Diskussion:Freihof
Das Privileg, den Titel Freihof zu tragen, war seit dem 15. Jahrhundert ein besonderes Vorrecht, das nur wenigen Höfen und Gaststätten erteilt wurde. Verbunden war mit dieser Auszeichnung eine besonders ehrsame Gastfreundschaft, die im Mittelalter durch den jeweiligen Landesherren in Form eines vererbbaren Rechtes erlassen wurde.
??? shelog
Redundanz[Quelltext bearbeiten]
Die Artikel Freihof und Freihaus sind praktisch deckungsgleich, was jaHutch (Diskussion) 18:13, 1. Jun. 2024 (CEST) schon die im hiesigen Artikel verwendete vielsagende Synonym-Formulierung „(oder Freihaus)“ anzeigt. Die Unterscheidung zwischen städtischen Freihäusern und ländlichen Freihöfen (keineswegs konsequent so verwendet, auch in Städten heißen sie oft Freihöfe) ist so marginal bzw. schwimmend, dass man sie auch in zwei Abschnitten ein und desselben Artikels darstellen kann. Ich plädiere daher für die Integration dieses Artikels in den Artikel Freihaus (oder meinetwegen auch umgekehrt), woraufhin der andere Artikel zu einer Weiterleitungsseite gemacht werden kann. --Equord (Diskussion) 14:52, 1. Jun. 2024 (CEST)
- Ohne mich im Thema auszukennen: Sprich mit den Autoren der beiden Seiten und bitte um Zusammenführung. Oder setz den Baustein Redundanztext und setz es auf die Monatsliste der Redundanzen. So hab ich das ein paar wenige Male gemacht. LG
Allerdings ist Freihofder ältere, ursprüngliche Ausdruck.