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Liste der Baudenkmäler in Hörgertshausen

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Hörgertshausen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Blick auf St. Stephan in Sielstetten

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Kirchenstraße 9
(Standort)
Friedhofs- und Lourdeskapelle Zweigeteilter Putzbau mit Satteldach in historisierenden Formen, 1906 an eine ältere Kapelle (wohl 18. Jahrhundert) angebaut D-1-78-132-8
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Friedhofs- und Lourdeskapelle
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Kirchenstraße 9
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Jakobus der Ältere Im Kern mittelalterlicher Saalbau mit geradem Chorabschluss, angefügter Sakristei und Westturm mit Zwiebelhaube, Anbau der Seitenkapellen um 1681, Langhaus erneuert 1711/13; mit Ausstattung (s. a. Bodendenkmal D-1-7437-0132) D-1-78-132-1
Wikidata
Katholische Pfarrkirche St. Jakobus der Ältere
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Bergfeld
(Standort)
Katholische Kapelle Maria Trost Zentralbau mit Glockendach von 1950; mit historischer Ausstattung D-1-78-132-2
Wikidata
BW
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Margarethenried 9
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Margareth Im Kern wohl mittelalterlicher Saalbau mit Apsis, Chorflankenturm von 1882 und angefügter zweigeschossiger Sakristei, barocker Ausbau 1709; mit Ausstattung (s. a. Bodendenkmal D-1-7437-0150) D-1-78-132-3
Wikidata
Katholische Pfarrkirche St. Margareth
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Peterswahl 11
(Standort)
Katholische Filialkirche St. Peter und Paul Barocker Saalbau mit Chorturm und angefügter Sakristei von 1725, Turm 1. Hälfte 15. Jahrhundert; mit Ausstattung (s. a. Bodendenkmal D-1-7437-0155) D-1-78-132-4
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Katholische Filialkirche St. Peter und Paul
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Sankt Alban 13
(Standort)
Katholische Wallfahrtskirche St. Alban Unverputzter spätgotischer Backsteinbau mit eingezogenem Polygonalchor, angefügter Sakristei und Chorflankenturm, 15. Jahrhundert; mit Ausstattung (s. a. Bodendenkmal D-1-7437-0159) D-1-78-132-5
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Katholische Wallfahrtskirche St. Alban
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Sankt Alban 15
(Standort)
Ehemaliges Mesnerhaus Kleinbäuerliches erdgeschossiges Anwesen mit Satteldach und befenstertem Kniestock, Ende 19. Jahrhundert D-1-78-132-9
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Ehemaliges Mesnerhaus
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hauptstraße 8
(Standort)
Katholische Filialkirche St. Stephan Saalbau mit Polygonalchor, angefügter Sakristei und Chorflankenturm, ausgebaut und erweitert 1890, im Kern älter; mit Ausstattung (s. a. Bodendenkmal D-1-7437-0162)

Friedhofsmauer aus Ziegelstein

D-1-78-132-6
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Katholische Filialkirche St. Stephan
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Wiesenberg
(Standort)
Wegkreuz beim Wiesenberghof Errichtet 1892 D-1-78-132-7
Wikidata
BW
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.