Diskussion:Bürgerbewegung pro NRW

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 217.91.241.137 in Abschnitt Mandate
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GiftBot (Diskussion) 03:01, 15. Jan. 2016 (CET)Beantworten

"Verfassungsfeindlichkeit"????

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Woher kommt das her? Deutschland ist ein Rechtsstaat, verboten wurde die Gruppe nicht, sondern hat sich selber aufgelöst. Folglich ist die Behauptung "verfassungsfeindlich" in der Einleitung eine falsche Aussage ohne Belege. --46.93.245.157 03:18, 7. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Vielen Dank für den Hinweis. Die Quelle für die Aussage wurde ergänzt. "Verfassungsfeindlich" ist die Aussage des Verfassungsschutz, der genaue für diese Feststellung zuständig ist. Übrigens: Eine verfassungsfeindliche Partei/Gruppe kann, aber muss nicht aufgelöst werden.--ElTres (Diskussion) 12:28, 7. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Mandate

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Der Abschnitt Kommunalwahlen ist unvollständig, ohne das kenntlich zu machen. So hat die Partei bei den Kommunalwahlen 2014 in Wuppertal zwei Mandate errungen, die bis heute besetzt sind. Deweiteren wird nicht aufgezeigt, ob in den Fällen, in denen eine Fraktionsstärke (kreisfreie Städte 3, kreisangehörige 2 Mandate) nicht erreicht wurde, nicht wenigstens eine Gruppe (kreisfreie Städte 2 Mandate) gebildet werden konnte. --217.91.241.137 12:50, 28. Feb. 2020 (CET)Beantworten