Iwan von Brevern

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Wappen derer von Brevern

Iwan von Brevern (Taufname: Iwan, Rufname: Johann; Иван (Иоганн) Христофорович Бреверн, * 3. Dezember 1812 in Jörden, Estland; † 29. April 1885 in Sankt Petersburg) stammte aus dem deutsch-baltischen Adelsgeschlecht der „von Brevern“. Er war Vizegouverneur von Livland und später Zivilgouverneur des Gouvernements Kurland.

Sein Vater Christoph Engelbrecht von Brevern war ebenfalls Zivilgouverneur des Gouvernements Kurland, seine Mutter Julie war eine geborene von Strandmann. Iwan besuchte die russische Eliteschule „Lyzeum Zarskoje Selo“ und übernahm 1832 eine Dienststellung im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten in Sankt Petersburg. 1835 trat er als Fähnrich in die Kaiserlich Russische Armee ein und diente im Wolhynschen Garderegiment (Волынский лейб-гвардии полк), es folgte als Unterleutnant eine Verwendung im Reitenden Garderegiment. 1839 wurde er als Leutnant aus der Armee entlassen.

Auf den väterlichen Gütern betätigte sich Iwan von Bevern zunächst als Landwirt und wurde 1845 Kanzleisekretär im kurländischen Government. Von 1846 bis 1852 übernahm er als Beamter die Stelle eines Sonderbeauftragten beim Generalgouverneur in Riga. Es folgte 1852 eine kurze Verwendung als Kammerjunker, dem sich direkt das Amt des Vizegouverneurs von Livland anschloss. 1858 wurde er zum Zivilgouverneur von Kurland[1] berufen, in dieser Eigenschaft machte er sich um die Entwicklung der Städte und der Förderung bäuerlicher Landbesitze verdient. Es gelang ihm in den Jahren 1862 und 1863 die polnischen Aufstände abzuwehren und 1865 die Unruhen in Kurland beizulegen. Als Geheimrat und als Senator war er zwischen 1865 und 1868 weiterhin politisch tätig.

Iwan v. B. heiratete Catharina von Arpshoven (1817–1904), eine Tochter von Generalmajor Georg von Apshofen auf Lagena (Estland) und Alexandra Petrowna Demidow, Kinder:

Iwan von Brevern wurde mit folgenden russischen Orden dekoriert:

Einzelnachweise

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  1. Governors of Latvia (Gouverneure von Kurland)
  2. „Bei der Umgestaltung des Verwaltungs- und Justizwesens 1889 wurden das Kirchspielgericht, welche bisher eine gewisse Aufsicht über die Geschäftsführung der Gemeindeverwaltungen ausgeübt hatte, aufgelöst und vom Gouverneur ernannte Bauernkommissare eingeführt…Die B. waren mit der Kontrolle und Beaufsichtigung der bäuerlichen Selbstverwaltung betraut.“ Vergleiche Baltisches Rechtswörterbuch „Bauernkommissar“ [1]