Drenteln (Adelsgeschlecht)

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Wappen derer von Drenteln
Wappen derer von Drenteln

Drenteln ist der Familienname eines baltisch-schwedischen Adelsgeschlechts, welches seit ungefähr 1500 in Reval ansässig war. Heinrich Johan, auch als Henric Johan bekannt, von Drenteln (* 1659; gefallen 1704 in Narwa, Estland), wurde am 13. Juli 1691 mit dem Adelsprädikat „von“ in den schwedischen Adelsstand aufgenommen. Hans Drenteln († 1705), Herr auf Ochtel war Leutnant der estländischen Adelsfahne[1]. 1742 erfolgte für die Familie der Eintrag in die Livländische Ritterschaft. Mit Magnus Johann von Drenteln (1774–1828), Herr auf Sarkfer[2], wurde am 22. Februar 1809 die Familie in die Estländische Adelsmatrikel aufgenommen. In Schweden erlosch mit Johann Jürgen von Drenteln (1686–1748) der Familienzweig im Mannesstamm.

Christian Drenteln, Bürger 1551, Kaufmann in Reval

  • Carsten Drenteln († 1601), seit 1575 Mitglied der Schwarzhäupter, Ratsherr in Reval 1592–1601 ⚭ Gertrud Boismann (begraben 1639 in Reval)
    • Thomas Benjamin Drenteln († 1657 in Reval), Mitglied der Schwarzhäupter, Ratsherr 1627–1657, Bürgermeister in Reval 1647 ⚭ Elisabeth Rohde (1602–1621)
      • Carsten Christian Drenteln († 1671 in Reval), Revaler Bürger 1652, Ältermann der großen Gilde, Vorsteher zu St. Nikolai in Reval ⚭ Elisabeth Römer (1628–1708)
        • Hans Drenteln († 1705), Herr auf Ochtel, Leutnant der estländischen Adelsfahne 1687 ⚭ 1. Ehe eine geborene Falk (begraben 1695 in Narwa); 2. Ehe Margarethe von Engelhardt
          • Heinrich Johann (Henric Johan) von Drenteln (* 1659; gefallen 1704 in Narwa), schwedischer Adelsstand 13. Juli 1691, Herr auf Amser, Major der Bürgerschaft in Narwa ⚭ Charlotta von Patkul (1659–1728)
            • Franz Heinrich von Drenteln (um 1687, gefallen im türkischen Krieg), schwedischer Leutnant, 1721 russischer Major ⚭ Christina Helena von Lunau (um 1692–1748)

Einzelnachweise

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  1. Adelsfahne/Ritterfahne: Die bewaffnete Mannschaft, die der Adel als Roßdienst zu stellen hatte. Die Rittergüter hatten im Bedarfsfall auf Aufruf des Herzogs einen bewaffneten Reiter zu stellen… Ein Gut, auf dem die Verpflichtung zu Reiterstellung ruhte, hieß "zur Adelsfahne gehörig". Diese Bezeichnung blieb auch nach Aufhebung des Roßdienstes erhalten und bedeutete seit dem 18. Jh., das das Gut nur im Besitz eines immatrikulierten Edelmannes sein durfte, dem Besitzer ein Landtagsstimmrecht gab und an der Willigung beteiligt war. Quelle: Kurl. LandtagsO 1897 § 36; Ziegenhorn § 355; Hahn 4; Tobien, Agrargesetzgebung I 74; Gutzeit Nachtr 1886, 24; Bunge, Kurl. PR § 103. 1687: In: Baltisches Rechtswörterbuch Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 4. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.balt-hiko.de, aufgerufen am 30. Mai 2018
  2. Gut Sarkfer: Das in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gegründete Gut hat oft seine Besitzer gewechselt. Das zweistöckige barocke Hauptgebäude wurde in den 1760er Jahren errichtet und gehört heute zu den schönsten barocken Gutshäusern in Estland. Auf: Gutshöfe Estlands [1], aufgerufen am 30. Mai 2018
  3. Lisden: lv:Lizdēni