Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Inadäquate Bearbeitung einer Admin-Beschwerde gegen He3nry

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Die Anfrage ist abgeschlossen und wird nicht mehr diskutiert. Probleme oder Fragen bitte auf Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Auflagen und Maßnahmen ansprechen.

Beteiligte

Zur Ein-/Austragung von Beteiligten am Verfahren vgl. WP:SG/Regeln, Beteiligte. Verantwortlich für die Benachrichtigung anderer Beteiligter ist derjenige, der sie benennt. Bei Selbsteintragung bitte entsprechend notieren.

Name benachrichtigt?
RAS242 RAS242 (Diskussion) 18:02, 17. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]
He3nry [1]
Itti [2]
Chaddy [3]

Problemschilderungen

In dem nachfolgenden Abschnitt sollten alle Beteiligten das Problem aus ihrer Sicht möglichst vollständig, aber knapp und sachlich beschreiben. Als Beteiligte beachtet bitte:

  • Beiträge von Unbeteiligten werden entweder entfernt oder deren Verfasser bzw. Verfasserinnen werden in die Liste der Beteiligten aufgenommen. Die Beiträge können dann in die Entscheidung des Schiedsgerichts mit aufgenommen werden.
  • Kommentare zu den Darstellungen anderer Beteiligter sind nur innerhalb des eigenen Abschnitts oder im Diskussionsabschnitt erlaubt.
  • Der Klärung nicht dienliche Beiträge können entfernt werden.
  • Haltet euch bitte an die Regeln der Wikiquette.
  • Sensible Daten und Auskünfte können auch an die Mailingliste des Schiedsgerichts (arbcomde-l@ – at-Zeichen für E-Maillists.wikimedia.org) gesendet werden, die von allen SG-Mitgliedern gelesen werden kann.

RAS242

Problemschilderung RAS242

Sachverhalt:

Am 11.11.22 legte ich eine Admin-Beschwerde wegen des aus meiner Sicht missbräuchlichen Vorgehens durch Administrator He3nry ein.

Am 13.11.22 lehnte der zuständige Administrator Itti die Beschwerde ab. [4]


Zur Anfechtung dieser Entscheidung wende ich mich an das Schiedsgericht und beantrage:

1. Meine Beschwerde wird von höchster Instanz in allen Punkten erneut geprüft.

2. Es wird festgestellt, dass meine Aktivitäten in der Diskussion zum Artikel über Marine Le Pen uneingeschränkt regelkonform waren.


Zuständigkeit des Schiedsgerichts:

Gemäß SGZ#2 (Adminfunktionen) ist das Schiedsgericht zuständig für die Überprüfung von Beschwerdeverfahren in oberster Instanz (vgl. WP:AP).

Die Entscheidung dieses Falls steht im Dienste der Community. An der Anfrage besteht ein fundamentales allgemeines Interesse insofern, dass Umfang und Definition von statthafter Arbeitsweise auf Wikipedia zur Entscheidung stehen. Darüber hinaus stehen grundsätzliche Festlegungen zum Verhalten von Administratoren zur Entscheidung. Das konstruktive Ziel dieser Anfrage ist, bestehende persönliche Nachteile auszuräumen und zukünftiges Admin-Verhalten zu kartieren.


Beurteilungsfehler der Vorinstanz:

1. Die unter A. erläuterte Unzulässigkeit konkretisierungsloser administrativer Weisungen wurde in Abrede gestellt.

2. Die unter B. erläuterte Zulässigkeit der Vandalismus-Meldung vom 11.11.22 wurde gänzlich ausgeblendet.

3. Die im Verlauf der Diskussion erfolgte Ausräumung ([5] ganz unten) des gegen mich erhobenen Vorwurfs 'politischer Voreingenommenheit' wurde im Rahmen der Prüfung nicht gewürdigt.

4. Die Auffassung, ich sei 'mehrfach mit regelwidrigem Verhalten aufgefallen', durfte für die Entscheidung der Beschwerde nicht zu Grunde gelegt werden. Es braucht einen konkreten, noch nicht erledigten Regelverstoß, um Sanktionierungen jedweder Art zu begründen. Für das Vorgehen von He3nry anlassgebend war ein angeblicher Regelverstoß durch die Vandalismus-Meldung vom 11.11.22. Ein etwaiges früheres Fehlverhalten ist nicht relevant. Überdies ist auch außerhalb der Diskussion über Marine Le Pen kein grober Regelverstoß nachzuweisen.

5. Mein Verhalten in der Diskussion zu Marine Le Pen wurde durch die Entscheidung implizit als regelwidrig ('schuldhaft') eingestuft. Bereits in der Beschwerde-Diskussion wurde klar, in Wahrheit entspricht es einem enzyklopädisch "gewünschten Arbeitsmodus" und kein einziger konkreter Regelverstoß ist ersichtlich. Diese krasse Verkennung der Rechtslage bewirkt eine unmittelbare Einschränkung von wissenschaftlicher und informationeller Freiheit auf Wikipedia, wenn Autoren, die sachlich und regelkonform an kontroversen Diskussionen teilnehmen, administrativ behindert werden.

Schließlich deutet die begründungslose Missbilligung meines Verhaltens ohne Untersuchung auch nur eines einzigen Beitrags darauf hin, dass sich Administrator Itti nicht in die Beschwerde eingearbeitet hat. Es war seine Verantwortung, die Beschwerde engagiert und unvoreingenommen zu prüfen, und zu gewährleisten, dass sich andere Administratoren auch gegenüber einfachen Nutzern an Regeln und Prinzipien halten. In dieser Verantwortung hat Administrator Itti versagt.

Hierzu folgendes Zitat zur Stellung von Administratoren (aus WP:ANOT#IMMUNITY): "On top of being expected to play a lead role and set the example when it comes to areas such as civility, conflict resolution, knowledge of policy, and appropriate use of their tools - they are also expected to use their tools within compliance of the relative policies at all times."


Vertrauensvoll

--RAS242 (Diskussion) 18:02, 17. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]


Kopie der zur erneuten Prüfung vorgelegten Beschwerde:


Sachverhalt:

Am 11.11.2022 reichte ich eine Vandalismusmeldung bezüglich der Diskussionsseite zum Artikel über Marine Le Pen ein. Hier wurden drei große und kontroverse Diskussionsabschnitte einen Tag nach meiner Drittmeinungsanfrage plötzlich wegen vereinzelter polemischer Wortmeldungen als Verstoß gegen WP:Disk eingestuft und entfernt. Mit der Meldung wollte ich erreichen, dass die aktive Diskussion nicht verhindert wird.

He3nry hat als zuständiger Admin diese Anfrage bearbeitet und begründungslos abgelehnt.

Darüber hinaus forderte er mich zur vollständigen Einstellung "dieser Aktivitäten" auf und drohte mir zunächst indirekt und auf Nachfrage explizit an, mein Konto dauerhaft zu schließen.


Zitat: "Falls Du hier weiter mitmachen möchtest, würde ich Dir dringend raten, diese Aktivitäten sofort und auf allen(!) Seiten einzustellen"

Zitat: "Ganz einfach: Ein weiterer Versuch durch Dich, eine nach breitestem Konsens rechtsextreme Partei mit absurden Metadiskussionen weißzuwaschen, führt zur nachhaltigen Schließung dieses, Deines "Kontos" wegen "Kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit erkennbar". Das war eine administrative Warnung"


Gegen dieses Vorgehen lege ich Beschwerde ein und beantrage:

1. Die Weisung meine Aktivitäten einzustellen wird zurückgenommen.

1.1. (hilfsweise): Die Weisung meine Aktivitäten einzustellen soll ausdrücklich konkretisiert werden.

1.2. Es wird festgestellt, dass meine Vandalismusmeldung regelkonform war.

2. Die Androhung des Projektausschlusses und die "administrative Warnung" werden zurückgenommen.

3. Es wird festgestellt, dass unerlaubtes Verhalten und Regelverstöße in derartigen mit Androhungen unterlegten Weisungen ausdrücklich konkretisiert werden müssen.

4. Der Administrator He3nry wird angewiesen, unklare Weisungen zu unterlassen.

5. Die Vandalismusmeldung wird durch einen anderen Administrator neubearbeitet.


Begründung:


A. Die gegen mich ergangene Weisung, "diese Aktivitäten" einzustellen, ist unklar, weil nicht deutlich wird, was mit "diesen Aktivitäten" gemeint ist. Eine solche unklare Weisung hat zur Folge, dass der Betroffene (RAS242) das ihm untersagte Verhalten nicht erkennen kann. Er muss somit bei allen seinen Aktivitäten eine Sanktionierung durch He3nry fürchten.

Der Betroffene wird dadurch in seiner allgemeinen Mitarbeit eingeengt, insbesondere wenn er an kontroversen Diskussionen teilnehmen möchte. Zudem wird ihm der Gebrauch der Vandalismusfunktion verunmöglicht, denn es besteht die ständige Gefahr, dass He3nry hierin subjektiv einen Regelverstoß sieht. Unkonkrete Weisungen schaden insofern dem Wikipedia-Projekt insgesamt, denn potentiell viele Nutzer werden so von der Teilnahme abgeschreckt.


B. Meine Vandalismusmeldung bezieht sich auf einen Verstoß gegen WP:Disk 2.10. Es ist demnach weder vorgesehen noch üblich, über Jahre bestehende kontroverse Diskussionsabschnitte komplett zu löschen, insbesondere unmittelbar nach Eingang einer Drittmeinungsanfrage. Ich habe das als politisch motivierten Vandalismus interpretiert.

Administratoren können ggf. anderer Auffassung sein und die Vandalismusmeldung ablehnen. Die Meldung selbst ist aber völlig nachvollziehbar und zulässig, eine wie auch immer geartete Sanktionierung des Melders (RAS242) entbehrt jeglicher Grundlage.

Im Allgemeinen ist keine Sanktionierung zulässiger Vandalismusmeldungen vorgesehen, sondern lediglich die Ablehnung der Meldungen. Gleichwohl werden erfolglose Melder zunehmend häufig mit Sanktionen belegt. Hier ist es erforderlich einzugreifen und Administratoren dahingehend zurechtzuweisen, zulässige Meldungen nicht zu sanktionieren. Die dauerhafte Sperrung ist die Ultima-Ratio für Fälle, denen anders nicht beizukommen ist. Selbst bei einer unzulässigen Vandalismusmeldung kann hiervon nicht ansatzweise die Rede sein.


C. Die im weiteren Verlauf beanstandete "Weißwaschung einer rechtsextremen Partei durch eine Metadiskussion" ist eine ganz falsche Unterstellung.


a. Mein Wirken im Zusammenhang zur Partei "Front National" hatte zum Ziel, die Partei nicht pauschal als rechtsextrem zu einzustufen. Der entsprechende Wikipedia-Artikel sieht hiervon nämlich explizit ab und schreibt "rechtspopulistische bis rechtsextreme Partei". Diese differenzierte Darstellung sollte meiner Auffassung nach nicht von Angaben im Artikel zu Marine Le Pen durchbrochen werden. Das hat mit "Weißwaschen" definitiv nichts zu tun.

b. Von einem "breiten Konsens" über die pauschale Einstufung des Front National als rechtsextreme Partei kann keine Rede sein, wenn diese Wertung nicht einmal in den entsprechenden Wikipedia-Artikel Eingang fand. Gleichwohl hält He3nry es für zulässig, aufgrund dieser Festlegung eine Diskussion ersticken zu lassen.

c. Die regelkonforme Teilnahme an kontroversen Diskussionen bringt einen klaren Willen zur "enzyklopädischen Mitarbeit" zum Ausdruck. Für genau diese Form der Aktivität attestiert mir He3nry allerdings das genaue Gegenteil und schreibt von "fehlendem Willen zur enzyklopädischen Mitarbeit", droht sogar noch mit der Schließung des Kontos. Hier kann bestenfalls noch von einer getrübten Urteilsfähigkeit des Admins die Rede sein.


Links:

1. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Marine_Le_Pen&diff=227864544&oldid=227864449 – gelöschter Diskussionsabschnitt (es wurden darüber hinaus noch zwei weitere gelöscht)

2. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer_Diskussion:He3nry&diff=227875124&oldid=227874955 – der Beschwerde vorausgegangener Schriftwechsel mit dem Admin (am Ende der Seite)

Ende der Beschwerde


Bisherige Lösungsversuche RAS242

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Administratoren/Probleme/Problem_zwischen_RAS242_und_He3nry&diff=227933208&oldid=227933201

Lösungsvorschläge RAS242

s.o.


Itti

Problemschilderung Itti

Nächste Eskalation eines Konfliktsuchers mit sage und schreibe 20 ANR Edits bei insgesamt 106 Edits, davon 11 mal ANR in diesem Jahr, wovon 5 Edits auf Edit-War entfallen. --Itti 18:28, 17. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]

Bisherige Lösungsversuche Itti

Abarbeitung des Adminproblems, wie dort nachzulesen. Der Benutzer wurde an die geltenden Spielregeln erinnert. --Itti 18:28, 17. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]

Lösungsvorschläge Itti

Eskalationskonto mit ausgeprägtem Hang zur Hobby-WP:Wikijuristerei infinit nach dieser weiterern Eskalationsstufe verabschieden. --Itti 18:28, 17. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]

Nach diesem Beitrag definitiv infinit. --Itti 18:53, 17. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]

Diskussion der Anfrage

Die Diskussion wird vom Schiedsgericht moderiert. Nur Beteiligte können sich hier äußern. Nachtreten, Unsachlichkeiten sowie Beiträge, die der Klärung nicht dienlich sind, sind hier nicht erwünscht und werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt bzw. auf die Diskussionsseite verschoben. An der Anfrage Unbeteiligte können ihre Meinung (ausschließlich zu dieser Anfrage) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen Beteiligte gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag des Schiedsgerichts ausgeführt werden.

Nachfrage an den Antragssteller: Ich habe mir alle deine Beiträge auf Artikeldiskussionen durchgelesen. Dabei ist mir aufgefallen, dass du nie Belege angibst und meist nur deine persönliche Meinung anführst. Auch fehlen in den meisten Fällen konkrete Vorschläge zur Artikelverbesserung. Bei Marie Le Pen stellst du eine Formulierung in der Einleitung infrage, ohne auf die Nachweise einzugehen, die im eigentlichen Artikeltext zu finden sind. Sind dir die Vorgaben von WP:Q, WP:Disk, WP:WWNI und WP:Intro einfach nicht bekannt oder werden sie von dir bewusst ignoriert? Grüße, --Arabsalam (Diskussion) 11:41, 19. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]

Hallo Arabsalam,
selbstverständlich sind mir die Vorgaben von WP:Q bekannt und ich lege höchsten Wert darauf, diese einzuhalten. Bei der Bearbeitung von Artikeln achte ich genau darauf, ausreichend Belege anzuführen und fordere dies regelmäßig auch von anderen ein.
In Diskussionen habe ich möglicherweise Thesen geschrieben, ohne sie sofort zu belegen. Mein Anspruch ist natürlich, dass diese Thesen belegbar sind und mit Belegen ausgestattet werden, bevor sie in den Artikel übernommen werden. Ich bemühe mich normalerweise einen möglichst konkreten Anstoß zur Verbesserung von Artikeln zu geben, manchmal ist es aber bereits konstruktiv, einen Fehler einfach nur hervorzuheben.
Die Diskussions-Seite ist aus meiner Sicht eine "Werkstatt", in der Vorschläge für den Artikel ausgearbeitet und auf wissenschaftliche Validität geprüft werden. Und in dieser Werkstatt-Umgebung ist es nach meinem Verständnis in Ordnung, auch eigene Analysen abzugeben. Hier geht es u.a. darum, ein gemeinsames kritisches Verständnis zum Thema zu entwickeln, auf dessen Grundlage dann wissenschaftliche Quellen eingeordnet und verarbeitet werden können. Deshalb ist der Maßstab von WP:Q nicht in gleicher Weise für Beiträge in Diskussions-Seiten anzuwenden.
Solltest du allerdings einen bestimmten Beitrag von mir problematisch finden, nehme ich gerne Stellung dazu.
Folgendes zu meinen Bearbeitungen in "Marine Le Pen":
Ich habe ausdrücklich keine Einschätzung dazu abgegeben, ob die Partei Front National rechtsextrem ist. Was ich kritisiert habe ist, dass sich der Artikel "Marine Le Pen" über den Artikel "Front National" hinwegsetzt. Ich trete dafür ein, dass sich Angaben zur Partei Front National ausschließlich am Artikel "Front National" orientieren.
Während meiner ersten Bearbeitungen des Artikels "Marine Le Pen" war die Festlegung im Artikel "Front National", dass es sich um eine Partei "am rechten Rand des Spektrums" handelt. Dies wurde inzwischen verschärft zu "rechtspopulistisch bis rechtsradikal".
LG --RAS242 (Diskussion) 20:07, 20. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]
Bevor das hier in weitere komplett abseitige inhaltliche Rabulistik ausartet: Der Benutzer meldet auf VM die Entfernung von POV-durchseuchten Abschnitten auf der Diskseite von Le Pen. Die enthielten nicht nur seine eigenen Philosophien zum Thema Konsistenz sondern auch diversen Polit-POV verschiedener IPs, die der Account mittels dieser VM als erhaltenswert einstufte. Der Account führte mit der Meldung eine Metadiskussion weiter, die er schon im Februar versucht hatte, weswegen damals von mir der Artikel gesperrt wurde, er auf die Disk verwiesen wurde und er die vorgenannten im November dann entfernten Beiträge tätigte. Im März betrieb er das gleiche Thema mit umgekehrtem Vorzeichen im Artikel zur Partei. Dann war im Sommer in diesem Thema Ruhe. Statt dessen hat er einen anderen Artikel in den Editwar getrieben, eine Artikelsperre erhalten, die sperrgeprüft wurde. Daher habe ich ihm als Abarbeitung seiner Meldung ins Stammbuch geschrieben, dass er diese Aktivitäten einzustellen hat - nicht mehr und nicht weniger, keine sonstigen Sanktionen. Wie bei allen vorherigen Runden hat der Account eine Metarunde gedreht, diesmal als AP und nun als SGA. Das hat also ganz und gar nichts mit Artikelinhalt zu tun, sondern ausschließlich mit einem Meta-Stör-Account, zu dem - völlig unabhängig von dieser SGA - ein Konsens besteht, dass er noch maximal einen Störedit außerhalb dieser Anfrage machen wird, --He3nry Disk. 09:14, 21. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]
Tatsächlich ist dieser Kommentar von He3nry inhaltlich abseitig. Das Gericht hat nach meiner Stellungnahme zu einem spezifischen Punkt gefragt, nicht nach der subjektiven Gesamtbeschreibung der Vorgänge durch den Beschwerdegegner.
Ich bitte das Gericht darum zu befinden, ob es diesen ungefragten Kommentar in seiner Entscheidung berücksichtigen möchte.
Falls ja, würde ich hierzu eine Stellungnahme abgeben.
Falls nein, bitte ich darum, den Kommentar aus der Diskussion zu streichen.
LG --RAS242 (Diskussion) 12:52, 21. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]
Weil inzwischen einige Richter eine Entscheidung getroffen haben:
Die Begründung für die ablehnenden Entscheidungen von u.a. Arabsalam ist, dass meine Beschwerde ein Versuch sei "alle Instanzen auszuschöpfen, um [regelwidrige] fremde Diskussionsbeiträge in der Wikipedia zu konsolidieren". Das entspräche nicht dem Zweck einer Enzyklopädie.
Dies halte ich für eine schwerwiegende Fehldeutung. Sinn und Zweck dieser Anfrage ist offensichtlich nicht, "fremde Beiträge zu konsolidieren", sondern meine eigenen sachlichen und relevanten Beiträge zu schützen. Wenn dadurch fremde (geringfügig) regelwidrige Beiträge konsolidiert werden, wäre dieser Nebeneffekt in Kauf zu nehmen. Vor allem aber, ist die Löschung des kompletten Abschnitts keine adäquate Lösung, wenn man stattdessen nur die problematischen Beiträge löschen könnte. Dem Beschwerdeführer bösgläubige Motivationen zu unterstellen, ist keine ansatzweise überzeugende Begründung für die Ablehnung einer Beschwerde. Dass das Vorgehen von Chaddy und He3nry die Arbeit der Wikipedianer behindert, zeigt sich ganz konkret: Noch am 11.11.22 sprach ein Benutzer [6] meinem Beitrag seine Zustimmung aus (als angefragte dritte Meinung). Das geht jetzt unter, ganz im Sinne jener, die diese Diskussion verhindern möchten. Es war offensichtlich nicht in Ordnung, ganze Abschnitte kurzerhand zu löschen. Das Gericht muss sich im klaren sein: dieses Verhalten schadet der Enzyklopädie. Die bisherigen Ablehnungen können m.E. nur das Resultat von voreiliger Entscheidung oder gänzlich vorgefasster Meinung sein.
LG
RAS242 (Diskussion) 21:10, 24. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]
Kleine Ergänzung: Die entfernten Diskseiteninhalte enthielten zudem auch noch verschwörungsideologische Spekulationen über die angebliche Motivation von uns Wikipedianer*innen. Viel deutlicher kann man eigentlich nicht gegen WP:DISK verstoßen und das wurde in der VM auch genauso gesehen. ---- Chaddy · D 15:00, 21. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]

Befangenheit

Falls du ein Mitglied des Schiedsgerichts für befangen hältst, trag das bitte hier mit ausführlicher Begründung ein. Mitglieder des Schiedsgerichts, die sich selbst für befangen halten, können das hier ebenfalls notieren. Es gelten die SG-Regeln für Befangenheitsanträge.

Annahmeentscheidung

Alle folgenden Abschnitte sind nur von Mitgliedern des Schiedsgerichts auszufüllen.

Anfrage wird angenommen von

  1. .
  2. .
  3. .
  4. .
  5. .

Anfrage wird abgelehnt von

  1. Wiki-Lawyering pur. Hier ist eindeutig keine Konfliktlösung im Dienste der Community absehbar. -- Miraki (Diskussion) 07:23, 24. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]
  2. Unter anderem solche rein politischen Meinungsäußerungen, die zudem hiesige Autorenschaft pauschal verunglimpfen, gemäß WP:Disk abzuräumen ist völlig in Ordnung. Wer hier alle Instanzen ausschöpft, um solche Diskussionsbeiträge in der Wikipedia zu konsolidieren, verkennt m. E. den Sinn einer Enzyklopädie und verwechselt Wikipedia mit einem Meinungsforum oder Twitter. Daher schließe ich mich Mirakis Votum vollumfänglich an. --Arabsalam (Diskussion) 08:02, 24. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]
  3. Schließe mich den Argumenten der beiden Kollegen an: Eindeutig keine Konfliktlösung im Dienste der Community absehbar. Luke081515 08:40, 24. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]
  4. Es ist nicht unüblich, dass im Rahmen einer VM auch der Melder sanktioniert werden kann. Wie bereits im AP dargelegt wurde, handelt es sich hier um eine korrekte Bearbeitung einer VM. Demzufolge ist durch diese Anfrage für mich eindeutig keine Konfliktlösung im Dienste der Community absehbar. --Ameisenigel (Diskussion) 10:33, 24. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]
  5. Ein Fehlverhalten der Admins ist nicht erkennbar. Noch dazu sehe ich eindeutig keine Konfliktlösung im Dienste der Community absehbar. Sophie talk 17:08, 24. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]
  6. Eine Annahme würde das SG ad adsurdum führen, zumindest aber lächerlich machen. Auch wenn ich ab Donnerstag nicht mehr dabei sein werde, möchte ich dies meinen Kollegen auf jeden Fall ersparen. Und dann noch dieses persönliche Mail, in dem mir eine Verlängerung der Amtszeit vorgegaukelt wird, wenn ich annähme … ※Lantus 21:32, 28. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]
  7. Lehne ab, Bearbeitung der VM ist korrekt gelaufen. Keine Konfliktlösung im Sinne der Community zu erwarten. Auch scheint eine generelle Verwechslung von Enzyklopädie und Meinungsforum vorzuliegen. Stephan Hense (Diskussion) 19:52, 30. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]
  8. Es ist kein Fehler in der Adminentscheidung erkennbar; die Verstöße gegen WP:Q, WP:BEL und WP:NPOV wiegen schwer. Die mangelnde Konfliktlösung im Dienste der Community, die hier zum Ausdruck kommt, trägt zusätzlich zur Ablehnung der Anfrage bei. freundliche Grüße von Thüringer Chatte öffentlicher Briefkasten 16:14, 1. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Die Anfrage wurde abgewiesen und ist geschlossen.

Bearbeitungsstand

In diesem Abschnitt informiert das Schiedsgericht regelmäßig über den Stand der Anfrage-Bearbeitung. Der Abschnitt ist nur durch Mitglieder des Schiedsgerichts zu bearbeiten.

Entscheidung des Schiedsgerichtes und Begründungen der Mitglieder

Dieser Abschnitt ist nur von Mitgliedern des Schiedsgerichts auszufüllen.