Diskussion:Verwaltungsstrafgesetz 1991

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Der Polizist in Abschnitt Überarbeitungen
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Überarbeitungen[Quelltext bearbeiten]

Hab das jetzt mit dem formellen Recht, wie ich hoffe richtig, eingearbeitet. Dass es nach dem VStG auch eine Festnahmebestimmung gibt, sollte beizeiten irgendwie eingearbeitet werden..... --Der Polizist 18:39, 14. Nov. 2011 (CET)Beantworten