Diskussion:Offizier (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Asperatus in Abschnitt "Offizier (Deutschland)"
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Vorgesetztenverordnung[Quelltext bearbeiten]

Ich verstehe den Hinweis auf die Verwechselungsgefahr bei Einzelnachweis 6 nicht: Die „Vorgesetzenverordnung“ (Bundesrechtsverordnung) ist in der ZDv 14/5 abgedruckt. Es handelt sich um den identischen Text. Was gibt es da zu verwechseln?--Bungert55 (Diskussion) 14:16, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten

in der ZDv 14/5 ist die VorgV zwar drin, aber unter Ziffer/Seite D301. Gemeint ist hier aber die erläuterende Einführung in Ziffer/Seite A12 der ZDv 14/5 mit dem Kapitelnamen Vorgesetztenverordnung. Ich weiß jetzt nicht wirklich wieso das jetzt so in dieser Art und Weise ultragenau aufgeführt ist (das zieht sich ja durch alle entsprechende Artikel), entsprach aber glaube ich (wenn ich micht richtig erninnere) dem Wunsch eines Nutzers in der Disk zu Dienstgrade der Bundeswehr, der auf die Verwechslungsgefahr zwischen diesen beiden Quellen hingewiesen hat (genauso übrigens auch auf die "beide" Soldatengesetze (ZDv 14/5 vs. eigtl Soldatengesetz). Ich halte den extra Hinweis jetzt zwar auch etwas uber-pingelig (wo doch die Seite explizit angegeben ist), aber du zeigst ja, dass der Nutzer vielleicht doch etwas richtiges gefordert hat ;-) --TUBS 16:14, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Danke für die schnelle Antwort. Mag sein, dass das alles so richtig ist. Als jemand, der – wie die meisten Nutzer von WP – keinen direkten Zugriff auf die ZDv 14/5 hat, scheint mir nach reiflicher Überlegung der ganze EN 6 überflüssig, da der EN 7 den gleichen Sachverhalt hinreichend belegt und für jedermann nachprüfbar ist.--Bungert55 (Diskussion) 16:44, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Ich glaube in z.B. Dienstgrade der Bundeswehr beruht der Satz "Im Gegensatz zum früheren Wehrrecht, das die Vorgesetzteneigenschaft an den Dienstrang (vgl. Dienstgrade der Wehrmacht) knüpfte, beruht die Vorgesetzteneigenschaft in der Bundeswehr vor allem auf der Dienststellung des Soldaten" vor allem auf einer ähnlichen Aussage/Einschätzung in ZDv 14/5 A 12 - dient dort also als Einzelnachweis dieser erstmal für den Laien verblüffenden Aussage. Hier in Offizier (Deutschland) ist der Verweis in der Tat - volle Zustimmung - nicht unbedingt nötig - er ist wohl einfach mit rüber gerutscht. Schaden tut er auch nicht. Sicher ist er für denjenigen auch interessant, der das Wesentliche der VorgV zusammengefasst haben möchte und nicht so gerne Gesetzestexte liest (dafür reicht aber auch der Klick auf Vorgesetztenverordnung), aber wie gesagt: wenn du ihn rausnimmst, dann werde ich dich nicht aufhalten. PS: zur Verfügabrkeit: ich zitiere nur aus ZDv die im Internet öffentlich gemacht wurden (ich find die ZDv 14/5 nur gerade nicht online). Alles andere wäre ja vermutlich auch (meist) untersagt. --TUBS 17:09, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Einleitungssatz[Quelltext bearbeiten]

Die Einleitung müsste m.E. deutlich ausführlicher sein. In der jetzigen Reduzierung ist die Definiton fast inhaltsleer bzw. sogar falsch.

  • die die höchsten Dienstgrade führen : das ist für Fähnriche oder auch Leutnante wohl sicher eine unzutreffende Beschreibung.
  • und auf allen Ebenen: Was für alle Ebenen? Auf der Ebene einer Gruppe gibt es gar keine Offiziere und auf der Ebene eines Generalstabes sind manche Offiziere (z. B. Leutnante) eher das Fußvolk und kaum jemandes Vorgesetzte.
  • häufig fachlich und truppendienstlich Soldaten anderer Dienstgradgruppen vorgesetzt sind: eine Nullausage, da dies auf die Angehörigen praktisch jeder Dienstgradgruppe genau so zutrifft. Fachlich ist ein einfacher Sanitätssoldat oder ein Feldjäger auch Soldaten anderer Dienstgradgruppen vorgesetzt und truppendienstlich ist ein PUO auch anderen Dienstgradgruppen vorgesetzt.

Im Grunde enthält die Einleitung einzeln und in der Summe keine hinreichenden Merkmale zur Beschreibung des Offiziersstandes.--WerWil (Diskussion) 21:19, 8. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Stimmt, ich werde versuchen, das zu verbessern. Darüber hinaus ist der Artikel lückenhaft, es fehlen Abschnitte z. B. zum Offizier der Wehrmacht oder der Reichswehr.--Bungert55 (Diskussion) 12:31, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Bayern - das wahre Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Warum gibt es eigentlich eine versprengte Aussage zu Bayern von 1890? Das ist doch völlig willkürlich. Da könnte nun auch was zu Hessen-Nassau von 1628, Oldenburg von 1813 oder welches deutsche Territorium auch immer zu irgend einem Detail zu irgend einer Zeit stehen.--WerWil (Diskussion) 18:49, 19. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

"Offizier (Deutschland)"[Quelltext bearbeiten]

Gab es vor 1949 keine Offiziere in Deutschland? Wenn nein, in welchem WP-Artikel werden diese behandelt. --Georg Hügler (Diskussion) 08:46, 23. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Meines Wissens explizit noch nirgends.--Asperatus (Diskussion) 10:53, 23. Feb. 2020 (CET)Beantworten