Diskussion:Öffnungsrecht

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Sir Gawain in Abschnitt Wer trägt die Kosten?
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Wer trägt die Kosten?[Quelltext bearbeiten]

Eine Frage, besonders an den Autor Sir Gawain: Im Artikel steht, dass der Öffnungsnehmer das Offenhaus auf Kosten des Inhabers nutzen konnte. Die von mir beigefügten Historiker Volker Rödel und Hans K. Schulze schreiben, dass der Öffnungsnehmer bei Verwendung in Fehde und Krieg die Kosten zu tragen hatte. Sind das unterschiedliche Sichtweisen oder war zwischen einer Nutzung in Friedens- und Kriegszeiten zu unterscheiden? Aus welchem Buch stammt die Info mit der kostenfreien Nutzung durch den Öffnungsnehmer? --FraCbB (Diskussion) 13:33, 28. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Alle Informationen stammten aus der von mir in der Ursprungsversion angegebenen Literatur. --  Sir Gawain Disk. 13:15, 29. Aug. 2018 (CEST)Beantworten