Diskussion:A-Schild

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Trg in Abschnitt Mangelhafter Artikel
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Schutzzweck[Quelltext bearbeiten]

Welcher Grund (Schutzzweck) wird damit verfolgt? Wegen Gefahrgut im weitesten Sinne (wie in einigen Foren behauptet/vermutet wird) kann das ja eigentlich nicht sein - dafür gibt es ja die Gefahrentafeln (orangefarbene Warntafeln) und Gefahrenzettel (rautenförmige Schilder) an den Transportern. Zudem macht es ja hinsichtlich Gefahrenpotential einen Unterschied, ob ein LKW Altmetall oder imprägniertes Holz mit sich führt - dieser hätte aber beide Male ein A-Schild. Andererseits macht es aber hinsichtlich der Gefährdung wohl kaum einen Unterschied, ob ein Transporter neues imprägniertes Holz (kein A-Schild) oder ausgedientes imprägniertes Holz (dann mit A-Schild) mit sich führt. Zudem hat/hatte das ja auch etwas mit grenzüberschreitendem Transport zu tun? Scheint also eher etwas mit Versteuerung, Flaschdeklaration o.ä. zu tun zu haben als mit Gefahrstoffen? Also: wogegen soll das Schild konkret helfen? --46.237.199.195 13:43, 27. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Liegt mal wieder an der EU. Siehe Ergänzung im Artikel. R2Dine (Diskussion) 14:07, 27. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
@R2Dine:, dass die EU dafür verantwortlich ist, beantwortet zwar die nicht gestellte Frage nach der Verantwortlichkeit aber nicht die eigentliche Frage nach dem Zweck der Schilder. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 09:00, 9. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Der Landkreis Rastatt schreibt zum Zweck: "Unangemeldet durchgeführte Verkehrskontrollen ergäben immer wieder Verstöße gegen das Abfallrecht. Die Kennzeichnung ermögliche der Polizei und den Behörden effektivere Überprüfungen, bei denen das Augenmerk neben den Abfalltransportvorschriften auch auf weiteren Aspekten wie Lenkzeitvorschriften und Gefahrgutsicherung liege.
„Das Anzeigen von Abfalltransporten, das Mitführen von bestimmten Unterlagen sowie die Kennzeichnungspflicht verschärfen zudem das Bewusstsein für die Risiken der Abfallverwertung und schützen damit auch Mensch und Umwelt“, betont Burkard." Vielleicht gibt's das sowas auch von einer Bundesbehörde. Zur Not würde ich mich aber auch mit einer Aussage eines Sachgebietsleiter vom Umweltamt des Landkreises Rastatt zufrieden geben. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 09:12, 9. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Ok, so gesehen hast Du natürlich recht. Die Rechtsgrundlagen für solche Kontrollen gehen allerdings auf die EU-Abfallrichtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht zurück. Mit den Kontrollen wird dann der rechtskonforme Umgang mit den Abfällen bei den Transporteuren kontrolliert. Grüße R2Dine (Diskussion) 11:58, 9. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Ich glaube der IP ging es nie um die Rechtsgrundlage, sondern allein um den Zweck (leichtere Identifizierbarkeit von Fahrzeugen, die man kontrollieren könnte). Grüße, --Qaswed (Diskussion) 18:52, 9. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Schwarze Umrandung[Quelltext bearbeiten]

Ein schwarzer Rand um das Schild herum ist keine Pflicht. ?? (nicht signierter Beitrag von 2003:CA:9BDA:7E01:A837:82CD:593A:8666 (Diskussion | Beiträge) 09:17, 28. Nov. 2016 (CET))Beantworten

Nein, siehe § 10 Abs. 1 Abfallverbringungsgesetz. R2Dine (Diskussion) 09:42, 28. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Anforderungskatalog vollständig?[Quelltext bearbeiten]

Da der Artikel bei der Beschreibung der Anforderungen ins Detail geht, erweckt er den Anschein des Anspruchs auf Vollständigkeit. Ich sehe aber keine Einschränkungen z.B. den Öffnungswinkel oder die Höhe des Querbalkens betreffend. Ist ein rechteckiges A zulässig? (Die Reihe der Fragen ließe sich fortsetzen.) --91.21.136.221 10:21, 28. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Die gesetzlichen (= verbindlichen) Anforderungen an die die Gestaltung des A-Schilds hinsichtlich Format und Größe ergeben sich aus § 10 Abs. 1 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG). R2Dine (Diskussion) 12:26, 28. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Mangelhafter Artikel[Quelltext bearbeiten]

  • "allen weiteren Fahrzeugen angebracht werden muss, die Abfälle auf öffentlichen Straßen transportieren."

Bedeutet das also, dass ich so ein A ans Auto machen muss, wenn ich Müll (z.B. Altgerät) zum Wertstoffhof bringe? Der Satz erklärt das zumindest so.

  • Was ist jetzt der Zweck des A?

Im Artikel steht nur die gesetzliche Grundlage, das Bußgeld und ausführlichst alles zum Schild selbst. Der Zweck lässt sich aber nicht finden. --195.192.207.185 03:37, 11. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Moin, ich habe mal gehört, dass der Zweck dieses Schildes ist, dass die Feuerwehr bei einem Unfall weiß, dass es sich nicht lohnt, Aufwand zu betreiben um die Ladung zu "retten". Das kann ich aber nicht belegen. Viele Grüße --TRG. 16:19, 18. Jan. 2021 (CET)Beantworten