Unit Trust

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Der Unit Trust ist eine Form des kollektiven Investments auf Basis eines Treuhand­verhältnisses (englisch trust deed). Im Unit-Trust-Statut (siehe auch Fondsprospekt) sind die wichtigsten Regeln festgelegt.

Unit Trusts werden in Großbritannien, der Isle of Man, Jersey, Irland, Südafrika, Singapur, Australien und Neuseeland als Alternative zu Investmentgesellschaft (Fondsgesellschaft) und Vertrags-Fonds (Miteigentum) aufgelegt. Unit Trusts sind offene Kapitalanlagen. Jeder solche Fonds hat Vorgaben zu Investitionsbreite und -tiefe, die dem Fondsmanagement das Anlageziel und die Grenzen vorgeben.

Der erste Investmenttrust (Investmentgesellschaft) wurde in Großbritannien als fixed trust unter der Bezeichnung The Foreign and Colonial Government Trust aufgelegt und wurde am 20. März 1868 in der Times der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Zeitraum von 1870 bis 1930 wurden mehr als zweihundert Investmenttrusts in Großbritannien aufgelegt. Der Großteil dieser Trusts war in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (Limited Liability Company) organisiert.[1]

Der erste Unit Trust Großbritanniens wurde, basierend auf US-amerikanischen Vorlagen,[2] im Jahr 1931 von M&G aufgelegt (nach der Idee von Ian Fairbairn). Grund für die Schaffung des ersten Unit Trust war, dass sich während des Börsenkrachs von 1929 gezeigt hat, dass die offenen Investmentfonds in den USA diese Krise relativ stabil überstanden haben. Dies sollte mit der Schaffung eines Unit Trust zu Gunsten und Schutz der Anleger in Großbritannien nachvollzogen werden.

Dieser erste britische Unit Trust wurde als The First British Fixed Trust aufgelegt. Das Fondsvermögen wurde in die Aktien von 24 führenden Unternehmen investiert. Diese Investition wurde für 20 Jahre garantiert und nicht geändert – daher die Bezeichnung „fixed trust“. Es handelte sich damit um einen passiv gemanagten Fonds.[3]

Der First British Fixed Trust wurde als M&G General Trust wieder aufgelegt und später in Blue Chip Fund umbenannt.[4]

Der erste aktiv verwaltete Unit Trust wurde 1934 als The Foreign Government Bond Trust aufgelegt.[5]

Bis 1939 gab es rund 100 Trusts in Großbritannien.[6] Diese verwalteten rund 80 Millionen £.[7]

Gesetzliche Regulierungen

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Bereits im Dezember 1935 wurde von der London Stock Exchange ein Bericht über (fixed) Unit Trusts publiziert und die gesetzliche Regulierung zum Schutz der Anleger empfohlen. Die London Stock Exchange sah sich selbst nicht in der Lage, diesen Schutz zu gewährleisten. 1939 wurde die erste diesbezügliche gesetzliche Regelung in Großbritannien erlassen, die Prevention of Fraud (Investments) Bill.[8]+[9]

In der EU sind inzwischen alle nationalen gesetzlichen Regelungen über das Investment und die Verwaltung von Fonds weitgehend an die OGAW-Richtlinie und die Finanzmarktrichtlinie sowie internationale Standards angepasst.

Fondsorganisation

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In der Fondsorganisation sind verschiedene Rollen wichtig. Der Fondsmanager arbeitet daran, für den Fonds Gewinne zu erzielen. Seine Hauptaufgabe ist die Auswahl und das Verwalten der Investments im Fonds. Die Fondsverwaltung (im Unit Trust der Treuhänder, englisch trustee) hingegen gewährleistet und kontrolliert, dass der Fondsmanager sich an die Anlageziele des Fonds hält und sichert das Fondsvermögen. Die Fondsverwaltung des Unit Trust ist in der Regel der rechtliche Eigentümer des Fondsvermögens; die Anteil­inhaber sind Begünstigte (anteilig gemäß ihrer Investitionen) ohne explizites Miteigentum an den Vermögenswerten des Unit Trusts. Den Zugang zum Unit Trust für die Anteilinhaber ermöglichen die Fondshändler, z. B. Banken. Die Registrare werden in der Regel vom Fondsmanager engagiert und agieren üblicherweise als Mittler zwischen den verschiedenen Fondsmanagern und anderen Interessensgruppen sowie den Behörden.

Zugang zum Fonds

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Unit Trusts sind während des Bestehens des Fonds für neue Anteilsinhaber offen. Der Fonds ist in Anteile aufgeteilt, die in direktem Verhältnis zur Veränderung des Wertes des Fonds stehen. Wird dem Fonds Vermögen zugeführt, werden neue Anteile ausgegeben. Werden Anteile zurückgenommen, reduziert sich die Anzahl der Anteile im Fonds entsprechend. Nach diesem System spiegelt die Anzahl der Anteile immer das Vermögen des Fonds wider. Der Handel mit Anteilen von Unit Trusts selbst erfolgt in der Regel ohne Kommissionen.

Anteile an Unit Trusts können direkt beim Fondsmanagement oder über Händler (zum Beispiel Banken) gekauft werden. Der Fondsmanager macht seinen Gewinn aus der Differenz zwischen aktuellem Verkaufs- und Ankaufkurs (Geld und Brief) von Anteilen, also der Geld-Brief-Spanne. Diese Spanne ist abhängig von der Art der Vermögenswerte, in die der Fonds investiert ist und deren Marktentwicklung (in der Regel: je besser die Marktentwicklung des Fonds, desto größer die Nachfrage nach den Fondsanteilen). Das Unit-Trust-Statut gibt oft dem Fondsmanager zudem das Recht, die Geld-Brief-Spanne marktbedingt zu beeinflussen. Dadurch kann der Fondsmanager unter anderem die Liquidität des Fonds steuern.[10]

Bei der Preisbildung für die Fondsanteile sind folgende vier Faktoren wesentlich:[11]

  • Wertentwicklung des investierten Vermögens
  • Anzahl der ausgegebenen bzw. zur Ausgabe genehmigten Fondsanteile
  • Steuern und Abgaben
  • Verbindliche Vorgaben über die Gestaltung und die Höhe des Ausgabepreises.

Nettovermögenswert

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Ein Anteil wird ausgegeben, wenn Geld in den Fonds investiert wird und zurückgenommen, wenn der Anteil zurückgekauft wird.

Vom Erstausgabepreis (englisch creation price) wie auch dem vorab festgelegten verbindlichen Rücknahmepreis bei Fondsauflösung (englisch cancellation price oder redemption price) eines Anteils weichen die aktuellen Verkaufs- und Ankaufkurse je nach Markt- und Fondsentwicklung ab.

Vorbehaltlich regulatorischer und statutarischer Vorschriften dürfen sich diese Preise mehr oder weniger unterscheiden und beziehen sich auf den aktuellen Marktwert des Fondsvermögens auf den Tag der Investition bezogen. Die Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Anteilen zum aktuellen Tagespreis werden als box profits bezeichnet.

Vergleich mit der Investmentgesellschaft

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In Großbritannien wurden in den letzten Jahren viele Unit Trusts von ihren Fondsmanagern in Investmentgesellschaften (zum Beispiel SICAV, AG mit variablem Kapital oder SE) konvertiert. Gründe hierfür sind die größere Transparenz hinsichtlich des Anteilswertes und der Gebühren sowie bessere Vertriebsmöglichkeiten. Weitgehend sind die Unit Trusts mittlerweile von den Investmentgesellschaften abgelöst.

Investmentgesellschaften haben in der Regel jeweils nur einen Kauf- und Verkaufspreis. Investmentgesellschaften sind weltweit anerkannt und verbreitet und die Berechnung des Kauf- und Verkaufspreis anhand des Substanzwertes (NAV) erfolgt nach standardisierten Regeln.

  • Martin J. Day; Paul I. Harris: Unit Trusts. 1. Auflage. Oyez Publishing, London 1974, ISBN 0-85120-196-2.
  • Christine Stopp: Unit Trusts. 1. Auflage. Financial Times Business Information, London 1988, ISBN 1-85334-017-0.

Quellen und Verweise

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  1. Nach Martin J. Day; Paul I. Harris in "Unit Trusts", Oyez Publishing, London 1974, S. 2.
  2. Nach Martin J. Day; Paul I. Harris in "Unit Trusts", Oyez Publishing, London 1974, S. 2 ff
  3. Nach Martin J. Day; Paul I. Harris in "Unit Trusts", Oyez Publishing, London 1974, S. 2 ff, 5, haben die passiv gemanagten Fonds rasch an Bedeutung verloren. Im erwähnten Buch wurde bereits auf diese passiv verwalteten Fonds deswegen nicht mehr näher eingegangen.
  4. Quelle: M&G
  5. Nach Martin J. Day; Paul I. Harris in "Unit Trusts", Oyez Publishing, London 1974, S. 4.
  6. Martin J. Day; Paul I. Harris in "Unit Trusts", Oyez Publishing, London 1974, S. 5 nennt eine Zahl von 73 Unit Trusts zu Beginn des Jahres 1938, welche von vierzehn verschiedenen Fondsmanagementunternehmen bzw. -gruppen verwaltet wurden.
  7. Quelle: M&G. Martin J. Day; Paul I. Harris in "Unit Trusts", Oyez Publishing, London 1974, S. 5 (1938).
  8. Dieses Gesetz wurde 1958 durch den Prevention of Fraud (Investments) Act ersetzt.
  9. Absatz zitiert nach: Martin J. Day; Paul I. Harris in "Unit Trusts", Oyez Publishing, London 1974, S. 55 f.
  10. Christine Stopp in "Unit Trusts", Financial Times Business Information, London 1988, S. 118 ff, und Martin J. Day; Paul I. Harris in "Unit Trusts", Oyez Publishing, London 1974, S. 49 ff, 80 ff.
  11. Martin J. Day; Paul I. Harris in "Unit Trusts", Oyez Publishing, London 1974, S. 49.