Wikipedia:Administratoren/Probleme/Problem zwischen Werner von Basil und ungeruehrt

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Problem

Beschwerdeführer, Datum: ungeruehrt (Diskussion) 20:56, 11. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]

Beteiligter Administrator: Benutzer:Werner von Basil

Missbräuchlich bzw. grob fehlerhaft eingesetzte Funktion: Entfernen der Sichterrechte

Erläuterung: Vom Benutzer Gamse wurden trotz Hinweis auf WP:ANON private Informationen von mir veröffentlicht. Mit diesen Informationen versuchte Gamse darzulegen, dass ich bezahlte Artikel veröffentlicht/bearbeitet etc. hätte. Trotz meiner detaillierten Antworten zu diesen haltlosen Vorwürfen entzog mir Werner von Basil schließlich die Sichterrechte. Der Nutzer Gamse wurde hingegen lediglich verwarnt, obwohl der Thread ursprünglich wegen ihm eröffnet wurde und seine Nachrichten aus meiner Sicht und auch bei anderen Mitdiskutierenden keinen echten Willen zur Mitarbeit an der Wikipedia erkennen lassen.

Darüber hinaus schrieb mir Werner von Basil auf meiner Nutzerseite, dass ich alle Artikel offenlegen solle „bei denen über die ehrenamtliche Mitarbeit hinaus eine geschäftliche Beziehung bestand oder besteht“. Auf meinen Hinweis, dass diese Formulierung weit über die TofU der Wikipedia hinausgeht, erhielt ich keine Antwort mehr von ihm.

Ich halte die Entscheidung dementsprechend für überhart gegenüber mir und nicht neutral.

Links: [1], [2]

Missglückter Versuch einer Klärung des Streitfalls mit dem betroffenen Admin:

Beteiligte Benutzer: WvB ([3]), ungeruehrt ([diff] Difflink auf die Benachrichtigung), …

Stellungnahme des betroffenen Admins

Am 22. Februar 2024 eröffnete @Stechlin: auf AAF die Anfrage mit der Threadüberschrift Benutzer:Gamse. Dies letztlich in Verbindung zu einer parallelen VM (s.a. Folge-VM gegen Zweimot) aus der Stechlin diesen Beitrag des Benutzers Gamse unter Verweis auf das Intro#4 herausgenommen hatte. Bereits früh zeigte sich das diese Threadüberschrift auf AAF (mit Benutzernamensnennung) so nicht haltbar ist, da zwei Benutzer involviert sind. Woraufhin ich unter Information von Stechlin am 24. Februar die Überschrift anpasste. Die auf einschlägigen Projektseiten ausgetragene Auseinandersetzung zwischen den Benutzern Ungeruehrt und Gamse begann bereits zuvor. Siehe hierzu VM vom 2. Februar und Vermittlungsausschuss vom 11. Februar (bis dato ohne Vermittler).

Es entspann sich auf AAF ein reger Austausch, an dem neben einigen Benutzern ohne erweitere Rechte, adminseitig noch @Nordprinz: teilnahm, im wesentlichen aber @Lustiger seth: und ich selbst. Im Diskurs wurden zahlreiche Fragen aufgeworfen, auch hinsichtlich der fehlenden Offenlegung entsprechend ToU aus denen auch meine Aufforderung vom 25. Februar an ungeruehrt hervorging dieser nachzukommen. Letztlich erklärt er dazu grundsätzlich bereit zu sein. Er beklagt hier nun das ich ihm nicht weiter auf seiner Disk geantwortet habe. „Bezahltes Schreiben muss gemäß Benutzungsordnung unaufgefordert und vorab offengelegt werden.“ es ist also eine Bringschuld. Wo es bisher verabsäumt wurde, wäre es nachzuholen. Für die Gegenwart und Zukunft ist der Benutzer informiert. Fallen diesseits entsprechende Edits auf, hilft es meines Erachtens wenig diese jeweils eloquent als Einzelfälle darzustellen. Nicht wir müssen Beleg um Beleg, Beitrag um Beitrag den Nachweis führen. Diese Darstellung steht nicht im Einklang mit meinen Worten. Er erhielt hierauf noch eine Rückmeldung der Benutzerin:Itti.

Im Diskurs auf AAF wurden unterschiedliche Optionen angesprochen. Dem Entzug der Sichterrechte stimmte dabei explizit der Benutzer Lustiger seth zu. Weitere adminseitige Rückmeldungen unterblieben bis zum Abschluss und der Archivierung des Threads am 5. März. Die AAF lief folglich über 12 Tage und fand zahlreiche Beteiligte.

Der weiterhin Beteiligte Benutzer Gamse wurde während der Diskussion auf AAF mehrfach angesprochen auf seine Mitarbeit in der Wikipedia generell und konkret in Verbindung mit der aktuellen Fragestellung. Und abschließend verwarnt. Ein Konsens ihn via AAF auf Grund des threderöffnenden Ansatzs: „fehlender Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit“ infinit von der Mitarbeit auszuschließen ist dem Diskurs auf AAF nicht zu entnehmen. Der Benutzer verfügt bis dato nicht über passive oder aktive Sichterrechte, also können diese ihm auch nicht in gleicher Form entzogen werden. Er nimmt ansonsten insbesondere an Löschdiskussionen teil, was für sich besehen nicht zu einer administrativen Handlung nötigt. --WvB 08:10, 12. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]

Diskussion

Die in der Diskussion auf A/A vorgebrachten Hinweise zum Thema IK und Bezahltes Schreiben halte ich für durchaus stichhaltig, ich denke, da bestand auch insoweit Einvernehmlichkeit. Zentral ist diese Passage aus der Stellungnahme von WvB:

„Bezahltes Schreiben muss gemäß Benutzungsordnung unaufgefordert und vorab offengelegt werden.“ es ist also eine Bringschuld. Wo es bisher verabsäumt wurde, wäre es nachzuholen. Für die Gegenwart und Zukunft ist der Benutzer informiert. Fallen diesseits entsprechende Edits auf, hilft es meines Erachtens wenig diese jeweils eloquent als Einzelfälle darzustellen. Nicht wir müssen Beleg um Beleg, Beitrag um Beitrag den Nachweis führen.

Mehr gibt es dazu auch gar nicht zu sagen. Die Rahmenbedingungen setzt die WMF und es ist nicht unsere "Schnüffelschuld" alles einzeln aufzudröseln. Das Admin-Problem ist haltlos. Es ist nach den üblichen 24-h zu schließen, aber der Benutzer ist nun angezählt und es wird Zeit, dass er sich hier an die Regeln hält. Wer etwas zum Hintergrund wissen möchte, darf selbst gerne die Querverbindungen lesen. Sie sind nicht schwierig zu finden, es war auf Admin/Anfragen schon sehr klar erkenn- und prüfbar. Gruß --Itti 08:47, 12. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]

Ergänzend, auf A/A hatte ich ebenfalls bereits eine Sperre des Beschwerdeführers vorgeschlagen. Dies halte ich nach wie vor für eine valide Option. Viele Grüße --Itti 08:57, 12. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
Antwort auf Stellungnahme
1. Ich habe mich entsprechend der ToU verhalten und bezahltes Schreiben immer deklariert, wenn es stattgefunden hat. Es hat halt leider nur nie stattgefunden und ich habe sämtliche Edits hier ehrenamtlich in meiner Freizeit durchgeführt. Daher sehe ich den Entzug der Sichterrechte nach wie vor nicht als gerechtfertigt an.
Bei deiner Aufzählung der beteiligten Admins darf man folgendes betrachten:
1. Nordprinz äußerte sich nur einmal und zwar zu Gamse: „Geht für mich in Richtung ANON Verstösse.“
2. seth schrieb zunächst folgendes (und war insgesamt angenehm pragmatisch): „Wenn ich mit WP:AGF die Sachen betrachte, dann kann ich die obige lange Erklärung von user:ungeruehrt (gestern, 19:37) nachvollziehen und sehe keinen Verstoß gegen Wikipedia:WikiProjekt Umgang mit bezahltem Schreiben/Information.“
Die Entscheidung zum Entzug der Sichterrechte ging von dir aus und wurde von dir mit Nachdruck verfolgt, bis seth schließlich zustimmte.
========
2. Die Darstellung steht sehrwohl im Einklang mit deinen Worten. Du schriebst:
Dort wo Du editiertest und zugleich eine geschäftliche Beziehung bestand oder besteht solltest Du dies offen legen.
In den ToU steht:
Bezahltes Schreiben umfasst jedes auftragsgebundene Schreiben von oder in Artikeln für Dritte als Auftraggeber (Klienten) gegen Bezahlung, materielle oder immaterielle Vorteile. Auch wenn der Autor dort angestellt ist und dies zu seinen Aufgaben gemacht wurde, gehört das zum bezahlten Schreiben (z. B. Mitarbeiter, Pressestelle oder Praktikanten).
Das ist, wie ich bereits auf meiner Diskussionsseite schrieb, ein deutlicher Unterschied:
Nach deiner Definition muss ich geschäftliche Beziehungen auch offenlegen, wenn ich
  • keinen Auftrag erhalten habe
  • keine Bezahlung oder Vorteile erhalte
  • ich in einem komplett anderen Bereich angestellt bin bzw. es nicht zu meinen Aufgaben bei einem Arbeitgeber gehört
  • irgendwann mal für ein Unternehmen gearbeitet habe
Deswegen hätte ich gerne eine Erläuterung dafür, wie du auf deine Definition kommst. Wenn ich mich nur an die allgemeine Definition halten soll, ist das für mich wie gesagt komplett in Ordnung.
Darauf fehlt weiterhin die Antwort. Und da du von den ToU abweichst, bist aus meiner Sicht du in der Bringschuld, diese Abweichung zu begründen.
Stattdessen unterstelltest du mir die „Dehnung des Regelwerks“ (während in Wirklichkeit du das Regelwerk abgewandelt hattest, nicht ich) und einen Beitrag aus Suchmaschinenoptimierung, bei dem du den Vorwurf nicht begründet hast.
Das alles zusammengenommen lässt mich darauf schließen, dass du nicht unvoreingenommen bzw. nicht neutral gehandelt hast. --ungeruehrt (Diskussion) 22:24, 12. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
Zu 1.1 Nordprinz nahm teil, etwas anderes schrieb ich nicht. Admins müssen sich nicht mehrfach beteiligen und auch nicht zu allem Stellung nehmen..
Zu 1.2. Es ist Aufgabe von Admins zur Abarbeitung Vorschläge zu unterbreiten. Auf anderen Wegen kommt bei Mehraugenentscheidungen keine solche zu Stande.
Zu 2 Deine Interpretation teile ich nicht. Oder anders ausgedrückt: Du interpretierst eine Definition die ich nirgends niederschrieb. Hierzu äußerte ich mich nun wiederholt. Warum sollte ich an diesem Punkt in einer Bringschuld sein, Deine Worte zu erklären?
Zu Deinem letzten Satz mögen sich Dritte ein Urteil bilden. --WvB 22:37, 12. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
nach BK
der fragliche Satz aus Benutzer_Diskussion:Ungeruehrt#c-Werner_von_Basil-20240225144800-Werner_von_Basil-20240225144800 lautet „entsprechend der ToU auf Deiner Benutzerseite die Artikel bzw. Beiträge offen zu legen, bei denen über die ehrenamtliche Mitarbeit hinaus eine geschäftliche Beziehung bestand oder besteht“.
Das beinhaltet doch einen Bezug auf die ToU. Das kann doch nur so verstanden werden, wenn zu einem früheren Zeitpunkt x eine offenlegungspflichtige Beziehung zu y bestand, weil der Artikel von y bearbeitet wurde, aber nichts offengelegt wurde, dass Benutzer:ungeruehrt diese Offenlegung kurzfristig nachholen sollte und muss.
Wenn aber die Beziehung damals nicht offenzulegen war, weil wirklich Bezahlung oder Vorteile etc., wie in den ToC aufgeführt, ist sie nach wie vor nicht offenzulegen.
Ich kann durch den Verweis auf die ToC keine Dehnung der Regeln erkennen, allenfalls eine Erinnerung evt. Versäumtes nachzuholen. --Nordprinz (Diskussion) 22:42, 12. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]

Entscheidung

Nachdem nunmehr über 60 Stunden niemand sich zu diesem Admin-Problem mehr geäussert hat, einschliesslich des Antragstellers Benutzer ungeruehrt, obwohl dieser aktiv war, muss ich davon ausgehen, dass dieser seine Auffassung, Werner von Basil hätte Admin-Rechte missbräuchlich bzw. grob fehlerhaft eingesetzt, nicht mehr aufrechterhält.

Die Sichtungsfunktion ist eine Schutzfunktion in der deutschsprachigen Wikipedia, dass Änderungen im ANR durch einen anderen Benutzer bestätigt werden müssen (gesichtet). Vier-Augen-Prinzip. Ausgenommen davon sind Sichter, also Benutzer, bei denen durch ihre früheren Bearbeitungen das Vertrauen besteht, dass dieses Vier-Augen-Prinzip nicht angewandt werden muss.

Wenn ein Benutzer möglicherweise bezahlt arbeitet, wird dieses Vertrauen erschüttert. Die gesamte Problematik wurde ausgiebig unter Wikipedia:Administratoren/Anfragen#c-Werner_von_Basil-20240305040900-Klärung_–_KWzeM? diskutiert und die Möglichkeiten abgewogen. Zitat „Den vorgeschlagenen Entzug der Sichterrechte halte ich für eine gut abgewogene Maßnahme“ Dies insbesondere, da er selbst in seiner Antwort unter Wikipedia:Administratoren/Anfragen/Archiv/2024/Februar#c-Ungeruehrt-20240225161700-Itti-20240225160200 zugibt, Bearbeitungen an Artikeln vorgenommen zu haben, die er für geringfügig genug hält, dass er keine Offenlegung bezahlten Schreibens machen müsste. Eine solche Geringfügigkeit gibt es aber in den ToC nicht.

Trotz Entzug der Sichterrechte kann ungeruehrt Bearbeitungen im ANR vornehmen.

Soweit der Benutzer sich gegen die Formulierung „geschäftliche Beziehungen“ im abschliessenden Hinweis von Werner von Basil wendet, sei auf die oben stehenden Erläuterungen verwiesen, gerade, weil er von geringfügig nicht offenlegungspflichtigen Bearbeitungen ausging. Daher ist ein Hinweis berechtigt, er möge seine früheren Bearbeitungen noch mal durchgehen und ggf. die Offenlegung nachholen.

Soweit er einwendet, er war in einem ganz anderen Bereich angestellt, ist dies in den ToC geregelt. Beispielsweise braucht ein Lokführer, der halt aus Interesse einen Eisenbahnartikel schreibt, keine Offenlegung; ein Mitarbeiter der Markerting-Abteilung der Bahn schon.

Zusammengefasst liegt kein missbräuchlicher oder grob fehlerhafter Einsatz von Admin-Rechten hier vor. --Nordprinz (Diskussion) 13:23, 15. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]