskussion) 23:26, 2. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Der Benutzer:Horst Gräbner möge sich bitte zunächst einmal informieren, was mit "BNS-Aktion" überhaupt gemeint ist, ehe er Fachautoren wie Achim Raschka desgleichen bezichtigt. Die Unterstellung, Achim würde mit der Außerachtlassung bloßer Formatierungsratschläge mit guten Gründen etwas tun, was "nach seiner eigenen Auffassung eine Verschlechterung der Wikipedia zur Folge hätte", ist absurd und übergriffig. ca$e 10:02, 3. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

So klar, wie Benutzer:Horst Gräbner hat es wohl noch keiner geschrieben: Ja, es liegt eine Diskriminierung vor und ja die Mehrheit darf darüber entscheiden, ob sie weiter diskriminieren will. Das ist aber kein, wie er uns glauben machen will, hochdemokratischer Vorgang, sondern wir verlassen damit die Fundamente jeder modernen Demokratie. Alle heutigen Demokratien stellen das Verbot einer Diskriminierung aus weltanschaulichen Motiven und Gründen der Herkunft in ihren Verfassungen ganz nach vorn. --Hardenacke (Diskussion) 20:01, 3. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

In der Tat. Es wäre allerdings per WP:NPOV auch eines der Fundamente von WP. Das ist bloß offenbar für ca 1/2 bis 3/5 der stimmfähigen und -lustigen Community inklusive Funktionsträger noch immer sehr schwer einzusehen. Erstaunlich ist das im Grunde nicht. Aber das SG ist explizit in der Pflicht, solche NPOV-Verletzungen zu korrigieren. Zum krassen Fehlverhalten von Horst Gräbner habe ich mich obig sowie auf der Wiederwahlseite bereits geäußert. ca$e 20:10, 3. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
  • Punkt 4: Entspricht die Voraussetzung, dass Vorlagen und MB-Entscheide zu inhaltlichen und formalen Fragen verbindlich für sämtliche Benutzer (auch die, die nicht teilgenommen haben) sind, nicht übergeordneten Projektprinzipien? MBs und Vorlagen wurden frühen nicht als verbindliche Dinge angesehen, sondern als Informationsgefäss um die Arbeit der Autoren bei unklaren Fragen zu koordinieren und wurden mit der Zeit von vielen Benutzern verbindlich angesehen und werden heute von einigen wie Gesetzestexte betrachtet, obwohl sie das nicht sind und nie waren. - Diese Sache zu klären, ist keine inhaltliche sondern eine organisatorische Frage.
  • Punkt 2: Aus Punkt 4 leitet sich der administrative Bedarf ab. Haben diese Dinge die Bedeutung wie Gesetzestexte, dann müssen Administratoren auch die Befolgung dieser Texte nach ihrem strikten Wortlaut auch bei inhaltlichen und formalen Auseiinandersetzungen durchsetzen. Das sind möglicherweise neue Konfliktfelder. Die zusätzliche inhaltliche Entschheidungskompetenz der Admins widerspricht sehr wahrscheinlich ebenfalls Projektprinzipien und damit ist wieder Punkt 4 tangiert.

--Micha 15:39, 5. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Konsequenzen aus einem etwaigen Schiedsspruch

Hallo Achim, die Anfrage geht ja momentan in Richtung einer Entscheidung, wie verbindlich bestimmte Standards und Empfehlungen sind. Eine solche Entscheidung durch das SG wäre letztinstanzlich (vorbehaltlich eines MBs) und bindend. In diesem Sinn hätte ich ein paar Fragen an dich:

  1. Bei den vergangenen Meinungsbildern gab es jeweils mehr oder weniger deutliche Mehrheiten gegen eine Ersetzung des Kreuzes durch andere Formen; sei es flächendeckend oder in Ausnahmefällen. Dennoch fühlt sich eine Gruppe von Benutzern offenbar nicht an diese Resultate gebunden oder möchte sie zumindest nicht akzeptieren. Hältst du es für wahrscheinlich, dass eine wie auch immer geartete binäre Entscheidung des SGs in dieser Frage die Chance hat, von der unterlegenen Partei akzeptiert und nicht aktiv demontiert zu werden wird?
  2. Eine letztinstanzliche Entscheidung würde den Handhabungsspielraum von Administratoren, Fachredaktionen oder Artikelautorinnen weiter einschränken, weil sie Regeln präzisiert und Graubereiche schließt. Die Zeit für Diplomatie und pragmatische (bzw. lokale, wenn die FVB für verbindlich erklärt wird) Lösungen wäre dann vorbei. Das SG muss solche Entscheidungen mit einiger Voraussicht treffen, kann aber nie alle Eventualitäten oder Komplikationen einkalkulieren, die später vielleicht einmal auftreten werden. Zugleich ist ein Schiedsspruch nur schwer neu zu verhandeln. Wie stehst du zu dem Risiko, dass hier eine Lösung gefunden wird, mit der wir in zwei Jahren vielleicht alle unglücklich sind, die aber nicht ohne Weiteres aus der Welt geschafft werden kann, weil Admins und einfache Benutzer dann nicht mehr entscheiden dürfen?
  3. Ungeachtet des inhaltlichen Ausgangs dieser Anfrage würde es bei deinem Antrag eine Fraktion geben, deren Vorstellungen und Ziele ins Unrecht gesetzt werden. Einer möglichen Behandlung religiöser Persönlichkeiten, die auf deren Befindlichkeiten Rücksicht nimmt, bzw. der inhaltlichen Autonomie der Wikipedia gegenüber Dritten stünde also entgegen, dass die Anliegen einer nicht zu vernachlässigenden Fraktion keine Beachtung finden, was zu mehr Frustration und Konflikten führen dürfte. oder eben umgekehrt, dem Communityfrieden würden die vorgenannten Prinzipien durch das SG geopfert. Wie genau stellst du dir die Lage in der Community für die jeweiligen Szenarien vor?
  4. Angesichts der Risiken, die die einzelnen Fraktionen (aber auch das SG) hier eingehen: Hältst du es für vertretbar, den Konflikt an dieser Stelle weiter zuzuspitzen?

Bitte verstehe diese Fragen nicht als Kritik, sie sagen nichts über meine Bereitschaft zur Annahme aus. Ich will nur sicherstellen, dass sich die beteiligten klar sind, worauf sie sich hier einlassen.-- Alt 15:43, 4. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Diese suggestiven Fragen und Bemerkungen sind, wie sich aus obigem und umseitigem Diskussionsstand auch bereits ergibt, größerenteils irreführend. Es gibt hier keine "Risiken", sondern nur Chancen. Denn nach Annahme des Falls, welche für das SG per Sachverhaltsdarstellung und Regularien sowieso zwingend ist, gibt es nur 2 mögliche Ausgänge: 1. Das SG fingiert, eine bloße Formatvorlage wäre strikt bindend. 2. Das SG befindet, eine bloße Formatvorlage ist nicht strikt bindend.
=> 1. wäre eine unzulässige Kompetenzüberschreitung, weil eine neue Regel aufgestellt werden würde. Eine solche absurde Kompetenzüberschreitung könnte selbstverständlich im Fortgang komplett ignoriert werden. Zudem stünde einer etwaigen strikten Befolgung selbstverständlich entgegen, dass die GP über dem SG stehen.
=> 2. wäre eine bloße Klarstellung sowieso bestehender Tatsachen im Einklang mit den Kompetenzen des SG und der GP. Für "Diplomatie und pragmatische ... Lösungen" würde zusätzlicher Raum geöffnet, weil offenkundig nicht jeder und jedem diese Tatsachen bereits bewusst sind.
Die Behauptung, dass "ein Schiedsspruch nur schwer neu zu verhandeln" wäre, widerlegt ein flüchtiger Blick ins Archiv der SG-Anfragen. ca$e 15:58, 4. Apr. 2014 (CEST) PS: Weiters siehe auch hier umseitig. ca$e 17:32, 4. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Ich finde diese Nachfrage von TAM sehr gut und weiterführend. Falls eine Entscheidung so fällt, dass einer dieser Anträge hier durchkommt, kann das zu einem Dammbruch führen, den keiner von den Antragstellern gewollt hat.
Wegen der Dammbruchgefahr sollte Achim oder andere Antragsteller eben recht deutlich machen, wie die Kriterien für diese "Ausnahme" sein sollten.
Wir finden es ja schon nicht schlecht, wenn etwa Literaturangaben aus Lexika überall gleich sind. Wollen wir, dass unsere Admins das in Zukunft nicht mehr durchsetzen?--Pacogo7 (Diskussion) 16:12, 4. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Ja, auch bei "Literaturangaben" wollen "wir" selbstverständlich nicht, dass kleinste Formalia stur mit der Brechstange bis hin zu Benutzersperren "durchgesetzt" werden. Irgendein Beispiel: "Die Alternative, also mit Leerzeichen, sollte aber erlaubt werden. Zwingende Vorschriften bei Formalien haben wir nämlich schon mehr als genug. Wenn jemand die Formatierung ohne Leerzeichen scheußlich findet, soll sie ihm nicht aufgezwungen werden. Wir sollten also die Variante ohne Leerzeichen ausdrücklich empfehlen, die andere aber als erlaubt bezeichnen. Es ist auch eine Geschmacksfrage und es nützt uns sicher nichts, wenn wir einzelne Leute mit Zwang in Geschmacksfragen verärgern." ca$e 16:32, 4. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Ich danke dir für deine Stellungnahme, habe aber Achim gefragt. "[E]ine bloße Klarstellung sowieso bestehender Tatsachen" schließen die SG-Regularien im Übrigen aus, die Anfrage wäre in diesem Fall abzulehnen.-- Alt 16:04, 4. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Deine Bemerkung bleibt mir einmal mehr rätselhaft. Solltest du dich auf den nicht eben geschickt eingesetzten Terminus "Feststellungsantrag" beziehen, so ist dieser nur im Kontext spezifischer Verfahrensordnungen präzise applikabel. Wie er überhaupt auf diese "Regel"-Seite gelangt ist - in den SG-MBs stand dazu m.W. nie etwas - ist mir gleichfalls unklar. (Offenbar war das hier. Gemeint ist - in Aschmidts Formulierung war es zumindest verstehbar, das jetzige Beispiel verunklart hingegen zusätzlich - offensichtlich nur, dass immer ein "konkreter Konflikt" vorliegen sollte. Das ist hier natürlich zweifelsfrei gegeben. Ich empfehle euch, die Formulierung entsprechend zu vereinfachen. Dabei möglichst nicht die durchaus sinnvolle Klausel "rein" wieder verschleiern...) Es sollte aber klar gewesen sein, dass ich mich auf konventionelle Klarstellungen etwa diesen Typs bezogen hatte. Wenn nicht, ist es jetzt klargestellt. Davon sind zudem weitere Aspekte der Falldarstellung und zur Prüfung durch das SG vorgelegten Sachverhalte ohnehin gänzlich unbenommen. Auch dies wurde obig und umseitig bereits näherhin ausgeführt. ca$e 16:22, 4. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Hallo TAM,
ich beantworte deine Fragen mal pauschal - angefangen mit der letzten: Ich sehe in der Anfrage, Behandlung und Beantwortung keine Zuspitzung eines Konfliktes sondern vielmehr eine notwendige Basis für eine weitere Diskussion auf Augenhöhe durch die Klärung der aktuellen "Rechts"-Grundlage, über die sich die verschiedenen involvierten Parteien - mich eingeschlossen - sehr uneinig sind. Die Anfrage berührt auch die Kreuzfrage - zu der es mehr oder weniger aussagekräftige Meinungsbilder und Interpretationen gibt - nur sehr peripher. In dieser Anfrage sollen keine Ausnahmen definiert werden - wer dies in meinem Text liest sollte ihn nochmals lesen. Sie betrifft die Verbindlichkeit der Formatvorlage sowie Teilen daraus und Klarstellung ihrer Funktion entweder als Teil eines verbindlichen Regelwerks oder als Beispielempfehlung, insofern liegt auch keine Einmischung des SG in inhaltliche Fragen vor. Die Frage 1 ist damit obsolet, denn es gibt keine unterlegene Partei.
ein wesentlicher Punkt ist deine Frage nach der Einschränkung. Du behauptest: Eine letztinstanzliche Entscheidung würde den Handhabungsspielraum von Administratoren, Fachredaktionen oder Artikelautorinnen weiter einschränken - wie viel weiter als jetzt, wo eine minimale Abweichung von einer Beispielvorlage bereits dazu führt, dass Autoren gesperrt bzw. ihre Formunlierung per se als falsch, BNS, whatever betrachtet und geahndet wird, kann man den Handlungsspielraum der Autoren in formalen Fragen denn noch einschränken? Vor dem Vorbild hier sehe ich Sperrwellen bei alternativen Literatur- und Referenzformatierungen etc. bereits vorprogrammiert, wenn sich Autoren dabei nicht an zu "Gesetzen" erhobenen Formatvorlagen orientieren. Eine SG-Entscheidung kann dies als valide herausstellen - dann ist es ebenso betoniert wie jetzt schon, oder sie kann endlich wieder den Handlungsspielraum auf die für ein freies Projekt notwendige Freiheit der Autoren erweitern.
Gruß -- Achim Raschka (Diskussion) 16:48, 4. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Sollte das Schiedsgericht feststellen, dass MB-Ergebnisse und Vorlagen unverbindlich sind, sondern eigentlich Informations-, Empfehlungs- und Beispielcharakter haben, dann gibt das sehr viel Verantwortung zurück an die Autoren und sonstigen Beitragenden. Es vereinfacht die Arbeit der Administratoren, da sie überall nur schlichtend eingreifen und kanalisierend wirken. Sperren dienen dann nur dazu Vandalismus zu bekämpfen oder Benutzer zu sanktionieren, die administrative Auflagen missachten (bsp. Edit-War betreiben trotz Ansprachen) etc. Adminaktionen dienen dann zur Befriedung der konkreten Konfliktsituation. Das ist eigentlich nach meiner Einschätzung ein bisher gelebtes Prinzip. - Wird dagegen festgestellt, dass MB-Ergebnisse und Vorlagen verbindlich sind und durchgesetzt werden müssen, dann folgt daraus, dass Administratoren eine inhaltliche Kompetenz bei Streitfragen bekommen, die über die einzelnen Meinungen der beteiligten Autoren hinausgeht. Die Administratoren sind dann quasi inhaltliche Richter und dürfen letztinstanzlich inhaltliche oder formale Fragen klären (das SG ist dazu ja nicht berechtigt), wenn diese irgendwo schriftlich festgehalten wurden und sie sind gleichzeitig auch noch ausführend, bzw. sanktionierend. Das kann sehr problematisch werden und erzeuigt deshalb vermutlich zusätzlichen Regelungsbedarf. - Meine persönliche Meinung ist, diesen Weg nicht zu gehen und eine solche Entscheidung zu treffen. Denn egal ob ein Benutzer nun Administatorrechte hat oder nicht, sollte jeder Benutzer hier die gleiche inhaltliche Kompetenz und Verantwortung haben. Meiner Meinung nach, war das auch ganz ursprünglich gedacht und entspricht deshalb den Grundprinzipien dieses Projektes. --Micha 15:01, 5. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

nicht inhaltlich

Es gibt zwei Ablehnungen der Anfrage. Ich verstehe nicht, wie man meine Probelmdarstellung und meine Anträge als eine inhaltliche Frage deuten kann. Dazu würde ich um eine Begründungsergänzung vor allem von Benutzer:Mikered bitten. (Oder noch besser, eine Änderung der Ablehungsentscheidung in eine Zustimmungsentscheidung.)--Pacogo7 (Diskussion) 20:18, 9. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Auch von Benutzer:Hosse würde ich mir wünschen, dass er begründet, wieso meine Frage nach dem Adminmandat eine inhaltliche Frage sein soll.--Pacogo7 (Diskussion) 20:21, 9. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Ich habe ja eigentlich ausführlich begründet, warum ich persönlich diesen Fall nicht annehmen kann. Zu Deiner Frage: Das Adminmandat, zu welchem Du Dir eine Klarstellung per SGA wünschst betrifft hier natürlich auch eine inhaltliche Seite. Vielleicht wirds klarer, wenn Du meine zwei Abschlußsätze liest. Ich gehe davon aus, dass Ihr dieses Mandat bereits habt und dafür kein SG braucht. --Hosse Talk 08:16, 10. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Wenn ich beantrage zu entscheiden, dass die Admins dieses Mandat eben nicht (uneingeschränkt) haben, dann ist das natürlich auch eine Antwort: Du sagst also: "Doch, Paco: Ihr Admins habt dieses Mandat uneingeschränkt. Und es wäre eine inhaltliche Einmischung, es den Admins in diesem Sinne einzuschränken." - Das wolltest du sagen? Das ist doch dann selber eine Entscheidung mit inhaltlicher Einmischung, oder?--Pacogo7 (Diskussion) 12:58, 10. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Nur ist es halt meine Meinung, die ich im Zuge einer Ablehnung der Anfrage eben deshalb aufschreiben konnte. :-) --Hosse Talk 13:27, 10. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Ja. :) Sie ist dir privat erlaubt. Als Schiedsrichter ist es gleichwohl falsch zu sagen, meine Anträge seien inhaltlicher Natur. Das solltest Du als Schiedsrichter öffentlich beurteilen und öffentlich fair begründen.--Pacogo7 (Diskussion) 13:37, 10. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Dieses Element vorliegender Argumentskizze ist auch mir sehr unverständlich geblieben:
Entweder "Kreuze oder keine Kreuze" ist per se eine inhaltliche Frage. Dann durften und dürfen auch Admins keine Entscheidungen mit Bezug auf diese inhaltliche Frage treffen. Dann waren hunderte Adminaktionen ein Rechtemissbrauch. Dann muss das SG diesen Rechtemissbrauch aufarbeiten.
Oder es ist nicht per se immerzu eine inhaltliche Frage. (z.B. sofern es darum geht, dass fingiert wird, eine bloße Formatvorlage wäre mit der Brechstange ausnahmslos durchzupeitschen, weil ein Meinungsbild sie nicht abändern wollte.) Dann muss das SG diese nicht-inhaltlichen Aspekte aufarbeiten.
Auch sonst kann ich die Argumentation sehr schwer nachvollziehen: "Wenn in einem solchen Artikel Provo-Accounts auf "Kreuz/Stern" ändern, sollten diese Accounts auch gesperrt werden." - Das wäre eine Auffassung, die durchaus konventionskonform (nämlich unter Bezug auf WP:WAR und den konventionellen Status von Formatvorlagen [je nach Abwägung auch unter Bezug auf GP-Elemente, dieser ist aber gar nicht begründungslogisch nötig]) so als Ergebnis dieser SG/A resultieren könnte. Weder ist das SG "dafür mit zu wenigen Mitteln ausgestattet", noch ist bislang zureichend klargestellt, dass (ad Punkt 2) genau dies "die Aufgabe von Administratoren der deutschsprachigen Wikipedia" wäre. Im Gegenteil wurden obig etliche Fälle genannt, die teils bereits alle Vorinstanzen (inkl. VM, SP, AP, SG!) ausschöpften, wo es genau darum ging. Auch gegenwärtig ist meine Watchlist, was biographische Artikel zu jüdischen und muslimischen Klassikern betrifft, voll mit solchen Editkriegen und Krawalledits und wird u.a. auf WP:AN akut sogar in Frage gestellt, diese per MBF zu unterbinden. ca$e 13:37, 10. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Wenn die anderen Schiris das so sehen wie Du, dann ist ja alles in Butter und die Anfrage wird angenommen. Es gibt ja nicht nur mich und Mike. --Hosse Talk 15:27, 10. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Ich werde meine Abstimmung nicht ändern. Ich sehe das wie Hosse, gerade wie er sagte, die letzten zwei Sätze. "Ich glaube nicht ernsthaft daran, dass irgend jemand etwas dagegen haben kann (vor allem nicht unsere Admins), wenn bei einem jüdischen, muslimischen, oder sonstwelchem Menschen "geboren/gestorben" steht, wenn das sinnvoll ist (und auf der Diskussionsseite dokumentiert ist). Wenn in einem solchen Artikel Provo-Accounts auf "Kreuz/Stern" ändern, sollten diese Accounts auch gesperrt werden. Diese Differenzierung traue ich ich allen Admins zu.". Dem ist nichts hinzuzufügen. Gruß --Mikered (Diskussion) 19:23, 10. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
schön und gut, nur ist dies in dieser Form eine Privatmeinung und keine richtliniengebundene und -erläuternde Argumentation und wird vor allem der Verantwortung des SGs nicht gerecht. Genau diese Differenzierung ist in den letzten Tagen, aber auch schon letzten Jahren, nämlich wiederholt nicht erfolgt. Krawallisten haben auch noch die eindeutigsten Ausnahmefälle inzwischen weitestgehend durchbekreuzt und wurden darin durch Administratoren unterstützt, welchen genau die von euch ihnen zugetraute Differenzierungsfähigkeit resp. deren Anwendungszutrauen offensichtlich fehlt. Etliche Einweg- und Trittbrettfahrer-Konten tauchten - wie gehabt z.B. 2010, wonach dann die Personaldecke im Redaktionsbereich Judentum erheblich dezimiert war! - in den letzten Tagen auf meiner Watchlist auf, die noch nie bei Spezialartikeln z.B. zu Rabbinern des 11. Jh. irgendetwas eingebracht hätten, mit anzunehmender Sicherheit auch die elementaren Basiskentnisse dazu gar nicht besitzen, einzig zu dem Zweck, auch dort noch Kreuzchen durchzupeitschen. Per AGF wird man bei den dazu Rückendeckung gebenden Admins zumindest in Teilen nicht mangelnden Willen, sondern mangelnde Informationslage unterstellen dürfen. Beispiele wurden zur Genüge angeführt, irgendein weiteres wäre dieses hier. Es würde durchaus einer sinnvollen, regelkonformen und de-eskalierenden Praxis zuarbeiten, wenn das SG die derzeitige ungenügende Informationslage und dadurch bedingt ausbleibende Differenzierung nachbessern würde - also klarstellen würde, dass in einem solchen Fall (es ist nur ein Beispiel von inzwischen vielen dutzenden!) durchaus auch anders (und sinnvoller) hätte verfahren werden können (und sollen). Genau dies fällt insb. sowohl unter (1) (konkreter Konflikt) wie (2) (Zuständigkeit für kontroverse Adminaktionen) gemäß SG-Regularien. ca$e 20:20, 10. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

SG und MB

Die Annahme-Kommentare enthalten einige Formulierungen, die zumindest missverständlich sein können:

  1. "Dabei steht es dem SG im Rahmen der ihm zugeschriebenen Kompetenzen nicht zu, ein Meinungsbild außer Kraft zu setzen", "Kein Gegenstand der Anfrage kann die Frage nach der ... Verbindlichkeit oder Zulässigkeit des MBs ... sein", "mein Votum wird/darf das Ergebnis eines vorangegangenen Meinungsbildes weder ersetzen oder modifizieren, noch durch Entscheid außer Kraft setzen"
  2. "Kein Gegenstand der Anfrage kann die Frage nach ... der Durchsetzung von NPOV sein"

Es wurde im unmittelbaren Zusammenhang bereits etliche Male u.a. von Alupus und mir erklärt, aber es scheint doch nötig, nochmals daran zu erinnern:

  1. Meinungsbilder im Allgemeinen sind nicht bindend
  2. Das Schiedsgericht ist ... für die folgenden Bereiche zuständig: wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze (NPOV ...)

Ich bitte um Beachtung, siehe auch die vorausgegangenen diesbezüglichen Hinweise. Ferner diese Darstellung von Benutzer:Rax. Im übrigen sind die Nichtannahme-Voten nicht nachvollziehbar begründet. Siehe aber:

die Positionen der einzelnen Schiedsgerichtsmitglieder muss erkennbar sein. Die Entscheidungen müssen nachvollziehbar begründet werden: Angewandte Grundprinzipien, Richtlinien und andere Entscheidungen müssen explizit benannt werden. ca$e 13:23, 10. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Keine Ahnung, was Du an meiner Entscheidung und der Begründung jetzt nicht nachvollziehbar begründet siehst, aber seis drum, wir haben in der Hinsicht sehr unterschiedliche Meinungen, die wir auch haben dürfen. --Hosse Talk 13:30, 10. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Sorry, da haben sich unsere Edits überschnitten, dazu habe ich oben etwas geschrieben; ich meinte aber v.a. die zweite von Mikered, denn bei dieser wird nicht einmal der Versuch unternommen, "Angewandte Grundprinzipien, Richtlinien und andere Entscheidungen" für die Annahme überhaupt zu benennen und die Behauptung, es handle sich bei elementaren Teilen dieser SG/A um eine "inhaltliche Frage", so insb., wenn es um die Verbindlichkeit von WP:FVB geht, ist durchaus weder mir nachvollziehbar noch objektiv selbstverständlich, wie ja auch andere SG-Voten zureichend belegen. ca$e 13:40, 10. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Es wäre vielleicht auch gut, die Einleitung von Wikipedia:Meinungsbilder zu studieren. Da steht unter anderem: "Ziel eines Meinungsbildes ist es, eine für möglichst viele Benutzer zufriedenstellende und praktikable Richtlinie zu finden." Oder auch "Inhaltliche Kontroversen sollten nach Möglichkeit nie per Meinungsbild, sondern immer in der Diskussion nach den vorgebrachten Argumenten und Belegen entschieden werden." (Für mich Wichtiges wurde von mir kursiv herausgehoben.) - Das führe ich nun als Gegenargumente derjenigen an, die in ihren Begründungen in den vergangenen MBs nun eine basisdemokratische Entscheidung vermuten, wonach eine Handlungsanweisung an die Autoren und Admins zwingend abgeleitet werden muss. So wie ich das nun interpretiere, sollen das MBs zu inhaltlichen Fragen aber offenbar nicht sein. Welche Probleme sich daraus ergeben, wenn man das genau so interpretiert, sehen wir ja nun jetzt. Ergebnisse aus MBs sind urspünglich offenbar nur als Entscheidungshilfe bei konkreten Problemen gedacht und nicht als eigentliche Entscheide zu inhaltlichen Themen. --Micha 14:30, 10. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

nur als Entscheidungshilfe bei konkreten Problemen - so ist es, entsprechend ja auch der explizite Passus ("Meinungsbilder im Allgemeinen sind nicht bindend") in den Regularien für das SG. ca$e 14:33, 10. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Noch wichtiger finde ich den ersten Satz. Das Ziel des MBs ist es, zufriedenstellende und praktikable Richtlinien zu finden. Also müssen gemäss meiner Interpretation, MBs in ihrer Konsequenz zu einer friedlichen und einfacheren Zusammenarbeit im Projekt führen. Wenn das Ergebnis aber das Gegenteil bewirkt und zwar erst Recht Zwist, Ärger, Unsicherheit im Umgang miteinander und in der Administration im Projekt entfacht, dann ist das Ziel ganz deutlich verfehlt worden. Aus einem solchen Ergebnis kann und darf dann nicht einfach eine Handlungsanleitung für Autoren und Admins abgeleitet werden. Wer das macht, hat nämlich das Ziel von MBs ganz generell missverstanden. (Und vielleicht hat er auch das Projektziel im Großen und Ganzen missverstanden.) --Micha 14:45, 10. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Diskussion über einen Kompromissvorschlag

Befangenheit

Falls du einen der Schiedsrichter für befangen hältst, trag das bitte hier mit ausführlicher Begründung ein. Schiedsrichter, die sich selbst für befangen halten, können das hier ebenfalls notieren.


Annahmeentscheidung

Alle folgenden Abschnitte sind nur von Schiedsrichtern auszufüllen.

Anfrage wird angenommen von

  1. --HOP 19:52, 9. Apr. 2014 (CEST) Eine grundsätzliche Zuständigkeit ist wohl bereits durch den zwischen zahlreichen Benutzern fortwährend ausgetragenen Konflikt [1] und dem mit diesem einhergehenden Einsatz administrativer Mittel [2] gegeben. Die Frage einer möglichen Verletzung des zu wahrenden „Neutralen Standpunktes“ ist ebenfalls in die Betrachtung einzubeziehen [4]. Dabei steht es dem SG im Rahmen der ihm zugeschriebenen Kompetenzen nicht zu, ein Meinungsbild außer Kraft zu setzen oder Position zu der inhaltlichen Ausgestaltung der de:WP zu beziehen. Beides ist der Community vorbehalten.[Beantworten]
  2. -- Alt 19:56, 9. Apr. 2014 (CEST) Auseinandersetzungen um Adminfunktionen + kommunikative Auseinandersetzungen zwischen Benutzern. Konkret sehe ich hier einen Konflikt um die Frage, wie Probleme bei der Umsetzung von Richtlinien, Standards und Empfehlungen administrativ gehandhabt werden sollten. Eine Feststellungsentscheidung zur Richtigkeit von Tsors oder Achims Vorgehen ist hier fehl am Platz, möglich ist aber eine Verständigung darauf, wie in solchen und ähnlichen Konflikte agiert werden kann und sollte. Kein Gegenstand der Anfrage kann die Frage nach der Legitimität des Kreuzes, der Verbindlichkeit oder Zulässigkeit des MBs oder nach der Durchsetzung von NPOV sein; all dies liegt außerhalb der SG-Zuständigkeiten. Ich halte es daneben auch für illusorisch, vom SG Paradelösungen für Konflikte zu erwarten, an der die Community als Ganzes bislang gescheitert ist.[Beantworten]
  3. --Magister 23:28, 9. Apr. 2014 (CEST) nach Primär Punkt 1 ZuAvA SG; Sekundär Punkt 2 und 4 ZuAvA SG. Ich betrachte es nunmehr als bindende Verpflichtung des SG vor der Community, in dieser überaus komplexen und seit geraumer Zeit kontrovers diskutierten Thematik tätig zu werden. Kann hingegen lediglich den Versuch einer Konsensfindung für das Gremium in Betracht ziehen, mein Votum wird/darf das Ergebnis eines vorangegangenen Meinungsbildes weder ersetzen oder modifizieren, noch durch Entscheid außer Kraft setzen.[Beantworten]
  4. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 14:59, 14. Apr. 2014 (CEST) Gemäß Punkt 1 und 2 der Zuständigkeit des SG. Allerdings kann es auch meiner Meinung nach bei einem Schiedsspruch lediglich um einen Konfliktlösungsversuch handeln, nicht aber um eine Entscheidung über die Zulässigkeit und/oder Verbindlichkeit des MB.[Beantworten]
  5. --Alraunenstern۞ 20:32, 16. Apr. 2014 (CEST) per Punkt 1 und 2 der Zuständigkeit und Annahme von Anfragen[Beantworten]
  6. --Jürgen Oetting (Diskussion) 21:41, 17. Jun. 2014 (CEST) Wie Alraunenstern.[Beantworten]
  7. --Ghilt (Diskussion) 20:43, 1. Jul. 2014 (CEST) wie oben[Beantworten]

Anfrage wird abgelehnt von

  1. --Hosse Talk 23:09, 8. Apr. 2014 (CEST) In der Problemschilderung schreibt Achim, dass er von Tsor die Ansage bekam, [...] dass sowohl der aktuelle Standard wie auch das Meinungsbild sehr wohl bindend im Sinne einer Richtlinie sind [...]. Im weiteren Verlauf der Problemschilderung argumentiert er damit, dass im aktuellen MB ja nur die Formatvorlage geändert werden soll und es keineswegs darum gehe, dass die Einleitungstexte von Biographien generell Kreuz/Stern beinhalten müssen. Aus diesem Grund argumentiert Achim: Einseitige Sanktionen oder Ermahnung durch Administratoren gegenüber Personen, die die Nutzung von genealogischen Zeichen vermeiden, sehe ich in diesem Zusammenhang als nicht legitim und somit als parteiische Verstösse gegen das Neutralitätsgebot der Administratoren im Konfliktfall an. In diesem Zusammenhang werte ich mehrere Benutzersperren und Ermahnungen, letztere auch gegenüber meiner Person, als Überschreitung der Befugnisse der Administratoren.[Beantworten]
    Ich stelle fest, dass es in der Anfrage um eine inhaltliche Problemstellung geht, für die das Schiedsgericht keine Befugnisse hat. Das Schiedsgericht kann kein Meinungsbild für ungültig erklären und es kann in dem Fall auch keine Handlungsanweisung für Admins erstellen. Wir sind nicht dafür da Meinungsbilder auszulegen. Das können Admins machen, dafür sind sie gewählt.
    Im Einzelnen möchte ich auf die Punkte eingehen warum das SG nicht zuständig ist, siehe Zuständigkeit des Schiedsgerichts:
    1. Punkt 1: Klar gibt es kommunikative Auseinandersetzungen. Es ist ein Problem welches die Community spaltet. Meiner Meinung nach kann das Schiedsgericht hier keine Lösung finden, weil es dafür mit zu wenigen Mitteln ausgestattet wurde. Eine Schlichtung zwischen Benutzer:Achim Raschka und Benutzer:tsor scheint mir überflüssig zu sein, da sich die beiden durchaus verständigen können. Das ist glaube ich nicht das Problem!
    2. Punkt 2: Bis dato wurden Editwars durch Administratoren in diesem Konflikt, teils durch Benutzersperren und teils durch Artikelsperren unterbunden. Das ist die Aufgabe von Administratoren der deutschsprachigen Wikipedia.
    3. Punkt 3: Ist hier nicht einschlägig.
    4. Punkt 4: Schon in der vorhergehenden Anfrage habe ich klar abgelehnt, dass NPOV hier einschlägig ist. Dazu stehe ich immer noch. Nur die Wiederholung des Argumentes macht es nicht stärker.
    Als Abschluss möchte ich persönlich noch etwas loswerden: Ich glaube nicht ernsthaft daran, dass irgend jemand etwas dagegen haben kann (vor allem nicht unsere Admins), wenn bei einem jüdischen, muslimischen, oder sonstwelchem Menschen "geboren/gestorben" steht, wenn das sinnvoll ist (und auf der Diskussionsseite dokumentiert ist). Wenn in einem solchen Artikel Provo-Accounts auf "Kreuz/Stern" ändern, sollten diese Accounts auch gesperrt werden. Diese Differenzierung traue ich ich allen Admins zu. Aber das ist nur meine Meinung!
  2. --Mikered (Diskussion) 19:38, 9. Apr. 2014 (CEST) Meiner Meinung nach geht es hier um eine inhaltliche Problemstellung. Deshalb halte ich das SG für nicht zuständig.[Beantworten]
  3. «« Man77 »» 16:49, 12. Apr. 2014 (CEST) Prinzipiell denkbar wäre eine Annahme der Anfrage anhand der Punkte 1, 2 und 4. Doch der – umgedrehten – Reihe nach:[Beantworten]
    wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze: Wir haben es hier mit (zumindest) zwei gegensätzlichen Standpunkten hinsichtlich der Bedeutung von NPOV (NPOV ist, wenn niemandem ein Symbol aufgezwungen wird vs. NPOV ist, wenn niemand anders behandelt wird als normal) zu tun, zwischen denen ein Vermitteln aussichtslos ist, ähnlich einem Paradigmenstreit in der Wissenschaft. Das SG ist nicht für das Lösen gordischer Knoten zuständig und kann Fälle ablehnen, bei denen "durch ihre Bearbeitung eindeutig keine Konfliktlösung im Dienste der Community absehbar ist". Dies ist hier wohl recht eindeutig der Fall, vor allem scheint mir ausgeschlossen, dass nach kilometerlangen Diskussionen und Abstimmungen mit verhärteten Frosten eine Entscheidung "von oben", die naturgemäß nicht alle Wünsche erfüllen kann, tatsächlich Akzeptanz finden würde. Zudem habe ich schon bei der vorigen Anfrage begründet, dass nach meinem Verständnis durch die genealogischen Zeichen nicht an der NPOV-Richtlinie anstreifen. Formatvorlagen wiederum ist kein Wikipedia-Grundsatz, Verstöße gegen sie, deren allgemeingültige Interpretation (beträfe im günstigsten Fall einen kleinen Prozentsatz der Biographie-Artikel, also immer noch tausende Artikel, im ungünstigsten Fall alle 2.916.696 Artikel) und sie betreffende Handlungsanweisungen sind für meine Begriffe nicht Angelegenheit des SGs, zumal es dadurch massiv die inhaltliche Ebene im ANR mitbestimmen würde. Was die Verbindlichkeit von Formatvorlagen betrifft, sehe ich unabhängig von der fehlenden Zuständigkeit außerdem eine fehlende Letztinstanzlichkeit.
    Auseinandersetzungen um Adminfunktionen: Editwars lagen offensichtlich vor, die Reaktionen der Administratoren mögen manchen nicht gefallen haben, doch sehe ich in diesem Missfallen insbesondere ideologische Reflexe, nicht aber Hinweise, die auf missbräuchliche oder grob falsche Admin-Aktionen im Sinne der Regularien hindeuten. Zur Verdeutlichung: Niemand darf Editwar. Editwar ist immer das bzw. ein Problem und nie Teil einer Lösung, egal ob man Hauptautor (siehe Wikipedia:Eigentum an Artikeln) ist, "Premiumautor", Experte im Gebiet, Störsocke, IP, Neuling, missionierender Christ oder was auch immer.
    kommunikative Auseinandersetzungen zwischen Benutzern: Diesen Aspekt zu behandeln wäre grundsätzlich möglich, doch werden PAs oder Verstöße gegen die Wikiquette in den Problemschilderungen nicht dargestellt, es liegen hierzu keine Lösungsvorschläge vor und um einen manifesten Konflikt zwischen Benutzer(inne)n oder -Gruppen scheint es sich abseits der "Kreuz-Frage" nicht zu handeln. Ich bezweifle auch stark, dass es der Intention der Anfrage-Beteiligten entspricht, letztenendes mit Auflagen zum Kommunikationsverhalten dazustehen.
    Somit nehme ich die Anfrage nicht zur weiteren Bearbeitung an und hoffe, dass man ohne weitere verbale Aufrüstung irgendwie auf ein Level kommt, auf dem alle Interessierten vernünftig miteinander diskutieren und einen Lösungsweg finden können. Ein Wille dazu ist natürlich vorausgesetzt, den kann aber niemand erzwingen, auch kein SG.


Die Anfrage wurde angenommen und wird derzeit bearbeitet.


Bearbeitungsstand

In diesem Abschnitt informiert das Schiedsgericht regelmäßig über den Stand der Anfrage-Bearbeitung. Der Abschnitt ist nur durch Mitglieder des Schiedsgerichts zu bearbeiten.

Entscheidung des Schiedsgerichtes und Begründungen der Schiedsrichter

Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.

Empfehlung des Schiedsgerichtes

In einem kollaborativen Projekt wie der deutschsprachigen Wikipedia ist die unmissverständliche Meinungsäußerung einer Mehrheit der Community zu faktisch bestimmter Thematik als verbindlich anzusehen, was letztlich auch nicht durch Infragestellung aufgrund von übergeordnetem und allgemeinerem Regularium umgangen werden kann. Die Einstufung von Formatvorlagen als verbindliche und übergeordnete Regel gilt nur bedingt, da durch aus Gebrauchsgewohnheit resultierende Kombinationen von Text- bzw. grafischen Elementen weitgehenden Empfehlungscharakter haben.

Aus dem Regelwerk der deutschsprachigen Wikipedia kann daher nicht zweifelsfrei geschlossen werden, dass die umfassende Verwendung der Formatvorlage Biografie für alle Personenartikel verbindlich ist. Ebenfalls ergibt sich aus dem Wortlaut der Formatvorlage kein zweifelsfreier Rückschluss auf universelle Gültigkeit. Ein Element dieser Formatvorlage, eben die mit Datumsangabe verknüpften genealogischen Zeichen * für “geboren” und für “gestorben”, erscheint jedoch durch das Ergebnis mehrerer in ihrer Gültigkeit anerkannter Meinungsbilder durch mehrheitliches Votum der Community dezidiert bestätigt.

Es wurde in der Vergangenheit wiederholt unterlassen, diesen Sachverhalt im formalen Wortlaut der Formatvorlage eindeutig darzustellen, was letztlich zur Fragwürdigkeit der Formatvorlage als Ganzes und nicht der Spezifizierung des mehrheitlichen Willens der Community auf die Verwendung genealogischer Symbolik führte.

Bei dieser unklaren Auslegung im Regelwerk, ist es dem Schiedsgericht aufgrund seiner von der Mehrheit der Community erteilten Legitimierung und seiner eingeräumten rechtlichen Limitierung nicht möglich, darüber zu entscheiden, ob die Formatvorlage Biografie in ihrer Gesamtheit als verbindlich zu betrachten ist. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass keine begründete Bewertung in der Causa administrativer Handlungen im Konfliktfeld der Gestaltung biografischer Artikel möglich ist. Das SG gibt somit die Anfrage an die Community zurück und empfiehlt dringend die Durchführung eines weiteren Meinungsbildes, welches in äußerst knapper Form den Inhalt beider aufgeworfener Streitfragen kombiniert.

Die strikte und lakonisch anmutende Leitfrage des Meinungsbildes muss demnach zur künftigen Vermeidung zweifelhafter Auslegung lauten: Die Verwendung der genealogischen Zeichen * und † ist ausnahmslos für die Einleitung biografischer Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia verbindliche Vorschrift.

Diese Frage kann mit Ja, Nein oder Enthaltung beantwortet werden und würde nach erfolgter Abstimmung Verbindlichkeit sowie Offenheit generieren. Das Ergebnis des Meinungsbildes wäre eindeutig als Anmerkung in den Text der Formatvorlage einzuarbeiten, im Sinne von “diese Regelung ist für alle Personenartikel verbindlich” oder “von diesem Vorschlag kann abgewichen werden”. Bis zum Abschluss des Meinungsbildes empfiehlt das SG, die in der Diskussion des Schiedsgerichtes zur Fallannahme angeratene konfliktvermeidende Verhaltensweise beizubehalten.

Letztlich ist als abschließendes Ergebnis eines solchen Meinungsbildes die Formatvorlage Biografie endgültig zumindest im zentral umstrittenen Punkt “genealogische Zeichen" verbindlich, auch, wenn diese nicht zur Vorschrift werden und es zu einer “verbindlichen Offenheit” kommt.

Es liegt im Interesse aller an der Kontroverse Beteiligten, das Meinungsbild möglichst zeitnah und ohne unnötige Verklausulierungen der Community zur nunmehr endgültigen Entscheidung vorzulegen. Nur auf diesem Wege ist es möglich, den Projektfrieden nachhaltig zu gewährleisten. Argumente für und wider die Verwendung der Genealogie-Symbolik sind zur Genüge ausgetauscht, man möge die Entscheidung zur verbindlichen Verwendung jetzt endgültig der Intelligenz sowie Integrität der Mitglieder unserer Community überlassen.

Für das Schiedsgericht
  1. --Magister 21:23, 1. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]
  2. --Jürgen Oetting (Diskussion) 21:25, 1. Jul. 2014 (CEST) Obenstehendem habe ich nur hinzuzufügen: Ich habe im letzten MB gegen die Verbindlichkeit der genealogischen Zeichen votiert, muss davon aber bei streng formaler Auslegung absehen und befinden, dass auf Basis der Community-Abstimmungen kein Kompromiß möglich ist. Genealogische Zeichen in den Einleitungen von Biografien sind im Ergebnis mehrerer Meinungsbilder ausdrücklich gewollt. Das wäre nun durch die Community zu untermauern oder aufzuheben, zur eindeutigen Regel gemacht werden, die auch in der Formatvorlage erkennbar ist.[Beantworten]
  3. --HOP 21:26, 1. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]
  4. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 21:27, 1. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]
  5. --Alraunenstern۞ 21:28, 1. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]
  6. --Ghilt (Diskussion) 21:29, 1. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]
  7. -- Alt 11:53, 2. Jul. 2014 (CEST) Im Bewusstsein dass ein MB eher mehr Klarheit als eine einvernehmliche Lösung des Konfliktes herbeiführen dürfte.[Beantworten]