Diskussion:Dashcam

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:3032:410:1FC5:7C57:DC36:5E03:2D3E in Abschnitt Überflüssiger und nicht belegter Abschnitt
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Verbreitung in Russland

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Vielleicht könnte man noch einfügen, wieso diese Kameras gerade in Russland zu verbreitet sind (Korruption der Polizei?).--Scientia potentia est (Diskussion) 09:44, 23. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Dort gibt es ganz massiv vorgetäuschte und provozierte Unfälle. Ein paar Menschen leben dort zum Teil vom Versicherungsbetrug. Unfallfluchten aufgrund von fahren unter Alkoholeinfluss und Raserei, gehören dort auch zu den gängigen Problemen im Straßenverkehr. Wenn man bei YouTube nach Unfallvideos sucht, dann kommen die meisten von dort. Beispiele: [1], [2], [3], [4], [5] --Sassenburger (Diskussion) 13:46, 29. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Ich habe es mal ergänzt. Wer noch Zahlen liefern kann, nur her damit! --Atlasowa (Diskussion) 18:13, 4. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Verbreitung in Russland ist nicht wegen Polizei-Korruption stattgefunden. Korrupter Polizist nimmt Geld von Person, die eine Straftat gemacht hat, um "als Gegenleistung" diese Person ohne gesetzliche Bestrafung "freizulassen". Einen "unschuldigen" aus Verkehr zu ziehen kann Polizei nicht, weil laut russische Gesetzte - die Polizei die Straftat nachweisen soll (mit Kamera, Blutprobe, usw.). Nur die Aussage von Polizisten reicht dabei nicht aus. Deswegen sind aktuell auch bei meisten russischen Polizeifahrzeugen selbst eine Dashcam installiert. Also - wenn es sich um kleinen Verstoß handelt - dann ist die von korrupten Polizisten angefragte Summe geringer als Bußgeld (sonst hätte der Schuldner einfach den Bußgeld bezahlt). Wenn es sich um schwierigen Straftat handelt (z.B. fahren unter Alkoholeinfluss, doppelte Sicherheitslinie überfahren, usw. - wo z.B. ein Führerscheinentzug droht), fordert korrupter Polizist schon mehr als reines Bußgeld an. Jedoch in beiden Fällen kann ein ehrliche Bürger an korrupten Polizist "nein" sagen und über offizielle Verfahren gehen (Bußgeld, Führerscheinentzug, usw.). Zwingen in dem Fall kann Polizei nicht (und Polizisten haben wirklich Angst vor Ermittlungen gegen Korruption - da droht Strafe, Kündigung, Knast). In dem Fall kann ein Dashcam helfen den korrupten Polizist "aus Verkehr" zu ziehen, wird aber die ursprüngliche Strafe nicht reduzieren können (also wäre nur als "Jagt auf korrupte Polizisten" sinnvoll, das ist aber üblichen Bürgern zu aufwendig). Wenn aber jemand schon sowieso bereit wäre an korrupten Polizist zu zahlen - ihm wird ein Dashcam auch nicht wirklich helfen, weil mit Dashcam-Nachweis er auch die volle Strafe leisten sollte (s. oben). In Russland wird Schuld für Polizei-bestechen von beiden Seiten getragen: der korrupter Polizist sowie derjenige, der an Polizei Geld anbietet. Das Problem ist aber - manche Fahrer denken wirklich, dass sie sich paar kleine Straftaten "leisten können" und dementsprechend fahren. Solche Leute bereiten sich schon vor um das Geld an Polizei anzubieten und betrachten Polizei insgesamt als korrupt, was nicht stimmt. Diese Idee über korrupte Polizei verbreiten sie im Internet und beschweren sich über Polizei, jedoch vergessen dabei, dass sie erst eine Straftat gemacht haben - bevor es zu Klärung mit Polizei kam.88.66.250.144 22:20, 30. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

Hauptgründe für die Dashcam-Verbreitung in Russland sind: Verkehrsbanden, die "serienmäßig" Unfälle vortäuschen um den Gegner zu erpressen und entweder von ihm oder durch Versicherung das Geld zu bekommen; Fahrerflucht nach dem Unfall (z.B. wegen Vorstrafen oder Alkohol); Schwierigkeit mit den Nachweisen nach einem Unfall (z.B. wenn jemand nach Überholung sofort bremst und Unfall verursacht). Leider nach Verbreitung von Dashcams sind viele auf Idee gekommen die Polizei lustig zu darstellen. Sie nutzen Lücken in Gesetzt-Kenntnissen bei Straßenpolizisten, spielen "Klugsch...-Rolle", filmen das mit Dashcams und verbreiten Videos auf YouTube. In USA für solche "Spiele" wären sie längst zuerst aus Auto gezogen und dann noch vor Gericht dargestellt, aber nicht in Russland.88.66.250.144 22:20, 30. Mär. 2018 (CEST)Beantworten


Rechtlicher Aspekt

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Wie steht es denn um das Rechtliche in Deutschland? Darf man denn einfach wahllos den kompletten Verkehr aufnehmen? --Dudemaster23 (Diskussion) 14:34, 21. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

So ganz ohne Verkehraufnahmeerlaubnisbescheid? Interessante Frage. In Österreich darf man in der Öffentlichkeit nicht aufnehmen (... [6]), in der Schweiz darf man auch dann, wenn die Polizei nicht will ([7]). --198.7.58.81 16:10, 21. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Die Begründung der Rechtslage in Österreich halte ich für zu einfach. Hier wird auf einen Zeitungsartikel und einen Nachrichtenbeitrag verwiesen in dem bis zu 10.000 (25.000) Euro Strafe angedroht wird. Hier sollten "höherwertige" Quellen genannt werden, z.B. [8] oder der Beschluss der inzwischen in die Datenschutzbehörde aufgegangenen ehemaligen Datenschutzkommision [9]. Wenn ich die Rechtslage richtig verstehe, geht die Datenschutzkommission davon aus, dass eine Dashcam eine Videoüberwachung nach §50a (1) DSG 2000 ist. Eine Videoüberwachung ist nach ³50c (1) DSG 2000 zu melden. Eine typische Dashcam speichert auf einem digitalen Speichermedium, daher ist die Ausnahme von der Meldepflicht nach ³50c (2) 2. "... von der Meldepflicht ausgenommen (...) 2. wenn eine Speicherung (Aufzeichnung) nur auf einem analogen Speichermedium erfolgt." nicht anwendbar. Ebenso ist nach §50d (1) DSG 2000 eine Videoüberwachung geeignet zu kennzeichnen. Die Strafandrohung von 10.000 Euro entsteht jetzt wohl, da laut §52 (2) 1. DSG 2000 eine Geldbusse von bis zu 10.000 Euro anfällt, wenn der Meldepflicht nicht nachgekommen wurde. Aber Vorsicht, ich habe nicht geprüft, ob weitere Paragraphen anwendbar sind, falls die Meldepflicht nicht besteht. Wird gemeldet und dem Ersuchen um Videoüberwachung nicht entsprochen, oder wurde bereits einmal verurteilt, greift §52 (1) 3. DSG 2000 und die Geldbusse kann bis zu 25 000 Euro betragen. Laut österreichischer Datenschutzbehörde gab es aber ausser dem bekannten Beschluss der Datenschutzkommission vom 7.11.2012 noch keine weiteren Bescheide, auf der oben genannten Seite steht "die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen". Alles hier gesagte unter dem Vorbehalt, dass ich kein Gutachten zur aktuellen Rechtslage abgeben kann oder darf. Ich schreibe dass nur, da auch auf der Webseite der Datenschutzbehörde die 10.000 oder 25.000 Euro im Zusammenhang mit Dashcams nicht genannt werden.--Malanoqa (Diskussion) 22:02, 4. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Ich habe versucht, die (ziemlich offene) Rechtslage in Deutschland und Österreich anhand der Fachquellen darzustellen. Weil die Rechtsmeinungen der Behörden sich bislang noch nicht als "gerichtsfest" erweisen konnten, fand ich eine vorsichtig-distanzierte Darstellung sinnvoll: Bislang sind das eher Rechtsauffassungen und noch keine echte Rechtslage. Strafandrohung in Österreich habe ich rausgenommen, weil die Angabe solcher Maximalsummen keine seriöse Information ist, wenn es abstrakte Rahmensummen sind und in der Praxis beim konkreten Verstössen noch keine einzige Strafe verhängt wurde. --Rudolph Buch (Diskussion) (Paid contributions disclosure) 18:19, 22. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Letztes Jahr wurde ein Grundsatzurteil gesprochen. Dashcams sind jetzt grundsätzlich als Beweismittel anzuerkennen. Ich müsste diese Information - die ich bei einem Händler gelesen habe - aber erstmal auf seine Richtigkeit überprüfen. Die Nummer des Urteils fehlte. Es kann daher auch eine falsche Information gewesen sein, um den Kauf positiver erscheinen zu lassen.
Das mit Österreich hielt ich zudem ohnehin für Unsinn, weil das filmen aus einem Auto heraus keine Überwachung ist. --Sassenburger (Diskussion) 20:30, 22. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

@Sassenburger: Quatsch. Natürlich ist "das Filmen aus dem Auto heraus" eine Form der Überwachung, wenn auch eine "privat organisierte" und keine staatliche. Man bedenke aber auch: Die meisten Autofahrten finden im Wohnumfeld statt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die gefilmten Personen also Freunde, Bekannte, Konkurrenten, beneidete oder verhasste Personen sind, ist somit hoch. Und damit kommt eine große Verlockung, entsprechende Videos online zu stellen, die den ungeliebten Nachbarn zeigen, wie er mit hängender Badehose ins Auto steigt, oder seine Tochter zu einem jungen Mann ins Auto steigt, obwohl sie angeblich doch keinen Freund habe, ...

Jede Person hat ein Recht auf Privatsphäre. Jede Person hat ein Recht darauf, Geheimnisse haben zu dürfen. Jede Person hat ein Recht darauf, etwas "zu verbergen" zu haben und es auch zu verbergen.

--arilou (Diskussion) 11:44, 24. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

@ arilou: Was willst Du denn da überwachen? Den kompletten Straßenverkehr von ganz Deutschland? Alleine? Wohl kaum... Daher ist das auch keine Überwachung. Für eine Überwachung muss man zum Beispiel ein Haus mit einer stationären Kamera filmen. Oder immer dass gleiche Ziel im Bild haben. Wenn man eine Dashcam hingegen weiterfilmen lässt, wenn das Auto abgestellt ist, dann und nur dann ist das in der Tat eine Überwachung. In diesem Fall wäre das dann sogar schon jetzt verboten.
Wenn man aus einem Auto heraus filmt, dann bewegt man sich jedoch im "öffentlichen Raum". Hier kann man weder das filmen noch das fotografieren verbieten. Stell Dir mal vor, jemand stellt sich mit einer Kamera in einen Stadtpark und filmt dann eine Rundumsicht. Das hat dann ja auch nichts mit einer Überwachung zu tun. Die Benutzung der Dashcam ist hier die gleiche Situation.
Das man die Gesichter von Personen, Autokennzeichen und Schriftzüge auf Firmenfahrzeugen erst unkenntlich machen muss, bevor man ein Video ins Internet stellt, das sollte jedem klar sein.
Mich persönlich darf auf jeden Fall jeder filmen und diese Aufnahmen ins Internet stellen. Wenn ich mich außerhalb meines Hauses befinde, dann kann ich ja auch nichts dagegen haben, weil ich mich dann im "öffentlichen Raum" befinde. Denn hier hat niemand das Recht, nicht gefilmt zu werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch etwas, was man so, oder ähnlich, auf der Rückseite jeder Eintrittskarte eines Freizeitparks, oder in den AGB's finden kann: "In unseren Park finden dass ganze Jahr hindurch Filmproduktionen statt, oder es werden Fotos gemacht. Wenn Sie nicht gefilmt oder fotografiert werden sollen, dann meiden Sie bitte diesen Bereich. Andernfalls gegen wir davon aus, dass Sie ihrer Abbildung unentgeltlich zustimmen."
Ich selbst filme übrigens bereits seit November 2010 alle meine Autofahrten. Allerdings nicht mit einer Dashcam, sondern mit meinem Handy. Zweimal wurde eines meiner Videos sogar schon vor Gericht als Beweismittel zugelassen. Einmal wegen einem Unfall mit Fahrerflucht und einmal weil ein LKW Ladung verloren hatte und dabei ein Auto beschädigt hat.
Fazit: Überwachung ist Unsinn. --Sassenburger (Diskussion) 14:32, 24. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Klar zeigt das Video einer einzelnen Dashcam nur einen kleinen, bewegten Ausschnitt.
Aber wenn auch nur 10% aller PKW eine Dashcam installiert haben, ist jede auch nur mäßig befahrene Straße praktisch dauer-gefilmt.
Und bzgl. Stadtpark hieße das, dass jeder zehnte Passant mit aufnehmendem Camcorder rumliefe, vom Betreten des Parks bis zum Verlassen. Wer lässt sein Kind noch im Stadtpark (unbeaufsichtigt) spielen, wenn jedes Mal, wenn es was "anstellt" (ein anderes Kind schubst, schmutzige Witze erfindet, ...) sofort ein "Beweisvideo" zur Hand ist, das der Nachbar/Vater des anderen Kinds bei Youtube finden kann, um damit zum Jugendamt zu rennen?
-> Auch "öffentlicher Raum" muss weitgehend unüberwacht bleiben, sonst ist Privatleben bald nur noch hinter geschlossenen Türen möglich. Auch wenn der Ein- oder Andere meint, "ich hab doch nix zu verstecken".
--arilou (Diskussion) 14:50, 24. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
PS: "10% der PKW" .. auf Youtube sind (russische) Autounfälle neuerdings manchmal aus 3 (selten sogar 4) Perspektiven zu sehen, weil der Clip-Ersteller an mehrere Dashcam-Aufnahme herangekommen ist. Daraus schließe ich auf eine Dashdam-Dichte dort von ca. 20%.
--arilou (Diskussion) 14:55, 24. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Du musst davon ausgehen, dass in Deutschland über 90% aller Menschen etwas zum aufnehmen von Videos und zum fotografieren dabeihaben, nämlich ihr Handy. Wenn filmen und fotografieren ein Problem sein sollte, dann muss man beides halt komplett verbieten.
Wenn sogar 100% aller Fahrzeuge eine Kamera an Bord haben, dann würden meiner Meinung nach sogar weniger Unfälle passieren, weil dann alle vorsichtiger fahren. Und Unfallfluchten würde es dann auch keine mehr geben. Seit November 2010 fahre ich auf jeden Fall noch vorsichtiger als früher, weil mich mein eigenes Video ja auch selbst belasten kann, wenn ich etwas falsch mache und dann von der Polizei angehalten werde. Schon einmal daran gedacht?
Deine Meinung, dass jedes Video dann gleich benutzt wird, um jemand etwas anzulasten, das halte ich für unangemessen, falls das von Dir so gemeint gewesen sein sollte. Ich zeichne im Straßenverkehr pro Tag mindestens vier Verstöße von anderen Verkehrsteilnehmern auf, die Punkte in Flensburg, oder sogar ein Fahrverbot zur Folge haben würden, wenn ich das Video an die Polizei weiterreiche. Aber wozu? Ich habe besseres zu tun! Ein "Knöllchen-Horst" reicht. Ich benutze die Videos nur dann, wenn es einen triftigen Grund gibt. Das war bis jetzt nur zweimal der Fall. --Sassenburger (Diskussion) 15:33, 24. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
  1. Smartphones/Handys mit Videofunktion sind weniger weit verbreitet, als du annimmst. 90% sind Wunschdenken, vmtl. sind 50-60% deutlich realistischer (40% der Bevölkerung sind unter 10 Jahre alt oder über 60. Und auch dazwischen gibt's Personen ganz ohne Handy oder mit Handy ohne Videofunktion. Die Verbreitung ist jedoch steigend, ja).
  2. Viele wissen gar nicht, wie sie ein Video mit ihrem Handy aufnehmen können.
  3. Videos mit dem Handy aufzuzeichnen geschieht fast immer auf konkreten Anlass, womit sich die Aufzeichnung doch sehr in Grenzen hält im Vergleich zu den Betriebsstunden. Im Vergleich dazu gilt bei Dashcam: Strom an = Aufnahme gestartet.
  4. Knipsen und Filmen ist nur dann ein Problem, wenn es in großem Umfang und Anlass-unabhängig geschieht, an Orten, an denen man sich kaum davon fernhalten kann. Einen bestimmten (videoüberwachenden) Friseur kann ich meiden, einen bestimmten Supermarkt wohl auch noch, aber gar nicht mehr auf die Straße ist dann doch eine andere Qualität.
    1. "großer Umfang": Für einen nennenswerten "Überwachungsdruck" ist es gar nicht nötig, den Großteil der Straße zu überwachen. Schon ein mäßiger Prozentsatz genügt; wenn z.B. 10% der Straße gefilmt wird (durch entsprechende Dashcam-Dichte), ein Passant aber nicht weis, welche 10% das sind, und ob er gerade vor einer Linse steht, dann ist das schon ein erheblicher Beobachtungsdruck. Bei 0,001% kann man (fast) sicher sein, nicht gefilmt zu werden.
    2. "Anlass-unabhängig": Bei besonderen Vorkommnissen (Unfall-Dokumentation, Hochzeitsvideo, Urlaubsvideo usw.) hat niemand etwas dagegen, dass gefilmt wird - solange solche Ereignisse selten genug bleiben, und sich die Verbreitung im Rahmen hält. Frag mal die Bewohner von "Touristik-Magneten" (z.B. Wiener Innenstadt), wie sehr sie sich beobachtet fühlen, wenn ständig Touristen-Kameras (auch) auf sie gerichtet sind. In so manchem Freibad gilt mittlerweile Filmverbot, damit schüchterne Gäste überhaupt noch kommen.
  5. "weniger Unfälle bei 100% Kameradichte" - dafür wird dann das Führerschein-Machen doppelt so teuer und die Flensburg-Datei platzt, weil ein Autofahrer nicht mehr nur passabel, sondern praktisch perfekt fahren können muss, um nicht andauernd bestraft zu werden. Und du bist natürlich ein göttlich perfekter Autofahrer, da bin ich mir ganz sicher.
    Die Londoner Innenstadt wird übrigens komplett videoüberwacht, bei der Einführung hieß es "um Schwerkriminelle fassen zu können und die City sicherer zu machen". Und wie ist die Situation heute? Kaum ein Rückgang bei schweren Straftaten - die Täter ziehen halt ihre Kapuzen etwas tiefer, das genügt. Dafür wird jeder Bürger, der einem Polizist hinterrücks 'ne Nase zeigt, sofort geahndet, Bettler ohne Lizenz gleich abgeführt, und wehe man lässt unbedacht mal ein Papier fallen. Das sind die "schweren Verbrechen", gegen die so eine Überwachung wirklich "wirkt".
    Auch im Straßenverkehr gibt es "kleine Sünden", Unsicherheiten und vergessene Regeln - darf man davon ausgehen, dass der Filmende kein Knöllchen-Horst ist? Weist du noch auswendig, wieviele Meter vor einem unbeschrankten Bahnübergang man außerorts an einer Straße noch parken darf? Heute macht das jeder Autofahrer "nach Gefühl" halbwegs richtig; aber tatsächlich machen es bestimmt viele falsch (und wenn's nur ein paar Meter sind).
--arilou (Diskussion) 16:39, 25. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Es muss gesetzlich klar zwischen "nur Filmen" und "Video-Verbreiten" unterschieden werden. Momentan gibt's da eine riesige Gesetzlücke. Wenn jemand eine Video in Öffentlichkeit aufnimmt und ausschließlich für privaten Zwecken verwendet (nicht an Dritten übergibt, nicht im Internet hoch lädt, nicht an Polizei mit Beweisen läuft, usw.) - was kann daran schlimm sein? Er hat das sowieso mit eigenen Augen gesehen, könnte in bestimmte Situation viel mehr Personen und Aktionen erkennen/merken als die Kamera tut. Unterschied ist nur, dass Kamera es besser dokumentiert/speichert. Wenn aber jemand solche Videos verbreitet oder weitergibt - egal ob er die Videos selbst aufgenommen hat oder nicht - das wäre Verstoß gegen Privatsphäre bzw. Datenschutz. Es muss also entscheidend sein - was mit dem Video gemacht wurde und nicht ob es aufgenommen wurde. Ähnlich mit Handys. Man kann Videos aufnehmen, aber wenn es ungerecht verwendet wird - dann ist es eine Straftat. Man kann Messer besitzen und auch mittransportieren, aber entscheidend ist - wie das Messer eingesetzt wird: um Brot zu schneiden - kein Problem, um jemanden zu bedrohen oder zu verletzten - das ist eine Straftat. Dazu muss man erlauben die Videos von Dashcams an Polizei nur bei explizite Anfrage beim Unfall als Beweismittel zu Verfügung zu stellen. Warum dürfte man Video von Unfallort nicht verwenden, wenn Foto von Unfallort erlaubt und zugelassen ist (und ähnlich anderer Fahrzeuge, Leute, usw. darstellt)? Unterschied zwischen Fotos und Video ist nur die Datenmenge, aber man kann auch viele Fotos und auch von unterschiedlichen Stellen am Unfallort machen... Die Dashcams helfen wirklich die Verkehrssünder auf Idee zu bringen, dass nur vernünftige Fahrweise - das Richtige ist. Und im Fall einen Unfalls - wie Amtsgericht München korrekt entschieden hat - (in anderen Worten) der Schuldner darf sich nicht hinter Datenschutz-Gesetzt verstecken. (Sonst wäre es z.B. bei eine Fahrerflucht möglich, dass viele den Täter gesehen haben, dürfen aber aus Privatsphäre-Gründen nichts sagen...) Ich glaube - die Polizei sowie meisten Teil der Bevölkerung werden für die Dashcams-Zulässigkeit (unter o.g. Verbot die Videos zu verbreiten) zustimmen. Das könnte man auch demokratisch entscheiden... 88.66.250.144 22:20, 30. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

Afaik wird nicht zwischen Foto und Video unterschieden.
Die Unterscheidung zwischen "erlaubtem Filmen" und "nicht erlaubtem Überwachen" wird i.A. so gezogen: Wenn die Kamera explizit wegen eines Vorkommnisses eingeschaltet wird (z.B. Dokumentation nach einem Unfall, Hochzeitsvideo drehen, Urlaubsvideo des Stadtausflugs), dann ist das "erlaubtes Filmen". Geht sie jedoch vollkommen Ereignis-unabhängig an, z.B. bei Stromzufuhr mit dem Auto-Anlassen, und filmt somit "auf (schwachen) Verdacht, dass etwas passieren könnte", dann gilt das als Überwachung.
Davon unbenommen: Besonders schutzbedürftige Personen, z.B. Unfallopfer, dürfen gar nicht gefilmt oder fotografiert werden - allenfalls von der Polizei.
--arilou (Diskussion) 09:05, 15. Feb. 2019 (CET)Beantworten
PS: Das ist keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung; ich bin kein Anwalt!

Entscheidung des Amtsgericht München

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Entscheidung des Amtsgericht München (Zitat einer anderen Internetseite):
"... Das Gericht war der Auffassung, dass es ist nicht verboten, sondern sozial anerkannt sei, Fotografien und Videos aufzunehmen, auf denen fremde Personen zufällig ins Bild geraten. Jeder wisse, dass er in der Öffentlichkeit zufällig abgebildet werden könne. Die Aufnahme an sich stelle also keine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Eine solche könne erst dann vorliegen, wenn eine zufällig gewonnene Aufnahme gegen den Willen der abgebildeten Person veröffentlicht würde.
Zwar sei die Verwertung des Videos als Beweismittel eine Veröffentlichung; in dem Moment, in dem sich der Unfall ereignete, ändere sich aber die Interessenlage der Beteiligten, sodass aus der rechtswidrigen eine rechtmäßige Veröffentlichung würde – das Interesse an der Beweissicherung überwiege nun. ..." [10] --Sassenburger (Diskussion) 05:05, 29. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Nun, das Problem ist: Es ist illegal zu überwachen, solange nichts geschieht,
aber legal, wenn etwas geschieht/geschehen ist.
D.h. man muss in die Zukunft sehen können, um die Dashcam ausgeschaltet zu lassen, während nichts passiert, und genau im richtigen Moment einschalten, wenn die Geschehnisse unfallrelevant werden...
--arilou (Diskussion) 14:58, 14. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Es wird ja nicht überwacht. Allerdings wurde im August ein Urteil gefällt, dass man unter anderem Dashcams nicht dazu verwenden darf, um wegen jedem Verstoß gleich zur Polizei zu rennen, um Mitmenschen anzuzeigen. Dashcams selbst wird man aber nie verbieten können, weil man dann das filmen in der Öffentlichkeit grundsätzlich verbieten muss. Die Benutzung einer Dashcam kann ja auch dem Zweck dienen die Landschaft zu filmen, durch die man fährt. Das Gegenteil wird man niemand beweisen können. --Sassenburger (Diskussion) 20:58, 14. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Irgendwann wird es auch mal BGH-Entscheidungen geben. -- 178.9.87.165 22:24, 14. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Das wäre wünschenswert, damit diese Diskussionen über dieses unsinnige Thema ein Ende finden. --Sassenburger (Diskussion) 22:45, 14. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
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Ich möchte gerne die Qualität der Seite Dashcamtest.de hinterfragen. Besonders deren unabhängige Berichterstattung.

Ist dies eine vertrauensvolle Quelle? Ich konnte keine "Über uns/mich" Seite entdecken. Zudem frage ich mich bei Links zu Amazon innerhalb von jedem Test, wie objektiv dies sein kann? --Das Wissen der Welt gehört der Welt! (Diskussion) 21:34, 20. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Statistik Infografik

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"The Rise Of The Dashcam And How To Pick The Right One" An infographic showing how dashcams gained its popularity and why it is important. With infographic sources. --Atlasowa (Diskussion) 07:14, 19. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Die Website ist v.a. ein Firmen- und Produktverzeichnis, ähnlich den "Gelben Seiten", nach eigenen Angaben mit z.Zt. ca. 4000 registrierten Firmen (+ ihren Produkten). Wofür es natürlich (zwischen den "Infografiken") immer wieder bequeme Suchfunktionen gibt...
--arilou (Diskussion) 09:15, 4. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Vorschlag eines eigenen Abschnitts "Weltweite Rechtslage"

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Schon länger bin ich der Meinung, dass die Deutschen weltweit die schlimmsten Datenschutz-Fanatiker sind (seit ich feststellen musste, dass man mir meine eigene drei Monate alte detaillierte Telefonrechnung nicht nochmal zusenden konnte, weil man MEINE Daten zu MEINEM Schutz OHNE MEINE Zustimmung rasch gelöscht hatte). Der Blick auf den englischsprachigen Artikel zu Dashcams bestätigt das! Demzufolge sind die einzigen Staaten weltweit, in denen die Verwendung von Dashcams zur systematischen Sicherung von Beweisen bei Unfällen und gegen Versicherungsbetrug und Polizeiwillkür (der hiesigen Polizei will ich die nicht unterstellen) rechtlich bekämpft wird, also die einzigen Staaten, in denen Datenschutz Priorität vor anderen Straftatbeständen hat, die [überwiegend] deutschsprachigen Staaten Deutschland, Luxemburg, Österreich und Schweiz! Einzig Australien wird dort noch erwähnt, aber nur in Bezug auf Voyeurismus, wenn ich das richtig verstehe. Ich kann gerne bei Gelegenheit die anderssprachigen Artikel durchsehen, ich kann alle zurzeit angegebenen europäischen Sprachen lesen oder zumindest entziffern. --92.73.20.129 07:47, 2. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Mit Verlaub: Deine persönliche Meinung ist hier vollkommen irrelevant, die persönlichen Äußerungen nicht einmal erwünscht, siehe oben (Kasten) und WP:Disk. Was die angeregte Artikelverbesserung angeht, so spricht auf Basis valider Quellen sicher nichts dagegen, jedoch sind Wikipedia-Artikel keine zuverlässigen Quellen. Sprich: Bemühe gerne andere WP-Artikel, um geeignete Quellen zu finden, doch sind letztere sodann noch immer selbst einzusehen, siehe WP:Belege. Frdl. Grüße --Verzettelung (Diskussion) 11:27, 2. Jul. 2017 (CEST) P.S.: Überschrift an unsere Regeln angepasst (entfallen: "Deutscher Datenschutz-Wahn").Beantworten
Sprich von dir selbst... eine eigene Meinung zu haben, ist nie verkehrt und grundsätzlich nicht irrelevant, auch wenn sie nicht der deinen entspricht. --Maxl (Diskussion) 15:27, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Das hier ist die Diskussionsseite, selbstverständlich darf man hier seine Meinung äußern! Insbesondere wenn man auch ARGUMENTE hat! --92.216.144.36 15:24, 31. Jan. 2020 (CET)Beantworten

die Polizei NRW nutzt sie, um ...

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Rettungsgassen-Muffel zu maßregeln ("Seit Ende 2017 drohen Autofahrern, die Einsatzkräfte blockieren, bis zu 200 Euro Strafe. Gefährdet ein Autofahrer andere, drohen 280 Euro Bußgeld und Fahrverbot. --Neun-x (Diskussion) 22:25, 16. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

ORF-Artikel

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http://orf.at/stories/2438803/2438802/ Österreich bleibt bei Dashcam skeptisch. 19. Mai 2018. --Helium4 (Diskussion) 08:19, 20. Mai 2018 (CEST)Beantworten

§ 6b BDSG ???

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Im Text ist die Rede davon, dass die Aufzeichnung mittels Dashcam ein Verstoß gegen § 6b BDSG sei. Jedoch scheint das Bundesdatenschutzgesetz gar keinen § 6b zu enthalten. https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/index.html --Maxl (Diskussion) 15:25, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Bezieht sich auf "BDSG aF", also die alte Fassung, siehe [11]. --Rudolph Buch (Diskussion) 19:16, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Dann wurde der § 6b BDSG also abgeschafft. Demenstprechend müsste dann der Artikel angepasst werden. --Maxl (Diskussion) 11:47, 14. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Naja, "abgeschafft" ist die Regelung nicht, § 6b ist halt inzwischen weitgehend inhaltsgleich § 4. Ich hab den Bezug komplett rausgenommen, weil sich die Literatur natürlich noch auf die alte Fundstelle bezieht. --Rudolph Buch (Diskussion) 12:08, 14. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Während welcher Fahrt?

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eine Kamera, die während der Fahrt aufzeichnet?

Eines Autos, Motorrads? Ist es bei einem Boot oder einer Drohne oder einem Flugzeug, E-Roller, Fahrrad keine Dashcam? Wenn ja, dann lasst uns das doch schreiben. (nicht signierter Beitrag von Bartosaurus (Diskussion | Beiträge) 18:07, 17. Jun. 2021 (CEST))Beantworten

Überflüssiger und nicht belegter Abschnitt

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"Die Inhalte werden digital gespeichert. Typischerweise unterstützt werden SD Memory Cards und MicroSD-Karten bis zu 32 GB (SDHC) und bei neueren Dashcams bis zu 64 GB (SDXC) Speicherkapazität. Überwiegend werden die Videodaten nach dem H.264-Standard gespeichert, so dass sich die Aufnahmen auf den meisten handelsüblichen Computersystemen betrachten lassen."

Diese Aussagen sind nicht belegt außerdem ist es in meinen Augen für den Artikel irrelevant, wie hoch die Speicherkapazität aktueller (mittlerweile eher nicht mehr aktueller) Modelle ist, noch weniger, welche Bildkompression mutmaßlich eingesetzt wird. Ich wäre für die ersatzlose Löschung. Ist jemand anderer Meinung? --~~~~ --2A02:3032:410:1FC5:7C57:DC36:5E03:2D3E 05:37, 11. Sep. 2022 (CEST)Beantworten