Diskussion:Malwa Forest

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Falkmart in Abschnitt Link
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Das Bild „LogMax Harvesteraggregat 5000D“ im Abschnitt Geschichte

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Hallo, da dort so ein Aggregat als „Arbeitskopf“ bezeichnet wird, könnte man hier die beiden Begriffe nebeneinander stellen. Das würde helfen, den Fachbegriff allgemeinverständlich zuzuordnen. --87.147.182.110 14:36, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Meines Erachtens sollte zum Thema Harvesteraggregat / -kopf / -prozessor mal ein eigener Artikel erstellt werden. Mache ich vielleicht auch mal, aber solange solche Typen wie Bahnmoeller ihrer destruktiven Arbeit nachgehen, habe ich dazu echt keine Lust mehr. Aber vielleicht schreibt ja Wiki-Typ Bahnmoeller etwas dazu - der scheint sich ja mit dem Thema richtig gut auszukennen, oder? Und mal konstruktive Arbeit abliefern, WÄRE - im Gegensatz zu sonst - JA AUCH MAL WAS POSITIVES, GELLE! Michael KR (Diskussion) 20:27, 13. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Nutzfahrzeughersteller

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ist eine unbewiesene Behauptung - ist schon klar, das die Kategorie verlinkt wird, weil einziger Behaltensstrohhalm. --Bahnmoeller (Diskussion) 10:56, 20. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Du erzählst Unsinn - schon der Blick auf die Startseite von Malwa zeiht jede Menge Nutzfahrzeuge ■ Wickipädiater📪15:09, 20. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Wir lernen etzt erst einmal den Unterschied zwischen Nutzfahrzeug und Flurförderzeug. --Matthiasb – (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 17:46, 20. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Hallo Matthiasb, dann fang schon immer mal an und ließ mal den Artikel Nutzfahrzeug bis zum Ende. Wer sagt dort, dass ein Flurförderfahrzeug kein Nutzfahrzeug sein kann? Und warum sind dann da Gabelstapler in Schrift und Bild enthalten? Was ist denn am Eingangssatz von Nutzfahrzeug unklar und nicht auf einen Rückezug anzuwenden? Gruß, --Druschba 4 (Diskussion) 18:06, 20. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Hallo Matthiasb, Kategorie:Flurförderzeug ist doch Unterkategorie von Kategorie:Nutzfahrzeuge. Da es (noch) keine Spezialkategorie Kategorie:Flurförderzeughersteller gibt, warum sollte dann dieser Artikel nicht in deren Oberkategorie Kategorie:Nutzfahrzeughersteller? Grüße, --Rainyx (Diskussion) 20:18, 20. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ein Harvester und Forwarder zählt zu den Gabelstaplern? Das meinst Du jetzt nicht ernst ■ Wickipädiater📪20:31, 20. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Und Linde Material Handling, die ja Spezialisten für Gabelstapler etc. Sind sin auch in die Nutzfahrzeugherstellerkat eingeordnet, denn auch ein Gabelstapler ist ein Nutzfahrzeug ■ Wickipädiater📪20:51, 20. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Es heißt Flurförderzeug und nicht Flurförderfahrzeug; weil Flurförderzeugs zwingend innerbetrieblich eingesetzt werden und Nutzfahrzeuge Fahrzeuge sind, die demn Einsatz au öffentlichen Straßen dienen, ist die Einordnung Kategorie:Flurförderzeug unter Kategorie:Nutzfahrzeuge falsch. Man muß sie also in die Kategorie:Fahrzeug setzen. Sinngemäß gilt das für die jeweiligen Herstellerkategorien. Weiteres Uterscheidungsmerkmal: für Gabelsapler und Co. braucht man innerbetrieblich keinen Kraftfahrzeugführerschein, sondern einen Flurfördermittelschein. --Matthiasb – (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 21:07, 20. Mär. 2021 (CET) PS: Kategorie:Nutzfahrzeuge ist eine Themenkategorie und keine Objektkategorie.Beantworten
Und nach Deiner These wird ein Holzvollernter innerbetrieblich eingesetzt. Aha ■ Wickipädiater📪21:47, 20. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Jetzt fängt es an ganz bunt durcheinander zu werden.
Für die Bauart und die Zuordnung ob NFZ oder nicht ist es unerheblich, wo das Fahrzeug eingesetzt wird. Ein Lkw bleibt ein Lkw und damit ein Nutzfahrzeug, auch wenn er nur auf dem Betriebsgelände hin- und herfährt. Das ändert nichts daran, dass es sich um einen Lkw handelt. Und ein Flugzeug wird auch nicht plötzlich ein Flurförderzeug, sobald ich es nur innerbetrieblich von einer Ecke der Halle in eine andere schiebe, ohne es zu fliegen.
Das Thema Fahrerlaubnis und Flurfördermittelschein sind Äpfel und Birnen. Sie betreffen unterschiedliche Verkehrsbereiche, nämlich innerbetrieblich vs. öffentlicher Straßenverkehr, und werden auch von verschiedenen Verordnungen abgefangen (StVO bzw. FeV und Berufsgenossenschaft) Das begründet keine Fahrzeugzuordnung nach Baumerkmalen.
- Will man Gabelstapler und co. im öffentlichen Straßenverkehr fahren, braucht es eine Fahrerlaubnis wie beim gewöhnlichen Nutzfahrzeug (hier je nach Größe Klasse L oder T, bei höheren Geschwindigkeiten ggf. C(1)).
- Genauso gibt es Nutzfahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr fahrerlaubnisfrei sind (Stichwort: 6-km/h-Regelung).
- Es gibt genug Flurförder(fahr)zeuge, die auch innerbetrieblich keinen Flurfördermittelschein brauchen, z. B. der gewöhnliche handbetriebene Palettenwagen, der im Artikel abgebildet ist.
Nutzfahrzeuge sind gemäß der Definition vom Statistischen Bundesamt Kraftfahrzeuge, die der Personen- oder Güterbeförderung dienen, abzüglich Pkw und Motorräder. Machen wir mal einen Check in Bezug auf Rückezüge:
- Kraftfahrzeug? Fahrzeug mit Motor und Antrieb, ist nicht schienengebunden. Ja.
- Transport von Gütern? Aber sicher.
- Pkw oder Motorrad? Augenscheinlich nein.
Weiter sehe ich keinerlei Anhaltspunkte die darlegen würden, dass Flurförder(fahr)zeuge nicht auch Nutzfahrzeuge sein können. Es ist richtig, dass nicht jedes Flurförderzeug ein NFZ sein muss. Der Palettenwagen ist es nicht, weil kein Kraftfahrzeug. Ein Gabelstapler kann sehr wohl ein NFZ sein. Gruß, --Druschba 4 (Diskussion) 22:22, 20. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Was mit „hydrostatische / mechanische Getriebe“ gemeint sein könnte …

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… wäre eine Getriebekombination, die sowohl hydrostatische, als auch mechanische Komponenten beinhaltet. Diese Beschreibung auf „hydrostatische und mechanische Getrieben“ zu ändern wäre dann falsch. --84.190.207.221 13:01, 20. Mär. 2021 (CET)Beantworten

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https://forstholztechnik.de/malwa/ --Falkmart (Diskussion) 08:51, 21. Mär. 2021 (CET)Beantworten