Diskussion:Einheitsgemeinde

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Bmstr in Abschnitt Bayern
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Berlin und Hamburg[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff Einheitsgemeinde für Berlin und Hamburg ist etwas verwirrend. Natürlich sind es Einheitsgemeinden, weil sie keiner Samtgemeinde und keinem Gemeindeverbund angehören. Dass Landes- und städtische Aufgaben in ein und derselben Gemeinde wahrgenommen werden, ist auch klar. Schließlich sind sie ja zugleich Länder. --213.148.152.215 17:20, 19. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Klarstellung erfolgt – ERLEDIGT --Christina (Diskussion) 14:49, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Jüdische Einheitsgemeinden, fehlende Nachweise, Ausdruck[Quelltext bearbeiten]

hallo. habe die „jüdischen einheitsgemeinden“ ergänzt und den beleg-fehlen-baustein entfernt, obwohl es mit den belegen für Deutschland und schweiz nicht weit her ist. vielleicht kann da mal jemand nachhelfen. zur ergänzung „kommunale“ vor „Gemeindetypen“ in der einleitung: ist das nicht ein Pleonasmus? wenn nicht, werde ich es einfügen. gruss, ajnem 19:03, 26. Mai 2010 (CEST)Beantworten

1. Diskussionspunkt "Jüdische Einheitsgemeinden" (s. a. #ad Dummfug) wurde damit erledigt, dass ein separater Artikel Einheitsgemeinde (Judentum) verfasst und hier im Artikel via Vorlage "Mehrdeutiger Artikel" darauf verwiesen wurde. – ERLEDIGT
2. Diskussionspunkt "fehlende Nachweise" laut der weiteren Diskussion kein Thema. – ERLEDIGT
--Christina (Diskussion) 14:49, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten

ad Dummfug[Quelltext bearbeiten]

das charakteristikum von „Einheitsgemeinden“ ist, dass in ihr verschiedene gemeinden und/oder gemeindetypen vereinigt werden, z.b. mehrere politische gemeinden ([1]), oder polit. gemeinde/n und schulgemeinde/n ([2]), polit. gemeinde/n und kirchgemeinde/n ([3]), kirchgemeinde und kirchgemeinde ([4]) etc. d.h. „Einheitsgemeinden“ sind zusammenschlüsse von körperschaften, in der regel körperschaften des öffentlichen rechts. eine „jüdische Gemeindeform“ gibt's nicht (mehr), auch jüdische gemeinden sind juristische personen, körperschaften – in der brd des öffentlichen rechts, in der schweiz nur zum teil – gemäss jeweiligem landes- bzw. ortsrecht. zu belegen gibt's hier nichts, der artikel ist, was deutschland anbelangt, überflüssig, alles was es zur „einheitsgemeinde“ zu sagen gibt, steht unter „Gemeinde (Deutschland)#Gemeinden ohne Kreisaufgaben“: weder der „Brockhaus“ noch „Meyers Konversations-Lexikon“, noch das „jüdische Lexikon“ oder das „neue Lexikon des Judentums“ kennen das lemma, einzig das „Schweizer Lexikon“ und das „Historische Lexikon der Schweiz“ führen es, aber, lieber Pöt, wenn du die im artikel angegebene literatur durchgearbeitet hast, kannst du ja alle seiten, auf denen die „Einheitsgemeinde“ erwähnt wird, im artikel einzeln aufführen. viel spass, ajnem 19:17, 22. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Wer Kirchengemeinde und politische Gemeinde nicht unterscheiden kann (und zusammenwürfelt), Körperschaften öffentlichen Rechts mitreinmischt, d.h. keinerlei Ahnung von der Materie hat, sollte einfach mal schweigen... -- Pöt 19:53, 24. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
hallo Pöt. wie oben erwähnt, lies die im artikel angegebene literatur, dann können wir evtl. auf gleicher ebene diskutieren. gruss, ajnem 16:49, 9. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

@ überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

hallo. der artikel krankt nicht an mangelnden belegen sondern daran, dass eine bearbeitung, die korrektur von fehlern und das ergänzen von fehlendem (s. oben, aber auch österreich kennt die einheitsgemeinde etc.), nicht möglich ist, ohne dass man sich mit irrationalen revertierereien und mehr herumplagen muss, was es mir nicht wert ist. hoffentlich findet sich jemand, der/die dafür die nerven hat. gruss, ajnem 15:04, 16. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Artikel muss anders aufgebaut sein[Quelltext bearbeiten]

Das Problem ist meiner Meinung nach, dass in jedem Bundesland etwas anderes darunter verstanden wird. Habe selbst 15 Jahre in Gemeinderäten und Kreistagen herumgesessen und behaupte, dass ich nur was über Niedersachsen schreiben könnte. Hätte Lust, da was zu machen, wer noch? Weil hier von jüdischen Einheitsgemeinden die Rede ist, dass ist wohl was ganz anderes. Einen Verwaltungsrechtler dabei zu haben, wäre nicht schlecht, aber auch nicht unbedingt notwendig--Uwe Schiller 00:28, 16. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Hallo. Vor kurzem hat sich Benutzer:Freigut etwas um den Schweizer Teil des Artikels bemüht, was bei mir den Wunsch, hier „was zu machen“ geweckt hat ([5]). Wäre schön, wenn das en groupe möglich wäre, dann braucht man sich auch nicht über den Benutzer zu ärgern, der hier gern sein Mütchen kühlt. Was mir vorschwebt, ist ein klassischer Artikel. Begriffsdefinition(en), Geschichte usw. für das ganze deutschsprachige Gebiet, Österrreich darf da auch nicht fehlen, dort gibt's den Begriff offensichtlich auch ([6]), möglicherweise in nochmals anderer Bedeutung als in Deutschland und in der Schweiz. Das kann interessant werden, wir meinen in der Schweiz immer, nur hier sei alles in jedem Kanton anders - allerdings gibt's in der Schweiz 26 davon, nicht nur 16. Gruss, ajnem 15:45, 18. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Vielen Dank für Deine Antwort. En groupe ist in Ordnung, darauf kann ich mich gut einlassen. Für Niedersachsen sähe die Begriffsdefinition so aus: In Niedersachsen die offizielle Bezeichnung für alle kreisangehörigen Gemeinden, die nicht Mitglied in einer Samtgemeinde sind. Sie erledigen alle kommunalen Aufgaben in eigener Zuständigkeit. Weitere Erläuterung: Sie führen entweder den Begriff Gemeinde (z.B. Gemeinde Sassenburg) oder Stadt (z.B. Stadt Wittingen) im Namen. Die Hauptsatzung einer Einheitsgemeinde kann bestimmen, das für Ortsteile eigene Ortsräte zu bilden sind. Diese (Einheits-)Gemeinden sind zu unterscheiden von den Gemeinden, die einer Samtgemeinde angehören. Dann käme eine Liste aller Einheitsgemeinden in Niedersachsen. Aufgaben der Einheitsgemeinde: Verweis auf den Artikel Aufgaben der Samtgemeinden in Niedersachsen. Und damit fertig! Du siehst, wenn wir das jetzt multiplizieren mal 16 allein für Deutschland, dann noch Österreich und die Schweiz, das wird schnell unübersichtlich. Da müssen wir aufpassen. Wir sollten überlegen, ob wir nicht mehrere Artikel verfassen. Die jetzige Begriffsdefinition halte ich für ungeeignet. Einheitsgemeinde ist die Bezeichnung für bestimmte Formen von kommunalen Gemeindetypen in Deutschland und in der Schweiz. Sie sollte (kurzfristig) geändert werden, mein Vorschlag In der kommunalen Selbstverwaltung ist die Einheitsgemeinde die Bezeichnung für kreisangehörige Gemeinden, die keinem Gemeindeverbund (beispielsweise in Niedersachsen der Samtgemeinde) angehören. Gruß --Uwe Schiller 18:12, 18. Feb. 2011 (CET)Beantworten
ich behaupte mal, dass die Hauptsatzung überhaupt nichts bestimmen kann. Es dürfte eher der Gemeinderat sein, der dies dann in der Hauptsatzung festlegt und darin die Einzelheiten dazu beschreibt. --87.168.80.129 19:08, 18. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Sie kann bestimmen. Jedenfalls in Niedersachsen. Schau hier nach;
§ 55f NGO(Gesetz) - Landesrecht Niedersachsen, Ortsrat; (1) 1 Die Zahl der Mitglieder des Ortsrates wird durch die Hauptsatzung bestimmt; es sind jedoch mindestens fünf Ortsratsmitglieder zu wählen. (2) 1 Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass Ratsmitglieder, die in der Ortschaft wohnen ... usw,
Es gibt noch mehr Beispiele. Richtig ist, dass der Gemeinderat die Hauptsatzung beschließen muss, das ist klar. --Uwe Schiller 19:32, 18. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Der provisorische Defintionsvorschlag von Uwe Schiller träfe für die Schweiz überhaupt nicht zu. Also wenig geeignet... -- Freigut 16:51, 20. Feb. 2011 (CET)Beantworten
ja, leider. Man wird den Artikel offensichtlich nach Ländern bzw. Typ getrennt aufbauen müssen und wohl nur einen Überblick geben können und dann, wenn dafür das Interesse da ist, nach Ländern oder nach Typ gesonderte Artikel anfügen, die die Details berücksichtigen. Damit sich die Nicht-Schweizer ein Bild von der schweizer Situation machen können, hier als Einstieg ein link, betreffend Zusammenlegung der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde in Hirzel, im Kanton Zürich, dem Geburtsort von Johanna Spyri, der Verfasserin des Kinderbuches Heidi. Als Minibeitrag zur Verbesserung der Einleitung füge ich mal Österreich hinzu. Gruss, ajnem 10:14, 21. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Wobei die Verwendung des Wortes "Einheitsgemeinde" im Zusammenhang mit der Fusion von Politischer und Schulgemeinde nicht staatsrechtlich, sondern rein "umgangssprachlich" ist. Das Staatsrecht etwa des Kantons Zürich kennt den Begriff der Einheitsgemeinde nicht, auch wenn der Verfasser des verlinkten Artikels diesen für eine zürcherische Gemeinde gebraucht. Hier geht es "lediglich" um die Eingliederung der Schulgemeinde in die Politische Gemeinde und nicht um die Bildung eines neuen Gemeindetypus -- die autonome Schulgemeinde verschwindet, und die Politische Gemeinde übernimmt die schulrelevanten Angelegenheiten. -- Freigut 11:07, 21. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Von mir aus könnte man den Artikel auch für alle deutschsprachigen Länder zusammen lassen. In der Schweiz ist die Einheitsgemeinde dermassen marginal, dass sich ein eigener Artikel kaum lohnt. Ich glaube schon, dass man eine neutrale Oberdefinition bringen kann und dann den deutschlandrelevanten Teil ausbauen würde. Den schweizerischen Teil muss man kaum weiter ausbauen, m.W. gibt es den Begriff der Einheitsgemeinde in anderen Kantonen nicht (kann mich aber täuschen). -- Freigut 11:14, 21. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Bist du sicher? Siehe hier MERKBLATT „BILDUNG EINHEITSGEMEINDE“, GEMEINDEAMT DES KANTONS ZÜRICH. Gruss, ajnem 11:42, 21. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ja, da bin ich sicher. Weder die Zürcher Kantonsverfassung noch das Zürcher Gemeindegesetz kennen den Begriff der Einheitsgemeinde. Der normale Gemeindetypus ist derjenige der politischen Gemeinde, egal ob daneben noch eine Schulgemeinde existiert oder nicht. Dass das Gemeindeamt von "Einheitsgemeinde" spricht, erstaunt mich etwas, aber das geschieht offensichtlich aus rein "praktischen" Gründen. Dasselbe habe ich auch für Nidwalden gefunden, wo sich die Schulgemeinde Stans gegen die Bildung einer "Einheitsgemeinde" wehrt, obwohl die Kantonsverfassung terminologisch nur die Typen politische Gemeinde, Schulgemeinde und Kirch- bzw. Kapellgemeinde kennt. Man muss jedenfalls aufpassen, wo Einheitsgemeinde ein staatsrechtlicher Begriff ist (wie früher in Schwyz und Thurgau) und wo "nur" ein "praktischer". Gruss -- Freigut 17:16, 21. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Habe im Abschnitt Deutschland einen Absatz Niedersachsen eingefügt, ist ja hinsichtlich unserer Diskussion nicht schädlich. Was diese angeht, könnte der Artikel für den "deutschen" Abschnitt ja so fortgesetzt werden und für jedes Bundesland ein Absatz verfasst werden. Dann der Abschnitt für die Schweiz. Was ist mit Österreich? Dann gab es doch noch Einheitsgemeinden aus dem Bereich Religion. Auch für diese einen Abschnitt. Wenn fertig ist, was wir fertig stellen können, machen wir uns an die Definition. --Uwe Schiller 23:23, 21. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Habe mal einen Definitionsversuch für die Schweiz gemacht, nach Schweizer Lexikon. Dort steht: Einheitsgemeinde: polit. Gemeinde, die mit der Schulgemeinde (Kt. ZH), mit der Bürgergemeinde (versch. Kt.) oder mit der Kirchgemeinde (Kt. SZ) vereinigt ist. Die E. bildet insbesondere in den welschen Kt. (VD, NE, GE) und im Tessin die Regel. Gruss, ajnem 18:12, 25. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Bin nicht so glücklich damit, weil derart staatsrechtliche und beschreibende Terminologie vermischt wird und die neue Definition auch nicht auf den Kanton Thurgau zutrifft. Wir müssen also weiter am Artikel arbeiten, werde bei Gelegenheit ebenfalls einen Vorschlag machen :-) Gruss, -- Freigut 17:48, 26. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Habe nun einen weiteren Versuch gemacht, die Schweizer Verhältnisse darzustellen... LG -- Freigut 16:33, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Abschnitt Rheinland-Pfalz[Quelltext bearbeiten]

Die Änderung und Erweiterung des Abschnitts Rheinland-Pfalz ist von der Sache her falsch. In Rheinland-Pfalz gibt es keine Einheitsgemeinden, auch keine „sogenannten“. Das Wort „Einheitsgemeinde“ kommt in der Gemeindeordnung Rhelnland-Pfalz nicht vor, auch nicht in den Hauptsatzungen der vier hier genannten Gemeinden bzw. Städten:

Der angefügte Einzelnachweis ist ein aktuell unter www.morbach.de veröffenlichter Text mt der Überschrift „Innenminister Roger Lewentz lobt Struktur der Einheitsgemeinde“ kann nicht als Beleg dafür gelten, dass in Rheinland-Pfalz verbandsfreie Gemeinden allgemein bzw. die vier genannten Gemeinden und Stadte regelmäßig oder zumindest oft umgangssprachlich als „sogenannte Einheitsgemeinden“ bezeichnet werden. Der Text ist ein aus der Zeitung Trierischer Volksfreund übernommener Presseartikel. Es kommt vor, dass auch rheinland-pfälzische Journalisten bezüglich der korrekten Bezeichnungen von Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden usw. manchmal irgendetwas durcheinander bringen. Ich setze Rheinland-Pfalz auf den vorherigen Stand zurück. --Update (Diskussion) 23:08, 19. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Nachtrag:
Eigentlich kann der Abschnitt Rheinland-Pfalz auch herausgenommen werden, es gibt ja auch keine Abschnitte Nordrhein-Westfahlen, Niedersachsen usw. Auch dort gibt es keine Einheitsgemeinden --Update (Diskussion) 02:08, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Begründung für meinen Revert vom 20. Dezember 2015 17:36:12 Uhr: Hier wurde der vorherige Text wieder eingesetzt. Irgendwelche Diekussionsseiten (zur zeit gibt es drei, die sich mit dem selben Thema befassen) wurden seitens Benutzer:Gete1 nicht bemüht. Als "Begründung" ist im Editkommentar angegeben; "die EG Morbach ist hier kein Unbekannter: Gebietsreformen in Rheinland-Pfalz u.a.". Eine fehlerhafte Wikipedia-Seite ist kein Beleg. Ich werde auf den vorherigen Stand zurücksetzen. --Update (Diskussion) 17:36, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ich nehme zur Kenntnis, dass der oben erwähnte "Kollege" es mit diesem Edit eingesehen hat, dass er sich (mal wieder) mit seiner Sichtweise nicht durchsetzen kann. Damit dieses Thema in diesem Artikel erledigt. --Update (Diskussion) 00:45, 16. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Bayern[Quelltext bearbeiten]

Aus der Überschrift zum Abschnitt „Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt“ ist aus meiner Sicht das Wort Bayern herauszunehmen. Grund: Der erste Satz im genannten Abschnitt lautet: „Einheitsgemeinde ist hier die offizielle Bezeichnung für eine kreisangehörige Gemeinde, die nicht Mitglied in einer Verwaltungsgemeinschaft (...) ist..“ Das würde für Bayern bedeuten: „Einheitsgemeinde ist in Bayern die offizielle Bezeichnung für eine kreisangehörige Gemeinde, die nicht Mitglied in einer Verwaltungsgemeinschaft ist.“ In der bayerischen Gemeindeordnung kommt das Wort „Einheitsgemeinde“ nicht vor, in der bayerischen Verwaltungsgemeinschaftsordnung ist auch kein entsprechender Hinweis zu finden,

Inwieweit es in Bayern historisch bedingt umgangssprachlich „Einheitsgemeinden“ gibt, kann ich nicht beurteilen. falls das so sein sollte, dann sollte das auch entsprechend beschrieben und belegt werden. "Offizielle Bezeichnung" ist jedenfalls falsch. --Update (Diskussion) 23:06, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Richtig, habe das im Artikel entsprechend geändert. Mir wäre der Begriff für Bayern auch nicht umgangssprachlich bekannt. Wenn dann dürfte es sich um eine fälschliche Übertragung aus anderen Bundesländern handeln. --Bmstr (Diskussion) 21:02, 19. Apr. 2017 (CEST)Beantworten