Diskussion:Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten

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Der große Umfang des Dokuments führt häufig zu Fehlanwendungen

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<zitat>Der große Umfang des Dokuments führt häufig zu Fehlanwendungen</zitat>

Wer behauptet sowas? Wo sind Belege für diese Behauptung? --212.87.42.226 10:32, 8. Jun. 2015 (CEST)Beantworten