Diskussion:Exkommunikation

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Dsdvado in Abschnitt Große Exkommunikation
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Exkommunikation“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Beugestrafe[Quelltext bearbeiten]

Jede Exk., egal ob deklariert oder nicht, ist Beugestrafe. Das Wort bezeichnet den Straf*zweck*. Das Gegenstück zur (nicht deklarierten) Tatstrafe heißt auf deutsch Spruchstrafe.Twexplex

Du hast recht. Habe den Art. dementspr. angepasst.-- Matysik 15:40, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten

In der römisch-katholischen Kirche bedeutet Exkommunikation nicht den Ausschluss aus der Kirche (der kirchenrechtlich unmöglich ist), sondern den Verlust der Kirchengemeinschaft und damit gewisser Rechte innerhalb der Kirche[Quelltext bearbeiten]

Guten Morgen, offenbar bleibe ich überall irgendwie aufgehalten. Zutreffender würde ich folgende Formulierung vorschlagen: "In der römisch-katholischen Kirche bedeutetet Exkommunikation eine zeitliche "Strafe" und für diese Zeit den Verlust der Kirchengemeinschaft und Rechte innerhalb der Kirche". Das soll nicht heissen, dass ich "Verlust der Kirchengemeinschaft" zustimme. Aus meinem Gefühl herraus würde ich feststellen, dass alleine das "Exkommunizierte" die "Predigt" hören dürfen, kein Ausschluss (danach auch zeitlich) aus der Kirchengemeinschaft bezeugt. Sie dürfen sich halt nicht äussern. MfG--treue 03:24, 27. Sep 2006 (CEST)

Das ist schön, aber es müsste erklärt werden, was die Kirchengemeinschaft ist und eben klargestellt, dass es kein "Zwangsaustritt" / "Ausschluss" oder so ist. --103II 11:46, 27. Sep 2006 (CEST)
Und was "zeitlich" heißt - eine Exkommunikation hat nämlich kein Verfallsdatum. Schließlich sind Gänsefüßchen zur Distanzierung wie hier bei "Strafe" sprachlich unangebracht. Str1977 11:26, 10. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Ausschließlich Röm.kath.?[Quelltext bearbeiten]

Weiß irgendjemand, ob es auch in einer der anderen "alten" Kirchen (z.B. einer der diversen orthodoxen Kirchen) so etwas wie Exkommunikation gibt? --Hansele 12:00, 22. Aug 2004 (CEST)

Habe den Artikel ergänzt. --Irmgard 20:37, 22. Aug 2004 (CEST)

extra ecclesiam nulla salus?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den folgenden Absatz betreffend die Position der römisch-katholischen Kirche, der im September 2004 durch einen anonymen Benutzer hinzugefügt wurde, aus dem Artikel entfernt:

Eine Exkommunikation bedeutet für den gläubigen Katholiken auch die Verwehrung des Eintritts in das Paradies. Die katholische Kirche vertritt hier die Auffassung "extra eclesiam nulla salus" beziehungsweise "Salus extra ecclesiam non est." Cyprianus, Briefe 73, 21,2 (Außerhalb der Kirche gibt es kein Heil).

Die genannte Auffassung wird meines Wissens seit dem zweiten vatikanischen Konzil nicht mehr vertreten. Vielmehr wird gelehrt: Gott [...] ist nicht an seine Sakramente gebunden. (Katechismus der katholischen Kirche, Ziffer 1257).

Falls der Absatz die Position einer enzyklopädisch relevanten Gruppe innerhalb oder außerhalb der Kirche wiedergeben sollte, bitte nur mit entsprechender Kennzeichnung wieder einfügen. Das Thema ist zu heikel für irgendwelche Ungenauigkeiten.

Natürlich wird der Lehrsatz "Extra ecclesia nulla salus est" noch vertreten, da die Kirche keine Glaubenswahrheiten zurücknimmt. Allerdings nur so vertreten, wie er auch von der Kirche zuvor schon gemeint war und dahingehend macht es sich jener, der den Satz eingefügt hat, definitiv zu einfach. Unbelegt ist die Passage ohnehin. Str1977 11:25, 10. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Der Satz Eine Exkommunikation bedeutet für den gläubigen Katholiken auch die Verwehrung des Eintritts in das Paradies ist gleichwohl richtig, und zwar nicht mit der gegebenen Begründung, sondern auf Grund der Binde- und Lösegewalt der Kirche. („Wahrlich, ich sage euch: Alles, was ihr auf Erden bindet, das wird im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf Erden löset, das wird im Himmel gelöst sein“ (Mt 18,18)). Fingalo 21:10, 7. Mär. 2009 (CET)Beantworten

letzte Exkommunikation?[Quelltext bearbeiten]

Kann man sich irgendwo eine Liste der zuletzt exkommunizierten Katholiken ansehen? Wenn nicht: Wer wurde zuletzt exkommuniziert, wann und weswegen? --- Glaub kaum, dass das irgendwo steht... musst schon in deine lokale Tageszeitung schaun, bei uns steht das manchmal drin, wieviele Kirchenaustritte (u. das is ja wieder was anderes... Exkommunikation is kirchlich, waehrend der Kirchenaustritt eigtl. nur ne zivilrechtliche Angelegenheit is (Steuern etc...)

So, hab jetzt doch noch zufaellig was gesehn... die 7 Priesterinnen, die da von nem suedamerikanischen Bischof oder so geweiht wurden, sind exkommuniziert worden... *lach* war der Ratzinger der das damals unterschrieben hat...

http://kath.net/detail.php?id=4277

Gruß,

Nasenatmer 11:39, 8. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Eine vollständige Liste wirst du nirgends finden, da es sich in der Mehrzahl der Fälle um eine Exkommunikation als Tatstrafen handeln dürfte: (Beispiel: jeder Beteiligte an einer Abtreibung ist exkommuniziert, dadurch, dass er an einer Abtreibung beteiligt ist - dafür muss er auf keiner Liste stehen). --Irmgard 18:01, 8. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Soviel ich weiss muss die Tatstrafe (=Selbst exkommunikation) auch festgestellt werden, das heisst unausgesprochen gilt keiner als exkommuniziert. Ich würde daher sogar das Beispiel Abtreibung entfernen (Außer man kann mir so einen Fall nennen). Es handelt sich dabei nicht um einen typischen Fall für Exkommunikation--Martin S. !? 13:05, 18. Jan 2006 (CET)
Wird heute wirklich noch wegen Abtreibung exkommuniziert? Scheint mir nicht der Fall zu sein, sonst müssten z.B. in Deutschland ja Hunderttausende exkommuniziert sein, alle Beteiligten Ärzte nicht mitgerechnet. Kann es sein, dass nur in der Theorie exkommuniziert werden müsste, es in der Praxis aber nicht getan wird (würde eine Exkommunikation bei Abtreibung erfolgen, würde sich die Kirche ja selbst schnell zu einer Minoritätengruppe machen..)? --Klaus 11:47, 30. Jan 2006 (CET)
Laut CIC 1398 "Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu." schon aber zur Ausführung siehe unten. D.h. wer eine Abtreibung vornimmt ist defakto exkommuniziert, nur weiß das niemand, in den meißten Fällen wahrscheinlich nicht einmal die Betroffenen selbst. --ChrWa 02:16, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Der letzte dürfte Emmanuel Milingo gewesen sein. Eine Liste ist in der englischen Wikipedia zu finden en:List of people excommunicated by the Roman Catholic Church --134.109.148.26 20:15, 26. Sep 2006 (CEST)

Offenbar wird das Wort "Tatstrafe" hier mißverstanden: Durch die wissentliche Ausführung einer mit Exkommunikation zu bestrafender Tat wird die Exkommunikation bereits verwirkt. Ein anderes Paar Schuhe ist, daß das kirchenrechtlich amtlich festgestellt wird. Um ein Beispiel aus dem weltlichen Bereich zu bringen: Wenn jemand einen Menschen vorsätzlich aus niederen Beweggründen tötet, ist aufgrund dieser Tat ein Mörder. Ihn so nennen darf man allerdings erst, wenn er rechtskräftig verurteilt ist.

Konkret: Wenn ein Abtreibungsarzt zur Kommunion geht, ist das natürlich kirchenrechtlich ein Sakrileg (was das im Jüngsten Gericht für Folgen haben wird, das weiß halt kein Sterblicher....). Offiziell die Kommunion verweigern oder ihn von liturgischen Funktionen ausschließen, kann man eben erst, wenn das kirchlich festgestellt ist, daß er die Tat ausgeführt hat. Die Fälle, die dann tatsächlich verhandelt werden, sind wohl nur ein kleiner Bruchteil der tatsächlich verwirkten Tatstrafen; ich nehme mal an, daß nicht allzu viele Abtreibungsärzte sich als Lektoren oder Kommunionhelfer bewerben. -- Firmian 20:39, 5. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Es wird keinem Menschen das Denken verboten. Daher hat auch der Weihbischof von Salzburg mal einen Wiener Diözesanen für exkommuniziert erklärt, das ging damals sogar durch niederbayrische Zeitungen. (Ob der Vermieter von Räumen für eine Abtreibungsklinik bei der gebotenen strengen Auslegung von Strafgesetzen ein "aktiver Mitwirkender" ist - deswegen erfolgte diese Exk. damals - sei mal dahingestellt, weil auch in der Kirche zwischen Strafrecht und Moral unterschieden werden muß.) Wenn sich ein stadtbekannter Abtreibungsarzt kommunizieren will, ist der Priester selbstverständlich verpflichtet, ihm die Kommunion zu verweigern. Der Fall ist ein anderer, wenn er nicht stadtbekannt ist und der Priester nur aus unter Beichtgeheimnis erfolgten Unterredungen weiß, daß er in Exkommunikation oder schwerer Sünde lebt. --84.154.94.20 23:15, 30. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Die letzte Exkommunikation ist ziemlich frisch; alle Mafiosi: http://www.tagesschau.de/ausland/papst-kalabrien-100.html 109.193.40.166 16:08, 2. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Weiterleitung von "Exkommunizierung" ???[Quelltext bearbeiten]

Tach! Wenn ihr ma Exkommunizierung eingebt, werdet ihr sehn, dass ihr auf Exkommunikation weitergeleitet werdet. Exkommunizierung taucht jedoch in keinem Woerterbuch auf (jedenfalls weder im Duden Fremdwoerterlexikon noch im dt. Rechtschreibung... wissen.de kennt das Wort auch nicht, also gehe ich jetzt mal davon aus, dass das Wort so nicht existiert, auch wenn Guugl dazu 611 Ergebnisse ausspuckt..

Soll ich a) ne eigene kurze Erklaerung zu dem falschen Wort schreiben u. den Redirect quasi aufloesen oder b) den Redirect bestehen lassen u. auf Exkommunikation nen kleinen Hinweis anbringen.. (waer irgendwie doof...)

Gruß, Nasenatmer 09:51, 8. Mai 2005 (CEST)Beantworten

hallo, man wird sich wundern dass ich auch etwas nach fast einem jahr etwas sage! der verfasser dieses textes hat recht. exkommunikation heisst eben nicht ausschluss aus der kirche, sondern von "etwas" ausgeschlossen zu sein. es gilt immer noch der satz "einmal getauft - immer getauft". durch die taufe ist und bleibt man immer glied der kirche und kann anteil am heilsgeschehen haben. mfg. 02:01 15.04.2006 kwk mariaviten 02:01, 15. Apr 2006 (CEST)

hallo, noch ein kleiner nachtrag: den namen der ersten frau die namentlich exkommuniziert worden ist könnt ihr bei den "mariaviten" finden. im übrigen wurden bereits vor 1940 bischöfinnen bei den mariaviten "katholische kirche der mariaviten" = durch michael kowalski geweiht. seit 2005 ist bei den "felicjanow-mariaviten" wieder eine bischöfin in amt und würden. weiterhin sollen frauen bei den karthäuserinnen in österreicht ebenfalls (ewiges gelübde) zumindest zu diakonissen geweiht werden (stola und manipel) mfg. 02:16 15. apr. 2006 kwk mariaviten 02:16, 15. Apr 2006 (CEST)

guten Morgen, und gleich meine Frage! ich zitiere "In der römisch-katholischen Kirche bedeutet Exkommunikation nicht den Ausschluss aus der Kirche (der rechtlich unmöglich ist)", Wäre es korrekter zu schreiben: "(der kirchenrechtlich unmöglich ist)" ? mfG.--mariaviten 03:53, 5. Aug 2006 (CEST)

Ja, das wäre wohl besser. Wobei der Ausschluss nicht nur kirchenrechtlich, sondern vor allem auch theologisch unmöglich ist. Zudem wäre er sinnwidrig, denn die Exkommunikation soll ja eine Beugestrafe sein, die den Täter umkehren und wieder in die Gemeinschaft zurückkommen lässt.--103II 09:07, 5. Aug 2006 (CEST)

wehrter 103II, in diesem Zusammenhang habe ich etwas von meiner Baukastenseite hier eingetragen: "Rekonziliation" Zitat: "In der Frühen Kirche war Exkommunikation Teil der Bußpraxis; sie hatte Wurzeln im Judentum (Anathema, atl. härám). Die Exkommunikation konnte (am Gründonnerstag) durch den Akt der Rekonziliation (Wiederversöhnung) aufgehoben werden." Quelle: Wörterbuch des Christentums (WBC) 1988 Gütersloher Verlagshaus sollte man dies mit einfliessen lassen? Wenn ja, bitte dass die Betreuer/innen dieses Lemmas es vornehmen, da ich Deutsch nur im mündlichen -verständlich- beherrsche. mfg--mariaviten 23:08, 5. Aug 2006 (CEST)

Sobald ich aus dem Urlaub zurück bin, nehme ich das in Angriff. Schöne Grüße, --103II 15:19, 6. Aug 2006 (CEST)

danke, wenn ich noch was interessantes finde teile ich es mit. schönen Urlaub mfg--mariaviten 16:32, 6. Aug 2006 (CEST)

Kein Mitglied der Kirche mehr?[Quelltext bearbeiten]

Folgender Satz verdient eine Überarbeitung: Durch einen Akt des Unglaubens hat der Gläubige sich soweit von der Kirche entfernt, dass er nicht mehr als ihr zugehörig betrachtet werden kann.

Grundsätzlich eine schwierige Frage: Ist der Exkommunizierte kein Mitglied der Kirche mehr? Eigentlich ist er es schon, da z.B. die Verpflichtung des sonntäglichen Gottesdienstbesuches aufrecht bleibt (so zumindest die englische Version des Artikels). Er wird "nur" vom sakramentalen Leben ausgeschlossen. Was meint ihr? Gibt es zur Frage "Sind Exkommunizierte Mitglied der Kirche ja/nein?" irgendwelche offizielle (und aktuelle) Dokumente. Der CIC gibt da nicht viel her. Gugganij 16:58, 30. Aug 2006 (CEST)

Die Taufe kann nicht rückgängig gemacht werden, von daher bleibt der Exkommunizierte ein Mitglied der Kirche, aber eben ein Mitglied mit reduzierten Rechten. s.u. Irmgard 17:56, 30. Aug 2006 (CEST)
Can. 915 — Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe Sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren,
Can. 1331 — § 1. Dem Exkommunizierten ist untersagt:
1° jeglicher Dienst bei der Feier des eucharistischen Opfers oder bei irgendwelchen anderen gottesdienstlichen Feiern;
2° Sakramente oder Sakramentalien zu spenden und Sakramente zu empfangen;
3° jedwede kirchlichen Ämter, Dienste oder Aufgaben auszuüben oder Akte der Leitungsgewalt zu setzen.
§ 2. Wenn aber die Exkommunikation verhängt oder festgestellt worden ist:
1° muß der Täter ferngehalten oder muß von der liturgischen Handlung abgesehen werden, wenn er der Vorschrift von § 1, n. 1 zuwiderhandeln will, es sei denn, es steht ein schwerwiegender Grund dagegen;
2° setzt der Täter ungültig Akte der Leitungsgewalt, die gemäß § 1, n. 3 unerlaubt sind;
3° ist dem Täter der Gebrauch vorher gewährter Privilegien untersagt;
4° kann der Täter gültig keine Würde, kein Amt und keinen anderen Dienst in der Kirche erlangen;
5° erwirbt der Täter die Erträge einer Würde, eines Amtes, jedweden Dienstes, einer Pension, die er etwa in der Kirche hat, nicht zu eigen.

Grüß dich, Irmgard. Danke für die Antwort. Meinst du nicht auch, dass der von mir zitierte Artikeltext inhaltlich zumindest missverständlich formuliert ist? lg Gugganij 18:12, 30. Aug 2006 (CEST)

Ja, das sollte man besser formulieren. Es ist ja gerade der Witz an der Sache, dass die katholische Kirche keinen Kirchenaustritt kennt. --103II 18:16, 30. Aug 2006 (CEST)

Abtreibung[Quelltext bearbeiten]

Siehe Kölner Stadtanzeiger vom 31.08.2006 der bischof von kolumbien hat das mädchen das vergewaltigt wurde und abgetrieben hat n i c h t exkommuniziert. rege daher an das gesamte lemma zu überarbeiten.mfg--mariaviten 23:07, 31. Aug 2006 (CEST)

Es gilt der CIC. --84.154.88.163 22:21, 16. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Stimmt, und nach diesem kann das Mädchen nicht exkommuniziert werden. Gugganij 19:08, 17. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Nach CIC 508 § 1 "Der Bußkanoniker ebenso der Kathedral- wie einer Kollegiatkirche hat kraft seines Amtes die ordentliche Befugnis, die er aber anderen nicht delegieren kann, im sakramentalen Bereich von Beugestrafen loszusprechen, die nicht festgestellte Tatstrafen und nicht dem Apostolischen Stuhl vorbehalten sind; diese Befugnis bezieht sich innerhalb der Diözese auch auf Diözesanfremde und auf Diözesane auch außerhalb des Gebietes der Diözese." hat er das Recht die von dem Mädchen automatisch erworbene Exkommunikation (als Tatstrafe) wieder aufzuheben. --ChrWa 02:27, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Das Mädchen hat auch nicht automatisch eine Exkommunikation erworben - da kirchenrechtlich noch nicht strafmündig. -- Gugganij 14:26, 27. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Exkommunikation und Politik[Quelltext bearbeiten]

Das ist zwar keine aktuelle Geschichte, aber leider immer noch zu wenig bekannt: http://www.dradio.de/dlr/sendungen/kalender/126744/?drucken

Austerlitz 88.72.17.33 20:22, 2. Okt 2006 (CEST)


war das Mord ?[Quelltext bearbeiten]

Im Namen Jesu, unseres Herrn, wollen wir uns versammeln, ihr und mein Geist, und zusammen mit der Kraft Jesu, unseres Herrn, diesen Menschen dem Satan übergeben zum Verderben seines Fleisches, damit sein Geist am Tag des Herrn gerettet wird. (1 Kor 5, 1-5)

Wie kann der Geist eines Menschen gerettet werden, wenn man diesen Menschen dem Satan übergibt ? Irgendwie hört sich der Textabschnitt so an, als hätte man jemanden umgebracht ( Verderben seines Fleisches ) um auf diese Weise seinen Geist zu retten. Der Ausdruck "...einen Menschen dem Satan zu übergeben..." wäre dann eine Umschreibung für umbringen. Oder was sagen Theologen zu diesem Textabschnitt ? Rainer E. 23:04, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Kurz gesagt:Nein. Hier gibt es eine ausführliche Auslegung. --Vernula deus 19:34, 14. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Sünde gegen welches sechste Gebot?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es, excommunicatio latae sententiae träte unter anderem ein bei

„für den Priester – Erteilung der (wirkungslosen, Can. 977) Absolution gegenüber jemandem, der mit dem Priester zusammen eine Sünde gegen das sechste Gebot begangen hat (absolutio complicis; Can. 1378 § 1)“

Dieser Ausdruck ist etwas unglücklich gewählt, da nicht deutlich wird, welches sechste Gebot gemeint ist: Im Artikel Zehn Gebote wird unterschieden zwischen drei Fassungen der zehn Gebote, in denen es zwei verschiedene sechste Gebote gibt, einmal „Du sollst nicht töten.“ und einmal „Du sollst nicht ehebrechen.“. Beides kann man mit einem Priester tun und beides kann einem durch eben jenen Priester vergeben werden. – viciarg 23:00, 26. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Selbstverständlich nach katholischer Zählung, denn es geht ja um das katholische Kirchenrecht. --103II 00:19, 29. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Judentum[Quelltext bearbeiten]

Wie sieht es denn mit Exkommunikation im Judentum aus? Wie funktioniert das dort? http://www.hagalil.com/01/de/Israel.php?itemid=245. Mich wundert, dass die katholische Kirche aus jüdischer Sicht für die Rücknahme der Exkommunikation eines Holochaustleugners gerügt wird (http://www.tagesschau.de/ausland/papst312.html). Ich nehme also an, dass Exkommunikation dort eine Funktion hat. Im christlichen Kulturkreis wird ja Exkommunikation gewöhnlich kritisiert, wenn auch der Satz "Am Montag hatte sich die Deutsche Bischofskonferenz von Williamson distanziert." in http://www.sueddeutsche.de/politik/614/456283/text/ für mich unklar ist: Kritisiert die Bischofskonferenz die Aufhebung der Exkommunikation oder distanziert sie sich von einer Person, die berechtigterweise in die Kirche wieder aufgenommen wurde, aber dort nicht als Glaubensbruder behandelt werden soll? --Osch 12:57, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Das sind zwei ganz verschiedene Fragen. Auch das Judentum kennt den "Cherem" (= Bann) als Ausschluss aus der Gemeinschaft. Bekannte hiervon Betroffene waren etwa Baruch Spinoza und Leo Trotzki.

Herr Williamson war nicht wegen seiner Äußerungen zur Shoah und seiner sonstigen fragwürdigen politischen Einstellungen exkommuniziert worden, sondern weil er eine nach römisch-katholischem Kirchenrecht illegale Bischofsweihe empfangen hat. Die Rücknahme der Exkommunikation sollte ihm und seinen "Amtsbrüdern" den Rückweg ihn die Gemeinschaft mit der Papstkirche erleichtern. Ich empfinde für keine der beiden Seiten die geringste Sympathie, bin aber der Meinung, dsss keine Religionsgemeinschaft das Recht hat, sich in die inneren Angelegenheiten einer anderen einzumischen. Wen Herr Prof. Dr. Ratzinger exkommuniziert oder wieder aufnimmt, ist allein seine Sache und geht Andersgläubige (wie mich) und Nichtchristen nichts an. [Mag. theol. A.V.E.] (nicht signierter Beitrag von 131.220.75.53 (Diskussion) 14:09, 9. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Uta Ranke Heinemann[Quelltext bearbeiten]

Ich habe das Beispiel URH herausgenommen, da es mehr als fragwürdig ist.

Die einzige Quelle für diese Exkommunikation ist die Frau selbst und ihre wiederholten Behauptungen gegenüber diversen Medien, sei es Spiegel, sei es Stern. Von kirchenoffizieller Seite ist dergleichen nicht zu hören. Hätte es aber eine offiziell erklärte Exkommunikation gegeben, hätte das größere Wellen geschlagen und wäre leicht zu belegen.

Auch URH's Begründung ist löchrig: sie beruft sich darauf, wegen Häresie exkommuniziert zu sein. Nur war der letzte deswegen exkommunizierte der amerikanische Priester Feeney in den Fünfzigern. Seit Papst Johannes XXIII gibt es faktisch keine Exkommunikation in Lehrfragen mehr (egal wie man das bewerten will).

Was URH wohl meint ist, daß sie wegen ihrer Häresie sich die Tatstrafe zugezogen hat. Damit mag sie recht haben, nur ist das jenseits einer kirchlichen Feststellung nicht zu belegen und könnte schon technisch keine Auswirkung auf die Kirchensteuerpflicht haben (wie sollte eine unerklärte Strafe die Kirchensteuerpflicht beeinträchtigen können?)

Ich bitte daher darum, dieses fragwürdige Beispiel ohne belastbare Quelle (offizielle Erklärung oder seriöser Pressebericht darüber) nicht wieder einzufügen, insbesondere da ein Beispiel auch gar nicht vonnöten ist. Str1977 11:13, 10. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Die Exkommunikation (gleichgültig in welcher Form) hat NIEMALS Auswirkungen auf die Kirchensteuerpflicht. Die hat nur der vor dem zuständigen Amtsgericht erklärte Kirchenaustritt. Nach r.-k. Auffassung sind übrigens sowohl der/die Exkommunizierte als auch der/die Ausgetretene weiterhin Kirchenmitglieder, da ein Austritt (also ein Rückgängig-Machen der Taufe) nicht möglich ist. (nicht signierter Beitrag von 131.220.75.53 (Diskussion) 14:09, 9. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Logisch. Penuntia non olet 2001:9E8:4619:EF00:C945:6E42:959D:26BE 15:57, 4. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Deschner-Beispiel[Quelltext bearbeiten]

Das Beispiel von Herrn Deschner greift offensichtlich auf eine nicht mehr in Geltung stehende Strafnorm zurück. Meiner Meinung nach sollte man das erwähnen, um keine Verwirrung zu stiften. Was mich noch davon abhält, ist Folgendes: In diesem Zusammenhang ist

Can. 1313 § 2. Setzt ein später erlassenes Gesetz ein Gesetz oder wenigstens eine Strafe außer Kraft, so entfällt diese sofort. (CIC1983)

interessant. Hat diese Bestimmung in dem Fall bei Herrn Deschner bewirkt, daß seine Exkommunikation wegen Bigamie entfiel (wenn auch der Betreffende, wie ich vermute, seitdem aus der Kirche ausgetreten sein dürfte mit allen rechtlichen problematischen Fragen, die damit wiederum verbunden sind)? --84.154.67.150 14:50, 5. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Ist das etwa DER Karl-Heinz Deschner???--139.30.128.38 17:38, 18. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Abtreibung vs. Mord[Quelltext bearbeiten]

Laut dem Artikel führt eine Abtreibung in der röm.-kath. Kirche zur Exkommunikation, ein Mord aber scheinbar nicht. Wenn das stimmt: Gibt es dafür eine Begründung seitens der kath. Kirche? Ich dachte, dass die kath. Kirche Abtreibung mit Mord gleichsetzt und deshalb verurteilt... --Roentgenium111 00:09, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Lese gerade zufällig dazu: [1] von Dr. Edward Peters: "During the process of canonical reform that followed Vatican II, some suggested that the ecclesiastical or Church penalties for abortion be dropped from the new Code of Canon Law. Some noted that there is nothing particularly ecclesiastical about abortion and that, as a rule, such matters are better treated under civil law. But it was precisely the growing failure of civil law to protect the pre-born that tipped the scales toward retaining the canonical penalties against abortion (see Canon 1398)." --84.154.66.49 22:58, 20. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Der Unterschied geht wahrscheinlich bis in die Anfänge des Christentums zurück. In der heidnischen Umgebung des frühen Christentums war Mord eine Tat, die mit dem Tod bestraft wurde. Also entfiel für die Kirche die Notwendigkeit, den Hingerichteten aus ihrer Gemeinschaft auszuschließen. Abtreibung und das Töten oder Aussetzen Neugeborener galten dagegen als normale Mittel der Familienplanung. Schon in den ältesten für Nichtchristen bestimmten Darstellungen des Christentums wird daruf hingewiesen, dass sich Christen in dieser Frage von anderen Menschen unterscheiden. Mit zunehmender Zahl der Christen wurde es daher nötig, Menschen, die in dieser Frage nicht nach den Maßstäben der christlichen Ethik lebten, ebenso auszuschließen wie "Christen", die an nichtchristlichen Kulthandlungen teilnahmen, Astrologen, Soldaten, Prostituierte usw. usw. Die christlichen Kirchen sollten diese Regelung heute aus anderen Gründen beibehalten. Wenn schon das staatliche Recht die Ungeborenen nicht mehr schützt, muss es wenigtens das religiöse Recht tun. (nicht signierter Beitrag von 131.220.75.53 (Diskussion) 14:09, 9. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Das ist natürlich erkennbar Unfug: Nicht nur in der heidnischen Umgebung des frühen Christentums, sondern bis Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts stand auf Mord allgemein die Todesstrafe. Die Exkommunkation bedeutet zweitens Ausschluss von den Sakramenten, weswegen ein Mensch, der als Exkommunizierter verstirbt, der ewigen Seligkeit nicjht teilhaftig werden kann: Seine Sünden werden ihm nicht vergeben, er kommt unrettbar in die Hölle. Dies ist für einen zum Tode Verurteilten von besonderer Bedeutung. --Φ 14:18, 9. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Da gibt es aber Can. 1352: § 1. Wenn eine Strafe den Empfang von Sakramenten oder Sakramentalien verbietet, wird das Verbot ausgesetzt, solange sich der Täter in Todesgefahr befindet. Das war schon im Mittelalter üblich, so weit die staatlichen Behörden es zuliessen. Irmgard Kommentar? 15:46, 13. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Wusst ich nicht - vielen dank, liebe Irmgard. --Φ 16:39, 13. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Es gab da noch ein paar Feinheiten aufgrund der mittelalterlichen katholischen Religiosität: die Hostie war so heilig, dass es respektlos war, jemanden unmittelbar nach Empfang der Kommunion hinzurichten, die Kommunion fand also einige Tage vor der Hinrichtung statt. Und natürlich erforderte die vorhergehende Beichte Reue, wodurch Ketzer, die nicht bereuten, von der Kommunion ausgeschlossen waren. Johannes Hus wurde z.B. die (katholische) Beichte angeboten, die er zurückwies - mit der Bemerkung, dass er kein Todsünder sei (womit er nach katholischem Glauben, den er diesbezüglich anscheinend teilte, nicht in die Hölle sondern höchstens ins Fegfeuer kommen würde). Irmgard Kommentar? 11:02, 14. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Freikirchen[Quelltext bearbeiten]

Es wird hier sehr pauschal gesagt, in Freikirchen gäbe "es die rechtliche Möglichkeit des Gemeindeausschlusses". Dies stimmt so nicht. Vielmehr richtig ist, dass es Freikirchen sehr unterschiedlicher Prägung gibt, die Themen wie Gemeindeausschluss oder Gemeindezucht sehr unterschiedlich handhaben. Letztlich hängt es davon ab, was in der Satzung einer Freikirche steht - sofern sie überhaupt eine Satzung hat. Wie jeder eingetragene Verein e.V. kann eine Freikirche, wenn sie die Rechtsform eines e.V. hat, Mitglieder ausschließen, die den Interessen des Vereins zuwiderhandeln - wenn sie dies in der Satzung vermerkt hat. Letztlich ist es nicht möglich, pauschal die Freikirchen in einen Topf zu werfen. Das ist so, als versuche man, die Splitterparteien politisch einer Richtung zuzuordnen. Fazit: ich bin für Streichung des Abschnitts. --CasaLevi 23:48, 17. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Exkommunikation Zeugen Jehovas[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel heißt es "Ausgeschlossene können die Zusammenkünfte im Königreichssaal besuchen, jedoch ohne sich aktiv, etwa durch Wortmeldungen, daran zu beteiligen." An dieser Stelle sollte erwähnt werden, dass niemand den Ausgeschlossenen anspricht noch - wie es normale Umgangsformen erwarten - Willkommen heißt, geschweige denn die Hand gibt. Der Ausgeschlossene der eine Zusammenkunft besucht wird nicht als anwesend wahrgenommen. Mein Vorschlag als Ergänzung: "Ein Ausgeschlossener der eine Zusammenkunft besucht, wird von den Anwesenden vollständig ignoriert, was sich darin ausdrückt, dass ihm weder die Hand zur Begrüßung gereicht wird noch sonst eine Kontaktaufnahme vor oder nach der Zusammenkunft aufgenommen wird." Ich halte den Text für wichtig, weil in dem oben genannten Zitat der Eindruck erweckt wird, er dürfe sich nicht am Geschehen in Form von "Kommentaren" oder "Aufgaben von der Bühne" beteiligen, was nur logisch ist. -- HorchAuf 11:33, 24. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Hab mal was Entsprechendes ergänzt und auch belegt. OK so? Mit freundlichen Grüßen, --Φ 20:56, 24. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Etwa ein Drittel machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Gibt es für diese Behauptung eine Quelle? --Mini 16:28, 26. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ja. --Osch 23:33, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Ich habe mich mal auf die Suche nach der Einfügung gemacht [2] (sie stammt übrigens von dir). Dort steht "ein Drittel bis ein Viertel". Hier [3] wurde die Spanne ohne Gründe zu nennen entfernt. Welchen Wert gibt denn deine Quelle an? --Mini 11:03, 12. Mär. 2011 (CET)Beantworten
@HorchAuf: Zitat: „Der Ausgeschlossene der eine Zusammenkunft besucht wird nicht als anwesend wahrgenommen.“
Hier eine Tatsache aufzustellen wird wohl schwer: Ich möchte mal paar Behauptungen aufstellen die mir logisch erscheinen: 1. Die Anwesendenzahlen werden bei den ZJ erfasst, da werden Exkommunizierte mitgezählt. 2. Beim Abendmahl bekommen sie ebenfalls die Symbole gereicht. 3. Der Ordnungsdienst kümmert sich um sie. 4. Steht es jedem ZJ frei mit dem Ausgeschlossenen zu sprechen. 5. suchen die „Ältesten“ das Gespräch mit Ausgeschlossenen ...--„“ AndeereLani 07:48, 19. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Zu 2. und 4. erkundige dich am besten noch mal über Interna. --Mini 19:44, 19. Mär. 2011 (CET)Beantworten
@HorchAuf: Liest man die getätigten Edit's bekomme ich den Eindruck, die Mitarbeit hier geschieht, um vielleicht persönliche Fakten gemäß persönlicher Leidensgeschichte (ggf. Exkommunikation) mit den ZJ hier in den Artikel einzuarbeiten. Wenn dem so ist würde mich interessieren wie sowas in diesem Fall abgelaufen ist... --„“ AndeereLani 07:48, 19. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Och Kinners! Wollt Ihr nicht lieber im Sandkasten spielen, anstatt hier Eure persönlichen Vorlieben und Battles auszutragen? Hörensagen und persönliche Erlebnisse haben hier nichts verloren, die gehören allenfalls in das Land der Omen und Märchen. Das solltet Ihr, als die gestandenen Wikipedianer für die Ihr Euch haltet, eigentlich am Besten wissen. Man könnte echt meinen, dass ihr über die Organogenese nicht hinweggekommen seid... Battled Euch meinetwegen auf Sektenausstiegsdingenskirchen. Da tuts wenigstens keinem Weh und da habt ihr das passende Publikum. --T709EN TigerDriver-Disk 21:42, 19. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Doppelte Artikelpflege[Quelltext bearbeiten]

Da es etwas mühsam ist, ständig die beiden ausführlichen Texte zum Thema im ZJ-Hauptartikel und hier zu pflegen, schlage ich vor, nur eine Version zu behalten (meinetwegen mergen) und vom anderen Artikel nur einen Verweis zu behalten. Welcher Artikel die Langfassung enthält, ist mir gleichgültig. --Osch 23:33, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Sollte die Langfassung nicht hier sein und im ZJ-Artikel nur eine kurze Zusammenfassung mit dem Verweis hierher?-- Vinojan 06:53, 12. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Sonstiges[Quelltext bearbeiten]

Nach "Loyalität gegenüber der Wachtturmgesellschaft" hat sich ein Punkt eingeschlichen, wohl weil davor eine andere Formulierung da war. Die Quelle bezieht sich glaube ich hauptsächlich auf den vorangegangenen Teilsatz. Soll die Quelle am Satzende angegeben werden oder kann sie auch Mitten im Text sein? -- Socramus 17:21, 25. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Einzelnachweis 4 belegt eine Einzelinformation, die ein Benutzer vor ein paar Tagen als „alte Leier“ entfernt hatte. Der Punkt war mein Fehler und ist schon weg. Mfg, --Φ 17:54, 25. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Wenn Du mir verrätst wie man der offiziellen Lehre abweichende Meinung gleichsetzen kann mit Loyalität gegenüber der Wachtturmgesellschaft, wäre ich Dir dankbar. Oder haben die Begriffe Meinung und Loyalität die gleiche Bedeutung? Wenn ja, dann ist Deine Anmerkung ich habe eine Einzelinformation unberechtigterweise gelöscht, korrekt. --T709EN TigerDriver-Disk 22:38, 27. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Das solltest du doch wissen, wie man das gleichsetzen kann. "Unabhängiges Denken". Kennst du den Ausdruck? Muss ich dir das jetzt wirklich raussuchen aus der WT-CD-ROM? --Socramus 22:57, 27. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
1. Woher soll ich das wissen? 2. Ich bin es gewohnt für mich selbst zu denken, also ja! 3. Tue Dir keinen Zwang an, ich zweifel allerdings daran ob es mich interessiert. --T709EN TigerDriver-Disk 23:14, 27. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Gut.. im enzyklopädischen Sinne wäre das wohl tatsächlich korrekt. Ich werde in den nächsten Tagen diese Formulierung mit Quellen belegen. --Socramus 23:03, 27. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Phi hat doch eine Quelle geliefert, sehe ich also als Zeitverschwendung an. --T709EN TigerDriver-Disk 23:14, 27. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Wo liegt dann das Problem? --Socramus 23:27, 27. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Wo Dein Problem liegt, weiß ich nicht. Ich hab keines, sondern habe lediglich auf Phis Anschuldigung reagiert. Wenn Du erhellend dazu beitragen kannst inwieweit "Meinung" und "Loyalität" das identische meinen, kannst Du mir es gerne auf der Benutzerdisk versuchen zu erklären. Wenn nicht, EoD. --T709EN TigerDriver-Disk 23:32, 27. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Bei der Wiederaufnahme steht: "Allein ausschlaggebend ist die aufrichtige Reue der betreffenden Person." Ich glaube nicht, dass man das so stehen lassen kann. Denn "aufrichtige Reue" ist subjektiv, ausserdem spielen da die persönlichen Vorlieben der Ältesten auch eine große Rolle. -- Socramus 13:45, 10. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Exkommunikation und Verdammnis in der kath. Kirche[Quelltext bearbeiten]

Im Zusammenhang mit der Pius-Bruderschaft und deren Bischof Richard Williamson wurde seitens (rechter) Kreise diskutiert, die Aufhebung der Exkommunikation von Williamson sei vertretbar, weil alles andere für ihn die ewige Verdammnis bedeuten würde, und dies für die bloße Leugnung des Holocaust maßlos übertrieben sei. Nach diesem Artikel wäre diese Rechtfertigung jedoch völliger Blödsinn. --- Könnte jemand klarstellen, ob die Exkommunikation nach offizieller Lehre der kath. Kirche wirklich derartige Auswirkungen hat, oder ob es "nur" diesseitigen Belang hat. --131.220.99.58 00:44, 30. Mai 2011 (CEST)Beantworten

(die ersten sechs unter den excommunicatio latae sententiae)[Quelltext bearbeiten]

Das kann nicht stimmen, da bei einem Verstoß gegen das Beichtsiegel die Glaubenskongregation zuständig ist. Dies ist hier aber Punkt #7 --Usquam Disk. 03:23, 12. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Wieso kann das nicht stimmen? CIC 1388 sagt: Ein Beichtvater, der das Beichtgeheimnis direkt verletzt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu;(…) - Grüße --MMG 08:45, 12. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Das ist jetzt ein Missverständnis: Es geht nicht darum, ob er sich sie zuzieht, sondern, wer für die Bearbeitung zuständig ist. Und das ist hier Rom. Im Text steht aber, dies beträfe nur die ersten sechs genannten Taten, diese wird aber als siebtes genannt. --Usquam Disk. 09:28, 12. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

"Schon von Paulus angewandt"[Quelltext bearbeiten]

Die Formulierung ist insofern irreführend/problematisch, als der erste angeführte Beleg der Timotheusbrief ist. Hierbei handelt es sich nicht (bei weitgehendem wisenschaftlichen Konsens) um einen authentischen Paulusbrief, er wird stattdessen zu den sogenannten Pastoralbriefen gezählt. Man kann das Zitat also lediglich als Beleg des Ausschlusses aus der Gemeinde in der frühen Kirche, möglicherweise auch in der paulinischen Schule, nicht aber speziell beim historischen Paulus, verwenden. Der Korintherbrief ist freilich echt paulinisch. (nicht signierter Beitrag von 77.13.107.190 (Diskussion) 13:37, 16. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Mir fehlt der Nachweis, dass der Vorgang, jemanden dem "Satan zu übergeben" als Exkommunikation zu verstehen ist. Gibt es da Belege, die diese Verbindung herstellen? Ansonsten erscheint das als Theoriefindung. Ich setze einstweilen einen Belegbaustein. - Grüße --MMG (Diskussion) 18:02, 26. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Das war leicht. Gruß, --Φ (Diskussion) 19:24, 26. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Das war fix. Besten Dank! - Grüße --MMG (Diskussion) 20:38, 26. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Ritual[Quelltext bearbeiten]

Was mir im Artikel fehlt ist das Ritual der Durchführung der Exkommunikation. Ist es so richtig wie es im Film "Borgia" zu sehen war? --188.23.47.216 23:22, 24. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Es gibt kein Ritual und gab es auch nie, wenn damit ein liturgischer Akt gemeint ist. Für excommunicatio ferendae sententiae ist lediglich ein Urteilspruch, also eine Verlautbarung von Papst oder Bischof, nötig. --(Saint)-Louis 23:35, 24. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Von der Möglichkeit, sich selbst durch eine Handlung den Tatbestand der Exkommunikation zuzuziehen, noch ganz zu schweigen.--Turris Davidica 11:41, 25. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Doch, gab es (formell bis 1969), das Ritual für den sog. Anathem, das aber wohl nur in sehr schweren und/oder politisch brisanten Fällen zur Anwendung kam und die letzten Jahrhunderte kaum jemals angewendet worden sein dürfte. Siehe z. B. hier.--2001:A61:20E2:2701:5C53:11E9:604A:6B0B 18:17, 7. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Unsere englischen Kollegen haben en:Bell, book, and candle. Demnach bestand das Ritual aus: 1) dem Läuten einer Glocke (bzw. Handglocke?), 2) dem Schließen/Zuklappen eines heiligen Buches und 3) dem Auslöschen einer Kerze. Im englischen hat das den Rang einer Redewendung bekommen, vielleicht wegen Shakespeare, der das in "King John" verwendet. Wenn das aber seit dem Mittelalter so nicht mehr angewandt wurde, wundert es nicht, dass es im Deutschen nicht in ähnlicher Weise als griffige Wendung überdauert hat. --Proofreader (Diskussion) 21:26, 14. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Zeugen Jehovas[Quelltext bearbeiten]

Da gerade dieser Absatz ergänzt wurde, hab ich mir den entsprechenden HA angesehen, auf den hier verwiesen wird. Dort steht eine kurze Zusammenfassung, deren Länge diesem Lemma hier, das Exkommunikation heißt, meines Erachtens deutlich angemessener wäre. Ich schlage vor, den Abschnitt [4] hierher zu übernehmen bzw. die beiden Abschnitte ggf. auszutauschen. --Turris Davidica 11:38, 23. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Erledigt! Der lange Abschnitt wird gerade "rüber" geschoben und mit dem vorhandenen Abschnitt "verschmolzen". Hier war die Länge wirklich nicht angemessen. --†¡gerĐr¡ver Disk 01:04, 7. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Gibt es einen Beleg dafür, dass die ZJ die "Wachtturm-Gesellschaft" als Autorität ansehen? Meines wissens nach wird Sie nur als eine Druckerei angesehen die im Diensete der ZJ steht.--Tigerforce001 (Diskussion) 20:51, 12. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Das ist falsch, liebe Tigerforce001.
„Vor allen Dingen müssen sie [die Zeugen Jehovas] der Autorität der Wachtturmgesellschaft treu bleiben, die von den höchsten Fühhrungsebenen abgesehen, eine Laienorganisation ist, die keine Geistlichen beschäftigt und gänzlich auf der Arbeit und der Führung von Freiwilligen basiert. Diejenigen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden, aber typischerweise verlassen sie die Gemeinschaft von sich aus.“[1]
Mit freundlichen Grüßen, --Φ (Diskussion) 21:10, 12. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
  1. Rodney Stark und Laurence R. Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly. A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion 12, Nr. 2, (1997), S. 136
Das stimmt so nicht mehr. In den letzten Jahren wurde eine Trennung zwischen der "Leitenden Körperschaft" und den rechtlichen Organen unter dem Oberbegriff "Wachtturmgesellschaft" herbeigeführt. Von außen betrachtet mag dies schwierig zu erkennen sein, aber tatsächlich hat die Leitende Körperschaft die geistliche Führung, während die führenden Positionen in den Rechtsorganen von ZJ besetzt werden, die nicht Mitglieder der leitenden Körperschaft sind. Vor einiger Zeit war dies noch anders, da war der Präsident der WTG auch CEO (nicht wörtlich nehmen) der Leitenden Körperschaft. Diese Punkte sind in der Literatur der ZJ nachzuvollziehen und finden sich auch im Hauptartikel "Zeugen Jehovas" weitestgehend wieder. --Von hamburg (Diskussion) 11:19, 12. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

„Da die Exkommunikation keinen Ausschluss aus der Kirche bewirkt, behandelt auch das staatliche Recht den Exkommunizierten weiter als Kirchenmitglied“[Quelltext bearbeiten]

Ist die Begründung wahr, dass sich der Staat da am kirchlichen Verständnis orientiert, um die Kirchensteuerpflicht zu bemessen? Oder richtet er sich schlichtweg nach der Eintragung bzw. der Austrittserklärung? Gibt es da ein Urteil? Wenn es so wäre, wie der Satz beschreibt, dann müsste man ja auch umgekehrt, wenn man als Kirchenmitglied beim Staat eingetragen ist, damit auch immer einverstanden gewesen ist, sich aber irgendwann herausstellt, dass man nach katholischem Verständnis gar keine gültige Taufe erfahren hat, Kirchensteuer zurückbekommen können. Gibt es Quellen? --Chricho ¹ ² ³ 23:57, 30. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Große Exkommunikation[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand im Artikel erläutern was eine «große Exkommunikation» ist? Vgl. z. Bsp. Kodex der Kanones der orientalischen Kirchen, can. 1436, 1437, 1442, 1443, 1456, 1457 sowie DBK-Arbeitshilfen 246. -- Dietrich (Diskussion) 12:21, 12. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Vielleicht hilft das https://de.wikipedia.org/wiki/Anathema#Gro%C3%9Fer_und_Kleiner_Kirchenbann weiter --Dsdvado (Diskussion) 19:52, 30. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Häresie und Schisma[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt „Römisch-Katholische Kirche“ wird bei den Vergehen „Häresie“ und „Schisma“ auf can. 1388 §1 CIC verwiesen. Der Abschnitt lautet aber:

Ein Beichtvater, der das Beichtgeheimnis direkt verletzt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; verletzt er es aber nur indirekt, so soll er je nach Schwere der Straftat bestraft werden.

Was hat das Beichtgeheimnis mit Häresie und Schisma zu tun? Sind hier vielleicht falsche Nummern angegeben? --Shiehallion (Diskussion) 21:24, 29. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Dauerhafte Exkommunikation?[Quelltext bearbeiten]

Seit 2004 steht im Einführungssatz des Artikels, eine Exkommunikation könne dauerhaft sein. Genauso lange ist das unbelegt, und im Rest des Artikels ist überall nur von Beugestrafen die Rede, also von Ausschlüssen, die aufgehoben werden, sobald die betroffene Person ihr Fehlverhalten aufgibt. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 21:15, 17. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Gratian[Quelltext bearbeiten]

Nach heutiger Kenntnis war Gratian kein Kamaldulensermönch und das Decretum Gratiani ist auch nicht nach ihm benannt, sondern wurde von ihm verfasst. (nicht signierter Beitrag von Rgesch (Diskussion | Beiträge) 10:25, 11. Mai 2022 (CEST))Beantworten

Wie halten es die unierten Ostkirchen?[Quelltext bearbeiten]

Zitiert wird hier nur der CIC. --Dsdvado (Diskussion) 19:00, 30. Dez. 2023 (CET)Beantworten