Christoph Wäger

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Christoph Wäger (* 5. März 1965[1] in München) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit dem 1. August 2007 Richter am Bundesfinanzhof, seit März 2022 Vorsitzender Richter.

Leben und Wirken

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Wäger war nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung seit 1994 als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2000 promovierte er über die „Besteuerung innergemeinschaftlicher Reihengeschäfte“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster. 2004 erhielt er die Zulassung als Fachanwalt für Steuerrecht. Seit 2005 war Wäger in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.[2]

Das Präsidium des Bundesfinanzhofs wies Wäger dem V. Senat zu, der für Umsatzsteuer, Körperschaft- und Gewerbesteuer (Steuerbefreiungen) sowie Kindergeld zuständig ist.[3] Wäger war von Januar 2016 bis Januar 2020 Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesfinanzhofs.[3] Mit der Ernennung zum Vorsitzenden Richter am 1. März 2022 übernahm er den Vorsitz des V. Senats.[4]

Literatur von und über Christoph Wäger im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

Einzelnachweise

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  1. Deutscher Richterbund (Hrsg.): Handbuch der Justiz 2020/2021. C.F. Müller, Heidelberg 2020, ISBN 978-3-8114-0746-6, S. 15.
  2. Dr. Christoph Wäger. R&W-Veranstaltungen, abgerufen am 31. Januar 2021.
  3. a b Neuer Pressesprecher am Bundesfinanzhof. In: Pressemitteilung Nr. 008/16. Bundesfinanzhof, 28. Januar 2016, abgerufen am 31. Januar 2021.
    Neuer Pressesprecher am Bundesfinanzhof zum Jahreswechsel. In: Pressemitteilung Nr. 001/20. Bundesfinanzhof, 9. Januar 2020, abgerufen am 31. Januar 2021.
  4. Neue Senatsvorsitzende am Bundesfinanzhof. In: Pressemitteilung Nr. 04/22. Bundesfinanzhof, 1. März 2022, abgerufen am 3. März 2022.