Diskussion:Spiegel-Affäre

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Anti. in Abschnitt "Unschuldsvermutung missachtend"
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Diskussion des Artikels "Spiegel-Affäre"[Quelltext bearbeiten]

Es ist die Frage, wie ausführlich ein Lexikon sein sollte. Wikipedia ist kein dediziertes Lexikon zur deutschen Politik. Es gibt sicher viele Quellen im Internet, die die Spiegel-Affäre umfassender darstellen.

Für mich kann man auf dem genutzten und völlig ausreichenden Platz kaum eine bessere Zusammenfassung schreiben. Zudem verlangen die Diskussionsbeiträge die Klärung von Fragen aus juristischen Grenzgebieten, die nie geklärt worden sind. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Peter Pan 56 (DiskussionBeiträge) 16:17, 9. Jun 2005) --FranzGästebuch 18:21, 1. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Satz im Abschnitt Auslöser unvollständig[Quelltext bearbeiten]

Der im Abschnitt "Auslöser" zu findende Satz "Die Bundeswehr sei aufgrund ihrer mangelhaften Ausstattung zu der von der NATO seit dem Amtsantritt des US-amerikanischen Präsidenten John F. Kennedy im Jahr 1961 bevorzugten konventionellen Vorwärtsverteidigung gegen Truppen des Warschauer Pakts nicht in der Lage" wirkt unvollständig. Wurde hier ein Verb vergessen? LG --Am4rantheus (Diskussion) 09:43, 4. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Fand den Satzt nicht mehr, schon geändert?--Sanandros (Diskussion) 21:06, 29. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Spätere Ereignisse[Quelltext bearbeiten]

Was hat die Bespitzelung der Spiegel Redaktion durch den BND konkret mit der Spiegel-Affäre zu tun?

Der BND ist nicht mehr im Artikel drin oder?--Sanandros (Diskussion) 21:07, 29. Mai 2023 (CEST)Beantworten

entlassene Staatssekretäre[Quelltext bearbeiten]

Die in der einleitenden Übersicht erwähnten Staatssekretäre werden später nicht mehr erwähnt. Sind sie "nur" mit ihren Ministern zurückgetreten (FDP) oder wurden sie, von welcher Partei?, wann und von wem weswegen entlassen? Wenn es denn nach 60 Jahren bekannt ist (die Literaturliste ist lang), sollte es hier zur Herstellung von Konsistenz incl. Belegen zu lesen sein. --2003:C3:1F0E:F255:5199:E90C:14BD:26D4 08:34, 11. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Hopf leitet danach den Rechnungshof und Strauss war im Ruhestand.--Sanandros (Diskussion) 21:14, 29. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Literaturvorschlag[Quelltext bearbeiten]

Kurt Klotzbach: Der Weg zur Staatspartei, 1982. Verlag J. H. W. Dietz, ISBN 3801200736 (656 S.)

"Sein Buch ergänzt die zeithistorische Literatur von Bonner Machtwechseln und wertet erstmals die Protokolle sozialdemokratischer Parteivorstands- und Präsidiumssitzungen aus.' --94.114.124.18 18:53, 29. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Nein: Die Werke müssen sich mit dem Thema des Lemmas selbst befassen und nicht mit verwandten, allgemeineren oder spezielleren Themen. MfG --Φ (Diskussion) 19:19, 29. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Parallele Kubakrise[Quelltext bearbeiten]

Leider erwähnt der Artikel nicht, dass die Spiegel-Affäre mit der Kuba-Krise zeitgleich zusammenfiel. Die zeitgleiche Kuba-Krise ist wesentlich, denn damals bestand akute Atomkriegsgefahr. Und in dieser hochbrisanten Phase schreibt der Spiegel, die Bundeswehr sei nur "bedingt abwehrbereit" Man befürchtete (ob zu recht oder zu unrecht sei dahingestellt) eine Einladung des Warschauer Paktes zum Angriff. Somit war das Verhalten vieler Akteure keineswegs so übersteigert, wie man es heute darstellt. --91.50.1.217 23:25, 30. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Ist das deine Eigene Meinung oder steht das irgend wo?--Sanandros (Diskussion) 06:43, 31. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Dass die Kubakrise zeitgleich war, ist klar. Höhepunkt der Kubakrise am 27.10.1962 (Abschuss der U2 über Kuba, Tod des Piloten und einzigen Opfers der Kuba-Krise, Major Anderson). Einen Tag vorher (26.10.1962) war die Durchsuchung des Spiegel-Verlages. Die Zeitgleichheit ist übrigens der Grund, warum die (ungleich wichtigere) Kubakrise in Deutschland von der Öffentlichkeit gar nicht nicht so sehr beachtet wurde, und erst später aufgearbeitet wurde.
Dass die zeitgleiche Kubakrise für die Akteure der Spiegelaffäre wesentlich war, wird vielfach geäußert.
So auch in der ARD-Dokumentation "Die Spiegel-Affäre" von 2014, dort sagt Adenauer am Schluss, Strauß hätte mit einer einzigen öffentlichen Erklärung alles bereinigen können. Er hätte sagen sollen, dass er angesichts der Atomkriegsgefahr jedem vagen Verdacht mit allen Mitteln nachgehen musste, das Überleben der Menschheit stand auf dem Spiel. Dass die Mahnahmen, rückblickend betrachtet, vielleicht überschießend waren, täte ihm leid, aber es war notwendig. Adenauer: "Aber er hat es nicht gesagt". --217.93.73.135 10:49, 31. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Vergleich zur Cicero-Affäre im Jahre 2005[Quelltext bearbeiten]

Leider hat der Artikel keinen Querverweis zu der Cicero-Affäre des Jahres 2005, obwohl beide Vorfälle sehr ähnlich sind. Der damalige Innenminister Otto Schily (SPD) vermutete, ein Beamter seines Hauses habe Dienstgeheimnisse an das politische Magazin "Cicero" verraten und gab die Ermächtigung zu einem Ermittlungsverfahren wegen Verrats von Dienstgeheimnissen, das die Staatsanwaltschaft aufgrund eigener Entscheidung (Schily war dem Staatsanwalt nicht weisungsbefugt) auch einleitete. Der zuständige Richter ordnete die Durchsuchung der Redaktionsräume von Cicero an.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Durchsuchung und die erfolgten Beschlagnahmen später für verfassungswidrig befunden.

Die Parallelen zur Spiegel-Affäre:

  1. Es ging um Dienstgeheimnisse versus Staatsgeheimnisse
  2. Es wurden Redaktionsräume durchsucht.
  3. Unterlagen von Journalisten wurden beschlagnahmt.

Unterschiede zur Spiegel-Affäre:

  1. Anders als Strauß, der nur informelle Telefonate führte, übte Otto Schily eine echte Amtshandlung aus, um das Ermittlungsverfahren zu ermöglichen, nämlich erließ er als Dienstherr des mutmaßlichen Geheimnisbrechers eine Ermächtigung zur Strafverfolgung.
  2. Das Bundesverfassungsgericht stellte im Falle Cicero einen Grundgesetzverstoß ausdrücklich fest. Anders als in der Spiegel-Affäre, da wurden die Exekutivmaßnahmen später nicht als Verfassungsverstoß angesehen

Obwohl Otto Schily, anders als Strauß,

a) eine formelle Entscheidung als Minister traf, ohne die das Verfahren gar nicht stattgefunden hätte (rechtliches Verfahrenshindernis), und

b) die anschließenden Durchsuchungen vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen wurden, anders als in der Spiegel-Affäre, deren Durchsuchungen rechtens waren,

hat Otto Schily die Sache ohne weiteres überstanden.

Denn der Volljurist Schily verwies von Anfang an darauf, dass Durchsuchungsbeschlüsse Sache der unabhängigen Gerichte seien, mit denen er nichts zu tun habe. Und seine Ermächtigung bedeute nur, dass die Justiz prüfen solle, ob Straftaten vorliegen, und nicht, dass er irgendeine Maßnahme verlange.

Genau das hätte Strauß auch sagen können, nur dass Strauß nicht einmal eine formelle Ermächtigung erteilte.

Hier zeigt sich eben, dass Schily ein hervorragender Jurist ist, anders als der (ebenfalls hochbegabte) Altphilologe und Geschichtslehrer Strauß.

--217.93.74.54 16:21, 31. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Hast du das geschrieben hast selber erdacht oder hast du das irgend wo aus einem Buch?--Sanandros (Diskussion) 21:17, 31. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Habe ich selber geschrieben, und es sind auch meine eigenen selbstentwickelten Gedanken. --2003:D2:7743:824D:7D9B:B20C:601D:5C69 21:05, 1. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Und auch ich habe einen eigenen Gedanken dazu: Im Gegensatz zur Spiegelaffäre wurde hier niemand (sogar für mehrere Monate wie Rudolf Augstein und ein weiterer Redakteur) zu Unrecht in Haft genommen. Sieht irgendjemand hierin einen ernsthaften Beitrag zur Verbesserung DIESES Artikels?--Charkow (Diskussion) 22:05, 1. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Auch in der Spiegel-Affäre wurde niemand "zu Unrecht" in Untersuchungshaft genommen. Wenn heute von "rechtswidriger Untersuchungshaft" gesprochen wird, wie im Wikipedia-Artikel zu Strauß, ist auch das juristisch falsch.
Eine Untersuchungshaft ist "rechtswidrig", wenn der Richter den Haftbefehl nicht hätte erlassen dürfen, z.B. weil
a) die Unschuld erwiesen ist (Beispiel: ein sicheres Alibi wird ignoriert),
b) die vorgeworfene Tat, selbst wenn sie stattfand, verjährt wäre,
c) kein Haftgrund besteht (weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr).
Wird ein Verhafteter, wie Augstein und Ahlers, später nicht verurteilt, ist damit eine frühere Untersuchungshaft nicht automatisch "rechtswidrig" gewesen. Vielmehr kommt es darauf an, ob zum Zeitpunkt des Haftbefehls
a) dringender Tatverdacht und
b) ein Haftgrund vorlag.,
Im Falle Augstein und Ahlers war dringender Tatverdacht gegeben, denn es war zu vermuten, dass die Informationen durch Verrat erlangt waren, Dass kein Verrat vorlag, weil alle veröffentlichten Tatsachen schon woanders publiziert waren, musste erst geprüft werden und stellte sich erst später heraus. Es kommt eben vor, dass jemand wegen dringenden Tatverdachtes verhaftet wird und sich seine Unschuld erst später herausstellt. In solchen Fällen war die Untersuchungshaft nicht "rechtswidrig", und es besteht auch kein Schadenersatzanspruch gegen den Staat. Es wird zwar "Haftentschädigung" gewährt, aber das ist quasi eine Sozialleistung, die mit Schadenersatz nichts zu tun hat. Haftentschädigung ist auch nach oben begrenzt, Schadenersatz nicht. --217.93.74.54 00:39, 2. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Das sind für mich pseudojuristische Nebelkerzen. Ich habe wohlweislich "zu Unrecht" geschrieben, und Sie schreiben hier von "rechtswidrig" - das sind einfach verschiedene Begriffe. Zudem verweise ich noch auf den Passus aus dem Artikel, der sich auf die Verhaftung von Ahlers im Spanien unter Franco bezieht: "Noch in der Nacht wurde Conrad Ahlers, der zusammen mit seiner Frau in Torremolinos im Urlaub war, von der spanischen Polizei verhaftet. Franz Josef Strauß hatte die Verhaftung in einem nächtlichen Anruf über den Madrider Militärattaché Achim Oster im von Diktator Franco regierten Spanien veranlasst.[7] Die Bonner Staatsanwaltschaft stellte später fest, dass er sich damit „objektiv“ der Amtsanmaßung und Freiheitsberaubung schuldig gemacht hatte.[8]" Freiheitsberaubung ist übrigens sowohl umgangssprachlich als auch juristisch sicher ein noch deutlich schwerwiegenderer Vorwurf als rechtswidrig oder zu Unrecht, er scheint mir auch Unrechtsbewusstsein zu unterstellen. --Charkow (Diskussion) 00:54, 2. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Zunächst einmal empfinde ich es als wohltuend, dass Sie jemand sind, der das alberne und spätpubertäre Geduze im Internt unterlässt. Also mit "Zu Unrecht" meinen Sie auch den Fall, dass der Verhaftete später nicht verurteilt worden ist, egal, ob der Haftbefeht bei Erlass zulässig war oder nicht. Meinetwegen. Ich wollte mit meinen Ausführungen auch weniger Ihren Beitrag kritisieren, als vielmehr grundsätzlich darlegen, dass eine Untersuchungshaft nicht allein deshalb unrechtmäßig war, weil später keine Verurteilung erfolgte. Dieser Hinweis war vor allem für weitere Leser gedacht, die in der Spiegel-Affäre oft die falsche Gleichung aufstellen "Augstein wurde nicht verurteilt, also war seine Verhaftung unrechtmäßig". Dass der Anruf von Strauß bei Oster "objektiv" eine Freiheitsberaubung war, stimmt zwar, ermöglicht aber KEINE politische oder moralische Negativ-Bewertung von Strauß, denn er befand sich im "unvermeidbaren Verbotsirrtum", so die Bonner Staatsanwaltschaft in der von Ihnen zitierten Entscheidung. Ein vergleichbares Beipiel dafür ist die bekannte "Putativnotwehr" (lat. putare=glauben). Die Rechtsfigur Putartivnotwehr darf ich (für andere Leser) an einem anderen Beispiel erklären: Ein Polizist wird im Dunkeln mit einer täuschend echt aussehenden Spielzeug-Pistole bedroht und erschießt den Bedroher. Das ist keine echte Notwehr, denn von einer Spielzeugpistole geht keine Gefahr aus. Dennoch ist der Polizist straffrei. Er hat zwar vorsätzlich einen Menschen getötet, glaubte aber, dass dafür ein im Gesetz vorgesehener Erlaubnisfall (nämlich Notwehr) vorläge. Kann man diesen Irrtum nicht vermeiden (im Beispiel konnte der Polizist das nicht), dann ist der Betreffende straffrei (unvermeidbarer Verbotsirrtum). Moralisch ist meines Erachtens ein solcher unvermeidbarer Irrtum nicht vorwerfbar. So auch im Falle Strauß. Kleiner Hinweis am Rande: Die Redewendung "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist ein populärer Rechtsirrtum, natürlich schützen bestimmte Formen der Unwissenheit vor Strafe. --2003:E4:B700:921D:D502:D997:9EEC:F102 20:43, 3. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Mit "zu Unrecht" benutze ich eine nichtjuristische Formulierung und meine damit mehr als nur, dass die Person nicht verurteilt worden ist - auch unter Juristen wird ja von Freispruch 1. oder 2. Klasse gesprochen. Was Ihre Ausführungen zu Putativ-Nowtwehr angeht, so sind diese sicher zutreffend, aber ich teile definitiv nicht Ihre Sichtweise, dass das ein passender Vergleich in Bezug auf das Verhalten von Strauß ist. --Charkow (Diskussion) 21:02, 3. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

"Unschuldsvermutung missachtend"[Quelltext bearbeiten]

Den Grundsatz der Unschuldsvermutung missachtend und das Ergebnis der Ermittlungen bereits vorweg nehmend sagte Bundeskanzler Adenauer im Bundestag .. ist in mehrfacher Hinsicht unpassend:

  • Unschuldsvermutung ist eine Vorgabe, an die sich ein Gericht zu halten hat. Politiker sind daran nicht gebunden. Auf Nachfrage der SPD erklärte Adenauer dann ja auch "Ich sage das", wie dem Artikel zu entnehmen. Also nicht etwa, das sei eine gesicherte Erkenntnis und erwiesen. Das mag man in der Situation für unangemessen halten, der Begriff Unschuldsvermutung passt trotzdem nicht.
  • Adenauer nahm das Ergebnis der Ermittlungen eben nicht vorweg, das war ja bekanntlich ein anderes.
  • WP:KTF: Es scheint sich um eine völlig freihändige Wertung durch WP-Autoren ohne jeden Beleg zu handeln. @Phi: "Niemand widerspricht dem" soll neuerdings als Beleg ausreichen. Leute, im Ernst?

Also bitte: Streichen. Gegenargumente ..? --Anti solidarisch 12:04, 13. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Hab die Formulierung geändert und belegt: Vorverurteilung. OK? --Φ (Diskussion) 13:40, 13. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ja. Besser. --Anti solidarisch 15:17, 13. Apr. 2024 (CEST)Beantworten