Liste der Bodendenkmäler in Osterberg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Osterberg zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in der Gemarkung Osterberg

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Art des Bodendenkmals Lage Entstehungszeit Denkmalnummer Koordinaten Bild
Vorgeschichtlicher Grabhügel circa einen Kilometer westlich von Osterberg, nahe der Grenze zur Gemeinde Altenstadt, circa 80 m nördlich des Muckenturms Vorgeschichtliche Zeit D-7-7826-0023[1] 48° 9′ 0″ N, 10° 9′ 18″ O
Spätlatènezeitliche Viereckschanze circa 1,2 Kilometer nordöstlich der Kirche von Osterberg Spätlatène D-7-7827-0029[2] 48° 9′ 18″ N, 10° 10′ 58,8″ O
Vermutlich Grabhügel unbekannter Zeitstellung und Kohlenmeiler der Neuzeit im Luftbild circa 1,7 Kilometer nordöstlich der Kirche von Osterberg D-7-7827-0038[3] 48° 9′ 35,1″ N, 10° 11′ 8,5″ O
  • M. Petzet: Denkmäler in Bayern – Band VII: Schwaben. – Hrsg.: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, R. Oldenbourg Verlag, München 1986, ISBN 3-486-52398-8, S. 297
Commons: Osterberg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Vorgeschichtlicher Grabhügel (D-7-7826-0023)
  2. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Spätlatènezeitliche Viereckschanze (D-7-7827-0029)
  3. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Vermutlich Grabhügel unbekannter Zeitstellung und Kohlenmeiler der Neuzeit im Luftbild (D-7-7827-0038)