Benutzer:Orloeg/Territoriale Entwicklung Mecklenburgs

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Während die angrenzenden slawischen Stämme von den ostfränkisch-sächsischen Kaisern unterworfen wurden, behaupteten die Abodriten ihre ethnische Identität und politische Selbständigkeit. Sie stellten mit den christlichen Nakoniden eines der mächtigsten slawischen Fürstenhäuser dieser Zeit. Die Nakoniden residierten auf der namensgebenden Mecklenburg im heutigen Dorf Mecklenburg, die erstmals in einer Urkunde Ottos III. aus dem Jahr 995 genannt wird. Von der zwischen 780 und 840 angelegten Burg zeugt heute noch ein beeindruckender Erdwall. Der Nakonide Gottschalk errichtete im 11. Jahrhundert einen „modernen“ Territorialstaat nach skandinavisch-polnischem Vorbild, fand aber 1066 in einem Aufstand des heidnischen Adels den Tod. Nachdem sein Sohn Heinrich das abodritische Herrschaftsgebiet Anfang des 12. Jahrhunderts bis an Oder und Spree ausweiten konnte, zerfiel das Abodritenreich mit der Ermordung seines Nachfolgers Knud Lavard in zwei Teile.

Im westlichen Teil mit Wagrien und Polabien löste sich die slawische Herrschaft Pribislaws nach dem Winterfeldzug des sächsischen Grafen Heinrich von Badewide 1138/1139 auf. Im Osten erkannte Niklot die Oberhoheit Lothars von Supplinburg an. Nach dessen Tod 1137 regierte er im Abodritenland zunächst wie ein König, wurde aber im Zuge des Slawenkreuzzuges 1147 zu einem Vasallen des sächsischen Herzogs Heinrich der Löwe. Mit der Einhaltung seiner Vasallenpflichten bewahrte Niklot die politische Eigenständigkeit des Abodritenlandes. Erst Niklots offene Auflehnung gegen das Verbot zur Fortsetzung des Seekrieges gegen die Dänen führte 1160 zu einer Strafexpedition Heinrichs des Löwen und zu Niklots Tod. Zur Sicherung seiner Herrschaft im Abodritenland richtete Heinrich in Mecklenburg, Ilow, Schwerin, Quetzin und Malchow sächsische Stützpunkte ein und befahl den Wiederaufbau der slawischen Burg Schwerin. Der Versuch einer Ansiedlung flämischer Kolonisten um Mecklenburg endete 1164 mit dem Tod der Siedler und dem Verlust der Burg an Niklots Sohn Pribislaw. Im Jahr 1167 kam es nach weiteren schweren Kämpfen zum Ausgleich zwischen Heinrich dem Löwen und Pribislaw. Der Abodritenfürst erkannte die Oberhoheit des Sachsenherzogs an und erhielt im Gegenzug die Terra Obodritorum zu Lehen. Lediglich die im äußersten Südwesten neu eingerichtete Grafschaft Schwerin blieb in sächsischer Hand.

Erste Mecklenburgische Hauptlandesteilung (1234)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Phase der Herausbildung und Entwicklung Mecklenburgs zu einem deutschen Territorialstaat nahm etwa zweieinhalb Jahrhunderte in Anspruch zwischen der Ersten mecklenburgischen Hauptlandesteilung und der Zeit von Herzog Heinrich IV. (dem Dicken).

Nachdem es Pribislaw gelungen war, bis auf die Grafschaft Schwerin alle mecklenburgischen Lande unter sich zu vereinen, kam es nach dem Tod Heinrich Borwins II. († 1226) im Jahre 1234 zur Ersten mecklenburgischen Hauptlandesteilung. Es entstanden die Herrschaften (Fürstentümer) Mecklenburg, Werle, Parchim-Richenberg und Rostock. Die Herrschaft Parchim-Richenberg hatte dabei nur bis 1256 Bestand. Pribislaw I. von Parchim-Richenberg geriet in Widerspruch zum Schweriner Bischof Rudolf I. Dieser ließ Pribislaw in Reichsacht legen und erwirkte einen päpstlichen Bann. Pribislaw wurde entmachtet und das Land unter seinen Brüdern und seinem Schwager, dem Grafen von Schwerin, aufgeteilt. Die Herrschaft Rostock konnte dem mecklenburgischen Machtstreben mit dänischer Hilfe bis 1312 widerstehen. Heinrich II., genannt der Löwe, gelang es nach einem erfolglosen Versuch 1299 das Land im Jahre 1312 einzunehmen. Nach dem Friedensschluss 1323 mit dem dänischen König empfing er von diesem die Herrschaft Rostock endgültig als Lehen.

Am 12. August 1292 heiratete Heinrich II. Beatrix, die Tochter des brandenburgischen Markgrafen Albrecht III., dem die Herrschaft Stargard gehörte. Nach dessen Tod kam es zu Erbschaftsstreitigkeiten zwischen Heinrich II. und den Markgrafen von Brandenburg. Im Ergebnis überließen diese ihm – mit dem Wittmannsdorfer Vertrag vom 15. Januar 1304 – das Land als Lehen. Nach dem Tod von Beatrix 1314 in Wismar, betrachtete der regierende brandenburgische Markgraf Waldemar das Land Stargard als erledigtes Lehen und wollte es zurückhaben. Im Jahr 1315 während des Norddeutschen Markgrafenkrieges (1308–1317) überfiel er Mecklenburg. Waldemar und seine Verbündeten konnten jedoch in der Schlacht bei Gransee im August 1316 besiegt und aus dem Land vertrieben werden. Heinrich II. wurde mit dem Templiner Frieden vom 25. November 1317 die Herrschaft Stargard endgültig als brandenburgisches Lehen zugesprochen.

Während des Brandenburgischen Interregnums (1319–1323) eroberte Heinrich II. von der Mark Brandenburg die Prignitz sowie zeitweilig und teilweise die Uckermark. Diese Gebiete musste er 1325 wieder aufgeben. Der Rügische Erbfolgekrieg nach dem Tod des letzten Rüganer Fürsten Wizlaw endete ohne Gebietsgewinne. Nach Heinrichs Tod 1329 und mehreren Jahren der Vormundschaft und gemeinsamen Regierung (seit 1336) teilten seine Söhne Albrecht II. und Johann I. 1352 ihr Herrschaftsgebiet in die (Teil-)Herzogtümer Stargard und Schwerin.

Die Wirren nach dem Aussterben der brandenburgischen Askanier konnte das Haus Mecklenburg zur Festigung seiner Position und zur Erlangung der Reichsunmittelbarkeit nutzen. Im Jahre 1347 empfingen Albrecht und Johann die Herrschaft Stargard und 1348 auch die Herrschaft Mecklenburg von König Karl IV. (dem späteren Kaiser) als Reichslehen und waren unter gleichzeitiger Rangerhöhung zu Herzögen nunmehr Reichsfürsten.

Im Jahre 1358 erwarb Albrecht II. die Grafschaft Schwerin und die Herzöge von Mecklenburg verlagerten ihre Residenz von der Mecklenburg bei Wismar auf die im Landesinneren liegende Schweriner Burginsel, auf der später durch Umbauten das Schweriner Schloss entstand.

Die Herrschaft Werle verlor nach mehreren Teilungen immer mehr an Bedeutung. Erst im Jahr 1425 wurde die Herrschaft wieder unter einem Regenten (Wilhelm von Werle) vereint. Als dieser 1436 ohne männlichen Erben starb, fiel Werle an das Herzogtum Mecklenburg. Nachdem 1471 auch der letzte Regent des Teilherzogtum Mecklenburg-Stargard Ulrich II. ohne männlichen Erben gestorben war, befanden sich alle Territorien unter Heinrich dem Dicken in der Hand eines einzigen Regenten und alle Mecklenburgischen Herrschaftsteile, die jedoch weiterhin bis weit in die Neuzeit hinein als Verwaltungsstrukturen im Inneren fortlebten, waren zusammengeschlossen. Die bis dahin getrennten Landstände wurden danach zu gemeinsamen Landtagen berufen. Dies wurde auch nach den späteren Landesteilungen beibehalten.

Nach außen gab es zwischen 1276 und 1375 Änderungen der Landesgrenzen. 1276 kam Wesenberg an die Mark Brandenburg, dafür gelangte um 1300 die Herrschaft Stargard in die Hand der Mecklenburger. Stadt und Land Grabow fielen 1320 an Mecklenburg und 1375 kam Dömitz zu Mecklenburg.

Nach dem Frieden zu Wittstock vom 12. April 1442 verlor Mecklenburg endgültig die Herrschaft über die Uckermark an die Mark Brandenburg. Außerdem begründete der Frieden das Recht der Brandenburger auf Eventualsukzession in Mecklenburg für den Fall des Aussterbens des mecklenburgischen Fürstenhauses im thronfolgefähigen Mannesstamm.

Am Ende des 15. Jahrhunderts standen die äußeren Grenzen Mecklenburgs weitgehend fest, jedoch gelangen den mecklenburgischen Landesherren bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts weitere Gebietsgewinne. Neue Landesteilungen im Jahr 1520 (Neubrandenburger Hausvertrag), 1555 (Gemeinschaftsvertrag von Wismar) und seit 1621 (Güstrower Reversalen und Erbvertrag) brachte wiederum zwei (Teil-)Herzogtümer hervor: Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow.

Zweite Mecklenburgische Hauptlandesteilung (1621)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachdem seit 1471 alle Teile von Mecklenburg wieder vereint gewesen waren, wurde das Land 1621 neuerlich geteilt. Im Zuge der Zweiten Mecklenburgischen Hauptlandesteilung entstanden nach dem Fahrenholzer Teilungsvertrag die (Teil-)Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow. Diese Unterteilung existierte zwar bereits mit einigen Unterbrechungen nach dem Tod Heinrich des Dicken 1477 und nochmals ab dem Jahr 1520 (nach dem Neubrandenburger Hausvertrag), jedoch nur in Form einer Zuweisung von Ämtern zur alleinigen Nutznießung, während die gesamtstaatlichen Angelegenheiten gemeinsam blieben.

Dreißigjähriger Krieg

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gründe für die Verwicklung Mecklenburgs

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die mecklenburgischen Herzöge versuchten zunächst, sich aus dem beginnenden Dreißigjährigen Krieg herauszuhalten und durch strenge Neutralität den Frieden in Mecklenburg zu wahren. Als die kaiserlichen Heere näher rückten und die Wiederherstellung des Katholizismus und des kaiserlichen Absolutismus drohte, schlossen sich die beiden Herzöge Adolf Friedrich von Schwerin und Johann Albrecht von Güstrow 1625 trotz kaiserlicher Abmahnungen mit Braunschweig, Pommern, Brandenburg, den freien Städten und Holstein unter Führung des Königs Christian von Dänemark zu einem Defensivbündnis zusammen. Allerdings erstrebte der König von Dänemark gleichzeitig Bündnisse mit Frankreich, England und Holland gegen den deutschen Kaiser Ferdinand II. und gab dem Bündnis daher ein für den Kaiser feindliches Gepräge. Obwohl beide Herzöge sich unmittelbar nach der Schlacht bei Lutter 1626 vom Dänenkönig losgesagt hatten, wurden sie zwischen 1628 und 1630 durch Kaiser Ferdinand II. geächtet und abgesetzt und durch dessen Feldherrn Wallenstein als Herzog ersetzt. Die sich beschwerenden Herzöge verwies der Kaiser auf den Rechtsweg.

Mecklenburg unter der Herrschaft Wallensteins

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wallenstein wählte das Schloss Güstrow als Residenz. Von dort aus reformierte er in seiner kurzen Amtszeit (1628 bis 1630) das Staatssystem des Landes. Zwar ließ er die alte landständische Verfassung und deren Vertretung bestehen, formte das übrige Staatssystem aber weitreichend um. Zum ersten Mal in der Geschichte Mecklenburgs trennte er Justiz und Verwaltung (sog. „Kammer“) voneinander. Er errichtete eine „Kabinetts-Regierung“, an deren Spitze er selbst stand. Diese bestand aus jeweils einem Kabinett für Kriegs-, Reichs- und Haus-Angelegenheiten und einer Regierungs-Kanzlei für die Oberleitung der Regierung. Er erließ eine Armenversorgungs-Ordnung und führte gleiche Maße und Gewichte ein.

Rückeroberung mit Hilfe Schwedens

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus dem Exil bemühten sich die mecklenburgischen Herzöge währenddessen um den Wiedergewinn ihrer Länder und setzten sich mit ihrem Vetter, dem schwedischen König Gustav Adolf, in Verbindung. Dieser erklärte 1629 dem deutschen Kaiser den Krieg und kam mit seinem kriegserprobten Heer im September 1630 über Pommern nach Mecklenburg wo er die von kaiserlichen Truppen besetzten Städte Marlow und Ribnitz eroberte. Das im Februar 1631 eingenommene Neubrandenburg ließ er mit 2000 Mann besetzen und stark befestigen. Doch nur einen Monat später belagerte und erstürmte der kaiserliche Feldherr Tilly die Stadt unter großen Verlusten und richtete unter den Schweden und den Einwohnern ein schreckliches Blutbad an. Dabei wurde die Stadt stark zerstört.

Bereits 1630 wurden die mecklenburgischen Herzöge durch den schwedischen König Gustav Adolf wieder eingesetzt und sämtliche Reformen Wallensteins wurden aufgehoben. Im Juli 1630 brachen die mecklenburgischen Herzöge mittels schwedischer Gelder und Truppen mit etwa 2000 Mann von Lübeck aus nach Neubrandenburg auf. Als die Stadt gestürmt werden sollte, ergab sich die kaiserliche Besatzung gegen freien Abzug. Die vereinten mecklenburgischen und schwedischen Heere setzten die Einnahme der weiteren festen Plätze – Städte, Burgen und Festungen – gemeinsam fort. Schon Ende Juni wurde die Burg Plau, nachdem deren kaiserlicher Kommandant die Stadt zur Verteidigung angezündet und halb niedergebrannt hatte, den schwedischen Truppen übergeben. Ende Juli stand das Heer vor Wismar, welches aber nebst der Insel Walfisch von den kaiserlichen Truppen hartnäckig gehalten wurde. Erst im Januar 1632 erfolgte mangels Proviant und Hilfe von außen die Übergabe gegen Abzug mit allen kriegerischen Ehren. 1631 wurde Warnemünde von den Mecklenburgern erobert und im Oktober kapitulierte nach mehrwöchiger Belagerung auch die kaiserlichen Truppen in Rostock.

Ende Januar 1632 waren die letzten kaiserlichen Truppen aus Mecklenburg abgezogen; auch die Schweden rückten bis auf die Garnisonen in Wismar und Warnemünde ab. Am 29. Februar 1632 schlossen die mecklenburgischen Herzöge in Frankfurt am Main ein festes Bündnis mit Gustav Adolf, in dem die schwedische Besetzung von Wismar und Warnemünde ausdrücklich vorbehalten wurde. Damit war Wismar noch vor dem Westfälischen Frieden für Mecklenburg verloren und wurde zum Ein- und Ausgangstor für schwedische Truppen und Anziehungspunkt für Schwedens Feinde.

Aussöhnung mit dem Kaiser und Gebietsabtretungen an Schweden

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit dem Prager Frieden, dem auch die mecklenburgischen Herzöge nachträglich beitraten, erfolgte 1635 die Aussöhnung der Herzöge mit dem Kaiser, der diese danach wieder als Herzöge anerkannte. Allerdings beteiligte sich Mecklenburg nicht am Krieg gegen Schweden. Trotzdem drohte Schweden Mecklenburg daraufhin mit Krieg, besetzte und brandschatzte Schwerin und nahm kampflos die Festungen Dömitz und Plau ein. Die schwedische Garnison zu Wismar machte sich im Umland durch Plünderungen und Gewalttaten bemerkbar. In Bützow und Güstrow wurden mehrere Kompanien mecklenburgischer Truppen ohne Weiteres unter schwedische Regimenter gesteckt.

Im Westfälischen Frieden 1648 musste die mecklenburgische Stadt Wismar (mit dem Amt Neukloster und der Insel Poel) als Reichslehen an Schweden abgetreten werden, wogegen die Schwerinsche Linie mit den säkularisierten Bistümern Schwerin und Ratzeburg und der Johanniterkomturei Mirow und die Güstrowsche Linie mit der Komturei Nemerow entschädigt wurden. Erst 1803 kam Wismar, einschließlich Neukloster und der Insel Poel, wieder zu Mecklenburg.

Nordische Kriege

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wurden die Nordischen Kriege teilweise auf mecklenburgischem Boden ausgetragen. Im Zweiten Schwedisch-Polnischen Krieg marschierten 1658 kaiserliche, brandenburgische und polnische Soldaten in Mecklenburg ein und es kam bis zum Ende des Krieges mit dem Vertrag von Oliva im Mai 1660 erneut zu kriegerischen Belastungen wie zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges.

Die Güstrowsche Linie erlosch 1695 mit Johann Albrechts II. (gest. 1636) Sohn Gustav Adolf. In der Linie Mecklenburg-Schwerin regierte Adolf Friedrich I., der mit den Ständen und allen Mitgliedern seiner Familie fortwährend im Streit lag, bis 1658. Sein Sohn und Nachfolger Christian Ludwig lebte meist in Paris, wo er 1663 zur katholischen Konfession übertrat und Ludwig XIV. nahestand.

Im Schwedisch-Brandenburgischen Krieg (1674–1679) wurde Mecklenburg daher trotz Neutralität von brandenburgischen und von dänischen Truppen besetzt. Im Jahr 1675 eroberten die Dänen Wismar, das aber bereits 1680 wieder schwedisch wurde und zur Festung ausgebaut wurde.

Dritte Mecklenburgische Hauptlandesteilung (1701)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1701 konnte sich das mecklenburgische Fürstenhaus auf das Erbfolgeprinzip der Primogenitur einigen. Zuvor wurde Mecklenburg nach dem Aussterben der Linie Mecklenburg-Güstrow ein weiteres Mal in langjährige Erbschaftsstreitigkeiten verwickelt, die unter maßgeblicher Mitwirkung ausländischer Mächte durch den als Hausvertrag geschlossenen Hamburger Vergleich vom 8. März 1701 beigelegt wurden. Die dabei verabredete Dritte Mecklenburgische Hauptlandesteilung formierte wiederum zwei beschränkt autonome (Teil-)Herzogtümer, ab 1815 (Teil-)Großherzogtümer: Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz.

Reichsexekution und Thronfolgestreit

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 1713 kam es zum Konflikt zwischen Herzog Karl Leopold, dem Regenten des Landesteils Mecklenburg-Schwerin, und den mecklenburgischen Landständen, der bis 1717 andauerte. Der Herzog suchte landesherrliche, absolutistische Souveränität gegen die Ritterschaft sowie gegen das mit ihr verbündete Rostock durchzusetzen. Er forderte die Stände auf, ihm zum Aufbau eines stehenden Heeres zusätzliche Steuern zu bewilligen, und zwang den Rostocker Rat zum Verzicht auf seine Privilegien.

Nach Klagen der mecklenburgischen Landstände beim Kaiser gegen Karl Leopolds Rechtsbrüche und autokratische Bestrebungen verhängte Kaiser Karl VI. 1717 die Reichsexekution gegen den Herzog. Der Vollzug der Reichsexekution erfolgte im Frühjahr 1719. Karl Leopold verschanzte sich zunächst in der Festung Dömitz und verließ bald darauf das Land. Die Regierung in Mecklenburg-Schwerin übernahmen als Exekutoren der Kurfürst von Hannover und der König von Preußen. Nach dem Tod von Kurfürst Georg Ludwig von Hannover (1727) wurde die Reichsexekution aufgehoben. Da eine Beilegung des Konfliktes zunächst misslang, wurde Karl Leopold schließlich 1728 vom Reichshofrat in Wien zugunsten seines Bruders Christian Ludwig II. abgesetzt.

Karl Leopold lehnte jeden Kompromissvorschlag Karls VI. ab und scheiterte 1733 bei einem Versuch, mit Hilfe eines Aufgebots von Bürgern und Bauern, aber auch mit preußischer Unterstützung, die Herrschaft in Mecklenburg-Schwerin zurückzugewinnen. Hannover besetzte unter dem Vorwand, die Kosten für seine Reichsexekution zu decken, 1734 acht mecklenburgische Ämter. Karl Leopold verstarb schließlich am 28. November 1747 in Dömitz.

1755: Die mecklenburgischen Herzöge einigten sich auf einen internen Erbvergleich.

1757: Nachdem Mecklenburg-Schwerin während des Siebenjährigen Krieges ein Bündnis mit Österreich geschlossen hatte, besetzten preußische Truppen das Land.

1762: Nach einem Friedensschluss räumten die preußischen Truppen Mecklenburg.

Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit dem 1755 von Christian Ludwig II. unterzeichneten Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich (LGGEV), dem der Strelitzer Herzog Adolf Friedrich IV. und seine Mutter in ihrer Eigenschaft als Vormund seiner jüngeren Geschwister noch im selben Jahr beitraten, gaben die mecklenburgischen Herzöge ihre absolutistischen Bestrebungen endgültig auf und einigten sich mit dem landständischen Adel.

Mit dem Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich erhielt der mecklenburgische Staat eine neue, landständische Verfassung. Sie festigte die politische Vormachtstellung der mecklenburgischen Ritterschaft und konservierte die Rückständigkeit des Landes bis zum Ende der Monarchie (1918). Beide Landesteile blieben damit weiterhin Teile eines gemeinsamen Staates, besaßen im LGGEV eine gemeinsame Verfassung und unterstanden einem gemeinsamen Landtag, der als Legislative in jährlichem Wechsel in Sternberg oder Malchin zusammentrat und als Exekutive in Rostock den Engeren Ausschuß unterhielt. Jeder der beiden Landesteile, deren Regenten sich in Hausverträgen Nichteinmischung in Angelegenheiten des jeweils anderen Landesteils zugesichert hatten, unterhielt jedoch eigene Regierungsbehörden und besaß eigene Publikationsorgane für Gesetze und Verordnungen. Gemeinsam blieben das Oberappellationsgericht (in Parchim, später in Rostock) und die Landesklöster.

Unabhängigkeit von der Kaiserlichen Jurisdiktion

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der mecklenburgische Diplomat Ernst Friedrich Bouchholtz vertrat Mecklenburg beim Frieden von Teschen (1779) und erreichte bei diesem Friedensschluss für die Herzöge zu Mecklenburg das Privilegium de non appellando.

Rückkauf von Wismar

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zum Ausgang des 18. Jahrhunderts war Schweden deutlich geworden, dass die Brückenkopffunktion der Herrschaft Wismar als Bindeglied zwischen den Territorien Bremen-Verden und Schwedisch-Vorpommern mit Fortfall des schwedischen Besitzes zwischen Elbe und Weser im Jahr 1715 nicht mehr gegeben war. Mit dem Malmöer Pfandvertrag von 1803 wurden daher Wismar, die Insel Poel und das Amt Neukloster zunächst für 99 Jahre wieder mecklenburgisch, durch einen weiteren Verzicht 1903 auch endgültig.

Mecklenburg als Tauschobjekt

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation traten beide mecklenburgischen Landesteile 1808 dem Rheinbund bei.

Nach Napoleons Niederlage in Russland schlossen sich die mecklenburgischen Herzogtümer gleichzeitig mit Preußen sofort den Russen an.

Vom Wiener Kongress bis zum Ende der Monarchie

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Revolution in Mecklenburg (1848)

Auf dem Wiener Kongress 1815 wurden beide Landesteile zu Großherzogtümern erhoben – Mecklenburg-Schwerin am 14. Juni 1815, Mecklenburg-Strelitz nach Einflussnahme Preußens am 28. Juni 1815. Die staatliche Eigenständigkeit von Mecklenburg blieb dabei gewahrt, die Regenten beider Landesteile titelten fortan identisch als Großherzog von Mecklenburg und hatten das Recht auf die Ansprache Königliche Hoheit erworben.

1863 wurde nach langen Verhandlungen die mecklenburgischen Steuer- und Zollunion zwischen den beiden Staaten beschlossen.

Nach dem Selbstmord von Adolf Friedrich VI., dem letzten Großherzog aus dem Hause Mecklenburg-Strelitz, übernahm der Schweriner Großherzog Friedrich Franz IV. kurz vor dem Ende der Monarchie die Aufgabe eines Verwesers des Strelitzer Landesteils. Die nun einsetzenden Verhandlungen um eine Thronfolge in Mecklenburg-Strelitz und um dessen weiteres Schicksal wurden schon bald von den Ereignissen der Novemberrevolution überholt. Bis zum Ende der Monarchie in Mecklenburg und der Abdankung von Friedrich Franz IV. als Großherzog von Mecklenburg-Schwerin und Verweser von Mecklenburg-Strelitz konnte die Strelitzer Thronfolgefrage nicht mehr geklärt werden.

Mecklenburg in der Weimarer Republik und in der Zeit des Nationalsozialismus

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erst nach dem Sturz der Monarchie 1918 erlangten beide Landesteile ab 1918/19 als Freistaaten kurzzeitig politische Selbständigkeit. Sie unterhielten getrennte Landtage, gaben sich eigene Verfassungen, hielten aber am gemeinsamen Oberappellationsgericht fest.

Unter nationalsozialistischem Druck beschlossen die Landtage beider Freistaaten unter Reichsstatthalter Friedrich Hildebrandt die Wiedervereinigung zum Land Mecklenburg mit Wirkung zum 1. Januar 1934.

1937 verlor Mecklenburg durch das Groß-Hamburg-Gesetz die Exklaven von Mecklenburg-Strelitz in Schleswig-Holstein wie den Domhof Ratzeburg und die Gemeinden Hammer, Mannhagen, Panten, Horst, Walksfelde, die in den Kreis Herzogtum Lauenburg integriert wurden. Als Ausgleich erhielt Mecklenburg die bis dahin zu Lübeck gehörenden Gemeinden Utecht und Schattin (heute Ortsteil von Lüdersdorf). Außerdem erhielt es die bis dahin pommersche Exklave um Zettemin bei Stavenhagen.

Siehe auch: Kriegsende in Südmecklenburg (1945)

Mecklenburg in der DDR und in der Bundesrepublik

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns

Das Land Mecklenburg wurde am 9. Juni 1945 auf Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland mit dem bei Deutschland verbliebenen Teil der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern) und dem ehemals zur preußischen Provinz Hannover gehörenden Amt Neuhaus an der Elbe zum neuen Land Mecklenburg-Vorpommern vereinigt. Die amtliche Bezeichnung des Landes wurde auf sowjetischen Befehl 1947 in „Mecklenburg“ geändert.

Eine weitere Gebietsbereinigung erfolgte 1945 durch Veränderung der Zonengrenze zwischen der Britischen Besatzungszone und der Sowjetischen Besatzungszone im sogenannten Barber-Ljaschtschenko-Abkommen vom 13. November 1945. Dabei wurden die Ratzeburger Nachbargemeinden Ziethen, Mechow, Bäk und Römnitz am 26. November 1945 dem Kreis Herzogtum Lauenburg zugeschlagen. Sie gehörten bis dahin zum mecklenburgischen Kreis Schönberg (bis 1934 Teil von Mecklenburg-Strelitz) und kamen im Austausch gegen die lauenburgischen Gemeinden Dechow, Thurow (heute Ortsteil der Gemeinde Roggendorf) und Lassahn zur Britischen Zone. Diese Gebietsveränderung wurde auch nach der Deutschen Wiedervereinigung 1990 beibehalten.

1952 wurde das Land Mecklenburg wie alle übrigen Länder der Deutschen Demokratischen Republik aufgelöst und in Bezirke eingeteilt: Aus der Küstenregion wurde der Bezirk Rostock gebildet, der Westen Mecklenburgs wurde zum Bezirk Schwerin, der Osten zum Bezirk Neubrandenburg. Die letzteren Bezirke bezogen auch Territorien des vorherigen Landes Brandenburg mit ein. Der Fürstenberger Werder mit der Stadt Fürstenberg/Havel, bereits 1950 aus Mecklenburg in das Land Brandenburg (1946–1952) umgegliedert, kam nun zum Bezirk Potsdam.

Im Jahr 1990, gegen Ende der DDR, neu begründet, bildet Mecklenburg-Vorpommern seit dem 3. Oktober 1990 ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Grenzen von 1952 wurden näherungsweise wiederhergestellt, folgten aber im Wesentlichen den in der DDR-Zeit entstandenen Kreisgrenzen. Das Amt Neuhaus wechselte 1993 aus historischen Gründen zum Land Niedersachsen, ebenso die Kreise Prenzlau, Templin und Perleberg zu Brandenburg. Als Hauptstadt setzte sich nach einer hitzigen Debatte Schwerin gegen Rostock durch.