Diskussion:Indizierung/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Michileo in Abschnitt Unklaren Satz vorläufig entfernt
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Links zu direkten Unterseiten von www.bpjm.com bei den Weblinks

Ich bin mir nicht sicher, ob das mit den direkten Links zur der bpjm.com Seite richtig ist. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, weil das Menü nur mit Flash zu erreichen ist, aber man muss auf jeden Fall auf den Disclaimer hinweisen (hab ich mal eingefügt). Man kann nicht einfach die Seite betreten ohne den Disclaimer zu lesen. Denke ich ist wichtig. Was meinen andere dazu?? -- Korpsvart 17:18, 24. Sep 2004 (CEST)

Mich würde mal interessieren warum jemand den Link zu www.bpjm.com rausgenommen hat? Der Link ist nachwievor sehr gut, dort gibt es alle Trägermedien mit den entsprechenden Infos und teilweise sogar Indizierungsberichte. Finde ich ehrlich gesagt sehr Nachteilig für den Artikel. Ich glaube (sofern ich die Versionen-Info richtig lese), dass es Habakuk war. Sieht so aus als ob dort alles rausgeflogen ist wo das Wort BPjM aufgetaucht ist!? Also ich wäre dafür den wieder reinzustellen. Falls sich niemand meldet werde ich es tun ... :) Gruß! -- Korpsvart 22:03, 8. Apr 2005 (CEST)

redirect?

ich halte einen redirect für den Begriff Indizierung für arg problematisch. Ohne weitere Gründe sehe ich nicht ein, den vorhandenen Text zu killen. -- מישה 13:48, 30. Jun 2004 (CEST)

ein redirect auf die bundesprüfstelle (oder umgekehrt) halte ich letztendlich für sinnvoll, aber der vorhandenene text sollte vorher dort eingearbeitet werden. grüße, Hoch auf einem Baum

Ein Redirect ist ganz sicher nicht sinnvoll, da es Indizierungen nicht nur in Deutschland gibt. Ausserdem sollte der Vorgang der Indizierung nicht mit der durchführenden Organisation vermischt werden. --Katharina 15:44, 15. Nov 2004 (CET)

Da ein redirect von Matthias nicht gewünscht war, hab ich den Artikel dem der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien angepasst.

Zahl der Indizierungen

Hallo Neitram, ich hätte bitte gern die Quelle zu den 15.000 Büchern. Ist sie amtlich? Ich meine, die Zahl sei erheblich überhöht. Gruß Nocturne 11:59, 6. Jul 2004 (CEST)

Hallo Nocturne, mir kommt die Zahl ebenfalls sehr hoch vor. Ich habe sie deshalb vorerst wieder entfernt, da ich an anderer Stelle, bezugnehmend auf das Gesamtverzeichnis indizierter Bücher, Taschenbücher, Broschüren und Comics von 1993 andere Zahlen (siehe Artikel) gefunden habe. Allerdings tauchen die genannten 15.000 u.a. in folgenden Artikeln über die Indizierung auf:
  • [1] "rund 14.000 Medienobjekte"
  • [2] "rund 15.000 Titel"
  • [3] "rund 15.000 Jugendverbote"
  • [4] "weit über 15.000 Titel"
  • [5] "weit über 15.000 Bücher"
  • [6] "weit über 15.000 Medienobjekte"
Anmerkung: die "weit über 15.000" indizierten Titel scheinen sich nicht nur auf Bücher, sondern auf alle indizierten Medienobjekte seit 1954 zu beziehen. Aber wie passt das zu den Zahlen des Gesamtverzeichnisses von 1993? Sind so viele Indizierungen wieder aufgehoben worden? Vielleicht ist ja vom BPjS eine amtliche Zahl zu bekommen? Auf ihrer Webseite schweigen sie sich allerdings zu dieser Frage leider aus. Gruß, --Neitram 14:40, 6. Jul 2004 (CEST)
Ja, es sind sehr viele wohl wieder aufgehoben worden resp. werden nicht mehr auf der offiziellen Liste geführt, beispielsweise weil das entsprechende Werk schon lange nicht mehr vertrieben wird.--Issi 13:54, 12. Dez 2005 (CET)
Hi Neitram, 15.000 ist eindeutig zu hoch, zumal nur für "Bücher". Kommt nicht einmal hin, wenn man die übrigen Medien mitzählt. ich werde mich um die aktuellen Zahlen kümmern. Schönen Tag noch wünscht Nocturne 15:33, 6. Jul 2004 (CEST)
Wenn ich mir die Zahlen auf BPjM.com ansehen (die Listen A und B sind nach Registrierung einsehbar) komme ich auf aktuelle nüchterne ~3000 Filme, ~500 Videospiele, ~850 Printmedien und ~650 Tonträger. Fibo 14:01, 9. Apr. 2007 (CEST)

Im Prinzip müsste man mal überdenken, ob der Begriff "Indizierung" nicht noch für weitere Bereiche gilt. So finde ich ihn z.B. öfter bei Suchmaschinen, die ihn wohl alternativ zu "Indexierung" benutzen.

Neben der Nachbearbeitung noch folgende Änderungen:

  • Indirekte (psychologische) Gewalt führt seltener zu einer Indizierung (was will der Autor damit sagen?)
  • (was durchaus zu unfreiwillig komischen Lokalisierungen führen kann). (persönliche Anschauung des Autors)
  • Kritiker bemängeln, dass insbesondere durch das mit der Indizierung einhergehende Werbeverbot dazu führe, dass das Medium praktisch vom Markt verschwinde. (gehört nicht in die Rechtsfolgen, sondern in die Kritik und ist dort eingearbeitet)
  • Mutzenbacher-Verfahren steht im Artikel Josefine Mutzenbacher
  • Der Abschnitt über Kinderpornographie gehört nicht zum Thema Indizierung, weil Kinderpornographie ja gerade eben nicht indiziert wird. Und bei der Bundesprüfstelle passt er auch nicht, weil das ja nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Vielleicht lässt er sich ja in Kinderpornographie integrieren, aber da will ich nicht reinpfuschen. Der Absatz steht hier zur Verfügung:
Die Verbreitung bestimmter Formen von Pornographie (z.B. Unzucht mit Tieren oder Kinderpornographie), Werke, die zum Rassenhass aufstacheln oder den Holocaust leugnen, Nazi-Symbole enthalten (außer zu wissenschaftlichen Zwecken und in Ausnahmen auch zur Unterhaltung: Indiana Jones) oder Menschen in ihrer Weltanschauung beleidigen (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen), ist nach deutschem Strafrecht generell verboten. Gleichwohl werden Medien mit solchen Inhalten teilweise auch der Bundesprüfstelle vorgelegt. Eine Ausnahme gilt bei Kinderpornographie, die den tatsächlichen sexuellen Missbrauch eines Kindes oder ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt: Sie ist nicht Gegenstand eines Indizierungsverfahrens, da dessen rechtliche Konsequenzen nicht so weit reichen, um eine wirksame Handhabe gegen Kinderpornographie zu liefern, (nur das Verbot einer Abgabe an Minderjährige greift in dem Fall nicht weit genug). Wenn die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (früher: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften) auf kinderpornographisches Material stößt, gibt sie die Sache an die zuständige Strafverfolgungsbehörde ab.

Nocturne 14:28, 1. Jul 2004 (CEST)

die Zahl ist insgesamt ums 3fache zu hoch: http://www.heise.de/newsticker/meldung/48948 TheK 19:35, 8. Jul 2004 (CEST)
Guten, Morgen, vielen Dank übrigens an TheK für den link. Was die Zahl von Indizierungen anbetrifft, habe ich mir die Frage gestellt, ob es Sinn macht, sie überhaupt im Artikel unterzubringen. Denn dann müsste man sozusagen monatlich nachhalten. Die Liste der jugendgefährdenden Medien ist ja zahlenmäßig nicht konstant, es könnten neue Indizierungen hinzukommen, durch die Verpflichtung, nach 25 Jahren die Objekte aus der Liste zu streichen, könnte die Zahl auch rückläufig sein. Ich bin da leidenschaftslos, würde aber lieber auf die Pflicht, die richtigen Zahlen jeden Monat nachliefern zu müssen, verzichten. Gruß Nocturne 09:22, 9. Jul 2004 (CEST)
Danke ebenfalls für den Link, ich habe die Zahlen in der Einleitung angepasst. Ich finde schon, dass die Größenordnung der Indizierungen eine wichtige Information ist und deshalb in den Artikel gehört, auf hundert plus oder minus kommt es natürlich nicht an. Die Zahl 15.000 ist nicht "um das 3fache zu hoch", da sie die Indizierungen seit 1954 angibt und nicht die Zahl der momentan indizierten Titel. Durch die 25-Jahres-Frist fallen alte Einträge nach 25 Jahren automatisch raus, wenn sie nicht neu indiziert werden. Dadurch ist der Unterschied zu erklären. Gruß Neitram 11:09, 9. Jul 2004 (CEST)

Videofilme?

Werden Videofilme (bzw. DVD etc.) nun indiziert oder nicht? Der Artikel ist in diesem Punkt momentan unklar bzw. widersprüchlich. Oder werden nur solche Videofilme indiziert, die keine FSK-Kennzeichnung tragen (da diese Alterskennzeichnung freiwillig ist)? Wer weiß das? --Neitram 15:18, 24. Aug 2004 (CEST)


Ich! ;-) Im Artikel steht: "Ebenfalls nicht indiziert werden Filme und Computerspiele, die eine Alterskennzeichnung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) oder der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) tragen." Und das ist auch völlig richtig; neuerdings schließt eine Einstufung eine Indiozierung aus. - Wo soll denn im Artikel etwas widersrüchlich sein? Toto 17:33, 24. Aug 2004 (CEST)
Die Unklarheit besteht darin, dass trotzdem rund die Hälfte aller indizierten Medien (derzeit ca. 2500 von ca. 5000 Medien insgesamt) Videofilme sind. Nochmals: heißt das, dass die FSK-Kennzeichnung freiwillig ist (sofern der Videofilmproduzent keine Jugendfreigabe beabsichtigt, dann nämlich ist sie Pflicht) und Videofilme, die keine FSK-Kennzeichnung tragen, sind indizierbar? So deute ich es zumindest. Das wäre plausibel, allerdings trotzdem noch etwas eigenartig, denn Filme ohne FSK-Kennzeichnung dürfen in Deutschland, wenn ich den entsprechenden Artikel richtig verstehe, Minderjährigen sowieso nicht zugänglich gemacht werden. Hier geht es der BPjM also offenbar weniger um den Jugendschutz (denn der ist bei fehlender FSK-Kennzeichnung "per default" gewährleistet) als um die Eindämmung jugendgefährdender Medien insgesamt. --Neitram 15:47, 3. Sep 2004 (CEST)
Hallo Neitram, du hast im Einzelnen recht, doch ich glaube, dass die immer wieder einmal aufflammende Diskussion über die Bundesprüfstelle auf die einfachen Alternativen entweder ist man dafür oder dagegen hinausläuft. Vielleicht eine grundsätzliche Bemerkung: Es ist nicht allein die BPjM, der es um den Jugendmedienschutz geht und die daher aktiv wird, denn wie der Artikel beschreibt, sind viele gesellschaftliche Kräfte involviert, beginnend bei den Antragstellern oder den Einrichtungen, die auf jugendgefährdende Inhalte aufmerksam machen bis hin zu denjenigen, die in den Entscheidungsgremien sitzen. Vor 1 Jahr wurde die Bundesprüfstelle einmal im "Harenberg Film-Kalender" zitiert, dort hieß es sinngemäß, dass sie in der heutigen Zeit sich weniger als Maßregeler verstehe denn vielmehr als eine Einrichtung, die durch Indizierungen Diskussionen über mediale Gewaltdarstellungen anstoßen wolle. Und irgendwie gibt ihr die Realität recht, wenn diskutiert wird, dann doch meistens im Kontext einer (wie auch immer umstrittenen) Indizierungsentscheidung. Irgendjemand findet immer ein Haar in der Suppe, wenn es nicht die Computerspiel-Kiddies sind, dann andere. Als dieses eine Computerspiel nach den Ereignissen in dem Erfurter Gymnasium dann nicht indiziert wurde, gabs prompt Kritik vom Bundeskanzler und der damaligen Familienministerin. Ich habe den Eindruck, dass das derzeitige Jugendschutzgesetz den heutigen Notwendigkeiten hinreichend Rechnung trägt, wer seine Objekte vorab alterskennzeichnen lässt, ist auf der sicheren Seite, bei den nicht gekennzeichneten kann die Bundesprüfstelle ein Wort mitreden, wenn sie ihr zur Prüfung vorgelegt werden. Nocturne 08:01, 6. Sep 2004 (CEST)
@ Neitram: Filme ohne FSK-Einstufung dürfen zwar nicht an Jugendliche *verkauft* werden, solange sie aber nicht indiziert sind, können sie offen im Laden ausliegen. Ein aktuelles Beispiel ist etwa "Starship Troopers 2" - der Film ist nicht FSK-gesprüft, aber auch nicht indiziert und kann somit wie ein FSK18-Film behandelt werden. Daß so viele Videofilme indiziert sind, hängt damit zusammen, daß *nach altem Recht* eine FSK-Einstufung eine Indizierung nicht ausgeschlossen hat. --Toto 10:26, 6. Sep 2004 (CEST)
Verstehe. Danke euch beiden für die Infos. --Neitram 11:38, 6. Sep 2004 (CEST)

Deutschlandlastig?

Ich halte den "Deutschlandlasig-Baustein" in diesem Artikel für überflüssig, weil es etwas indizierungsähnliches in anderen Ländern gar nicht gibt. Zwar gibt es hier und da Verbote (UK, Australien), aber so etwas wie Indizierung gibt es in keinem anderen Land. Das ist, als würde man den Artikel über Deutschland deutschlandlastig finden. -- Jeff America

So nicht richtig: In England beispielsweise ist der Handel von Pornographie auf den Versand beschränkt (umgekehrte Logik; die Läden haben problematische Auflagen), in Frankreich ist (angeblich, so sagte man mir) Watersports-Pornographie verboten, usw. usf.---Yanestra 15:32, 5. Aug 2005 (CEST)
Es gibt in vielen Ländern viele Arten von Verbreitungseinschränkungen oder -verboten diverser Inhalte, aber eine Liste verbotenerjugendgefährdender Werke gibts nur in Deutschland. Wegen Verbreitungseinschränkungen spricht man noch lange nicht von "Indizierung"; siehe auch Kategorie:Indizierter Film nach Kategorie:In Deutschland indizierter Film. --BerntieDisk. (a.k.a. Statistikfälscher) 22:46, 15. Jul. 2012 (CEST)

Rambo?

In dem Artikel heißt es, der Film Rambo sei indiziert worden. Seid Ihr da sicher? Das kam mir komisch vor, also schrieb ich an die BPjM. Diese schickte mir daraufhin eine Liste mit Treffern aus ihrer Datenbank zurück; allerdings waren darin nur Versionen von Rambo II und Rambo III aufgeführt. Woher kommt denn die Information, dass Rambo dieses Jahr indiziert wurde? --Käpt'n zur See 08:29, 7. Sep 2005 (CEST)

Ist m.E. eine schlicht Fehlinfo, habe den entsprechenden Absatz einmal gestrichen. Auch der Rest, wo es heißt, daß die BpjM ihren Index nur in veralteter Form herausbringt, ist Unfug. Die BpjM veröffentlicht die aktuellen Indizierungen im Bundesanzeiger und eine vollständige Liste in der ZS "BpjM-Aktuell". --Toto 09:22, 7. Sep 2005 (CEST)

Die "Reaktion" der Bpjm

Ich habe hier neulich einen Satz aus dem (ohenhin etwas konfusen) Abschnitt "Gesellschaftliche Problematik" gestrichen: "Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat darauf reagiert, indem sie ihren "Index" nur noch in völlig veralteter Form herausgibt, und aktuelle Änderungen nur im kostenpflichtigen Abonnement verfügbar macht." Yanestra hat ihn nun wieder aufgenommen. Zur Begründung, warum wenigestens dieser Satz gestrichen gehört: Was soll es heißen, daß die BpjM den Index nur in "völlig veralteter Form" veröffentlicht? Sämtliche neuen Indizierungen (sowie die Listenstreichungen) erscheinen im Bundesanzeiger; eine jeweils völlig aktuelle Liste in der Zeitschrift "BpjM Aktuell". Der Bezug dieser ZS ist für Privatpersonen in der Tat mit Kosten verbunden (wie bei jeder anderen Publikation), sie ist allerdings in jeder gut sortierten Bibliothek zu finden. --Toto 08:47, 19. Okt 2005 (CEST)

Die Zeitschrift "BpjM" kannte ich noch nicht. Ich weise allerdings darauf hin, dass man zweckdienlicherweise Indizierungen auch gemeinfrei veröffentlichen könnte, wie das auch früher geschehen ist. Das war offensichtlich nicht länger gewollt. Wie dieses Wollen oder Nicht-Wollen zu interpretieren ist, darüber mag es ja nun verschiedene Auffassungen geben... Durch den Modus eines Periodikums ist es insbesondere schwierig möglich - wenn nicht gar unmöglich - sich ad hoc aktuell einen Überblick über den Stand der Dinge zu Verschaffen. Solche Angelegenheiten bleiben dann privaten Organisationen überlassen. --Yanestra 06:12, 22. Okt 2005 (CEST)
Gut, die Veröffentlichung in "BPjM Aktuell" sowie dem Bundesanzeiger sind nicht ganz aktuell. Aber "völlig veraltet" ist wirklich was anderes. Lt. BPJM erscheint zwischen den vierteljährlichen BPJM-Aktuell auch Aktualisierungsmitteilungen BPJM-Kurzinfo. Wenn da auch Updates zu den Indizierungen drinnstehen sind die verfügbaren Infos also maximal ein Monat alt.
Daß die ausschließlich kostenpflichtige Verteilung (interessanterweise kostet die Zeitschrift im Jahresabo 33 €, die Digitalausgabe als eMail hingegen 60 €) bescheuert ist bestreite ich nicht.
Ich weiß nicht wie die Veröffentlichung war bevor die BPjM "reagiert" hat. Ich stelle mir die Formulierung in etwa so vor:
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat darauf reagiert, indem sie ihren "Index" nicht mehr frei im Web verfügbar macht, sondern nur noch im eigenen kostenpflichtigen Mitteilungsblatt "BPjM Aktuell" sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Wobei ich auch nicht sicher bin, so sicher davon zu sprechen daß die Umstellung der Verteilung auf die Nutzung des Index als Werbung zurückzuführen ist. Das liegt zwar nahe, ist aber soweit ich sehe kein Fakt, oder? --jailbird 12:01, 22. Okt 2005 (CEST)
Auch heute noch bekommen z.B. Träger der Jugendhilfe die BPjM aktuell kostenlos und in Bibliotheken ist sie auch zu bekommen und enthält jeweils die kompletten Listen (bis auf die Listenteile C und D, die nicht veröffentlicht werden). Wenn du sonst Fragen zu einzelnen Werken hast, kannst du dich per E-Mail an die BPjM wenden. Die Aktualisierungsmitteilungen sind übrigens nur Updates zu den Indizierungen. BTW: War der Index überhaupt schon mal im Web verfügbar (auf den Seiten der BPjM)? --Habakuk <>< 01:09, 23. Okt 2005 (CEST)
Nein, die BpjM hat den Index nie in einer kostenlosen Form veröffentlicht, schon gleich gar nicht im Web. Schon von daher ist es ziemlicher Unfug, von einer "Reaktion" der BpjM zu sprechen. --Toto 09:02, 23. Okt 2005 (CEST)
Wie geschrieben wusste ich nicht, wie die Veröffentlichung früher war, "Web" war nur ein Beispiel. Wenn sich also an sich nichts geändert hat, der Index nicht nur kostenpflichtig verfügbar ist und auch nicht veraltet, kann der Satz wirklich ganz raus - habe ich gerade gemacht. --jailbird 14:04, 23. Okt 2005 (CEST)

Indizierung, aber nicht ab 18

Kann ein Film auch indiziert werden, wenn er nicht ab 18 ist? Wenn z.B. ein "softer" Horrorfilm "nur" ab 16 ist, jemand aber trotzdem aufgrund des Filmes eine Straftat begeht, kann er dann trotzdem indiziert werden? --84.113.33.181 23:07, 24. Jun. 2010 (CEST)

Ein Film kann in Deutschland eigentlich nur indiziert werden, wenn er keine FSK Kennzeichnung hat. Und warum sollte jemand aufgrund eines Filmes eine Straftat begehen? --Habakuk <>< 10:02, 25. Jun. 2010 (CEST)
Es gab da mal einen Vorfall, da wollten zwei Teenager wie ihre Lieblingsdharaktere aus irgendeinem Computerspiel (ich glaub Final Fantasy) sein und haben ihre Freundin aks Geissel genommen und ihre Familie getötet. Und es gibt genug Verrückte auf dieser Welt (die SPIO/JK vergibt nicht ohne Grund "schwere Jugendgefährdung" oder so ähnlich) --84.113.33.181 11:40, 25. Jun. 2010 (CEST)

Indizierung = Werbung

Im Artikel kommt ein wichtiger Aspekt der Indizierung nicht berücksichtigt und zwar die Tatsache, dass Indizierung auf gut Deutsch die beste Werbung überhaupt ist. Wieso ist Tanz der Teufel auch heute noch so bekannt und wird von jedem Horrorfan gekauft? Wieso hat sich das Rammstein-Album Liebe ist für alle da wohl so gut verkauft? Ohne die Indizierung würde Evil Dead heute kaum einer kennen und Rammstein ist erst durch die Indizierung ihres Albums berühmt geworden. Die Ironische Tatsache, dass indizierung eigentlich das Gegenteil von dem was es eigentlich bewirken soll bewirkt muss in den Artikel. -- 79.219.191.67 18:51, 13. Jul. 2012 (CEST)

Rammstein ist also durch die Indizierung ihres sechsten Albums berühmt geworden. Diese Theorie muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Danke dafür! Ich hab mich schon gefragt, wie es sein kann, dass die vorher schon weltweit Hallen und Stadien gefüllt haben. Eieiei, Jerry... --Martin1978 /± WPVB 21:47, 13. Jul. 2012 (CEST)
Da meldet sich natürlich dein Rammstein-Fan-Instinkt. Sorry ich kenne mich mit Rammstein nicht so gut aus, aber ich hatte das mal irgendwo gelesen. Nichts desto trotz hat sich das Album wegen der Indizierung so gut verkauft um beim eigentlichen Thema zu bleiben. -- 79.219.166.192 10:14, 14. Jul. 2012 (CEST)
Wenn du Quellen dafür hast, dass eine Indizierung Werbung darstellt, dann schreib es einfach in den Artikel rein. --BerntieDisk. (a.k.a. Statistikfälscher) 14:54, 14. Jul. 2012 (CEST)
Was brauch ich denn Quellen? Es liegt doch auf der Hand. und es gibt andere Artikel, in denen es ebenfalls angedeutet wird, wie z.B. Hexen bis aufs Blut gequält. --- 79.219.166.192 18:06, 14. Jul. 2012 (CEST)
"Was brauch ich denn Quellen?" Du hast Wikipedia:Belege#Grundsätze gelesen? --BerntieDisk. (a.k.a. Statistikfälscher) 18:52, 14. Jul. 2012 (CEST)

Bewerben = Testbericht ?

moien, in wie fern kann man bewerben auslegen? wenn also ein indiziertes spiel oder ein indizierte film getestet wird und da eine bericht/review zu geschrieben wird, zählt das als werbung, wenn man da fakten auf den tisch legt? und gilt das dann auch, wenn man halt problematisch stellen nicht in wort und bild beschreibt oder andeutet? es gibt ja schliesslich auch filme, die geschnitten sind und so doch im tv gezeigt werden dürfen. das interessiert mich sehr, mag mir das jemand beantworten? grüsse, ---horn- 22:41, 20. Nov 2005 (CET)

Da ist nicht hunderprozentig klar: Im JuSchG steht, daß indizierte Medien nicht "öffentlich ... angeboten, angekündigt oder angepriesen werden" dürfen. Ob darunter nur Werbung in geschäftlichem Interesse zu verstehen ist, ist (soweit ich weiß) ziemlich umstritten. In jedem Fall aber ist "Werbung" auch dann verboten, wenn die Werbung selbst nicht jugendgefährdend ist - wenn man zusätzlich Bilder, Ausschnitte o.ä. zeigt, die jugendgefährdend sind, wird es natürlich noch heikler. Nach einem Urteil des BGH [[7]] ist aber immerhin eine kritische Auseinandersetzung mit indizierten Medien durchaus erlaubt, dabei darf dann auch der Titel explizit erwähnt werden. --Toto 08:41, 21. Nov 2005 (CET)
Im allgemeinen dürften redaktionelle Berichte keine Werbung sein. --Habakuk '''<><''' 11:41, 21. Nov 2005 (CET)
Habakuk, so mein ich das eher nicht. sondern, wenn du die gamestar kennst, dann weisst du, dass die mehrere versionen ihrer zeitung haben. also eine u18 und eine ü18 version. das machen die halt, weil die in der ü18 version auch spiele testen, die man auch erst ab 18 kaufen kann. also machen die da zwar einen test von inhalt, grafik, sound etc, also bringen fakten zur technik und story des spiels. und ich will einfach nur wissen, ob halt ein test, wie die gamestar redakteure das machen, auch als werbung für das spiel ausgelegt werden kann, egal wie gut oder schlecht das spiel auch bewertet wird.
danke toto, aber ich bin kei jurist, und nicht alles, was in tests drin vor kommt ist auch gleich eine kritische auseinandersetzung sonder stumpfes zusammenfassen der fakten. kritisches bewerten ist halt, wenn eine meinung dazu noch geschrieben wird und vorher alle seiten (pro und kontra) dagelegt wurden. aber das ist da auch nicht immer der fall. ich finde es also sehr schwer zu entscheiden, ob ein testbericht nicht auch werbung sein könnte. grüsse, ---horn- 17:19, 21. Nov 2005 (CET)

Durcheinander

hmm, es gibt hier ein ziemliches durcheinander, welche information wohin gehört: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Zensur, Geschichte der Zensur, Indizierung, Jugendschutz,... ich weiß gerade auch nicht, wie man besten anfängt, das aufzuräumen... Hoch auf einem Baum 02:16, 3. Mai 2004 (CEST)

Ich habe die QS-BKS zum Komplex Index/Indizierung/Indexierung abgearbeitet, damit wohl erledigt. --Michileo (Diskussion) 18:18, 26. Jun. 2013 (CEST)

Unvollständigkeit

Es wird ausschließlich auf die Indizierung wegen angeblicher Jugendgefährdung hingewiesen. Die Gründe für die Indizierung sind jedoch bedeutend zahlreicher, nur ein Teil bezieht sich auf die Jugend. Bitte ergänzen. Themen und Gründe ohne Jugendgefährdung siehe u.a. http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Spezial%3ASuche&redirs=0&search=isbn+indiziert&fulltext=Search&ns0=1 (nicht signierter Beitrag von 80.237.225.145 (Diskussion) 17:53, 9. Sep. 2010 (CEST))

Die Seite ist inzwischen eine WL. --Michileo (Diskussion) 19:21, 26. Jun. 2013 (CEST)
Kann archiviert werden. --Michileo (Diskussion) 19:22, 26. Jun. 2013 (CEST)

Abschnitt "Rechtliche Abgrenzung"

Ich weiß nicht, wer den, mit Verlaub, Blödsinn geschrieben hat, aber das GjSM gibt es nicht mehr, auf welches hier Bezug genommen wird. Ich habe daher den ganzen Artikel gelöscht. Wenn jemand die Behauptungen dieses Abschnittes aufgrund geltender Gesetze untermauern kann, möge er ihn mit Verweisen auf diese wieder einfügen. -- Tscherpownik 03:44, 16. Mai 2010 (CEST)

Die Seite ist inzwischen eine WL. --Michileo (Diskussion) 19:21, 26. Jun. 2013 (CEST)

SB.com

könnte man evtl. einen Link auf Schnittberichte.com setzen? weil dort immer die aktuellen Indizierungen jeden Monat erscheinen. die aktualisierung von bpjm.com läuft etwas schleppend, auf SB.com werden die indizierungen, beschlagnahmungen etc. immer aktuell veröffentlicht. ausserdem muss man sich nicht anmelden wie bei bpjm.com.

Die Seite ist inzwischen eine WL. --Michileo (Diskussion) 19:22, 26. Jun. 2013 (CEST)
Kann archiviert werden. --Michileo (Diskussion) 19:22, 26. Jun. 2013 (CEST)

Europarecht

Mir fehlt bei dem Punkt "Rechtliche Abgrenzung" die europarechtliche Dimension. Die Güterfreiheit innerhalb der EU dürfte es Deutschland gebieten, die Einfuhr von Medien aus der EU, welche im EU Versandland legal sind, nicht zu verbieten. Ich kenne mich mit dem speziellen Punkt nicht aus, aber weiß jemand mehr?

Die Seite ist inzwischen eine WL. --Michileo (Diskussion) 19:23, 26. Jun. 2013 (CEST)

Topaktueller Link...

hat dazu einer mehr? TheK 16:15, 6. Jul 2004 (CEST)

Die Seite ist inzwischen eine WL. --Michileo (Diskussion) 19:24, 26. Jun. 2013 (CEST)
Kann archiviert werden. --Michileo (Diskussion) 19:24, 26. Jun. 2013 (CEST)

stark gekürzt, da BPjM existiert

Ich habe den Inhalt von Indizierung jetzt mal stark gekürzt, da BPjM die meisten der Informationen enthält. Die Version vor meinem Kahlschlag ist hier: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Indizierung&oldid=4121146 --Habakuk <>< 14:00, 20. Jan 2005 (CET)

Die Seite ist inzwischen eine WL. --Michileo (Diskussion) 19:24, 26. Jun. 2013 (CEST)
Kann archiviert werden. --Michileo (Diskussion) 19:24, 26. Jun. 2013 (CEST)

revert

Diesen Absatz habe ich wieder rausgenommen: Die Kritik geht davon aus, daß Jugendschutz wegen seiner inkonsequenten Durchführung nicht das Hauptmotiv darstellt. Vielmehr liegen ähnliche Gründe vor wie in den ersten 50 Jahren des 20. Jahrhunderts. Bei den konkreten staatsanwaltlichen Begründungen in Verbotsprozessen läßt sich auch oft kaum eine nachvollziehbare Linie erkennen, so daß es wie Willkür erscheint.

  • Welche Kritik(er)?
  • inkonsequente Durchführung wird als Tatsache hingestellt. Belege?
  • Vielmehr liegen ähnliche Gründe vor wie... -- Spekulation, Gleichsetzung von mehreren Epochen der deutschen Geschichte unter "50 Jahre", Was ist genau gemeint?
  • läßt sich auch oft kaum eine nachvollziehbare Linie erkennen, so daß es wie Willkür erscheint -- Meinung.

--elya 08:12, 2. Feb 2005 (CET)

Die Seite ist inzwischen eine WL. --Michileo (Diskussion) 19:25, 26. Jun. 2013 (CEST)
Kann archiviert werden. --Michileo (Diskussion) 19:25, 26. Jun. 2013 (CEST)

Meine Kommentare von 2005-07-18

Sorry, ich hatte nicht gewusst, dass eine derart lange Vorgeschichte vorhanden ist. Meine Kommentare waren eigentlich für Topic Index oder Index Librorum Prohibitorum gedacht. Inhaltlich gilt das Geschriebene ja mit oder ohne die Bundesprüfstelle. Sorry, dass ich erst so spät hier nachsehe.

Ohne politischen Kommentar ist der Artikel nicht vollständig: Meine Meinung.

Schade ist die fehlende Diversifizierung: "Indizierung" als Stichwort hätte eine breitere Behandlung verdient. --Yanestra 00:40, 19. Jul 2005 (CEST)

Die Seite ist inzwischen eine WL. --Michileo (Diskussion) 19:25, 26. Jun. 2013 (CEST)
Kann archiviert werden. --Michileo (Diskussion) 19:25, 26. Jun. 2013 (CEST)

Indizierung vs. Indexierung vs. Zensierung

Bereits zu Beginn des Artikels wird die Bedeutung des Begriffs Indizierung verwiesen: "Begriff Indizierung bedeutet "in einen Index aufnehmen.", siehe auch Indizierung. Allerdings wird in dem Artikel weniger eine Indizierung bzw. eine Indexierung im informationstechnischen Sinne beschrieben, sondern eher die Zensierung von Medien durch die Regierung. Der Artikel Indexierung beschreibt die Indizierung im informationstechnischen Sinne. Es stellt sich daher die Frage, ob der Begriff Indizierung (= in einen Index aufnehmen) nicht ein Synonym für Indexierung ist. -- Achgro 14:52, 19. Jul 2005 (CEST)

Das Wort "Indexierung" gibt es übrigens nicht. -- Yanestra 22:58, 5. Aug 2005 (CEST)
Scheinbar doch siehe [8] und [9] --MetalSnake 06:06, 6. Aug 2005 (CEST)

Ich habe im Rahmen der QS-BKS den BKL-Komplex Index/Indizierung/Indexierung gänzlich neu gestaltet, damit wohl erledigt. --Michileo (Diskussion) 19:27, 26. Jun. 2013 (CEST)

25 Jahre

Gab's die 25-Jahres-Frist auch vor der letzten Novelle des Jugendschutzgesetzes? Falls nein: Gelten die 25 Jahre für Neuindizierungen oder auch die bisherigen Indizierungen? --80.141.158.3 20:11, 18. Nov 2005 (CET)

Die Frist ist neu und gilt für alle Indizierungen (und ist nicht zwingend). --Habakuk '''<><''' 00:24, 19. Nov 2005 (CET)
Die Seite ist inzwischen eine WL. --Michileo (Diskussion) 19:27, 26. Jun. 2013 (CEST)
Kann archiviert werden. --Michileo (Diskussion) 19:27, 26. Jun. 2013 (CEST)

Hab ich das jetzt richtig verstanden?

Ein indiziertes Spiel kann ich also ganz legal im Medi Markt kaufen... nur liegt es nirgendwo frei herum... ich muss also "fragen" ob sie es haben? Wie heißt dann die Tatsache dass ein SPiel komplett verboten wird (oder Film oder was auch immer)?

Ich würde sagen verboten, alternativ noch beschlagnahmt oder gesetzeswidrig (Verbreitungsverbot nach StGB). --Habakuk <>< 13:14, 14. Jun. 2007 (CEST)
Die Seite ist inzwischen eine WL. --Michileo (Diskussion) 19:28, 26. Jun. 2013 (CEST)
Kann archiviert werden. --Michileo (Diskussion) 19:28, 26. Jun. 2013 (CEST)

Änderungsvorschläge "Gesellschaftliche Problematik" + "Rechtliche Abgrenzung"


Zu Punkt "rechtliche Abgrenzung": Erster Satz unverständlich: Welche Gesetzteslage wird "offenbar"? Allgemein: Ich habe den Eindruc, dass hier verschiedene Ebenen vermengt werden, so dass man das nicht mehr sauber trennen kann. Bitte schaut mal, ob Ihr der gleichen Meinung seid, damit man dass ggf. umschreibt. Ich würde am Anfang noch einmal den Verweis machen, worum es bei der "rechtlichen Abgrenzung" geht, weil hier sonst die Intention nicht klar genug rauskommt.

Zu Punkt "gesellschaftliche Problematik": 4.+5. Abschnitt finde ich problematisch: "Ein weiteres großes Problem ist die Tatsache, dass aus Verwertungsinteresse oft stark verstümmelte Versionen von indizierten Filmen herausgebracht werden, die durch das Entfernen von beispielsweise Gewaltszenen eine völlig andere Aussage bekommen. Hierdurch wird der Zuschauer seiner Möglichkeit beraubt, sich kritisch mit dem eigentlich von den Produzenten gewollten Kunstwerk auseinanderzusetzen." -> "verstümmelte Versionen -> Entfernen von beispielsweise Gewaltszenen" -> Andere Aussage + -> Zuschauer Möglichkeit braucht (sic!), mit Kunstwerk (sic!) auseinanderzusetzen. Hier ist mir das alles zu wertend: "beraubt, Kunstwerk" muss bei rausgeschnittenen Szenen nicht sein, KÖNNTE aber sein. Hier wird mir eindeutig gegen die Indizierung geschrieben, daher würde ich das neutraler schreiben wollen. Wie seht Ihr das?

"In der Folge greift eine Indizierungsandrohung de facto sowohl in die Meinungs- als auch Künstlerische Freiheit eines Herstellers ein. Auch wenn eine Zensur im Vorhinein nicht stattfindet, so kann eine Androhung einer Indizierung dazu führen, dass eine Schrift inhaltlich vom Original verändert werden muss, um die Kontrolle unbeanstandet zu überstehen. Damit wird die eigentliche Intention der Schrift - wenn auch umstritten - verfälscht und auf "Linie des Staates" gebracht. In vielen Fällen wird auf eine Einfuhr oder der Vertrieb von Schriften in Deutschland aus diesem Grund gar nicht erst versucht. In der Realität ist für Erwachsene eine indizierte Schrift auch praktisch nicht mehr erwerbbar und kommt daher den Folgen einer Zensur sehr nahe oder gleich." -> Dieser Abschnitt ist mir ebenfalls zu wertend: Intention ist auch hier: Jeder, der Indizierung in Aussicht stellt, zensiert den Film. Das ist ja wohl falsch (wie man in den anderen Abschnitten nachlesen kann). Vielmehr tritt dann das Werbeverbot ein. Wenn dann die Leute ihre Filme eben (von sich aus!) zensieren, dann ist das ihr Ding. Daher mein Vorschlag: folgende Begriffe durch wertneutrale Begriffe ersetzen: - 1. Satz ganz rauslassen, ggf. anmerken, dass es einige so sehen! (ich sehe das nicht als Fakt) - 2. Satz: Zensur: Es ist keine Zensur, daher hier den Bgrf. wegstreichen; Vorschlag: Bei Androhung einer Indizierung ... besteht häufig nur die Möglichkeit ..., damit die Kontrolle ... - 3. Satz: Neutraler schreiben: Kann dazu führen ... - 4. Satz: Inhaltich nicht richtig; spekulativ; daher raus. - 5. Satz: Indizierte Schrift praktisch nicht erwerbbar: Das ist ja (wenn man den Artikel ließt) angeblich nicht richtig. Man darf es doch kaufen; wenn es aber niemand druckt, ist das doch nicht Sache des Staates; "kommt daher den Folgen einer Zensur ...": Rauslassen: Total wertend; weg damit. WENN (aber wirklich nur WENN) auch wertneutraler formulieren.

Was meint Ihr?

Ade. Christoph

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Kann archiviert werden. --Michileo (Diskussion) 19:28, 26. Jun. 2013 (CEST)

Zoll

Im Artikel steht: "Auf der anderen Seite kann der Zoll auch die Einfuhr von Medien verbieten, die zwar nicht indiziert sind, aber die entsprechenden Merkmale aufweisen (Mutmaßung einer Straftat auf Grundlage §18 GjSM resp. §184 StGB, in Folge §12 ZollVG).". Indizierung bedeutet aber doch nur, dass das betreffende Werk Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden kann. Und der Verkauf an Erwachsene ist weiterhin zulässig. Warum soll dann die Einfuhr ein Problem sein? Oder geht es hier nr um den Versand, nicht um den persönlichen Import? --91.15.91.64 14:00, 24. Mai 2008 (CEST)

Die Seite ist inzwischen eine WL. --Michileo (Diskussion) 19:28, 26. Jun. 2013 (CEST)
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Sprachstil

"Indizierte Bücher dürfen in der Buchhandlung nur unter der Ladentheke angeboten werden." "Unter der Ladentheke" verstehe ich als Synonym für "verboten". Ist hier nicht viel mehr "an" der Theke gemeint? Ansonsten macht das "dürfen" keinen Sinn.

D.h. man darf dafür nicht werben und zur Schau stellen, aber diese Artikel dürfen verkauft werden (auf Nachfrage). Wobei meines Wissens die obige Aussage nicht ganz zutrifft, da beschlagnahmte Artikel(häufig über Importversionen) nicht verkauft werden dürfen.--91.43.104.15 19:36, 19. Jan. 2010 (CET)

Die Seite ist inzwischen eine WL. --Michileo (Diskussion) 19:29, 26. Jun. 2013 (CEST)
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Unklaren Satz vorläufig entfernt

"Der Umgang mit diesen Medien stellt ein Vergehen dar."

Was soll damit gemeint sein? Welcher "Umgang"? Kann man das bitte konkretisieren. So wirkt das äußert sinnlos.

Wikianer -- 91.113.85.244 00:27, 24. Dez. 2008 (CET)

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Kann archiviert werden. --Michileo (Diskussion) 19:29, 26. Jun. 2013 (CEST)