Diskussion:Seeaufgabengesetz

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Aktenstapel in Abschnitt Amtliche Abkürzung
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Amtliche Abkürzung[Quelltext bearbeiten]

Wohl völlig zu Recht wurde meine Änderung der Abkürzung, die ich der Bekanntmachung entnahm, zurückgeändert. Neben der Ermächtigung zur Neubekanntmachung gab es keine zu einer Wortlautänderung oder Änderung der Schreibweise. Aus rein sprachlicher Sicht halte ich die Abkürzung SeeaufgG für besser, wenn der Teil vor dem "G" aus dem gleichen Wort (Seeaufgabengesetz) stammt. Daher interessiert mich wirklich, ob die Neubekanntmachung nicht auch als Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers verstanden wurde. Immerhin finden sich im Bundesgesetzblatt viele Berichtigungen, zu denen nicht explizit ermächtigt wurde. Aktenstapel (Diskussion) 15:34, 13. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Ich habe nochmal etwas nachgedacht. Einerseits spricht manches dafür, dass SeeAufgG ürsprünglich aus den Wörtern "Seeschiffahrt" und "Aufgaben" gebildet wurde. Jedoch beziehen sich alle der Bekanntmachung vom 26. Juli 2002 nachfolgenden Änderungsgesetze auf deren Wortlaut, womit dieser vom Gesetzgeber autorisiert, also (soweit nicht geändert) amtlich ist. Deshalb ist die alte Abkürzung nun etwas kleiner in der Infobox dargestellt. Aktenstapel (Diskussion) 17:27, 13. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Ich denke bei dem Thema gehen die Meinungen auseinander. Ich vertrete eher die Meinung, dass alles was Gesetze betrifft ausschließlich vom Bundestag zu kommen hat. Eine schöne Einführung zum Thema Neubekanntmachungen, Berichtigungen etc. gibt http://blog.delegibus.com/2013/07/05/unverbesserlich-philipp-rosler-macht-mit-dem-gwb-was-er-will/ und die diversen Links zu verwandten Beiträgen. Nach meiner Meinung, den Formalismus mal unbeachtet, ist die Schreibweise in der Neubekanntmachung ein offensichtlicher Fehler. Praktisch alle Gesetze und Verordnungen mit "See" im Namen, haben, falls eine amtliche Abkürzung existiert, das Muster "SeeX..." (SeeArbG, SeeSchStrO). "See" ist hier meist keine Abkürzung für z.B. Seeschiffahrt, sondern es ist "die See" im Sinne von "das Meer" bzw. "nicht Binnengewässer". Wie dem auch sei, selbst "ordentliche" Gesetze enthalten so oft Fehler, die meist nie berichtigt werden, weswegen ich denke, dass die Frage ob groß oder klein bei der Abkürzung vergleichweise unbedeutend ist. Ich wollte eigentlich nur auf die Thematik hinweisen und würde die überall gebräuchliche Schreibweise SeeAufgG bevorzugen. --91.66.5.214 21:01, 13. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Danke für den Hinweis. Ich habe die kleinere Darstellung in eine normale umgewandelt und weise auf die wahrscheinlich überwiegende Verwendung der Abkürzung SeeAufgG hin. Übrigens verwendet beck-online die Abkürzung in der Form der Bekanntmachung (und lässt die Historie des Gesetzes auch erst mit dieser beginnen). Einen Hinweis, dass diese Änderung nicht konstitutiv erfolgte, habe ich eingefügt. Aktenstapel (Diskussion) 15:13, 15. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Noch ein Zitat: ⟨Handbuch der Rechtsförmlichkeit Rn. 879⟩ In der Neufassung ist der zu dem maßgeblichen Stichtag geltende authentische und einwandfreie Wortlaut des Gesetzes oder der Rechtsverordnung wiederzugeben. Bei der Neufassung dürfen nur die zuvor förmlich beschlossenen und verkündeten Änderungen berücksichtigt werden (Rn. 698).
Ungeachtet dessen werden im Wortlaut die geltende Rechtschreibung (Rn. 47) und die Vorgaben zum Ausschreiben der Gliederungseinheiten „Absatz“ und „Nummer“ (Rn. 196) berücksichtigt.
Es ist schwer nachzuweisen, dass es sich nicht um eine Berücksichtigung der neuen Rechtschreibung handelt. Oder ist bereits Rn 879 ein Angriff auf die Demokratie? ;-) Aber ja, das zitierte Blog mag ich. Aktenstapel (Diskussion) 15:41, 15. Aug. 2014 (CEST)Beantworten