Diskussion:Philipp Wilhelm (Brandenburg-Schwedt)

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Philipp Wilhelm war Halbbruder von Friedrich III. (ein gemeinsamer Elternteil). Ein Stiefbruder ist ein in die Ehe mitgebrachter Bruder eines Elternteils, mit dem man nicht blutsverwandt ist. Das sind Kinder, die von beiden Ehegatten aus einer Vorehe mitgebracht wurden. Patroklos