Diskussion:Formelles Recht

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Pistazienfresser in Abschnitt formelles Recht = Verfahrensrecht!
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Gesetzesbestimmungen sind nicht nur Paragraphen

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Gesetzesbestimmungen sind nicht alle in Paragraphen niedergeschrieben (Artikel etc.), deswegen sollte man es ganz entfernen, oder aber zumindest Artikel dazuschreiben. (nicht signierter Beitrag von 91.66.72.110 (Diskussion | Beiträge) 12:53, 25. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

formelles Recht = Verfahrensrecht!

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"Das formelle Recht deckt sich also weitgehend mit dem Verfahrensrecht".

Was heißt denn "weitgehend"? Wo decken sich die Begriffe nicht? Kann mir jemand ein Beispiel für eine Norm geben, die dem formellen Recht, aber nicht dem Verfahrensrecht angehört? Ich kann mir keins vorstellen.

Mein alter "Köbler: Juristisches Wörterbuch", 5. Aufl., 1990, S. 286, sagt denn auch ganz schlicht und für mich einleuchtend: "Formelles Recht ist dasjenige R., das die Form der Verwirklichung der Rechtsordnung regelt (Verfahrensrecht)".--Kybing 20:35, 2. Mär. 2011 (CET) Seit knapp 2 Jahren keine Argumente. Ich erlaube mir zu handeln.--Kybing (Diskussion) 01:12, 22. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Das weitgehend in dem StGB geregelte Recht des Strafantrags zählt meines Wissens zum formellen Recht. Weiß nicht, ob man es auch zum Verfahrensrecht zählt. --Pistazienfresser (Diskussion) 23:58, 15. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Die Regeln über Strafantrag und Verjährung scheinen auch zum Verfahrensrecht zu zählen, siehe Stephan Barton: Die Abgrenzung der Sach- von der Verfahrensrüge bei der klassischen und der erweiterten Revision in Strafsachen. JuS 2007, 977. --Pistazienfresser (Diskussion) 03:25, 16. Mär. 2023 (CET)Beantworten
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Es ist ein leidiges Thema. Nachdem "Verfahrensrecht" jetzt endlich frei von Links auf "Legal Case" und Konsorten ist (s. Diskussion:Verfahrensrecht#Andere_Sprachen.2FInterwiki-Links, wollen die Bots die falschen Links unbedingt hier unterbringen. Ich lösche mal wieder und schaue, was passiert.--Kybing 01:52, 10. Okt. 2011 (CEST)Beantworten