Diskussion:International Baptist Convention

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von GregorHelms in Abschnitt Sondermitgliedschaft?
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Sondermitgliedschaft?[Quelltext bearbeiten]

Was ist denn mit "Sondermitgliedschaft" im Abschnitt "Zusammenarbeit mit anderen Kirchen" gemeimt? Meines Wissens nach kann man auch einfach normales Mitglied werden, wenn man mit den Grundsätzen der IBC übereinstimmt

Ich würde gerne

"Sie erhalten eine Sondermitgliedschaft, wenn sie mit den Grundsätzen der IBC übereinstimmen."

umändern in

"Sie können Mitglied werden, wenn sie mit den Grundsätzen der IBC übereinstimmen."

es sei denn jemand kann erklären was das für eine "Sondermitgliedschaft" sein soll. Mit google finde ich unter Sondermitgliedschaft IBC nur wikipedia + Kopien davon


Ich habe mal das Wort Sondermitgliedschaft durch "Gastmitgliedschaft" ergänzt. Gregor Helms 13:31, 17. Mär. 2008 (CET)Beantworten
PS: Bitte beim nächsten Mal mit 4 Tilden (~) unterzeichnen.


In dem Abschnitt mit der Sonder- oder auch Gastmitgliedschaft macht es den Eindruck, als könnten Angehörige anderer Kirchen keine ordentlichen Mitglieder werden, auch dann nicht, wenn sie die IBC Grundsätze anerkennen. Das ist hier aber nicht gemeint, oder?

Doch, genau das ist gemeint! Wer "evangelisch-lutherisch" bleiben möchte, darf das und kann sich ohne Gläubigentaufe über die "assoziierte (Gast-, Sondermitgliedschaft ...) der IBC anschließen. In den deutschen Baptistengemeinden nennen wir den Kreis der Assoziierten "Freundeskreis" oder "mundartlich" trockene Baptisten ;-) --mfg,Gregor Helms 20:43, 17. Mär. 2008 (CET)Beantworten

In der IBC Hamburg gibt es "Full membership" und "Associate membership". Der Unterschied hat aber nichts damit zu tun, ob man einer anderen Kirche angehört, sondern basiert lediglich darauf, ob man per "believers baptism" getauft wurde. Wie es in anderen IBC Kirchen üblich ist, weiß ich nicht. Thomas P 16:57, 17. Mär. 2008 (CET)