Diskussion:Eigenbeleg

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Schachtelsatz

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"Ist der Eigenbeleg bei verloren gegangenen Quittungen nur eine Notlösung, die ein Ausnahmefall bleiben muss, soll die Ausgabe vom Finanzamt anerkannt werden, so stellt er bei kleinen Ausgaben des täglichen Lebens und der Nutzung von (Münz-)Automaten (Telefon, Kopierer, Parkuhr, Porto) oder bei Trinkgeldern eine durchaus übliche und erlaubte Geschäftspraxis dar."

Dieser Schachtelsatz ist sehr schwer zu lesen - soll es heißen, dass bei größeren Beträgen ein Eigenbeleg nur als Ausnahmme zulässig ist und das Finanzamt sonst Stress macht? Oder wie ist die erste Hälfte zu deuten? --An.ha 14:10, 11. Mai 2011 (CEST)Beantworten

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MaZder (Diskussion) 09:32, 29. Mai 2017 (CEST)Beantworten