Diskussion:Appellationsgericht Frankfurt am Main

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Reinhard Dietrich in Abschnitt Auflösung
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Auflösung[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage „Mit den Reichsjustizgesetzen wurde das Appellationsgericht 1878 aufgelöst" stimmt vermutlich nicht. Zwar stammen die Reichsjustizgesetze von 1878, aber soweit ich mich erinnere (habe gerade keine Belgstelle zur Hand), traten sie erst 1879 in Kraft. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 16:24, 4. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Ja, das ist falsch. §1 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz schreibt "Das Gerichtsverfassungsgesetz tritt im ganzen Umfange des Reichs an einem durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesraths festzusetzenden Tage, spätestens am 1. Oktober 1879 ... in Kraft". Muss also 1879 lauten.--Karsten11 (Diskussion) 16:37, 4. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Das freut einen in meinem Alter wirklich, wenn einen das Gedächtnis nicht vollständig verlässt! ;-) -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 17:37, 4. Jun. 2021 (CEST)Beantworten