Benutzer:Wuselig/Baustelle/Ehrbarkeit (Württemberg)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Württembergische Ehrbarkeit wird, ausgehend von der Etablierung des Begriffs als einer spezifisch württembergischen Gesellschaftschicht durch Hansmartin Decker-Hauff, der bürgerliche Widerpart in der Ausübung der Regierungsgewalt gegenüber den Grafen und Herzögen von Württemberg bezeichnet. Das spezifisch württembergische daran ist, dass sie seit der Reformation in Württemberg, sich ausschließlich aus dem städtischen Bürgertum rekrutierte. Dies resultierte daraus, dass es in Württemberg keinen landständigen Adel mehr gab und das durch die Einrichtung einer Landeskirche, derern Führungsschicht sich ebenfalls nicht mehr aus dem Adel rekrutierte, sondern ausschließlich aus einer im eigenen Land herangezogenen Bildungselite. Auf Grund der kleinstädtischen Organisation Württembergs ist dieses Bürgertum aber nicht mit dem Patriziat der Reichsstädte zu vergleichen. Wie sich diese Gruppe aber konstituierte, ob, oder ab wann sich ihre Mitglieder als Teil dieser Gruppe verstanden und gegebenfalls auch als Gruppe ein gemeinsames Ziel verfolgten, wurde und wird in der landesgeschichtlichen Forschung unterschiedlich bewertet.

Otto K. Deutelmoser weißt darauf hin, dass der Begriff "Ehrbarkeit" für eine solche württembergische Oberschicht sowohl in wissenschaftlichen, als auch in populären Schriften über "Land und Leute" häufig benutzt wird, vertrauend darauf, dass der Begriff, insbesonders mit Bezug auf die württembergische Geschichte vertraut und verständlich sei, unterstellt dann aber, dass der Begriff von diesen Autoren nicht klar definiert sei.[1]

Franz Quarthal stellte noch 1998 fest, dass außer der Torso gebliebenen Dissertation von Decker-Hauff keine, modernen Maßstäben genügende Untersuchung dieser territorialen Elite vorläge. (Citation needed).

Diese Lücke wurde zwischenzeitlich, insbesonders durch die Forschungen von Gabriele Haug-Moritz und Nina Gallion geschlossen. Wobei sich Haug-Moritz[2] auf die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg beschränkt und Nina Gallion[3] auf die Zeit des Spätmittelalters bis zur Reformation in Württemberg (1250-1534).

Gerade die Reformation hat in Südwestdeutschland zu einer sehr ausgeprägten kultur- und mentalitätsgeschichtlichen Zäsur geführt.[4] Allein deshalb ist schon zu hinterfragen inwieweit die maßgeblichen Personengruppen vor dieser Zeit, mit denen nach dieser Zeit zu vergleichen sind. Decker-Hauff behilft sich mit dem Konstrukt der "Alten" Ehrbarkeit.[5]

Die verfassungsmäßigen Grundlagen, die über verschieden Einzelverträge, die zunächst einmal die Einheit und die Regierbarkeit des Landes sicherstellen sollten und im Tübinger Vertrag von1514 kulminierten wurden in der vorreformatorischen Zeit geschaffen. Sie bildeten die Basis für die Mitsprache der Württembergische Landstände, die erst mit der Errichtung des Königsreichs Württemberg am 1. Januar 1806 beendet wurde.

Die Herausbildung einer württembergischen Landesherrschaft

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bevor man von Territorien im eigentlichen Sinne sprechen kann, entwickelte sich die Machtausdehnung zum Beispiel einer Grafschaft durch den Erwerb von Herrschaftsrechten. Die Grafen von Württemberg erwiesen sich dabei als "erfolgreiche Pfandpolitiker".[6] Mit einer gewissen über die Generationen zu beobachtenden Zielgerichtetheit - man nutzte die "Kunst des Möglichen"[7] - wurden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Nachbarn sehr planmäßig ausgenutzt. Oft trat man zunächst als vermeintlicher Retter in finanzieller Not auf, ließ sich die betreffende Herrschaft aber verpfänden und löste diese Pfand dann bei Zahlungsunfähigkeit ein. Oft war es nicht ein einzelner Rechtsakt, sondern eine Abfolge von Einzelübertragungen.

Die räumliche Stoßrichtungen war dabei im Osten zur Schwäbischen Alb, im Süden Neuffen, Tübingen, Balingen, Tuttlingen. Im Norden das Zabergäu, im Westen, Calw, Dornstetten, Rosenfeld. Man trat dabei in Konkurrenz mit den Pfalzgrafen zu Rhein im Westen und Norden, den habsburgischen Herzögen von Österreich mit deren Grafschaft Hohenberg am oberen Neckar und der oberen Donau und der Reichsstadt Ulm im Westen.

Organisiert wurden diese Erwerbungen in Ämtern. Anfangs taucht dabei noch der Name "Pflege", "Vogtei" oder "advocatia" auf. Diese waren auch nicht statisch, sondern entwickelten sich im Zuge des Erwerbs von Herrschaften.[8]

Keimzelle war eine eine Amtsstadt. Für die Verwaltung des Amtes war ein Vogt zuständig, der die hohe Gerichtsbarkeit innehatte. Für die Finanzverwaltung war ein Keller zuständig. In den Orten gab es einen Schultheiß, ein Gericht und einen Rat. Außerhalb der Städte unterlag die niedere Gerichtsbarkeit des Gemeinen Mannes der genossenschaftlichen Rechtsprechung. In der Amtsstadt übte der Vogt zusammen mit Schultheiß, Gericht und Rat das Stadtregiment. Sie erhielt dadurch eine Kompetenzerhöhung, da sie durch das kaiserliche Privileg von 1361, der Befreiung von fremden Gerichten für die Grafschaft durch die Vertretungsfunktion des Vogtes zur ersten Appelationsinstanz für die Dorfgerichte wurde. Die Amtstadt wurde auch militärisch aufgewertet. Hier fanden Musterungen statt und sie diente im Konfliktfall als Zufluchtsort. Die Befestigung war kollektive Aufgabe aller Amtsorte. Schulen, Spitäler, Wochen- und Jahrmärkte werteten die Rolle der Amtsstädte weiter auf.[9]

1442 gab es 38 Ämter auf deren Basis die Landesteilung vereinbart wurde. Im frühen 16. Jahrhundert 45. Das kleinste war Ebingen, welches nur aus der Stadt selbst bestand. Das größte Urach, welches aus den Städten Urach und Münsingen, sowie 76 weiteren Orten bestand.[10]

Ein Abriss der Erwerbspolitik

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie oben erwähnt richtete sich der Erwerb gezielt auf Städte, die als Verwaltungszentren für die damit miterworbenen Herrschaftsrechte dienten. Der folgende Abriss ist teils chronologisch, teils nach Städten gegliedert. Wie oben erwähnt erfolgten die Erwerbungen in mehreren Rechtsakten über einen längeren Zeitraum. Die Orte hier sind also nach der ersten Teilerwerbung sortiert, aber innerhalb des Ortes wird jeweild die gesamte Erwerbsgeschichte erläutert.

Ulrich II von Beilstein, aus der Asperger Linie der Pfalzgrafen von Tübingen verkauft 1308 Asberg an Württemberg. Er nennt sich danach nach Beilstein. Die Familie der Pfalzgrafen von Tübingen verzweigen sich in dieser Zeit in mehrere Teillinien. Herrschaftsrechte wurden durch Erbschaft dazugewonnene, andere innerhalb der Familien getauscht. Der Abstieg der Pfalzgrafen von Tübingen ist neben großen Stiftungen , insbesondrs für das Kloster Bebenhausen, auf die vielen Erbteilungen und der damit verbundenen Verkleinerung des Einzelbesitzes, bei gleichbleibenden Ansprüchen, der daraus folgenden Verarmung und Verschuldung und dem daraus resultierenden Verkauf des Restbesitzes zurückzuführen.[11]

Nach dem Aussterben der Grafen von Calw ging die Hälfte über Erbtöchter an die Grafen von Berg-Schelklingen, die andere Hälfte an die Pfalzgrafen von Tübingen.

Im Jahr 1308 kaufte Graf Eberhard I. die eine Hälfte den Grafen Ulrich, Heinrich und Konrad von Berg-Schelklingen ab.

Zwei Generationen später wird die andere Hälfte, 1345, von Graf Wilhelm von Beilstein erworben. Es stammte (siehe oben Calw) aus seinem pfalzgräflich-tübinger Erbe.

1321 von Burkhard von Hohenberg, den Rest 1367 von den Söhnen Erkinger IV. von Magenheim

Beilstein wird 1340 von Wilhelm (siehe Asberg und Calw) erworben

1342 Gottfried III. († 1369), Pfalzgraf von Tübingen, verkauft Tübingen an Württemberg

Eberhard der Greiner und Ulrich IV., die Württemberg gemeinschaftlich regieren erwerben am 18. September 1344 um 2000 Pfund Heller Böblingen von Gottfried von Tübingen-Böblingen. Graf Gottfried (Götz) darf die Stadt aber noch pflegweise, samt allen Einkünften behalten. Zu diesem Zeitpunkt dürfte es sich also eher um einen Kredit mit Absicherung gehandelt haben. Der endgültige Verkauf, mit allen Rechten und Einkünften erfolgte inklusive der Dörfer Dagersheim und Darmsheim für 14.500 Heller im Jahr 1357.

Sindelfingen war um 1263 von Rudolf dem Scherer, aus der Herrenberger Linie der Pfalzgrafen von Tübingen gegründet. Durch Erbe kam es teilweise an Ulrich von Rechberg, der dann 1351 das Ganze zur Nutzung auf Lebenszeit erlangte. Ab 1365 befand es sich ganz in württembergischer Hand, die es aber (siehe oben Böblingen) zunächst als Leibgeding an Götz von Tübingen gaben. Dieser gab es dann bereits 1369 gegen eine Leibrente zurück.

Die Grafen Rudolf III. und Konrad I. von Tübingen teilen 1334 zunächst die Herrschaft und 1347 die Stadt untereinander auf. Konrad I. verkauft gleich darauf seine Rechte im Schönbuch an die Grafen Eberhard II. und Ulrich IV. (siehe oben Böblingen. Aber Württemberg wird in mehreren Familienzweigen der Pfalzgrafen aktiv. Der sich zersplitternden Pfalzgrafenherrschaft, tritt ein gemeinsam agierendes württembergisches Brüderpaar entgegen).

Verschiedene Mitglieder der Pfalzgrafenfamilie treten in württembergische Dienstverhältnisse. Konrad II. räumt Württemberg ein Vorkaufsrecht auf Herrenberg ein. Dazu muss er aber erst seine Schwester auszahlen. Er nimmt dafür ab 1379 mehrere Darlehen bei Eberhard II. von Württemberg auf. Dieser erhält Oberherrenberg, sowie weiteren Besitz in und um Herrenberg zum Pfand. 1382 kommt dann Herrenberg für 10.000 Pfund Heller an Württemberg.

Fünf Teilkäufe zwischen 1443 und 1497.


Die Funktionsträger in den Ämtern, Städten und Gemeinden

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Otto K. Deutelmoser: Die Ehrbarbeit und andere württembergischen Eliten. Hohenheim Verlag, Stuttgart/Leipzig 2010, ISBN 978-3-89850-201-6, S. 11.
  2. Gabriele Haug-Moritz: Die württembergische Ehrbarkeit. Annäherungen an eine bürgerliche Machtelite der frühen Neuzeit. Thorbecke, Ostfildern 2009, ISBN 978-3-7995-5513-5.
  3. Nina Kühnle: Wir, Vogt, Richter und Gemeinde. Städtewesen, städtische Führungsgruppen und Landesherrschaft im spätmittelalterlichen Württemberg (1250–1534). In: Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde. Band 78. Thorbecke, Ostfildern 2017, ISBN 3-7995-5278-2.
  4. siehe Königreich_Württemberg#Geschichte, Königreich_Württemberg#Kultur, Neuwürttemberg
  5. Hansmartin Decker-Hauff: Geschichte der Stadt Stuttgart. Hrsg.: Städtische Sparkasse und Städtische Girokasse Stuttgart. Band 1 - Von der Frühzeit bis zur Reformation. Kohlhammer, Stuttgart 1966, S. 350.
  6. Nina Kühnle: Wir, Vogt, Richter und Gemeinde. Städtewesen, städtische Führungsgruppen und Landesherrschaft im spätmittelalterlichen Württemberg (1250–1534). In: Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde. Band 78. Thorbecke, Ostfildern 2017, ISBN 3-7995-5278-2, S. 42.
  7. Gerhard Fouquet: Stadt, Herrschaft und Territorium - Ritterschaftliche Kleinstädte Südwestdeutschland an der Wende von Mittelalter zur Neuzeit. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. Band 141, 1993, S. 70 - 120, hier 76.
  8. Nina Kühnle: Wir, Vogt, Richter und Gemeinde. Städtewesen, städtische Führungsgruppen und Landesherrschaft im spätmittelalterlichen Württemberg (1250–1534). In: Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde. Band 78. Thorbecke, Ostfildern 2017, ISBN 3-7995-5278-2, S. 75.
  9. Nina Kühnle: Wir, Vogt, Richter und Gemeinde. Städtewesen, städtische Führungsgruppen und Landesherrschaft im spätmittelalterlichen Württemberg (1250–1534). In: Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde. Band 78. Thorbecke, Ostfildern 2017, ISBN 3-7995-5278-2, S. 77.
  10. Nina Kühnle: Wir, Vogt, Richter und Gemeinde. Städtewesen, städtische Führungsgruppen und Landesherrschaft im spätmittelalterlichen Württemberg (1250–1534). In: Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde. Band 78. Thorbecke, Ostfildern 2017, ISBN 3-7995-5278-2, S. 77.
  11. Hermann Weisert: Die Städte der Tübinger um den Schönbuch. In: Hansmartin Decker-Hauff, Franz Quarthal, Wilfried Setzler (Hrsg.): Die Pfalzgrafen von Tübingen - Städtepolitik * Pfalzgrafenamt * Adelsherrschaft im Breisgau. Jan Thorbecke, Sigmaringen 1981, ISBN 3-7995-7015-2, S. 53.


  • Hansmartin Decker-Hauff: Die Entstehung der altwürttembergischen Ehrbarkeit. 1250-1534. Dissertation Universität Wien, Wien 1946..
Signatur: 26 B 34
Diözesanbibliothek der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Postfach 9, 72101 Rottenburg
Karmeliterstr. 9, 72108 Rottenburg
Di-Fr 9-12 ; Mi 14-16.30 Uhr
Telefon Allgemein: (07472)922-190
E-Mail Auskunft: info@bibliothek.drs.de
  • Hansmartin Decker-Hauff: Geschichte der Stadt Stuttgart. Hrsg.: Städtische Sparkasse und Städtische Girokasse Stuttgart. 1 Von der Frühzeit bis zur Reformation. Kohlhammer, Stuttgart 1966..
  • Otto K. Deutelmoser: Die Ehrbarbeit und andere württembergischen Eliten.Hohenheim Verlag Stuttgart, Leipzig 2010, ISBN 978-3-89850-201-6.
  • Werner Gebhardt, Bürgertum in Stuttgart. Beiträge zur ‚Ehrbarkeit‘ und zur Familie Autenrieth, Neustadt (Aisch) 1999, ISBN 3-7686-6029-X.
  • Christian Hesse: Amtsträger der Fürsten im spätmittelalterlichen Reich. Die Funktionseleiten der lokalen Verwaltung in Bayern-Landshut, Hessen, Sachsen und Württemberg, 1350-1515. In: Schriften der historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Band 70. Göttingen 2005. Digitalisat: (historische Entwicklung), (wirtschaftliche und soziale Grundbedingungen), 123 (Vogteien und Kellereien in Württemberg), (Die Verwaltungsfunktionen in Württemberg)
  • Gabriele Haug-Moritz: Die württembergische Ehrbarkeit. Annäherungen an eine bürgerliche Machtelite der frühen Neuzeit. Thorbecke, Ostfildern 2009, ISBN 978-3-7995-5513-5. Inhaltsverzeichnis
  • Nina Kühnle: Wir, Vogt, Richter und Gemeinde. Städtewesen, städtische Führungsgruppen und Landesherrschaft im spätmittelalterlichen Württemberg (1250–1534) (= Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde. Band 78). Thorbecke, Ostfildern 2017, ISBN 3-7995-5278-2.
Eigene Zusammenfassung:
Dankesrede anlässlich der Verleihung des Forschungspreises des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine e. V. auf dem „43. Tag der Landesgeschichte“ in Hannover am 3. November 2016
Besprechungen:
Robert Kretzschmar, Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte, 78. Jahrgang, 2019, S. 576-578
Thomas Simon, Ohne Gleichen: württembergische »Ehrbarkeit« in: Rechtsgeschichte – Legal History Rg 27 (2019), S. 329-331. Auch hier
  • Joachim Brüser: Herzog Karl Alexander von Württemberg und die Landschaft (1733 bis 1737) - Katholische Konfession, Kaisertreue und Absolutismus. In: Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg (Hrsg.): Reihe B. Band 180. W. Kohlhammer, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-17-021272-5.Auf jeden Fall zur Bewertung der Rolle der Ehrbarkeit und der Landstände der "Neueren Ehrbarkeit" heranziehen.
  • Dieter Mertens: Württemberg. In: Im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden Württemberg von Meinrad Schaab und Hansmartin Schwarzmaier in Verbindung mit Dieter Mertens und Volker Press (Hrsg.): Handbuch derBaden-Württembergischen Geschichte. Band 2. Klett-Cotta, Stuttgart 1995, ISBN 3-608-91466-8.
  1. Begleitbuch und Katalog
Titel: Landschaft, Land und Leute: politische Partizipation in Württemberg, 1457 bis 2007: Begleitbuch und Katalog zur Ausstellung des Landesarchivs Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart und des Landtags von Baden-Württemberg
Herausgeber: Peter Rückert
Mitwirkende: Peter Rückert, Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Baden-Württemberg (Germany). Landtag
Verlag: Landesarchiv Baden-Württemberg, 2007
ISBN: 3000230122, 9783000230127
Länge: 228 Seiten
  • Geschichte Würtembergs nach seinen Sagen und Thaten. 2 Bände. Imle & Krauß, Stuttgart 1836/37. (Digitalisat Band 1), (Band 2) - mehr im Sinne der geschichtlichen Wahrnehmung der Ehrbarkeit, aber auch zur Einordnung des Verhältnisses der württembergischen Grafen zu den benachbarten Adeligen

"Ehrbarkeit kann man definieren als eine Schicht von gehobenem Bürgertum mit alter Tradition und im Herzogtum mit erheblichem Einfluss auf die Politik des Landes."

"Diese Elite war eine einzigartige altwürttembergische Erscheinung und mit nichts in anderen Bereichen des Reiches vergleichbar."

"Die Ehrbarkeit, modern ausgedrückt eigentlich ein Machtkartell einflussreicher Familien, verfügte über kein Statut, keine gesetzliche Grundlage, weshalb eine klare Definition schwierig ist."

Hinweis auf Verzahnung von Staat und Kirche. Die Geistlichkeit war Teil der Ehrbarkeit

Aber dann doch Verweis auf Tübinger Vertrag.

Fehlen des Adels in Württemberg

Die Ständeordnung in Württemberg war aufgebrochen. Seit der Reformation stand dem Herzog nur noch der Dritte Stand gegenüber.

Verweis auf die evangelische Lehre "Im Jahr 1565 wurde die evangelische Lehre quasi zum Landesgrundgesetz."

Verschärft durch die 1643 ergangenen Gesetzte zur Förderung der Sittlichkeit.

"Kirchenzucht" erfolgte durch Sittengerichte in jeder Pfarrei (Pfarrer, Ortsvorsteher, Beiräte aus der Gemeinde)

Auf den verschwindenden Adel weißt auch das Landesarchiv Baden-Württemberg hin und ordnet dieses Verschwinden schon viel früher, zu Beginn der Regierungszeit Herzog Ulrichs. Die Position der Vögte sei durch bürgerliche Familien übernommen.

"Diese bürgerlichen Eliten, die sogenannte "Ehrbarkeit", waren über das württembergische Territorium hinweg miteinander verwandt und vernetzt und drängten als Vertreter der Landschaft immer stärker nach politischer Partizipation"

"Ehrbarkeit" wird in der Geschichtsschreibung zu Württemberg oft als stehender Begriff verwendet, der als allgemein bekannt vorausgesetzt wird und eigentlich nicht weiter erläutert werden muss. Manchmal wird er noch um den Zusatz "städtische Oberschicht" ergänzt.

Handelt es sich bei "Ehrbarkeit" um eine Eigen, oder um eine Fremdbezeichnung? Wann tritt diese Bezeichnung erstmals auf?

Decker-Hauff sricht von "älterer" und "jüngerer" Ehrbarkeit. Wo ist die Bruchlinie? Reformation? Nina Gallion (Zeitraum von 1250-1534). Gabriele Haug-Moritz (ab 1648). Welche Brüche und Kontinuitäten sind zu beobachten?

Württembergische Landstände. Wer waren diese? Welche Rolle spielte die "Ehrbarkeit" darin.

Gibt es eine "Württembergische Ehrbarkeit"? Wenn ja, was ist das spezifisch württembergische daran? Gibt es vielleicht eine spezifische, württembergische Entwicklung?

Die Ritterschaft "verschwand", wurde "verdrängt", wurde "reichsunmittelbar", oder zog sich auf diese Position zurück. Blieb katholisch. Gab es "württembergischen Adel"? Also Niederadelige, die den Grafen von Württemberg lehenspflichtig waren. Oder war es ein wechselndes Spiel von Fehden, bzw. in Dienst Stellung je nach machtpolitischer Konstellation? Welche Rolle spielte die Territorialisierung, also der Übergang von personalisierten Herrschaftsverhältnissen zur Abgrenzung von räumlich klar definierten Territorien?

Hierzu Nina Kühnle, ab S. 164: Dabei geht es aber mehr um die Adelung städtischer Familien
In ihrem Fazit gesteht sie ein, die Prozesse des "Rückzugs", der "Verdrängung" oder des "Ausbleibens" des Niederadels ausgeklammert zu haben und bedauert den Mangeln an Studien zur Bedeutung des Niederadels im spätmittelalterlichen Württemberg im Allgemeinen (S. 446)
  • Linkliste mit Vertretern der Ehrbarkeit (sortiert nach Lebensdaten und mit Zesur Vor und nach der Reformation 1534)
  • Welling, Fürderer, Gaißberger,Kühlhorn, Vautt, Gremp, Lorcher, Sattler (vornehmlich Namen aus Stuttgart, nach D-H, Stuttgart, S. 305)
  • Moser von Filseck (Balthasar Moser genannt Marstaller (um 1400)). Mit Balthasar (1487–1552) Übergang von vorreformatorischer Ehrbarkeit, Ehrbarkeit zur Zeit der habsburger Verwaltung und nachreformatorischer Zeit. Auch Valentin Moser (1520–76) und Balthasar Moser von Filseck und Weilerberg (siehe unten)
  • Konrad Breuning 1430–1440 - 1517
  • Sebastian Breuning - 1516
  • Konrad Vaut um 1446 - 1516
  • Hans Stickel
  • Ambrosius Volland um 1468 - 1551; aus der Grüniger Patrizierfamilie Volland und Lyher
Reformation in Württemberg 1534
Landtage
Juli 1457 Stuttgart (für den Stuttgarter Landesteil)
Als Gegenleistung für ihre Unterstützung wird gefordert, dass Ulrich V mit dem Rat und nach dem Rat von Rittern, Prälaten und Landschaft regieren soll
17. November 1457 Leonberg (für den Uracher Landesteil)
Graf Ulrich V vom Stuttgarter Landesteil suchte Unterstützung seiner Vormundschaftsrechte über seine Neffen, die unmündigen Erben des Uracher Landesteils, Ludwig II. (verstarb 3. November 1457) und Eberhard V. gegenüber derem anderen Onkel (mütterlicherseits) Friedrich I. (Pfalz) durchzusetzen. Für kurze Zeit erfolgreich.
1459 Tübinger Landtag (Uracher Landesteil) Eberhard V. wird für volljährig erklärt.

Literaturarbeit

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hansmartin Decker-Hauff: Geschichte der Stadt Stuttgart. Hrsg.: Städtische Sparkasse und Städtische Girokasse Stuttgart. 1 Von der Frühzeit bis zur Reformation. Kohlhammer, Stuttgart 1966..

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus einer Urkunde von 1286 lässt sich die Zusammensetzung der Schultheiße und Richter des Stuttgarter Gerichts (also der Stadtverwaltung) rekonstruieren. Sieben der vierzehn genannten entstammen der Ministralität, teilweise noch nach Wappen dem Haus Baden zuzuordnen. Nur einer, ist nach der Bezeichnung Schumacher, eindeutig als Handwerker zu identifizieren. D-H lässt offen, ob diese Adeligen wegen der Attraktivität der Stadt dort hingezogen sind (analog zu Entwicklungen in den Reichsstädten), oder gezielt vom Landesherren so erzwungen wurde. (S. 179)

Ratssitzung Eberhards des Milden, Hofmaler Herzog Ludwigs von Wurttemberg, Stuttgart, 1575-1583 - Landesmuseum Württemberg - Stuttgart,

Das Tafelbild Eberhard des Milden (nach 1362-1417)

Das Original vom Anfang des 15. Jahrhunderts ist verschollen. Es wurde aber unter Herzog Ludwig (1554-1593) zwischen 1575 - 1583 mehrfach kopiert. Es zeigt die Räte Eberhard des Milden. Nur wenige landsäsige Adelige, aber viele Adelige aus dem geografischen Umfeld der Württemberger. Gerade die häufige Kopie des Bildes im 16. Jahrhundert als dieser Adel in der Reichsritterschaft ihre Unabhängigkeit unterstrich den Wunsch Württembergs diese an sich zu binden, was aber nicht mehr gelang. Es fehlen die Prälaten und die Vetreter der Städte (Landschaft) (S. 254-256)

D-H und sein Hang zum genealogisch-anektotischen

  • Unehelicher Sohn von Eberhard dem Jüngeren: Wilhelm von Dagersheim (Bürgermeister von Stuttgart) verheiratet mit Margarethe von Enzberg (Tochter des Bischofs von Speyer). Ihm wurde in der Hospitalkirche in Stuttgart ein Grabstein errichtet mit den württembergischen Hirschstangen und einem Bastardbalken und der Bezeichnung Lediger von Württemberg. Seine Tochter Agnes von Dagersheim heiratete den Stuttgarter Ratsherren Hans Welling und wurde Mutter von Sebastian Welling, dem Stuttgarter Bürgermeister und Mitregent Württembergs während der Vormundschaft für Herzog Ulrich.[1]
  • Uneheliche Tochter: Antonia von Dagersheim, ⚭ Konrad Lyher, Kanzler in Stuttgart. Aus dieser Ehe ging Elisabeth Lyher hervor, Ehefrau des Markgröninger Vogtes Heinrich Volland, deren Sohn Ambrosius Volland (1472–1551) württembergischer Kanzler, kaiserlicher Rat und Rechtsgelehrter an der Universität Wittenberg war.[2] Über diese Linie ist sie Vorfahrin von Hegel, Schelling, Hölderlin, Uhland, Mörike, Hauff, Kerner...[3]
  • Anna von Dagersheim, ⚭ Hans Ferg, genannt Vergenhans, bedienstet am Hof zu Urach. Dieser Verbindung entstammen die Tochter Anna Vergenhans, der Sohn Ludwig Vergenhans (Dr., Probst in Stuttgart, Domherr in Konstanz und Augsburg, Kanzler in Stuttgart) und sein Bruder Johannes Vergenhans.[4]

Stuttgarter und Leonberger Landtag 1457: Was aber ab diesem Zeitpunkt bleibt, ist dass die Herrscher Württembsberg ihre Politik immer in Aushandlung mit dem Landtag betreiben (mussten). Kein Geburtsstunde der Demokratie, aber eine Aushandlung mit einer landständischen Oligarchie, zunächst aus drei Ständen, später nur noch der bürgerlichen Oberschicht. In seiner Geschichte der Stadt Stuttgart sagt D-H, dass sich hier die Schicht herausgebildet habe, die sich selbst mit der Eigenbezeichnung "Ehrbarkeit" betitelt habe. (S.274)

Stuttgart zur Zeit Eberhard im Bart: "Neben dem Adel und der Geistlichkeit, neben dem Hof und seinen Behörden war in weniger als zwei Menschenaltern die untereinander durch Schwägerschaft und Blutsverwandschaft aufs engste verbundene, ja verfilzte Gruppe der für die Geschicke der Stadt wichtigsten Leute herangewachsen und zu immer steigerndem Einfluß gelangt: die >>Ehrbarkeit<<. Dem Patriziat der Reichstädte zwar nicht gleich, ihm aber an Einfluß, Reichtum und gesellschaftlicher Abgeschlossenheit nach unten doch weitgehend vergleichbar, mit Landadel und Patriziat vielfach verschwägert, besetzte diese Schicht das Stadtgericht und ließ keinen, der nicht zu ihr gehörte, ins Stadtregiment gelangen." (S. 295)

In Stuttgart ca. 30 Familien. Da Wahl zu Gericht und Rat nur durch Zuwahl geschah war die Macht, selbst vom Landesherren nur noch schwer einschränkbar. Sie stellten die Vetreter für Stadt und Amt in den Landtag. Sie hatten die Möglichkeit ihre Söhne auf die Hohen Schulen zu schicken. Sie besetzten auch die geistlichen Pfründe und die Schreiberstellen in der Kanzlei und sie stellten die Vögte und Amtleute. (S. 296)

  • Letzteres aber noch Stellen, die vom Landesherren besetzt wurden. Mein Gefühl: In Zentralstädten kam der Landesherr an der "Ehrbarkeit" nicht mehr herum. In der Peripherie, z.B. Balingen, blieb der Adel als Besetzungsreservoir erhalten. Nach Belegstellen für diese Annahme suchen.

Der Reichtum der Stuttgarter "Ehrbaren" beruhte auf Grundbesitz, insbesonders Weinberge, die durch "Bauleute - Weinberg -Taglöhner" bestellt wurden. Der Weinhandel ging vor allem in Richtung Bayern.

Sie verteidigten die Vorrechte ihrer Stadt gegen die Herrschaft, aber zumeist waren ihre Interessen eher deckungsgleich mit den denen der Herrschaft. Sie waren gewohnt über die Menge der Handwerker und kleinen Mitbürgern, wie Gesellen, Weingärtner, Bauern und Taglöhner zu herrschen. Im Gegensatz zum Patriziat der Reichstädte mussten sie sich auch nicht mit Zünften auseinandersetzen. (S.296f.)

Sie besaßen etwa 80% des Vermögens der Stadt (Stuttgart)

Ihre Bauten wetteiferten mit denen des Landadels und der Stiftsherren.

Sie waren die wirtschaftlich Führenden, die politisch Ausschlaggebenden, die in Kunssachen Entscheidenden. die großen Auftraggeber der Ausstattung der Stuttgarter Kirchen: Grabmäler, Glasfenster, Altäre, Statuen. Kreuzberg vor Sankt Leonhard.

In den Häusern der reichen Stuttgarter brachten die Landesherren ihre fürstlichen Besucher unter. (S.297)

Namensliste bei D-H: Welling, Gaisberger, Kühhorn, Widmann, Nüttel, Lorcher, Sattler, Fautt, Eysengrein, Keller, Moser, Staehelin, Brünzler, Dagersheim, Trutwin, Königsbach, Haug, Winzelhauser (S. 297)

Nie vorher und nie später hat es in der Stadt ein so selbstbewußtes, so unabhängiges, politisch einflußreiches und in Fragen des öffentlichen Lebens erfahrenes, geschultes Bürgertum gegeben als in den Tagen der Alten Ehrbarkeit, in dem knappen Jahrhundert von ihrem Aufstieg über die dauernde Einrichtung des Stuttgarter Landtags, ihrem Höhepunkt unter Eberhard im Bart und dann nochmals unter dem Stadtherren Erzherzog Ferdinand von Österreich, bis zu dem jähen Absturz in der Katastophe der Alten Ehrbarkeit durch und unter Herzog Ulrich 1534. (S. 297)

Die Auseinandersetzung mit Eberhard II.

  • Eberhard II. hat mittellose und unwürdige Günstlinge. Er zwingt die Erbinnen aus den großen Stuttgarter Familien gegen ihren und ihrer Willen zu Heiraten mit diesen.
  • Familien der Ehrbarkeit fliehen aus dem Land (wie auch später unter Herzog Ulrich). Diesmal und nach der Absetzung Herzog Ulrichs können sie zurückkehren. 1534 ist der Auszug entgültig. (S.300f)
  • Eberhard II. setzt Bürger gefangen, zieht Vermögen, läßt Menschen foltern.
  • 1498 Einberufung eines Landtages nach Stuttgart (gemäß des Esslinger Vertrags), Treibende Kraft der Stuttgarter Bürgermeister Sebastian Welling und der Vogt Hans Gaisberger (S. 301)
    • 30. März 1498 Aufstellung einer Regimentsordnung
    • Eberhard II flieht nach Ulm
    • 28. Mai 1498 der römisch-deutsche König Maximilian I. setzt ihn von Reutlingen aus ab.
    • 10. Juni 1498 Horber Schiedspruch durch Maximilian: Eine jährliche Rente von 6000 Gulden, Landesverweisung. Sein Neffe Ulrich wird als Nachfolger bestimmt. Bis zu seiner Volljährigkeit wird das Land von einem Ständerat regiert.

Für D-H gaben in der Ehrbarkeit besonders die reichen Stuttgarter Familien ( Welling, Fürderer, Gaißberger, Kühlhorn, Vautt, Gremp, Lorcher, Sattler) den Ton an. Reiche Familiensieht er noch in Tübingen, Leonberg, Markgröningen, Waiblingen, Schorndorf und Urach. Aber auch diese tendieren nach Stuttgart. (S.305)

Politisch lehnen sie sich eng an den König und späteren Kaiser an.. Aber viel zu früh (1503), lange vor dem vertraglichen Zeitpunkt geben sie die Macht wieder ab. (vorzeitige Volljährigkeit von Ulrich).

Bautätigkeit der Ehrbarkeit

zerstört durch Reformation und Bildersturm, Vertreibung der Ehrbarkeit nach 1534,, Dreißigjähriger Krieg, Unvernunft des 19. Jahrhunderts und Bomben des 2. Weltkrieg-

"Ölberg bei St. Leonhard" (S.305)

  • Baumeister Hans Seyffer. Auftraggeber. Der Stuttgarter Ratsherr Jakob Walther genannt Kühhorn und seine zweite Frau Clara, geborene Mager. 1499 in Stein gehauen und 1501 aufgestellt. Auftraggeber für Seyffer sonst Bischöfe und Domkapitel (Speyer), Reichsstädte (Heilbronn), hier ein einzelner Bürger. Mittelpunkt einer Familiengrablege, der Walther, genannt Kühlhorn ud der Fürderer von Richtenfels, Widmann,, von Dagersheim, Gaißberger, Mager, Grempp. Aufgestellt am Chor von St. Leonhard, wo die wichstigen Gassen Stuttgrts zusammenliefen. (S. 305)


Nina Kühnle: Wir, Vogt, Richter und Gemeinde. Städtewesen, städtische Führungsgruppen und Landesherrschaft im spätmittelalterlichen Württemberg (1250–1534)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zentrale Frage(n) Kühnles:

  1. Handelt es sich bei der sogenannten "Ehrbarkeit" in Württemberg um eine ständegeschichtlich einzigartige Sondergruppe unter den städtischen Oberschichten in Deutschland? (S.8)
  2. Handelt es sich bei dieser "Ehrbarkeit" um einen halbwegs abgrenzbaren stadtbürgerlichen Stand, der sich von den Patriziaten anderer, zumal süddeutscher Städtelandschaften in signifikanter Weise unterscheidet?

Dies hätte Hansmartin Decker-Hauff so behauptet.

  1. Die Ehrbarkeit sei ein spezifischer Stand der sich in den ausgeübten Ämter und Funktionen konstituierte.

Nina Gallion folgt hingegen der Kritik von Gabriele Haug-Moritz: Die "Ehrbarkeit" bestand nicht aus den Amtsinhabern, sondern sie waren zu Amt und Würden gelangt weil sie aus einer bestimmten Gesellschaftsschicht stammten. Gallion spricht deshalb von "städtischen Führungsgruppen" oder "Stadtelite" (S. 26f)

Im Zweiten Teil gibt Gallion dann einen Überblick über die Territorialbildung der Grafschaft Württemberg.

  1. geprägt durch Klein- und Kleinststädte (s. 34ff) bei der Stadtherrschaft und Ämterverwaltung auf Engste miteinander verklammert waren. Die städtischen Führungsgruppen übernahmen dabei nicht nur das Stadtregiment, sondern auch die landesfürstliche Territorialverwaltung in den Ämtern (Stimmt das? Die Rolle der Vögte, die der Landesherr aus "angestellten" Adligen aus der Nachbarschaft rekrutierte, untersuchen.

Im Dritten Teil stellt Gallion die städtischen Führungsgruppen in Württemberg dar. (Kap. 3.2.1)

  1. Das meist zwölfköpfige Stadtgericht (S. 81), als eigentliche Stadtregierung
  2. Der Vogt (kein städtsches Amt, sondern ein Amt der Territorialverwaltung) (S. 82)
  • Der Vogt stellt die Spitze der Stadt- und Amtsregierung; fungiert als Stellvertreter des Stadt- und Landesherren
  1. Der Schultheiß (S.83) Simon bemängelt, dass die Abgrenzung zum Vogt nicht klar sei (S. 330)
  2. Der Rat mit bis zu 12 Mitgliedern (als genuin-gemeindliches Gremium) (bildet sich im 15. Jahrhundert heraus)
  3. Der Bürgermeister
Simon beklagt, dass nicht deutlicher zwischen Stadt- und Territorialverwaltun unterschieden wird. Nicht zwischen Amtsverwaltung und städtischer Selbstverwaltung. Auch sei der Begriff "Amtleute", bzw. "Amtmänner" auf die Gallion ab S. 329 Bezug nimmt nicht deutlich abgegrenzt. Es bleibt unklar, ob eine Identität zum Vogt bestünde.
In der sozialgeschichtlichen Charakterisierung sei Gallion "plastischer"
Die städtische Führungsruppe ist eine:
  1. territoriale Führungselite (S.90), die sich durch Kooption über Generationen an entscheidenden Stellen der Stadt- und Ämterverwaltung halte konnte (S.91)
Beschrieben werden die
  • wirtschaftlichen Grundlagen dieses "Kleinstadtpatriziats"
  • der Aufbau familärer Netzwerke durch Heiratsstrategien
  • die Repräsentation von Reichtum und Macht zu Lebzeiten und danach
- in Hausbau
- und Memorialkultur (z.B. Grabplatte, Altarbildern, frommen Stiftungen)
  • die Bedeutung des Universitätsstudiums. (S.147) Im Spätmittelalter noch nicht Karrierevoraussetzung, sondern Repräsentationsmittel. (Siehe dazu auch Walter Jens: Eine deutsche Universität S. 107ff: Die Rolle des Landexamen im Gegensatz zur Ausbildung der Juristen und Mediziner. Wohlgemerkt - nach der Reformation)

Im Vierten verfassungsgeschichtlichen Teil wird die Formierung von Landschaft und Ständen in Württemberg dargestellt

  1. Leonberger Regimentordnung - die Landschaft erhält erstmals einen vertraglich festgelegten Anteil an der Regierungsgewalt (S. 277)
  2. Uracher Vertrag von 1473
  3. Münsinger Vertrag von 1482 - der Landschaft werden nicht unerhebliche Kontroll- und Schiedsgerichtsfunktionen übertragen
  4. Tübinger Vertrag von 1514 - "Magna Charta" der amtstädtischen Ehrbarkeit (S.352) Beginn des landschaftlichen Steuerbewilligungsrechtes
Beginn des "dualistischen Ständestaates" Aber auch Festigung des ausgeprägten Gegensatz der Ehrbarkeit als städtische Elite auf der einen Seite und dem Land und der städtischen Unterschicht auf der anderen Seite.

Simon (S. 311) : Auch in Württemberg waren die Stände eine Sekundärbildung, die der Entstehung des Territoriums nachfolgte.

Die Stände wurden vom herrschaftlichen Element geformt, stiegen dann aber zum Widerpart der fürstlichen Landesherrschaft auf. Ursache dafür: Zwei Schwachpunkte fürstlicher Landesherrschaft

finanzielle Unterstützungsbedürftigkeit
unsichere Nachfolgesituation beim Tod des Fürsten

Simon (S. 311): Gallion lässt die Frage nach der Einzigartigkeit der württembergischen Ehrbarkeit als spezifische Form einer städtischen Oberschicht unbeantwortet. Sie ist zwar kein "sozialgeschichtliches Spezifikum" aber für die dominate Stellung im spätmittelalterliche-frühneuzeitlichen Herschaftsgefüge Württembergs finden sich denoch keine Parallelen in anderen Territorien. (S. 311) Was war also anders in Württemberg? Simon sagt: dass große Teile des landsässigen Adel, nicht wie in anderen Territorialstaaten der frühen Neuzeit eingebunden und ständisch integriert wurden, sondern im Gegenteil aus dem Territorium ausschieden und die Reichsunmittelbarkeit erlangten. (S.311). Mit der Reformation verschwand der Prälatenstand. Dem Herzog stand also nur noch der "Dritte Stand" in Form der "Landschaft" gegenüber. Diese war wegen der württembergischen Amtsverfassung (klein-)städtisch geprägt. Das sei singulär. Wie es zu dieser Singularität kommen konnte müsse, so wie das auch Nina Gallion (S. 446) anspricht, mit der Rolle des Niederadels, "dessen Rückzug aus der Lokaladministratio erst die Freiräume schuf, in die die städtische Führungsgruppen vorstoßen konnten" untersucht werden.

Eigene Zusammenfassung in Ihrer Dankesrede anlässlich der Verleihung des Forschungspreises des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine e. V. auf dem „43. Tag der Landesgeschichte“ in Hannover am 3. November 2016

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausgangapunkt war die Befassung mit den württembergischen Kleinstädten des spätmittelalterlichen Württemberg. Dies innerhalb der Urbanisierungsgeschichte seit dem 12. Jahrhundert die geprägt war durch massive zahlenmäßige Zunahme städtischer Siedlungen und der sozialen, wirtschaftlichen, rechtlichn und kulturellen Ausdifferenzierung des städtischen Lebensraums und der Untersuchung des Verhältnisses dieser urbanen Gruppen zu den Landesherren, ihren lokalen Vertretern und der dazugehörigen Adelsklientel. In Württemberg stösst man dabei auf den Personenkreis der so genannten "Ehrbarkeit", die sowohl innerstädtisch, als auch territorialpolitisch von erheblicher Bedeutung war, aber Forschungsgeschichtlich in den letzen Jahren kaum angefasst war. (sie weist darauf hin, dass Haug-Moritz, Deutelmoser und Gebhardt sich mit der Ehrbarkeit in der Frühen Neuzeit beschäftigten)

Wer war also diese, insbesonders seit Decker-Hauff so bezeichnete "Ehrbarkeit"? Definition Decker-Hauff: "ständegeschichtlich einzigartige Sondergruppe von Familienbünden" (D-H, Diss., Vorwort, S.1) Erkennbar sei diese Gruppe am vorgestellten Attribut "ehrbar" und dies bedeute "ein Amt tragend". (D-H, Diss., Vorwort, S.204f.) Die Diss. D-H sei auch nicht hilfreich als definitorische Grundlage herangezogen zu werden, da sie ih ihrer Nachkriegsbruchhaftigkeit mit teils fehelenden Quellen- und Literaturangaben bruckstückhaft blieb. Der Terminus "Ehrbarkeit" in den Quellen des 15. und 16. Jahrhunderts sei auch nicht semantisch eindeutig, changiere zwischen sozialem Status, sittlicher Eigenschaft und Gruppenbezeichnung. Nina Kühnle spricht deshalb lieber in Anlehnung an Erich Maschke und Otto Gerhard Oexle von "urbanen Führungsgruppen" oder "städtischen Eliten".

Der Ausbau der württembergischen Landesherrschaft ab der Mitte des 13. Jahrhunderts erfolgte durch den Erwerb von Herrschaften, Städten und Rechten. Die Städte wurden dabei "als Instrument landesherrlicher Politik sogleich erkannt" (war das nicht auch der Zweck dieser Städte für die alten Eigentümer?) Sie wurden zu regionalen Verwaltungszentren mit wirtschaftlichen, juristischen, militärischen und soziokulturellen Kompetenzen ausgebaut. Die Stadteliten erhielten dadurch einen Kompetenzgewinn.

Wie lassen sich diese Eliten eschreiben? Es sind die, die in den höchsten politischen Ämtern in der Stadt und im Verwaltungsbezirk sind. Verfügen über erhebliches Vermögen aus Handel und Renten. Heiraten bevorzugt untereinander, oder schließen Ehen in benachbarten Territorien oder Reichstätten, gerne auch mit Niederadligen des In- und Auslands. (Was meint Kühnle hier? Württembergischer und Nicht-württembergischer Adel?) Sie tätigen Stiftungen, nutzen die Universität für Karrieren im landesherrlichen Dienst und positionieren sich in der höheren württembergischen Geistlichkeit. Modellhaft wird die Familie Gaisberg aus Schorndorf herangezogen. (Differenziert Kühnle etwa doch nicht zwischen Bürgertum und Adel? Oder sind die Gaisberger ein Beispeil, wie aus der städtischen Elite/Ehrbarkeit ein württembergischer Adel gebildet wird?) Abgesichert wird mit vier Fallanalysen aus Stuttgart, Brackenheim, Nagold und Münsingen. Dort wird untersucht, welche Familien komen und gehen. Wer in Gericht und Rat vertreten ist. Wer in den ladesherrlichen Ämtern, wie Vogt und Keller. Wer Stadtschreiber.

Die "Landschaft" stellt für Kühnle bereits seit ihrer Ausformung in der Mitte des 15. Jahrhunderts eine Vertretung der Städte unter Führung der urbanen Eliten dar. Was ab dem 16. Jahrhundert zu Konflikten rund um die Partizipation der württembergischen Dörfer führte. Beleuchtet wird die Rolle der Landschaft in den Vormundschaftsstreitigkeiten der 1450er Jahre ("Landschaft betritt die politische Bühne in Württemberg"). Die Wiedervereinigungsbemühungen. Die Nachfolgeregelung für Graf Eberhard V. Absetzung Herzog Eberhard II. Armer Konrad. Tübinger Vertrag. Verwerfungen nach der Vertreibung Herzog Ulrichs. Fragile und spannungseiche Beziehung zwischen städtischer Führungsgruppe und Landesherr, zwischen Kooperation und Konflikt. Innerhalb der Landschaft, widerstreitende Interessen und wechselnde Führerschaft.

Kühnle sieht ihre Arbeit als kritische Auseinandersetzung mit den Thesen Hansmarti Decker-Hauffs und neuen Interpretationsansatz durch Verwendung des Eliten- und Führungsgruppenkonzepts. Dadurch vom vermeintlichen Sonderstatus erlöst und einem monokausalen Erklärungsmodell entzogen.

Sie zeichnet die Genese einer territorialen Funktionselite nach. In Würtemberg stiegen eine Reihe von Familien aus rein städtischen Ämtern in herrschaftliche Ämter auf. Durch beinahe strategische Ämterkumulation verwalteten sie ganze Regionen des Herzogtums und machten sich durch ihre Dienste für den Herzog unverzichtbar. (siehe dazu auch: Christian HESSE, Amtsträger der Fürsten im spätmittelalterlichen Reich. Die Funktionseliten der lokalen Verwaltung in Bayern-Landshut, Hessen, Sachsen und Württemberg, 1350–1515 (Schriften der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, 70), Göttingen 2005). Dennoch könne man nicht davon reden, dass die urbanen Eliten zu einem "homogenen, statischen und abgeschlossenen Personenverband" entwickelt hätten. Einflussreiche Familien verschwanden, neue Namen tauchen plötzlich auf. Es bestand eine hohe soziale Durchlässigkeit.

Kühnle hebt ihre Forschungsergebnisse zur Rolle der württembergischen Teritorialstädte in der Zeit von Herzog Ulrichs Vertreibung hervor.

Ebenso die Rolle, die die Kleinstädte in Württemberg als Zentren der lokalen Verwaltungsbezirke und dem Zusammenhang mit dem Aufstieg der urbanen Eliten dabei. Gerade im Zusammenschluss innerhalb der Landschaft entwickelten sich die Städte (und ihre urbane Elite) bis zur frühen Neuzeit zum wichtigsten Landstand noch vor dem Adel. (Hierzu auch: Walter GRUBE, Vogteien, Ämter, Landkreise in Baden-Württemberg, Bd. 1: Geschichtliche Grundlagen, Stuttgart 1975. - DERS., Stadt und Amt in Altwürttemberg, in: Erich MASCHKE, Jürgen SYDOW (Hgg.), Stadt und Umland. Protokoll der X. Arbeitstagung des Arbeitskreises für südwestdeutsche Stadtgeschichtsforschung Calw 12.–14. November 1971 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg B, 82), Stuttgart 1974, S. 20–28)

Nina Kühnles Arbeit im Detail

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die württembergischen Territorialstädte und ihre Bedeutung für die Landesherrschaft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Karte

Bis zum Jahr 1500 verfügte Württemberg über etwa 50 Städte. Im Zeitraum zwischen 1250 und 1534 mehr als 80 Städte, die sich lang-, oder kurzfristig als Pfand, Lehen, oder Eigen unter württembergischer Hand befanden. Die Literatur hierzu ist nicht ganz eindeutig, was aber mit der Quellenlage und Einordnungssystematiken zu tun hat. Am Gesamtbild ändert das aber wenig. (S.35ff) (z.B. Rudolf SEIGEL: Die württembergische Stadt am Ausgang des Mittelalters. Probleme der Verfassungs- und Sozialstruktur, in Wilhelm RAUSCH (Hg.): Die Stadt am Ausgang des Mittelalters (Beiträge zur Geschichte Mitteleuropas, Bd. 3), Linz 1974, S. 177-193.)

Stadt eigene Stadt Erwerb Vorgänger Verlust
Mockmühl
Neuenstadt
Weinsberg
Beilstein 1340 Pfalzgrafen von Tübingen
Murrhardt
Backnang
Winnenenden
Neustadt
Marbach 1302 Herzöge von Teck
Lauffen
Brackenheim
1321
1367
Burkhard von Hohenberg
von den Söhnen Erkinger IV. von Magenheim
Güglingen
Hohenhaslach
Bietigheim 1364
Horrheim
Vaihingen (Enz) Grafen von Öttingen
Oberriexingen
Besigheim
Markgröningen
Asperg 1308 Pfalzgrafen von Tübingen
Hoheneck
Heimsheim 1443-1497
Leonberg
Stuttgart
Sindelfingen 1365 Pfalzgrafen von Tübingen
Böblingen 1344

1357

Pfalzgrafen von Tübingen
Waldenbuch Hohenberg
Grötzingen
Herrenberg 1382 Pfalzgrafen von Tübingen
Nagold (Erwerb 163)
Tübingen 1342 Pfalzgrafen von Tübingen
Waiblingen 1273
Schorndorf 1262
Canstatt 1330
Göppingen
Heidenheim
Kirchheim 1386 Herzöge von Teck
Heiningen 1321 Herzöge von Teck
Weilheim
Nürtingen 1299 1254 Grafen von Urach
Owen 1387 Herzöge von Teck
Neuffen
Gutenberg 1387 Herzöge von Teck
Urach (Erwerb vor 1265)
Gönningen
Münsingen
Blaubeuren 1447
Neuenbürg
Wildbad
Calw
1308
1345
Grafen von Berg-Schelklingen
Graf Wilhelm von Tübingen
Zavelstein
Neubulach
Wildberg
Haiterbach
Dornstetten Hohenberg
Dornhan 1380 Herzöge von Teck
Sulz
Rosenfeld 1317 Herzöge von Teck
Balingen (Erwerb 1403 Herrschaft Schalksburg) 1403 Zollern-Schalksburg
Ebingen zweite Hälfte 14. Jahrhundert Hohenberg
Schiltach zweite Hälfte 14. Jhd.
Hornberg
Tuttlingen
Stadt eigene Stadt Erwerb Vorgänger Verlust
Wiesensteig
Haigerloch zweite Hälfte 14. Jhd. Hohenberg
Hechingen
Trochtelfingen 1310 1316/17 an Werdenberg
Gammertingen
Hettingen
Veringenstadt
Oberndorf
Sigmaringen

Die meisten der Städte keine württembergischen Gründungen. Langsamer Start im 13. Jahrhundert. 14. Jahrhundert "Jahrhundert Württembergs" (S. 38): 43 Käufe und Pfandnahmen. Abschluss im 15. Jahrhundert mit Erwerb der Herrschaft Hellenstein mit Heidenheim durch Graf Ludwig I. Württemberg folgt der "Kunst des Möglichen" (Gerhard FOUQUET: Stadt, Herrschaft und Territorium - Ritterschaftliche Kleinstädte Südwestdeutschlands an der Wende von Mittelalter zur Neuzeit, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 141 (1993), S.70-120) hier: S. 76

Räumliche Stoßrichtung: Schwäbische Alb - Urach

Süden: Neuffen, Tübingen

Norden: Zabergäu

Westen: Calw, Dornstetten und Rosenfeld

In Konkurrenz zu: Pfalzgrafen zu Rhein bei Nagold (die zur gleichen Zeit Herrschaft Wildberg und Bulach kauften und im Zabergäu

Markgrafen von Baden, die Herrschaft Altensteig erwarben

habsburgische Herzöge von Österreich - oberer Teil der Grafschaft Hohenbergund am oberen Neckar un der oberen Donau

Reichstadt Ulm, aber 1447 Erwerb Blaubeurens als Grenzbefestigung, Zollstation und Anbindung an das europäische Fernhandelsnetz (s. 40)

Der Erwerb von Herrschaften kein einmaliger Rechtsakt, sondern langwieriger Prozess:

Bsp Calw

1308 Graf Eberhard I kauft die Hälfte den Grafen Ulrich, Heinrich und Konrad von Berg-Schelklingen ab. Zweite Hälfte 1345 von Graf Wilhelm von Tübingen

Bsp. Brackenheim

1321 von Burkhard von Hohenberg, Rest 1367 von den Söhnen Erkinger IV. von Magenheim

Bsp Heimsheim

Fünf Teilkäufe zwischen 1443 - 1497

Bsp. Herrenberg und die Pfalzgrafen von Tübingen

1342 Verkauf des Stammsitzes Tübingen an Württemberg. Dann in schneller Folge Böblingen, tübinger Teil von Calw und Sindelfingen über Ulrich von Rechberg (dem Jüngeren) an Württemberg.

Die Grafen Rudolf III. und Konrad I. von Tübingen teilen 1334 erst die Herrschaft und 1347 die Stadt untereinander auf.

1347/48 verkauft Konrad I seine Rechte am Schönbuch an die Grafen Eberhard II. und Ulrich IV. von Württemberg

Der Neffe Konrad I., Ulrich verschreibt sich 1356 als württembergischer Dienstmann, ebenso wie sein Sohn Konrad II 1357, der 1356 Eberhard II das Vorverkaufsrecht auf Herrenberg einräumt. Aber da ist noch die Schwester Margaretha, die per Beschluss des kaiserlichen Hofgerichts die Hälfte der Herrschaft erhält. Um die Schwester aus zu bezahlen nimmt Konrad II ab 1379 mehrere Darlehen bei Eberhard II auf und erhält Oberherrenberg, sowie weiteren Besitz in und um Herrenberg zum Pfand. Für 10.000 Pfund Heller kommt Herrenberg 1382 dann an Württemberg. (S.41)

Ähnlich im Fall der Herzöge von Teck, die auf ähnliche Weise Marbach, Rosenfeld, Kirchheim unter Teck, Heiningen, Gutenberg, Owen und Dornhan an Württemberg veräußerten.

Die Brüder Konrad und Ludwig von Teck hatten 1320 500 Pfund Heller von Graf Eberhard I. von Württemberg erhalten und mussten nur ein Jahr später Heiningen abtreten. Herzog Friedrich von Teck erhielt 1383 von Graf Eberhard II. 5.600 Gulden um das an Bayern verpfändete Mindelheim auszulösen und verpfändete dazu im Gegenzug Gutenberg und Owen an Württemberg. Württemberg bürgte für weitere Kredite Friedrichs, setzte ihm aber auch eine zweijährige Rückzahlungsfrist. Als diese verstrich, kamen 1387 Owen und Gutenberg an Württemberg. (S. 42)

Vaihingen Pfandnahme und Kauf liegen eng beieinander (S. 42)

Nina Kühnle bezeichnet die Grafen von Württemberg als "erfolgreiche Pfandpolitiker" (S. 42)

Ebenfalls aus vorherigem Pfandbesitz erworben: Kirchheim unter Teck, Böblingen, Großbottwar, Winnenden, Ebingen (s.42)

Bei Dornstetten wurde gleich das Einlösungsrecht des Pfndes gekauft. (S. 42/43)

Nicht immer reibungslos:

  • Rosenfeld. Der geplante Verkauf 1306 wird rückgängig gemacht. Übergang erst 1317 (S. 43)
  • Ebingen, Dornstetten, Waldenbuch. 1381 Herzog Leopold von Österreich kauft für 66.000 Gulden die Herrschaft Hohenberg. Verpfändet die Herrschaft aber selbst wieder vielfach. Im 15. Jahrhundert als Habsburg die Pfänder wieder eingelöst hat pocht sie auf Herausgabe der drei Städte. Aber die Hohenberger hatten schon vor dem Verkauf an Habsburg bereits auf das Einlösungsrecht verzichtet, und Waldenbuch explizit verkauft. Maximilian erkennt das 1490 im Ulmer Vertrag an. (S. 43)

Murrhardt: 1369 leiht Graf Eberhard II von Württemberg seiner entfernten Verwandten Udelhilt von Wedenberg, als diese sich mit Graf Albrecht II. von Löwenstein verheiratet 2.000 Gulden. Als Pfand für die Mitgift erhielt Udelhilt von Albrecht die Stadt Murrhardt. Nach dem Tod Albrechts und dem Tod des gemeinsamen Sohnes Albrecht III. in der Schlacht von Döffingen, als sich die finanzielle Lage derr Löwensteiner verschlechtert, verlangt Eberhard sein Geld zurück. Udelhilt überschreibt ihm die Stadt Murrhardt.

Und so weiter und so fort... Aber das ist eher interessant für einen Ausbau der Geschichte Württemberg

Württembergische Stadtgründungen

  • Leonberg Mitte 13. Jahrhundert
  • Schorndorf
  • Waiblingen
  • Nürtingen Mitte 14. Jahrhundert
  • Münsingen
  • Wildbad
  • Zavelstein
  • Neuenbürg
  • Cannstatt
  • Bietigheim

Es handelt sich zwar um "bescheidene Gründung mit begrenztem Wirkungskreis", aber der herrschaftliche Impuls der Gründung ist hoch anzusetzen. Alle Gründungen spielten für den Gründer als Mittel der Konsolidierung des entstehenden Herrschaftsgebites eine wichtige Rolle. Ein gut befestigter Ort, als Stützpunkt und potentielles Verwaltungszentrum von wo sich Herrschaft ausgestalten konnte. Durch die besondere Privilegierung bildeten sich Handel und Gewerbe aus, was in Folge finanzielle Einnahmen generierte. (S.53) Die Motive lassen sich kategorisiern in

  • militärisch-strategisch
  • herrschaftlich-administrativ
  • wirtschaftlich (S. 54)

Schorndorf und Leonberg haben starken wehrhaften Charakter.

Auch hier die weiteren Ausführungen nur interessant für einen Ausbau der Geschichte Württemberg


Weitere Formen der Stadterwerbung

*Erbschaft

  • Stuttgart (Mitgift der Mechthild von Baden als Ehefrau von Graf Ulrich I.) Mitte 13. Jhd.
  • Besigheim, Erbansprüche Eberharst I. aus seiner Ehe mit Irmengard von Badenspätesten 1304
  • Backnang, Erbansprüche Eberharst I. aus seiner Ehe mit Irmengard von Badenspätesten 1304
  • Beilstein

*Eroberung

  • Göppingen 1273 Staufischer Besitz nach der Enthauptung Konradins
  • Sulz 15. Jahrhundert "Salzkrieg" unter der Regentschaft von Henriette von Mömpelgard. Durchsetzung eines Rechtsstreits vor dem Rottweiler Hofgericht . Schuldforderung von Wolf von Bubenhofen gegen die Grafen von Sulz. Württemberg erhält ein Viertel der Stadt und ein Vorkaufsrecht. Die Herren von Geroldseck müssen in Württembergische Dienste treten. Württemberg leiht den Geroldseckern 1449 600 Gulden, 1459 3.000 Gulden, die dieser benötigt um andere Gläubiger zu befriedigen. 1469 kündigt Hans von Geroldseck seine Dienstpflicht und wendet sich Herzog Sigmund von Österreich zu. Eberhard V und sein Onkel Ulrich V. kaufen alle Forderungen gegen die Geroldsecker auf und ziehen 1471 mit einem Heer vor die Stadt. Die Stadt liegt schon seit 10 Jahren wegen der Schulden unter Kirchenbann. Sie nimmt Hans von Geroldseck gefangen und übergibt die Stadt an Württemberg. Hans von Gerolseck kommt zwei Jahre später frei. Gegen 1.000 Gulden in bar Abfindung und ein Leibgeding von 200 Gulden verzichtet er auf die Herrschaft Sulz. (S.67)
  • Durch Herzog Ulrich von Württemberg im Landshuter Erbfolgekrieg 1505
    • Beilstein
    • Weinsberg
    • Neuenstadt
    • Mockmühl
    • Heidenheim

Stadtverluste

  • Haigerloch
  • Oberndorf
  • Hechingen
  • Trochtelfingen, gelangte bereits 1310 in württembergischen Besitz, aber Reichskrieg gegen Heinrich II. Deshalb geht Trochtelfingen als Mitgift an Agnes von Württemberg, die Heinrich von Werdenberg heiratet, der nun wiederum selbst dort ein für die Werdenberger wichtiges Herrschaftszentrum aufbaut S. 71, 72)
  • Gammertingen
  • Hettingen
  • Veringenstadt
  • Sigmaringen
  • Wiesensteig Nach einem Streit unter den drei Brüdern Ulrich, Friedrich und Ludwig von Helfenstein unterstützt Graf UlrichV 1450 seinen Diener Ulrich und bringt 1450 2/3 an sich. Das Hofgericht zu Rottweil fordert ihn 1455 zur Herausgabe auf. Ein Vergleich 1457 regelt, dass Ulrich V die 2/3 pfandweise erhalten soll, aber 1480 gelingt es Ulrich von Helfenstein das Pfand auszulösen. (S. 71)

Versuch der Expansion am oberen Neckar und der oberen Donau (S.72)

1317 Erwerb Rosenfelds

in der zweiten Hälfte ds 14. Jahrhunderts Ebingen, Haigerloch und Schiltach

Dabei treten sie in Konkurrenz zu Habsburg.

Trotzdem erlangen sie die halbe Stadt Kirchheim und Sigmaringen (zunächst pfandweise, ab Mitte des 14. Jahrhunderts ganz)

Herrschaft Veringen1321 und 1344 schrittweise und spätestens 1359 als Pfand

Aber Habsburg verhindert 1344/45 den Kauf Ehingen an der Donau

Aber Württemberg erwirbt 1376/77 Tuttlingen

Aber 1381 erwirbt Habsburg die Grafschaft Hohenberg. Eberhard II versucht zwar noch die Finanzierungsmethode indem er Herzog Leopold die Hälfte der Kaufsumme leiht, aber Habsburg bleibt zahlungskräftig.

Ende des 14. Jahrhunderts: Württemberg gewinnt zwar den Städtekrieg ist aber finanziell angeschlagen und verpfändet 1399 Sigmaringen und Veringen an die Werdenberger und verzichtet 1459 ganz. (S. 73)

Versuch des Erwerbs der Zollerischen Herrschaften

Ende des 14. Jahrhunderts, Verpflichtung der Grafen von Zollern als württembergische Dienstleute. Öffnungsrechte für die Burg Zollern und Hechingen.

1403 Kauf der Herrschaft Schalksburg

1415 weitere Pfänder von Friedrich dem Öttinger

1429 Gröninger Vertrag: Beim Erlöschen des Hauses Zollern im Mannesstamm, soll die Herrschaft an Württemberg fallen.

Aber Eitelfriedrich I. zeugte noch den spätgeborenen Stammhalter Jost Niklaus und näherte sich bündistechnisch enger an das Haus Habsburg an und löste sich von der Abhängigkeit von Würrtemberg.

Die Württemberger konzentrierten sich also wieder mehr auf die östliche Alb.

Kauf von Heidenheim und Blaubeuren. Besetzung von Wiesensteig.

1447 erwirbt Ulrich V. Gammertingen und Hettingen, aber die Schulden des Krieges gegen die Pfalz zwingen ihn noch 1461 Balingen und Ebingen an die Herren von Bubenhofen zu verpfänden, 1469 sogar Gammertingen und Hettingen zu verkaufen.

Ein letzter VersuchTeile der oberen Grafschaft Hohenberg zu erlangen erfolgte unter Graf Eberhard V. Seine Mutter Mechthild war in zweiter Ehe mit Erzherzog Albrecht VI von Österreich verheiratet und hatte große Teile der Grafschaft als Pfand empfangen.

1472 verschrieb sie ihrem Sohn Haigerloch. 1475 wurde ein Tauschvertrag vereinbart, der Eberhard die obere Herrschaft Hohenberg mit den Städten Hohenberg, Fridigen und 15 weiteren Dörfern verschafft hätte. Nach einem Prozess vor dem kaiselichen Kammergericht 1476 musste der Vertrag rückgängig gemacht werden. Württemberg verblieb nur das Pfand Haigerloch, welches aber auch 1488 ausgelöst wurde. (S.74)

Die Organisation der Ämter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Bezeichnung neben "Amt" tauchen anfangs auch die Namen "Pflege", "Vogtei" oder lateinisch "advocatia" auf. (S. 75)

Zunächst ist es eine organisatorische Zusammenfassung von Rechten in einem bestimmten Raum. Erst mit der Zeit entwickelt sich ein klar fassbarer geografischer Raum (Territorialisierung)

Demnach waren die Ämter auch nicht statisch sondern entwickelten sich im Zuge des Erwerbs von Herrschaften. (S. 76)

Beispiel Amt Böblingen

Keimzelle: Böblingen, mit den Orten Dagersheim und Darmsheim (1344)

Erwerbungen: Sindelfingen (1351), Ostelsheim und Ehningen (1357), Aidlingen (1365), Maichingen (1369)

im 16. Jahrhundert: Magstadt, Döffingen, Malmsheim, Holzgerlingen, Schönaich, Schafhausen, Dettenhausen

Meist waren die Keimzellen bereits Verwaltungsmittelpunkt der vorhergehenden Herrschaft.

Die Zahl der Ämter wuchs also im Zuge der Herrschaftserweiterung.

Aus dem Urbar von 1350 lassen sich vier Ämter rekonstruieren, es muss aber schon mehr gegeben haben. (S. 76)

1442: 38 Ämter auf deren Basis die Landesteilung vereinbart wurde.

frühes 16. Jahrhundert: 45 Ämter die das Herzogtum definierten.

Kleinstes Amt: Ebingen (nur die Stadt selbst)

Größtes Amt: Urach: Stadt Urach und Stadt Münsingen, sowie 76 weitere Orte

  • Leitung ein Vogt (hohe Gerichtsbarkeit) Keller (Finanzverwaltung)
    • in jedem Ort:
      • ein Schultheiß
      • Gericht
      • Rat (soweit vorhanden)

In der Amtsstadt übt der Vogt also zusammen mit Schultheiß, Gericht und Rat das Stadtregiment aus.

Die Amtsstadt erlangte dadurch eine Kompetenzerhöhung. Durch das kaiserliche Privileg von 1361, der Befreiung von fremden Gerichten für die Grafschaft wurde durch die Vertretungsfunktion des Vogtes, die Amtsstadt zur ersten Appelationsinstanz für die Dorfgerichte im Land.

Auch militärisch wurden die Amtstädte aufgewertet. Hier fanden Musterungen statt, Im Konfliktfall dienten sie als Zufluchtsort. Die Befestigung der Amtsstadt war eine kollektive Aufgabe aller Amtsorte.

Durch Schulen, Spitäler, Wochen- und Jahrmärkte wurde die Rolle der Amtsstadt weiter aufgewertet. (S.77)

Andere Städte fielen in ihrer Bedeutung zurück. Das betraf etwa 20 Städte. Nur Sindelfingen gelang es 1605 noch eigenen Amtsstatus zu erlangen.

Einfluss hatte diese Entwicklung auch auf die Führungspersonen in diesen Amtsstädten und dem Einfluss die diese dann im Laufe des 15. Jahrhunderts in der landständischen Vertretung der "Landschaft" erlangen konnten.

Charakteriesierung der städtischen Führungsgruppen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
welche Ämter galt es zu besetzen?
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vogt, Bürgermeister, Gericht und Rat nehmen als Mitglieder des städtischen Regiments den Spitzenrang innerhalb der städtischen Gemeinde ein. Und es gibt eine Verbindung zwischen diesen Ämtern und der Stadteliten. "Die Partizipation an der herrschaftlichen Lokalverwaltung [zählt] zu den wesentlichen Charakteristika der urbanen Führungsgruppen" Hier ist sich N.K. mit D-H ausdrücklich einig. (S. 81)

  • Das zwölfköfige Stadtgericht spielt die bedeutsamste Rolle als wichtigstes Exekutivorgan
    • Es war nicht nur in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten tätig, sondern auch:
      • Verwaltung aller städtischen Angelegenheiten
      • Besorgung der Heiligen-, sowie der Spital- und Stiftspflege
      • Aufsicht über das Bauwesen innerhalb und außerhalb der Stadtmauern
      • Bezeugungen und Besigelungen
      • Schiedsgerichte
  • Mitglieder mussten über einen gewissen Erfahrungsschatz verfügen. Ein nicht fixiertes Mindestalter. Ansehen. Ausreichende finanzielle Mittel um überhaupt für die Tätigkeit abkömmlich zu sein Andererseits: Befreiung von herrschaftlichen und städtischen Frondiensten, Ehrenplätze in der Kirche, Rechte zum Tragen kostbarer Kleider.
  • wurden per Kooption aus den eigenen Reihen heraus gewählt. Oft sehr lange Amtszeiten von 20-30 Jahre
  • Der Vogt
    • Differenzierung in Obervogt, Vogt/Schultheiß
      • ist ein herrschaftliches, nicht ein städtisches Amt. Stellvertreter des Landesherrn (Wer jetzt? Obervogt? siehe weiter unten die nicht eindeutigen Zuordnungen)
      • rekrutiert sich oft aus dem Stadtgericht (Auf Vorschlag des Gerichts, aus dem Ermessen des Landesherren)
        • Hat Gerichtsvorsitz
        • übernimmt diplomatische Aufgaben
        • Entscheidet zusammen mit dem Gericht über Aufnahmen in das Bürgerrecht
        • verwaltet die Amtseinkünfte
        • Für Steuereinzug und Rechenschaftslegung verantwortlich
      • Im 15. Jahrhundert immer mehr Verdrängung des Adels durch Stadtbürger. Laut Kühnle wegen höherem Erfahrungschatz und Sachkompetenz. Beziehungsweise die Übernahme der Aufgabe des Obervogts durch Adelige und des (Stadt)Untervogts durch Bürger
      • Obervogt mehr militärische und außenpolitische Aufgaben
      • Schultheiß ist das ältere Amt. In der Regel aus der städtischen Bevölkerung rekrutiert. Deshalb von Herrschaftsseite den Vogt als "Gegenschultheiß."
      • Amt des Schultheißen mehr für die Gerichtsverwaltung. Der "Keller" mehr für die Finanzverwaltung. Beide Ämter oft in Personalunion. Dann ist das schon wieder Vogtgleich.
      • Beide Ämter in Württemberg parallel
Liste nach einer Rechnung der Landschreiberei von 1506/07
Vogt Schultheiß
Markgröningen Großbottwar
Schorndorf Bietigheim
Waiblingen Vaihingen
Winnenden Nagold
Stuttgart Wildbad
Böblingen Rosenfeld
Urach Dornhan
Canstatt Ebingen
Dornstetten Hoheneck
Kirchheim Sulz
Backnang Herrenberg
Besigheim Beilstein
Calw Herrenberg
Nürtingen Beilstein
Güglingen
  • Der Keller
    • Oberster Finanzverwalter
      • zieht die zu leistenden Abgaben ein. Lagert und verkauft die Naturalabgaben. Führt den Überschuß an die Zentralverwaltung ab. Übernimmt die Auszahlung von Renten und Zinsen. In Arbeitsteilung mit dem Vogt, die Rechnungslegung.
  • Der Bürgermeister
    • entwickelte sich aus dem Amt des Stadtrechners.
      • Leiter des städtischen Rechnungswesens
      • Beufsichtigt die städtischen Bediensteten
      • Vetreter des Vogtes
      • weitere Sonderaufgaben
        • in Stuttgart: zweimal jährlich die Waagen und Gewichte überprüfen und die Straßen überpfrüfen
        • in Sindelfingen: regelmäßige Inspektion der städtischen Gebäude und Abhaltung des dreiwöchentlichen Dinggerichts.
        • in Dornhan: Aufbewahrung des Stadtsiegels und der Schlüssel der Stadttore
    • oft zwei Bürgermeister: Bürgermeister des Gerichts und Bürgermeister der Gemeinde
  • Stadtschreiber
    • Anfangs Nebenamt des Lateinschulmeisters, oder des Kellers. Später mit ähnlichen Privilegien wie die Richter ausgestattet
      • protokoliert bei Gerichtssitzungen
      • hilft bei der Rechnungsführung
      • Verfasst Eingaben, Bittschriften und Verträge
  • weitere Sonderaufgaben
    • Untergänger, entschied auch nachbarschaftliche Streitsachen
    • Pfleger. Verwalter der jeweiligen Heiligen-, Stifts-, Spital-, oder Armenpflegschaften

Kooption und Wahl aus den eigenen Reihen führte dazu, dass einzelne Familien in den Städten herausragende Rollen übernahmen.

Beispiele (ab S.87)

Heinrich Aichmann von 1463-1484 Richter in Schorndorf

Auberlin Wenck von 1383-1421 Richter in Herrenberg (S. 88)

1383 Hans Schuch und sein gleichnamiger Sohn sitzen gleichzeitig im Herrenberger Gericht

1498 die Stadt Grötzingen entsendet 1498 den Richter Friedrich Klöwer und den Ratsherren Michel Klöwer auf den Stuttgarter Landtag

1416-1447 in den vollständig erhaltenen Richterlisten zu jedem Zeitpunkt ein Mitglied der Familie Kofel

Tübingen von der Mitte des 14. Jahrhunderts bis zu Beginn des 15. Jahrhunderts drei Generationen der Familie Last als Richter: Konrad (Vater), Hans (Sohn), Werner (Enkel)

Ebingen dreimal ein Hans Kauffmann (selbe Person? unbekanntes Verwandschaftsverhältnis): Schultheiß (1448), Richter (1470), Bürgermeister (1534)

Vaihingen Heinrich Gremp (ab 1425) und Enkel Konrad (1515) Schultheiß. Konrads Sohn Eberhard (1514) Sitz im Gericht

Neubulach Claus Grückler (1396) und sein Sohn Konrad (1434-1446) Richter. Konrads Söhne Heinrich (1389-1428) und Berthold (1434-1446) Vögte

Schorndorf "Vogtsdynastie" Gaisberg: im Laufe von 150 Jahren, neunmal das Vogtsamt und fünfmal das Richteramt

Oft wurden Söhne und Verwandte als Boten, Schreiber, Verweser an die späteren Amtsgeschäfte ihrer Väter, oder Verwandten herangeführt (S. 89)

Im Laufe der Zeit sind städteübergreifende Aktivitäten zu beobachten.

Sebastian Breuning (Wende 15./16. Jhd.): zuerst Vogt von Canstatt, dann Vogt von Weinsberg. Sein Bruder Konrad, Vogt von Tübingen

Auberlin Schertlin aus Leonberg zog nach Nagold um dort Schultheiß (Beginn 1480er) zu werden. 1490 ist er Vogt in Calw

Wilhelm Dachtler (1515-1519) Untervogt und Keller in Balingen. Dann Stadtschreiber in Herrenberg. Dann Keller in Tübingen.

Balthasar Moser Stadtschreiber aus Urach. Dann Vogt in Herrenberg, dann Vogt in Kirchheim (S.90)

Kühnle sieht die Herausbildung einer Funktionselite, die eine sich eine langfristige Machtbasis schafte und die sich auf Verwaltungsdienste spezalisierte. Dazu war eine gewisses finanzielles Vermögen und eine weitverzweigte Familienbande notwendig. (S.91)

die wirtschaftlichen Grundlagen dieser Personen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(S. 91ff) Die Bezüge, die aus Geld- und Sachbezügen, teilweise auch aus "Beinutz", also spezifische Fronleistungen die sich aus dem Amt ableiteten (Pflügen, Mähen, Heumachen), oder Anteile an Frevelgeldern. Unterschiede in den Bezügen scheinen noch zwischen adeligen und bürgerlichen Amtsträgern bestanden haben. Die Bezüge kann man aber eher als Aufwandentschädigungen ansehen und nicht als Möglichkeiten der Vermögensakkumulation. Da die Amtsinhaber auch für Schäden ihrer Amtsführung persönlich haftbar waren und oft auch im Rahmen der Amtsführung in Vorleistungen treten mussten, war eine gewisse finanzielle Basis eine Grundvoraussetzung für die Übernahme eines Amtes. Anektodenhaft an Einzelbeispielen zeigt Kühnle auf über welche Vermögen die Funktionsträger verfügten. Sie zählt den aus Steuerlisten fassbaren Immobilienbesitz auf. Auch Rentenbesitz (Gült). Handel mit Wein, Tuch, Getreide, Vieh, Metall, Immobilien. Auch Handwerker sind unter den städtischen Eliten vertreten. Fernhandel hingegen bei den württembergischen Eliten kaum. Kühnle weist darauf hin, dass das Vermögen notwendig war um für ein Amt abkömmlich zu sein, sie erklärt (bis zu diesem Zeitpunkt) nicht worin der Anreiz bestand ein Amt zu übernehmen.

Heirat und Familie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gezielte Heiraten dienten der Erlangung und der längerfristigen Sicherung von Einfluss. Konnten zum sozialen Aufstieg beitragen, zum Beispiel auch durch Einheirat in den Niederadel. Wirtschaftlich waren sie relevant in Bezug auf Heiratsgüter, Erbschaften und wirtschaftliche Kontakte. (S. 109)

Dies führte auch zu raschen Wiederverheiratungen, sowohl von Witwern, als auch Witwen. Bei Witwen lässt sich dies aber wenig gut nachvollziehen, da sie urkundlich oft nur mit ihrem Vornamen, oder mit dem Namen ihres jeweiligen Ehemanns genannt werden.

Interessantes Beispiel: Klara Mager aus Vaihungen. Heiratet in Vaihingen den Richter Burkhard Fürderer. Geht mit ihren beiden Söhnen nach Stuttgart und heiratet den reichen Kaufmann Jakob Walther d.Ä., genannt Kühlhorn. Nach dessen Tod den Stuttgarter Vogt Hans Gaisberg. Das engmaschige Beziehungsnetzwerk zwischen den Familien Fürderer, Walther, genannt Kühlborn und Gaisberg ist auf sie zurückzuführen. (S. 109/110)

Bei Männern besteht das Problem mit der Wiederholung der Vornamen.

Eheverbindungen gingen sehr bald auch über die die jeweiligen Heimatstädte hinaus. Bei den Schorndorfer Gaisbergs nach Kirchheim unter Teck, Tübingen, Stuttgart, Vaihingen an der Enz, Waiblingen, Canstatt. Mit den Familien Öttinger, Gremp, Volland, Sattler, Kühlhorn, Tegen, Fünffer, Keller, genannt Moll, Welling.

Die lokale Vernetzung führte zu einer relativen Abgeschlossenheit der urbanen Eliten und zu einer Ausformung der sozialen Hierarchie. Die regionale Vernetzung begünstigte die zwischenstädtische Mobilität. Zumeist durch "Töchtertransfer", aber oft auch neue Perspektiven für Söhne. (S.116)

Verweis auf Hesse (Amtsträger): 1507/08: zehn Vögte aus den Familien Volland, Gaisberg, Sattler, Kühlhorn und Widmann. 1514: die Hälfte der 43 württembergischen Ämter unter der Leitung von nur 9 Vogtsfamilien.

Hansmartin Decker-Hauff bezichtigt die frühneuzeitliche Ehrbarkeit zwar der "Adelsfeindschaft" (D-H: Die gesellschaftliche Struktur der mittelalterlichen Städte in Württemberg, in: Protokoll des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte 119 (1964), S 130) (S. 116), aber Verbindungen doch häufig. Gaisberg - Thumb von Neuburg. Gaisberg - Ow. Auch außerwürttembergisch Gaisberg - Truchsessen von Wetzhausen (unterfränkisch). Gaisberg - von Lichteneck. Gaisberg - von Waldeck. Heiraten beruhten auf beiderseitigem Interesse. Standes- und Prestigeerhöhung auf der einen Seite, Kontakte zu den Grafen von Württemberg und der württembergischen Führungselite. So Hermann und Georg von Sachsenheim. Begütert im namensgebenden Sachsenheim, aber auch in Bissingen, Sersheim, Metterzimmern, Bietigheim und Bönnigheim und mit einem großen Anwesen in Stuttgart. Deshalb Ehe Hermann von Sachsenheim mit Susanna von Volland. (S. 117/118)

Bei den Gaisberg keine Verbindungen zum Patriziat der Reichsstädte, aber zum Beispiel bei Ludwig Schertlein, Sohn des Nagolder Schultheißen Auberlin Schertlein mit Ulmer Familie Kobolt (1498). Vaihinger Schultheißensohn Onuphrius Gremp mit Agnes Besserer aus Ulm. Gremp war 1515 mit einem Steuervermögen von 16.800 Gulden der reichste württembergische Bürger. (S. 119)

Verbindungen gab es auch zwischen Tübingen und Reutlingen (S. 119)

Auch Verbindungen zum Grafenhaus über uneheliche gräfliche Kinder. Wobei einige Annahmen, wie bei Johannes Vergenhans und Gregor Lamparter weder bestätigt, noch widerlegt werden konnten. (S.120)

Agnes von Dagersheim - Graf Eberhard IV: Sohn Wilhelm von Dagersheim (Richter und Bürgermeister). Dessen Tochter heiratet Hans Welling. Weitere Tochter Elisabet oder Antonia, die Kanzleischreiber Konrad Lyher heiratet (Auch hier herrschen Zweifel) (Otto-Günter Lonhard: Die Familie Volland und ihre Verbindungen zu Entzlin, Dreher und Lyher, in: Südwestdeutsche Blätter für Familien- und Wappenkunde 23 (2001-2003), S 372f. (S. 120)

1436: Ulrich Württemberger, Herold. Sohn von Graf Eberhard V. Verheiratet mit Richterstochter und Vogtschwester Margarete Brünzler (S. 120)

Hans von Karpfen, ebenfalls Sohn von Eberhard dem V., verheiratet mit der Tochter des Esslinger und württembergischen Rat Berhard Schöfferlin und der Adelheid Widmann. Deren Geschwister Konrad Widmann (Vogt in Brackenheim und Marbach) und Barbara, verheiratet mit Jakob Kühorn d. Ä.

Repräsentation im Leben und im Tod
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Württemberg liegen mit einer Ausnahme (Einzug Erzherzog Ferdinands in Stuttgart) keine Aufzeichnungen über Prozessionen vor aus denen Rangunterschiede abzuleiten wären. (S. 121)

Auch Kleiderordnungen kennen wir vor 1549 nicht (S. 121)

Deshalb muss auf die Kriterien Hausbesitz und Memorialkultur Rückgriff genommen werden.

  • Hausbesitz (S. 122) präferiert wurde das Stadtzentrum, bevorzugt der Marktplatz. Herausragend, waren Eckhäuser mit zwei möglichen Schauseiten
    • Markgröningen
      • Konrad Volland (1474) Haus am Markt
    • Leonberg
      • Hans Dreher (Richter und später Vogt) (1528) zwei Häuser direkt neben dem Rathaus
    • Böblingen
      • Jörg Gerlach (Vogt) am Marktplatz,
    • Stuttgart
      • Familie Vaut am Marktplatz
      • Johannes Grunbach und seine Frau Anna Gaisberg (Keller aus Schorndorf); am Marktplatz
      • Sebastian Breuning (Vogt aus Canstatt), am Marktplatz
    • Herrenberg
      • Familie Wenck (am Marktplatz)
      • Hans Heulin (am Marktplatz)
      • Beg (Vogtsfamilie) (am Marktplatz)
      • Hermann Strütter (Keller) (am Marktplatz)
      • Marx Hiller (Vogt) (am Marktplatz)
    • Schorndorf
      • Dorothea Schreiber, Witwe des Richters Fritz Gaisberg (1484), Haus am Markt liegt zwischem dem ihres Schwagers
      • Hans Gaisberg (Vogt) und
      • Dr. Ludwig Scheuermann (aus Heidelberg), Gemahl der Vogtstochter Anna Gaisberg
    • Sindelfingen (S. 123)
      • Untere Burggasse 4 (erbaut 1429) und 5 erbaut 1466/70)
        • Konrad Heinrichmann (Schultheiß)
      • Untere Burggasse 4, kompletiert um zwei Scheunen
        • vererbt an Konrads mutmaßliche Tochter Guta, die einen Dennler heiratet
      • Untere Burgasse 5 (altes Sindelfinger Rathaus)
        • Johannes Sattler (1523) (Stadtschreiber, später Schultheiß)
      • Hintere Gasse 9 (errichtet 1475) (Bohlenstube im ersten Stock)
        • Michael Schafhäuser (1495) (aus gleichnamiger reichen Bauernfamilie) (Schultheiß, später Bürgermeister
    • Innenausstattung
      • Häuser wurden für represantative Zwecke genutzt
        • Steuervergleich zwischen Stuttgart und Canstatt (1420) im Haus des Richters Auberlin Goldschmid
        • Eid des Abtes des Klosters Lorch auf ein Hofgerichtsurteil (1477) im Haus des Kanzlers Johannes Fünffer
        • Festlichkeiten, wie Uracher Hochzeit (1474) und
        • Hochzeit Herzog Ulrichs (1511)
          • Herzog von Bayern nächtigt bei Sebastian Welling
        • Kirchgasse 6 (Markgröningen) (S. 125) Hauptstraße in der Nähe des Marktplatzes, steinernes Erdgeschoss, zwei Fachwerkgeschosse, dreistöckiger Dachstuhl. Zweistöckiger Keller., private Hauskapelle. Mindestens eine, vielleicht zwei Bohlenstuben, Wandmalerein (noch erhalten: Pflanzenornamente, ein Wagen mit Pferd). Neben dem Haus Scheuer und wohl als Ställe genutzte Nebengebäude)
          • Allianzwappen Scholl und unbekannt
            • Hans Scholl (Vaihinger Schultheiß), oder Konrad Scholl
    • Memoralienkultur
      • Stiftungen (Armen., Stipendien- und Pfründstiftungen)
        • Dietrich Bälz aus Münsingen stammender Stuttgarter Kanzleischreiber (1408):Gült an die Stadt für 4 Pfund Heller. Daraus ein Jahrtag, 1 Pfund Heller als Almosen für die Armen, 4 Schilling an das Spital, 7 Schilling an das Siechenhaus
        • Jakob Walther d. Ä., genannt Kühlhorn und seine Frau Klara Mager (1501): 1.500 Pfund Heller für einen Jahrtag in der Stiftskirche. Eine Gült von 45 Scheffel Roggen für jährliche Almosen. Aus einem Scheffel Roggen wöchentlich Brot, welches von den Pflegern am Stadthaus ausgegeben werden sollte.
        • Nikolaus Bälz (Leibarzt): stellt seinen Hof Obdacgtlosen zur Verfügung. Der Hof soll von zwei aus dem Gericht, oder Rat bestellten Pfleger beaufsichtigt werden.
          • Emericus Emhart (Brackenheim) 1512/13 Kapitalbetrag von 1.500 Gulden. Aus den Zinsen 60 Gulden für vier junge Männer (drei aus Brackenheim, einer aus Hausen, dem Heimatort Emharts) für sechs Jahre zum Studium in Tübingen
        • Ulrich Gaisberg und seine Frau Katharina Truchsessin von Wetzhausen (1517): 2.500 Gulden als ewige Stiftung: der lateinische Schulmeister von Schorndorf und drei in Tübingen immatrikulierte Studenten aus Schorndorf, jährlich 20 Gulden, weitere 20 Gulden als Almosen und 14 Gulden für die Instandhaltung der Pfarrkirche
        • Bei Pfründestiftungen wurde das Nominationsrecht durch den Stifter festgelegt, und diente so der Absicherung der Nachkommen.
          • Albrecht Tegen (Vogt in Stuttgart) und sein Bruder Heinrich (Kirchherr in Böblingen) (1419): Pfründe auf den Marienaltar in Echterdingen, ausgestattet mit Gütern und Gülzen im Stuttgarter Raum. Das Nomminatsionsrecht geht auf den Sohn Heinrich (späterer Sindelfinger Stiftspropst), dann an den anderen Soh Johannes und danach an seine Söhne.
          • Elisabeth Volland (1483) auf Wunsch ihres verstorbenen Mannes auf den Matthäusaltar der Markgöninger Bartholomäuskirche. Die Hälfte des Zehnten zu Oberriexingen im Wert von 500 Gulden, zwei Gültbriefe, ein Fischwasser, ein Wohnhaus für den Kaplan. Die Präsentation sollte beim jeweiligen männlichen Erbe bleiben. Ihr erstgeborener Sohn Ambrosius, der spätere württembergische Kanzler, hatte die Pfründe zunächst selbst inne, vergab sie dann an seinen Neffen Johannes.
      • Bauliche Subventionen Solche Wappenanbringungen als Zeichen der Repräsentation
        • Waiblingen, Michaelskirche
          • Familien: Gaisberg, Hap, Wolfart, Kühorn, Lidhorn und Sattler (letztere 1489, mit eigener Seitenkapelle)
        • Vaihingen, Neubau der Stadtkirche
          • Heinrich und Dionysius Gremp, Enkel des Schultheißen Heinrich Gremp
        • Vaihingen, Erbauung des Pulverturms
          • Familie Aschmann und Famile Gremp
        • Markgröningen, erweiterung der Spitalkirche
          • Philipp Volland (Vogt): Beginn des 16. Jahrhunderts Renovierung und Erweiterung. Sein Wappen im Chor
      • Epitaphien, Gemälde, Skulpturen, sonstige Kunstgegenstände
        • Stuttgart
          • Aposteltor der Stuttgarter Stiftskirche (zerstört im Zweiten Weltkrieg): 1445 vom Baumeister Hänslin Jörg gestiftet. 1494 von seinem Sohn Aberlin und der Familie seiner dessen Frau Adelheid von Magstadt um 12 Apostelfiguren ergänzt. (S. 130)
          • Epitaphien
            • Stiftskirche
              • Ambrosius Volland († 1551)
            • Leonhardskirche (ehemals Friedhofskirche)
              • Hans Gaisberg, Vogt († 1516), seine Frau Klara Mager († 1525) und ihres zweiten Mannes Jakob Kühlhorn d.Ä. († 1503) (Widerspruch in Todesdaten) (S.131)
            • Hospitalkirche
              • mehrere Epitaphien der Familie Welling
                • Hans Welling, Richter und Bürgermeister († 1504) und seine Frau Agnes von Dagersheim († 1504)
                • sein Enkel Hieronymus Welling († 1559) und seine Frau Anna Gaisberg († 1571) (S. 131)
                • Sebastian Welling († 1532) (Abb 6. S.136)
                  • Biografie und Beschreibung
                  • Sebastian Welling. Sohn des Stuttgarter Richters und Bürgermeister Hans Welling und der Richterstochter Agnes von Dagersheim. Zunächst in städtischen Diensten. 1498 als einer von vier Landschaftsvertretern im Regimentssrat für den unmündiegen Herzog Ulrich. Langjährige Tätigkeit als Bürgermeister, Landschaftsverordneter, Hofgerichtsassesor, herzöglicher Rat. Zog 1525 nach Ulm und erwarb dort das Haus des Jörg Syrlin d.J., aber nicht das Ulmer Bürgerrecht. Beuftragt 1530 den Ulmer Maler Martin Schaffner mit der anfertigung eines Epitaphs. Ein in rotbraunem Marmor eingefassten Gemälde. Vollendet 1535. Ursprünglich in der Hospitalkirche, seit 1912 in der Hamburger Kunsthalle. (Inv.Nr. 220) Beim Abbruch des Kreuzgangs 1839 verschwunden. Mitte des 19. Jahrhunderts beim Augsburger Antiquar Munk (angeblich bei einem Ulmer Bauern gefunden). Als Teil der Sammlung Hefner-Alteneck, München im Jahr 1904 beim Müncher Kunsthändler Helbig für 10.500 Mark versteigert. An Hamburger Konsul Eduard Weber. Aus dessen Sammlung an die Kunsthalle. Zentral ausgerichteten, zweigeteilten Bildbereich. Oben: Christus als Schmerzensmann mit rotem Mantel und Kreuz auf den Schultern umgeben von zehn Engeln, die die Werkzeuge seiner Martern in den Händen halten. Darunter: zwei Zitate aus dem Matthäus Evangelium, die auf göttliche Erlösung und Allmacht hinweisen. Unten: Das innere einer grau gemauerten Kapelle mit je zwei rotbraunen Säulen links und rechts. In der Mitte ein Fenster mit Blick in eine im Abendrot liegende Hügellandschaft mit Burg. In der Kapelle im stillen Gebiet die Familie Welling. Fast mittig links (heraldisch rechts) Sebatian Welling in schwarzer Amtstracht über einem roten Gewand. Vor ihm sein Wappen. Neben ihm links (heraldisch rechts) seine sieben Söhne., fünf, mit Totenschädeln in der Hand, als verstorben gekennzeichnet. Vorne die überlebenden Söhne in kostbaren Kleidern. Hans Welling (beim Vater) und Hieronymus Welling (dahinter). Hans Welling, wie sein Vater Richter und Bürgermeister von Stuttgart. Dann ab 1521 Vogt in Besigheim und siedelte 1534 mit seiner Frau Apollonia Encker (Wappen) nach Esslingen. Hieronymus Welling, war Mitglied des Stuttgarter Gerichts und zeitweiliger Bürgermeister. Er heiratete die Schorndorfer Vogtstochter Anna Gaisberg (Wappen) und galt 1545 mit einem Steuervermögen von 7.738 Gulden als drittreichster Stuttgarter. Auf der Frauenseite (heraldisch links). Seine fünf Tochter, drei als verstorben gekennzeichnet und seine Frau, Katharina (nach Koepf, Die Stuttgarter Baumeisterfamilie Joerg, S. 51) , oder Anna (nach Decker-Hauff, Geschichte der Stadt Stuttgart, S, 348, 368. Nr. 349), eine Enkelin von Alberlin Jörg. Sie trägt schwarze Kleidung und eine weiße Haube. Eine der Töchter in wallendem gelb-roten Kleid dargestellt heiratete in die Ulmer Patrizierfamile Kraft (Wappen). Zwei der Schwestern in Dominikanerinnen Tracht. Die vordere mit Buch ist Margarete Welling, die 1530 in das Kloster Weil bei Esslingen eintrat und nach der Reformation in das Kloster Mariental bei Steinheim an der Murr wechselte. (S. 137). Im unteren Teil eine Schrifttafel: Todesvermerk des Stifters der ihn als FROM*THVIR*Man anspricht, der SO*VIL*IAR*BY*DER*HERSCHAFFT*WIRTEMBERG*EIN*REGENT*VND*DIENER*GEWEST sei. Die Darstellung unterstreicht Wellings Altgläubigkeit in der Zeit der Reformation. Diese hatte er 1530 bei der Ulmer Abstimmung unter den Augsburger Reichstagsabschied unter Beweis gestellt, als er selbigen befürwortete und die neue Lehre ablehnte. Was das Ulmer Bürgerrecht wohl noch weiter in die Ferne rückte. (Abstimmungsliste der Pfahlbürger: "Sebastion Welling allt: Er wiß, seiner Gewissin halb, kain annder Glauben, dann sein Vatter und Elltfordern gehabt aben, antzunemen, sonnder wöll er in demselben bleiben, bis er von seiner ordentlichen Oberkait ains anderen bericht werd. zit. nach.: Specker/Weig: Die Einführung der Reformation in Ulm, S. 369, Nr. 1626)
          • Kreuzigungsgruppe vor dem Chor der Leonhardkirche (S. 138) Stiftung von Jacob Walther der Ältere, genannt Kühorn und seiner Frau Klara Mager (1501) Ausgeführt von Hans Seyfer. Vorgänger derSpeyerer Ölberggruppe. "Kalvarienberg". Höhe 6,70 Meter, Sandstein. Christus am Kreuz, davor, das Kreuz umfassend, knieend Maria Magdalena. Links die trauernde Maria, rechts der Jünger Johannes mit Evangelienbuch Feine Bearbeitung: zahlreiche Gewandfalten, gelocktes Haar, Kleidung mit Granatapfelmuster beim Johannes. brokatenes Kleid der Maria Magdalena und edle Haube. realistisch wirkender Holzbalken. Der nicht mehr erhaltene Sockel mit Pflanzen, Steinen und Tieren lebensecht in Szene gesetzt. Davor die Stifterwappen. Heute im Chor der Hospitalkirche. Das Stifterpaar war in der Leonhardkirche begraben. Sie stifteten auch einen wöchentlichen Kreuzgang, bei dem die fünf Kirchenkapläne und der Spitalskaplan eine feierliche Prozession zur Kreuzigungsgruppe durchzuführen hatten.
          • Gemälde "Kreuzigung Christi" ( Staatsgalerie Stuttgart, Inv. Nr. 640) (S. 140) von Balthasar Berger (1508 bis 1532 in Stuttgart und Leonberg nachgewiesen, aus Ulm stammend) Gestiftet von Jakob Fürderer (im Jahr 1532) Sohn des Stuttgarter Vogtes Burkhard Fürderer und der Margarete Kühorn. Jakob war zunächst Vogt in Kirchheim unter Teck, dann ab 1526 Nachfolger seines Vaters in Stuttgart Enkel von Jacob Kühorn und Klara Mager (Beiden waren in zweiter Ehe verheiratet. Ihre Kinder aus der jeweils ersten Ehe heirateten einander: Margarethe Kühorn und Burkhard Fürderer) Bild greift Motive aus dem Kalvarienbrg auf. Mittig der gekreuzigte Jesus. Am Fuß des Kreuzes die reich gekleidete Maria Magdalena, das Kreuz umfassend. Links eine sechsköpfigeköpfige Gruppe um Maria und Johannes, darüber schon die Grabkammer um die Joseph von Arimathäa gerade einen Römer bittet. Der Hauptmann neben dem Lanzenträger erkennt gerade die Unschuld des Gekreuzigten. Dem Mitgekreuzigten wird gerade die Erlösung gewährt. Rechts zwischen dem Kreuz und dem Kreuz des verdammten Verbrechers, dessen Seele gerade von einem dämonenaften Untier fortgeführt wird, eine Gruppe Edelleute, Soldaten und habgieriges Volk. Der Stifter ist auf der Seite der Gläubigen, in schwarzer Amtstracht, mit Hut und aufgeschlagenem Buch dargestellt.
          • Die Muttergotes der Familie Gremp (um 1510 (Stuttgart, Altertümersammlung) (S. 142f) unbekannter Künstler. Mittelstück eines Altarretables. Lindenholz. Gestiftet für die Canstatter Uffkirche. Maria mit dem Kind und zwei begleitende Engel. Flankiert vom Heiligen Onophrius mit Krone und fellartiger Körperbehaarung und Heilige Margarethe mit Drachen. auf der rechten Seite. Heiliger Konrad mit Bischofsmitra und Heilige Cordula, links. Direkt vor Maria, in Rückenansicht mit aufblickendem Kopf zu Maria, die Heilige Agathe. Noch um 1648 sollen die Wappen der Stifter an einer Vorrichtung angebracht zu sehen gewesen sein: Der Vaihinger Schultheiß Konrad Gremp und seine Frau Cordula Widmann. Seine Mutter, die Vogttochter Margarethe Kudermann, sein Sohn Onophrius mit seiner Frau Agathe Besserer (aus dem Ulmer und Memminger Patriziergeschlecht).
        • Waiblingen
          • Sattlerepitaph in der Sattlerkapelle (nur noch auf Familiengemälde erhalten): 30 Mitglieder der Familie Sattler (S.130)
          • Außenwand: "Ehrbaren Kühlhorn) (Abb. 4, S 132), Postkartenzeichnung von ca. 1930 wohl Vogt Thomas Kühlhorn, Sohn des Stuttgarte Kaufmanns Jakob Kühlhorn d.Ä.
        • Vaihingen - Peterskirche
          • Familie Gremp
            • Konrad Gremp, Schultheiß († 1531)
            • dessen Bruder Heinrich († 1533)
            • ihre Nichte Magdalena (um † 1520)
        • Marbach
          • Alexanderkirche: Konrad Widmann, Vogt († 1508)
        • Bietigheim
          • Johannes Trutwin († 1528) Hohenasperger Keller und seine Frau Agnes Schultheiß († 1521), Tochter des Markgröninger Vogts
        • Tübingen
          • Wolfgang Breuning († 1563), kaiserlicher Rat, Enkel von Konrad Breuning
          • Albrecht Hurnuß d.J. († um 1440) Schultheiß
        • Leonberg
          • Eberhard Welling d.Ä. (um † 1350) (eines der ältesten bürgerlichen Grabmonumente
        • Markgröningen Bartholomäuskirche
          • Elisabeth Volland († nach 1490) (Abb 5, S. 134). Tochter des Stuttgarter Kanzleischreibers und späteren Markgröninger Vogts Konrad Lyhers (S. 133)
Die Bedeutung des Universitätsstudiums
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine universitäre Vorbildung war für die Ämter in denen die Eliten aktiv waren nicht vorgesehen und nicht gefordert. Ein Mindestmaß an Bildung wurde aber erwartet. So beklagte die Stuttgarter Stadtsatzung von 1492, dass in der Vergangenheit Stadtsiegel an Richter gelangt seien, die nicht lesen und schreiben konnten und dies für die Zukunft abzustellen sei. (UB Stuttgart, Nr. 824, S. 541, Z. 7-14), nach Kühnle, S. 144)

Aber auch die Auslobung von Stipendien (siehe oben) zeigt, dass Problembewusstsein bestand.

Wir finden deshalb Mitglieder der städtischen Eliten in den Martikeln verschiedenster Universitäten.

Personen Heidelberg Wien Bologna Basel Ingolstadt Freiburg Köln Tübingen
Eberhard Giselmar (evt Nachkomme des 1363 belegten Richters Giselmar. War später Kustos des Stuttgarter Stifts 1389
Konrad Schelz (später Richter in Schorndorf) 1395 und 1396
Johannes Grunbach, Vater des gleichnamigen Schorndorfer Kellers 1395 und 1396
Heinrich Tengen (Sohn des Stuttgarter Vogtes Albrecht Tengen. Wurde später Stiftspropst in Sindelfingen) 1398 1407
Albert Alber (Schorndorfer Richter und Stadtschreiber) 1414
Heinrich Hug (Stadtschreiber Calw) 1462
Hans Dentinger (später Vogt in Waiblingen) 1467
Johannes Reich (aus Blaubeuren. Später Stadtschreiber in Tübingen) 1472
Johannes Megenhart (aus Blaubeuren. 1472 (Magister) 1477
Alexander Hug (Stadtschreiber Calw) 1474
Konrad Breuning (späterer Tübinger Vogt) 1477
Jörg Heller (späterer Tübinger Keller) 1477
Johannes Kürisschmid (späterer Tübinger Richter) 1477
Johannes Brünzler (aus der Stuttgarter Vogtsfamilie) 1477
Konrad Bonruss (Sohn des gleichnamigen Stuttgarter Richters) 1477
Heinrich Lorcher (Stuttgart, späterer Landschreiber) 1477
Onofrius Gaisberg (Schorndorf) 1477
Johannes Grunbach (Schorndorf) 1477
Franz Schertlin (Sohn des Nagolder Schultheißen und früheren Leonberger Bürgermeisters Auberlin Schertlin) 1477
Johannes Kachel (Güglingen) vor 1477 (Baccalarius) 1477
Johannes Pfeffler (späterer Stuttgarter Ratsher) vor 1477 1477
Hans Gaisberg (Johannes de Schorndorff) 1478
Familie Volland (Markgrönningen) (Matrikel Heidelberg Bd. 1: Ludowicus Volland de Veyhingen, S. 348; Ambrosius Vollandt de Grunningen, S. 374; Nicolaus Vollandt de Gruningen, S. 382; Pillippus Folant de Gruningen, S 393; Michahel Voland ex Gruningen, S. 558 mehrfach

Studie Christian Hesse (Amtsträger der Fürsten im spätmittelalterlichen Reich. Die Funktionseliten der lokalen Verwaltung in Bayern-Landshut, Hessen, Sachsen und Württemberg, 1315 - 1515 (Schriften der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 70.), Göttingen 2005 (zitiert nach Kühnle, S. 144):

Von 1.256 württembergischen Amtsträgern, hatten 77 eine Universität besucht. Bereinigt um Dorfschultheißen und adelige Obervögte, sowie vorwürttembergisches Personal ist das Verhältnis 75 von 663 (11,31%)

Die Mehrzahl der Immatrikulationen setzt erst ab der Mitte des 15. Jahrhunderts ein. Einen Aufschwung dann mit der Gründung der Universität Tübingen 1477. (S. 145)

Bei der Wahl des Studienortes spielten auch familiäre, ökonomische Überlegungen eine Rolle. Johannes de Schorndorff (wohl der spätere Stuttgarter Vogt Hans Gaisberg, wählt Köln, als Umschlagplatz des familiären Weinhandels.

Universität Tübingen: 70% der Studenten aus der Grafschaft Württemberg (S. 145)

Oft wurde die Universität ohne Abschluss verlassen ("Scholaris simplex")

Aber von 75 landesherrlichen Amtsträgern hatten zumindest 33 das Bakkalariat. (S.148)

Studieren tat zumeist die Generation der Söhne und Enkel.

Studium diente der Repräsentation (man konnte sich die Studienkosten leisten), oder dem Aufbau von Beziehungsgeflechten. Oft schon erkennbar an den Reihenfolgen der Einschreibungen in die Matrikel. Auch verwandschaftliche Verbindungen sind an den Einschreibungen erkennbar (S. 148)

Familien mit hohen Studentenanteilen:

Familie Schertlin (über Leonberg, Nagold, Brackenheim, Schorndorf und Ulm verteilt). Mindestens sieben Studierte: Vaihinger Schultheiß Ludwig Scherlin. Nagolder Schuldheißsohn Franz Schertlin. Sebastian Schertlin aus Schorndorf, später bekannt als Sebastian von Burtenbach. (S. 149)

Familie Vaut (Stuttgart, Cannstatt, Zuffenhausen): mindestens zehn Studierende

Volland (Markgröningen): mindestens dreizehn Studierende

Von den 75 Amtsträgern hatten nur 14 den Grad des Magisters. 9 dieser 14 wurden übrigens Schreiber (Kanzlei-, oder Stadtschreiber) (S. 150)

Das anfangs noch als untergeordnete Amt des Stadtschreibers wurde oft durch Ortsfremde besetzt. Hierfür waren Referenzen notwendig, zu denen auch ein Studienabschluss dienen konnte.

Nur fünf der im von Kühnle untersuchten Zeitraum 75 landesherrlichen Amtsträger hatten einen Doktortitel. (S. 151)

Grund: Lange Studiendauer (9 Jahre Theologie, 8 Jahr Jura, 7 Jahre Medizien) und Kosten (nicht nur Lebenshaltung, sondern auch Gebühren)

Deshalb in dern Anfangsjahren vornehmlich Geistliche, später finanzstarke Eliten: Johannes Fürderer, Kaspar Volland, Johannes Vaut, Wolfgang Breuning, Ludwig Gremp. (S.151)

Bei Jurastudenten, wegen seines Rufs um das Römische Recht, sehr beliebt Auslandsstudien in Bologna

  • Johannes Fürderer, Bruder des Stuttgarter Vogtes Burkhard Fürderer: Doktor beider Rechte iuris utrisque doctor. Später im "Ausland" tätig: 1507-1515 Reichskammergericht, Lehrtätigkeit an der Universität Mainz, 1515 kurmainzischer Kanzler unter Erzbischof Albrecht von Brandenburg (152/153)

Padua

  • Ambrosius Volland, Bruder der Vögte Philipp und Klaus (S. 152)

Pavia

  • Jakob Kühorn, Neffe des reichen Stuttgarter Kaufmanns. Prokurator am Geistlichen Gericht zu Mainz. 1497-1502 kurpfälzischer Kanzler (S. 152/153)

Das Jurastudium bei der Promotion am beliebtesten, weil Anstellungen als Assesoren und Prokuratoren am württembergischen Hofgericht, oder am Reichskammergericht in Speyer.

  • Martin Nüttel (späterer Stuttgarter Vogt), zwische 1479 und 1492 mehrmals am Hofgericht tätig. Herzöglicher Rat (S. 152)
  • Johannes Königsbach (Lizenziat) (Sohn des Stuttgarter Stadtschreibers: württembergisches Hofgericht, zwischen 1479 und 1492 Reichskammergericht, Herzöglicher Rat (S. 152)

Herzöglicher Rat

  • zunächst noch Mitglieder aus dem Adel
  • Klerikerjuristen bürgerlicher Herkunft
  • zunehmend Laienjuristen (siehe oben, Nüttel und Königsbach)
    • Beatus Widmann, Verwandter der Stuttgarter Widmann. 1505-1522, später Tiroler Kanzler (S.152)
    • Ambrosius Volland. Zunächst Gelehrtentätigkeit, dann Hofgericht, dann Rat. 1517-1519 Kanzler von Herzog Ulrich (S. 152)

Universitätsstudium als Ziel für sich

  • Konrad Summenhart (Calw. 1476-1487 ist dort ein Hans Summenhart als richter belegt): nach Promotion in Tübingen 1489, dort Theologieprofessor (S. 153)
  • Kaspar Volland (Neffe von Ambrosius Volland): 1520er Jahre Professor in Tübingen, vorrübergehend Stadtschreiber in Tübingen, Promotion, Professor für Kirchenrecht und somit Beisitzer im württembergischen Hofgericht (S. 153)
  • Ludwig Gremp (Enkel des Vaihinger Schultheißen Konrad Gremp): 1537-1541 Professor in Tübingen an der Juristenfakulät, später Advokat in Straßburg (S. 153)

Aufstieg aber auch umgekehrt.

  • Johannes Kingsattler, genannt König († 1534), heiratete Agnes Stoffel, die Tochter des Tübinger Richters und Bürgermeisters Gregor Stoffel
  • Jakob Schegk († 1587), aus Schorndorf. Heiratet Corona, die Schwester seines Kollegen Kilian Vogler und Tochter des gleichnamigen Tübinger Stadtschreibers
Zugänge zur Geistlichkeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von der Mitte des 14. Jahrhunderts bis in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts: 18 Angehörige der Familie Gaisberg als Kirchherren, Kapläne, Chorherren, Nonnen, oder Äbtissinen. (S. 154)

Familie Widmann, aus Stuttgart, sechs Familienmitglieder

Familie Last aus Tübingen, sieben Mitglieder (S. 155)

Sicherlich religiöse Motive. Wenn die oben aufgeführten religiösen Stiftungen der Tradierung des familiären Andenkens und der Sicherung des ewigen Seelenheils dienen sollte, dann waren dazu eigene Familienmitglieder besonders berufen. (S. 155)

Aber auch Versorgungsaspekte

  • Schorndorfer Vogt Fritz Gaisberg: drei Söhne in städtischer und herrschaftlicher Verwaltung, der Erstgeborene Kleriker. Eine Generation später, Vogt Hans Gaisberg: Eine von drei Töchtern wird Nonne. Klaus Gaisberg: von 12 Kindern, vier Töchter und ein Sohn im klösterlichen Umfeld. Zwei Töchter hingegen heiraten nach Stuttgart. Von den übrigen fünf Söhnen werden vier Vögte in Schorndorf, Lorch, Winnenden und Steinheim an der Murr. (S. 155/156)

Finanzielle Absicherung für das Studium

  • Konrad Lyher (Sohn des gleichnamigen Markgröninger Vogtes): durfte für seine Pfarrei in Eningen einen Stellvertreter einsetzen, aber das Benefizium mit einem Großteil der Einnahmen behalten.
  • Johann Ludwig Keller (Sohn des Böblinger Untervogts Hans Keller)
  • Ambrosius Volland aus Markgröningen (S. 156)

Ausbau lokaler Handlungsspielräume durch Verzahnung geistlicher und weltlicher Gewalt

  • Petrus Leinecker, Nachkomme des Schorndorfer Kellers Kilian Leinecker, wird Kaplan in Schorndorf
  • Dietrich Bälz aus der dortigen Familie wird Kirchenherr in Münsingen
  • Jakob Kraiß aus Böblingen: 1479 Kaplan der dortigen St. Annen Kapelle. Sein Vater gleichzeitig Keller in Böblingen (S. 156)

Führungspositionen in der Kirche

  • Backnang St. Pankratius Stift
    • 1509 Jakob Lorcher (Sohn des langjährigen Landschreibers Heinrich Lorcher und Barbara Megenhart aus Blaubeueren): Probst
  • Göppingen, Oberhofenstift:
    • im frühen 16 Jahrhundert Johannes Fürder und sein Neffe Burkhard, beide Bruder und Sohn des Stuttgarter Vogtes Burkhard Fürderer, Probst (S. 156)
  • Adelberg.
    • Diepold Lyher aus Nürtingen (ca. 1455-1459), Abt. Verwandter des Markgröninger Vogts Konrad Lyher, Soh des Nürtinger Schultheißen Johannes Lyher
  • Maulbronn
    • Michael Scholl (1504-1512), Abt. Die Familie Scholl hatte 1470 das größze Steuervermögen in Vaihingen
  • Kloster Gotteszell, bei Schwäbisch Gmünd
    • Sibylla Gaisberg, Priorin (erste Hälfte 16. Jahrhundert)
  • Kloster Kirchheim am Ries
    • Magdalena Gaisberg, Äbtissin (erste Hälfte 16. Jahrhundert)
  • Kloster Steinheim an der Murr
    • Katharina Gaisberg, Priorin (erste Hälfte 16. Jahrhundert)
  • Kloster Hedingen bei Sigmaringen
    • Adelheid Datt aus Ebingen, 1509 Priorin. Deren Verwandter Stefan Datt, wenige Jahre später Richter und Bürgermeister in Ebingen (S. 157)

Sicherung von Pfründen

  • Familie Rockenbuscsch aus Magstadt
    • Bernhard Rockenbusch von 1471-1493 Abt von Bebenhausen
      • 1476 verleiht er seinem Verwandten Jörg einen Maierhof zu Magstadt. Dessen Sohn Georg, 1492 eine Gült im Wert von 60 Heller
      • sein Bruder Kaspar erhält nach Zwischenstationen an der oberen Tübiger Friedhofskapelle und im Herrenberger St. Maria Stift eine Chorherrenpräbende in Tübingen. Er erwirbt von seinem Bruder ein Stadthaus in Tübingen im Wert von 300 Pfund Heller. Später erhält er die Kaplanei im heimischen Magstadt für die das Kloster Bebenhausen das Präsentationsrecht hat. (S. 157)
  • Konrad Grückler, Bürger aus Bulach: erwirbt 1379 für 675 Pfund Heller den Fronhof zu Effringen bei Wildberg und das damit verbundene Patronatsrecht der dortigen Pfarrkirche und ihrer Filialen in Neubulach, Altbulach und Breitenberg. Von da an fast ununterbrochene Reihe bis ins 16. Jahrhundert von Grücklerschen Pfründern. (S. 158)
  • Die Württemberger selbst
    • Im Rahmen ihrer Territoriumserwerbspolitik bemühten sich die Württemberger auch Patronatsrechte und Klostervogteien zu erwerben. Nach einer Aufnahme von 1555waren es 447 von 1.050 (Dieter Stievermann: Landesherrschaft und Klosterwesen im spätmittelalterlichen Württemberg, Sigmaringen 1989, S. 151) (zitiert nach S. 158) Dabei wurde das Vorschlagsrecht in der Regel als Besetzungsrecht gehandhabt. Besonders Exspektanzen (d.h. die Anwartschaft auf eine zur Zeit noch besetzte Pfründe) wurden gezielt eingesetzt. Besonders in Vater-Sohn Relationen. Dem Sohn des verdienten Vaters wurde eine Pfründe versprochen. Oder es wurde zur doppelten Einflussnahme genutzt: Ludwig Hafenberg wird 1450 mit der Vogtei über das Amt Blaubeuren betraut. Heinrich Hafenberg ist Abt des Klosters.
    • Württemberg nutzte auch das Fachwissen gut ausgebildeter bürgerlicher Stiftskleriker.
      • Unterlaufung der eigentlichen geistlichen Gerichtsbarkeit
      • Als Pfrüninhaber, sowie als Sprösslinge der Stadteliten in Abhängigkeitbeziehungen zum Landesherren. (S. 160)
        • Beispiel Heinrich Tegen († 1457) Sohn des Stuttgarter Vogts Albrecht Tegen Studium in Wien, Doktorpromotion in Bologna Pfarrei Altdorf und Dekanat in Böblingen 1412 württembergischer Rat 1413 Graf Eberhard III bedenkt ihn mit einem Haus in Böblingen auf Lebenszeit 1416 Pfarrei in Böblingen (Präsentation als Probst am Stuttgarter Heilig-Kreuz Stift - nicht angetreten) Kanonikat im Stift Sindelfingen (1433 - 1455 Probst) 1417 an 20 gräflichen Schiedgerichten in Fällen in denen weltliche und geistliche Interessen aufeinanderstießen 1419 diplomatische Reise nach Rom 1444 leiht Tegen dem Grafen Ludwig I 200 Gulden 1455 tauscht der alternde Probst sein Amt mit seinem Neffen Johannes Tegen gegen die Pfarrei Aldingen.
        • Johannes Tegen (†1482) führte Verhandlungen über die Mitgift von Ulrich V. Tochter Philippa Hatte Anteil an der Verlegung des Sindelfinger Stifts nach Tübingen und dadurch der Gründung der Universität Tübingen (S. 160)

Städtische Führungsgruppen in württembergischen Stiften und Klöstern

  • In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts Verdrängung adliger Stiftsangehöriger durch bürgerliche. (Im Stuttgarter Stift vor 1450 noch 27%, bach 1450 2,4% Ursache: Bevorzugung der bürgerlichen Klientel durch die Württemberger. Bedeutungsverlust des Adels im laufenden 15. und frühen 16. Jahrhundert. Verdichtung der Landesherrschaft (d.h. der Adel konzentriert sich auf andere Klöster außerhalb Württembergs) Mehrere namentliche Beispiele aus Stiften und Klöstern (S. 162-163)

Erweiterte Handlungsspektren für Urbane Eliten durch geistliche Ämter

  • Befriedigung religiöser Bedürfnisse
  • wirtschaftliche Versorgung außerhalb des familiären Besitzstandes
  • Erreichen hoher Positionen und Gewinn an Einfluss und Prestige
  • Beziehungen zwischen Landesherren und Patronatsherren ließen sich gegenseitig ausspielen
  • Einsatz von verwandschaftlichen Beziehungen bei Besetzung und Tausch von Pfründen.
  • Das familiäre Netzwerk wurde auch auf Pfarreien, Stifte und Klöster ausgedehnt.
Bezüge zum Adel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Feststellung G. H-M für die Zeit von 1648 bis 1806, dass es sich die württembergischen Ehrbarkeitzuallererst durch ihre Bürgerlichkeit auszeichnet (S. 3, zitiert nach S. 164) ist für die spätmittelalterlichen Verhältnisse nicht haltbar. (S. 165)

An der Wende des 15. zum 16. Jahrhunderts erfüllen die städtischen Eliten bereits die Qualitäten, die in den Vorstellungen der Zeitgenossen Adelsqualität definieren.

  • sie führen Wappen
  • verfügen über grundherrschaftlichen Besitz
  • sind verwandschaftlich mit dem Niederadel verbunden
  • treten als Familienverband auf
  • pflegen einen gehobenen Lebensstil (S.165)

Ein postulierter Gegensatz zwischen Bürgertum und Adel entspricht dem Geist des 19. Jahrhunderts.

Wappenbestätigungen durch den Kaiser

  • verbunden mit Wappenverbesserungen offener Turnierhelm, statt geschlossener Stechhelm (Frage meinerseits: Warum gab es diese Differenzierung, wenn es den Gegensatz doch wie von Kühnle postuliert nicht gab?) das Wappentier wird bekrönt das Schild wird quadriert
    • Johannes Fünffer, oberster Kanzleischreiber Graf Ulrichs V. (1466)
    • Nikolaus Bälz, herrschaftlicher Rat und Leibarzt (1475)
    • Sebastian Welling (1497)
    • Ambrosius Volland und seien Vettern Ludwig und Wolfgang (1530)

Kaiserliche Nobilisierungen

  • Konrad Breuning (1495) Auf dem Wormser Reichstag, zusammen mit der Erhebung Württembergs zum Herzogtum Entgegenkommen Maximillians an Herzog Eberhard, aber auch Bindung der führenden Köpfe im Herzogtum an den König

Adelsbestätigungen

  • Johannes, Erhard, Friedrich, Sebastian, Heinrich und Jakob Vaut (1532): Söhne des 1516 von Herzog Ulrich hingerichteten Canstatter Vogts Konrad Vaut. König Ferdinand I. bindet als amtierender Herzog von Württemberg führende Familien weiter an sich. "Bestätigung" impliziert aber auch, dass sich diese Familien bereits als adelig empfanden. Johannes und Heinrich lassen sich den Adel bereits acht Jahre noch einmal bestätigen, jetzt aber nach der Rückkehr Ulrichs in Verbindung mit ihrerm Gang ins Exil nach Augsburg
  • Ludwig Gremp, Doktor beider Rechte (1551) er bezieht sich auf eine früherer (evt. durch Kaiser Maximillian erfolgte Nobilisierung für seinen Vater Onuphrius, oder Großvater Konrad). Er übernimmt den Zusatz und das Wappen "von Freudenstein" (diese Familie aus dem Raum Maulbronn bereits Mitte des 13. Jahrhunderts ausgestorben) (S.167)

Die Familie Gaisberg

  • gehörte in der frühen Neuzeit zur Reichsritterschaft
  • 1824 offiziell in den Freiherrenstand erhoben
  • im Gothaischer Hofkalender und seinen Vorgängerwerken zunächst dem Uradel zugeordnet. Ab 1915, aber dem Briefadel, mit der Begründung, dass vor 1350 kein adeliges Familienmitglied nachweisbar sei. Dagegen Einspruch des Freiherren Friedrich von Gaisberg Schöckingen Der Wappenbrief für Hans und Klaus Gaisberg von 1499 sei kein Adelsdiplom, sondern eine Adelsbestätigung Er vermutete einen Ursprung aus dem Thurgau, beziehungsweise aus der zu Hohenacker gehörenden Gaisburg Derzeitiger Forschungsstand aber Kirchberg an der Murr: 1352 Fritz Gaisberg (als "erbar ud wys" bezeichnet) (für den Heraldiker Gustav Seyler ein Ausweis für den Ritterstand) Stephan Kekule von Stradonitz schließt sich Seyler an und weist zusätzlich darauf hin, dass die im Adelsdiplom angesetzte Poen von 40 Mark Gold, dem für Adelige angesetzen Betrag entspricht. Hans Müller, widerspricht,mit Hinweisen auf eine Gaisberg'sche Leibeigenschaft (Nina Kühnle, will auf diese später in ihrem Buch zurückkommen. Wo?) (S. 168) Hans Müller weiter: Gaisberg hatte in Schorndorf nur Untervogtei, was nicht für ihren Adel spräche. Hansmartin Decker-Hauff (ohne Begründung und Beleg) stuft Fritz Gaisberg als Bauern ein und die Gaisberger als Aufsteigergeschlecht (S. 169) Nina Kühnle fasst zusammen: Die Gaisberger besaßen im 14. Jahrhundert schon umfangreichen Güterbesitz in Großbottwar und Kirchberg. Waren dadurch in der Schorndorfer Führungsgruppe gut integriert. Auch glanzvolle Verbindungen mit einem Ministerialiengeschlecht (die Eheverbindung mit den Rohrbecks (siehe S. 111 im Kapitel Eheverbindungen) Weiter Konnubien mit dem Niederadel Chorherr des Backnanger St. Pankratiusstift und Verbindunen zum Stift Oberstenfeld läßt auch auf adelige Herkunft schließen Im späten 15. Jahrhundert: zählen die Gaisberg zur Adelsbank des Hofgerichts (Hans Gaisberg Hofrichter) Aber Leibeigenschaft (zu wem?) und Untervogtei als Gegenargument Zahlreiche Verbindungen zu Schorndorfer Familien und den Führungsgruppen anderer Städte (aber wenn die Strukturen dort ähnlich sind, weshalb soll das ein Gegenargument sein?) 1375 Konrad Gaisberg führt kein eigenes Siegel Die Gaisberger tauchen nicht in den Vasallenverzeichnissen der württembergischen Aufgebote auf. Waren im Regiment eindeutig der Landschaft und nicht der Ritterschaft zugeordnet
    • Clara Mager-Gaisberger. Ein Beitrag zur Geschichte der altwürttembergischen Ehrbarkeit, In: Blätter für württembergische Familienkunde 9 (1943), S. 98-108

Familien nichtadeliger Herkunft konnten adelige Züge annehmen, genauso wie Familien adeliger Herkunft nichtadelige Züge. Gemeinsam mündeten sie im frühneuzeitlichen Adel (oder umgekehrt?) (S. 170)

Die Familie Fürderer

  • 1514 wird Burkhard Fürderer in einem Erblehensvertrag des Klosters Anhausen, vn dem er eine Mühle zu Mergelstetten erhielt, als Fürderer von Richtenfels bezeichnet. Sieben Jahre später bedient sich auch sein Bruder Johannes dieses Namenszusatzes. 1521 wird Burkhard unter den "edlen" Vögten (von Stuttgart) mit einem Jahresgehalt von 200 Gulden geführt. Sein Sohn Jacob gibt sich mit dem Namenszusatz nicht zufrieden, sondern übernimmt noch das Wappen der 1470 ausgestorbenen Sölr von Richtenberg (sic!) Die Literatur zu diesen Zusammenhängen ist nicht eindeutig, kontrovers und spekulativ, so dass sich keine Aussage treffen lässt. Auch ob sich die Fürderer, genauso wie die Welling von Vöhingen, oder die Gremp von Freudenstein nur nach ihrem Besitz benannten, da sie zum Zeitpunkt der Umbenennung oft schon wieder anderweitig beheimatet waren. Oder, sie sich aus Konubinien in weiblicher Linie mit aussterbenden Adelshäusern und dadurch resultierenden Erbschaften ergaben. Nina Kühnle bewertet es als eine Handlungsoption, die Bürgerlichen und noch nicht ganz Adeligen zur Verfügung stand. (S. 171)

Weitere Möglichkeiten der Nobilitierung

Für Karl-Heinz Spieß (Spieß, Karl-Hein: Aufstieg in den Adel und Kriterien der Adelszugehörigkeit im Spätmittelalter, in: Andermann, Kurt/Johaneck, Peter (Hrsg.): Zwischen Nicht-Adel und Adel (Vorträge und Forschungen, . 53), Stuttgart 2001, S. 1-26) , S. 23 war ein Adelsbrief lediglich eine Eintrittskarte, aber keine Mitgliedskarte. Es gibt Belege, dass es der bestehende Adel die Aufsteiger nicht sofort als Ihresgleichen akzeptierten.

Umgekehrt änderte sich an der Stellung der Familien in ihrem gewohnten städtischen Umfeld nichts (S.173)

Das Problem der Leibeigenschaft

  • Dies betraf nicht nur die bäuerlichen Oberschichten, sondern auch die Angehörigen der württembergischen Stadteliten. Zwar waren sie nicht von Hauptrecht und der Verpflichtung zur Abgabe der Leibhenne betroffen, aber sie verfügten nur über beschränkte Freizügkeit. Wegzugsverbote: Bietigheim 1545: Wer sich ohne Erlaubnis des Vogts länger als acht Tage der Stadt entfernt muss 10 Pfund Heller an die Herrschaft und 1 Pfund Heller an die Stadtkasse zahlen. (S. 174) Schwörbriefe 1382/83 und 1396/97: Verpflichtung sich der Herrschaft Württemberg nicht zu entfremden und auch den Besitz nicht außer Landes zu führen. Solche Schwörlisten wurden namentlich von den Gerichtsmitgliedern angeführt und dann absteigend von den Mitgliedern der Stadteliten Der freie Zug wurde eigens als fürstliches Privileg gewährt
    • Tübinger Richter Konrad Breuning, 1448
    • Heinrich Volland und seine Frau Elisabeth Lyher 1464
    • Werner Lutz erhält 1470 das Recht seine Kinder an einem Ort seiner Wahl zu verheiraten
    • Erhard Gremp zahlt 1484 den Betrag von 50 Gulden, weil er seine Tochter mit dem Bürgermeister von Weil der Stadt vermählt
    • Martin Nüttel, herrschaftlicher Rat und Stuttgarter Vogt wird 1481 durch Graf Eberhard VI aus der Leibeigenschaft entlassen. Er wird von Ämtern und Frondiensten befreit, seine Frau Margarethe Ruh aus Schwäbisch Gmünd wird von der Schatzung befreit und darf nach seinem Tod frei abziehen.
    • Ludwig Volland, Sohn des Vaihinger Richters Erhard Volland und der Agathe Gaisberg, kauft sich 1486 für 1.000 Gulden aus der Leibeigenschaft frei und zieht nach Schwäbisch Hall, wo er vier Jahre später heiratet. (S. 175)
    • Agnes Gaisberg hatte Rudolf von Baldeck geheiratet. Bezieht sich darauf, dass sie mit der Heirat aus der Leibeigenschaft befreit wurde. In einem Rechtsstreit wurde, aber ein Dokument vorgelegt, in dem sie sich verpflichtet hatte sich nach dem Tod Rudolfs, der Herrschaft Württemberg nicht zu entfremden. (S. 176)


Es folgen einzelne Fallbeispiele für

  • Stuttgart (S. 177 - 214)
  • Brackenheim (S.214 - 233)
  • Nagold (S. 233 - 250)
  • Münsingen (S. 250 - 265)
Chronologischer Abriss der Formierung der Landschaft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Uracher Hochzeit (als Einführung in die Thematik)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hochzeit zwischen Eberhard I. und Barbara Gonzaga anfang Juni 1474

Dauer vier Tage

1.500 - 2.000 Gäste, angeführt von Pfalzgraf Philipp bei Rhein, Markgraf Karl von Baden, Graf Ulrich V. von Württemberg-Stuttgart und den Bischöfen von Speyer, Konstanz und Augsburg.

650 Adelige

13.000 Einzelpersonen

Turniere, Schaukämpfe, Gottesdienste, abendliche Tänze

52 Köche für Bankette mit bis zu 18 Gängen

ein nie versiegender Weinbrunnen, auch für das einfache Volk

165.000 Brote, 150.000 Liter Wein (hauptsächlich aus Tübingen)

Veranstaltungsort Urach: 1.000 - 1.100 Einwohner. 150-200 Wohnhäuser

Blaubeuren, die letzte Station von Barbaras Brautzug musste 800 Pferde versorgen (Urach, also entsprechend mehr)

Als Wittum erhielt Barbara Amt und Stadt Herrenberg

Folgende Städte mussten Bewaffnete abstellen: Urach (140 Mann), Tübingen (60 Mann), Herrenberg (30), Calw (40), Nagold (20), Wildberg mit Bulach (20), Leonberg (30), Markgröningen (40), Blaubeueren (20) (S. 265f)

Aufgabenverteilung:

  • Johannes Küngott (Vogt von Urach): Reinigung der Stadt, adäquate Sicherheits- und Brandschutzmaßnahmen, Versorgung mit Heu, Stroh, Schlafstätten und Wasser
  • Vogt von Tübingen, zusammen mit Johannes Küngott und dem adeligen Rat Mark von Hailfingen: Koordinierung der 400 Bewaffneten
  • Schultheiß von Münsingen: der Küche zugeordnet
  • Keller von Tübingen, Keller von Herrenberg und der Vogt von Calw: Tischdienst bei den abendlichen Festmählern
  • Johannes Spänlin, Keller von Leonberg: Gästebetreuer
  • Der Vogt von Markgröningen und sein Sohn: Weinkeller
  • Stadtschreiber von Calw und der Schwager des Uracher Stadtschreibers: Futterausgabe

Übergang von Personen mit eindeutigen Dienstverhältnissen zu Personen der städtischen Führungsgruppe

  • zwei Vertreter des Uracher Gerichts: Anwesend bei den zwei Schichten der Nachtwache vor und nach Mitternacht
  • Werner Schütz, ab 1478 Uracher Forstmeister: Gästebetreuer der Gemahlin Graf Ulrichs V.
  • Claus Keller (mit einem Vermögen von 1054 Gulden stand er 1470 auf Platz 3 der Uracher Schatzungsliste): dem Weinkeller zugeteilt (S. 266)
  • Burkhard Fürderer (aus Vaihingen): wartete dem Bischof von Speyer auf
  • Hamssin Wenck (aus Herrenberg): verrichtete Tischdienste

Beherbergung

  • Im Uracher Schloss: nur Mutter und Schwestern Eberhards V. und der Bruder der Braut
  • bei Gebhard Brastberger: Bischof von Speyer mit Teil seines Gefolges und 38 Pferden
  • beim alten Keller: Markgraf von Baden mit 40 Pferden
  • Werner Schütz, der Ältere: Margarethe von Savoyen (Gemahlin von Ulrich V.) mit 30 Pferden (am alten Marstall)
  • Jakob Schreiber: Ulrich V. und Eberhard VI.
  • Jakob Lutz: Bischof von Konstanz mit 23 Pferden (in der Kirchgasse, gegenüber dem Chor der Stiftskirche)
  • beim Stadtschreiber: Bischoff von Augsburg mit 24 Pferden
  • in den Häusern am Marktplatz: viele der edlen Damen
  • Claus Müller: 30 Pferde aus dem Gefolge von Ulrich V.
  • Jörg Hulwer: 34 Pferde
  • Hans Koch: 40 Pferde
  • Hans (1470 Richter, in den 1490ern Keller) und Ludwig (ehemaliger Uracher Vogt, noch 1476 als Richter siegelnd) Hafenberg: beherbergten die Grafen Heinrich, Egen und Konrad von Fürstenberg (S. 268)

Die Führungsgruppen der Ämter und Städte waren aber auch Gäste

Alle 26 Ämter hatten vierköpfige Gesandtschaften. Diese überreichten ihre Geschenke zwar als letztes, diese waren aber durchaus von hohem Wert und zeigten Selbstbewußtsein. (Tübinger und Uracher Silberkannen mit einem Gewicht von 18, bzw. 16 Mark). Auch die anderen Silbergeschirre mit dem württembergischen Wappen geziert, dem das der Städte beigestellt war. Sie traten als "die von der landtschafft" auf.

Die Formierung der Landschaft (1457 - 1498)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Die Politik Ulrichs des Vielgeliebten
    • 23. April 1441: Landesteilung. Ulrich regiert Stuttgarter Landesteil
    • 1450 Vormundschaft für seine Neffen Ludwig II. und Eberhard V im Uracher Landesteil. Diese Vormundschaft war aber nicht unumstritten, da der Vormundschaftsrat auch von deren Mutter Mechtild von der Pfalz beeinflusst war und von ihrem Bruder Friedrich I. von der Pfalz ebenfalls unterstützt wurde. Albrecht Spät, Mitglied des Vormundsachaftsrar stand in pfälzuschen Diensten. Die Pfalz hatte sich in den 1440 Jahren in schneller Folge in den Besitz von Weinsberg, Mockmühl, Neuenstadt und der Grafschaft Löwenstein gebracht. Stand somit der Position Württembergs im mittleren Neckarraum entgegen.
    • 1456 Errichtung des Württembergischen Landgrabens
    • Friedrich I. von der Pfalz macht Ansprüche auf das Wittum von Margarethe von Savoyen, der dritten Frau Ulrichs V. und Witwe von Ludwig IV. von der (Pfalz) und Bruder Friedrichs geltend. (S. 207)
    • In dieser Situation wendet sich Ulrich V an die Landschaft. (HStA Stuttgart A 602, Nr. 269) Teiltranskription bei Rückert, Peter (Red.): Landschaft, Land und Leute. Politische Partizipation in Württemberg 1457 bis 2007. Begleitbuch und Katalog zur Ausstellung des Landesarchivs Baden- Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart und des Landtags von Baden-Württemberg, Stuttgart 2007.
      • Aber min gnediger herr hat ein getruwen, die ritterschaft und alle erberkeit, die inen beiderseits gehören, ouch ir frommen lantschafften, bedencken herkommen der herschafft Wirtemberg, ouch das wesen und gestalt dieser ding, sunder die verbuntnuß und verschribung zwuschent inen gescheen, syen davor und gestatten nit, das villicht uß nyd oder unwillen oder von irs eigennutz wegen solich trennung und scheiden gern sehen oder understend.Im Konzept ist noch von beiden jungen herren die Rede. Es ist also vor dem 3. November 1457 entstanden. Und nach der Einung der Uracher Räte mit Markgraf Karl von Baden am 26. Januar 1457. Die Textstelle auf HStA Stuttgart A 602, Nr. 269, fol. 2r: Item on anbracht und hinder minem gnedigen herren hand sie mine Jungen herren in eynung verbunden zu minem herren von Baden Er spricht hier die Uracher Landschaft an, aber auch die des Stuttgarter Landesteils. Er appelliert an ein gemeinsames württembergisches Verständnis. Ob dieses Schreiben (Konzeptentwurf) abgeschickt wurde, ist nicht nachgewiesen. Rckert datiert es auf Frühjahr 1457
      • Juli 1457 Stuttgarter Landtag
        • lässt sich nur noch aus späteren Schriftquellen rekonstruieren (zwei Jahre später geschriebener Brief der Stuttgarter Landschaft) Ulrich verlangt von der anwesenden Ritterschaft und Landschaft eine finanzielle Unterstützung für die sich anbahnende militärische Auseinandersetzung mit der Pfalz und Baden. Diese bringen eine Reihe von Missständen hervor und kritisieren, dass sich Ulrich anders verhalte als seine Vorgänger Ulrich verspricht in Zukunft mit dem Rat seiner Landstände zu regieren und erhält die Finanzhilfe. (S. 271)
      • Nach dem Landtag ein Schreiben von "Gericht, rat und gemainde der stat Stuttgart und aller ander empter unsres gnedigen herrn grave Ulrichs zu Wirtemberg" (HStA Stuttgart A 602; Nr. 169. Transskription bei Rückert, Landschaft, Land und Leute, S. 208) Gerichtet an die Uracher Landschaft. Also von Landschaft zu Landschaft. Verwiesen wird auf die Gefährdung der Grafschaft durch Kurpfalz und Baden und appeliert wird an das gemeinsame Herkommen, sowie der Treue gegenüber dem Haus Württemberg. (S. 272)
    • Landschaft und Ritterschaft treten als integrative Kräfte dar, die die Zusammengehörigkeit der beiden Landeshälften insbesonders in Zeiten der Not sichern helfen sollen
    • In Teilen füllte die Landschaft diese Rolle schon früher aus.
      • So beim Friedensvertrag mit der Reichsstadt Esslingen, als je zehn Bürger der acht württembergischen Städte Stuttgart, Leonberg, Backnang, Marbach, Waiblingen, Schorndorf, Neuffen und Urach mitunterzeichnenten
      • Der Unteilbarkeitsvertrag von 1361 und seine Ergänzunh 1362 verpflichteten sich die Städte bei Vertragsbruch eines der beiden Brüder, dem anderen Bruder beizustehen.
      • Auch im Landfriedensvertrag mit den Reichsstädten Esslingen, Rautlingen und Weil der Stadt von 1434 verpflichteten sich die Vögte und Amtleute i"n allen unsern Schlossen, Stetten und Dörffern" zur Einhaltung. Hier aber noch ohne ständische Qualität (S.273)
  • Leonberger Landtag (November 1457)
    • Der kränkliche und regierungsunfähige Ludwig II. stirbt am 3. November
    • Mechthild verbietet sowohl Ulrich V, als auch dem Pfalzgrafen Friedrich den Zugang nach Urach.
    • In Tübingen wird beschlossen einen Landtag nach Leonberg einzuberufen. Eingeladen sind Ulrich V. und Pfalzgraf Friedrich, Mechthild, die Räte des Uracher Landesteils und die Uracher Landschaft. (S. 273)
    • Leonberger Regimentsordnung Bildung eines engen Vormundschaftsrats
      • zwei Räte Ulrichs und zwei Räte Eberhard V. (wer bestimmte diese beiden?)
    • Weiterer Vormundschaftsrat
      • maximal 14 Räte: 7 von Ulrich bestimmt, 7 von Eberhard V und 7 Vertreter der Uracher Landschaft (Macht 21, aber was solls?) (Weitere Recherche notwendig: Rückert: Landschaft, Land und Leute, S. 211 Urkundentext (welche? 5 Räte Ulrichs, 5 Räte Eberhards und 7 aus der Landschaft; (S.277) Das wären dann 17! ) Ulrich hat zwar kein eigenes Stimmrecht, durch das Vorschlagsrecht, aber maßgeblichen Einfluss. Der Pfalzgräfliche Einfluss ist ausgeschaltet. (S. 274) Ulrich war dies gelungen, weil er hauptsächlich an die Landschaft appelierte. Auf den Zusammenhalt der beiden Landesteile pochte und der der Uracher Landschaft ähnliche Versprechungen bezüglich der Zusammenarbeit machte, wie er es zuvor der Stuttgarter Landschaft gegeben hatte.
      • Der erste Entwurf der Leonberger Regimentsordnung (HStA Stuttgart A 602, Nr. 279, 5AII), die sonst kaum von der entgültigen Fassung abweicht, war überschrieben mit: "Wie die besatzung mins gnedigen herren Grave Eberhards gescheen sol nach mins gnedigen herren Grave Ulrichs und der lantschafft meinungen"
      • Ulrich stellt sicher, dass beim Schreiben an Kaiser Friedrich III, der das Vormundschaftsregiment bestätigen musste, die Landschaft mit einbezogen werden müsse, also Tübingen und eine weitere Stadt des Uracher Landesteils dieses Schreiben ebenfalls besiegeln sollten. (S. 276)
      • Der Kaiser schreibt dann auch, dass Ulrich die Vormundschaft "mit willen derselben graff Eberharts lanntschaft" innehabe (HStA Stuttgart A 602, Nr. 280) (S. 276)
      • Es bestand also ein großer Unterschied zum Vormundschaftsregiment von 1450, das rein aus Adeligen bestand.
  • Krisenjahr 1457 (S. 277)
    • eskalierender Konflikt mit Pfalzgraf Friedrich I. und Markgraf Karl von Baden
    • Vormundschaftsstreit in Urach
    • Ulrich fehlen Verbündete:
      • Herzog Ludwig von Bayern-Landshut (Ulrichs Schwager) gelobt in den württembergisch-pfälzischen Auseinandersetzungen Neutralität.
      • Ulrichs Mitgliedschaft im Lauinger Bund (Was ist das? Recherchieren!) wurde nicht verlängert (Gefunden einen Mergentheimer Bund. Dasselbe? Etwas anderes?)
    • Die Städte haben ein Eigeninteresse, dass ihre Position als lokale Zentren nicht durch zu große Entfremdung, oder durch Verkleinerung der Landesteile geschmälert wird. (S.277)
  • Wer hat den maßgeblichen Einfluss in den Städten?
    • Die oben genannten Schreiben werden beantwortet von "Gericht, rat und gemainde der stat Stuttgart...", oder sind gerichtet an "Vogt, Richter, Burger und Gemeind zu Tüwingen..." (HStA Stuttgart A 602, Nr. 279, 3b, fol. 1r) Adressiert wird also das Stadtmagistrat und damit die städtische Führungselite. In der Leonberger Regimentsordnung ist spezifiziert, dass die Landschaftsvertreter "alle gerichtslut oder amptlute sin söllen" (HStA Stuttgart A 602, Nr. 279, 5AII) (S. 278) Also Vögte, Keller und Angehörige des Gerichts
    • Im Stuttgarter Landesteil kristallisiert sich bereits die Vorrangstellung der Stadt Stuttgart heraus
    • Auch hier Verschwägerungen über die Teilungsgrenzen hinaus: Werner Lutz: Vogt in Stuttgart. Ehemaliger Tübinger Richter und 1457 Rat Ulrichs V. Sein Bruder Konrad, gleichzeitig Vogt von Urach Werner Lutz wird von Ulrich V mit Ernfrid von Schechingen als Abgesandte zunächst nach Tübingen geschickt um von den dortigen Kontakten zu profitieren.
    • Im Uracher Landesteil richtet sich Ulrich immer an den Ort des Geschehens, also zuerst Tübingen, wo die Uracher Räte sich zur Beratung des Leonberger Landtags berieten, dann an Leonbrg selbst. Im Uracher Landesteil kristalisiert sich aber auch die Dominanz Tübingens heraus. (siehe oben, die Wichtigkeit des Mitsiegelns) (S. 279)
  • Neuer Vormundschaftsstreit November 1459
    • Eberhard V. steht kurz vor seinem 14. Geburtstag. Es geht auch um Heiratsprojekte für Eberhard und seine Schwester Elisabeth Ulrich beruft den erweiterten Vormundschaftsrat nach Urach ein Bei seiner Ankunft sind aber weder Eberhard, noch seine Mutter anwesend Zwei Tage nach seiner Ankunft teilt ihm Mechthild mit, dass Eberhard nach einem Aufenthalt in Rottenburg nach Ettlingen zur Markgräfin Katharina von Baden gereist sei. Es zeichnet sich ab, dass Eberhard (und seine Mutter) die Volljährigkeitserklärung für Eberhard anstreben. Die Auseinandersetzung erfolgt brieflich über die Städte der Landschaft und ihrer Vertreter. 9 Schreiben in 16 Tagen (5 davon von Ulrich) Ulrich verweist auf die Gefahr eines zerstörerischen pfalzgräflichen Einflusses. Mechthild begründet die Abwesenheit ihres Sohnes. Eberhard appelliert an die Loyalität seiner Landschaft. Und auch Pfalzgraf Friedrich I. schaltet sich ein und ruft die Landschaft auf, Eberhard als ihrem rechtmäßigen Herrn die Treue zu halten. (S. 280) Die Uracher Landschaft befand sich im Gewissenskonflikt. Einerseits der Eid gegenüber Ulrich, sozusagen als Garantiemacht, zusammen mit Tübingen), andererseits aber natürlich Loyalität zum zukünftigen Landesherrn. Daher agiert sie eher abwartetend. (S.280) Der Schriftverkehr der Vögte von Tübingen, Urach und Vaihingen gibt auch Einblick in die inner- und zwischenstädtische Kommunikation. Die Vögte legten ihren Schreiben Abschriften der Schreiben Eberhards, Mechthilds und Friedrich I. bei. Am 17. November hatte Ulrich an die Städte geschrieben, sie sollen zwar Eberhard in ihre Städte einlassen, nicht aber die Kontrolle über die Schlüssel der Tore überlassen. (S. 280/281). Ulrich befürchtete, dass sich Eberhard und seine Verbündeten militärische Vorteile verschaffen. Urach schreibt an Ulrich, dass sie keine Schlüssel zum Tiergartentor am Schloss Urach habe. Dieses und das Schloss solle also mit loyalen Edelleuten besetzt werden. Ob dieser einseitigen Parteinahme baten sie Ulrich, dieses Schreiben geheim zu halten. Der Tübinger Vogt Claus Schnider d.J., bemerkte zu einem Schreiben Eberhards, das er in Kopie an Ulrich weiterleitete, dass dieses bisher nur vom Schultheißen, dem Gericht und einigen Ratsangehörigen gesehen worden sei, und fragt bei Ulrich an, wie er die weitere veröffentlichung gehandhabt sehen wolle. Der Vaihinger Vogt Eberhard von Urbach schreibt bezüglich eines Schreibens Mechthilds an die Landschaft, dass dieses bisher nur von Leonberg und Markgröningen gesehen worden sei. Die Schreiben wurden also im Original von Stadt zu Stadt weitergereicht und er unterbrach also die Informationskette. Das nächste Schreiben nach Vaihingen wurde bevor es Eberhard von Urbach vorgelegt wurde erst dem Gericht und der Geinde bekanntgemacht. (S. 282)
  • Tübinger Landtag (ohne Beteiligung Ulrichs)
    • Am 27. November berichten die nach Urach entsandten Edelleute Sigmund von Hohenberg und Lutz von Westernach, dass die Uracher Ulrich zwar noch zugneigt seien, sie aber Eberhard bereits als ihren natürlichen Herren betrachten.
    • auf dem Tübinger Landtag dann eine Replik in dreizehnfacher Ausführung vom 4. bis 9. Dezember an Ulrich von den Städten Tübingen, Leonberg, Herrenberg, Neuenbürg, Blaubeuren, Urach, Calw, Vaihingen, Brackenheim, Nagold, Rosenfeld, Markgrönningen und Asperg. (S. 282) Nur der Vaihinger Vogt Eberhard von Urbach hatte sich Bedenkzeit zur Unterschrift ausbedungen.
  • Reaktion der Stuttgarter Landschaft
    • Ältestes Anbringen der württembergischen LandschaftAntwort der Stuttgarter Landschaft an Ulrich, als dieser an die Treue seiner Landschaft appeliert hatte. Man zeigt sich betroffen, wie diese Treue angezweifelt werden könne. Folgt dann aber sogleich mit Kritik: Vor zwei Jahren sei man vom Grafen in seiner Auseinandersetzung mit dem Pfalzgrafen und dem Markgrafen von Baden finanziell stark in Anspruch genommen worden. Dabei habe Ulrich gelobt zukünftig mit Rat der Ritterschaft, der Prälaten und der Landschaft zu regieren. Die damaligen Beschwerden von Ritterschaft und Landschaft seien aber vom Grafen nicht beseitigt worden, weshalb er erst in der jetzigen Bedrängnis sei. Die Landschaft spricht sich dafür aus, die Ritterschaft wieder mehr zu den Regierungsgeschäften heranzuziehen. Fazit von Nina Kühnle: Die Landschaft fordert nicht größeres Mitspracherecht, sondern dass ganz traditionell der Adel den ersten Rang in der Beratung des Grafen behalte. Sie zögert aber nicht, ihre Stimme zu erheben und ihre Ansprüche mit Nachdruck zu formulieren. (S. 284)

Fazit Nina Kühnle:

Während der Vormundschaftstreitigkeiten und den Konflikten mit der Pfalz 1457-1459 tritt die Landschaft erstmals als Akteur in erscheinung.

Sie ist die Gesamtheit aller in der Grafschaft Württemberg in Städten und Ämter lebenden, nicht zu Ritterschaft und Prälaten gehörenden Untertanen und damit der größte Teil der Bevölkerung.

Vetreten wird sie von den Amtstädten und hier von den Städtischen Eliten.

Es gibt aber noch interne Konflikte: Die Dominanz der Städte Tübingen und Stuttgart

Sie wird aber zur "umworbenen dritten Kraft" (Grube, Der Stuttgarter Landtag, S. 14) (S. 284)

Aber es ist noch geprägt von einer passiven Haltung. Geschuldet dem Vorherrschen des Adels im Stuttgarter Landesteil und der unklaren Herrschaftsverhältnisse im Uracher Landesteil.

Zwischen Wiedervereinigung und Nachfolge - Die Entwicklung der Landschaft bis zum Tod Eberhards V.
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der Machtübernahme von Eberhard V. war der Vormundschaftsstreit beendet. Für Ulrich V. endete der Konflikt mit der Pfalz in der Schlacht bei Seckenheim und einer 10 monatigen Gefangenschaft aus der er erst naxh einer Zahlung von 100.00 Gulden wieder freikam.

In den folgenden Jahrzehnten wurde in insgesamt 9 Verträgen der Zusammenhalt der geteilten Herrschaft und deren Wiedervereinigung geprägt. Die Landschaft war dabei anfangs passiv, fand sich am Ende aber als Teil eines mit weitreichenden Befugnissen ausgestatteten Regimentsrat wieder. (S. 285)

1. Klingenberger Fehde, 1464

(Fritz, Thomas: Ulrich der Vielgeliebte (1441-1480). Ein Württemberger im Herbst des Mittelalters. Zur Geschichte der württembergischen Politik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht, Region und Reich (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde, Fd. 25), Leonfelden-Echterdingen 199, S. 333-343) Ulrich und Eberhard gemeinsam auf Seiten Johanns von Werdenberg und der St.Jörgen-Gesellschaft. (Bei uns teilweise unter Hans von Rechberg, Schalksburg, Johann III. (Werdenberg), Festung Hohentwiel Onkel und Neffe vereinbaren ein gegenseitiges Hilfsbündnis. Bekräftigt von den beiden Landschaften. Erhalten die Urkunde ses Stuttgarter Landesteils. "Vögt, Schultheissen, Keller, Burgermeister, Richtere und gantz Gemeinden, Rych und Arme, dieser Nachgemelten Stette und Ämter und der dorffer und wyler dartzu und daryne gehorig" Besiegelt von Stuttgart, Cannstatt, Schorndorf, Kirchheim, Owen, Göppingen, Waiblingen, Nürtingen, Marbach, Neuffen, Grötzingen, Großbottwar, Lauffen, Gammertingen, Hettingen, Wildberg, Neubulach. Es fehlen Balingen und Ebingen, die 1464 verpfändet waren. Der Vertrag wurde 1467 auf weitere 6echs Jahre verlängert (S. 285/86)

2. Uracher Vertrag, 1473

Probleme Ulrichs mit seinen Söhnen. Eberhard brach während der Gefangenschaft Ulrichs (1462) seinen Aufenthalt am burgundischen Hof auf und kehrte an den Stuttgarter Hof zurück.

Heinrich, war ursprünglich für den geisltlichen Stand vorgesehen. Nachdem er im Nachhall der Mainzer Stiftsfehde nicht Koadjutor und potentieller Nachfolger auf dem Bischofssitz in Mainz werden konnte, forderte er eine Herschaftsbeteiligung in Württemberg nach dem Tod seines Vaters. Die Landesteilung wäre also zementiert worden. Im Uracher Vertrag wurde er mit den linksrheinischen Besitzungen von Eberhard V. abgefunden: Grafschaft Mömpelgard und Herrschaft Horburg mit der Stadt Reichenweiher. (S. 286) Gleichzeitig wurde die Erbfolge in beiden Landesteilen festgelegt: Bei Ausbleiben männlicher Erben sollte der Landesteil an den jeweiligen anderen Landesteil fallen. Es wurde ein gemeinsames Wappen und gleichlautende Titel festgelegt. Die Landschaft bürgt nicht nur für die Einhaltung des Vetrags, sondern auch für die Einhaltung der finanziellen Verpflichtungen. Es gab keine zwei Ausfertigungen des Vetrages füt beide Landschaften, sondern einen einzigen Vetrag und wurde von allen 47 würtembergischen Städten beschworen. (Zwölf Zeilen des Vertrags). Die Siegel der Städte hingen gleich neben denen der Grafen. (S. 287)

3. Tübinger Vergleich, 1478

Der Konflikt mit Eberhard geht aber weiter. Eskapaden: sammelte Personal von zweifelhaftem Charakter um sich. Nimmt Bestallungen ohne Rücksprache mit seinem Vater vor. Fällt mit seiner Gevolkschaft nachts ins Dominikanerinnenkloste Kirchheim ein. Seine verschwenderische Hofhaltung belastet die Grafschaft aufds Äußerste. (Brief von Ulrich an seinen Soh 1477, HStA Stuttgart A 602, Nr. 430) (S. 287f) Schlichtung mit Hilfe der Uracher Verwandschaft. Eberhard V arbeitet in Zusammenarbeit mit Räten des Stuttgarter Teils, mit Räten aus Rottenburg, dem Hof von Eberhard im Barts Mutter Mechthild und der Stuttgarter Landschaft 1478 den Tübiginger Vergleich aus. * strikte Regeln im Umgang zwischen Vater und Sohn * Regeln darüber wie viele Diener und Pferde beide haben dürfen * Eine klare Hofordnung * Der Stuttgarter Landschaft wurde die Aufsicht über die Erlöse aus Wein und Früchten gegeben. Auf diese konnten sie eine Steuer beifügen, aus deren Erlös die Schulden getilgt werden sollten * desweiteren ein aktives Einspruchsrecht für die Landschaft bei Nichteinhaltung des Vergleichs. In diesem Fall Einberufung einer schiedsrichterlichen Kommission durch Eberhard V. Ulrich und Eberhard je zwei Vertreter, die Stuttgarter Landschaft, (Mehr Einfluss für die Landschaft). (S. 288)

4. Stuttgarter Einung, 1481

Ulrich V hatte auf seinen Thron verzichtet und war kurz darauf gestorben. Uracher Vertrag wird verlängert, aber mit Modifikationen * wieder beschworen und besiegelt von den 47 Städten, die sich nun als "wir von der lanntschafft" betiteln. * Bei Nichteinhaltung konnte sich die Unterzeichnung jetzt direkt dem anderen Teil zuwenden.

5. Münsinger Vertrag, 1482

Vorläufiges Ende der Herrschaft Eberhard VI.

  • Unteilbarkeit des Landes
  • Stuttgart als gemeinsame Residenz und Sitz der Kanzlei
  • Festlegung der gräflichen Apanagen
  • Alleinherrschaft Eberhard V.; Eberhard VI. erhält lediglich das Erbrecht (289)
  • Beeidet von 56 Städten, besiegelt von den Städten: Stuttgart, Tübingen, Urach, Nürtimgen, Kirchheim, Markgröningen, Schorndorf, Rosenfeld und Mömpelgard (die selbe Gruppe, außer Mömpelgard, siegelte auch 1488 beim Beitritt Württembergs zum Schwäbischen Bund.
  • die Landschaft sollte jetzt aber nur noch bei Fragen von Erwerb, oder Veräußerung von Landesteilen ein. Die Rolle der Landschaft beschränkte sich beim Münsinger Vertrag auf Einheit des Landes und die Initierung deieses Prozesses. Darin zeigt sich auch, jetzt nach Machtübernahme Eberhard V., dass sich die vorherigen Mitspracherechte vornehmlich gegen Eberhard Vi. gerichtet hatten. (S. 290)

Eberhard VI. zeigte aber sehr bald, dass er sich durch den Münsinger Vetrag übervorteilt hielt. Er bestellte Diener ein, die er nur auf sich verpflichtete, griff widerrechtlich auf Wein- und Lebensmittelvorräte der landesherrlichen Klöster zurück. Unregelmäßigkeiten bei der Pründevergabe. Ein Prozess gegen den Stuttgarter Stiftspropst Ludwig Vergenhans.

Eberhard V. verweigert ihm den Zutritt zu den Städten, lässt seinen Berater Konrad Holzinger festnehmen. (Deutsche-digitale-Bibliothek: Konrad Holzinger

Eberhard VI. erhebt Vorwürfe wegen Vertragsmissbrauch, Widerruf und Vorderderung nach Neuverhandlung.

Wendet sich auch an Pfalzgraf Philipp, seinen Vetter Herzog Georg von Bayern-Landshut und seinen Schweigervater Markgraf Albrecht Achilles von Brandenburg.

Vermittlungsversuche in Heilbronn und Memmingen scheitern

6. Stuttgarter Vertrag, 1485

  • weiter keine Regierungsbeteiligung Eberhards VI.
  • Zuweisung der Ämter Kirchheim und Winnenden, aus denen er eine jährliche Rente von 8000 Gulden beziehen sollte und deren Einwohner auf ihn verpflichtet werden.
  • Als Residenz erhält er das Nürtinger Schloss

Besiegelt wird dies nicht von der Landschaft sondern vom Landhofmeister Dietrich von Weiler, Haushofmeister Wilhelm von Werdnau, und den beiden Räten Konrad von Stein und Georg von Sachsenheim (S. 291)

Eberhard V. hält den Stuttgarter Vertrag wohl für eine Nachbesserung des Münzinger Vertrags.


Probleme mit Eberhard VI. lassen nicht nach.

  • weiterhin verschwenderischer Lebensstil und kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach
  • er belastet die ihm anvertrauten Untertanen in den beiden Ämtern über Gebühr. Insbesonders Konflikte mit dem Dominikanerinnen Kloster Kirchheim Eberhard VI. lässt es dreimal belagern und mit aushungern bedrohen.
  • Er droht seine Ämter an Georg von Bayern-Landshut zu verkaufen

Wieder Verhandlungen unter Anrufung von Georg von Bayern-Landshut. Diese scheitern.

7. Frankfurter Entscheid, 1489

Schlichtung durch Maximilian und Bischof Wilhelm von Eichstätt

  • Eberhard der Jüngere verzichtet auf die Ämter Kirchheim und Winnenden. Er erhält im Gegenzug eine in bar auszuzahlenden Rente von 8000 Gulden und eine Abfindung von 12.000 Gulden (S. 292)
  • Eberhard der Jüngere ist jetzt nicht mehr Gesamterbe, sondern nur noch im (ehemals) Stuttgarter Landesteil. Ehemals, weil das Amt Stuttgart gegen Blaubeuren getauscht wird. Eberhard der Ältere will dem Jüngeren wohl die Residenzstadt Stuttgart nicht überlassen.
  • Im ehemals Uracher Landesteil sollte ein, zum gegeben Anlass von Eberhard V. bestimmter Erbe herrschen. Sollte Eberhard der Ältere vor der Benennung eines solchen sterben, sollte ein Vormundschaftsrat die Regierungsgeschäfte bis zum 18. Geburtstag des unmündigen Grafen übernehmen. (Hier kann eigentlich nur an den 1487 geborenen Sohn Heinrichs Ulrich gedacht sein). Der 12-köpfige Rat sollte zu je vier Vetretern aus Ritterschaft, Prälaten und Landschaft zusammengesetzt sein.
  • Bei Vetragsbrüchen sollte der Schwäbische Bund als Garant eintreten.
  • Gebietsveränderungen sollten nicht mehr nur nach Beratung mit einem landständischen Ausschuss, sondern nur mit dessen Zustimmung möglich sein. Um Absprachen zu verhindern, sollte sich dieser Ausschuss selbst wählen. Bei Stimmgleichheit solle ein Obmann aus der Landschaft gewählt werden, der entscheidet. (S. 294)

Eberhard der Jüngere ist weiter unzufrieden und drängt auf Nachbesserung.

8. Esslinger Vertrag, 1492

Unter Vermittlung von Erzbischof Bertold von Mainz und Markgraf Friedrich von Brandenburg

  • Eberhard dem Jüngeren werden jetzt 3.000 Gulden zuerkannt
  • seine Rente wird für drei Jahre um 500 Gulden erhöht
  • er wird wieder als Alleinerbe eingesetzt. Sollte er keinen weiteren Nachkommen mehr haben, tritt sein Bruder Heinrich. oder desssen Sohn Ulrich das Erbe an. Für Ulrich wird, bis zur Erreichung des 20. Lebensjahres ein zwölfköpfiger, landständischer Ausschuss eingesetzt.
  • Die Regierungsgewalt, sollte aber nicht von ihm, sondern von einem Landhofmeister in Verbund mit einem Regierungsrat ausgehen. Dieser Regierungsrat sollte aus je vier Vertretern der 3 Landstände bestehen. Rekrutiert werden sollten sie von Eberhars V. Sollten bis zu Eberhards Tod erst 5 benannt sein, dann sollten die Landstände die übrigen 7 wählen. Sollten bereits sechs benannt sein, so sollten diese 6 die übrigen 6 benennen. Der jüngere Eberhard solle bei Entscheidungen einbezogen werden, käme er aber einer Einladung zu einer solcher Beratung nicht nach, so könne das Regiment Entscheidungen selbstätig treffen. Eberhard der Jüngere konnte Entscheidungen also nicht mehr durch Nichterscheinen verzögern. (S. 294)

Der Vetrag wurde von der Landschaft beschworen. Eberhard der Ältere ließ ihn noch von Kaiser Friedrich III. bestätigen und bekräftigte ihn auch in seinem Testament


9. Erhebung Eberhard des Älterern zum Herzog, 1495

Eberhard der Ältere genoss bei Friedrich III. und seinem Sohn Maximillian hohes Ansehen. Nahm an Besprechungen mit König und Reichskanzler teil, saß in Sondersuschüssen und beriet sich auch mit den Kurfürsten. 1495 wurde er folgerichtig in den Reichsfürstenstand aufgenommen. (S. 295)

Das hatte auch Auswirkungen auf das Territorium: der bisher rechtlich getrennte Lehens- und Allodialbesitz wurde zu einem unteilbaren Reichslehen zusammengefasst. Bei Aussterben des Hauses Württemberg würde es an den König zurückfallen. Dies sicherte die Landeseinheit. Beim Heimfall an den König, sollte es von diesem selbt regiert werden, wäre dieser aber nicht persönlich anwesend, von einem 12-köpfigen landständischen Rat unter Vorsitz eines der Mitglieder der Ritterschaft, oder der Prälaten. (S. 296)

Der Aufstieg der Landstände war aber kein Eigenverdienst, sondern eher ein Beiprodukt der Vetragspolitik die aus den Vormundschaftsstreitigkeiten heraus resultierte, (S. 297)

Eberhard II. Herrschaft und Absetzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quellen: Württembergische Landtagsakten, herausgegeben von der Württembergischen Kommission für Landesgeschichte. I,1 1498-1515 [Nr. 1-99] Bearb. von Wilhelm Ohr und Erich Kober Stuttgart 1913. XLI, 312 S.:

I. Stuttgarter Landtag 1498. Absetzung Herzog Eberhards II. durch seine Stände. 1498 Mar7 19— April 30 (Nr. 1—15)

Nur 7 Monate nach der Erhebung Württembergs zum Herzogtum verstarb Eberhard der Ältere am 25. Februar 1496

Obwohl ein rudimentärer Regierungsrat schon bestand übernahm Eberhard der Jüngere mit der Rückendeckung durch König Maximillian die Regierung.

Maximillian hatte politische Interessen: Er bestand auf den Beitritt Württembergs zum Schwäbischen Bund und zur Zustimmung zum Reichslandfriedenund dem Einzug des Gemeinen Pfennig. (S. 297)

Er plazierte aber mit Wolfgang von Fürstenberg und Eitelfriedrich II. von Hohenzollern zwei seiner enger Vertrauten am Hof Eberhards und nahm andererseits frühere Diener Eberhards des Älteren in seine Dienste. Mittelfristig schien dies für Maximillian profitabler. Der Esslinger Vertrag war zunächst gegenstandslos.

Aber sein verschwenderischer Lebensstil blieb erhalten. Er entließ altgediente Räte und Vertraute Eberhard des Älteren, setzte stattdesssen den ehemaligen Augustinermönch Konrad Holzinger ein.

  • Konrad Holzinger: [https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/person/gnd/1012274284 Konrad Holzinger] stammt aus Weil der Stadt. Hatte seinem Orden unerlaubt den Rückengekehrt. Diente als Rat und Kanzler für Eberhard II. War bereits von Eberhard I. wegen seiner Umtriebe zweimal verhaftet worden und ab 1488 für längere Zeit auf Hohentübingen inhaftiert.

Eberhard I. schlägt räumliche Trennung von seiner Gemahlin vor

Betreibt Rüstungsvorbereitungen für einen Krieg gegen Bayern

Will die Kanzlei nach Urach, Nürtingen, oder Tübingen verlegen (S. 298)

Die Räte weisen ihn aber darauf hin, dass er einen Krieg nur mit der Finanzierung durch die Landschaft leisten kann. Dass er das Missfallen des Königs nicht erregen solle, der könnte sonst seinen Bruder einsetzen.

Eberhard II. nähert sich dennoch den Eidgenossen an was von Maximillian als Affront gewertet werden musste. (Vorgeschichte zum Schwabenkrieg)

Eberhard II. verweigerte auch die Zahlung des Gemeinen Pfeennigs

Mit dem Stuttgarter Vogt Martin Nüttel, dem langjährigen Kanzler Johsnnes Fünffer d. Ä., dem Kirchheimer Vogt Hans Adam, dem Vaihinger Scchultheiß Konrad Grempp, dem Tübinger Konrad Breuning und dem Tübinger Vogt Johannes Heller und dessen Bruder, dem Landschreiber Heinrich Heller, befinden sich zwar Mitglieder der städtischen Führungsgruppen unter den Räten Eberhards, aber die Initiative liegt bei Konrad Holzinger, der eine Politik der Angst betreibt.

  • lichtvertige personen seien durchs Land geritten (S. 299). Hätten zahlreiche Leute durch Verleumdungen in Verruf gebracht, anderen ihre Kinder bei Nacht und Nebel aus dem Haus geführt. Andere wären,nach vorheriger Warnung aus dem Land geflohen. Es seien widerrechtliche Verhaftungen erfolgt und die Betroffenen zu Verschreibungen genötigt wurden, die sie um ihr Hab und Gut brachten. Auch kam es zu Zwangsverheiratungen

Vor dem 19. März 1498 (Terminus ante quem eine am 19. März ausgestellte Landtagsvollmacht der Stadt Blaubeuren (WLA, Nr. 2, S. 15-17) Ausschreibung eines Landtages durch Landhofmeister Wolfgang von Fürstenberg und Kanzler Gregor Lamparter. (Formal noch im Namen Eberhards)

Eröffnung des Landtages am 26. März.

Teilnehmer die herrschaftlichen Räte und Vetreter der Territorialstädte.

Die Räte legen einige Artikel vor, die die Missstände und Verstöße der bisherigen Regierung aufzeigen.

Sie verweisen auf den Esslinger Vetrag und beschließen dessen Wiederherstellung

Konrad Holzinger und andere herzögliche Günstlinge werden verhaftet.

An die Ritterschaft wird eine Einladung verschickt und eine zweite von Prälaten, dem Landhofmeister, den Räten und der Landschaft eine zweite Ausschreibung, die sich ausdrücklich auf den Esslinger Vertrag beruft an die Städte ausgeschickt mit der Aufforderung zu weitreichenderen Vollmachten.

Der Herzog, der in Kirchheim Teck weilt, wird über die Verhaftungen informiert und aufgefordert an den Verhandlungen teilzunehemen. Solle er dies ablehen, so werde der Landtag, gemäß des Esslinger Vertrages auch ohne ihn fortgesetzt. (S.300)

Eberhard II. sagt Teilnahme zwar generell zu, fordert aber auch gleichzeitig freien Zugung zu den Schlössern und Städten, die vom Landtag vorausschauend bestzt worden waren. Gleichzeitig sucht er bei der Reichsstadt Esslingen um miltärischen Beistand nach.

Der Landtag erlässt am 30. März eine erste Regimentsordnung unter Berufung auf den Esslinger Vetrag und stellt den 12-köpfigen Regimentsrat ein.

Als Vertreter der Landschaft: den Tübinger Vogt Johannes Heller und den Kirchheimer Vogt Hans Adam (der aber zurücktritt und durch den Tübinger Konrad Breuning ersetzt wird) . Neu dazu stoßen der Stuttgarter Vogt Hans Gaisberg und der Stuttgarter Bürgermeister Sebastian Welling. (Nina Kühnle hebt hervor, dass diese Dominanz der Universitätsstadt Tübingen und der Residenz Stuttgart nicht nötig gewesen sei, die Vertreter hätten aus je vier Städten kommen können, darin aber schon späteres Konfliktpotential verankert sei) (S. 301)

Es versammelten sich mindestens 193 Personen: 121 Landschaftsabgeordnete, 12 Prälaten, 29 Mitgliedr der Ritterschaft und 31 Angehörige des Regiments, des Hofs, der Kanzlei und der Lokalverwaltung.

Die Territorialstädte und Ämter waren fast vollständig vertreten. 46 schickten Abgeordnete. (Weilheim ließ sich durch die Amtstadt Kirchheim unter Teck vertreten. Neubulach, das zum Amt Wildberg gehörte, stellte eine Gesamtvollmacht aus. Tuttlingen scheint die erste Einladung nicht erhalten zu haben, stimmte am 1. April aber schriftlich der Wiedereinrichtung des Esslinger Vetrags zu. Für Owen ist keine Vollmacht übrliefert, es ist aber unter den 50 Städten der ersten Regimentsordnung aufgelistet, also wahrscheinlich auch durch Kirchheim vertreten. Böblingen und Sindelfingen treten nicht in Erscheinung, da sie zu diesem Zeitpunkt zum Wittum der Herzogin Barbara gehörten.) (S. 302)

Wie wurden die Delegationen ausgewählt?

Die Aufforderung besagte: jede Stadt solle den Vogt, beziehungsweise den Schultheißen entsenden, sowie einen vom Gericht und einen von der Gemaind.

Unter den Gerichtsvertreter ist die hohe Anzahl der Bürgermeister zu beobachten. (S. 303) Mit Gemaind ist in der Regel der Rat gemeint. (S. 304).

Wie die Auswahl der Gerichts- und Gemeindevertreter erfolgte ist nicht bekannt, aber anhand der bekannten Namen und ihrer fbekannten früheren und späteren Tätigkeiten, scheint es ein Wahl der "Erfahrendsten" gewesen zu sein. (S. 304)

Keine Vertreter hatten die Amtsdörfer, wie dies 1480 imUracher Vertrag noch vorgesehen war. Sie mussten auf den Vogt und die städtischen Repräsentanten vertrauen. Das Konfliktpotential für 1514 ist vorprogramiert)

Die Repräsentanten, die eben nicht nach einem demokratischen Verfahren gewählt wurden, sondern nach einem meritorischen Prinzip, deren Meriten von einer kleiner Schicht festgelegt wurden. In Stuttgart waren also Angehörige alteingesessener, einflussreicher, bestens vernetzter Familien versammelt. (S.304)

Zwischen der Ausschreibung und dem 26. März war in Stuttgart ein reges Kommen und Gehen, da einige Vertreter nicht mit ausreichenden Vollmachten ausgestattet waren. Manche ritten selbst wieder heim, ander Vollmachten wurden mit Boten beigebracht.

Besonders in Kirchheim und Nürtingen, wo Eberhard II. eine starke Basis hatte kam es zu Unruhen bezüglich der Loyalitätskonflikte. Ihre Vollmachten trafen auch als letzte in Stuttgart ein. (S. 304)

Am 10. April kündigten die versammelten herrschaftlichen Räte, das Kanzleipersonal und die Amtleute, insgesamt 88 Personen, gemeinschaftlich ihre Dienstpflicht gegenüber Eberhard II. auf, was diesen auf einen Schlag seines gesammten Herrschaftsapparats beraubte. (S. 309)

Eberhard II. hatte sich zwischenzeitlich nach Ulm begeben.

Eine zweite Regimentsordnung wird aufgestellt, die die vormaligen Missstände beheben soll und eine Basis für die Arbeit des künftigen Regimentsrat und der Lokalverwaltungen schaffen soll. Bei den gerichtlichen und strafrechtlichen Bestimmungen wird nochmals ausdrücklich auf die Aufzählung der Mißstände Bezug genommen.

  • Freiwilligkeit der Eheschließung unter klarem Einbezug der Väter und Mütter und Freundes-/Verwandtenkreises. Also die Ehe konnte weiterhin eine Zweckgemeinschaft unter Familien sein, aber es durfte kein äußerer Zwang auf die Familien ausgeübt werden. (S. 309)
  • Um Verleumdungen zu verhindern, sollten Anklagen nur noch im Beisein der Betroffenen vorgertragen werden können.
  • weitere Regelungen bezüglich der Zusammenarbeit von Zentral- und Lokalverwaltung
  • Aufgabenverteilung der Regierung
    • Landhofmeister und Kanzler sollten so oft wie möglich in der Kanzlei zugegen sein
    • ebenso die Vetreter der Landschaft (Johannes Heller und Konrad Breuning als "Secretarien", Hans Gaisberg, der weiterhin Stuttgarter Vogt war, aber einen Schultheiß zur Unterstützung beigestellt bekam, Sebastian Welling ohne klare Aufgabenzuteilung, woh weil er es kann "an Lyb und gut statthaft vermuegentlich und mit früntschafft ouch inn ander weg wol versehen sei" (S. 310, zitiert nach Sattler, Geschichte der Herzöge, Bd. 1, Beil. 18, S.53)
    • Die Räte der Ritterschaft wurden mit Hofämtern betraut.
    • von den Äbten von Zwiefalten und Bebenhausen, sollte imer jeweils einer in Stuttgart zugegen sein
    • Alle Regimenträte sollten aber nur bei wichtigen Entscheidungen herangezogen werden, sonst sollte die Regierung bei Landhofmeister und Kanzler und den Landschaftsvertretern liegen.

Nach drei Wochen ging der Landtag auseinander. Eberhard der Jüngere war entmachtet. König Maximillian war informiert und billigte das. Er traf sich mit ihm in Ulm und reiste dann dann Urach weiter. Dort verlieh er Eberhards elfjährigem Neffen Ulrich das Herzogtum und unterstellte ihn bis zu seiner Volljährigkeit dem Landhofmeister Wolfgang von Fürstenberg und dem zu Stuttgart gewählten landständischen Vormundschaftsrat.

Im Horber Vertrag vom 10. Juni 1498 verzichtet Eberhard der Jüngere gegen eine Pension von 6.000 Gulden auf alle Regierungsansprüche. (310)

Bewertung des Stutgarter Landtags

Wilhelm Ohr: "frappanter Augenblickserfolg einer rechtlich noch völlig unentwickelten ständischen Bewegung" (Die Absetzung Herzog Eberhard II., S. 399)

Walter Grube: "Beamtenrebellion" und "Sieg des ständischen Widerstandsrechts über das Fürstenrecht" (Vogteien, S. 16 und Der Stuttgarter Landtag, S. 65)

Dieter Stievermann: Eberhard II wurde von den führenden Familien Württembergs gestürtzt (Landesherrschaft, S. 230)

D.h. sie räumen der in der Landschaft vertretenen "Ehrbarkeit" die Hauptantriebskräfte für die Entmachtung ein. (S.310)

Axel Metz: der Stein wurde von Maximillian und seinen in Württemberg installierten Vertrauten ins Rollen gebracht. Die "Ehrbarkeitsführer" waren keine Promotoren, sondern nur unterstützend tätig. (S. 311)

Das Konzept der Ehrbarkeit würde eine organisierte, einheitliche Gruppe suggerieren, an deren Spitze gewisse Anführer standen. In Stuttgart waren aber nur Vertreter von 46 unterschiedlichen städtischen Führungsgruppen, die zwar zum Teil verwandt waren und in denen sich einige dominante Personenverbände und Einzelpersonen ausmachen lassen, aber noch keine gemeinsame Stoßrichtung. (S.311)

ABER: die Landschaft ist erstmals an der Regierungstätigkeit beteiligt.

ABER: zwei Stuttgarter, zwei Tübinger Regimentsräte

ABER:die Landtagsdelegationen waren völlig aus der städtischen Oberschicht dominiert

ABER: Überschneidung von Kompetenzen und Loyalitäten: Hans Gaisberger - Landschaftsabgeordneter von Stadt und Amt Stuttgart, aber gleichzeitig als Vogt der Herrschaft verpflichtet. Als Regimentsat gar für die Geschicke des Territoriums. (S. 311)

Höhepunkt und Krise der Landschaft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Herzog Ulrich bis 1514N.K. Sieht im Esslinger Vertrag eine Vision Eberhards, die sich jetzt erfüllt hat.
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch die Bedeutung des Landtages, der sich als ein äußerst wirksames Instrument erwiesen hatte, war gestiegen. Und mit ihm die Bedeutung der Landstände und hier insbesonders der Landschaft war gestiegen. (S. 312)

Kam es zu einer Zunahme der regelmäßigen Landtagseinberufungen?

1498: Regimentsrat und eine größere Anzahl von Landschaftsvertretern kommen zusammen um über eine mögliche Heirat Herzog Ulrichs und Sabina von Bayerns zu beraten.

Heiratsvertrag im Oktober 1498 (aber kein eigentlicher Landtag)

März 1499 Landtag anlässlich der Teilnahme Württembergs am Schweizerkrieg.

47 Städte nehmen teil. (einer vom Gericht und zwei von der Gemeind). Inklusive der Vögte, waren dies mehr Vertreter, als beim Stuttgarter Landtag.

Ziel war es das Bundesheer des Schwäbischen Bundes zu verstärken Kosten und Bereitstellung weiterer Truppen. Syphatien in den unteren Volksschichten mit den Schweizern. Ziel also eine breitere Legitimation zu erlangen. Dennoch kann man nicht von "demokratischeren Zusammensetzung" sprechen (S. 312)

Aber zähes Ringen und Ablehnung von zusätzlichen Hilfsgeldern und mehr Reisigen.

Landhofmeister Wolfgang von Fürstenberg, der als Bundesfeldherr am Kriegsschauplatz war, wird nach Stuttgart einberufen und es gelingt ihm einen Abschluss zu erzielen.

Wenige Monate später ein weiterer Kriegslandtag, aber nur als Teillandtag mit kleinerer Truppe städtischer Vertreter.

Dies waren die einzigen Landtage in der Vormundschaftszeit Ulrichs. (S. 313)

Die städtischen Führungsschichten waren aber stärker in der Regierung involviert:

Hans Gaisberg als Teil der Delegetion, die den Heiratsvertrag im Oktober 1498 aushandelte. Weitere Beteiligte an der Vorbereitung der Heiratsabrede: der Stuttgarter Vogt Martin Nüttel und der vormalige Sindelfinger Chorherr Mangoldt Widmann, sowie der Kanzleischreiber und Vogtssohn Konrad Eckhart.

Simon Keller, der Sohn des langjährigen Stuttgarter Kellers wird im Streit um die Erbschaft der Barbara Gonzaga nach Augsburg geschickt.

Konrad Breuning, zusammen mit Jörg von Werenwag als Gesandte beim Bundestag des Schwäbischen Bundes in Konstanz (Frühjahr 1499). Sebastian Welling führt im Hegau Verhandlungen mit dem Schwäbischen Bund (S. 313)

N.K. wiederspricht aber der Aussage D-Hs, dass der Regentschaftsrat der "Höhepunkt der Macht" für das Gruppenkollektiv gewesen sei. Dazu sei die Gruppe immer noch zu heterogen gewesen (S. 313/14)

1503 erklärte Maximillian Ulrich für volljährig, belehnte ihn mit dem Herzogtum und wies das Stuttgarter Regiment an, die Herrschaft an den Herzog zu übergeben.. Der Regimentsrat stimmte ohne Widerspruch zu und schenkte Ulrich noch 6.000 Gulden. (S. 314)

Maximillian wollte sich wohl nicht mit einem Regierungsrat auseinandersetzten und hoffte Ulrich enger an sich zu binden.

Was auch zunächst in beiderseitigem Interesse gelang. Ulrich beteiligte sich am Landshuter Erbfolgekrieg. Was für Württemberg zu erheblichen Gebietsgewinnen führte: Besigheim, Weinsberg, Neuenstadt am Kocher und Mockmühl, die Grafschaft Löwenstein, der Schutzherrscahft über das Kloster Maulbronn und der Auslösung des Amtes Marbach aus der pfälzischen Oberhoheit und das Amt Heidenheim und die Vogteien über die Klöster Anhausen, Herbrechtingen und Königsborn. (S. 314)

Ludwig I. von Löwenstein bat bei König Maximillian und dessen Sohn Philipp um Widereinsetzung. Ulrich war dem nicht abgeneigt und stellte die Frage 1505 einem (Teil-)Landtag zur Diskussion. Dieser lehnte ab. Er merkte an, dass das Territorium mit viel Aufwand, an Leib und Gut (100.000 Gulden und 10.000 Mann Fußvolk hatte die Landschaft zum Kriegszug beigesteuert) erworben wurde und dass auch noch ein nicht unerwähnt zu bleibender Schuldenberg (800.000 Gulden) aus der Niederlage Ulrichs des Vielgeliebten gegen die Pfalz offen standen. Der Wert der Grafschaft Löwenstein wurde dabei mit 14.000 Gulden beziffert. Die herrschaftlichen Räte Hans Gaisberg, Konrad Breuning, Ambrosius Volland und Burkhard Fürderer rieten ebenfalls von der Rückgabe ab, was Ulrich Maximillian am 24. Juni, mit Hinweis auf die Bitte der Landschaft mitteilte. Er wolle aber bei gegebener Zeit nochmals Rücksprache mit dem Landtag halten. (S. 314)

Auf dem Reichstag_zu_Augsburg 1510 war der Graf von Löwenstein wieder vorstellig geworden. Ein erneuter (Teil-)landtag mit Vertretern aus Stuttgart, Tübingen, Urach, Schorndorf, Göppingen, Kirchheim, Waiblingen, Vaihingen, Böbligen und und Leonberg schlugen vor Löwenstein als Amt in das Herzogtum zu integrieren und den Grafen als Diener anzunehmen. Ulrich entschloss sich jedoch sich dem kaiserlichen Druck zu beugen und den Grafen unter württembergischer Oberhoheit mit der Grafschaft zu belehnen. (S. 315)

Die Landschaft als reiner Geldgeber

  • 1499 Schwabenkrieg
  • 1504 Landshuter Erbfolgekrieg
  • 1507 (Teil-)Landtag: 26.000 Gulden für den Romzug Maximillians
  • 1508 nochmals 20.000 Gulden mit der Aufforderung an Ulrich sparsammer zu haushalten
  • 1512 Vetrag zwischen Württemberg und Kurpfalz bezüglich der Kriegsgewinne und Verluste aus 1504: 50.000 Gulden

Zwischen 1495 und 1514 insgesamt 200.000 Gulden

Die Ritterschaft ging derweil eigene Wege und die Prälaten fühlten sich kaum zur finanziellen Hilfe verpflichtet. (S. 315)

Herzog Ulrich berief auch immer nur Teillandtage ein, so dass sich zwar die Vorherrschaft Stuttgarts und Tübingens verstätigen konnte, aber die kleinen Amtsstädte lediglich finanziell, aber nicht politisch beteiligt wurden. (S.315/316)

1511 Stuttgarter Hochzeit (Ulrich und Sabins von Bayern)

  • Stuttgarter Vogt Hans Gaisberg, zusammen mit dem Heidenheimer Kastner Stephan Lichtenauer, zwei Stuttgarter Ratsherren, zwei Gemeindevertreter und weitere Personen: Überprüfung der Straßen und des Brandschutzers
  • Ambrosis Volland, Konrad Breuning, Burkhard Fürderer und der Landschreiber Heinrich Lorcher: Unterbringung der Gäste
    • Herzog Wilhelm IV. von Bayern wohnte beim ehemaligen Vormundschaftsrat Sebastian Welling
    • Kurfürst Friedrich III. von Sachsen beim Apotheker und Bürgrmeister Cyriacus Horn
    • Graf Wilhelm IV. von Henneberg im Haus Jakob Kühorns d.J.
  • Übergabe der Geschenke: von Konrad Breuning eröffnet (1497, in Urach noch an letzter Stelle), im Namen von Landschaft, Prälaten, Stifte und Klöster. Von diesen allein Silbergeschirr im Wert von 8.527 Gulden (S. 316)

Vergleich der Uracher und der Stuttgarter Hochzeit. Bei beiden wurde versucht den fürstlichen Anspruch des Herzogtums zu untermauern. Aber Ulrich war immer mehr problembeladen.

Die Landschaft zwar schon seit 1474 als politischer Akteur in Erscheinung, aber ohne eigenständig einzugreifen. Bis 1511 bedeutende Entwicklung, aber politische Beteiligung sehr ungleichgewichtig. Vorherrschaft Stuttgart und Tübingens (S. 317)

Das Defizit des württembergischen Haushalts betrug 1514 69% der ordentlichen Einnahmen.

Mißernten in den letzten fünf Jahren

besonders harter Winter 1513/14 gefolgt von Frühjahrshochwassern

Anstieg der Lebensmittelpreise. Beschleunigt dadurch, dass findige Kaufleute zwecks Gewinnmaximierung Getreide, Wein und andere Naturalien horteten, die dann vornehmlich den Reichen zu Gute kamen.

Herzog Ulrich beschränkte sich ausschließlich auf seine Geldprobleme. Er berief keinen Landtag ein, sondern begab sich zusammen mit seinen Räten in Einzelverhandlungen mit einigen Städten.

Beschluss: zwölfjährige Vermögensteuer von 0,6 %, im Gegenzug Zusicherung des freien Zug und Abschaffung des Landschadens (in Württemberg im 15. Jh. bis zum Tübinger Vertrag von 1514 die dem Landesherrn (I) vom ganzen Land zu erbringenden Sach- und Geldleistungen). Der Herzog hatte im Vorfeld eine Vermögensschätzung veranlasst, bei der alle Steuerpflichtigen einem amtsstädtischen Gremium, bestehend aus zwei Richtern, zwei Gemeindemitgliedern und dem Vogt ihren Besitz anzeigen sollten. (S.318)

Dagegen verwehrten sich die reichen Bürger. Der Herzog nahm die Vermögenssteuer zurück, mit der Begründung eines zu niedrigen erwarteten Steueraufkommens

Stattdessen Einberufung einiger Amtleute und Beschluss eines Ungeldes auf Fleisch, Wein und Getreide. Wirkung wie eine Mehrwertsteuer. Betrifft alle, aber insbesonders jene mit hohem Konsumanteil des verfügbaren Einkommens.

Großer Wiederstand aus den Städten. Bemängelt wurde, dass an der Aushandlung ausschließlich die Vögte beteiligt gewesen seien, diese aber vom Herzog abhängig seien. (S. 319)

Das Ungeld wurde zunächst nur auf Fleisch erhoben. Wobei die Umsetzung darin bestand, den Verkaufspreis zu belassen, aber die Gewichte um ca. 10% zu verkleinern.

2. Mai 1514: Der Beutelsbacher Peter Gais entwendet dem örtlichen Metzger die Gewichte und wirft sie einem Gottesurteil gleich in die Rems.

Es bricht ein Aufruhr los und schon nach zwei Tagen steht ein 1.500 Mann starker Bauernhaufen vor Schorndorf.

Der gerade aus Hessen zurückgekehrte Herzog schickt den Stuttgarter Vogt Hans Gaisberg und desssen Stiefsohn Burkhard Fürderer nach Schorndorf mit Apell an die Stadtgemeinde an die geschuldete Loyalität und Androhung eines militärischen Eingreifens. Zusätzlich sollte Gaisberg Stadttor und Schloss besetzen und Verhaftungen vornehmen. Gleichzeitig berief er die elf Obervögte, sowie seine Lehensleute ein, hielt die anderen Städte und Ämter an sich von jeglichem Aufruhr fernzuhalten und bat den Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein und den Markgrafen Philipp von Baden um persönliches Erscheinen und Hilfstruppen.

Aber Hans Gaisberger und sein Vetter der Schordorfer Vogt Georg Gaisberger war es durch die Abriegelung der Stadt gelungen weitere Menschenaufläufe zu verhindern. Der unorganisierte Massenaufstand zerstreute sich wieder.

Der Herzog selbst kam ins Remstal und verkündete die Aufhebung des Ungelds. (S. 320)

Ende Mai fand aber in Untertürkheim eine Kirchweih statt, die zwar verboten worden war, als bekannt wurde, dass sie ein Sammlungszentrum eines umfangreicheren und besser organisierten Aufstands werden sollte. Der "Arme Konrad" nahm seinen Lauf.

Ulrich beruft für den 26. Juni 1514 einen Landtag nach Stuttgart ein. (Ende Mai 1514)

Die Auseinandersetzung besteht zwischen Teilen der Stadtgemeinden und den Amtsdörfern einerseits und den städtischen Leitungsgremien andererseits. (S. 321)

Der Unmut der Bevölkerung richtet sich gegen den Vogt und gegen jene aus der urbanen Elite, die Lebensmittel horten. (S. 321)

Berichte konkreter Angriffe, Drohungen und Schmähungen liegen aus Markgröningen, Schorndorf, Güglingen, Großbottwar, Brackenheim, Sulz, Winneneden.

Der Vogt kam insbesonders wegen des "Beinutzes", besondere Privilegien, wie Inanspruchnahme von Frondiensten für persönliche Zwecke, besondere Weiderechte an privilegierten Stellen und gesonderte Fischereirechte. (S. 322)

Vogt und Magistrat hatten auch eine Informations- und Kommunikationshoheit. (S. 323)

Die Aufständischen konterkarierten dies durch eigenmächtiges Läuten der Sturmglocken. Oder sie beriefen, ohne Erlaubnis des Vogtes, oder der Schultheißen die Gemeindeversammlungen ein (S. 323)

Auch über die Okkupation sicherheitsrelevante Punkte kam es zu Auseinandersetzungen. Die Kontrolle der Stadttore stellte nicht nur sicher, dass keine unmittelbaren Angriffe möglich waren, auch die Kontrolle über die ausgetauschte Information war so möglich. Zumeist kam es zu gemeinsam bestzten Gremien von Aufständischen und Magistrat, die sich die Kontrolle teilten. (S.324)

Vogt und Magistrat standen dem "Armen Konrad" ablehnend gegenüber. Der Aufstand bekam Zulauf vor allem von Bauern und der weniger vemögenden Schicht der Stadtgemeinden. (S. 325)

Einige Städte und Ämter verfassten Treuebekundungen gegenüber Herzog Ulrich: Ebingen, Blaubeuren und Tuttlingen

Aber nicht alle Mitglieder der urbanen Eliten waren Gegenspieler des Armen Konrad. Ratsmitglieder und gemeine Bürgermeister (die Bürgermeister des Rates) standen der Stadtgemeinde näher, als die Richter und herrschaftlichen Beamten. (S. 325)

In Leonberg fünf Ratsverwandte darunter Ludwig Dolmetsch (aus der Markgrönniger Familie)

In Markgröningen Caspar Rindtpiß. Aber oft auch unter Drohung: Pfarrer Gaißlin zu Konrad Welcker:dass "er sich fursehen soll, das im nichtzit widerfar" (HStA Stuttgart A 348 Bü 7, Nr. 3)

Weitere gemeine Bürgermeister als Unterstützer: Peter Edelmann aus Neuenstadt. Hans Goltz d. J. aus Weilheim. der Güglinger Bürgermeister. Der frühere Stadtschreiber Wendel Bender aus Brackenheim. Lucas Strubinger aus Hornberg. der vormalige Bürgermeister vn Besigheim, Hotzmann.

Der Konspiration verdächtig: der alte Sulzer Schultheiß Jacob Vischer und sein Schwager. (S. 325)

In Schorndorf: Ludwig Leinecker und Konrad Hirschmann (die später angaben es sei erzwungen gewesen). Sie erhielten aber nach peinlicher Befragung ein Bußgeld von 400 Gulden

Der einzige amtierende herrschaftliche Amträger: der alinger Keller Konrad Loner. Wahrscheinlich aber mit dem Motiv der Absetzung des Balinger Vogtes Hans Lienhart von Reischach. Konrad Loner scheiterte und verlor sein Amt. (S. 326)

Vorbereitungen für den Landtag am 26. Juni 1514 (Erste Auschreibung Ende Mai)

Konrad Breuning aus Tübingen schlägt dem Herzog eine gemeinsame Auschreibung Tübingens und Stuttgarts inklusive Entwarnng für einen eventuellen Militärschlag. (1. Juni 1514)

Hans Gaisberg aus Stuttgart macht ähnlichen Vorschlag mit der Ergänzung, dass die Beschwerden des "gemain man in den dörfern" schriftlich festgehalten werden sollen und von einem Abgeordneten vorgetragen werden. (S. 326)

Es zeichnet sich ab, dass sich Stuttgart und Tübingen zu diesem Zeitpunkt nicht eins sind. Die Tübinger seien zu willfährig gegenüber dem Herzog.

Aber die Ausschreibung allgemein trifft bei den Städten und Ämtern auf Misstrauen gegenüber den urbanen Eliten. (S. 327)

Gächingen auf der Schwäbischen Alb, lehnt es gegenüber zwei Urachern Gesandten ab, die Beschwerden niedertzschreiben. (Urach als ehemalige Residenzstadt war von allen Schatzungen und Diensten und vom Landschaden befreit und musste sich Landesaufgebot nur beteiöigen, wenn der Hezog selbst mitzog)

Aber auch in Böblingen war man nicht bereit.

Die Angehörigen des Armen Konrad bevorzugten Dagersheim, oder Sindelfingen als Tagungsort. (S. 327)

In Leonberg hatte der Vogt zu einem Treueapell aufgerufen. Wer zum Herzog hielt, sollte über die kleine Tür den Sall verlassen. Außer zwölf Richtern und einigen Ratsangehörigen, verließen aber die meisten über die große Tür den Saal. Man schloss sich dann aber den Städten Stuttgart, Tübingen und Urach an. (S.328)

Aufsetzung von Beschwerdebriefen.

Vergrößerung der Anzahl der Gemeindevertreter (zur Abfassung der Beschwerden)

  • Backnang - zusätzliches Ratskollegium mit 14 Bürgern
  • Urach - der Rat wird um 24 Gemeindemitglieder und sechs Mitglieder der Armen ergänzt
  • Herrenberg - 24 Gemeindemitglieder
  • Sindelfingen - 24 Gemeindemitglieder
  • Göppingen - 24 Gemeindemitglieder
  • Rosenfeld - 15 Gemeindemitglieder
  • Böblingen - 12 Gemeindemitglieder
  • Tuttlingen - 12 Gemeindemitglieder
  • Blaubeuren - Verdoppelung des Rates
  • Weinsberg - zwanzig weitere Gemeindeverordnete
  • Tübingen - 24 Gemeindemitglieder
  • Stuttgart - 42 Gemeindemitglieder

Wildbad - die Gemeinde setzt ihre Beschwerden nicht im Beisein des Gerichts auf

Dornhan - Konflikt mit dem Schultheiß, der sich weigerte die Beschwerden abzugeben. Gemeinde nimmt ihm Torschlüssel ab und fordert Absetzung durch den Herzog

Aber es wurde niemand, der sich bereits im Amt befand abgesetzt. (S. 328)

Man war darum bemüht sich der Unterstützung des gesamten Rates zu versichern.

Z.B. Pfarrer Gaißlin in Markgröningen, der sich ebenfalls um die Fürsprache der örtlichen Ratsherren bemühte (S. 329)

Erhaltene Beschwerdehefte: Balingen, Böblingen, Leonberg, Urach und Vaihingen. Am ausführlichsten Urach. Es gab weitere, diese sind aber verschollen.

  • Klagen, die sich auf althergebrachte Rechte (S. 329)
  • die gemeindliche Struktur (S. 329)
  • herrschaftlich veranlasste Beschränkungen (S. 329)
    • Regulierung der Wald- und Weidenutzung (S. 329)
    • Wildschäden (S. 329)
    • kostspielige Hundezucht (S. 329)
    • Ausweitung der Frondienste (S. 329)
    • Proteste gegen den Schultheißen und Forstleute (S. 329)
    • Erhöhung von Bußgeldern und Zöllen (S. 329)
    • Klagen gegen herrschaftliches Verwaltungspersonal (S. 329)
      • Flurschäden durch Querfeldeinreiten (S. 329)
      • schlechte Informationspolitik (S. 329)
      • Geldunterschlagung (S. 329)
      • unverhältnismäßige Strafen (S. 330)
      • Untätigkeit - nicht Weiterreichung von Beschwerden (S. 330)
    • Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung. Nicht mehr von der Gemeinde gewählt, sondern vom Vogt eingesetzt (S. 329)
    • Zwang zum Vogtgericht (S. 329)
    • Abgaben (S. 329)
    • Klagen wegen der Zentralisierung durch zunehmende Territorialisierung
      • Maulbronner müssen zum Stadtschreiber von Vaihingen
      • Schießübungen müssen in der Amtsstadt durchgeführt werden
      • Abgaben sind in die Amtsstadt zu bringen (S. 330)

Aber auch Beschwerden der Städte

Deren Beschwerden waren wirtschaftspolitischer Natur.

  • Urach klagte wegen Marktzöllen, eine als ungünstig empfunde Straßenverlegung, die Bannmühlen und die Münzpolitik. Wohingegen, die Amtsdörfer Urachs Privilegien kritisierten
  • Balingen bat um Bestätigung des Salzhandelsprivilegs, kam dabei aber in Konflikt mit den Amtsdörfern, die dieses Privileg kritisierten. (S. 330)

Nina Kühnle stellt heraus, dass der Ausbruch des "Armen Konrad" die Veränderung der städtischen Geselschaftsstrukturen hervorhebt. Die Profilierung der urbanen Eliten. Ihre Beherrschung von Amtsträgerschaft, Reichtum, verwandtschaftliche Beziehungsgeflechte, Streben nach Repräsentation, universitäre Ausbildung, Positionierung in der Geistlichkeit, adelsähnlicher Lebensstil. (S. 331) (Andere nennen so etwas die "Ehrbarkeit". Aber bei Kühnle bleibt es die Urbane Elite.)

(Was bleibt: Kühnle zeigt auf, wie es zu diesem Status bis zur Zeit des "Armen Konrad" gekommen war. Es ist die Momentaufnahme 1514. Es läßt sich nicht auf die Zeit davor projezieren und es ist zu diesem Zeitpunkt noch ungeklärt, ob es eine Kontinuität genau dieser Personengruppe für die Zukunft gibt)

Diese Profilierung schuf Distanz zum Rest der Stadtgemeinde und den Bwohnern der Amtsdörfern. Sie hatten die ausschließliche Kompetenz in den Bereichen Administration, Gericht, kommunale Sicherheits- und Kommunikationspolitik und die Partizipation in den Landtagen erreicht.

Das war 1480 von Graf Eberhard V. so noch nicht gewollt gewesen, der den Landtag durch eien Amtsversammlung konstituiert sehen wollte.

Im Sinne der Netzwerktheorie war die Urbane Elite sowohl Gatekeeper, als auch Repräsentant.

Der Arme Konrad war auch eine Bewegung, die versuchte dieses Gefüge aufzubrechen. Beispiele der Sturmglocken, Torschlüssel, Gemeindevertretung, schriftliche Darlegung der Beschwerden. (S. 331)

= Die Städtetage =
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schon im 15. Jahrhundert gab es auch Spannungen zwischen den Städten.

Führungsrolle Stuttgarts und Tübingens, die 1498 die vier Sitze im Regimentsrat unter sich aufteilten.

1514: Stuttgart und Tübingen sind gegen die Vermögenssteuer. Gegen die Alternative Verbrauchssteuer protestieren viele der anderen Städte. (S. 331)

Im Juni 1514 nacheinander zwei Städtetage, die nicht vom Landesherrn einberufen wurden

  • Marbacher, oder Unterländer Städtetag Datum und Ort unbestimmt. Marbacher Städtetag, so genannt von Ludwig Friedrich Heyd, 1841-1844 in seiner Biografie zu Ulrich. Hat wohl in einer der teilnehmenden Städte stattgefunden. Marbach dabei zentral, viele der aufgenommenen Klagen haben starken Marbacher Bezug. Walter Grube bevorzugt anhand des Fehlens eindeutiger Belege für Marbach, die Bezeichnung "Unterländer Städtetag" (S. 332)
    • Teilnehmer: Bietigheim, Besigheim, Marbach, Vaihingen an der Enz, Waiblingen, Brackenheim, Markgröningen, Großbottwar, Backnang, Leonberg, Güglingen, Winnenden, Lauffen, Hoheneck. Alle "Unter der Steig" Es fehlen Beilstein, das zwar eingeladen war, aber nicht erschien. Möckmühl, Neuenstadt und Weinsberg wurden vielleicht noch als nicht vollwertige württembergische Städte empfunden, da sie erst in Folge des Landshuter Erbfolgekrieges 1504 zu Württemberg kamen und der endgültige Vetrag mit der Kurpfalz erst 1512 ratitifiziert war. Heimsheim und Oberriexingen waren als Nichtamtsstädte wahrscheinlich auch nicht eingeladen, Kleigartach an die Heren von Gemmingen verpfändet. Es fehlen aber auch Stuttgart und Schorndorf. Ist es ein Aufstand der kleinen Städte? "Amsstädte zweiter Garnitur" (Andreas Schmauder), eine Bezeichnung, die Nina Kühnle zu weit geht. (S.336) Auch Walter Grube geht von einem absichtlichen Ausschluss Stuttgarts aus. (S. 333)
    • Nur städtische Vertreter (ein Richter und ein Gemeindemitglied). Keine herzöglichen Amtleute (S. 337)
    • Beschwerdebrief mit 41 Artikeln (S. 337)
      • greift bäuerliche Beschwerden auf Abstellung von Flur- und Wildschäden Freigabe von Fischwasser und Allmenden Maßregelung der Forstmeister und ihrer Knechte Beanstandung der bürokratischen (und damit teuren) Prozesse Beanstandung der Fuggereien, die dem armen Mann im Land, insbesonders Weber und Kürschner und anderen Gewerbsleuten.
      • Beschwerden gegen die Regierung exorbitante Ausgaben des herzoglichen Hofes die Kosten des Marbacher Gestüts und dem angeschlossenen Rennhaus, insbesonders der dortige Hengstmeister, dem Korruption und Eigennutz vorgeworfen wird. dies auch allgemein bei anderem herzöglichen Personal der Lokal- und Zentralverwaltung (Bestechlichkeit, Verzögerung von Rechtsprozessen, Bereiche
      • rung aus Amtseinkünften, schlechte Rechnungsführung, Nebentätigkeiten in Handel und Gewerbe) (S. 337)
      • Beschwerden gegen die umgreifende Vetternwirtschaft. Namentlich genannt Erbmarschall Konrad Thumb von Neuburg, Kanzler Gregor Lamparter, Landschreiber Heinrich Lorcher, deren Absetzung gefordert wird. In diesem Zusammenhang auch die Kritik am Einsatz gelehrter Juristen
      • Aber auch für die jeweiligen städtischen Eliten relevante Beschwerden
        • mehr einheimische Pfründanwärter sollten berücksichtigt werden.
        • die Ämter sollten an wohlhbende Personen vergeben werden, damit sie nicht im Amt zahlungsunfähig werden
        • Wunsch nach Stärkung der Lokalverwaltung gegenüber einer bürokratisierten Zentralverwaltung
        • strikte Trennung zwischen den Personen, die die Landschaft im Landtag vertreten und herrschaftlichen Amtleuten und Räten. Laut Nina Kühnle ist dies auch ein Ausdruck der landschaftsinternen Spannung. (S. 338) Hier Übereinstimmung mit den Vorderungen des Armen Konrads, da die Erfahrung bei er Einführung der Steuern zeigte, dass die Vögte eher die Position des Herzogs einnahmene.
    • Insgesamt der Wunsch, dass eine umfangreichere politische Partizipation zu einer Stärkung der gesamten Landschaft und der Institution des Landtages führt.
  • Stuttgarter Städtetag. beginnt am 16. Juni 1514 wenig bekannt über Einberufungsmodalitäten. 25 teilnehmende Städte, aber nur Stuttgart, Tübingen, Urach und Wildberg identifizierbar. (S. 339). Nicht dabei waren Möckmühl und Nürtingen. Letztere zu diesem Zeitpunkt noch Sitz von Elisabeth von Brandenburg, Witwe von Eberhard II. Wahrscheinlich 50 Abgeordnete, aber keine Amtleute. Konrad Breuning, der Tübinger Vogt, erwähnt ausdrücklich, er sei nicht eingeladen. Ziel des Stuttgarter Städtetags ist, sich in Vorbereitung auf den anstehenden Landtag untereinander abzusprechen. Es entsteht eine Beschwerdeschrift mit 54 Artikeln, die zu einem großen Teil Punkte des Unterländer Städtetages übernehmen. Die Formulierungen werden dabei gestrafft und auch von mehr spezifisch lokalen Forderungen zu allgemeinen Forderungen zusammengefasst. Auch Fragen der politischen Partizipation in der Innen- und der Außenpolitik (Münzpolitik, Kriegsangelegenheiten, Gebietsveräußerungen wird ein Mitspracherecht gefordert. (S.341) Mehr noch, als in den Unterländer Artikeln, kommen aber auch Forderungen des "Gemeinen Mannes" zur Sprache.
    • die Zehrungskosten des Vogtgerichts, die von den Amtsdörfern zu tragen waren.
    • die Wiedererichtung der herrschaftlichen Almosenspende als mildere Handhabung der abzugebenden Fastnachtshenne
    • die Anwesenheitspflicht eines Richters bei der Verlesung von Bittschriften des Gemeinen Mannes (aus heutiger Sicht, eine Art juristischen Beistand).
    • Regelungen bezüglich der Jagdhundeaufzucht
  • Fragen der Fronleistungen Auf dem Stuttgarter Städtetag ebenfalls beschlossen: Ein Schreiben an Möckmühl und andere Grenzstädte im Herzogtum auf Truppenbewegungen zu achten. Es wurde auch über ie Teilnahme des Gemeinen Mannes am Landtag diskutiert. Ein Vorschlag war, dass man neben den beiden städtischen, auch zwei ländliche Abgeordnete pro Amtsbezirk zulassen sollte (S.343) Später Beschluss, die ländlichen Vertreter sollen mit achttätiger Verzögerung am Landtag teilnehmen. Es ist heute schwer nachzuvollziehen, welche Rolle die beiden Städtetage, insbesonder der Stuttgarter spielte. Die Überlieferungsgeschichte der Verhandlungsergebnisse ist zu lückenhaft. Handelte es sich um die allgemein praktizierte interne Abstimmung unter den Städten in einer Zeit als es nur noch Teillandtage gegeben hatte? (S. 346)
Der Tübinger Vertrag
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

20. Juni 1514 Zweite Ausschreibung des Landtages mit Festlegung des Sitzungsortes Tübingen (S.344)

Warum Tübingen? Ulrich war sich nicht mehr sicher, wo er sicher verhandeln konnte. In einem Schreiben an Kaiser Maximilian schreibt er, dass ihm eine Stadt nach der anderen umfalle. Aber Konrad Breuning kann ihn bezüglich Tübingens beruhigen. (S.345)

In der zweiten Ausschreibung fordert Ulrich auch die Amtleute auf zuhause zu bleiben. (Siehe Vorderungen oben) Aber auch Spekulationen, dass die Amtleute in den Städten bleiben sollten um für Ordnung zu sorgen. (S. 345)

Der Landtag beginnt, wie geplant am 26. Juni.

Teilnehmer:

  • Der Herzog und seine herrschaftlichen Räte
  • die Prälaten der Klöster
  • hinzugekommene Vermittler, bestehend aus kaiserlichen Räten, Gesandte der Kontrabund Fürsten und die Bischöffe von Straßburg und Konstanz
  • Landschaftsabgeordnete aus 52 Städten, bzw. 44 Ämtern und dem Klosteramt Maulbronn. (Nicht vertreten Amt Nürtingen, als Witwensitz Elisabeths von Brandenburg mit den Städten Neufen und Grötzingen) Ebenfalls fehlten Oberriexingen und Waldenbuch. Jeweils ein Richter und ein Gemeindemitglied Fern blieben die Vögte, Schultheißen und Keller Die Vetreter der Amtsdörfer, die auf dem später angesetzten Landtag in Stuttgart tagten Auch die Ritterschaft nahm nicht teil, weil sie sich hinsichtlich der herzöglichen Schulden nicht in der Pflicht sah und sich überdies immer mehr vom Landesherren emanzipierten, zumal die meisten sich der sich etablierenden Reichsritterschaft zugehörig fühlten, sie mit dem Herzogtum eher in Dienstverhältnissen standen (z.B. als Vögte) und ihr landständiger Lehensbesitz eher minimal war.
  • Als Ausnahme von der Forderung, dass die Amtleute nicht teilnehmen, ist der Tübinger Vogt Konrad Breuning als Unterhändler zwischen Herzog und Landschaft beteiligt. Die Teilnahme von Hans Gaisberger (Stuttgarter Vogt, aber teilweise auch herzöglicher Rat) ist nicht überliefert.
  • Nicht teilnehmen die Ritterschaft, da sie sich erstens nicht in der Pflicht für die herzöglichen Schulden sieht und zweitens sich vom Landesherrn zu emanzipieren sucht. Landesherr ist Ulrich ja nur da, wo diese Niederadeligen Lehen von Württemberg beziehen, zum Großteil handelt es sich aber Adelshäuser, die über eine eigene, reichsunmittelbare Machtbasis, wenn auch nur im kleinen Umfang) besaßen, diese aber in der aufkeimenden Reichsritterschaft gegen Angriffe größerer Adelshäuser verteitigten.

Die Landschaft demonstriert ihre Rolle, indem sie und nicht etwa der Herzog den Landtag eröffnet. Sie überreicht dem Herzog den auf dem Stuttgarter Städtetag verfassten Beschwerdebrief, als auch weitere Memorialpunkte.

Ulrich antwortet indem er auf seine Leistungen verweist, aber auch auf die finanziellen Probleme, die er aber auch von seinen Vorfahren ererbt habe, oder die durch Kriegszüge, Hilfsgelder für den Kaiser, oder notwendigen höfischen Aufwand entstanden sei. Er geseht aber auch ein, in den letzten zwölf Jahren 100.000 Gulden mehr als notwendig ausgegeben zu haben.

Er geht auf die einzelnen Beschwerdeartikel ein und kennt sie zu einem großen Teil an. Bei anderen Punkten eutet er an sich noch kundig machen zu müssen (S. 347), bei anderen weist er sie zurück, schildert seine Position und fordert konkrete Gegenanzeige auf. Oder er pocht auf seine Herrschaftsrechte. Vorwürfe gegen seine Räte wirft er zurück. Bezüglich Landschaden, Kriegsangelegenheiten und Gebietsveränderungen sieht er sich als Souverän.

Er nimmt auch Bezug auf die Fuggereien und den durch Wildvögel verursachten Schaden in den Weinbergen. Es müssen ihm also auch Beschwerden vorgelegen haben, die in den Stuttgarter Schreiben nicht enthalten waren.

Zuletzt spricht er die Verbrauchssteuer und die daraus entstanden Ereignisse an. Er bittet hier um eine finanzielle Unterstüzuungund Hilfe bei der der Verfolgung der Empörer.

Die Landschaft antwortet einen Tag später: Sie rechtfertigt ihren Standpunkt. Signalisiert Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung. Bedankt sich für die Abstellung einiger der Beschwerden, hakt dann aber in vier Fällen nach:

  1. Peinliche Strafen sollten erst nach einem ordentlichen Prozess erfolgen dürfen
  2. insistiert auf die Mitsprache in Kriegsdingen und territorialen Veräußerungen (und weist darauf hin, dass es mit ihrer Mitsprache erst gar nicht so weit gekommen wäre)
  3. erinnert an dei versprochene Straffreiheit für die Aufständischen
  4. und fordert, dass die Angelegenheiten des "armen mann" in der Kanzlei schneller bearbeitet werden solle.

Die weiteren Diskussionen konzentrierten sich jetzt auf die Punkte

  • Finanzhilfe
  • Umgang mit den Aufrührern
  • den Landschaden
  • die landständischen Mitspracherechte

Die weiteren Verhandlungen fanden jetzt mit Unterstützung der kaiserlichen und fürstlichen Vermittlern statt. (S. 348)

Nach einer Woche lag dann am 8. Juli 1514 der sogenannte "Tübinger Vertrag"[5] vor. Eigentlich ein kaiserlich-fürstlicher Schiedsspruch

Fünf Artikel

  1. Ein Finanzplan zur Tilgung der herzöglichen Schulden Die Landschaft zahlt jährlich für fünf Jahre 22.000 Gulden. Dies wird jährlich fortgesetzt, bis der Gesamtbetrag von 800.000 Gulden erreicht ist. Dabei sollen die Leistungen der Prälaten, Stifte und Klöster und der Ämter Mömpelgard, Blamont und Reichenweiher in Abzug gebracht werden. Die Rechnungsführung wird aus der Kanzlei ausgesondert und an ein von Herzog und Landschaft zu bestimmendes Gremium übertragen. ("sonder personen, so vormals mit ämpter Ynnemes ud usgebens nit beladen sind, von hertzog Ulrichen und der landschaft mit verpflichttung geordnet werden") Herzog Ulrich verzichtet auch auf den Landschaden
  2. Kriegszüge sollen nur noch mit "rat und wissen gemeiner landschaft" erfolgen
  3. Dem gemeinen Mann wird der freie Zug zugestanden mit Einschränkungen: nicht in den nächsten fünf Jahren. Ausnahme bei Heiraten außerhalb des Territoriums. Hier erfolgt eine Veranschlagung des zehnten Pfennings auf das mitgenommene Gut. Das Geld kommt dem Herzog zu Gute. Nach fünf Jahren ist die Verheiratung nicht mehr das alleinige Kriterium des freien Zuges. Es werden immer noch der zehnte Pfennig veranschlagt. Nach zehn Jahren wird nur noch der zwanzigste Pfennig veranschlagt. Nach zwanzig Jahren erfolgt der Freie Zug unbesteuert. Die Einnahmen des 6. - 20. Jahres werden in den im ersten Artikel festgelegten 800.000Gulden der Landschaft zugeschrieben.
  4. Land, Leute, Schlösser, Städte und Dörfer sollen ohne Wissen und Willen der Landschaft nicht mehr versetzt, oder veräußert werden. Wenn ja, soll aber die Landschaft nicht mehr als Mitschuldner und Mitsiegler herangezogen werden. Die Prälaten und die Landschaft werden nicht mehr durch sonstige Schatzungen belegt. Auch in Erbschaftsangelegenheiten des Hauses Württembergs soll die Landschaft herangezogen werden "Wie aber die töchtern von Wirtemberg usgestürt und was inen in erbfals wyse zusteen, soll sich hertzog Ulrich mit siner landschaft deshalb underreden und veraynigen"
  5. Peinlichen Strafen muss immer ein ordentlicher Prozeß vorangehen. Aber: zur Vermeidung künftiger Unruhen sollen Empörer gegen die fürstlichen, geistlichen, städtischen Obrigkeiten, sowie bei Kriegsleuten gegen ihre Hauptmänner und Friedensbrecher umgehend bestraft werden. Etwaige bereits getätigte Verschwörungseide wurden aufgehoben und verboten.

Der Spruch sollte von zukünftigen Herrschern beschworen werden und bot so eine zeitliche Verstetigung und ein temporäre Widerstandsrecht bei Herrschaftswechsel, bis zur Beschwörung


Neben dem "Tübinger Vertrag" gab es einen Nebenabschied in dem in weiteren 20 Punkten weitere Absprachen getroffen wurden. (WLA, Nr. 73, S. 234-240) (S. 351)

Hier alle die Artikel, denen der Herzog in seinem Antwortschreiben auf den Stuttgarter Städtetag bereits stattgegeben hatte.

Vorgänge in der Zentral- und Lokalverwaltung

Ausgaben des Hofes

die Forstleute betreffend

Frondienste

Aber nur wenige konkrete Maßnahmen

Marbacher Rennhaus war geschlossen worden und andere Maßnahmen bezüglich des dortigen Gestüts

Städtische Ämter sollten in Zukunft lokal besetzt werden

bezüglich der Wildvogelschäden in Weingärten wurde der Vogelfang im Herbst genehmigt (S. 351)

Verbot der Fuggereien (1513 hatte der Ulmer Bürgermeister Hans Besserer eine Niederlassung am Stuttgarter Marktplatz eröffnet - Handel mit Gewürzen, Seide, Pelzwaren, Leinwand, Wein und Früchten. Dessen Schließung konnte 1514 mit Bezug auf den Nebenabschied, geschlossen (S. 352)

Bei anderen Punkten, wie Dienstgeldern und Flurschäden, wurde Einsehen bekundet und weitere Erkundigungen angekündigt

Die Themen, die die Dorfgemeinden angingen wurden nicht behandelt, sollten sie doch auf dem separierten Landtag in Stuttgart besprochen werden.


Der Stuttgarter Landtag (S253)

Schon Anfang Juli versammelten sich Vertreter der Amtsdörfer.

Ulrich schickte zur Eröffnung einige Räte, mit einer Landtagsgesandtschaft von Prälaten und Städteabgeordneten.

Einige Vertreter wollten bereits den Heimweg antreten, andere sendeten eine Bittschrift mit der Bitte um Erscheinen an Ulrich.

Vom 3 auf den 4 Juli strömen etwa 1000 Bauern in die Stadt. Der Regimentsrat Sebastian Welling sorgt für Ruhe.

Nach Abschluss der Verhandlungen in Tübingen geht Ulrich nach Stuttgart

Mit dem Argument, langwierige schriftlichen Austausch über die Kanzlei zu vermeiden, entscheidet er, dass die Beschwerden durch herzögliche Räte und Mitglieder der Landschaft in den Ämter verhandelt werden sollen.

Er löst den Landtag auf.

Ulrich hatte seine Ziele in Tübingen erreicht

Im Anschluß an den Tübinger Landtag erfolgt die landesweite Huldigung auf den Schiedsspruch. (S.353)

Diese verlief aber nicht reibungslos (S. 354)

Am 14. Juli 1514 berichtet der Stuttgarter Magistrat, dass die Huldigung missglückt sei.

Leonberg: schon wärend des Tübinger Landtages hatten die Aufständischen die Torschlüssel an sich gebracht. Vogt und Forstmeister waren nach Stuttgart geflohen.

Huldigen wollten sie erst, wenn die lokalen Beschwerden beseitigt seien. 4000 Mann verschanzten sich auf dem Engelberg.

Die herzöglichen Gesandten Dieter und Lorenz von Westerstetten, zusammen mit Repräsentanten der Landschaft von Canstatt und und Stuttgart, sowie dem Leonberger Vogt und Forstmeister beginnen Verhandlungen. Herzog Ulrich erscheint persönlich auf dem Engelberg, kommt den Forderungen entgegen, gewährt Straffreiheit und erwirkt die Huldigung

In Vaihingen und Weinsberg gelingt sie zunächst auch nicht

Weinsberg beklagt, dass es alte Privilegien verlöre. Sie hätten beim Abzug nie den zehnten Pfennig zahlen müssen und steuerlich stelle man sich auch schlechter

Der herzögliche Gesandte Burkhard Fürderer versucht zusammen mit dem Weinsberger Vogt Sebastian Breuning zu vermitteln.

Nachdem ein Brief vom Engelberg bei Leonberg verlesen wurde, kommt das Gerücht eines militärischen Gegenschlages auf. Die Drohungen gegen Fürderer und Breuning werden handgreiflich. Breunings Frau ersucht in einem Brief an Konrad Thumb in Stuttgart um Hilfe.

In Tuttlingen verweigern 40 Bürger die Huldigung, 300 bewaffnete Bauern rücken zur Stadt vor. Die Gegner besetzen die Stadttore.

Der Obervogt Hans von Ow zu Hürlingen räumt 14 Tage Bedenkzeit ein.

Hans von Ow mit der Unterstütung des Tuttlinger Vogtes, des Uracher Kellers und dem Tübinger Stadtschreiber gelingt es, nach Zusicherung von Straffreiheit für die 40 Bürger zur Huldigung der Stadt. (s. 354)

In Münsingen gelingt es demherzoglichen Gesandten Schwicker von Gundelfingen mit Veweis auf die Leonberger Zugeständnisse und einem Einlenken in Bezug auf die Wildschäden die Situation zu entschärfen. (S. 355)

Anders in Schorndorf:

Der Landesherr wird nicht in die Stadt gelassen

Der Vogt Georg Gaisberg und das Gericht wird abgesetzt.

Eine Amtsversammlung, die über die Annahme des Tübiger Spruchs verhandeln soll wird eingesetzt.

Ein erneuter Verhandlungsversuch mit Georg Gaisberg schlägt fehl.

Es bildet sich ein 500-600 Mann starker Haufen, der sich mit den Leonbergern vereinigen will. Man weicht aber auf den Kappelberg bei Beutelsbach aus. (weil sich die Leonberger bereits verständigt haben?)

Mann verhandelt weiter mit Georg Gaisberg und Vertretern aus Stuttgart, Cannstatt, Göppingen und Kirchheim.

Herzog Ulrich gewährt einen Aufschub von 8 Tagen, worauf sich die Schorndorfer einem Landtagsurteil unterwerfen.

Am 30. Juli beruft Herzog Ulrich einen Teillandtag nach Stuttgart ein. Eingeladen sind nur die Städte, welche bereits gehuldigt haben.

Es sind: Tübingen, Hornberg, Calw, Sulz, Tuttlingen, Markgrönningen, Kirchheim, Mockmühl, Lauffen, Göppingen, Neuenstadt, Dornstetten, Böblingen, Sindelfingen, Besigheim, Bietigheim, Brackenheim, Güglingen, Cannstatt, Waiblingen, Leonberg, Großbottwar, Beilstein, Rosenfeld, Stuttgart und Vaihingen. Also nur 26 Städte, gerde einmal die Hälfte der auf dem Tübinger Landtag vertretenen. (S. 355)

Jede größere Stadt zwei erber (ehrbare) Vertreter (einen von der Gemaind, einen vom Gericht), jede kleinere Stadt einen, erbern, verstendigen Mann.

Waren die Vögte eingeladen? Konrad Breuning aus Tübingen war eingeladen, lehnt, aber mit Berufung auf die unsicheren Verhältnisse in Tübingen ab. (S. 356)

Ziel des Landtags war einzig der Umgang mit den Schorndorfer Aufständischen vom Kappelberg.

Diese hatten gebeten auf Grund ihrer Armut von den den finaziellen Hilfen und dem Eid des Tübinger Vertrags entbunden zu werden.

Ulrich bekundet zwar, dass niemand zur Annahme des Vetrags gezwungen werden solle, besteht aber auf Bestrafung der Aufständischen. "Die von Schorndorff und des ampts als die ongehorsamen aigens willens wider uns gehandelt, verschuldt haben und strafbar seien." In einem späteren Gutachten heißt es "mit werender hand gerust, gwaltiglich erhoben und wider uns nit allein sich selbs, sonder ander unser och geschworner unterton bewegt", so "das uns nit zu cleiner verachtung, abfall und nachteil [...] komen und raichen" ist.

Das endgültige Urteil überlässt der Herzog der zu Stuttgart versammelten Landschaft. Ganz gemäß dem Empörartikel des Tübinger Spruchs.

Der Landtag beschließt, dass die Schorndorfer zum Eid verpflichtet seien und die Aufständischen vor Gericht gestellt werden müssen. (S. 356)

Es rücken jetzt Landmilizen aus Stuttgart, Tübingen, Balingen (das wohl zwischenzeitlich gehuldigt hatte - hier hatte es Ressentiments wegen Hans Lienhart von Reischach gegeben), und Kirchheim, unterstützt von pfälzischen, badischen und würzburger Truppen gegen das Remstal vor.

Die Kappelberger Aufständischen kapitulieren und werden Anfang August entwaffnet und verhaftet.

Auch in den anderen Städten bricht der Widerstand.

In Weinsberg wird der Tübinger Spruch auf dem Rathaus beschworen.

In Winneneden, wo im Juli der Magistrat noch gezwungen worden war, Gesandte auf sen Kappelberg zu senden, wo der Bürgermeister und einige Richter fliehen mussten, wo Schwaikheimer die Stadt gestürmt hatten und Vogt, Gericht und Rat abgesetzt hatten, wurde letztendlich gehuldigt.

Bei den Prozessen zu Schorndorf fungietre der Tübinger Vogt Konrad Breuning als Ankläger, Der Stuttgarter Vogt Hans Gaisberg als Stabhalter und sein Vetter, der Schorndorfer Vogt Georg Gaisberg als Fürsprecher (S. 357)

Es kommt zu zahlreichen Begnadigungen, aber auch zu Leibstrafen und zur Enthauptung von acht Rädelsführern, deren Haupt an den Stadttürmen zur Schau gestellt werden.

Das Haus des Caspar Bregenzer, das als Kanzlei des "Armen Konrads" gegolten hatte, wurde niedergerissen.

In Stuttgart kam es zu weiteren Verurteilungen.

Manche blieben abe auch unbehelligt.

Durch Flucht in angrenzende Territorien, oder Reichsstädte. Z.B. die vier Leonberger Ratsmitglieder Peter Scheffer, Stephan Wortwin, Ludwig Dolmetsch und Michael Keßler.

Andere hatten eine herausgehobene Position, die sie offensichtlich schützte, so der Markgrönninger Pfarrer Dr. Reinhard Gaißlin. Ambrosius Volland, der über seinen Bruder Philipp, dem Markgröninger Vogt über Gaißlin informiert war, sandte ihm nur ein Exemplar der "Wahrhafftig Underrichtung"

Propagandistische Untermauerung

  • "Wahrhaftftig Underrichtung" 16. August 1514 Veröffentlicht gemeinsam vom Herzog und dem noch in Stuttgart tagenden Landtag Richtet sich an all württembergischen Städte und Ämter aber auch an die süddeutschen Reichsstände, zahlreiche Reichsstädte und weltliche und geistige Fürsten und auch an den Kaiser Ein Bericht der Aufstände aus der Sicht des Herzogs und der Landschaft in erster Linie propagandistisch und ein Mittel der Strafverfolgung der aus dem Land geflohenen Die Verbrauchsteuer wird als einziger Grund für die Empörung genannt Die Radikalisierung der Schorndorfer Empörer hervorgehoben, die auf Gewalt und Umsturz gerichtet gewesen sei. Die Verfolgung und Bestrafung wird ausführlich beschrieben. Die Verurteilten ausführlich genannt, sowie deren Bestrafung detailliert geschildert. Der Empörartikel des Tübinger Vetrags wird wortwörtlich zitiert und es wird zur Strafverfolgung der Geflohenen aufgerufen. (S. 358/359)
  • Tübinger Reimchronikmöglicherweise vom in Tübingen wirkenden humanistischen Dichter Heinrich Bebel, oder in seinem Umkreis verfasst wohl von der Tübinger Stadtelite in Auftrag gegeben Die Tübinger Loyalität wird herausgehoben Die Leonberger wollten die Schatzung nicht zahlen, hätten aber beim persöTnlichen Einsatz des Herzogs eingelenkt Die Remstaler werden aber als Aufständische dargestellt, die alle Herrschaft absetzen und töten wollten Deshalb harte Urteile gegen diese, die auch ausführlich, mit Nennung der Namen beschrieben werden.

Tübinger Landtag, "Tübinger Vertrag", Tübinger Aufgebot, Tübinger Reimchronik

Tübingen stellt seine herausragende Rolle bei der Lösung des Konflikts dar. (S. 359)

Am 18. August 1514 gewährt Herzog Ulrich mehrere Privilegien

  • Erhebung Tübingens zum dauerhaften Sitzes des württembergischen Hofgerichts
  • Mehrung des Stadtwappens um zwei Hirschstangen

Die Stadt bedankte sich bei Konrad Breuning durch

  • Stiftung eines jährlichen Gedächtnistages in der Stiftskirche
  • ein Familienmitglied sollte künftig freie Kost im Spital erhalten
  • ein Geistlicher der Familie sollte mit einer städtischen Pfründe begabt werden. (S. 360)

Zu beobachten eifersüchtige Reaktionen aus Stuttgart. Kein gemeinsamer Aufruf zum Landtag, Stuttgart prescht vor. Diskussionen beim Vorrang über Einzug und Abzug aus Schorndorf.

Fazit:

Der Aufstand dauerte nur drei Monate

Die städtischen Führungsgruppen sahen zunächst ihre Position bedroht, konnten dann aber die Situation für die eigenen Interessen nutzbar machen.

Obwohl die Aufrührer in den Städten Fuß fassen konnten, gelang es den städtischen Elten durch Kontaktaufnahme zum Landesherren und gezielter Kommunikationspolitik das weitere Geschehen zu beinflussen.

Aufruf an die Landbevölkerung ihre Beschwerden schriftlich einzureichen, was den direkten Austausch mit dem Herzog verhinderte

Separierung der Landtagsabgeordneten der Dörfer.

Vorbereitung auf die Landtage in eigenen Städtetagen.

Dadurch Verbesserung der Verhandlungsposition und alleinige Aufmerksamkeit des Herzogs (was ja dem Intersse des Herzogs entsprach. Dessen Ziel: fianzielle Unterstützung und schnelle Niederschlagung des Aufstands.) (S.361)

Der Tübinger Vertrag zementierte die Rolle der Landschaft, die ihrem Landesherrn jetzt selbstbewußt entgegen treten konnte. Im 15. Jahrhundert bedarf es dazu noch Konflikten innerhalb des Grafenhauses.

Eine entscheidende Wende stellte der "Empörartikel" dar, da er die Niederschlagung des Aufstands ermöglichte.

Die Landschaft, die zu Beginn der Unruhen noch als Vermittler auftrat, wurde zum Ende hin Partner des Herzogs.

Bedeutsam ist die Vormachtstellung Tübingens und Stuttgarts. (S. 362)


Die Ereignisse bis 1517
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nina Kühnles mehrfache Aufarbeitung der Ereignisse versuchen in ein konsistentes Bild zusammenzufassen. Insbesonders für die Vorgänge nach der Ermordung Huttens.

September 1514: in Absprache mit den noch in Stuttgart versammelten Vertretern der Landschaft wird eine Ausschreibung verabschiedet, wie zukünftig die Umlage der Hilfsgelder organisiert werden sollte.

Gemäß Tübinger Vertrag ein vierköpfiger Ausschuss

Die beiden Stuttgarter: Sebastian Welling und Burkhard Fürderer

Die beiden Tübinger: Konrad Breuning und Kilian Feßler

Die im letzten Jahr erstellten Vermögensverzeichnisse, die der Erhebung einer Vermögenssteuer dienen sollten, sollten vernichtet werden. (Die Vermögenssteuer war ja auf Intervention Stuttgarts und Tübingens abgewendet worden. Von einer aus Tübingern und Stuttgartern Vertretern zusammgesetzten Komission, dürften sich die reichen Bürger eien vorteilhaftere Einordnung erhoffen. (S. 362)

23. April 1515: Verordnung zur Abhaltung zukünftiger Landtage

Dem Landesherren wird das alleinige Einberufungsrecht zuerkannt. Stuttgart und Tübingen wird aber ein Antragsrecht eingeräumt

Schwerwiegender war der Befehl, dass zu zukünftigen Landtagen jede Stadt, ihren Amtmann, einen Richter und ein Ratsmitglied entsenden sollen. Beim Amtmann wird ausdrücklich darauf bestanden, dass er von der Landschaft sein soll.

Dadurch werden bei den nichtadeligen Amtmännern die städtischen Eliten bevorzugt, die Repräsentanten der Landgemeinden, aber ausgeschlossen. (Ganz anders noch beim Unterländer Städtetag)

Aber auch schon erste Konflikte

Beim Landtag im November 1514 musste die Landschaft bereits auf Einhaltung des Tübinger Vertrags mahnen

6. Januar 1515 Ratsversammlung in Urach: sieben adelige und drei bürgerliche Räte werfen Ulrich mangelnde Sparsammkeit vor und drohen vor einem neuen "Armen Konrad". Der Herzog müsse sich vorsehen, das er nicht abgesetz würde und die Regierung an seinen Bruder Georg, oder die Landschaft komme

7. Mai 1515:Ulrich tötet seinen Stallmeister Hans von Hutten (S. 363)

  • Ulrich_(Württemberg)#Konflikte_mit_dem_Reich,_dem_Schwäbischen_Bund_und_seiner_Gemahlin
  • zwei Wochenspäter Einberufung eines Teillandtages nach Stuttgart die nicht mehr bekannten Vertreter der Landschaft zeigten sich erschüttert. Fürchteten die Rache der Familie von Hutten. Fürchteten auch weitere inner-württembergische Aufstände. Dem Herzog wird zwar Unterstützung zugesagt, aber auch
  • die Einberufung eines neuen Volllandtags. (von Stuttgart und Tübingen beantragt) denn der Herzog verstieß weiter gegen den Tübinger Vertrag # er machte weiter Schulden # er bezahlte bestehende Schuldzinsen zu spät, oder gar nicht # er unternahm nichts gegen die Wildschäden Der Landtag wurde auf den Juli ausgeschreiben
  • Kaiser Maximillian läd Ulrich (bewußt?, in Anlehnung an die Vorgänge von 1498 und der Möglichkeit eines Regierungswechsels) zum Doppelverlöbnis seiner Enkel Ferdinand und Maria ein. (Wiener Fürstentag).
  • Leitung des Landtages: Pfalzgraf Ludwig V. bei Rhein und der Würzburger Bischof Lorenz als kaiserliche Kommisare. Der Erbmarschall Konrad Thumb von Neuburg und der württembergische Kanzler Gregor Lamparter standen ebenfalls im Dienst von Maximillian Das vollbesetzte Landtagsplenum wollte aber ohne den Herzog nicht weiterverhandeln. Nach sechs Tagen wurde eine Gesandschaft an Maximillian und den Herzog gerichtet einen neuen Landtag unter beider Teilnahme einzuberufen Thematisch war über die Ermodung Huttens und die finazielle Situation in Württemberg geredet worden. Ob über einen Regimentsrat zur Absetzung Ulrichs geredet wurde, ist unsicher. Als Beleg gelten auch die späteren Aussagen in den Prozessen, die Herzog Ulrich gegen Vertreter der Landschaft anstrengte. Wer hat also was, wann und unter welchen Umständen ausgesagt? (wird bei N.K. später angesprochen (also nachher nachtragen)
  • Ulrich kehrt im Herbst 1515 zurück und beruft nur einen Teillandtag ein Vetreten die Ritterschaft und 21 Städte (S. 364). Die Ritterschaft bereits stark dezimiert, da nach der Ermordung Huttens bereits 18 Grafen und Ritter ihren Dienst quittiert hatten (eigene Anmerkung: ist auch hier ein Grund für das Ausscheiden der Ritterschaft aus der württembergischen Politik zu finden)
  • ein neuer Landtag wird auf den 11. November einberufen, aber schon bald wieder auf Dezember verschoben.
  • 25.11.1515: Sabina flieht mit Hilfe von Dietrich Spät aus Württemberg zu ihren Brüdern Wilhelm und Ludwig von Bayern. Dietrich Spät und seine Familie, obwohl seit Jahren in württembergischen Diensten, hatte sich nach der Ermordung von Hans von Hutten von Ulrich abgewandt. Ulrich schickt Ambrosius Volland an den kaiserlichen Hof Bei Ulrich zeigt sich großes Misstrauen gegenüber seiner Umgebung und Angst vor einer Verschwörung gegen ihn. Dem Tübinger Vogt Konrad Breuning wird die Abdankung nahegelegt. Eine formelle Anklage bleibt aber noch aus.
  • 14. Dezember 1515: Stuttgarter Gesamtlandtag (ohne Kaiser, oder kaiserliche Räte) Ulrich tritt selbstbewußt auf er informiert über die Abwesengheit Sabinas und fordert Unterstützung gegen die Fluchthelfer (S.365) er fordert auch weitere Geldbewilligungen Die Landschaft sagt ihm Unterstützung zu, macht aber deutlich, dass ein Krieg zu vermeiden sei. Dass im Juli über seine Absetzung debatiert worden sei, dementiert sie. Bezüglich Konrad Breuning äußert man sich, dass man ihn als treuen Diener kenne und, wenn Verdacht gegen ihn bestünde, dass man ihn formell anklagen solle. Peinliche Befragungen sollen nur nach einer solchen formellen Anklage erfolgen dürfen. Weitere Hilfsgelder werden abgelehnt, man pocht auf die Umsetzung von Sparmaßnahmen. Mit der Familie von Hutten solle man sich auf deren Vergleichsvorschläge einigen. Ulrich entgegnet, dass sich sein Verdacht nur gegen einige richte. Ulrich verlangt eine Verschreibung von 30.000 Gulden für Zinszahlungen und 100.00 Gulden zur Tilgung von Schulden Der Landtag geht noch vor Weihnachten auseinander. Der Herzog erhält 130.000 Gulden. Es ist anzunehmen, dass man sich in seinem Sinne geeinigt hat. (S. 366)
  • Es wurden drei Landschaftsausschüsse geschaffen 1. ein Ausschuss zur Überwachung des Einzugs der 130.000 Gulden (bestehend aus Vertetern von Stuttgart, Tübingen, Urach und Schorndorf) 2. ein Rechnungsprüfungsausschuss für die 130.000 Gulden, als auch für die Landsteuer (bestehend aus Stuttgart, Tübingen, Urach, Schorndorf und zusätzlich Kirchheim, Markgröningen, Waiblingen, Vaihingen, Cannstatt, Herrenberg) 3. Ein Ausschuss, der mit den herzöglichen Räten über die Frondienste verhandelt (Stuttgart, Tübingen, Marbach, Herrenberg, Besigheim, Weinsberg, Urach, Dornstetten) (S. 367)
  • Sowohl Sabina, als auch die bayrischen Herzöge wenden sich an die württembergischen Städte, die sich darauf aber nicht einlassen
  • Vermittlungversuche mit der Familie Hutten scheitern. Die von Ulrich von Hutten befeuerte mediale Kampagne heizt das Klima weiter auf.
  • Kaiser Maximillian strebt jetzt einen auf sechs Jahren befristeten Regierungsverzicht an und befiehlt den Landständen sich zum 18 September in Stuttgart zu versammeln um einen Ausschuss zu wählen, der zusammen mit den kaiserlichen Räten die Details hierzu festlegen soll. Auf Bitten der Landschaft wird Herzog Ulrich in die Beratung einbezogen.
  • Es wird ein Gegenvorschläge ausgearbeitet und eine Gesandschaft reist am nächsten Tag nach Augsburg. Die Gesandschaft besteht aus dem württembergischen Kanzler Gregor Lamparter, einigen herrschaftlichen Räten und von acht Vertreter der Landschaft: 1. Sebastian Breuning (Vogt von Weinsberg), 2. Georg Gaisberg (Vogt von Schorndorf), 3. Ulrich Winzelhäuser (Stuttgart), 4. Heinrich Winkelhofer (Stuttgart), 5. Bechthold Haug (Marbach), 6. ?, 7. ?, 8. ? Der Gegenvorschlag: Ein vom Herzog eingesetzter Regierungsrat für die laufenden Geschäfte. Bestehend aus: dem Hofmeister, dem Kanzler, einem Prälaten, zwei Adeligen, zwei Städtevertretern In wichtigen Angelegen soll der Rat erweitert werden um zwei Prälaten, ein Adeliger, ein Vertreter der Städte und der Herzog selbst.
  • Maximillian lehnt ab. Besteht auf sechsjährigem Regierungsverzicht, in Verbindung mit Exilierung Ulrichs. Ein Regierungsrat bestehend aus Hofmeister, Kanzler, einem kaiserlichen Kommisar, einem Prälaten, zwei Adeligen und vier Städtevertreter seien vom Kaiser und der Landschaft zu ernennen. Ulrich soll eine Entschädigung von 10.000 Gulden an Ludwig von Hutten bezahlen. Seelenmessen für den Ermordeten im Wert von 2.000 Gulden. Ein Pfand an den Kaiser von 10.000 Gulden. Bei Absage drohe die Reichsacht. (S. 368)
  • Die Gesandtschaft empfiehlt Ulrich sich dem Kaiser zu unterwerfen.
  • Für Ulrich ein Affront und das Vertrauen in die Mittelsmänner ist erschüttert.
  • Ulrich ruft die Landstände nicht mehr zusammen, sonder initiert eine Volksbefragung. Am 5. Oktober lässt Ulrich in allen Ämtern die Gemeinden zwischen den beiden Vorschlägen abstimmen. Warum ist Ulrich damit erfolgreich? (S. 369) Die Bevölkerung war, sowohl in den Jahren der Regentschaft von 1498-1503, als auch in der Auseinandersetzung des Armen Konrad mehr mit den Vertretern der Landschaft, als mit dem Herzog selbst konfrontiert. Es ist aber auch nicht eindeutig klar, wer denn konkret befragt wurde. Mitglieder der urbanen Elite müssen ja an der Abstimmung teilgenommen haben. "Möglicherweise deutet sich hier also die Tendenz an, dass weder die städtischen Führungsgruppen noch die aus ihr hervorgehenden Landschaftsvertreter geschlossen handelten, sondern in geringen Teilen auf Seiten des Herzogs standen." (S. 370)
  • Zeitgleich (also nicht als Reaktion auf die Befragung) trifft ein leicht veränderter Vorschlag Maximilians in Stuttgart ein. Die Zusammensetzung des Regimentsrats sollte unverändert bleiben, statt eines Exils sollte Ulrich aber in kaiserliche Dienste treten. Ulrich reagiert darauf nicht, worauf Maximilianam 11. Oktober 1516 die Reichsacht gegen ihn verhängt. In einem seperaten Schreiben an die Landstände versichert ihnen der Kaiser, dass sie nicht betroffen sind und dass sie ihren Pflichten gegenüber dem Herzog enthoben sind. jetzt unterbreitet Ulrich ein Gegenangebot. Wie im Esslinger Vertrag will er im Amt bleiben. Die Zahlungen an die Familie von Hutten solle die Landschaft tragen. Gleichzeitig Verhandlungen in Blaubeuren mit dem kaiserlichen Vertreter und späterem Kardinal Matthäus Lang.
  • Blaubeurer Vertrag 20. Oktober 1516 Schiedspruch zwischen Ulrich, Kaiser Maximilian, der Familie von Hutten und Herzogin Sabina.(S.370) An einem Regimentsrat wird festgehalten, der aber jetzt von Herzog und Kaiser gemeinsam ernannt wird: Landhofmeister, Kanzler, ein Prälat, zwei Adelige, zwei Städtevertreter und ein kaiserlicher Kommissar. In wichtigen Angelegenheiten Einberufung eines erweiterten Rates durch Ulrich: zwei weitere Prälaten, Ritter und Städtevertreter unter Teilnahme Ulrichs. Die herzöglichen Einkünfte sollen durch den Regierungsrat (Nina, was meinst Du jetzt? Regimentsrat, oder Regierungsrat, oder ist das das selbe?) verwaltet werden, Ulrich lediglich eine jährliche Apanage erhalten. Mit einer von der Landschaft in drei Raten zu zahlenden Summe von 27.000 Gulden, werden die Ansprüche Sabinas, des Kaisers und der Familie von Hutten gedeckt. Blaubeurer Vetrrag ist ein Kompromiss, der aber eher Ulrich zu Pass kommt. Zwar Anwesenheit eines kaiserlichen Kommissars, aber Ulrich bleibt im Amt und behält bei der Einberufung der engeren und weiteren Räte weitgehende Kompetenzen. Die Landschaft, die nach Maximilians ursprünglichen Plänen vier Vertreter hätte haben sollen, ist eindeutiger Verlierer. In der Schuldverschreibung sind die Vetreter der Städte aufgeführt. 19 Städte mit insgesamt 48 Vertretern. Konzentration auf Süden und Schwarzwald. Aus dem Norden nur Stuttgart, Schorndorf, Marbach und Weinsberg. Sonst: Ebingen, Hornberg, Rosenfeld, Dornhan, Sulz, Dornstetten, Tübingen, Urach, Herrenberg, Böblingen, Kirchheim, Göppingen, Zavelstein, Calw. (S. 372, Karte) Einige der Städtevertreter steigen später ins Vogtamt auf. Also ehr dem Herzog loyale Vertreter. (S. 373)
  • Schlag gegen die Landschaftsvertreter Noch auf der Rückkehr von Blaubeuren überfällt und zerstört er die helfensteinische Hiltenburg. Aber am 19. und 20. November 1516 beginnt sein eigentlicher Schlag gegen die aus seiner Sicht untreuen Landschaftsvertreter. Verhaftet werden: Konrad Breuning, sein Bruder Sebastian Breuning, (S. 374), Konrad Vaut, Hans Stickel (Stuttgarter Ratsherr, Richter und Bürgermeister). Desweiteren: Wilhelm Bälz (Vogt von Großbottwar) und Sebastian Emhart (Knzleischreiber, oder Rentkammerskribent Weitere Festnahmen und Anklagen. Was den Angeklagten vorgeworfen wurde, wie ihre Reaktionen ausfielen und wie das Verhalten des Herzogs zu bewerten sei, basiert auf einer Vielzahl von Quellen, die aber auf Grund ihrer Entstehungsweise und den politischen Gegebenheiten in ihrer Interpretation problematisch sind. Die Geständnisse Sebastian Breunings, Konrad Vauts, Konrad Breunings und Wilhelm Bälz. (HStA Stuttgart A 84 Bü 25, Nr. 1 (Sebastian Breuning), Nr. 3 Konrad Vaut, Nr. 4 (Konrad Breuning, nur in Auszügen), A 43 Bü 1, Nr. 1 (Wilhelm Bälz) Wurden in der älteren Literatur als wahrheitsmäßig aufgefasst (z.B. Josef Forder: Konrad Breuning. Ein Beitrag zur württembergischen Geschichte unter Herzog Ulrich, in: Tübinger Blätter 22 (1931), S. 1-9) Entstanden aber unter Folter. Bericht des Hans Breuning (Sohn von Konrad, Neffe von Sebastian) (HStA Stuttgart J 1, Nr. 36, fol. 175r-186v) Dezember 1519. (Stuttgarter Landtag Anfang November 1519 mündliche Darlegung. 11. November 1519 Aufforderung von Kaiser Maximilian das schriftlich darzulegen). War gerade zum neuen Tübinger Untervogt ernannt worden. Stuttgarter Landtag im Zusammenhang mit der Anschreibung an die Eidgenossen, wegen Ulrichs Truppenwerbungen in der Eidgenossenschaft) Supplikationen in denen Verdächtigte, oder ihre Verwandten Stellung nehmen: *Konrad Breuning im Dezember 1515 nach seiner Abdankung, an den Würzburger Domherren Peter von Aufseß, den Kanzler Dr. Gregor Lamparter, den Erbmarschall Konrad Thumb von Neuburg *Gregor Lamparter (war im Zuge der Verhaftungen geflohen). Brief von 1516 an den herrschaftlichen Rat *Gregor Lamparter (zwei Jahre später, als Erwiederung gegen die Anschuldigungen von Wilhelm Bälz) *Brief des Beatus Widmann vom September 1518 zur posthumen Rehabilitation des bereits verstorbenen Wilhelm Bältz
  • Rekonstruktion der Ereignisse von 1515/16 Vier Hauptereignisse (ab S. 378)
    • Juli Landtag 1515, in Abwesenheit von Herzog Ulrich unter Leitung der kaiserlichen Kommisare unter der Leitung von Konrad Vaut sei bereits auf einen Regierungswechsel hingearbeitet worden. Dies sei in Einzelgesprächen mit Sebastian Welling und Hans Stickel (beide Stuttgart), Caspar Kessler (Göppingen), Becht (Herrenberg), Breitenstein (Tübingen) und dem Uracher Bürgermeister geschehen. Sebastian Breuning "gesteht" dass er auf dem Landtag einen Regierungswechsel herbei bringen wollte. Ebenso Konrad Breuning, der "gesteht" es habe wegen der Ermordung Huttens soviel Unwillen in der Landschaft gegeben, dass es leicht gewesen sei, diese gegen den Hezog aufzuwiegeln. (S. 378) Aber gestrichene Absätze in den GeständnissenVauts stehen dem entgegen. Auf das Gerücht, der Herzog hätte sein Silbergeschirr aus Tübingen wegbringen lassen, wurden von Konrad Breuning dementiert. In seinem Widerruf erklärt Konrad Breuning, er habe die Landschaft gemahnt die Abwesenheit des Herzogs nicht auszunutzen und mit weiteren Schritten bis zu seiner Rückkehr zu warten. Fakt scheint zu sein, dass eine Absetzung Ulrichs Thema auf dem Landtag war, dass man aber auf den nächsten Landtag hoffte. Mit den Erignissen von 1498 im Hinterkopf herrschte aber nach dem Lantag eine Atmosphäre des Misstrauens. (S. 379)
    • Die Flucht Sabinas Konrad Breuning war die Abdankung nahegelegt worden, ohne dass er bereits angeklagt worden war. Ein Franz Wolfangel, genannt Scherer hatte ausgesagt, dass sich Dietrich Spät viele Male in Konrad Breunings Haus aufgehalten habe und es deshalb naheliegend sei, das er in die Fluchtpläne eingweiht gewesen sei. Daraufhin schreibt Breuning seinen oben genannten Bittbrief vom Dezember 1515. Da Späts Sohn während seines Studiums in seinem Haus gewohnt hätte, wären die Besuche des Vaters erklärbar. Über die Fluchtpläne sei aber nie gesprochen worden. Der Kontakt sei jetzt abgebrochen. Dietrich Spät wird als Feindbild im Herzogtum etabliert. Ein Kontakt zu ihm ist mit fatalen Konsequenzen verbunden. Breunings Netzwerkpolitik schlägt auf ihn zurück. (S. 380)
    • Dezember Landtag in Stuttgart Konrad Breuning schon nicht mehr zugelassen Sebastian Breuning und Konrad Vaut, so die späteren Vorwürfe sollen sich gegen Herzog Ulrich verschworen haben. Konrad Vaut soll Kontakte zu Sebastian Welling, Hans Stickel und Friedrich Jäger (Mitglieder des Stuttgarter Magistrats) aufgenommen haben. Ziel sei es gewesen einen Sitz im zu schaffenden Regimentsrat zu erlangen. (S. 382) Was Sebastian Breuning in der Tat durchgesetzt hatte, war, dass die Landschaft dem Herzog nur finanzielle Hilfe für den Verteidigungsfall, nicht aber für einen Angriffskrieg gegen die bayrischen Herzöge zugesagt hatte.
    • Das Handeln der Augsburger Gesandtschaft Konrad Breuning war seit dem Reichstag von Worms 1495, als er von Maximillian in den Adelsstand erhoben wurde, eng mit dem Kaiser und Habsburg verbunden. Er verfügte auch Besitz im vorderösterreicherischen Wensdelsheim. (N.K. sieht darin den Grund für das frühe Ausschalten Breunings durch Ulrich). (S. 382) Aber Maximillian hielt engen Kontakt zur Landschaft Im Mai 1516 fordert er die Landschaft auf die Werbung Ulrichs von schweizerischen Söldnern zu unterbinden. Im September befiehlt er der Landschaft eine Gesandschaft zu wählen, die in Augsburg mit den kaiserlichen Räten verhandeln soll. Im Oktober informiert er die Landschaft, dass sich die Ächtung Ulrichs nicht auf sie bezieht.Die Gesandtschaft erfolgte in herzoglichem Auftrag unter Aufsicht des Kanzlers Lamparter. Im Verhör hatte Konrad Vaut angegeben, dass er die Teilnahme Sebastian Breunings forciert habe, weil er glaubte dieser wäre wegen der Behandlung seines Bruders gegen Ulrich gesinnt. S. Breuning gestand, dass er in Augsburg Gespräche mit Dietrich Spät und mit dem kaiserlichen Rat Johannes Renner geführt habe. Die Realität der Vorbereitung der Gesandschaft spricht aber dagegen: schon bei Stuttgarter Landtag hatten sich Landschaft und Herzog auf einen Gegenvorschlag verständigt, der auch schon die Einsetzung eines Regimentsrats vorsah. Einzelgespräche waren normales Verhandlungsgeschäft. (S. 383) In seinem Rechtfertigungschreiben bestreitet Gregor Lamparter von der Teilnahme S. Breunings gewusst zu haben. Er habe erst in Geislingen auf der Fahrt nach Augsburg davon erfahren. Einzelgespräche in Augsburg seien ohne seine Duldung erfolgt. Das Ergebnis der Verhandlungen war nicht im Sinne Ulrichs. Die Deligierten waren sich desen bewusst und dies wird klar aus zwei Schreiben an Landschaftsvertreter in Württemberg in denen sie zur Annahme der kaiserlichen Vorschläge rieten, um Krig vom Lande fernzuhakten. Sie waren aber nicht über Ulrichs "Volksbefragungen informiert.
  • Die Aburteilung Gregor Lamparter flieht noch rechtzeitig Als sein Nachfolger wird Ambrosius Volland bestellt Er ernnent die Richter aus den Reihen der Landschaft: Den Stuttgarter Vogt (Hans Lemblein?), und zwei seiner Brüder Philipp und Klaus Volland (S.384) 4. Dezember Apell Maximillians für die Freilassung der Gefangenen 10 Tage später Verhandlung Anklageverlesung Keine Zeugen Letzte Worte der Angeklagten Urteil Begnadigungsgesuche, zum des Heilbronner Rates und des dortigen Barfüßerklosters, wurden nicht gehört. 11. Dezember 1516 Hinrichtung Sebastian Breuning geköpft Konrad Vaut gevierteilt Hans Stickel überlebte, da schon 1518 wieder als Stuttgarter Bürgermeister belegt ebenso Sebastian Emhart, der unter der österreichischen Regierung Burghauptmann und Keller auf Hohenasperg war Utz Entenmaier hatte in der Haft Selbstmord begangen. (S. 385)
  • Die Reaktion der Bevölkerung Bei der Hinrichtung sei die Bevölkerung durch Landsknechte in Schacjh gehalten worden und unzufriedene Stimmen durch Pfeifen und Trommeln übertönt worden. (Decker-Hauff, Geschichte der Stadt Stuttgart, S. 325) (S. 388) Dies ist wohl rückblickende Verklärung Laut N-K hätte stattdessen die gezielte, gegen die Delinquenten gerichtete Propaganda gewirkt. Die Delinquenten hätten einen Sitz im Regimentsrat angestrebt Sie hätten gegen das Einvernehmen des Herzogs mit dem Gemeinen Mann einen Keil treiben wollen Hier wurde der Groll gegen den vorherigen Vormundschaftsrat instrumentalisiert, sowie die Vorfälle des Jahres 1514 und die ungeliebte Dominanz der städtischen Führungsgruppen. Zwei zeitgenössische proherzögliche Lieder (Steiff/Mehring: Feschichtliche Lieder, Nr. 30, S. 116-118 und Nr. 32, S. 123-125 (S. 389)
  • Die Reaktion der Landschaft Spätere Geschichtsschreiber, wie zum Beispiel B. Grube schreiben von einer "Gleichschaltung" der Landschaft Laut N-K war der Herzog aber nicht gegen die Landschaft vorgeganngen, die ja gar keine fest umrissene Institution darstellte, sondern gegen einzelne prominente Mitglieder und Netzwerke. Die beiden Breuning Brüder, pro-kaiserlich und in Tübingen gut vernetzt. Konrad Vaut und Hans Stickel Teil eines über Stuttgart hinausreichenden Verwandschaftsverband, zu dem auch die Gaisberg (der Stuttgarter Vogt Hans Gaisberg, verstarb im August 1516 und konnte so nicht mehr belangt werden), Kühorn und Fürderer (aus den Geständnissen Vauts geht hervor, dass auch gezielt nach Burkhart Fürderer gefragt wurde). Auch Sebastian Welling war im Visier. (S. 390) Andererseits rückt jetzt eine neue Familie in den Vordergrund. Die Volland. (Philip und Klaus Volland folgen später Ulrich ins Exil) "Dass sich die Landschaft auch nach den Hinrichtungen still verhielt, muss folglich nicht zwingend auf eine Entmündigung zurückzuführen sein, sondern darauf, dass der Herzog ausreichend Anhänger hatte, die nun in die freigewordenen Einflusszonen vorrücken konnten" (S. 391)Neue Namen in einer Delegation im Juli 1517 nach Augsburg: der Waiblinger Vogt Hans Krauß und der Tübinger Alberlin Rottenburger.
Württemberg unter dem Schwäbischen Bund und den Habsburgern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Eroberung durch den Schwäbischen Bund
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Der Bruch des "Blaubeurer Vertrags", die Hinrichtungen der Jahre 1516 und 1517 und Ulrichs Missachtung der kaiserlichen Gerichtsbarkeit zerrütteten das Verhältnis zwischen Ulrich und Maximillian endgültig. Im Sommer 1518 verhängte Maximillian erneut die Reichsacht über Ulrich und erwägte gar einen Kriegszug gegen Ulrich. Maximillian fordert die Landstände auf für die Freilassung der Inhaftierten einzutreten, einen Landtag einzuberufen und über die Einsetzung Christophs (zu diesem Zeitpunkt gerade 3 Jahre alt) nachzudenken. Die Landstände halten aber zu Ulrich und gewähren ihm sogar Kriegsbeihilfen. Am 12. Januar 1519 stirbt Maximillian Er nimmt die Ermordung des Burgvogts von Achalm (einem württembergischen Diener) in einem reutlinger Wirtshaus zum Anlass, ohne Rücksprache mit der Landschaft das Landesaufgebot aufzustellen und Reutlingen zu überfallen. Am 28. Januar 1519 kapituliert Reutlingen. (S. 392) Tollkühn? "Bodenlose politische Torheit" (Horst Carl: Der Schwäbische Bund, S. 446) Oder doch politisches Kalkühl? Weiterer Angriff auf Esslingen geplant. Auf einen Wahl Franz I. zum Kaiser spekulierend. (Kittelberger: Herzog Ulrichs Angriffspläne, S. 119) Aber Reutlingen war Mitglied des Schwäbischen Bundes. Bereits im Februar war der Feldzug gegen Württemberg beschlossen. Als Feldherr Herzog Wilhelm von Bayern, der Bruder Sabinas. Unterstützt von der Familie von Hutten, Dietrich Spät und Franz von Sickingen. Ulrich bittet den Landtag um eine finanzielle Hilfe von 80.000 Gulden mit denen er ca. 6.000 schweizer Landsknechte werben will. Verhandlungen des kaiserlichen Rates mit der Schweizer Tagsatzung führten aber dazu, dass die Söldner zurückgerufen wurden. Das Bundesheer zog mit 20.000 Mann von Ulm her ins Herzogtum und hatte Ende März Heidenheim und Göppingen erobert. Am 9. April war Stuttgart eingenommen (S. 393) Innerhalb von acht Tagen: Cannstatt, Winneneden, Kirchheim, Backnang, Markgrönningen, Ebingen, Münsingen, Dornhan, Dornstetten, Sulz, Herrenberg und Reutlingen.
    Sogenannte Schandtafel im Tübinger Schloss
    Am 28. April huldigte Tübingen, wo vor allem die Schlossbesatzung, die für die beiden Kinder Ulrichs Sorge tragen sollten, Widerstand geleistet hatten. Anfang Mai: Lauffen, Mockmühl, Weinsberg, Bietigheim, Besigheim. 25./26. Mai Kapitulation von Hohenasperg Ulrich war nach Mömpelgard geflohen.

Christoph von Schwarzenberg wird als Statthalter installiert Rafan von Talheim (als Hausvogt), Heinrich Lorcher (Landschreiber), Simon Keller (Kanzleimitarbeiter) als dreiköpfiger Rat Diverse Strafmaßnahmen, z.B. gegen Schorndorf, das sich besonders stark gewehrt hatte (4.000 Gulden) Diverse Amtsenthebungen Laut Bundesordnung durfte der Bund nicht als Landesher auftreten. Vorgesehen war die Aufteilung der Eroberung unter den Bundesgenossen. Dem stand aber die 1495 beschlossene Unteilbarkeit des Herzogtums entgegen. Aber zum Beispiel Bestrebungen Gangolf von Geroldseck, die von Eberhard V. seiner Familie entrissene Stadt Sulz zurückzuerlangen. Vorschlag Sabinas: Übertragung des Herzogtums an ihren Sohn Christoph, der dann die Kriegskosten übernimmt (S. 394) Nördlinger Bundestag vom Juli 1519 sollte dies beschließen.

Aber! Bevor die Landschaft im August, nach Rücksprache mit ihren jeweiligen Magistraten wieder zum Landtag dazustieß, stand Ulrich wieder vor den Toren.

Ulrich hatte sich die Unterstützung von Pfalzgraf Ludwig gesichert.

Mitte August zog Ulrich in einem raschen Vorstoß über Heimsheim und Leonberg nach Stuttgart. Die Bundesräte und Stuttgarter Amtsträger, wie der Vogt Burkhard Fürderer, der Landschreiber Heinrich Lorcher und der Kanzleisekretär Andreas Karther d. J. waren nach Esslingen geflohen. Ebenso Sebastian Welling und sein Sohn Hans, Heinrich Kühorn, Ulrich und Paul Winzelhäuser.

Der Bund hatte bereits einen Teil seiner Truppen entlassen uns seine Geschütze nach Ulm überführt.

Ulrich vermochte innerhalb weniger Tage die Huldigung zahlreicher Städte erlangen.

Aber weder Tübingen und Urach, noch Besigheim konnten eingenommen werden. Ebensowenig Owen.

Ulrich reagierte mit Landesverweisen für Bundesanhänger und ihren Familien.

Er konnte hingegen auf starken Zuspruch durch den Gemeinen Mann zählen.

Der Bund setzte hingegen die Bedrohung mit dem Brand ein. (S. 395)

Ulrich setzte am 7. September die Klauseln des Tübinger Vertrages außer Kraft, die sich auf den Freien Zug und die Beratungsrechte der Landschaft im Kriegs- und Veräußerungsfalles bezogen. Auch bezüglich der ordentlichen Gerichtsbarkeit behielt er sich das letzte Wort vor. Die finanziellen Verpflichtungen der Landstände hielt er hingegen auffrecht.

Er war nicht in der Lage seine Truppen zu bezahlen und er erhob deshalb Zwangsgelder bei den Städten und bei einzelnen Bürgern. Was aber wiederum Fluchtbewegungen bei diesen auslöste.

Am 22. September 1519 traf das Bundesheer mit 10.000 Fußssoldaten und 1.700 Reitern in Esslingen ein.

Ulrich floh erneut und bis Mitte Oktober hatte der Bund wieder die volle Kontrolle errreicht. (S. 396)

Für die Zeit der zweiten Rückeroberung liegt reiches Quellenmaterial vor.

Nach der Eroberung Stuttgarts sandte Ulrich unverzüglich Schreiben an die Städte mit der Aufforderung zur erneuten Huldigung. Oft wurden auch Gesandtschaften ausgesandt.

Die Reaktion war unterschiedlich.

Canstatt und Waiblingen unterwarfen sich ihm sofort.

Ebenso Kirchheim und Weilheim und auch das ferne Tuttlingen.

Ablehnung kam hingegen von Nagold, Marbach, Sindelfingen und Hornberg. Letzteres bestand darauf, dass es zunächst von seinem Eid gegen den Schwäbischen Bund entbunden werden müsse.

Dornhan argumentierte ähnlich.

Tübingen und Balingen verwiesen auf die Größe ihrer Ämter, weshalb sie nicht so schnell antworten könnten. (S. 397)

Weinsberg bat um Bedenkzeit. Man hätte sich im Frühjahr nur schweren Herzens von Ulrich abgewandt, aber könne jetzt nicht so schnell reagieren.

Großbottwar warf dem Herzog vor, sie im Frühjahr trotz ihres Hilfsgesuchs so schnell verlassen zu haben, so dass sie sich jetzt nicht so schnell aus ihren Verpflichtungen gegenüber dem Schwäbischen Bund entbinden könnten.

Das kaum befestigte Beilstein gab zu Bedenken bei einer Huldigung ein schnelles Opfer des Schwäbischen Bundes zu werden.

Andere Städte ließen das Schreiben Ulrichs unbeantwortet und setzten sich gleich mit dem Schwäbischen Bund in Verbindung: Vaihingen, Mockmühl. Calw und Zavelstein wandten sich mit Bitte um Schutz an die Reichstadt Weil.

Da der Bund nicht so schnell reagieren konnte, kamen einige Städte in eine prekäre Lage.

17. August: Der Besigheimer Vogt sieht die notwendig Kreigsvolk anzuwerben. 20. August Ulrich fordert die Stadt nachdrücklich auf endlich zu huldigen. 23. August Ulrich beginnt mit schwerem Beschuss die Belagerung. Besigheim wendet sich wieder an den Bund, erhält aber nur Durchhalteparolen. Die Stadt ist stark genug befestigt um in der Tat durchzuhalten.

Nicht so Herrenberg, Wildberg und Nagold und auch Dornstetten, die sich letztendlich Ulrich beugen müssen. Oft war dies mit wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden, wenn bündische Nachbarn, wie z.B. die Herren von Geroldseck, die Zollern, oder Städte wie Rottweil, Villingen, Freiburg und Enisheim aus den zugehörigen Dörfern Vieh und bewegliche Habe entwendeten. (S. 399)

Tuttlingen erging es mit den Rottweilern ähnlich.

Neuenbürg und Sulz, waren als Kriegsentschädigung an Franz von Sickingen gelangt. Sie verwiesen Ulrich direkt an ihn.

Teilweise war die Stimmung innerhalb der Städte nicht einheitlich. Es wurden Befragungen innerhalb der Gemeinde durchgeführt

In Markgröningen hatte die städtische Leitung zunächst eine Stimmenmehrheit für Herzog Ulrich erwartet. Nach Befragung durch den Bürgermeister ergab sich aber eine Mehrheit zum Verbleib beim Bund.

Man habe dann so lange neu abgestimmt und immer intransparentere Verfahren angewandt, bis am Ende nur noch ein kleiner Ausschuss die Kapitulation der Stadt beschloss.SS. 400)

Ähnlich in Stuttgart. Nachdem der Wirt Ramey Panzermacher und der Bürgermeister Hans Binder einen Brief Herzog Ulrichs verlesen hatte, ergab die folgende Abstimmung ein Verbleib beim Bund. Erst als Ulrich bewaffnet vor den Toren stand führten Verhandlungen mit Hans Stickel (der zuvor noch zu den Verhafteten gehört hatte) zur Aufgabe der Stadt. (S. 401)

Es ist in der Tat nicht klar auszumachen, wo die Loyalitäten der Bürgerschaft eigentlich lagen.

Die Tatsache, dass der Gemeine Mann eher herzöglich eingestellt war, worauf sich der Schwäbische Bund auch einstellte, wurde auch von der späteren Forschung so übernommen. Aber es gab eben auch innerhalb der städtischen Elite Unterstützer des Herzogs. (S. 404/405)

Mitte Oktober hatte der Bund seine Herrschaft über das Fürstentum Württemberg wiederhergestellt.

Man ging jetzt konsequenter gegen Unterstützer Herzog Ulrichs vor.

30.850 Gulden Kriegskosten, die das Land zu tragen hatte.

Städte, die Ulrich unterstützt hatten, wie Stuttgart, Kirchheim und Schorndorf sollten einen höheren Anteil übernehmen

Stuttgart: Entwaffnung der Bevölkerung, Absetzung von Gericht und Rat, Wegnahme der Torschlüssel, teilweise Schleifung der Mauern in den Vorstädten. Maßnahmen sollten aber bis zur nächsten Bundesversammlung ruhen.

Dornhan: Graf Eitelfriedrich von Zimmern führt alle Viehbestände fort. Rückgabe gegen hohes Lösegeld.

Kirchheim: Entwaffnung und Gerichtsabsetzung. Wegführung der Geschütze. Plünderung der Kriegssieger. Brandschatzung in Höhe von 2.200 Gulden, Strafgeld von 700 Gulden. (S. 405) Dabei wurden aberOwen und Weilheim, wegen ihres Engagements für den Bund ausdrücklich ausgenommen. Owen konnte sogar gegen das Amtsdorf Dettingen, das Kirchheim bei ihrem Überfall auf Owen geholfen hatte ein zusätzliches Busßgeld von 1.500 Gulden und eine Lieferung von 400 Stämmen Holz durchsetzen.

Guttenberg und die Gemeinden im Lenninger Tal, ließen sich ebenfalls von den vom Amt Kirchheim zu zahhlenden Lasten befreien.

Mit Entwaffnung bestraft wurden auch: Cannstatt, Vaihingen und Waiblingen.

Mit Brandschatzungen belastet wurden Schorndorf, Großbottwar und Leonberg (S. 406)

Gangolf von Geroldseck bemächtigte sich wieder der Stadt Sulz, die früher im Besitz seiner Familie war.

Franz von Sickingen erhielt einen Anteil an Stadt und Amt Neuenbürg. Ein Konflikt entstand aber über Wildbad, dass im Schiedsgerichtsverfahren vom Reichserbmarschall Joachim von Papenheim, aber dem Bund zugeschlagen wurde.

Dornstetten und Dornhan sahen sich Ansprüchen von Eitelfriedrich von Zollern und von Gangolf von Geroldseck gegenüber. (S. 407) In diesem Fallwurde aber das Ansinnen vom Bund zurückgewiesen

November 1519: Erster Landtag

Supplikationen von Hans Breuning und Agnes Bälz mit den Details zu den Verfahren Ulrichs gegen deren Angehörige.

Flugschriftenstreit zwischen Landschaft, den Bundesständen und Herzog Ulrich

Entschädigung und Rehabilitierung der Opfer Ulrichs. Johannes Vaut wird erlaubt die Überreste seines Vaters, die bis dahin auf dem Stuttgarter Marktplatz ausgestellt waren, beizusetzen.

Suche nach einer Lösung des weiteren Verbleibs des Fürstentums Württemberg.

Herzog Christoph wurde im Lichte einer ständigen Bedrohung durch Ulrich nicht mehr als geeignet angesehen. (S. 408)

Geeigneter erschien, der am 28. juni 1519 neu zum Kaiser gekrönte Karl V.

Der Adelberger Abt Leonhard Dürr, der Erbmarschall Konrad Thumb von Neuburg und Burkhard Fürderer werden im Auftrag des Bundes nach Augsburg geschickt.

Streitpunkt sind die Höhe der Kriegskosten, denen die hohen Staatschulden Württembergs entgegenstehen.

Teilweise drohen die Bundesstände damit Württemberg an die Eidgenossen zu verkaufen.

Am 6. Februar 1520 greifen die Abgesandten des Kaisers ( Maximilianus Zevenbergen (Transylvanus)) für 210.000 Gulden zu. Das Ergebnis wird am 28. März von Kaiser Karl bestätigt.

Vorteil für Habsburg: Brücke zwischen den eigenen Beitzungen, Bollwerk gegen die Eidgenossen, Sicherung der Vormachtstellung im Südwesten des Reiches.

Württemberg unter den Habsburgern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erster Landtag in Stuttgart im März 1520

nach kurzer Verhandlung mit Prälaten und Landschaft bekräftigt Zevenbergen gemeinsam mit den kaiserlichen Kommissaren (zu denen auch der ehemalige Kanzler Gregor Lamparter zählte) den Tübinger Vertrag.

Weitere Bestimmungen:

der ursprünglich stufenweise vorgesehene "freie Zug" wird mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Bedingungen eingesetzt. (S.409)

der "Empörer-Artikel" wurde präzisiert: Verhaftungen und peinliche Verhöre NICHT auf der Grundlage unbewiesener Anschuldigungen, sondern erst mit rechtlicher Vorerkenntniszur Anwendung, wenn es sich um Personen "ehrlichem Herkommen und Wohlhaltens" handele.

Amtleute sollten fortan von den Beratungen der Landschaft ausgeschlossen werden.

Die Kanzlei solle mit den "Jungen von der Landschaft" besetzt werden.

Die Verwaltung wurde über Ausschüdde geregelt, in der die Landschaft eine immer stärker Rolle übernahm.

Zwei ständige Kommissionen mit Städtevertretern

Ziel: Vorbereeitung der Landtage und anschließende Durchsetzung der dort getroffenen Beschlüsse

Der kleine sechsköpfige Ausschuss war mit den laufenden Geschäften betraut.

Der auf das doppelte erweiterte große Ausschuss (6+6, oder 12 in neuer Zusammensetzung?) bei wichtigen Angelegenheiten.

Vorteil: schnelleres, flexibles Handeln.

Nachteil: zu Lasten von Städten und Ämtern, die in den Ausschüssen (nie) (nicht) vertreten sind.1520/21 kommt auf Veranlassung Karl V. die Finanzverwaltung des Kammergutes durch die Errichtung einer neun Rentkammer in die Hände der Landschaft.

Geführt von einem Landschreiber (unter österreichischen Herrschaft Rentmeister genannt) und drei Kammermeistern (der Landtag, oder große Ausschuss besetzte jedes Jahr eine position neu).

Dadurch hatte die Landschaft einen großen Einfluss auf eine zügige Schuldentilgung)

Die ersten drei Kammermeister: Ulrich Winzelhäuser (Stuttgart), Kilian Feßler (Tübingen), Heinrich Vietz (Urach). Vertreter der führenden württembischen Städte.

Die Landschaft wurde von Karl V auch bei der Besetzung der höchsten Ämter gehört.

Wilhelm von Waldenburg, der dieses Amt bereits unter dem Schwäbischen Bund ausgeübt hatte, löst 1521 auf Wunsch der Landschaft Maximillian von Zevenbergen ab. (S. 410)

Daran änderte auch die innerhabsburgische Herrschaftsaufteilung nichts.

Erzherzog Ferdinand übernahm am 7. Februar 1522 die Landesherrschaft.

Beide Ausschüsse wurden neu besetzt. Sebatian Welling (der mit dem Epitaph) sollte als Berater beistehen.

In den 16 Jahren seiner Herrschaft beruft Ferdinand 16 Landtage ein.

Das tägliche Geschäft übernimmt die Regierung, die Rentkammer und die Ausschüsse

Die Landschaft hat einen Grad der Partizipation erreicht, wie nie zuvor.

Vorteil für Österreich: auf Grund ihres Einflusses, Ansehens und Vermögens stellen die Landschaftsvertreter wichtige politische Partner dar. Auf grund von bestehenden Resentiments sind sie Verbündete gegen Ulrich. (Wie verlässlich ist die zweite Prämisse?) (S. 411)

Rückeroberungsbemühungen Ulrichs
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Oktober 1519 war Ulrich zunächst in die Schweiz, dann weiter nach Mömpelgard geflohen.

Solothurn und Luzern waren mit Mömpelgard verburgrechtet. Ulrich konnte also beide Bürgerrechte erlangen.Dies half ihm bei den Verhandlungen zu Hilfen und Truppenanwerbungen.

1520-1525 war eine ständige Zeit der Furcht vor neuen Rückeroberungsplänen Ulrichs.

Württembergische Hoheitszeichen werden durch den österrichischen Doppeladler ersetzt. Aber zum Beispiel in Leonberg nur vermauert, statt abgeschlagen). Oder in Nagold mit neu bemalten Holztafeln bedeckt.

Hirschstangen und Hirschhorn als verbotenes Kennzeichen. (S. 411) Diverse Anektoden

1521 Ulrich gelingt der Erwerb des Hohentwiel

Grenzstädte werden militärisch besetzt.

Von den Städten werden Treuegelöbnisse eingefordert. (S. 414)

Ende 1524 verdichten sich die Gerüchte (S. 414)

Die Landschaft schlägt vor, Ulrich bei einem Ritt zum Hohentwiel gefangenzunehmen. Dies wird aber von Ferdinand abgelehnt.

11. Januar 1525 Aufruf an die Burgvögte die Schlösser und Burgen auszurüsten und zu besetzen.

3 1/2 Wochen später schreiben an die Amtleute in den Grenzregionen.

Anfang Februar, Ferdinand sammelt ein Heer.

Da der "Gemeine Mann" als unsicher angesehen wird, soll der Amtsbevölkerung die Vorzüge der österreichischen Regierung und die unrühmlichen Seiten Ulrichs verdeutlicht werden.

Die Gelegenheit für Ulrich war günstig.

Er hatte von Franz I. von Frankreich Gelder zur Anwerbung von Schweizer Söldnern erhalten Franz I. führte in Italien Krieg gegen Karl V und hatte an Weihnachten 1524 gerade Mailand erobert.

Ferdinand weilte in Innsbruck und Wien In den angrenzenden Regionen sorgten die aufbegehrenden Bauern für Chaos.

Herzog Ulrich richtet ein Schreiben an die Reichsstände, dass er seines Volkes beraubt sei, sein Recht nicht bekommen habe und er nun, auch mit Unterstützung der Bauern versuchen werde sein Recht zu erlangen.

Ende Februar 1525 verlässt Ulrich den Hohentwiel und zieht Richtung Balingen

Von Spaichingen aus fordert er die Städte Balingen, Dornstetten, Hornberg, Schiltach und Neuenbürg zur Erbhuldigung auf, nicht ohne, wie schon 1519, auf Drohungen zu verzichten. (S. 415)

Am 1. März fällt Balingen nach kurzem Beschuss Zwei Tage später Rosenfeld

Aber es zeigen sich bereits erste Schwierigkeiten, da er den Sold der Landsknechte nicht bezahlen kann. Er verspricht, dass er nach der Eroberung des Herzogstums jedem Landsknecht 3 Monatslöhne bezahlen wolle. 2000 Landsknechte verlassen ihn dennoch, worüber die Stuttgarter Regentschaft informiert wird.

Herrenberg, Böblingen und Sindelfingen werden noch erobert, bevor er nach Stuttgart weiterzieht.

Dieses ist aber zwischenzeitlich von Truppen des Schwäbischen Bundes besetzt.

Mitten in die Belagerung fällt die Information des Ausgangs der Schlacht von Pavia. Die Schweizer Tagsatzung befielt den Rückzug der Schweizer Söldner. Nach knapp 2 1/2 Wochen muss Ulrich erneut fliehen. (S. 416)

Es bleibt unklar, wo und wie sicher die Loyalitäten der städtischen Oberschicht verteilt waren. Nina Kühnle geht davon aus, dass treue Anhänger Ulrichs bereits 1519 mit ihm geflohen waren. In Familien wie den Fürderer, Vaut und Breuning und Einzelpersonen wie Martin Volland sieht sie Personen mit engen Banden zur habsburgischen Regierung.

Prekär bleibt die Lage durch den jetzt offener zu tragen kommenden Bauernkrieg. (S. 417)

Immer wieder kommt es zu Äußerungen aus den Reihen der Bauern, dass der Herzog den Bauern zu Hilfe käme.

Auch im Bauernkrieg ist die Loyalität nicht eindeutig fest zu machen. In der allgemeinen Bevölkerung herrscht ein hoher Grad an Solidarität zu Herzog Ulrich. Das Landesaufgebot ist oft weitgehend nutzlos, da ein Widerwille besteht gegen die eigenen Landsleute zu kämpfen ( S. 420)

In Großbottwar schloss sich die Landmiliz den Aufständischen an. (S. 421)

Aber vieles ist auch auf die unmittelbaren Zwangslagen zurückzuführen. (Plünderungen und Flurschäden)

Beispiele Jerg Ratgeb und Matern Feuerbacher, die man eher als Vertreter der Landschaft verstehen kann.

Im Ausschuss, den die Hauptleute der Fähnlein bildeten und das sich als Regiment der gemeinen Landschaft Württembergs verstand saßen zeitweilig bis zu 30 Bürgermeister

Der 1529 als Brackenheimer Bürgermeister belegte Endris Haug fungierte als Beutemeister des Heeres.

Die Stadtschreiber von Bietigheim, Brackenheim und Bottwar standen der Bauernkanzlei vor.

Zum Stuttgarter Fähnlein gehörten die Ratsherren Martin Nüttel und Hans Grieb und der Richter Jörg Ratgeb.

Oft unter Drohung von Gewalt: Dem Backnanger Vogt Heinrich Vaihinger wurde angedroht, seinen Hof zu Großaspach niederzubrennen, wenn er sich nicht den Bauern anschlösse. (S. 421) Ein Spektrum von absoluten Gegnern (geflohene Amtleute), Opfer der eskalierenden Agression, mehr oder minder freiwillige Befürworter, bis zu federführend Beteiligte. (S. 422)

Abschluss: Reaktion des habsburger Regiments nach Niederschlagung des Bauernaufstandes.

Nach der Schlacht von Böblingen wurde sofort nacheinander der große Landschaftsauschuss, die Kammermeister und das Landtagsplenum einberufen.

Topic: Bestrafung der Aufständischen und Begleichung der Kriegskosten. (S. 422)

Das Verhältnis zwischen Erzherzog Ferdinand und der Landschaft war merklich abgekühlt. Grund war die uneindeutige Haltung der Städte im vorangegangenen Konflikt.

Stuttgart sollte zunächst der Plünderung anheimfallen, was aber von der zurückkehrenden Regierung verhindert wurde. Im November erhielt es hingegen eine Belobigung für sein Verhalten im Bauernkrieg. Weinsberg wurde zerstört, die Amtsverwaltung nach Neustadt verlegt.

Beim Landtag im Juni ist jedes Amt mit einem Richter, einem Ratsherren und einem Mitglied der Stadtgemeinde vertreten.

Die Landschaft erhebt die Forderung nach einem besseren militärischen Schutz und einer nötigen Abfindung für Herzog Ulrich. Zur besseren Kontrolle sollen Badstuben und Schießhäuser sowie gewerbliche Unternehmungen im Allgemeinen in den Dörfern verboten werden.

Ferdinand lehnt dies alles ab.

Württemberg hätte durch die Unterstützung Ulrichs große Schuld auf sich geladen, gar den Tübinger Vertrag gebrochen.

Mit der Drohung den Tübinger Vetrag aufzuheben und der Landschaft die Kammerverwaltung zu entziehen, verlangt Ferdinand umfangreiche Schadenszahlungen und die weitgehende Übernahme der militärischen Kosten für die Zukunft.

Als die Landschaft den schon im Zusammenhang mit Ulrich gemachten Vorschlag unterbreitete, man solle zur Deckung der Staatschulden die Kirchengüter einziehen, geht der Landtag zunächst ergebnislos auseinander.

Das Verhältnis zu den Prälaten kühlt ab.

Im Oktober tritt ein weiterer Landtag zusammen. Der Landtag wird um 28 Personen aufgestockt, zu denen auch Vögte zählen. Die vorherige Bestimmung Amtleute von den Landschaftsberatungen auszuschließen, wird aufgeweicht.

Man einigt sich mit Ferdinand, dass dieser zwar auch in Zukunft die Kriegskosten übernehmen solle, die Landschaft aber die Kammerschulden in Höhe von 50.000 Gulden tragen solle.

Großbottwar, Beilstein, Marbach und Bietigheim, als bauernfreundlich, sollten das Doppelte des üblichen Anteils übernehmen.

Die Höchstgrenze der abzuführenden Steuer solle 8 Gulden pro Person betragen. Bei einem Steuersatz von 1% waren also Vermögen über 800 Gulden privilegiert. Bei mehrfachem Hausbesitz solle nur ein Haus angerechnet werden. (S. 423)

Die Säkularisierung lehnte Ferdinand ab, aber die Prälaten wurden mit einem höheren Steueranteil zur Finanzierung herangezogen.

Es war der Landschaft gelungen ihre Position gegenüber Ferdinand zu halten, gegenüber den Prälaten sogar auszubauen. (S. 423)

Die Reformation in Württemberg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die reformatorischen Lehren Luthers, Melanchtons und Zwinglis fassten auch in den 1520er Jahren in Württemberg Fuß. 1522 ein erstes Mandat Ferdinands, dass den Vertreib lutherischer Schriften verbot. 1524 Regensburger Konvent 1528 weitere Maßnahmen Ferdinands in Württemberg: konsequentes Vorgehen gegen Konvertiten. Befehl an die Amtsleute im nördlichen Teil (Backnang, Vaihingen, Besigheim) Prediger aus Speyer aufzunehmen, die die Bevölkerung zur Beibehaltung des rechten Glaubens bewegen sollten. 1530 berichten die Stuttgarter Regenten, dass die Mehrheit der Bevölkerung evangelisch sei.

Gestörtes Verhältnis zwischen Ferdinand und der Landschaft

  • Ferdinand verlangt Hilfsgelder wegen der Türkeneinfälle. Tübinger Landtag von 1530 zweimal vertagt
  • Ferdinand greift auf Einzelverhandlungen mit dem Landtagsausschuss und einzelnen Städten zurück.
  • Die Regierung rät von einer erneuten Einberufung eines Gesamtlandtags ab, weil zu viele Beschwerden zu erwarten seien. (S. 424)
  • Die Idee die württembergischen Landstände zu einem österreichischen Gesamtlandtag einzuladen wird vom württembergischen Landtag abgelehnt.
    • Degradierung zu einem zweitrangigen Provinziallabdtag
    • Aushöhlung des Tübinger Vertrags (Beratungsrecht ausschließlich der württembergischen Landschaft)
  • Nachfolge des 1531 verstorbenen Statthalters Georg von Waldburg
    • Landschaft schlägt den Grafen Wolfgang von Montfort vor. Aber Ferdinand bestimmt Pfalzgraf Philipp. (Das Ende des Schwäbischen Bundes zeichnet sich ab, Ferdinand erhofft sich von einer Anlehnung an die Pfalz mehr). Die Berufung Pfalzgraf Philipps bleibt aber gegenüber der Landschaft noch geheim.

Die Regierung in Stuttgart rechnete jederzeit mit einem erneuten Rückeroberungsversuch Ulrichs. Von Tuttlingen aus wurden Berichte über Ulrichs Rüstungsbemühungen auf dem Hohentwiel eingeholt. Man informierte sich über Ulrichs Kontakte nach Frankreich. Diverse Urfehden von württembergischen Untertanen, die sich pro Ulrich geäußert hatten.(S. 425)

Stimmung der städtischen Führungsgruppen: 1531: der Bayrische und der Schwäbische Kreis schreiben gemeinsam eine Assesorenstelle aus. Vom Salzburger Erzbischof Matthäus Lang und die Herzöge von Bayern schlagen Ambrossius Volland vor. Unter der Federführung des Stuttgarter Rates Johhanes Vaut protestiert die Stuttgarter Regierung gegen diese Nominierung. Die Ereignisse von 1516/17 sind noch nicht vergessen.

Der frühere Kanzleischreiber Sebastian Emhart 1516 unter Ulrich gefangenommen und gefoltertsteigt unter der habsburger Regierung auf: Burghauptmann, später Burgvogt auf Hohenneuffen, zwitweilig Keller auf dem Hohenasberg. Konvertiert zum Protestantismus, wird 1529 entlassen. Er lebt in Esslingen. Verliert durch den Bankrott des Augsburger Handelshauses Höchstetter einen großen Teil seines Vermögens. (S. 426) Er nimmt Kontakt zu Ulrich auf. Er will Ulrich einen Wachsabdruck des Hohenasperger Festungsschlüssel besorgen. Das Vorhaben fliegt auf. Emhard in Esslingen gefasst und verhört und trotz Forderung der württembergischen Regierung nur zu lebenslanger Haft verurteilt (1542 kommt er frei). War der Sinneswandel religiös, oder finanziell begründet? (S.427)

1534: Rückeroberung Württembergs durch Herzog Ulrich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ulrich verschloss sich der neuen konfessionellen Entwicklung nicht.

Glaubens- und Gewissensgründe? Politisch-oportunistische Motive?

Er hält sich seit 1526 bei Landgraf Philipp von Hessen auf.

Er nimmt 1529 am Marburger Religionsgespräch teil.

Ziel Philipps war es die Reformation im Südwesten auszudehnen und Habsburg zu schwächen.

Weiteres Ziel: Sicherung der fürstlichen Libertät. (Ulrich war ohne Prozess vertrieben worden, was auch andere Fürsten irritierte.

1530: Im Vorfeld des Augsburger Reichstag gelingt es Philipp mehrere Reichsstände für eine Rückgabe Württembergs einzutreten. Karl V. lehnt noch ab.

Philipp gewinnt Bündnispartner: Die Reichsstadt Straßburg. Den französischen König.

Januar 1534 Kontrakt von Bar-le-Duc. Finanzielle Unterstützung Frankreich gegen Verpfändung von Mömpelgard.

Nach der Königswahl Ferdinands 1531 Protest z.B. von Kurfürst Johann von Sachsen. Einige Reichstände beteiligen sich zwar nicht aktiv, stehen einer Wiedereroberung wohlwollend gegenüber. (S. 427)

Die eigentliche Rückeroberung

Mitte April 1534: Philipp und Ulrich kündigen in einer Ausschreibung an die Habsburger ihr baldiges militärisches Vorgehen an.

Die Stuttgarter Regierung unternimmt Anstalten zur Verteidigung.

Aber: Der Schwäbische Bund verlängert sich auf Grund von konfessionellen Gegensäzen nicht.

Es fehlt an Geld und Kriegsgerät

Ferdinand empfiehlt die Konzentration auf die Verteidigung weniger befestiger Orte um Zeit für die Beschaffung eines Ersatzheeres zu gewinnen.

Die Regierung setzte auf eine Entscheidungsschlacht, hofft in der Gestalt des jungen Herzog Christophs auf eine politische Lösung.

Am 23 April 1534 brechen Philipp und Ulrich von Kassel aus auf und rücken über den Odenwald vor.

Acht Tage später ein Ausschreiben Ulrichs an seine Lehnsleute und die Bevölkerung Württembergs: Er gelobe Milde - aber "wenig person ausgenommen" (S. 428)

Schnelle Kapitulation Mockmühls, Neuenstadts, Weinsbergs, Brackenheims und Güglingen.

13. Mai 1534 Schlacht bei Lauffen

Aufforderung an Stuttgart zur Verhandlung bevollmächtigte Gesandte ins Heerlager zu schicken. (Stiftsdekan Dr. Johann Ofterdinger, Bürgermeister Gregor Keller, die beiden Richter Hans Lindlin und Jörg Kientzer, die Ratsherren Caspar Angerer, Konrad Bausch und Jörg Greins, die Gemeindemitglieder Jörg Byhel und Hans Vischlin. Personen, die erst zu Habsburger Zeit ins Amt gelangt waren, also nicht auf alte Resentiments treffen konnten)

Regimentsrat Johannes Vaut war auf den Hohenasperg geflohen und erhielt später freien Abzug.

Dietrich Spät und Ulrichs Frau Sabina waren nach Insbruck geflohen.

Ulrich und Philipp ziehen in Stuttgart ein.

Jetzt kam es aber auf die Konsilidierung der Position an.

Ferdinands Position war noch durch die Unsicherheiten bezüglich der Anerkennung seiner seiner Königswahl geschwächt.

Der Kurfürst von Sachsen greift vermittelnd ein (lt. N.K. Johann Friedrich I. (Sachsen); lt Wikipedia (Stand 13.12.2023: Georg der Bärtige). Mann wolle die Königswahl anerkennen, wenn Ferdinand Ulrich wieder einsetze.

Im Vertrag von Kaaden: Württemberg geht als österreichisches Afterlehen an Ulrich. Die Reformation nach lutherischer Lehre dürfe eingeführt werden, nicht aber nach Zwingli (S. 429)

Ulrichs Konsolidierung

  • Ulrich kauft 1536 das Amt Heidenheim von Ulm zurück (klären, wie dies hundert Jahre vorher(1448) von den Herren von Helfenstein erworbene Territorium an Ulm gekommen war)
  • Löst 1542 das an den Bischof von Würzburg verpfändete Amt Mockmühl wieder aus.
  • beseitigt das habsburgische Rentkammersystem und führt die Landschreiberei wieder ein, ebenso wie die von ihnen eingesetzten Landschaftsausschüsse. Dadurch Einschränkung der aktiven Beteiligung der Landschaft.
  • Juli 1534 erster "Teil"Landtag dieser Herrschaftsphase
    • nur 10 Städte, mit je 2 Vertretern
  • 1535 Verhandlungen mit dem Landtag über den "Tübinger Vertrag". Herzog setzt sich durch: Größere Handhabe bei Steuereinnahmen. Eingrenzung des freien Zuges. Er stellt weitere Beratungen in Aussicht, ignoriert den Vertrag aber weitgehend.
  • Mai 1538 letzter Gesamtlandtag bis zum Tod Ulrichs 1550. Keine politische Partizipation der Landschaft mehr. (S.430)
Der "Bruch" in der Geschichte der Ehrbarkeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach Decker-Hauff (Die Entstehung, v.a. S. 76-113) Aus politischen Gründen seien die Mitglieder der Ehrbarkeit nach Österreich, Bayern, in die süddeutschen Reichsstädte und in geistliche Territorien wie Mainz und Salzburg ausgewandert. In Württemberg seien nur 9-10 Prozent der alten Familien verblieben. "Ehrbarkeitskatastrophe von 1534". Unterscheidung in "Alte Ehrbarkeit" und "Jüngere Ehrbarkeit". Letztere sei in die Plätze der älteren nachgerückt. (S 430)

These war langlebig und auch noch in jüngster Literatur zu finden. (auch bei Deutelsbacher)

Walter Grube überschreibt das erste Buch seines Werkes "Der Stuttgarter Landtag 1457-1957. Von den Landständen zum demokratischen Parlament, Stuttgart 1957, noch mit "Aufstieg und Sturz der Ehrbarkeit", bezieht sich aber auf die Zeit bis Ulrichs Tod. Geht also von einer längeren Umbruchphase aus.

Deutliche Zweifel bei Volker Press: Führungsgruppen in der deutschen Gesellschaft im Übergang zur Neuzeit um 1500, in: Hoffmann, Hanns Hubert/Franz, Günther (Hrsg.): Deutsche Führungsschichten in der Neuzeit. Eine Zwischenbilanz. Büdinger Vorträge 1978 (Deutsche Führungsschichten in der Neuzeit, Bd. 12), Boppard am Rhein 1980, S. 29-77 Kein Ausstausch der gesamten Führungsgruppe, sonder wie 1516/17 nur ein kleiner Teil

Gabriele Haug-Moritz: Die Landschaft als Korporation hat eine viel zu geringe Geschlossenheit erreicht, als dass man von einem Bruch reden könne

Ja es gab Auswanderungen. Aber waren diese politisch, oder religiös motiviert?

Prominente Mitglieder der österreichischen Regierung:

  • Hans Welling, Sohn von Sebastian Welling geht mit seiner Frau 1534 zunächst nach Esslingen, dann Innsbruck. Geht in kaiserliche Dienste, unter anderem Kanzler in Tirol. Andere Familienmitglieder gehen nach Wien.
  • Rentmeister Klaus Gaisberg, und sein Neffe gehen nach Schwäbisch Gmünd, dort ist er 1539 als königlicher Rat belegt.
  • Der amtierende Kanzler Joseph Münsiger, verheiratet mit Agnes Breuning wird königlicher Rat in Rottenburg (S. 431)
  • Kammermeister Onuphrius Gremp entschließt sich zur Flucht, als er gewarnt wurde gegenüber Herzog Ulrich verleumndet geworden zu sein.

Starke Abwanderungswelle unter den Verwandten, die schon 1516/17 verfolgt wurden:

  • Tübinger Untervogt Hans Breuning, Sohn des Konrad Breuning mit seinen drei Söhnen fliehen Wolfgang geht nach Innsbruck, wurde später Prokurator am Reichskammergericht in Speyer. Der nach dem Vater genannte Hans geht auch nach Vorderöstereich und wird später vom Augsburger Bischof bestallt. Christoph geht nach Freiburg. Der Aufenthalt des Vaters ist nicht bekannt. (S. 432)

Auch bei Nina Kühnle viele Einzelbeispiele von Verlierern und Gewinnern des Machtwechsels. Von persönlicher Rache Herzog Ulrichs an Personen, die ihm aus seiner Sicht Unrecht getan hatten, an Belohnung von Personen, die ihm im Exil treu geblieben waren und auch Willkürtaten gegenüber Menschen, die seine neue Politik in seinen Augen nicht konsequent durchsetzten. ABER: all dies richtete sich an einzelne Personen. Oft auch an unterschiedlicheMitglieder einer Familie. Der Sturz eines Vetters, konnte den Aufstieg eines anderen Vetters begünstigen. Was wir nicht sehen, ist dass eine Klasse, Gruppe oder wie man sie sonst bezeichnen könnte, durch eine andere ausgetauscht wurde. Prominente Einzelschicksale können nicht für ein allgemeines Bild herangezogen werden. Persönliche Motive, wie die Verfolgung besserer Karrierechancen in anderen Diensten, hier Hanbsburg, dort Württemberg. Rückzug in ein unauffälligeres Profil, Rückkehr in späteren Jahren, oder Zuwanderung neuer Mitglieder in späteren Jahren, der Einfluss der Religionszugehörigkeit. (S 432-440)

Fazit Nina Kühnle
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Decker-Hauffs Deutungsansatz einer auf das Merkmal der Amtsträgerschaft als "ehrbar" bezeichneten Gruppe, noch dazu als württembergische Sonderform ist nicht haltbar. Stattdessen kann man von "städtischer Führungsgruppe" und "Elite" sprechen und sollte diese Begriffe auch im Plural bezogen auf die einzelnen Städte verwenden.(S. 441)

Einzigartig ist hingegen die planvolle Städtepolitik der württembergischen Grafen, die ledidiglich durch die im 14. Jahrhundert beginnende Konkurrenz mit dem Haus Habsburg eingedämmt wurde. (S. 442) Einräumung von Krediten und bei mangelnder Liquidität Pfändung. Kauf von Besitz- und Vorkaufsrechten Schaffung von personellen Abhängigkeiten Ratenkauf und Rückgabe als Pfand. Nur 10 eigene Stadtgründungen. Diese meist aus militärischen Überlegungen heraus (S. 441)

Zur Städtepolitik kam die Ämterbildung. Durch die Bildung solcher Verwaltungszentren erwarben sich die Amtsstädte und ihre Verwaltungselite besondere Kompetenzen und zentrale Funktionen.

Durch die Ausübung der städtischen Ämter gelangten die lokalen Eliten zu bedeutendem Einfluss. Durch die Selbstergänzung (insbesonders des Stadtgerichtes - nicht nur juristische Instanz, sondern auch städtische Regierung) gelangten diese zu Einfluss. Vielfach auch Übernahme der herrschaftlichen Funktionen von Vogt, Schultheiß und Keller.

Aber sehr starke Differenzierung in den Vermögensverhältnissen. Herrenberger Richterkollegium von 77 bis 2.240 Gulden. (S.442) Es gab familiäre Verflechtungen, aber die Detailanalysen ergeben, anders als von Hansmartin Decker-Hauff potuliert, dass eben nicht "überall die selben Leute saßen" (S. 446)

Eine besondere Rolle spielte die Einbeziehung der Landschaft in die Politik Württembergs und damit natürlich auch die Rolle der städtischen Führungsgruppen.

Zuletzt stellt sich die Frage des Adels. Ist es ein "Rückzug", eine "Verdrängung" oder ein "Ausbleiben" (S. 446)

Gabriele Haug-Moritz: Die württembergische Ehrbarkeit. Annäherungen an eine bürgerliche Machtelite der frühen Neuzeit. Thorbecke, Ostfildern 2009, ISBN 978-3-7995-5513-5.

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Abgrenzung zu Decker-Hauff

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Ehrbarkeit ist seine Begriffsschöpfung (S.1)
  • Seine Arbeiten sind im Detail, wie im Grundsätzlichen überholt. Untermauert durch: Christian Hess: Amtsträger der Fürsten im spätmittelalterlichen Reich. Die Funktionseliten der lokalen Verwaltung in Bayern-Landshut, Hessen, Sachsen und Württembergn 1350-1515 (Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, 70), Göttingen 2005. Bzw. das "biologistische Geschichtsverständnis D-Hs Julian Kümmerle: Luthertum, humanistische Bildung und württembergischer Territorialsstaat. Die Gelehrtenfamilie Bidembach vom 16. bis zum 18. Jahrhundert (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Forschungen 170) Stuttgart 2008, S. 13f.
  • Aber seine Sicht der Dinge ist immer noch prägend für die Vorstellungen der historisch interessierten Laien im Südwesten.
  • D-H setzt die "Ehrbarkeit" mit den führenden Beamtenfamilien gleich. Er spricht von einer "ständegeschichtlich einzigartigen Sondergruppe von Familienbünden" (D-H, Vorwort, ohne Paginierung). Er stilisiert das alte Herzogtum Württemberg zum "kassischen Land der Familienherrschaft" (D-H, S. 3)
  • Im Gegensatz zum Pöbel sind die "Ehrbarkeit" die "Eingesessenen (...), diejenigen, die man imDorf und in der Stadt kennt und auf die sich die Obrigkeit verlassen kann" (D-H, S. 81)
  • Tübinger Vetrag (Tübinger Vertrag)
Gegensatz Pöbel und Ehrbarkeit
"Damit aber hertzog Ulrich von Wirttemberg by land und leuten und herwiderumb land und leut by sinen fürstlichen gnaden in fryden und gehorsami, ouch ain yeder biderman by hüslichen eeren, wyb und kinden, ouch hy recht und gerechtigkait belyben, desglychcn sein fürstlich gnad und die erberkait sieh vor ungehorsami, schmach und niderdruckung der ungehorsamen und böfels ufenthalten mögen, so haben genannter hertzog Ulrich, ouch getnaine (sic!) landschaft, der nachfolgenden satzung sich miteinander beratenlich veraint und entschlossen."
"Ob sich begebe fürohin, das jemands, wer der were, ainich uflöff und embörung machen oder fürnemen würde wider die herschafft, irer fürstlichen gnaden rät, amptleut, diener, prelaten, gaistlichait, burgermaister, gericht, rat oder sunst wider die erberkait, die niderzudrücken, desglychen wölicher in ainem feldleger oder in besatzungen den houptleuten ainich frevelich ungehorsami erzögten, onch ob yemands ain geboten oder glopten friden frevelich brechen würden, an wölichem deren jetweder übeltat erfunden und usgefürt oder solichs offenlich am tag lege, der soll sein lyb und leben verwirckt haben und ime daruf sein verschulte straf ufgelegt und an ihm vollstreckt werden, es sy mit viertaylen, radbrechen, ertrencken, enthoupten, mit dem strick richten, die hend abhowen und derglychen, wie sich das alles nach grössen und gelegenhait der übeltat zu thund gebürt. "

Definition nach Haug-Moritz

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Die Ehrbarkeit ist aber nach Haug-Moritz eben kein fest umrissener Stand, sondern eine variable Machtelite. Nach (Wolfgang Reinhard: Introduction. Power Elites, State Servants, Ruling Classes, and the Growth of State Poweer, in: Power Elites and State Building, hg. von DEMS:, Oxford 2005, S. 1-18) "the people who really matter in the political system" "dynamic and variable group, not to be defined in terms of any elite theory, but by their interconnection with the growth of state power" Nutzen "family networks (als) strongest source" "to establish their coherence and continuity" (Reinhard, SS. 7 u 8) H-M, S. 3). Wenn man also herausarbeitet, wer es denn ist, auf den es wirklich ankommt, könne man für Württemberg auch herausarbeiten, was denn an der "württembergischen Ehrbarkeit" so einzigartig sei. Nämlich ihre Bürgerlichkeit und die oftmals abschätzig beurteilte "Vetterleswirtschaft" quasi konstitierend.
  • Das Alleinstellungsmerkmal in Württemberg ist dass die (Bürgerlichen) Landeskinder in den Machtzentren des politischen Systems vertreten sind. In der geistlichen und weltlichen Zentralverwaltung (nicht ausschließlich). Auf der Ebene von Stadt und Amt. (hier wird selbst der traditionell vom Adel besetzte Posten des Oberogts, allmählich übernommen). In den Landständen ist es eine ausschließliche Teilhabe. Das spezifisch württembergische ist, dass die Teilhabe nicht nur lokal ist, sondern das gesamte württembergische Gemeinwesen umspannt (H-M, S. 4)
  • Im 18. Jahrhundert setzt sich die Eigenbezeichnung "Honoratiores" durch. (H-M, S. 2)
  • Auch bei Haug-Moritz Hinweis auf die Ausscheidung des Adels zu Beginn der 1560er Jahre. (H-M, S. 4)

Machteliten konstituieren sich durch

  • Vernetzung (Vetterleswirtschaft)
  • Professionalisierung
  • Ökonomische Rahmenbedingungen
  • Lebensstil (S. 5)

Deshalb die vier Hauptabschnitte bei H-M

Der Untersuchungszeitraum bei Haug-Moritz: Ende des Dreißigjährigen Krieges (24. Oktober 1648) und Erhebung Württembergs zum Königreich (1. Januar 1806) (H-M, S. 6)

Was ist also mit dem Zeitraum zwischen Reformation in Württemberg 1534 und 1648?

1. Politik und Verwaltung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

H-M weist auch darauf hin, dass sich der Begriff der "Staatlichkeit" zwischen dem Ende des Dreißigjährigen Krieges und 1800 stark wandelte und dies auch bei der Betrachtung der herrschenden Eliten bemerkbar macht. 1800 ist der "der Staat" weitgehend von der Person des Herrschers abgelöst und die Untertanen sind zumindest rechtlich niviliert.

  • Rahmenbedingungen Wachstum der Staatsgewalt (Absolutismus)
    • Aufbau des stehenden Heeres
    • Ausbau der Bürokratie und des Hofes (H-M, S. 9)
  • Einbindung in Handlungsverband des Heiligen Römischen Reiches
  • Ständische Verfassung Württembergs
    • Kein Adel
    • Vorsteher der säkularisierten Klöster
    • Vertreter der Städte
      • Großer und Kleiner/Engerer Ausschuss (Selbstergänzungs- und Selbstversammlungsrecht)
      • Engerer Ausschuss (hier war der Einfluss der bürgerlichen Eliten besonders ausgeprägt) sechs Vertreter der Städte, zwei Prälaten ihm oblag die ständische Finanzverwaltung

Die bürgerliche Elite der "ehrbaren" Familien konnte sich also im herzöglichen Behördenapparat, als auch in den ständischen Organen betätigen. (S. 10)

  • Herzögliche Zentralbehörden
    • Offiziersstellen Anderenorts Begegnungs- und Kommunikationstätte der Eliten. Dies weiterhin ein Betätigungsfeld des Adels. Ausnahmen bestätigen die Regel (Ferdinand Friedrich von Nicolai)
  • Herzöglicher Verwaltungsapparat
    • Geheimer Rat (in Württemberg bis 1660 etabliert) 1568-1578 und 1628-1633 während der Vormundschaftsregierungen Landtagsabschiede 1629 und 1633 plädiert auf Beibehaltung Kanzleiordnung (1660?) als Zentralbehörde festgeschrieben. 5 Personen, lutherischen Glaubens, sowohl adeligen, als auch bürgerlichen Standes vom Herzog nach freiem Belieben besetzt die bürgerlichen, aber bevorzugt aus "Landeskindern". 1733 gelingt es den Ständen dies als Verpflichtung festzuschreiben. Vorsitz hatte der Herzog selbst, oder sein adeliger Stellvertreter (S. 11)
    • Andere Zentralbehörden
      • Oberrat (ab 1710 Regierungsrat) Gericht erster Instanz bei allen Zivilprozessen bei allen exemten Beklagten (Mitglieder des Hofes, des Adels, Beamte) Entscheidung über alle Rechstreitigkeiten über Kammergut, oder Kirchengut in strafgerichtlichen Fällen erteilten sie die Genehmigung der Prozesseröffnung und kontrollierten die Stadtgerichte Ansprechpunkt für Supplikationen der Untertanen an den Herzog (S. 12)
      • Rentkammer Finanzbehörde (Landschreiberei) Finanzaufsicht über die Vögte (ab 1755 Oberamtmänner) ABER: die immer bedeutender werdenden direkten- und indirekten Steuern flossen in die von der Landschaft kontrollierte Landschaftskasse. (S. 13)
      • Kirchenrat
        • Konsistorium rein geistliche Funktionen Lehre und Lebenswandel regelmäßige Visitationen (Kontrolle der Kirchen- und Schuldiener) Aufsicht über die Theologieausbildung, also dem gesamten württembergischen Bildungswesen
        • weltlicher Kirchenrat Verwaltung des weltlichen Kirchengutes Einkünfte aus den 14 Klosterämtern (Bebenhausen, Adelberg, Alpirsbach, Königsbronn, Denkendorf, St. Georgen, Murrhardt, Lorch, Maulbronn, Anhausen, Hirsau, Herbrechtingen, Blaubeuren, Herrenalb. 1/3 des württembergischen Herrschaftsgebietes. (S. 12) Weiter S. 13
    • Diese Behörden reichten in ihren Aufgaben in das 16. Jahrhundert zurück, aber jetzt nicht mehr als Einzelaufgaben einer Person, sondern dem erhöhten Geschäftsanfall Rechnung tragend mit erhöhtem Personal. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts, den Gegebenheiten der sich veränderten Militärorganisation Rechnung tragend:
      • Kriegsrat (seit 1737) Militärwesen und Militärgerichtsbarkeit
    • Unter Herzog Carl Eugen (1744-1793) Bildung von "Deputationen" für spezielle Materien, sozialpolitischer und ökonomischer Art. Behördenübergreifend. Auch unter Einbeziehung der Stände
  • Die Ehrbarkeit agierte im Geheimen Regimentsrat. Von den Herzögen wurde er als ein Regierungsorgan wahrgenommen, dass eben nicht gemäß seiner Satzung "Hoheit, Ehre und Stand" des Regenten beförderte, sondern nach deren absolutistischen Vorstellungen konterkarierten. Deshalb versuchten die Herzöge seinen Handlungspielraum einzuengen.
    • Unter Herzog Eberhard Ludwig, indem er sein Besetzungsrecht nutze und Landeskinder aus dem Rat verdrängte.
    • Einrichtung von Kabinetts- und Konferenzministerien (1717-1733, 1735-1737, 1758-1766) und ein Staatsministerium (1803). Erst mit letzterem aber gelang es Kurfürst Friedrich 1803 die Landstände zu neutralisieren.
    • Den Ständen, über ihren handlungsfähigen Kern, dem EngerenIn allen drei Phasen gelingt es jeder Familie im Schnitt nur einen Vertreter zu plazieren (pro Jahr?) Ausschuss, gelang es 1733/34 beim Regierungsantritt Herzog Karl Alexanders (1733-37) die sogenannten Religionsreversalien durchzusetzen. Dies war notwendig geworden durch den Übertritt des Herzogs zum Katholizismus. Der Geheime Rat übernahm das landesherrliche Kirchenregiment. 1770 wurde dies vom kaiserlichen Reichshofrat bestätigt. Dies hatte Bestand bis zum Tod des letzten Herzogs katholischen Glaubens Friedrich Eugen (1797) (S. 13)
  • Die Regionalverwaltung
    • Ämter und Dekanate 60 weltliche Ämter, 14 Klosterämter (letztere seit der Reformation) Ämter ursprünglich herzögliche Verwaltungsbezirke Ab 1700 Amtsversammlungen aus Vertretern der Dörfer und (Amts)städte. jetzt also nicht nur herzögliche Verwaltungsbezirke, sondern auch Selbstverwaltungskörperschaften: Treffen lokaler Entscheidungen, eigener Anteil an den Steuern (Amtsschaden). Wahl der Stadt- und Amtsschreiber ( mit herzöglicher Bestätigung). Wahl der Landtagsabgeordneten mit imperativem Mandat. (aber kaum noch Landtage). Die Möglichkeiten der Teilhabe der der führenden Vertreter der Landgemeinden, den Schultheißen verbesserte sich in den weltlichen Ämtern. (S.14) Nicht so in den Klosterämtern. Dort erfolgte die Vertretung lediglich durch die vom Herzog ernannten Prälaten. Vertreter des Herzogs vot Ort:
      • Der Vogt (seit 1755 Oberamtmann) rechtlich, fiskalisch, administrativ Vorsitz im Stadtgericht, Aufsicht über die Finanzverwaltung, Vorsitz in der Amtsversammlung Ruggerichte zusammen mit fünf Rugrichtern (aus Gericht und Rat der Gemeinde). Verantwortlich für die Durchsetzung der "guten Policey" Von 1733 bis 1797 kein Vogt in den Klosterämtern, sondern alleinige Aufsicht der Prälaten
      • Kirchliche Verwaltung in allen Ämtern

Spezialsuperintendenten (Dekane) Unterstanden den vier Generalsuperintendenten (den Prälaten von Adelberg, Bebenhausen, Denkendorf und Maulbronn) Aufgabe: Wachen über die rechte Gestaltung des kirchlichen Lebens. Nur in strafrechlichen Sachen, gemeinschaftliches Oberamt von Dekan und Amtmann. (S. 15)

  • Die weltlichen Ämter trugen durchschnittlich die vierfache Steuerlast im Vergleich zu den Klosterämtern Überdurchschnittliches Steueraufkommen bei kirchlichen Ämtern: Bebenhausen, Maulbronn, Adelberg. bei weltlichen Ämtern (in absteigender Reihenfolge): Stuttgart, Tübingen, Schorndorf, Kirchheim, Urach, Leonberg, Göppingen, Nürtingen, Böblingen, Vaihingen, Marbach
  • Gemeinden und Pfarreien
    • An der Spitze der Gemeinden stand der Schultheiß In Anwesenheit des Vogtes/Amtmannes aus der Gemeinde, oder aus dem Kreis von Gericht und Rat auf Lebenszeit gewählt. Ausführendes Organ der Gemeinde und Vertreter der Kommune in der Amtsversammlung Gegenüber dem Amtmann für die Einhaltung der Gesetze und der Durchführung amtlicher Bestimmungen verantwortlich Er präsidiert über das Gericht (entgegen der Bezeichnung mehr eine Verwaltungsbehörde, als eine judikative Instanz) Maximal zwölf Personen (sich selbst ergänzend, aus Gericht und Rat) Rat (von der Gemeinde gewählt), aber auf kommunale Belange wenig Einfluss. Gericht und Rat bilden den Magistrat Städtisches und dörfliches Magistrat unterschieden sich in nur in wenigen bedeutenden Punkten
      • Nicht ein Mitglied des Gerichtes stand an der Spitze, sondern Vogt, bzw. Amtmann
      • unterstütz von zwei, aus den Reihen des Gerichtes stammenden Bürgermeistern (zuständig für Finanzfragen)
      • Ein Schreiber (verantwortlich für die Geschäftsführung, ausgestattet mit verwaltungstechnischem Know-how) Auf dem Dorf übernahm diese Rolle der Schulmeister (S. 16)
    • Der Pfarrer hatte neben seinen seelsorgerischen Aufgaben, auch Aufgaben der der gutenPolizey zuzuordnen waren Er stand an der Spitze des in den 1640er Jahren begründeten Kirchenkonvents. (S. 16)

Zusammen mit den Ruggerichten, die für die Bereiche Wirtschaft, Gesellschaft, öffentliche Ordnung zuständig waren im lutherischen Württemberg kirchliche und weltliche Ordnung eng verwoben.

  • Die Landschaft Zunächst die Bezeichnung für die städtischen Vertreter auf den Landtagen. Im 18. Jahrhundert bürgerte sich der Begriff, den gesellschaftlichen Veränderungen folgend (kein Adel, Kirchenvertreter aus dem Bürgertum) für die aus Prälaten und städtischen Vertreter sich zusammensetzenden Stände wieder. Ihre Rolle blieb von den 1520er Jahren (Beginn des Auschusswesens) bis zur Aufhebung der ständischen Verfassung im Dezember 1805 durch Kurfürst Friedrich erhalten. Weniger im Landtag, der im 18. Jahrhundert nur noch drei Mal einberufen wurde (1737-1739, 1763-1770,1797-1799), als in den
    • Ausschüssen
      • Engerer, oder kleinerer Ausschuss zwei Prälaten, sechs städtische Vertreter wichtigster Ansprechpartner des Herzogs in Landesangelegenheiten Steuerbewilligung und -verwaltung Dissens um die frage, wer über die Übrschüsse des Kirchengutes verfügen dürfe. (ab 1730, senkte sich die Wagschale zugunsten der Stände) Mitte des 18. Jahrhunderts machten die Überschüsse aus dem Kirchengut und das Steueraufkommen 60% der regulären Einnahmen des Herzogtums aus. Die Verfügungsmacht darüber bildete den Kern der landschaftlichen Machtposition
      • Großer Ausschuss zwei weitere Prälaten und sechs weitere Amtsvertreter. Der Senior (der Prälaten, oder städtischen Vertreter) rückt auf die jeweilige vakante Position im engeren Ausschuss auf Rekrutierunsmechanismen: Kooptationsprinzip. Der Engere Ausschuss ergänzte sich aus den Mitgliedern des Großen (S. 17) Vertreter der drei Hauptstädte (Stuttgart, Ludwigsburg und Tübingen) sollten ab 1755 bei jeder Wahl immer drei "qualifizierte Subjecta von Litteratis und der Feder" präsentieren müssen. Ansonsten war das Aufrücken vom Großen in den Engeren Ausschuss vom Zufall der Lebensdauer der jeweiligen Mitglieder abhängig. Der Große Ausschuss war das potentielle Einfallstor ins ständische Machtzentrum. Um in den Großen Ausschuss zu gelangen war eine förmliche Bewerbung notwendig. Kriterien:
        • Größe des Amtes
        • Dauer der Nicht-Präsenz in den Ausschüssen
        • geografische Lage (Ober- oder Unterland)
        • Tüchtigkeit des Bewerbers Deshalb waren eben nicht immer nur die großen Ämter in den Ausschüssen vertreten. In einer Aufflistung Pfeilstickers[6], z.B. Backnang, Brackenheim, Calw, Freudenstadt, Weinsberg
      • auch bei den Klöstern sind alle vertreten, aber Bebenhausen in 99 von 155 Jahren Adelberg, Blaubeuren und Hirsau (dreißig und mehr Jahre) St. Georgen, Murrhardt (21 und 15 Jahre) Alpirspach, Anhausen, Denkendorf, Herbrechtingen, Herrenalb, Königsbronn, Lorch, Maulbronn (10 Jahre und weniger)
      • Die Mitgliedschaft in den Ausschüssen Tätigkeitszeitraum des engeren Ausschusses: 6-12 Monate. Für die Mitglieder nur Aufwandsentschädigung Aber besoldete Sekretäre, Advokaten und Konsultenten Zwei Sekretäre und zwei ausgebildete Juristen als Konsultenten Diese führten die Geschäfte in Abwesenheit der Ausschussmitglieder (Bestellung meist auf Empfehlung: Ausschussmitglied Johann Albrecht Bengel empfiehlt Johann Jacob Moser. Moser empfiehlt Johann Friedrich Eisenbach) Der dienstälteste Sekretär gab die Tagesordnung vor. Die Konsultenen gaben ihre gutachterliche Stellungnahme ab. (S. 18) Über die Voten der Konsultenten stimmten die Ausschussmitglieder ab. Die Konsultenten drückten der landschaftlichen Politik ihren Stempel auf.

Wer waren die Amtsträger?

H-M untersucht das von der Spitze her

Geheime Räte, Oberräte (bzw. Regierungsräte) und in der kirchlichen Verwaltung Präsidenten, Direktoren, Räte, sowie die Bediensteten des engeren Ausschusses.

Grundlage ist das "Württembergische Dienerbuch", bearbeitet von Walther Pfeilstricker

Betrachtet man die 300 Männer, die zwischen 1648 und 1805 in die Dienste der Herzöge (ab 1803 Kurfürsten) von Württemberg traten, dann stammten diese aus mehr als 200 Familien (also nicht wie immer wieder kolloportiert aus nur einem kleinen Kreis von Familien)

H-M unterteilt in 3 Phasen, korrespondierend mit 3 Zäsuren der württembergischen Geschichte (S. 19)

  1. 1650-1699 Nachkriegszeit. Personalmangel. Konkurrenz mit Anfragen aus anderen Ländern. Gelobt wird, dass Nikolaus Myler von Ehrenbach (1610-1677) (Geheimer Rat) und Johann Konrad Zeller (1603-1683) (Dekan in Wildberg und Vaihingen), im Land geblieben seien. Andererseits kommen "Fremde" ins Land: Johann Jakob Kurz (aus der freien Reichsstadt Reutlingen)

Wolfgang Adam Lauterbach (1611-1678) (Schleiz) Johann Georg (von) Kulpis (1652-1698) (Hessen) Johann Jakob Fischer (Esslingen) (Oberrat) Hans Konrad Kraft (Ulm) (Oberrrat) Johann David Kommerell (Straßburg)

Jakob Friedrich (von) Rühle d.Ä. (Worms) (Oberrat, Kirchenratsdirektor) Johann Heinrich Goll (österreichische Erblande) (Oberrrat) 30% der dienenden Räte laut Pfeilstricker mit ausländischer Herkunft 50% der Mitglieder des Geheimen Regimentsrats waren Nicht-Württemberger (S. 20) Auch die Landschaft griff auf auswärtigen Sachverstand zurück. Wichtig war, dass die alteingesessenen Eliten die "Fremden" sozial integrierten. Aber nur drei alteingessenen Familien gelang es zwei Familienmitglieder in herzögliche und landschaftliche Dienste zu bringen:

Hiller (seit 1703: von Gärtringen) (so wirklich alteingesessen auch nicht, aber durch Vermählung schnell integriert: Heinrich Hiller, Sohn eines pfalz-neuburgischen Rates heiratet 1611 Kunigunde von Moser von Filseck (22. Januar 1628 Wappenbesserung zu Hiller von Gaertringen) Rümelin (Rimmelin) Zeller (S. 21)

  1. 1700-1749 (1693 Herrschaftsantritt Eberhard Ludwigs) Nur wenige Familien aus der ersten Phase finden sich noch in der zweiten Phase. (nur jede 20. Familie) Ausnahmen: Hochstetter und Zeller (als kirchliche Vertreter in der Landschaft) Lauterbach, Rühle, Sturm Aber auch nur noch wenige auswärtige Neuzugänge Intergenerationelle Kontinuität (Vater Sohn, Onkel Neffe) eher die Ausnahme. (bezogen auf Unterschied zwischen 1. und 2. Phase) Aber , bei den Familien die sich jetzt etablieren gelingt das erfolgreicher. 19 der 82 Familien sind jetzt mehrfach mit Vertretern in Posten vertreten: Abel, Faber, Fischer, Fromann, Georgii, Harprecht, Hochstetter, Jäger, Korn, Moser, Neuffer, Pfau, Pfeil, Renz, Rühle, Schäfer, Schütz, Stockmayer, Sturm Ursache: Bedeutung der universitären Ausbildung an der juristischen Fakultät der Hohen Schule in Tübingen (S. 21) Machtzuwachs der fürstlichen Zentralbürokratie unterstützt die Möglichkeiten, dass sich Familien über mehrere Generationen in territorialen Machtpositionen halten können. "Ausformung einer gouvermentalen Elite mit Abschottungtendenzen" Also in dieser Zeit nichts spezifisch württembergisches. (S. 22)
  2. 1750-1805 (1744 Herrschaftsantritt Carl Eugens) Jeder 10 Familie aus der vorangegangenen Periode gelingt es jetzt ihre Machtposition zu halten Über alle drei Perioden: Zeller, Hochstetter, Abel, Kerner, Stockmayer Georgii, Harpprecht, Renz, in den Perioden 2 und 3 Faber, Fischer, Fromann (mehrere Vertreter in der zweiten Periode, behaupten sich auch in der dritten) Bilfinger, Feuerlein, Hofmann, Keller, Vischer, Weickersreuter, Zech (ein Vertreter in der zweiten Periode, behaupten sich auch in der dritten) Lang, Märklin, Rieger, Schmidlin, Storr, Wächter (neue Familien in der dritten Periode)

Aber in der 2. und 3. Phase doch ein kleinerer Kreis von Familien, denen es gelingt über den gesamten Zeitraum präsent zu sein. Etwa 40 Familien. (S. 22)

Die Zugehörigkeit von Familien zur Ehrbarkeit rührt auch einer Erinnerungskultur dieser Familien inne, die im 19. Jahrhundert im Bemühen vergangene Größe, zum Ausweis gegenwärtiger Statusambitionen zu machen, diese Vergangenheit in Tagebüchern, (Auto-)Biografien, Sammlung von Leichenpredigten und anderer Formen frühneuzeitlicher Memorialkultur eines Familiengedächtnisses festhielten.

Ulrike Gleixner spricht von einer pietistischen Gruppenkultur Württembergs seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert.[7](S. 23)

  • Die Familie Stockmayer Laut Familienüberlieferung kam der Stammvater der württembergischen Familie während des Dreißigjährigen Krieges als verfolgter Prediger aus Oberösterreich und verstarb in Sindelfingen an der Pest. Mitglieder der Familie sind aber bereits im ausgehenden 16. Jahrhundert in Sindelfingen nachgewießen. (S. 23) Also eher: Fiktion des Stammvaters als frommer Märtyrer des protestantischen Glaubens, wie auch in anderen Fällen der konfessionellen Identitätsstiftung im württembergischen Bürgertum. Stefan Stockmayer (1618-1668), sein Sohn: Finanzexperte in herzöglichen Diensten. Keller, Klosterhofmeister und Kriegskommisar auf dem Hohentwiel. verheiratet mit Anna Justina Jäger, Tochter eines (mutmaßlich wohlhabenden) Uracher Leinwandfaktors Zwischen 1647 und 1664: vier männliche, sechs weibliche Nachkommen Zwischen 1683 und 1716: 16 Nachkommen (neun Männer und sieben Frauen) Zwischen 1717 und 1777: 29 Nachkommen (elf Männer und 18 Frauen) Zentrale Voraussetzung für den erfolgreichen Aufstieg einer Famile und der Chance verwandschaftliche Netzwerke zu knüpfen. (S. 24) S. 25: Stammbaum S. 26 - 31: Konnubium S. 32 - 33: Freundschaften: Epicedien Also wer kondoliert noch.
  • Die Familie Zeller (S.34) Johann Konrad Zeller († 1683)


Macht es Sinn, die detaillierte Betrachtung von "nur" zwei Familien als exemplarisch heranzuziehen?

Ich konzentriere mich also hier auf das "Fazit" von H-M ab S. 42:

  1. von 1650-1805 keine statische, sondern eine dynamische Gruppe, aber klar konturiert, funktional. Nachkriegsgeneration: in hohem Maß von sozialer, wie auch geografischer Durchlässigkeit gekennzeichnet Im ausgehenden 17. Jahrhundert kristalisiert sich eine Gruppe von 40 Familien heraus, denen es gelingt im weiteren Feld, der anderen Familien, die auch Personen in Spitzenämtern plazieren können, mehrer Personen und auch oft kontinuierlich plazieren können. Dies entgegen der herzöglichen Bestrebungen die Einflussnahme der territorialen Eliten zu beschränken. Es gelang ihnen dies, indem sie die engen Verflochtenheiten der kirchlichen und ständischen Strukturen nutzen. Um 1800 löst sich dieses Gefüge auf. Die politische, akademische, ökonomische Elite verschmelzt.
  2. Soziales Kapital kann dauerhaft akkumuliert werden durch:
    1. Konubium mit Familien, die das selbe Feld (in Kirche und in den Ständen) besetzen
    2. gezielte Verdichtung einzelner Stränge des verwandschaftlichen Netzwerkes
    3. Eine Heiratsstrategie, die sich auch räumlich am Zentrum der Macht orientiert: Stuttgart, aber auch Tübingen.
  3. Die Verflechtung der gouvernementalen Elite der Amtsträgerschicht in Stadt und Amt, sowohl weltlich, als auch geistlich, nimmt über den Zeitablauf kontinuierlich ab. Die drei städtischen Vertreter im engeren Ausschuss, die nicht von den Hauptorten (Stuttgart, Ludwigsburg und Tübingen) entsandt werden haben nicht automatisch Anschluss an die Spitzengruppe der Funktionseliten. Ein Konubinum ist nicht fesstellbar. Berufliche Kontakte jedoch schon.
  4. Viel stärker ist die Verbindung der Familien mit der Tübinger Gelehrtenwelt. Später auch mit der ökonomischen Elite. Dies ist ein Spiegel eines zunehmenden Professionalisirungsprozesses der Amtsträger. (S.42)
  5. Soziale Netzwerke sind in hohem Maße personenzentriert und von relativ kurzer Dauer. Das "Oben-bleiben" muss konstant neu ausgehandelt werden. Die württembergischen Eliten, hatten sowohl den grundstürzenden Ideen der Revolutinären in Frankreich, als auch der Entmachtung der ständischen Verfassung durch Kurfürst Friedrich wenig entgegenzusetzen.
  6. Familien eignen sich nicht als Beschreibungskategorie der Machteliten. Einzig einige patrilinearen Familienzweige lassen solche Beobachtungen zu. Dies wird verstärkt durch die heroisierende retrograde Betrachtung der Familiengeschichten anhand einzelner Stammväter mit "männlich-bürgerlichen Heroen". (S. 43)

2. Bildung und Karriere

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Beschreibung der Bildungssituation in Württemberg. (S.45-46)

Grundlagen in der Reformation gebildet

Große Kirchenordnung von 1559:

"Deutsche Schulen" (Grundschulen) für Mädchen und Jungen zugänglich vermitteln die Grundkenntnisse des Lesens und Schreibens (seit 1729 auch des Rechnens. Vor allem aber, die evangelische Religion.

Lateinschule (Partikularschule, Trivialschule): zwei jährige Vorbereitung auf das "Pfingstexamen" (Landesexam). waren flächendeckend verbreitet.

Ausnahmen: Lateinschulen/Pädagogien in den Hauptorten Stuttgart, Tübingen und seit dem 18. Jahrhundert Ludwigsburg. Dort 4-5jähriges Ausbildungsprogramm

Pädagogium Stuttgart (seit 1686 Gymnasium illustre)

Klosterschulen/Stuttgarter Gymnasium (Niedere Klosterschulen: Blaubeuren, Denkendorf (und Hirsau). Höhere Klosterschulen: Bebenhausen und Maulbronn

vierjähriges Curriculum: alte Sprachen und Theologie. Vorbereitung für das fürstliche Stipendium (evangelisches Stift)

Landesuniversität: Evangelisches Stift für die Theologen mit materieller Absicherung. Juristen und Mediziner hingegen selbstfinanziert. (S.46)

Diese finanzielle Beschränkung, schränkte natürlich auch ein, wieviele Kinder eine Chance auf eine universitäre Bildung bekommen konnten.

Erst seit dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts auch veränderte Bildungsideen der Aufklärung in Württemberg:

1783 auf Initiative des dortigen Dekans Klemm, eine Real- oder Bürgerschule in Nürtingen. realienkundlich = berufspraktisch

1770 "Militärisches Waisenhaus" - 1773 Militärakademie - 1781/82 Hohe Karlschule mit Universitätsprivileg von Kaiser Joseph II.

Die Schüler wurden als "Zöglinge" bezeichnet und auch als solche behandelt. Herzog Carl Eugen betrachtete sie als seine persönlichen Pflegekinder.

Aufgenommen wurden Kinder aller sozialer Schichten und in Württemberg eine Besonderheit, Kinder aller christlicher Konfessionen, also lutherisch, reformiert, katholisch, später auch orthodox.

Schüler deren Eltern die Ausbildung nicht bezahlen konnten wurden unterstützt, mussten sich aber verpflichten "sich gänzlich den Diensten des Herzoglich württembergischen Hauses zu widmn und nicht ohne Erlaubnis daraus zu treten.

Neben dem überkommenen Fächerkanon wurde immer mehr Neues geleehrt und trat auch mit der Zeit in den Vordergrund: Lebende Sprachen, wie Französisch, Englisch, Italienisch, Russisch. Naturwissenschaften, wie Naturgeschichte, Physik und Chemie. Kameralistik.

Nach dem Studium der vorbereitenden Wissenschaften erfolgten zwei- bis vierjährige Ausbildungen zum Juristen, Mediziner, Kameralisten, Kaufmann, oder Offizier.

Bis zu ihrer Auflösung (beziehungsweise Fusionierung mit der Tübinger Universität) durchliefen etwa 2200 Schüler die Ausbildung. (Auflösung auf Betreiben der Landstände?)

Von diesen waren nur etwa die Hälfte württembergische Landeskinder. Damit wurde erstmals der territoriale Zuschnitt von Bildung im württembergischen Gemeinwesen in nennenswerter Weise überschritten. (S.47)

Ob dies Einfluss auf die Transformierung der württembergischen bürgerlichen Elite um 1800 hatte, ist aber nach dem derzeitigen Stand der Forschung nicht zu entscheiden. (S.48)

  • Bildung im Selbstverständnis der bürgerlichen Elite Der Stellenwert wird deutlich in den "Cursus Studiorum", den den Bildungsweg darstellenden Personalteil der Leichenpredigten, die einen nicht unerheblichen Umfang einnahmen. (S.49)
  • Patronage-Klientel-Beziehungen in der Karriereentwickling Ein solcher Patron: Johann Valentin Andreae . H-M breitet das aus am Beispiel der Familie Zeller und dem Dekanat Calw. (S. 53/54)
  • Im weltlichen Bereich war der Bedarf nach professionellen Amtsträger noch größer geworden. H-M verweißt auf die um 1500 immer komplexer werden Welt. (S. 55) In der Mitte des 17. Jahrhunderts ist der Prozess schon weit vorangeschritten und man kann eine klare Trennlinie ausmachen zwischen Amtsträgern, die akademisch gebildet sind und solchen, die keinen Zugang zu Universitäten gefunden hatten, oder bewusst gesucht haben.
  • In einer Welt, inder der Stadtbürger ein Defizit an Ehre und Ansehen gegenüber dem Adeligen (seinem höchsten Konkurrenten um die höchsten Posten) hatte, war ein mit Graduation abgeschlossenes Jurastudium unabdingbar. (S.55) Was H-M hier nicht herausarbeitet, ist die Stellung und die Herkunft des Adels in diesen Positionen in Württemberg. Einen landsässigen Adel gibt es ja nicht. Welche Rolle spielte das Collegium illustre für die adelige Ausbildung? Nach dem 30.-jährigen Krieg (hier setzen H-Ms Studien ja erst ein, spielte es schon keine Rolle mehr. Durch was wurde es ersetzt?
  • Im 17. Jahrhundert hatten 3/4 derjenigen, die bei Zentralbehörden in Dienst standen eine Universität besucht, genauer, zu 90% die Universität Tübingen. Die Hälfte davon mit Abschluss eines Licentiaten, oder Doktor der Rechte. Ähnliches galt für die Sekretäre im Oberrat.
  • Die gehobene Amtsträgerschaft unterschied sich dadurch immer mehr von der in den Städten und dem Land. Genauere Studien für Würtemberg fehlen aber. (S. 55) In Württemberg nur eine Studie Seigels zu Tübingen. Aber Tübingen ist jetzt natürlich nicht representativ für die übrigen Amtsstädte Württembergs. Sitz und Stimme im Magistrat von Tübingen erlangte, wer hinlänglich vermögend war: Kaufleute, aber auch Bäcker, oder Metzger und die Beziehungen zu Familien hatten, die bereits längere Zeit in Gericht und Raz vertreten waren. Dabei auffallen ein hoher Anteil von zugewanderten Familien (zwischen 1650 und 1805 90 Männer. Auffallend hierbei Vetreter sieser zugewanderten Familien waren bereits in ihren Heimatgemeinden in den städtischen Magistraten vertreten. Verwandschaftliche Beziehungen wurden zur niederen Geistlichkeit, aber auch zu gerichts- und ratsverwandten Fsmilien anderer Amtsstädte gesucht und vor allem im 18. Jahrhundert zur benachbarten Reichsstadt Reutlingen. Auch Verbindungen zu Tübinger Gelerhrtenfamilien Mögling und Bardili N.K. zählt die Magristratsfamilien noch nicht zur Spitzengruppe der Ehrbarkeit. Das sind für sie Familien, die im Engeren Ausschuss vertreten sind. In Tübingen nur Neuffer, Renz und Harrpprecht. Nochmals weißt N.K auf den Aspekt der juristischen Aussbildung an den der Landesuniversität Tübingen als Voraussetzung für den Aufstieg in die höheren Bereiche der Ehrbarkeit hin.
  • Dies gilt auch für die Vögte, aber auch N.K. schränkt bereits ein, dass sich die Informationen, die sich nur auf Tübingen beziehen, nicht unbedingt verallgemeinern lassen und tiefrgehende Studien fehlen (S. 57)
  • Für die dörfliche Strukturen weist sie auf Konflikte mit den aus dem akademisch gebildeten Stadtbürgertum stammenden Dorfpaffern hin. (mutmaßliche) Ermordung des Pfarrers von Zell unterm Aichelberg, Friedrich Wilhelm Breuninger, im Jahr 1733. (Wiederum nur eine anektodische Geschichte) [https://www.wkgo.de/wkgosrc/pfarrbuch/cms/index/924] (S. 57)

3. Besitz und Vermögen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Besitz und Vermögen waren eine notwendige, aber keine ausreichende Bedingung um die Zugehörigkeit zu einer herausgehobenen Schicht, wie der Ehrbarkeit festzulegen. Die Leichenpredigen listen "berufliche Tätigkeit", "Familienzugehörigkeit" und eine "spezifische Form der Lebensführung" als erwähnenswert auf, aber nicht die Besitz- und Vermmögensverhältnisse. (S.65)

Schwierigkeit bereitet die Erfassung der Besitz- und Vermögensverhältnisse.

Zugreifen könnte man auf Inventuren und Teilungen im Rahmen von Erbschaftsangelegenheiten. Aber gerade bei reichen Haushalten fehlen diese gerade. (S.68)

"Zur 'Ehrbarkeit' gehören nach ökonomischen Kriterien betrachtet, diejenigen, die bei entssprechendem beruflichen Tun und familiärer Herkunft über ein überdurchschnittliches Vermögen verfügen, vor allem aber diejenigen, denen es möglich ist, sich der Pflicht zur Offenlegung ihrer Vermögensverhältnisse zu entziehen." (S. 68f.)

Besoldung

Oft musste man lange auf eine besoldetet Stelle warten, was wiederum nur mit einem ausreichenden Vermögen als Polster möglich war.

Hatte man eine besoldete Stelle, so konnte man rasch Vermögen aufbauen, aber nicht aus der reinen Besoldung, sondern aus den Nebeneinkünften. Diese sind für jeden Diener einzel zu betrachten: Gebühren aller Art, Geschenke, finanzielle Gunstzuweisungen des Fürsten. Dies nicht mit Amtsmissbrauch und Korruption im heutigen Sinne zu verwechseln. Anwendung eines Norm- und Wertmaßstabs eines Berufsbeamtentums, das erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstand. Solche Nebeneinnahmen wurden erst ab 1807 förmlich untersagt.

Die reguläre Besoldung bestand sowohl aus Geld-, als auch aus Naturalienzahlungen. (S. 69)

H-M stellt im folgenden anektodenhaft Beispiele einiger ausgewählter Familien dar. Reicht das aus, eine allgemeingültigen Beschreibung zu erstellen. Wenn man Amtsträgerschaft (Ehrbarkeit) und Wirtschaftsbürgertum gegeneinander setzt, so sind die Entwicklungen von Besitz und Vermögen und die die Sicherung desselben vor Einflüssen der Geldentwertung, was eine eine mögliche Auflösung einer klar abgrenzbaren Unterscheidung zwischen Amtsträgerschicht und Wirtschaftsbürgertum am Ende des 18. Jahrhunderts erklärt. (S. 85)

4. Lebensstil, ab S. 88

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für später merken:

Beispiel Familie Authenrieth. Der Lebensstil und auch das Ansehen der Familie als Beispiel dafür, wie diese Schicht im späten 18. Jahrhundert auch von ihren Zeitgenossen als etwas besonderes angesehen wurden. Wurde erst hier das Bild der Ehrbarkeit, wie es sich bis heute verfestigt hat geprägt?

Muss also eine Geschichte der Württembergischen Ehrbarkeit praktisch von hinten her, hier ansetzend begonnen werden?

Mertens "Württemberg" in Handbuch der Baden-Württembergischen Geschichte, Band 2

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

"Nie war Habsburgs Macht in Südwestdeutschland so umfassend wie in den 1520er Jahren, und nie besaßen die Führer der württembergischen Ehrbarkeit so großen Einfluß wie zur Zeit der sogenannten "Fremdherrschaft". Seit 1521 wurden die Stadthalter - es waren Christoph von Schwarzenberg (1519) und Maximilian von Zevenberghen (1520) Truchseß Wilhelm von Waldenburg (1521-1525), Truchseß Georg von Waldenburg (1525-1531) und Pfalzgraf Philipp von Pfalz-Neuburg (1532-1534) - auf Vorschlag der Landschaft von Karl, dann von Ferdinand bestellt. (Mertens-Württemberg, S. 57) Nach dem Tod Ludwig II (3. November 1457) rief Ulrich V. die Landschaft von Württemberg-Urach an. Die Ritterschaft und die Landschaft von Württemberg-Stuttgart berief er zu einer gemeinsamen Tagung. Ziel war es den pfälzischen Einfluß auf die adeligen Räte in Urach auszuschalten. 1457 im Juli (sic!) tagte in Stuttgart die gemeinsame Versammlung der adeligen Räte und der "armen von der Lanntschafft" in Stuttgart. (Mertens-Württemberg, S. 58) Ulrich sicherte zu, in Zukunft mit dem Rat der Ritterschaft, der Prälaten und der Landschaft zu regieren. Die Uracher Räte riefen auch einen Rat in Leonberg ein (in der Nähe zur Pfalz), aber die Landschaft setze sich durch. Ulrich wurde zum Vormund für Eberhard bestellt, der Vormundschaftsregierung durften nur auf Württemberg (nicht der Pfalz) verpflichtete Räte angehören und im erweiterten Vormundschaftsrat stellte die Uracher Landschaft neben den Uracher und Stuttgarten Räten, ein Drittel der Mitglieder. (Mertens-Württemberg, S. 58)

Deutelmoser "Die Ehrbarkeit und andere württembergische Eliten

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Otto K. Deutelmoser weißt darauf hin, dass der Begriff "Ehrbarkeit" für eine württembergische bürgerliche Oberschicht sowohl im wissenschaftlichen, als auch in populären Schriften über "Land und Leute" häufig benutzt wird, vertrauend darauf, dass der Begriff vertraut und verständlich sei. Und unterstellt dann aber, dass der Begriff vielen Autoren selbst nicht im klaren sei. (S. 11)

Franz Quarthal stellte noch 1998 fest, dass außer der Torso gebliebenen Dissertation von Hansmartin Decker Hauff über die "Entstehung der württembergischen Ehrbarkeit 1250-1534" keine, modernen Maßstäben genügende Untersuchungen dieser territorialen Elite vorlägen.


Er greift dann die Definition von Hartwig Brandt heraus: eine politische Klasse, "...welche historisch überkommen war und wie es sie anderswo wohl nicht gegeben hat. Zu ihren Bindeelementen zählten die Traditionen des Schreiberhandwerks ebenso wie Landexamen und Stiftsdiziplin, die tägliche Lektüre des Merkurs nicht minder als das amusische, im Pietismus ruhende Leistungsethos. Vor allem gehörten zu ihnen die verwandschaftlichen Konnexionen und Verfilzungen, die der 'großen Familien zumal, welche nach altem Herkommen netzartig das Land überspannten und an seiner formellen wie informellen Herrschaft teilhaben" (Hartwirg Brandt: Parlamentarismus in Württemberg 1819-1870. Anatomie eines deutschen Landtages. Düsseldorf 1987) (S. 11)

Eine lange Tradition, die vom späten Mittelalter (Schreiberhandwerk), bis in die heutige Moderne (Merkur) hineinreicht.

Die es anderswo so nicht gab.

Mit einem im Pietismus ruhenden Leistungsethos.

Die untereinander verfilzt und vernetzt waren.

Und an der formellen und informellen Herrschaft des Landes teilhaben.


Bearbeitete Artikel

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Hansmartin Decker-Hauff: Geschichte der Stadt Stuttgart. Hrsg.: Städtische Sparkasse und Städtische Girokasse Stuttgart. 1 Von der Frühzeit bis zur Reformation. Kohlhammer, Stuttgart 1966., S. 259
  2. Otto Beuttenmüller (Bearb.): Schwäbisches Geschlechterbuch. Neunter Band, Starke, Limburg an der Lahn 1975 (Deutsches Geschlechterbuch. Band 170), S. 69 ff.
  3. Hansmartin Decker-Hauff: Geschichte der Stadt Stuttgart. Hrsg.: Städtische Sparkasse und Städtische Girokasse Stuttgart. 1 Von der Frühzeit bis zur Reformation. Kohlhammer, Stuttgart 1966., S. 259
  4. Hansmartin Decker-Hauff et al., Die Universität Tübingen von 1477 bis 1977 in Bildern und Dokumenten. 500 Jahre Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Beiträge zur Geschichte der Universität Tübingen 1477–1977. Attempto, Tübingen 1977, ISBN 3-921552-02-8, Stammtafel S. 24f.
  5. "Tübinger Vertrag". In: Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern (DGDB). Abgerufen am 19. April 2024.
  6. Walther Pfeilstricker (Bearbeiter): Neues württembergisches Dienerbuch. Band 1. Stuttgart 1957, S. §§ 1406–1444.
  7. Ulrike Gleixner: Pietismus und Bürgertum: Eine historische Anthropologie der Frömmigkeit. Württemberg 17.-19. Jahrhundert. In: Studien zur Zivilgesellschaft. Band 2, Bürgertum Neue Folge. Göttingen 2005.