Deutscher Akkreditierungsrat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Deutsche Akkreditierungsrat (DAR) war eine Dachorganisation der Akkreditierungsstellen in Deutschland. Er ging zum 1. Januar 2010 in der Deutschen Akkreditierungsstelle auf.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zweck war die Schaffung eines transparenten, einheitlichen und international anerkannten Akkreditierungssystems in Deutschland sowohl für den gesetzlich geregelten als auch den gesetzlich nicht geregelten Bereich. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben des DAR:

  • Dokumentation, Erfassung (z. B. Erfassung der deutschen Akkreditier- und Anerkennungsstellen von Prüflaboratorien, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen, gegenseitige Information, Führen einer zentralen Akkreditierungs- und Anerkennungsdatenbank)
  • Erstellung eines Rahmens für das deutsche Akkreditierungswesens (Regelung der Zusammenarbeit, Aufstellen einheitlicher Regeln für Urkunden, Logo und Gutachterschulungen)
  • Förderung der internationalen Zusammenarbeit durch Mitarbeit in internationalen Gremien und Organisationen auf dem Gebiet des Akkreditierungswesens
  • Öffentlichkeitsarbeit

Die Geschäftsstelle war bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Berlin angesiedelt.

Im Zuge der europäischen Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (Artikel 4 Absatz 1) mussten alle EU-Mitgliedstaaten ab 1. Januar 2010 eine einzige nationale Akkreditierungsstelle benennen. Aus diesem Grunde wurden alle deutschen Akkreditierungsstellen, u. a. auch die Dachorganisation DAR, in die Deutsche Akkreditierungsstelle fusioniert, um auch nach dem 31. Dezember 2009 noch eine nationale deutsche Akkreditierungsstelle zu erhalten.

Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die damaligen 16 Mitgliedsorganisationen werden in folgenden drei Gruppen zuorgeordnet:

Akkreditierungsstellen des gesetzlich geregelten Bereichs (Koordinierungsgruppe "Gesetzlich Geregelter Bereich" (KOGB))[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Akkreditierungsstellen des gesetzlich nicht geregelten Bereichs[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mitglieder aus Staat und Wirtschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]