Diskussion:Heiner Merz

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Letzter Kommentar: vor 9 Tagen von 88.71.130.93 in Abschnitt Ernsthaft?
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Ernsthaft?

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Zitat: "Laut in der taz aufgeführten Recherchen der Autonomen Antifa Freiburg beschäftigt Merz einen Parlamentsmitarbeiter, der noch im Frühjahr 2016 für die NPD Wahlkampf gemacht hatte." Also ein paar linksextreme Spinner, die sich anonym im Netz und in der Öffentlichkeit betätigen und sich Autonomen Antifa Freiburg nennen, werden hier als Quelle genannt?! Sowas hat auf Wikipedia nichts zu suchen!

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Lieber Wikipedianer,

bitte schrei doch hier nicht so zornig herum. Und bitte hinterlasse Deine IP.

Der besagte Mitarbeiter dürfte wohl Marcel Grauf sein.

Ob er für die NPD Wahlkampf gemacht, das weiß ich nicht. Doch er war einst deren eingeschriebenes Mitglied.

Es wird ihm nachgesagt, der Autor geleakter Chatprotokolle mit rechtsradikalen Inhalten zu sein. Nicht von linksradikalen Spinnern, sondern durch richterliche Urteilsfeststellungen des Oberlandesgerichtes Karlsruhe.

Als Quelle dafür kommt der Deutschlandfunk in Frage, der als eher bürgerlich konservativ gilt. Falls Dir die TAZ nicht behagt.

--88.71.130.93 18:45, 2. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Ergänzung: Verbreitung einer Feindesliste

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Am 14. Juli 2017 verbreitete der AfD-Landtagsabgeordnete Heiner Merz rund 25.000 Namen, Adressen und E-Mail-Adressen angeblicher Antifa-Personen aus einer 2015 gehackte Kundendatei des Online-Versandhandels Impact Mailorder als E-Mail-Anhang. Er forderte AfD-Mitglieder dazu auf, die Liste zu „speichern, verbreiten und verwenden“, nämlich Personen aus ihrem lokalen Umfeld zu suchen, sie am Ort bekannt zu machen und sie bei ihren Arbeitgebern zu denunzieren: „Der Fantasie sind wenig Grenzen gesetzt.“[1] Nachdem dieselben Daten bei der Gruppe Nordkreuz auftauchten, behauptete Merz, er habe die Liste von einem Antifa-Aussteiger erhalten und sehe sich „getäuscht“.[2] Auf die in der rechtsextremen Szene kursierende Liste hatte auch die Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“ Zugriff.[3]
  1. Silja Kummer: AfD-Abgeordneter Heiner Merz verbreitete geklaute Adressen. Heidenheimer Zeitung, 14. März 2018.
  2. Sascha Maier: 25.000 gehackte Adressen bei Rechtsterroristen: AfD-Abgeordneter bereut Versendung der „Nordkreuz“-Liste. Stuttgarter Nachrichten, 18. Juli 2019.
  3. Silja Kummer: AfD-Abgeordneter Heiner Merz verbreitete geklaute Adressen. (Memento des Originals vom 14. Juli 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.swp.de Südwest Presse, 14. März 2018; Ragnar Vogt: E-Mail mit Aufruf zur Denunziation: AfD-Abgeordneter verbreitete Liste mit angeblichen Antifa-Mitgliedern. Tagesspiegel, 13. Juli 2019.

Aus dieser Version des Artikels Nordkreuz hierher verschoben, da dort zu detailliert. Bitte hier einbauen. EinBeitrag (Diskussion) 15:10, 18. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Einstellung des Verfahrens? Wurde das Verfahren wirklich eingestellt? Gab es überhaupt eines?

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Unter der Rubrik "Kritik" findest sich der Satz:

"Die Ermittlungen gegen Merz wurden vollumfänglich, weil substanzlos, eingestellt."

Ich vermute, mit "substanzlos" ist gemeint, dass es keinen hinreichenden Tatverdacht gab, um mit den Ergebnissen des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens im zweiten Schritt ein Gerichtsverfahren zu beantragen. Es muss aber zumindest einen Anfangsverdacht geben, um überhaupt ein solches staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren eröffnen zu können. Das ist nicht allein formale Voraussetzung, es vertrödelt auch kein Staatsanwalt gerne seine Zeit. Was ist also mit substanzlos gemeint?

Streichen wir doch bitte dieses schwach definierte Wort. Es gibt bessere Alternativen. Eine Verfahrenseinstellung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen, so etwa ein fehlendes öffentliches Verfolgungsinteresse, bei parallel laufenden Verfahren, die schwerwiegendere Delikte betreffen, Geringfügigkeit, Fehlen eines hinreichenden Verdachts etc. Solche möglichen Grunde sind in der StPO festgeschrieben.

Substanzlosigkeit ist keiner davon.

Ich schlage vor, stattdessen den tatsächlichen Grund zu nennen. Wenn ihn jemand kennt. Sonst reicht die Streichung dieses nichts erklärenden Wortes.

"Vollumfänglich" werden staatsanwaltschafliche Ermittlungsverfahren nicht eingestellt. Streichen wir also das unsinnige Wort. Streichen wir es ersatzlos, denn von "teilweise eingestellten" Ermittlungsverfahren hat man bei der Staatsanwaltschaft noch nie jemals gehört. Entweder wird ermittelt oder das Verfahren wird eingestellt. Eine Wiederaufnahme ist dann weiterhin möglich, falls später hinzugewonnene Erkenntnisse eine Neubewertung erforderlich machen. Sollte mit "Vollumfänglich" der Ausschluss einer Wiederaufnahme gemeint sein sollte, dann ist das sachlich falsch.

Ohne diese beiden Worte lautet der Satz schlicht: "Die Ermittlungen wurden eingestellt".

Vorgerichtlich durch die Staatsanwaltschaft, nehme ich an? Oder gerichtlich durch die Strafkammer?

Wurde das Verfahren überhaupt eingestellt?

Wurde denn überhaupt jemals ein Verfahren eröffnet, das man hätte einstellen können? Immerhin war der Tatverdächtige ein Mitglied des Landtages.

Das einzige, was hier mit Quellen belegt ist, ist, dass ein Strafantrag gegen ihn gestellt wurde.

Und prüft man diese beiden Quellen im Original, dann ist da gar kein Hinweis auf einen Strafantrag vorhanden.

Wollen wir nicht erst einmal den Satz wieder komplett entfernen, bis wir Quellen gefunden haben? --88.71.130.93 17:30, 2. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Nachtrag:
Ich habe nochmal intensiver gesucht. Dabei fand ich keinerlei Zeitungsartikeln, Rundfunkbeiträgen, Landtagsdrucksachen oder dergleichen zum Thema.
Keinerlei Hinweise also dafür, das überhaupt jemals ermittelt wurde, ja nicht einmal dafür, dass Seitens des Versandhändlers Anzeige gestellt wurde. Zumindest hätte es doch ein Presseecho gegeben, wenn die Immunität des Herrn Merz aufgehoben worden wäre. Erst recht fand ich keinen Hinweis darauf, dass ein fragliches Verfahren wegen nicht hinreichenden Tatverdachts, vulgo "Substanzlosigkeit" eingestellt wurde, sei diese Einstellung nun "vollumfänglich" oder auch nur halbherzig erfolgt.
Den Vorschlag
"Wollen wir nicht erst einmal den Satz wieder komplett entfernen, bis wir Quellen gefunden haben?"
würde ich daher abwandeln:
"Lass uns bitte den Satz wieder komplett entfernen, denn auch mit Mühe kann man nichts von alledem belegen" --88.71.130.93 18:23, 2. Jun. 2024 (CEST)Beantworten