Diskussion:Einschätzungsprärogative

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Heiko242 in Abschnitt Unverständlich
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Unverständlich

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Ich empfinde den Artikel als unverständlich. Geht es nur mir so? --Forevermore 22:51, 16. Dez 2005 (CET)

naja es ist an sich nicht unrichtig, aber unzureichend. WO ist denn die Einschätzungsprärogative der Behörde (§ 114 VwGO)???

--141.35.179.217 17:44, 26. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Nun ja, es ist nicht ganz richtig, aber auch nicht ganz falsch.

Letztlich ist die Einschätzungsprägorative nämlich nichts anderes als die "administrative Letztentscheidungsmacht" eines Administrativorgans, also einer Behörde. Daher spricht man bei der Einschätzungsprägorative auch vom behördlichen Letztentscheidungsrecht, welches sich aus dem Umstand ergibt, dass der Gesetzgeber gehalten ist in Gesetzen und Normen vielfältigsten Fallkonstellationen durch eine hinreichende Offenheit in der begrifflichen Beschreibung des Regelungsinhalt Rechnung zu tragen. So soll also ein "allgemeines Gesetz" Geltung beanspruchen und einen hinreichenden Abstraktionsgrad aufweisen. Deshalb greift der Gesetzgeber auf unbestimmte Rechtsbegriffe zurück, die dann dem Rechtsanwender Optionsräume in der Auslegung öffnen. Auf der Behördenseite sind die Rechtsfolgen der Norm dann gemeinhin als Ermessensermächtigung oder Ermessensspielraum (welche wieder in bestimmte und unbestimmte zu unterscheiden sind) bekannt. Von einer Einschätzungsprägorative spricht man meiner Meinung nach allerdings nur dann, wenn die durch diese Administrativorgane (Behörden) vorgenommene Tatbestandsausfüllung der Kontrolle durch Gerichte (zumindest teilweise) entzogen ist. Da jedoch grundsätzlich jede Verwaltungshandlung und jeder Verwaltungsakt der vollständigen gerichtlichen Nachprüfbarkeit in rechtlicher und materieller Hinsicht unterliegt, bin ich mir also gar nicht sicher, ob es eine wirkliche Einschätzungsprägorative überhaupt gibt und falls doch, ob diese mit unseren verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar ist/wäre.

Die o.g. Ausführung finde ich interessant. Vielleicht sollte sie mit Belegen in den Artikeltext aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist vielleicht auch eine Ausführung auf dem Verfassungsblog (https://verfassungsblog.de/wenn-die-justiz-auch-einfach-mal-keine-ahnung-hat/) zum Bundesverfassungsgerichts-Urteil 1 BvR 2523/13 erwähnenswert. Heiko242 (Diskussion) 12:11, 25. Apr. 2019 (CEST)Beantworten