Johann Heinrich Coulmann

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Johann Heinrich Coulmann (* 1751; † 1817[1]) war ein leitender Beamter der Regierung des Großherzogtums Hessen.

Johann Heinrich Coulmann arbeitete zunächst in der Finanzverwaltung der Grafschaft Hanau-Lichtenberg in Buchsweiler, die seit 1736 zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt gehörte. Von dort wechselte er in die Zentrale der Landgrafschaft nach Darmstadt. Er war zunächst Referendar, dann Regierungsfiskal.[2]

Mit einem Organisationsedikt vom 12. Oktober 1803 wurde nach den Zugewinnen durch den Reichsdeputationshauptschluss eine innere Reform der Landgrafschaft unumgänglich, auch die Regierung wurde neu aufgestellt.[Anm. 1] Neu war, dass die Spitzenbehörden nicht mehr kollegial, sondern durch einzelne Spitzenbeamten geleitet wurden. In der Anfangszeit des Großherzogtums Hessen war Coulmann geheimer Referendar im Innenministerium.[3] 1812 leitet er zusammen mit Carl Joseph von Wrede das Finanzministerium.[4][Anm. 2] Die Bezeichnung „Minister“ war damals noch nicht üblich. Sie setzte sich erst im Laufe des 19. Jahrhunderts durch.

Johann Heinrich Coulmann war Pate von Theodor Fliedner, der am 21. Januar 1800 in Eppstein geboren wurde.[5]

  • 50 Jahre Hessische familiengeschichtliche Vereinigung e, V. Darmstadt 1921–1971 [Festschrift]. Hess. Familiengeschichtl. Vereinigung e. V. (Hg.), Darmstadt 1971, S. 77.
  1. Das Edikt wurde damals gedruckt veröffentlicht, dann aber offensichtlich nie wieder, so dass es heute nur in Archiv-Beständen greifbar ist (Eckhart G. Franz, Peter Fleck, Fritz Kallenberg: Großherzogtum Hessen (1800) 1806–1918. In: Walter Heinemeyer, Helmut Berding, Peter Moraw, Hans Philippi (Hg.): Handbuch der Hessischen Geschichte. Band 4.2: Hessen im Deutschen Bund und im neuen Deutschen Reich (1806) 1815–1945. Die hessischen Staaten bis 1945 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 63. Elwert. Marburg 2003. ISBN 3-7708-1238-7, S. 696).
  2. Da Coulmann zusammen mit Carl Joseph von Wrede 1805 und 1806 im Staatskalender als die Spitzenbeamten des Innenministeriums geführt werden, beide dann aber nach Berghaus 1812 das Finanzministerium leiten sollen, könnte hier auch ein Fehler vorliegen. Die Bestände der Staatskalender sind in diesen Jahren leider sehr lückenhaft.

Einzelnachweise

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  1. HStAD Bestand S 1 Nr. Nachweis 1.
  2. HStAD Bestand S 1 Nr. Nachweis 1.
  3. Landgräflich Hessischer Staats- und Adreß-Kalender auf das Jahr 1805. Invaliden-Anstalt, Darmstadt [1805], S. 47; ebd. [1806], S. 47.
  4. Heinrich Berghaus von Groessen: Deütschland seit hundert Jahren. Geschichte der Gebiets-Eintheilung und der politischen Verfassung des Vaterlandes. 2. Antheilung, Bd. 2 = Deütschland vor fünfzig Jahren. Voigt & Günther, Leipzig 1861, S. 299.
  5. Fliedner, Georg Heinrich Theodor. In: LAGIS: Hessische Biografie; Stand: 15. April 2021.