Diskussion:Koppelverband

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Rennboot in Abschnitt Einzelnachweise?
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Ich lese im Artikel "Bugtrahlruder". Müsste das vielleicht "Bugstrahlruder" heißen? mfG.--Roland Schmid 20:19, 12. Aug. 2007 (CEST)Beantworten


Hallo Roland, das hättest Du auch verbessern können.Gruß--Frila 20:34, 12. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Ich war mir nicht sicher und ich habe schon mal was verschlimmbessert. Ich grüße dich --Roland Schmid 21:18, 12. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Auf dem Koppelverband Catharina sind insgesamt 8 Generatorsets verbaut,laut Baubeschreibung in Vlootschau.nl --Frila 18:29, 13. Sep. 2007 (CEST) War ein Fehler bei Vlootschouw.nl, doch nur 4 Gen.-Sets.--Frila 23:43, 13. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

warum nicht mehr als 3 Schubleichter?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel behauptet: "Ein Koppelverband ist eine Zusammenstellung von einem Motorschiff und bis zu drei Schubleichtern" Jedoch sind auf der Karte der klassifizierten Binnenwasserstraßen in der Kategorie VIb vier Leichter, in der Kategorie VIc sogar 6 Leichter abgebildet. Daher frage ich mich, woher der Artikel auf eine Maximalzahl von 3 kommt ? Vielleicht ist gemeint, daß in der Länge nur 3 Schubleichter hintereinander gereiht sind (womit Verbände mit doppelter Breite bis zu 6 Leichter haben können wie in Klasse VIc)? siehe http://www.wsv.de/service/karten/images/w161k.gif Kugelmuehl 19:40, 19. Sep. 2008 (CEST)

Ein Koppelverband ist in der Definition etwas anderes wie ein Schubverband. Die Abbildungen beziehen sich auf Schubverbände, und die werden von einem Schubboot bewegt. Ein Schubboot ist ein Schiff, das nicht zum Transport von Ladung bestimmt ist. Ein Koppelverband wird aber von einem Motorschiff, das Ladung transportieren kann, bewegt. Deshalb die max.Zahl von drei Leichtern.--Frila 19:41, 19. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

ok danke für die Erklärung. Kugelmuehl 20:37, 19. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Einzelnachweise?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel war der Zusatz "Nautisch und rechtlich gesehen..." eingefügt worden. Bei "Rechtlich" halte ich den Nachweis der entsprechenden Gesetzespassage für unabdingbar erforderlich. Leider kann ich den Autor (IP-Adresse) nicht persönlich fragen und habe diese Passage vorerst unsichtbar gemacht.--Rennboot (Diskussion) 11:40, 12. Dez. 2020 (CET)Beantworten