Diskussion:Law and Economics

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Artikel Law and Economics[Quelltext bearbeiten]

Law and Economics nennt man einen bestimmten Zweig der Rechtstheorie/Rechtsphilosophie. Er entwickelte sich im Laufe des 20. Jahrhunderts in den USA,wo Law and Economics mittlerweile eine der einflussreichsten Strömungen darstellt. Sie breitete sich aber auch in anderen angelsächsischen und kontinental-europäischen Ländern innerhalb der rechtswissentschaftlichen Forschung aus. Auch in Deutschland beschäftigen sich ein immer größerer Kreis von Rechtswissenschaftlern mit Law and Economics. Richard Posner gilt als einer der Begründer dieses Denksystems. Wegbereiter waren auch berühmte Ökonomen wie z. B. Ronald Coase. Mittlerweile ist die Komplexität innerhalb diese Systems enorm gewachsen, zahlreiche Theorien haben sich herausgebildet.

Als wichtigstes Prinzip von Law and Economics lässt sich das Streben nach "Effizienz" im Recht nennen. Ökonomische Analyse, Theorie und Methodik werden für Überlegungen über optimale Gesetzgebung und Rechtssysteme eingesetzt. Die wirtschaftlichen Folgen und nachfolgenden Kosten gelten als wichtigster Maßstab zur Prüfung von Gesetzen und Organisationsstrukturen im Recht.

  • Richard Posner: Economic Analysis of Law. 6. Auflage. Aspen, 2002, ISBN 0735534748.
  • Hans-Bernd Schäfer, Claus Ott: Lehrbuch der ökonomischen Analyse des Zivilrechts. 4. Auflage. Springer, Berlin 2005, ISBN 3540228055


Kategorie:Wirtschaft]]
Kategorie:Rechtsphilosophie]]
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Artikel Ökonomische Rechtsanalyse[Quelltext bearbeiten]

Die ökonomische Analyse des Rechts untersucht das Recht mit Hilfe ökonomischer Erkenntnisse. Die konkreten Ausgestaltung von Recht werden wirtschaftswissenschaftlich analysiert und ggf. bewertet. Es stellen sich folgende Fragen: Ist eine Rechtsnorm ökonomisch sinnvoll? Was bewirkt ein Rechtssatz? Warum ist der Rechtssatz so wie er ist?

Begründer dieser Disziplin ist Richard Posner (Economic Analysis of Law).

Schäfer/Ott, Lehrbuch der ökonomischen Analyse des Zivilrechts.

Kategorie:Wirtschaftstheorie]]

Artikel Ökonomische Analyse des Rechts[Quelltext bearbeiten]

Die ökonomische Analyse des Rechts stellt neben

  • soziologischen,
  • philosophischen oder
  • psychologischen

Untersuchungen eine weitere Analysemethode des Rechts dar. Dabei bilden bestimmte Verhaltensannahmen' den Ausgangspunkt. Diese erlauben dem Beobachter Aussagen über die aus den untersuchten Normen resultierenden Wirkungen. Darüber hinaus werden in einem weiteren Schritt die aus positiver Analyse gewonnenen Ergebnisse unter Zuhilfenahme des Effizienzkonzeptes normativ bewertet.

Terminologisch wird die ökonomische Analyse des Rechts nicht einheitlich abgegrenzt. Die Spanne reicht von Definitionen wie die „Überprüfung des Rechts auf seine wirtschaftlichen Auswirkungen“ oder das „Erforschen von Entscheidungswirkungen und Verteilungsfolgen von Rechtsetzungen“ bis zu Definitionen, nach denen sich die ökonomische Analyse des Rechts „dem Verständnis und der Würdigung eines historischen, gegenwärtigen oder geplanten Rechtsbereiches unter Berücksichtigung ökonomischer Sprache und Modelle und darauf basierender Hypothesen“ widmet.

Ursprünge[Quelltext bearbeiten]

Die Ursprünge der ökonomischen Analyse des Rechts gehen zurück bis zu den Klassikern. Schon Smith beschrieb in seinem berühmten Werk „An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations“ die Anreizwirkung von Gesetzen. Sein Zeitkollege Hume sah Gesetze in einer Welt knapper Ressourcen als ein Ensemble von Prinzipien, die die Wirtschaftssubjekte befolgen, um Kooperationen zu ermöglichen. Auch Bentham untersuchte, wie sich Akteure angesichts rechtlicher Anreize verhalten und evaluierte die Ergebnisse nach dem Kriterium der sozialen Wohlfahrt. All diese Untersuchungen führten jedoch zu keiner systematischen Rechtsanalyse mit Hilfe ökonomischer Verhaltensannahmen.

Erste Welle[Quelltext bearbeiten]

Erst im 19. Jahrhundert wurde der Versuch unternommen, ein derartiges Rechtsverständnis zu erreichen. Marx und andere Vertreter kritisierten die bis dahin vorherrschende Auffassung, dass Eigentumsrechte naturrechtlich unbeeinflussbar gegeben sein. Sie kamen zur Erkenntnis, dass Eigentumsrechte gemäß ökonomischen und sozialen Gegebenheiten zugewiesen werden und deshalb durch Rechtsgestaltung modifizierbar sind.

Zweite Welle[Quelltext bearbeiten]

Der Durchbruch der auch als law and economics approach bezeichneten Forschungsrichtung gelang erst mit der „zweiten Welle“ in den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Eingeleitet wurde die zweite Welle durch den berühmten Aufsatz von Coase „The Problem of Social Cost“. Hier zeigte er, dass staatliche Interventionen nicht immer effizient sind. Sind Eigentumsrechte frei transferierbar und existieren keine Transaktionskosten, so werden unabhängig von der Erstzuordnung der Ressourcen die Marktkräfte eine effiziente Umverteilung bewirken.

Methodisch bedient sich die ökonomische Analyse des Rechts des ökonomischen Verhaltensmodells als Instrument der Folgenermittlung sowie wohlfahrtsökonomischer Effizienzkriterien als Instrument der Folgenbewertung.

Folgenermittlung[Quelltext bearbeiten]

Das ökonomische Verhaltensmodell beschreibt einen rational und eigennützig handelnden Modellmenschen, den so genannten homo oeconomicus. Dieses Verhaltensmodell wurzelt in der Neoklassik, als angenommen wurde, dass sich die Wirtschaftssubjekte rational verhalten, vollständig informiert sind, Eigentumsrechte umfassend definiert sind und es keine Transaktionskosten gibt.

Folgenbewertung[Quelltext bearbeiten]

Der wesentliche Vorteil des ökonomischen Verhaltensmodells ist, dass es das Verhalten vorhersehbar macht. Daher können durch die Prognose des individuellen Verhaltens die Folgen der Gesetzesänderung bestimmt werden. Im nächsten Schritt wird dann diese Gesetzesänderung bewertet. Dies geschieht mit dem Kriterium der Effizienz, wobei unter Effizienz zumeist die Pareto-Effizienz oder die Effizienz im Sinne von Kaldor/Hicks verstanden wird.

Posner: Economic Analysis of Law

Siehe auch: Posner

http://encyclo.findlaw.com/

Artikel Rechtsphilosophie#Ökonomische_Analyse_des_Rechts[Quelltext bearbeiten]

Unter dem Namen „Ökonomische Analyse des Rechts“ oder „Ökonomische Theorie des Rechts“ hat sich eine neue Richtung der Rechtstheorie etabliert, die vor allem in den USA weit verbreitet ist. Sie ist dort unter der Bezeichnung Law and Economics bekannt geworden. Ihr Gegenstand ist die Anwendung der ökonomischen Theorie auf das Recht. Vor allem in den letzten 10–15 Jahren hat die Zahl der Veröffentlichungen zu dieser Richtung auch in deutscher Sprache insbesondere im Wirtschaftsrecht deutlich zugenommen.

Begründet wurde die Theorie von den amerikanischen Ökonomen Ronald Coase („The Problem of Social Costs“, Journal of Law and Economics 3 [1960], p. 1 ff) und Richard Posner („Economic Analysis of Law“, 1973, 1st ed., Boston: Little Brown).

Rechtliche Entscheidungen werden hiernach – analog zu ökonomischen Entscheidungen – einem rationalen Kosten-Nutzen-Kalkül unterworfen. Im Mittelpunkt der Theorie steht der rein rational handelnde Homo oeconomicus, der seinen Nutzen unter Zugrundelegung eines widerspruchsfreien Satzes von Präferenzen, derer er sich bewusst ist, optimiert. Dazu verfügt er über eine mehr oder weniger umfassende Kenntnis der Umstände, unter denen er seine Entscheidung trifft. Je mehr er weiß, desto „sicherer“ ist er, je weniger er weiß, desto mehr handelt er „unter Unsicherheit“.

Ein derart rational handelnder Mensch wird auch Entscheidungen im rechtlichen Bereich einem strengen Kosten-Nutzen-Prinzip unterordnen. Er wird beispielsweise nur dann einen Prozess führen, wenn er das Ziel, das er damit verfolgt, nicht auf effizientere Weise erreichen kann. Effizienz meint hierbei das Verhältnis von eingesetzten Mitteln (Ressourcen, Faktoren) zu dem konkreten bezweckten Erfolg. Wenn es billiger ist, beispielsweise ein Feld durch das Aufstellen eines Zauns vor dem Abgrasen durch Schafe zu schützen, die auf der benachbarten Weide gehalten werden, als hierzu einen Prozess gegen den Nachbarn zu führen, so wird der ökonomisch rational Handelnde den Zaun aufstellen. Genauso kann die ökonomische Analyse kann etwa zur Prüfung dienen, ob eine gesetzgeberische Maßnahme effizient sein wird, d.h. ob sie sich eignet, ihr Ziel zu erreichen. Im Umweltrecht zB sollen Verschmutzer, die (mit Blick auf Bilanzen oder Kontostand) rein ökonomisch kalkulieren, zur Verhaltensänderung gebracht werden. Die ökonomische Analyse würde an eine umweltrechtliche Norm etwa die Frage stellen: sind für den Verschmutzer die Gesamtkosten bei Normverstoß, multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit, zur Rechenschaft gezogen zu werden, deutlich höher ist als die Gesamtkosten zur Normbefolgung, d.h. zur Reinhaltung der Umwelt? Wenn nein, wird sich die ökonomische Fehlkonstruktion der Norm an mangelnder Qualität der Umwelt ablesen lassen.


In normativer Hinsicht fordert die ökonomische Theorie des Rechts die Steigerung der allgemeinen Wohlfahrt mit den Mitteln des Rechts. Nur diejenige Rechtsordnung ist legitim und „richtig“, die der allgemeinen Wohlfahrt förderlich ist. Ausgangspunkt ist hierbei die Wohlfahrtsökonomik der sogenannten „Chicago School“. Insoweit wird „Effizienz“ über den einzelnen Fall hinaus „als Rechtsprinzip“ (so der Titel einer Monographie von Eidenmüller, 1995) verstanden. Effizienz im ökonomischen Sinne ist die wichtigste Forderung an die gesamte Rechtsordnung. Das Recht hat demnach einen ganz bestimmten gesellschaftlichen Zweck, nämlich volkswirtschaftlich nützlich zu sein. Folgerichtig hält Posner nur eine solche Eigentumsordnung für legitim, die dafür sorgt, dass ökonomische Güter denjenigen zufließen, die daraus den größten ökonomischen Nutzen aus volkswirtschaftlicher Sicht ziehen können – insbesondere unabhängig von der sozialen Bedürftigkeit des einzelnen.

Anwendungsbereiche der ökonomischen Analyse[Quelltext bearbeiten]

Insoweit kann die ökonomische Theorie als präskriptive/ normative Entscheidungshilfe in Einzelfallentscheidungen dienen, sowohl für den Betroffenen (soll er Klage erheben/ sich verklagen lassen?, soll er eine Straftat begehen?) als auch für Entscheidungen des Richters (soll er der Klage stattgeben oder sie abweisen?) oder der Verwaltung. So wird der „Nutzen“ auch in der „Juristischen Begründungslehre“ von Koch/ Rüßmann zur Auswahl zwischen Entscheidungsalternativen diskutiert.

Besonders bedeutsam ist der wirtschaftliche Aspekt für den Gesetzgeber, der eine allgemeine Regel setzen will, die sich auf die gesamte Gesellschaft auswirken wird.

Der „Nutzen“ der Risikoverteilung im Haftungsrecht (insbesondere bei Unfallschäden im Deliktsrecht, bei der Gefährdungshaftung, beim gutgläubigen Erwerb oder bei Leistungsstörungen im Vertragsrecht) ist leichter zu untersuchen – und betreffende Reglungen dementsprechend zu begründen – als etwa der „Nutzen“ einer Ehescheidung, unabhängig davon ob man sie aus der Sicht eines Ehegatten oder aus der Sicht des Richters betrachtet. Die ökonomische Theorie des Rechts hat folgerichtig vor allem im Wirtschaftsrecht Anwendung gefunden. Bekannt geworden ist etwa die Untersuchung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Michael Adams (Betriebsberater [BB], 1989, 781), der das AGB-Gesetz unter dem Gesichtspunkt der zwischen den Parteien „asymmetrisch“ verteilten/ verfügbaren Information beim Vertragsschluß untersucht.

Kritik an der ökonomischen Analyse[Quelltext bearbeiten]

Die ökonomische Theorie des Rechts ist – auch in den USA – beachtlicher Kritik ausgesetzt.

Ihr wird entgegengehalten, sie übersehe, dass Menschen auch nach nicht-ökonomischen Rationalitätskalkülen handeln. Sie blende wichtige Gesichtspunkte aus, indem sie sich auf ökonomische Aspekte als allein sinnvolle bzw. empfehlenswerte Handlungsmotivation beschränke. Es sei eine empfindliche Verkürzung in der Sache, den Inhalt des Rechts und die Legitimität seiner Geltung allein auf den Aspekt der wirtschaftlichen Effizienz zurückführen zu wollen. Aspekte, die in diesem Modell nicht abzubilden seien, seien etwa das Rechtsgefühl (von dem Ernst Blochs Rechtsphilosophie ausgeht) oder der Wunsch nach einem Zuwachs an (politischer, wirtschaftlicher, zwischenmenschlicher) Macht durch die Gestaltung von Rechtsbeziehungen oder durch das Führen von Verfahren. Einem religiös geprägten Menschen dagegen komme es nicht auf die Maximierung seines ökonomischen Nutzens, sondern der Gottgefälligkeit seines Handelns an. Vertreter der ökonomischen Analyse des Rechts entgegnen, dass Zweck-Mittel-Kalküle in anderen Gesellschaftsbereichen dem ökonomischen ähnelten. Die Kritiker bestreiten, dass sich diese Kalküle wie das ökonomische mathematisch abbilden ließen, weil ihnen ein dem Geld vergleichbares abzählbares Medium fehle.

Offen bleibe auch, wessen „Nutzen“ jeweils als Maßstab dienen solle und in welcher Weise er zu messen wäre.


Beitrag Walter Ernst[Quelltext bearbeiten]

Die ökonomische Analyse des Rechts ist ein Vorläufer zahlreicher weiterer interdisziplinärer Felder zur Abrundung der rechtlichen Argumente.

Außer der ökonomischen Analyse sind denkbar - und teils in Gestalt verschiedener "Interessen" im Recht selbst oder außerhalb in Grundlagenfächern bereits berücksichtigt die - medizinische Analyse des Rechts - biologische Analyse des Rechts - pädagogische Analyse des Rechts - politische Analyse des Rechts ("legal realism") - familiäre Analyse des Rechts (Rechtssoziologie) - historische Analyse des Rechts (Rechtsgeschichte) - künstlerische Analyse des Rechts (ius est autem ars..., Recht und Kunst) - religiöse Analyse des Rechts (offenbartes Recht; Kritik des weltlichen Rechts nach religiösen Standards) - philosophische Analyse des Rechts (Rechtsphilosophie) und einige mehr.

Oft kommt es auf die Reihenfolge an: ob man juristische Analyse der Religion betreibt oder religiöse Analyse der Philosophie, ökonomische Analyse des Rechts oder juristische Analyse der Ökonomie, es gibt viele Möglichkeiten, und man befindet sich jeweils in verschiedenen Rationalitätsbereichen der Gesellschaft. Alle Bereiche durchdringen sich teilweise - oder sie sollten es m.E. jedenfalls tun. Andernfalls droht ein Totalitarismus, etwa einer der Religion (Gottesstaat) oder der Politik (Diktatur). Gegen Rationalität in Form der EAL ist grundsätzlich nichts einzuwenden, ebensowenig wie gegen Politik oder Religion. Nur: die ökonomische Analyse kann die Zwecke nicht selbst bestimmen, nur Wege zum Ziel optimieren (Effizienz). Diese Wege können überallhin führen; mit Effizienz legt man sie schneller zurück. Die "biologische Analyse des Volkskörpers" im Nationalsozialismus führte mit grausamer Effizienz in den Abgrund. Effizienz ist nicht alles.

Als ökonomische Ausprägung der allgemeineren Rationalität von Zweck und Mittel darf außerdem auch die öAdR nicht vergessen, dass die Grundlagen der Rationalität selbst irrational sind (diese Erkenntnis mit Betonung des "trotzdem" der Rationalität: Popper; mit Betonung der Irrationalität: Foucault). Auch gerät die öAdR in die Gefahr, ein in den Wirtschaftswissenschaften selbst seit längerem fragwürdiges Modell des "homo oeconomicus" juristischen Entscheidungen zugrundezulegen.

--Walter Ernst 87.193.11.51 18:52, 18. Feb 2006 (CET)


Artikel en:Law and Economics[Quelltext bearbeiten]

Law and economics, or Economic analysis of law, is the term usually applied to an approach to legal theory that incorporates methods and ideas borrowed from the discipline of economics. Historically, it has been strongly tied to the University of Chicago.

Relationship to Other Disciplines and Approaches[Quelltext bearbeiten]

As used by lawyers and legal scholars, the phrase "law and economics" refers to the application of the methods of economics to legal problems.

Because of the overlap between legal systems and political systems, some of the issues in law and economics are also raised in political economy and political science. Most formal academic work done in law and economics is broadly within the Neoclassical tradition. Approaches to the same issues from Marxist and critical theory/Frankfurt School perspectives usually do not identify themselves as "law and economics." For example, research by members of the critical legal studies movement considers many of the same fundamental issues as does work labeled "law and economics". The one wing that represents a non-neoclassical approach to "law and economics" is the Continental (mainly German) tradition that sees the concept starting out of the Staatswissenschaften approach and the German Historical School of Economics; this view is represented in the Elgar Companion to Law and Economics (2nd ed. 2005) and - though not exclusively - in the European Journal of Law and Economics. Here, consciously non-neoclassical approaches to economics are used for the analysis of legal (and administrative/governance) problems.

Origin and History[Quelltext bearbeiten]

As early as in the 18th century, Adam Smith discussed the economic effect on mercantilist legislation. However, to apply economics to analyze the law regulating nonmarket activities is relatively new. In 1961, Ronald Coase and Guido Calabresi independently from each other published two groundbreaking articles: "The Problem of Social Cost" (Coase, Journal of Law & Economics Vol.3, No.1 (1960) (This issue was actually published in 1961)) and "Some Thoughts on Risk Distribution and the Law of Torts" (Calabresi, Yale Law Journal, Vol.70 (1961)). This can been seen as the starting point for the modern school of law and economics (see Richard Posner, The Economics of Justice 1983, p.4).

In the early 1970's, Henry Manne (a former student of Coase) set out to build a Center for Law and Economics at a major law school. He began at Rochester, worked at Miami, but was soon made unwelcome, moved to Emory, and ended at George Mason. The latter soon became a center for the education of judges--many long out of law school and never exposed to numbers and economics. Manne also attracted the support of the John M. Olin Foundation, whose support accelerated the movement. Today, Olin centers (or programs) for Law and Economics thrive at Harvard, Yale, Chicago, Stanford, Georgetown, Michigan, and more.

Positive and Normative Law and Economics[Quelltext bearbeiten]

Economic analysis of law is usually divided into two subfields, positive and normative.

Positive Law and Economics[Quelltext bearbeiten]

Positive law and economics uses economic analysis to predict the effects of various legal rules. So, for example, a positive economic analysis of tort law would predict the effects of a strict liability rule as opposed to the effects of a negligence rule. Positive law and economics has also at times purported to explain the development of legal rules, for example the common law of torts, in terms of their economic efficiency.

Normative Law and Economics[Quelltext bearbeiten]

Normative law and economics goes one step further and makes policy recommendations based on the economic consequences of various policies. The key concept for normative economic analysis is efficiency. The weakest concept of efficiency used by law and economics scholars is Pareto efficiency. A legal rule is Pareto efficient if it could not be changed so as to make one person better off without making another person worse off. (By weak, economists mean that Pareto efficiency makes very few normative assumptions, not that it is supported by weak arguments.) A stronger conception of efficiency is Kaldor-Hicks efficiency. A legal rule is Kaldor-Hicks efficient if it could be made Pareto efficient by a side payment.

Important Scholars[Quelltext bearbeiten]

Many important figures in law and economics have been associated with The Law School at the University of Chicago. These include the Nobel Prize winning economists Ronald Coase and Gary Becker, Richard Posner (currently a judge on the United States Court of Appeals for the Seventh Circuit) and William Landes. Guido Calabresi also played a seminal role. His 1970 book, The Costs of Accidents: A Legal and Economic Analysis, had an enormous impact on modern thought on the subject.

Influence of the Law and Economics Movement[Quelltext bearbeiten]

In the United States, economic analysis of law has been extremely influential. Judicial opinions utilize economic analysis and the theories of law and economics with some regularity. The influence of law and economics has also been felt in legal education. Many law schools in North America, Europe, and Asia have faculty members with a graduate degree in economics. In addition, many professional economists now study and write on the relationship between economics and legal doctrine.

Criticisms of Law and Economics[Quelltext bearbeiten]

Despite its influence, the law and economics movement has been criticized from a number of directions. This is especially true of normative law and economics. Because most law and economics scholarship operates within a neoclassical framework, fundamental criticisms of neoclassical economics have been applied to work in law and economics. Within the legal academy, law and economics has been criticized on the ground that rational choice theory in economics makes unrealistic simplifying assumptions about human nature (see rational choice theory (criminology)); Posner's application of law and economic reasoning to rape and sex [1] may be an example of this. Liberal critics of the law and economics movements have argued that normative economic analysis does not capture the importance of human rights and concerns for distributive justice. Some of the heaviest criticisms of the "classical" law and economics come from the critical legal studies movement, in particular Duncan Kennedy[2] and Mark Kelman.

Law and economics has adapted to some of these criticisms (see "contemporary developments," below). One critic, Jon D. Hanson of Harvard Law School, argues that our legal, economics, political, and social systems are unduly influenced by an individualistic model that assumes "dispositionism" -- the idea that outcomes are the result of our "dispositions" (economists would say "preferences"). Instead, Hanson argues, we should look to the "situation," both inside of us (including cognitive biases) and outside of us (family, community, and environmental factors) that have a much larger impact on our actions than mere "choice." Hanson has written many law review articles on the subject and has books forthcoming.

Contemporary Developments[Quelltext bearbeiten]

Law and economics has developed in a variety of directions. One important trend has been the application of game theory to legal problems. Other developments have been the incorporation of behavioral economics into economic analysis of law, and the increasing use of statistical and econometrics techniques. Within the legal academy, the term socio-economics has been applied to economic approaches that are self-consciously broader than the neoclassical tradition.


Universities with Law and Economics Programs[Quelltext bearbeiten]

Almost every major American law school offers courses in law and economics and has faculty working in the field; until 2005, many of these programs received funding from the John M. Olin Foundation, which was an early supporter of the field.

Two of the leading Law Schools focusing on Law and Economics are the University of Chicago Law School, whose distinguished faculty includes Judge Richard Posner and Ronald Coase, and the George Mason University School of Law. In the spring of 2006, Vanderbilt University Law School announced the creation of a new program to award a Ph.D. in Law & Economics.

Regional and International Associations[Quelltext bearbeiten]

Bibliography[Quelltext bearbeiten]

  • Boudewijn Bouckaert and Gerrit De Geest, eds., Encyclopedia of Law and Economics (Edward Elgar, 2000) Online version.
  • Robert Cooter and Thomas Ulen, Law and Economics (Addison Wesley Longman, 3rd edition, 2000) ISBN 0321064828
  • Richard Posner, Economic Analysis of Law (Aspen, 6th edition, 2002) ISBN 0735534748.
  • Ronald Coase, The Firm, The Market, and the Law (Chicago: University of Chicago Press, reprint ed. 1990) ISBN 0226111016.
  • Duncan Kennedy, "Law-and-Economics from the Perspective of Critical Legal Studies" (from The New Palgrave Dictionary of Economics and the Law (1998)) [3]

External links[Quelltext bearbeiten]


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