Diskussion:Kirchweihe (VELKD)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Ktiv
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@Ktiv: Ich will die Diskussion im Projekt nicht noch weiter komplizieren, deshalb, auch wenn du es dort gerade angesprochen hast, lieber hier: Wie immer ist der Artikel gründlich recherchiert und informativ, klar. Aber ich stutze doch über das Lemma. Auch wenn tatsächlich in offiziellen Formularen der VELKD der Begriff "weihen" benutzt wird, scheint er mir nicht der Leitbegriff zu sein. Die ganze Agende handelt doch von Einweihungshandlungen, und allein als Einweihung ist mir der Akt auch geläufig. Wir hatten hierüber noch voriges Jahr eine ausführliche Diskussion, und ich hatte mich für eine entsprechenden Abschnitt im Artikel ("Die Einweihung einer evangelischen Kirche erfolgt im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes. Wenn vorhanden, nimmt die Gemeinde Abschied von der alten Gottesdienststätte und zieht dann zur neuen, wo vor der Kirchentür die Schlüssel übergeben werden. Eigens geweiht werden nur Altar mit Kruzifix und Abendmahlsgeräten, Taufstein, Kanzel sowie die Glocken") ausdrücklich auf den Abschnitt "Weihe" im Glossar auf der Website der EKD berufen. Der ist nun allerdings heute nicht mehr zu finden. Kannst du etwas dazu sagen, ab wann es gilt (wenn es tatsächlich so ist), dass lutherische Kirchen in Deutschland (für die UEK-Kirchen scheint es ja ohnehin nicht zu gelten) geweiht und nicht eingeweiht werden? --Zweioeltanks (Diskussion) 09:54, 11. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Hatte auch überlegt, das Lemma "Einweihung einer Kirche" zu nennen. Aber das entsprechende Kapitel in Agende IV heißt nun mal "Weihe von Kirchen". Es folgen die Kapitel "Weihe gottesdienstlicher Gegenstände und Geräte" (hier z.B. auch die Glockenweihe!) und "Einweihung kirchlicher Gebäude" bzw. "sonstiger Bauwerke". Daran komme ich nicht vorbei, das ist ganz klar Sprachgebrauch der Agende IV, auch in den Rubriken ist ständig von Weihe und weihen die Rede. Ich schau mal im Archiv, was die Agende von 1952 sagt.
Was in dem oben von dir zitierten Text seltsam ist: "Eigens geweiht werden nur Altar mit Kruzifix und Abendmahlsgeräten, Taufstein, Kanzel sowie die Glocken" stimmt so für die VELKD-Agende von 1987 hinten und vorne nicht. Bei der Weihe einer Kirche nach Form B wird z.B. das Altarkruzifix nicht eigens erwähnt sondern nur allgemein der Altar gedeckt, dafür kommt aber vor den Glocken die Weihe der Orgel.--Ktiv (Diskussion) 10:16, 11. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Here we are. Die Agende von 1952 nennt das ganze Kapitel "Weihe einer neuen Kirche", spricht im weiteren von Weihetag und Kirchweihe. Da es keine Formulierungsalternativen gibt, ist der "Weihe"-Charakter viel ausgeprägter. Hier kommt S. 146 auch das Kruzifix vor. Bischof: "Dem Dienste Gottes geweiht sei dieser Altar und was er trägt: Das Kruzifix (Kreuz) als Zeichen unserer Erlösung und die heiligen Gefäße für das Mahl des Herrn."--Ktiv (Diskussion) 10:49, 11. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Tja, man lernt nie aus. Ich habe ja nie (bis auf ein Jahr) in lutherischen Kirchen gelebt und war sicher, dass die Rede von einer Weihe evangelischer Kirchen einfach eine unreflektierte und unsachgemäße Übernahme katholischer Begrifflichkeit sei. Nun arbeitet der Artikel ja sehr schön heraus, dass die hochkirchlichen Tendenzen, die selbst 1856 im Luthertum noch nicht mehrheitsfähig waren, in klarem Gegensatz zu Luther selbst stehen. Aber in der VELKD scheinen sie ja durchgesetzt. Trotzdem meine Frage, ob es richtig ist, dass du durch deine Einfügung im Artikel Kirchweihe den Eindruck erweckst, dass dies repräsentativ für die evangelischen Kirchen sei. Wenn es so ist, müsste ja auch der Absatz anders formuliert werden, zumal die von mir im Eingangsstatement genannte Hauptquelle nicht mehr erreichbar ist. Hast du schon Einblick in die zur Erprobung freigegebene gemeinsame Agende von VELKD und UEK? Und darin, wie es in anderen evangelischen Kirchen, z.B. in der Schweiz, gesehen wird? --Zweioeltanks (Diskussion) 08:27, 18. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Nein, habe ich nicht und bin durchaus gespannt, was da kommt, zumal in diesem Werk eine theologische Klärung von Weihe, Einweihung, Segnung usw. erfolgen soll. Das Klammerlemma stellt aus meiner Sicht klar, dass es nicht einfach um EKD oder evangelisch überhaupt geht, sondern "nur" um die VELKD. Zur aktuellen UEK-Agende könnte man vielleicht Dietrich fragen. Die "Reformierte Liturgie" habe ich gerade nachgeschlagen; es gibt dort Formulare zu Ordination und Einführung, aber rein nichts über Einweihung von Gebäuden und liturgischen Geräten. Ob das in den reformierten Kirchen der Schweiz ähnlich ist?--Ktiv (Diskussion) 08:56, 18. Nov. 2021 (CET)Beantworten