Benutzer:Luha/Wirtschaftsethik

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Gegenstand der Wirtschaftsethik ist die Anwendung ethischer Prinzipien auf den Bereich wirtschaftlichen Handelns. Zentrale Werte sind dabei Humanität, Solidarität und Verantwortung.[1] Die Rechtfertigung wirtschaftsethischer Normen ergibt sich aus den Folgen wirtschaftlichen Handelns auf andere Menschen und die Umwelt. Maßstäbe hierfür sind soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Dabei ist es nicht Aufgabe der Wirtschaftsethik, Handlungsanweisungen auszuarbeiten. Ihre Funktion ist vielmehr die einer Orientierungshilfe für aktuelle Debatten durch Reflexion, Methoden und kritische Analyse.[2] Für die Wirtschaftsethik bedarf es eines interdisziplinären Diskurses, an dem Philosophen und Ökonomen, aber auch Sozialwissenschaftler und Theologen sowie andere Fachwissenschaftler beteiligt sind. Grundsätzlich gibt es dabei eine praktische Ebene, auf der konkrete Fragestellungen geklärt und praktisches Verhalten beurteilt werden, sowie eine theoretische Ebene, auf der ökonomische Theorien ethisch beurteilt werden und diskutiert wird, welcher Zusammenhang zwischen Ethik und Wirtschaft besteht und wie dieser Zusammenhang gestaltet werden kann oder sollte. Eine weitere wichtige Unterscheidung ist die der Verantwortung des Einzelnen (Individualethik) und der Verantwortung von Unternehmen, Gruppen, Verbänden, der Politik oder der gesamten Gesellschaft (Institutionen- und Sozialethik). Wirtschaftsethik befasst sich damit, wie ökonomisch Handelnde moralische Fragen analysieren, bearbeiten und entscheiden.

Die Vielfalt der Theorien und Aussagen zur Wirtschaftsethik ist sehr groß, uneinheitlich und je nach Sicht auch gegensätzlich. Dies liegt am normativen Charakter wirtschaftsethischer Aussagen sowie an der Unterschiedlichkeit der jeweils zugrunde liegenden ethischen und ökonomischen Theorien. Hinzu kommt, dass der Gegenstand oder die Methoden der Wirtschaftsethik unterschiedlich aufgefasst werden. So ist sie abzugrenzen von der politischen Ökonomie, die sich mit dem Handeln des Staates unter ethischen Gesichtspunkten und den Funktionsprinzipien ganzer Volkswirtschaften befasst.

Im deutschsprachigen Raum unterscheidet man zwischen Wirtschaftsethik und Unternehmensethik, die sich speziell mit wirtschaftsethischen Fragen aus der Perspektive einzelner Unternehmen befasst. Dabei werden sowohl Fragen des Verhältnisses zur Umwelt des Unternehmens (Markt, Kunden, Gesellschaft) als auch innerbetriebliche Fragen (Entlohnung, Umweltschutz, Mitbestimmung, Betriebsklima) behandelt. Im englischsprachigen Raum wird „Business Ethics“ seit längerem als Fach an Hochschulen gelehrt. Trotz großer Überschneidungen im Gegenstandsbereich liegt der Fokus der englischsprachigen Diskussion wesentlich stärker auf anwendungsbezogenen und empirischen Fragestellungen.

Die gemeinsame Abhandlung wirtschaftlicher und ethischer Fragen geht bis in die antike griechische Philosophie zurück und findet sich auch in den Ursprungstexten der verschiedenen Religionsgemeinschaften. Historische erstmals verwendet wurde der Begriff der Wirtschaftsethik bei Ignaz Seipel im Jahr 1907 im Rahmen der katholischen Soziallehre.[3]. Den Anstoß zu einer eigenständigen sozialwissenschaftlichen Disziplin gab Max Weber mit seinem umfangreichen Werk „Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen“[4] Weber verstand unter Wirtschaftsethik „die in den psychologischen und pragmatischen Zusammenhängen der Religionen gegründeten praktischen Antriebe zum Handeln.“ Er hob bereits die Eigenständigkeit als Theoriebereich hervor: „Die Wirtschaftsethik ist keine einfache ‚Funktion’ der wirtschaftlichen Organisationsformen, ebenso wenig wie sie umgekehrt diese eindeutig aus sich heraus prägt.“[5]

Im Gegensatz zur allgemeinen Ethik bezieht sich die Wirtschaftsethik auf einen einzelnen, konkreten Lebensbereich, wenn dieser auch eine gewisse Unschärfe hat. Ethik wird dabei häufig verstanden als Theorie der Moral, die ihrerseits die in der Praxis vorhandenen normativen Einstellungen und Handlungen bezeichnet. Wirtschaftsethik ist sowohl Teil der Sozialphilosophie als auch Teil der Wirtschaftsphilosophie. Methodisch unterscheidet man deskriptive Wirtschaftsethik, die sich mit den vorhanden moralischen Phänomenen und tatsächlichem Verhalten in der Wirtschaft auseinander setzt, von der normativen Wirtschaftsethik, die sich mit präskriptiven Aussagen und deren Rechtfertigung inhaltlich befasst. Hier werden Fragen nach den Maßstäben guten Handelns, sozialer und globaler Gerechtigkeit, Solidarität, Subsidiarität, Anerkennung der Person und der Menschenwürde diskutiert. Davon noch einmal zu unterscheiden ist die metatheoretische Wirtschaftsethik, in der die Begrifflichkeiten wie Rationalität oder Nutzen, die Werturteilsfreiheit und die Logik der Argumentationsansätze einschließlich der Frage, ob eine Wirtschaftsethik überhaupt möglich ist, diskutiert werden.

In der Diskussion über die Wirtschaftsethik haben sich drei Verständnisarten des Begriffs entwickelt:

  • Ethik der Wirtschaft als normative Bestimmung des wirtschaftlichen Systems
  • Ethik in der Wirtschaft als Bestimmung dessen, ob und wie ethische Normen durch die ökonomisch Handelnden anzuwenden sind
  • Ökonomie der Ethik als Anwendung ökonomischer Methoden auf den Bereich der Ethik

Je nach Untersuchungsgegenstand bzw. Handlungsebene[6] unterscheidet man weiterhin nach einer

  • Makroebene: Aussagen über ethische Prinzipien in einer Gesellschaft und ganzer Wirtschaftssysteme zum Beispiel in Hinblick auf die Rolle des Eigentums oder öffentlicher Güter, Markt- oder Planwirtschaft oder Fragen der Umverteilung durch Steuern und Abgaben
  • Mesoebene: Betrachtung von Unternehmen und einzelnen Institutionen wie Gewerkschaften und Verbänden und der indirekten Wirkungen bei kooperativem Handeln
  • Mikroebene: Untersuchung der Handlungen einzelner Individuen vor allem in Hinblick auf Verantwortlichkeiten

Je stärker und umfassender die Handlungsbedingungen auf der höher liegenden Ebene festgelegt werden, umso geringer sind die Handlungsfreiräume auf der darunter liegenden Ebene. Je größer die Spielräume auf der unteren Ebene sind, umso größer ist die ethische Verantwortung, die auf der Unternehmens- bzw. der individuellen Ebene zu tragen ist.

Grundfragen der Wirtschaftsethik

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Als rational gilt eine Handlung, wenn man mit ihr ein bestimmtes Ziel nach eigener Überzeugung und auf der Grundlage einer in sich stimmigen (kohärenten) Argumentation bestmöglich erreichen kann. Probleme des Rationalitätsbegriffs liegen darin, dass unterschiedliche Werthaltungen, verschiedene, zum Teil gegenläufige Ziele sowie voneinander abweichende Methoden schon für einzelne Personen, vor allem aber für Gruppen und gesellschaftliche Institutionen zu Konflikten führen können, für die es keine eindeutige Lösung gibt. Solche Zielkonflikte sind in der Fragestellung der Wirtschaftsethik aufgrund der Gegenüberstellung von Ethik einerseits und Ökonomie andererseits schon im Ansatz zugrunde gelegt.

Ökonomische Rationalität wird üblicherweise als reine Zweck-Mittel-Rationalität verstanden, die dem ökonomischen Prinzip folgt, wonach man mit vorhandenen Mitteln einen maximalen Nutzen erzielen oder eine bestimmtes Ziel mit minimalem Aufwand verwirklichen möchte. Die Konzentration auf eine rein instrumentelle Rationalität führt zu einem ethischen Egoismus, der andere Wertebenen (Gemeinschaft, Solidarität, Freiheit und Gerechtigkeit) und Zielsysteme (Sinn des Lebens, Frieden, Religion) ausblendet. Ökonomen betonen zumeist, dass solche Betrachtungen lediglich als Modell zur Entwicklung ökonomischer Theorien dienten und damit keineswegs eine anthropologische Sicht vertreten werde.

Ein Ausklammern ethischer Prinzipien aus den unmittelbar auf den Markt gerichteten Handlungen wird häufig mit denm Hinweis auf die „Gesetze des Marktes“ und auf Sachzwänge, die für das Überleben im Markt unausweichlich seien, begründet. So vertraten Ludwig Erhard und Alfred Müller-Armack, die Mitbegründer der Sozialen Marktwirtschaft, die These: „Wirtschaften an sich ist frei von moralischem Gehalt“.[7] Diesen Mechanismus hat bereits Max Weber plastisch beschrieben:

„Die heutige kapitalistische Wirtschaftsordnung ist ein ungeheurer Kosmos, in den der einzelne hineingeboren wird und der für ihn, wenigstens als einzelnen, als faktisch unabänderliches Gehäuse, in dem er zu leben hat, gegeben ist. Er zwingt den einzelnen, soweit er in den Zusammenhang des Marktes verflochten ist, die Normen seines wirtschaftlichen Handelns auf. Der Fabrikant, welcher diesen Normen dauernd entgegenhandelt, wird ökonomisch ebenso unfehlbar eliminiert, wie der Arbeiter, der sich ihnen nicht anpassen kann oder will, als Arbeitsloser auf die Straße gesetzt wird.“[8]

Wegen des unpersönlichen „Kapitalverhältnisses“ hielt auch Weber dieses für „ethisch nicht reglementierbar“.[9] Kritiker halten dagegen, dass derartige Modelle wie das des Homo oeconomicus keine ausreichenden Erklärungsmöglichkeiten für wirtschaftliches Handeln böten, da dieses wesentlich durch Werte und soziale Normen mitbestimmt sei. Zudem vernachlässigten Theorien, die allein auf ökonomischer Rationalität beruhen, negative Nebenwirkungen derart bestimmter Handlungen auf andere Lebensbereiche wie die Umwelt oder gesellschaftliche Strukturen.[10] Carl Amery stellte die Ökonomisierung aller Lebensbereiche durch die Erhebung des Kapitalismus zur Ersatzreligion fest. Dies führe zu einem „alles durchdringenden Ökonomismus, der nur noch gelten lässt und nur noch hervorbringt, was sich rechnet, und alles verhindert und zerstört, was sich nicht rechnet“[11] Für Oswald von Nell-Breuning verurteilt „eine nicht wertende Wirtschaftswissenschaft sich selbst zur Unfruchtbarkeit.“[12]

Werte und Wissenschaft

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In der Geschichte der ökonomischen Theorien wurde die Frage, ob und inwieweit Werte im Rahmen der Theoriebildung eine Rolle spielen (sollten), mehrfach kontrovers diskutiert.

Besonders bekannt geworden ist der Methodenstreit der Nationalökonomie, in dem es darum ging, ob für die ökonomische Theoriebildung eine historische Analyse Voraussetzung ist, aus der erst Systematiken und Gesetzmäßigkeiten induktiv abgeleitet werden können. Diese Position vertrat vor allem Gustav von Schmoller, der führende Vertreter der jüngeren historischen Schule der Nationalökonomie, der zugleich ein steuerndes Eingreifen des Staates in das Wirtschaftsgeschehen befürwortete. Auf der anderen Seite standen Carl Menger und weitere Vertreter der sich im Zuge der Debatte herausbildenden Östereichischen Schule, die die Auffassung vertraten, dass es für den Bereich der Wirtschaft durch Analyse des individuellen menschlichen Handelns möglich ist, ohne historische Bezüge deduktiv allgemeingültige und unveränderliche Marktgesetze herzuleiten. Verbunden mit dieser Sicht war die Forderung nach freien, vom Staat möglichst unbeeinflussten Märkten.

Schon Friedrich Nietzsche hatte in seiner Schrift Vom Nutzen und Nachteil der Historie für das Leben auf die möglichen Auswirkungen einer Veränderung von Werten hingewiesen:

„[…] so soll es Niemanden Wunder nehmen, wenn das Volk am egoistischen Kleinen und Elenden, an Verknöcherung und Selbstsucht zugrunde geht, zuerst nämlich auseinanderfällt und aufhört Volk zu sein: an dessen Stelle dann vielleicht Systeme von Einzelegoismen, Verbrüderungen zum Zweck raubsüchtiger Ausbeutung der Nicht-Brüder und ähnliche Schöpfungen utilitaristischer Gemeinheit auf dem Schauplatz der Zukunft auftreten werden.“[13]

Schmoller hingegen trat für eine Verbesserung der sozialen Lage ein, gehörte zu den Mitbegründern des Vereins für Socialpolitik und zu den Kathedersozialisten, die die preußischen Sozialreformen maßgeblich beeinflussten. Nach seiner Vorstellung muss Wissenschaft auch Aussagen darüber machen, auf welche Weise gesellschaftliche Werte befördert werden können, damit sich Parteien und Klassen annähern, um Revolutionen zu vermeiden.[14]

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts kam es dann innerhalb des Vereinsfür Socialpolitik zur zweiten bekannten Kontroverse, dem Werturteilsstreit. Vor allem Max Weber und Werner Sombart kritisierten die Position Schmollers. Nach ihrer Auffassung sind Werte (Ziele) und die Ergebnisse der empirischen Forschung klar zu trennen. Aufgabe der Erfahrungswissenschaften ist es, Sachverhalte aufzuzeigen und auf deren Konsequenzen hinzuweisen, niemals aber „bindende Normen und Ideale zu ermitteln, um daraus für die Praxis Rezepte ableiten zu können.“[15] Die Festlegung der Ziele ist Aufgabe der Politik.

Eine erneute, ähnliche Kontroverse fand im Positivismusstreit zwischen Vertretern des kritischen Rationalismus und der Frankfurter Schule in den 1960er Jahren statt. Dabei ging es vor allem um die Objektivität elementarer Beobachtungsdaten einerseits und die wissenschaftliche Notwendigkeit, die Gesellschaft als Totalität zu erfassen, andererseits. Dass wissenschaftliche Theorien notwendig Werturteile enthalten, war für beide Seiten kein Streitpunkt.

Das Verhältnis von Ethik und Ökonomie

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Viele wirtschaftsethische Positionen hängen davon ab, wie sie das Verhältnis von Ethik und Ökonomie bestimmen. Beides sind Theorien vom menschlichen Handeln. In der Ethik steht die Frage nach dem Sinn und nach einem guten Leben sowie den richtigen Beziehungen der Menschen im Vordergrund. Die Ökonomie setzt vor allem auf eine bestmögliche Erfüllung des Eigennutzes und stellt das Verhältnis von individuellem Nutzen den entsprechenden Kosten gegenüber. Hieraus ergeben sich regelmäßig Zielkonflikte. Das zu lösende Problem wird unter der Frage diskutiert, ob die ethischen Ziele oder die ökonomischen Ziele einen Vorrang besitzen, oder ob beide Perspektiven jeweils ihre Berechtigung haben, die in einer verbindenen Theorie zusammenzuführen sind. Annemarie Pieper unterscheidet drei Positionen, die zur Bewertung des Verhältnisses von moralischen und wirtschaftlichen Handlungen eingenommen werden können:[16]

„(1) Moralität und Wirtschaftlichkeit sind zwei Aspekte ein und derselben Handlungsstruktur.
(2) Moralische Handlungen und wirtschaftliche Handlungen bilden zwei voneinander getrennte, selbständige Klassen von Handlungen, die unabhängig voneinander untersucht werden können.
(3) Wirtschaftliche Handlungen bilden eine eigene Klasse von Handlungen, die aber gleichwohl dem Prinzip der Moralität verpflichtet sind.“ [17]

Als Theorie des Typus (1) betrachtet Pieper zum einen Aristoteles, für den jede Handlung vorrangig unter dem Prinzip eines gelingenden Lebens und der Orientierung an Tugenden als dem höchsten Gut des Menschen steht (Nikomachische Ethik, I, 6). Praxis bedeutete für Aristoteles die Einheit von Ethik, Politik und Ökonomie. Reines Streben nach Reichtum sah er als widernatürlich an (Politik, I, 9). Ähnlich gilt für den Utilitarismus, dass jede Handlung einen Aspekt des Nutzens und damit eine moralische Wirkung in sich trägt. Pieper zitiert Mill: „Die Auffassung, für die die Nützlichkeit oder das Prinzip des größten Glücks die Grundlage der Moral ist, besagt, dass Handlungen insoweit und in dem Maße moralisch sind, als sie die Tendenz haben, Glück zu befördern.“[18] Während bei Aristoteles Ethik und Ökonomik zwei Perspektiven auf eine Handlung bieten, sind sie für den Utilitaristen im Maßstab des Nutzens vereint. Der ethische und der ökonomische Wert einer Handlung sind identisch.

Dem zweiten Typus sortiert Pieper die Physiokraten zu, die eine eigene von der Moral unabhängige Kreislauftheorie der Wirtschaft entwickelt haben. Ebenso rechnet sie Adam Smith dieser Kategorie zu, da der Markt bei ihm ein selbstregulierendes System bildet, auch wenn dieses einen Rahmen durch die Regierung erhalten muss. Sympathie und Moral bestimmen bei Smith nach Auffassung von Pieper eine eigene Klasse von Handlungen. Auch die ökonomische Theorie von Marx und Friedrich Engels ist nach Pieper diesem Typus zuzuordnen. Deren Werttheorie, die Kritik der Entfremdung, des Eigentums und der Herrschaftsverhältnisse basiert nicht auf einer moralischen Theorie, sondern die ökonomische Entwicklung wird als notwendiger, dialektischer Prozess in der Geschichte gedacht.

Als dritten Typ beschreibt Pieper schließlich die Prinzipienethik, die sich von Kant herleitet und ihren Niederschlag zum Beispiel in der Theorie der Gerechtigkeit von John Rawls oder in der Diskursethik (Apel/Habermas) gefunden hat.

Fast alle denkbaren Antworten zum Verhältnis von Ethik und Ökonomie sind auch in den neueren wirtschaftsethischen Konzepten zu finden, die im Folgenden thesenartig und verkürzt angesprochen werden[19]:

  • Ökonomie ist ein System mit eigenen Sachzwängen, bei dem ethisches Handeln zu Nachteilen führt. Ethik ist ein eigenständiger Diskurs, der sich in den Rahmenbedingungen auswirken muss. (Karl Homann[20])
  • Ethik dient der Horizonterweiterung und Funktionsoptimierung der Ökonomie. Ethik ist auf die Rahmenordnung und die Individualethik begrenzt. (Bruno Molitor[21])
  • Ökonomie und Ethik sind eigenständige Bereiche, die ihre Konflikte kooperativ in einem Dialog lösen müssen. Die Verbesserung der Moral erfolgt durch eine Stärkung der Tugenden. (Horst Steinmann[22] und Georges Enderle[23])
  • Ökonomie und Ethik sind sich wechselseitig durchdringende und korrigierende Systeme. Es bedarf der Ethik, um Marktversagen zu korrigieren. Andererseits beeinflusst ökonomisches Wissen ethische Positionen. (Peter Koslowski[24])
  • Zwischen Ökonomie und Ethik besteht eine unauflösbare Spannung, die nur durch angemessene Anreizsysteme ausgeglichen werden kann. (Josef Wieland[25])
  • Ethik gibt der Ökonomie die Forderung nach Chancengerechtigkeit vor. Ethische Forderungen müssen aber auch die ökonomischen Konsequenzen beachten. (Amartya Sen[26])
  • Wirtschaft ist nur ein Teilbereich des gesamten Lebens und daher den höherrangigen Werten der Ethik untergeordnet. Ethik muss aber die elementaren wirtschaftlichen Notwendigkeiten in Rechnung stellen. (Oswald von Nell-Breuning[27])
  • Ökonomie muss einem humanen Leitbild der Ethik folgen. Urheber, Mittelpunkt und Ziel aller Wirtschaft ist der Mensch[28]. Das Gemeinwohl ist gegenüber den Sonderinteressen Einzelner vorrangig. (Joseph Höffner[29])
  • Ethik ist der Ökonomie vorgelagert und dient der Begrenzung des ökonomischen Rationalitätsprinzips. Probleme, die sich aus der Ökonomie ergeben, sind durch Diskurs zu lösen. (Peter Ulrich[30])
  • Ökonomie ist ein Teilgebiet der Ethik und hat sich der umfassenderen Handlungs- und Gütertheorie der Ethik unterzuordnen. Die Anwendung ökonomischer Prinzipien wie der Nutzenmaximierung ist nur im Rahmen ethischer Zielsetzungen zulässig. (Eilert Herms[31])

Joseph Ratzinger verweist darauf, dass in der Diskussion um die Wirtschaftsethik häufig Vertreter zu finden sind, die entweder aus dem Bereich der Philosophie stammen oder den Wirtschaftswissenschaften angehören. Dabei kommt es oft zu Missverständnissen, weil die fachlichen Kenntnisse des jeweils anderen Bereiches nicht ausreichend sind. „Eine Moral, die dabei die Sachkenntnis der Wirtschaftsgesetze überspringen zu können meint, ist nicht Moral, sondern Moralismus, also das Gegenteil von Moral.“ Andererseits darf die Wirtschaft die Ethik nicht ignorieren. Er fährt fort: „Eine Sachlichkeit, die ohne das Ethos auszukommen meint, ist Verkennung der Wirklichkeit des Menschen und damit Unsachlichkeit. Wir brauchen heute ein Höchstmaß an wirtschaftlichem Verstand, aber auch ein Höchstmaß an Ethos, damit der wirtschaftliche Sachverstand in den Dienst der richtigen Ziele tritt und seine Erkenntnis politisch vollziehbar und sozial tragbar wird.“[32].

Niklas Luhmann war skeptisch, ob überhaupt eine Wirtschaftsethik aus wissenschaftstheoretischer Sicht begründbar ist. Er merkte ironisiernd an:

„Die Sache hat einen Namen: Wirtschaftsethik. Und ein Geheimnis, nämlich ihre Regeln. Aber meine Vermutung ist, dass sie zu der Sorte von Erscheinungen gehört wie auch die Staatsräson oder die englische Küche, die in der Form eines Geheimnisses auftreten, weil sie geheim halten müssen, dass sie gar nicht existieren.”[33]

Dieser Haltung entspricht die grundsätzliche Ablehnung von Ethik als normative Wissenschaft, die von einer Nichterkennbarkeit von Vorschriften des Sollens (Nonkognitivismus) ausgeht. Danach kann man in bezug auf moralische Werte und Normen „nur entscheiden (Dezisionismus) oder das Gefühl sprechen lassen (Emotivismus).“[34]

Themenfelder der Wirtschaftsethik

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Die in der Praxis von einer Wirtschaftsethik inhaltlich zu beurteilenden Fragen weisen eine ungeheure Vielfalt auf. Die Themen betreffen unter anderem Armut, Hunger und Durst, Kindersterblichkeit, Verletzung der Menschenrechte, Bevölkerungswachstum, Arbeitslosigkeit, Seuchen, Migration und Vertreibung, Umweltzerstörung, Klimawandel, Energiemangel, Korruption, Kinderarbeit, Prostitution, Tierschutz (Robbenjagd, Überfischung, Elfenbein), Drogenanbau und -konsum, Kriege (auch von Warlords), organisierte Kriminalität, Fundamentalismus, Terrorismus. Im Folgenden können nur einige Themenfelder von grundlegender Bedeutung näher angesprochen werden.

Sozialstaat und Selbstverantwortung

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In Deutschland ist das Prinzip des Sozialstaates im Grundgesetz festgelegt: „Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.“ (Artikel 28 Absatz 1 Satz 1 GG). Unter Sozialstaat versteht man die Gesamtheit staatlicher Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen, um das Ziel zu erreichen, Lebensrisiken und negative soziale Folgewirkungen abzufedern.[35] Mit dieser Bestimmung ist allerdings eine inhaltliche Ausgestaltung noch offen. Häufig wird Sozialstaat mit Wohlfahrtsstaat gleichgesetzt. Für die Ausgestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse einer Gesellschaft besteht aber materiell ein wesentlicher Unterschied in den Begriffen. Während der Sozialstaat sicherstellen soll, dass den Menschen in Notlagen, denen sie aus eigener Kraft nicht mehr gewachsen sind, Hilfe geleistet wird, beinhaltet der Wohlfahrtsstaat Leistungen, die das soziale, materielle und kulturelle Wohlergehen der Bürger aktiv befördert. Beim Begriff des Sozialstaates geht man grundsätzlich von der Selbstverantwortung des Bürgers aus. Der Staat greift nur ein, wenn der Bürger seine Selbstverantwortung nicht mehr in ausreichendem Maß wahrnehmen kann (Subsidiarität). Im Wohlfahrtsstaat wird ein Teil des Bereiches der Selbstverantwortung durch Fürsorgemaßnahmen des Staates ersetzt. Der aktive Eingriff des Staates in das Leben der Bürger ist auch unter ethischen Gesichtspunkten umstritten.[36] Wilhelm Röpke, einer der „Väter der Sozialen Marktwirtschaft“, betrachtete den Wohlfahrtsstaat als eine Fortsetzung des Sozialismus mit anderen Mitteln: „Der Wohlfahrtsstaat von heute ist nicht ein bloßer Ausbau der alten Einrichtungen der Sozialversicherung und Sozialfürsorge, wie sie etwa in Deutschland durch Bismarck geschaffen worden waren. Er ist inzwischen in immer mehr Ländern zu einem Instrument der sozialen Revolution geworden, deren Ziel die möglichst vollkommene Gleichheit der Einkommen und Vermögen [...] ist.“[37] Und auch Ludwig Erhard warnte: „Dieser Drang und Hang ist mehr als alles andere geeignet, die echten menschlichen Tugenden: Verantwortungsfreudigkeit, Nächsten- und Menschenliebe, das Verlangen nach Bewährung, die Bereitschaft zur Selbstvorsorge und noch vieles Gute mehr allmählich aber sicher absterben zu lassen – und am Ende steht vielleicht nicht die klassenlose, wohl aber die seelenlos mechanisierte Gesellschaft.“[38]

Wirtschaftsordnung

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Konkrete Wirtschaftsordnungen werden politisch bestimmt. „Die Frage der Wirtschaftsordnung steht in unlösbarem Zusammenhange mit der politischen und Gesamtlebensordnung, die wir erstreben. Es gilt heute Klarheit darüber zu gewinnen, wie wenig es möglich ist, die Ideale menschlicher Freiheit und persönlicher Würde zu verwirklichen, sofern die wirtschaftliche Ordnung, die wir wählten, dem widerspricht.”[39] Das Spektrum der möglichen Festlegung reicht von der Zentralverwaltungswirtschaft bis hin zur libertären Freien Marktwirtschaft des radikalen Liberalismus des 19. Jahrhunderts, in der der Staat nur die Aufgabe eines Nachtwächterstaates übernimmt.[40] In der Praxis findet man als Mischformen verschiedene Kapitalismusmodelle. Beispiele[41] sind das Schwedische Modell mit einer stark wohlfahrtsstaatlichen Ausrichtung, der Rheinische Kapitalismus als eine durch Beziehungsgeflechte geprägte Form der Sozialen Marktwirtschaft oder durch neoliberale Marktkonzepte bestimmte Ordnungen im anglo-amerikanischen Raum, die sich in den Politiken der Reaganomics oder des Thatcherismus niedergeschlagen haben. Ähnlich unterscheidet Esping-Andersen drei Typen (sogenannte Regime) des Wohlfahrtsstaates: liberale Regime (z. B. USA, Kanada, Schweiz, Japan), konservative Regime (z. B. Frankreich, Italien, Deutschland, Österreich), und sozialdemokratische Regime (z. B. Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland). Aus wirtschaftsethischer Perspektive wird dabei diskutiert, inwieweit die verschiedenen Ausprägungen zum Wohl der Menschen beitragen und die Soziale Gerechtigkeit unterstützen, Soziale Sicherheit gewährleisten sowie Exklusion verhindern. Die Gefahr staatlicher Eingriffe beschreibt Wolfgang Röpke: „Die immense Gefahr dieses kranken Pluralismus besteht also darin, dass die Interessengruppen den Staat begehrend umlagern – als die modernen Freier der Penelope. Je weiter die Grenzen der Kompetenz des Staates gezogen werden und je größer seine Macht ist, umso interessanter wird er als Objekt dieses Begehrens.“[42] Dagegen steht die These: „Je stärker ein Sozialstaat den wirtschaftlichen Austausch reguliert, je mehr sozialrechtliche Gesetze er erlässt und je intensiver er die Einkommen umverteilt, desto eher ist es sozial und wirtschaftlich benachteiligten Personen möglich, frei von der notdürftigen Unterstützung anderer Privatpersonen und der ständigen Angst vor dem sozialen Abstieg das eigene Leben bis zu einem gewissen Ausmaß selbstbestimmt gestalten zu können.“[43] Wohlfahrtstaatliche Maßnahmen begründet Oskar Lafontaine mit der Verbesserung der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen: „Je größer die Unterschiede bei Einkommen und Vermögen sind, umso größer ist die Zahl derjenigen, deren soziale Lage sie nicht zu einem freien und selbstbestimmten Leben befähigt.“[44] Unter dem Stichwort Wohlfahrtskapitalismus wird diskutiert, inwieweit auch einzelne Unternehmen direkt zur sozialen Gerechtigkeit beitragen sollten.

Eigentumstheorien befassen sich mit der Frage der Entstehung der gesellschaftlichen Institution des Eigentums und der Rechtfertigung von Eigentum. Häufig wird zusätzlich die Frage diskutiert, ob und inwieweit aus Eigentum gesellschaftliche Verantwortung entsteht. Eigentumstheorien sind häufig Bestandteil der politischen Philosophie, insbesondere von Staatstheorien. Eigentum ist zugleich auch Gegenstand der theologischen Sozialethik. Mit der Differenzierung der Wissenschaften seit dem 19. Jahrhundert haben sich auch eigenständige Sichtweisen der Wirtschaftswissenschaften, der Politikwissenschaften und der Soziologie entwickelt. Als rechtlicher Begriff ist Eigentum sowohl Gegenstand des Privatrechts als auch des öffentlichen Rechts.

Je nach Blickwinkel orientieren sich Eigentumstheorien an der wirtschaftlichen Gemeinschaft, an den politischen Strukturen einer Gesellschaft oder an den kulturellen Traditionen (Religion, Ethik, Recht). [45] Grundsätzlich kann man danach unterscheiden, ob Eigentumstheorien individualistisch oder kollektivistisch ausgerichtet sind. Kollektivistische Theorien gehen davon aus, dass es von Natur aus kein Privateigentum gibt und dass individuelles Eigentum die wesentliche Ursache für Konflikte und gewaltsame Auseinandersetzungen ist. Zu den kollektivistischen Eigentumslehren zählen verschiedene Utopien, die von Platons Politeia über den Stoiker Zenon von Kition, Thomas MorusUtopia bis hin zum Sonnenstaat von Tommaso Campanella reichen. Mit der Industrialisierung entstanden in der Moderne sozialistische Gesellschaftsmodelle (Proudhon, Karl Marx), die insbesondere das Eigentum an Produktionsmitteln und ungleiche Verteilungen kritisierten. Neben dem real existierenden Sozialismus findet sich bei den Shaking Quäker oder in der Kibbuz-Bewegung der Versuch, diese Gedanken in die Praxis umzusetzen.

Die meisten Eigentumstheorien gehen davon aus, dass es ein Recht auf Privateigentum gibt. Die Begründungen fallen unterschiedlich aus. Sie reichen von einer praktischen Vereinbarung (Aristoteles, Thomas von Aquin, David Hume, Property Rights Theory) über Naturrecht (Samuel Pufendorf, Hugo Grotius) bis hin zum Menschenrecht (John Locke) und zum Vernunftrecht (Immanuel Kant). Eigentumstheorien sind häufig verknüpft mit den Theorien über den Gesellschaftsvertrag und über das Staatsrecht. Nach der Begründung einer legitimen Entstehung von Eigentum unterscheidet man

  • die Theorie der ursprünglichen Okkupation: Primärer Erwerb erfolgt durch die Aneignung herrenloser Gegenstände. Alle weiteren Handlungen sind abgeleiteter Erwerb (Tausch, Kauf, Erbe)
  • die Theorie der Aneignung durch Arbeit: Der Sachwert von Naturgütern ist gering. Die Entstehung eines Wertes eines Gutes ist verbunden mit der Arbeit, die in die Veränderung und Nutzung des Gutes gesteckt wird. Das Recht auf Eigentum erhält also der, der seine Arbeit in einen Gegensand investiert.
  • die Theorie der Verrechtlichung bestehender Verhältnisse im Staat: Besitzansprüche haben sich in der gesellschaftlichen Praxis historisch entwickelt. Die Institution von Eigentum dient der Erzeugung von Sicherheit und ist die Anerkennung bestehender Strukturen und der Regelung der Übertragungsvorgänge.

Die überlieferte Reflektion über die Bedeutung von Eigentum beginnt mit den Werken von Platon und Aristoteles im antiken Griechenland. Die Gesellschaft in dieser Zeit war noch ganz überwiegend landwirtschaftlich organisiert. Selbst in der Polis von Athen lebten noch mehr als dreiviertel der Bevölkerung in der Landwirtschaft. Die Gesellschaft wurde vom Adel und von Großgrundbesitzern dominiert, wenn auch die Reformen des Kleisthenes den Bürgern eine Beteiligung an den Entscheidungen der Polis ermöglicht hatten. Gesellschaftlicher und ökonomischer Kern waren die Familienhaushalte (Oikos). Zu diesem Haushalt gehörten auch Sklaven, die man kaufte oder die im Zuge der Kolonialisierung nach Athen gelangt waren. Die Schuldsklaverei war durch die Gesetze Solons abgeschafft worden. Im Oikos war alles dem Hausvater untergeordnet, der über alles Vermögen, die Frau, Kinder und die Sklaven die Rechte des Eigentümers ausübte, aber auch die Verantwortung für ihr Wohlergehen hatte.

Platons Auseinandersetzung mit dem Eigentum in der Politeia bezieht sich nicht auf die tatsächlich vorhandene Gesellschaft, sondern ist der utopische Entwurf eines idealen Staates, also ein Gegenentwurf zu den realen Verhältnissen. In diesem idealen Staat nimmt jeder die ihm angemessene Position ein. So gibt es den Nährstand der Handwerker und Bauern, die auch in diesem Staat über Eigentum verfügen. Den Zusammenhalt des Staates gewährleisten die Wächter (Wehrstand). Diese haben kein Eigentum, weil das Streben nach Eigentum nicht der Gemeinschaft dient. Die Wächter erhalten vielmehr ihr Auskommen von der Gesellschaft und im Gegenzug ist ihr gesamter Lebensbereich, auch die Wohnung, der Öffentlichkeit zugänglich. Auch die Philosophen, die für Platon geeignet sind, nach Erziehung und Ausbildung, den Staat zu leiten, bleiben ohne Besitz. In seinem Spätwerk, den Nomoi, setzt sich Platon mit der Frage auseinander, wie die staatliche Ordnung einer noch zu gründenden Kolonie aussehen sollte. Hier rückt er von seinem Ideal ab und sieht eine Verteilung des Grundbesitzes vor. Diese ist allerdings gleichmäßig und der Boden kann nicht verkauft, sondern nur vererbt oder an einen anderen ohne Grundbesitz übertragen werden.

Ähnlich wie für Platon ist für Aristoteles das Ziel des menschlichen Lebens das Gute, nicht der Reichtum, der nur ein Mittel zur Erreichung dieses Ziels ist.[46] Den Erwerb von Reichtum um seiner selbst willen, die Gelderwerbskunst (Chrematistik), lehnt Aristoteles ab. Das Institut des Eigentums entstammt nicht der natürlichen Ordnung, sondern ist Ergebnis der menschlichen Vernunft. Im ursprünglichen Oikos war Eigentum nicht erforderlich. Erst als es durch ein Anwachsen der Bevölkerung zu Spezialisierung kam, entstand auch der Austausch zwischen den Haushalten. In Dorfgemeinschaften und in der Polis ist individuelles Eigentum dem gemeinschaftlichen Eigentum vorzuziehen, weil persönliches Eigentum eine größere Sorgfalt gegenüber den Sachen bewirkt. Zum zweiten entspricht Privateigentum dem Prinzip der Leistung. Desweiteren regelt Eigentum eindeutig die Zuständigkeiten, so dass Streit vermieden werden kann. Persönliches Eigentum dient dem Genuss in der Gemeinschaft und ist Voraussetzung für die Tugend der Freizügigkeit. Gemeineigentum ist deshalb nur dort sinnvoll, wo es gemeinschaftlich genutzt wird und einer gemeinsamen Finanzierung bedarf.

Die frühe Kodifizierung des Rechts im antiken Rom war das Zwölftafelgesetz, das den Zweck hatte, die Konflikte zwischen den grundbesitzenden Patriziern und den Plebejern zu ordnen. Kaufverträge wurde hier sehr formalisiert als Libralakte geregelt. Ähnlich wie in Griechenland war die römische Gesellschaft in Haushalten ( Dominium: Eigentum, Besitzrecht) organisiert. Der Hausherr, der Pater familias, war uneingeschränkter Eigentümer. Auch erwachsene Söhne waren nicht geschäftsfähig, wenn sie im Haus des Vaters lebten, selbst wenn sie verheiratet waren und Kinder hatten. Der Pater familas konnte seine Kinder sogar in die Sklaverei verkaufen. Er konnte durch Testament sein Eigentum uneingeschränkt vererben. Lag kein Testament vor, erfolgte die Erbfolge in männlicher Linie.

Im römischen Recht gab es keine formale Definition des Eigentumsbegriffs, wohl aber verschiedene Formen des Eigentums. Aus der Beschreibung „meum esse aio“ (ich behaupte, dass es mein ist) lässt sich anhand der Praxis ableiten, dass die Definition in § 903 Satz 1 BGB weitgehend mit der inhaltlichen Bestimmung zur Zeit Ciceros übereinstimmt.[47] Cicero setzte sich mit der Begründung von Eigentum auseinander. Für ihn entsteht Privateigentum ursprünglich durch Okkupation: „Es gibt aber kein Privateigentum durch die Natur, sondern entweder durch die frühere Inbesitznahme (wie bei denen, die einst in unbesetzte Gebiete kamen) oder durch Sieg (wie bei denen, die sich dessen im Krieg bemächtigten) oder durch Gesetz, Verabredung, Vertrag oder Los“. (De officiis, I, 21) Das Land der eroberten Provinzen betrachteten die Römer als Eigentum des römischen Volkes und begründeten hiermit das Recht auf eine Bodensteuer (Tribut). Die Römer kannten bereits ein Immissionsverbot (siehe § 906 BGB), d.h. jemand konnte sein Grundstück nicht beliebig nutzen, wenn er damit den Besitz anderer beeinträchtigte, z.B. durch Entwässerungsgräben, deren Wasser auf fremden Grund abfloss.[48]

In der Philosophenschule der Stoa wurde ein an der Vernunft ausgerichtetes, maßvolles Leben betont. Äußere Werte sind für ein sinnvolle Leben nachrangig. Reichtum galt als kein geeigneter Ma0stab für die Bedeutung und Würde eines Menschen, die unabhängig von Stand und Herrkunft wesengleich sind. Seneca hat diese Haltung deutlich beschrieben: „Niemand anders ist Gottes würdig, als wer den Reichtum verachtet. Dessen Besitz verbiete ich dir nicht, doch will ich bewirken, dass du ihn ohne Zittern besitzt: Das kannst du auf eine einzige Weise erreichen, wenn du auch ohne ihn leben zu lönnen überzeugt bist, wenn du ihn stets als gleichsam schon verschwindend betrachtest.[49] Reichtum entsteht vor allem aus Habgier und ist Ursache für manche Übel.

In der Jerusalemer Urgemeinde wurde Eigentum zugunsten einer urchristlichen Gütergemeinschaft aufgegeben. Als sich allerdings die die Naherwartung der christlichen Wiederkunft nicht bewahrheitete, entstand in den frühchristlichen Gemeinden auch wieder Eigentum. Allerdings entwickelte sich in der Patristik eine neue Sicht auf das Eigentum durch die Verbreitung christlich-jüdischer Gedanken, nach denen das Naturrecht mit dem göttlichen Recht gleichzusetzen ist. Im Alten Testament wird das Land dem Menschen zur Verwaltung übergeben – es bleibt aber im Eigentum Gottes. Bei den Kirchenvätern wie Clemens von Alexandria stand daher die von der Stoa übernommene Frage des richtigen Gebrauchs von Eigentum im Vordergrund. Sie forderten, das Eigentum, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, an die Armen weiterzugeben.[50] Die Reichen in der Gemeinde haben entsprechend der paulinischen Lehre ein Fürsorgepflicht gegenüber den Armen. („Der eine trage des anderen Last“, Gal. 6, 2)

Bei den Germanen hatte sich der Stand der Wehrbauern und das Institut der Allmende entwickelt. Diese Struktur wurde im führen Mittelalter zur Zeit des Karolingerreiches durch die Herausbildung des Ritterstandes abgelöst, durch den zentrale Herrschaft besser zu sichern war. Die mittelalterliche Eigentumsstruktur war geprägt durch Grundherrschaften, die entweder als Lehen (vom Landesherren verliehenes Nutzungsrecht) oder weniger verbreitet als Allodien (vererbbares Eigentum) bestanden. Grundbesitz in den Städten, aber auch der zum Teil sehr große Grundbesitz der Klöster war zumeist Eigentum (Allod). Die Landwirtschaft war zumeist autark. Es gab freie und unfreie Bauern. Die Masse des Volkes lebte als Knechte oder Tagelöhner. Es gab die an die Person gebundene Form der Hörigkeit als Leibeigenschaft und die an den Boden gebundene Grundhörigkeit. Während in Italien schon früh die Städte ein Gegengewicht zu den Grundbesitzern gewannen, bildeten sich nördlich der Alpen städtische Strukturen erst allmählich heraus. In den Städten entwickelten sich Handel und Marktrecht, es entstanden vor allem in Flandern Messen, Kaufmannsgilden und Zünfte der Handwerker. Ein Höhepunkt im Hochmittelalter war die Gründung der Hanse.

Eigentum wurde bzw. wird oft gekennzeichnet durch so genannte Hausmarken, zum Beispiel Wappen und Brandzeichen. Der Kennzeichnung von Grundbesitz dienen die auf den Hermes-Kult zurückgehenden Grenzsteine. Für Grundstücke führte Wilhelm der Eroberer in England 1086 das wahrscheinlich erste Grundbuch ein, das Domesday Book. Unabhängig davon führten die mittelalterlichen deutschen Städte Stadtbücher, Vorläufer der heutigen Grundbücher.

Für die Rechtsgeschichte im Mittelalter von besonderer Bedeutung war das Wiederaufleben römischen Rechts angestoßen von den Forschungen der Legisten an den Universitäten, allen voran der Universität Bologna. Dieses hatte auch Einfluss auf das von den Dekretisten vertretene kanonische Kirchenrecht, das im Decretum Gratiani systematisch zusammengefasst wurde.

Thomas von Aquin hat keine eigene Eigentumstheorie entwickelt, sondern sich in seiner Summa Theologica mit dem Thema im Rahmen der Frage nach Recht und Gerechtigkeit befasst. Dabei versuchte er eine vermittelnde Position zwischen der Lehre des Aristoteles und den Auffassungen der Patristik zu entwickeln. Für ihn ist Eigentum ebenfalls nicht durch Naturrecht zu begründen: „Alles, was gegen das Naturrecht ist, ist unerlaubt. Nach dem Naturrecht aber sind alle Dinge Gemeinbesitz; dieser Gemeinsamkeit aber widerspricht der Eigenbesitz. Also ist es dem Menschen nicht erlaubt, sich eine äußere Sache anzueignen.“ (ST II/II, q. 66, a. 2, 1.)[51] Eigentum ist aber dennoch zulässig und zwar aus dem Vernunftrecht heraus: „Deshalb ist der Eigenbesitz nicht gegen das Naturrecht, sondern wird dem Naturrecht hinzugefügt auf Grund der Findung durch die menschliche Vernunft.“ (ST II/II, q. 66, a. 2, ad 1.) Thomas nennt drei Vernunftgründe für das Eigentum, die sich schon bei Aristoteles finden: Zum einen führt Eigentum zu einer höheren Sorgfalt gegenüber den Sachen. Zum zweiten regelt Eigentum eindeutig die Zuständigkeiten. Und schließlich gewährleistet eine Eigentumsordnung Rechtssicherheit. Da Eigentum dem Naturrecht nach göttlich ist, ist das irdische Eigentum dem Gemeinwohl verpflichtet und es besteht eine strenge Pflicht zum Geben von Almosen. Die menschliche Not hat Vorrang vor dem Eigentumsrecht. (ST II/II, q. 66, a. 2, co., siehe auch Mundraub, Fringsen)

Ein wichtiger Schritt in der Entwicklung der Auffassung über das Eigentum ist die Lehre Wilhelm von Ockhams, der das als Eigentum bestimmte, was sich vor Gericht einklagen lässt.[52] Die biblische Befugnis zum Gebrauch von Dingen begründet ein individuelles Recht, Eigentum zu bilden, das vor fremdem Zugriff geschützt ist.[53] Die Bildung von Eigentum beruht daher auf der subjektiven Entscheidung des Menschen selbst. Eigentum ist damit vom göttlichen Naturrecht, das der Mensch nur im Rahmen seiner begrenzten Vernunft erkennen kann, losgelöst und beruht auf Vereinbarung. Die Legitimation zum Eigentum entstammt nicht dem Naturrecht, sondern dem positiv gesetzten Völkerrecht (ius communis). Das einzige Naturrecht, das Ockham anerkennt ist das Recht auf Erhalt der eigenen Person. Daraus ergibt sich der Anspruch der Armen, von den Reichen wenigstens soviel zu erhalten, wie sie zum Leben benötigen. Zum Naturrecht gehört auch, dass alle Menschen frei sind, auch wenn das Völkerrecht die Sklaverei zulässt. Gerade in Hinblick auf Sklaven und die Position der Frau stellt er sich gegen die Tradition seit Aristoteles, die von Thomas von Aquin noch vertreten wurde.[54]

Das im Spätmittelalter einsetzende Wachstum der Städte, die zunehmende Zahl der Universitätsgründungen, die Erfindung des Buchdrucks, die Entdeckung Amerikas, Renaissance und Humanismus kennzeichnen strukturelle Veränderungen der Gesellschaft zu Beginn der Frühen Neuzeit. Das Denken wird säkularer, die Kirche wehrt sich mit der Inquisition, muss aber im Zuge der Reformation, der Entwicklung der Naturwissenschaften und der Herausbildung der Nationalstaaten ihren Machtverlust hinnehmen. Die dominierende Herrschaftsform im 17. und 18. Jahrhundert ist der Absolutismus. Die Subsistenzwirtschaft beginnt sich aufzulösen. Die Strukturen des Feudalismus werden allmählich durch Stadtrechte, Dorfordnungen und Verlagerung der Gerichtsbarkeit in die Gemeinden aufgeweicht. In ländlichen Gebieten entstehen Nachsiedlerschichten wie Heuerlinge oder Kötter und Bödner. Die Wirtschaft wird komplexer mit vorindustriellen Produktionsweisen wie Heimarbeit und ersten Manufakturen und einer sich ausbreitenden Marktwirtschaft. Es entwickelt sich der Übergang zum Merkantilismus und zum Physiokratismus. In dieser Zeit entstand auch Geistiges Eigentum als neue Eigentumsform, zunächst als Privilegien, dann auch geschützt durch Patentrecht (Venedig 1474, Großbritannien 1623, Frankreich 1790). In den Bereich der Privilegien fallen auch die Bergordnungen des 15. und 16. Jahrhunderts. Fragen des Urheberrechts wurden erstmals im 18. Jahrhundert geregelt.

Thomas Hobbes, der philosophisch den Absolutismus stützte, verwies im Leviathan darauf, dass es als Folge des Krieges jeder gegen jeden im Urzustand „weder Eigentum noch Herrschaft, noch ein bestimmtes Mein und Dein gibt, sondern dass jedem nur das gehört, was er erlangen kann, und zwar so lange, wie er es behaupten kann.“[55] Zur Durchsetzung von Eigentum und Gerechtigkeit, die für Hobbes vor allem in Rechtssicherheit und Vertragsfreiheit zum Ausdruck kommt, bedarf es eines starken Machthabers. Eine solche Position entsteht im hobbesschen Gesellschaftsvertrag, indem der Einzelne seine Freiheitsrechte an einen zentralen, allmächtigen Herrscher überträgt. Als absoluter Regent legt dieser Gesetze fest und setzt sie durch. Der Rechtspositivismus, der bei Ockham noch durch die Erkenntnisfähigkeit der Vernunft begrenzt wurde, wird zum alleinigen Maßstab. Das Recht des Eigentümers kann niemand einschränken als der Souverän. Der Bürger hat aber auch kein Recht, ihn daran zu hindern.[56] Hobbes Idee des Urzustandes und des sich daraus ergebenden Gesellschaftsvertrages bedeutet eine Revolution im rechts- und staatsphilosophischen Denken, die die Diskussion bis in die Gegenwart bestimmt.[57]

Für Hugo Grotius ist Naturrecht ein Recht der „rechten Vernunft“ (rectae rationis), die den Menschen erkennen lässt, was von Gott, dem Schöpfer der Natur, geboten ist. Ein wichtiger Hinweis ist, dass eine Rechtsregel bei allen gesitteten Völkern vorkommt. Angeboren ist das Recht an der eigenen Person, während Eigentum ein erworbenes Recht ist. Grotius geht von einem Urzustand aus, in dem Gütergemeinschaft herrschte, der sich aber auflöste, weil die Menschen nicht mehr in starker Nächstenliebe gelebt haben. Der Staat bildet sich durch einen Vertrag, der auch stillschweigend zustande kommt. „die Gesellschaft hat den Zweck, mit gemeinsamen Kräften und im Zusammenwirken jedem das Seine zu erhalten (ut suum cuique salvum sit). Dies würde offenbar auch dann stattfinden, wenn das Eigentum (dominium), wie man es jetzt versteht, nicht eingeführt wäre. Denn das Leben, die Glieder und die Freiheit (vita, membra, libertas) würden auch dann jedem zu eigen gehören, so dass die nicht ohne Unrecht von einem anderen angegriffen werden können. Ebenso würde das Recht des Besitzergreifenden sein (ius (…) esset occupantis), die allen zu Gebote stehenden Dinge zu gebrauchen.“[58] Grotius vertritt traditionsgemäß die Okkupationstheorie, legt ähnlich wie Hobbes die Idee des Gesellschaftsvertrages zugrunde, setzt aber das Eigentum dem Recht an der Person, auf Freiheit und Leben gleich.

Nach dem englischen Bürgerkrieg war in England das Bürgertum trotz der Stuart-Restauration so stark geworden, dass es nach dem Habeas Corpus Act (1679) in der Glorious Revolution (1688) mit der Bill of Rights die Souveränität des Parlaments gegen den König durchsetzen konnte. Die Zwei Abhandlungen über die Regierung von John Locke sind als eine 1680-1682 verfasste Streitschrift zugunsten des Bürgertums im Machtkampf mit dem König (Jakob II.) anzusehen.[59] Weil er um seine Sicherheit fürchtete, veröffentlichte Locke das Buch 1690 anonym. Für Locke hat Gott die Welt den Menschen zur gemeinsamen Nutzung übertragen und „ihnen auch die Vernunft verliehen, sie zum größten Vorteil und zur Annehmlichkeit ihres Lebens zu nutzen.“ (II § 23[60]) Die Vernunft gebietet auch, „daß niemand einen anderen, da alle gleich und unabhängig sind, an seinem Leben und Besitz, seiner Gesundheit und Freiheit Schaden zufügen soll.“ ((II § 6) Die Stellung des Eigentums als Grundrecht sah Locke ähnlich wie Grotius oder Pufendorf. Jedoch entsteht Eigentum nicht durch einen Vertrag, wie bei jenen, sondern beruht auf überpositivem Naturrecht. In der Begründung des Eigentums geht Locke mit seiner Arbeitstheorie einen völlig neuen Weg. Der Mensch ist von Natur aus berechtigt, zum Zweck der Selbsterhaltung sich einen Teil der Natur anzueignen. Dies ergibt sich auch aus der göttlichen Weisung, sich die Erde untertan zu machen. Dieses Gebot erfüllt der Mensch durch Arbeit. Indem der Mensch ein Naturgut bearbeitet, bringt er einen Teil seiner selbst in den Gegensand ein. Naturgüter haben ohne Arbeit einen nur geringen Wert. Wasser in der Natur gehört niemandem. Das Wasser im Krug ist aber unbestritten zu Eigentum geworden. (II § 29). Auch der Wert des Bodens entsteht größtenteils durch Arbeit. (II § 43). Der Erwerb von Eigentum hat bei Locke aber seine Grenze dort, wo der Mensch das von der Natur durch Arbeit Gewonnene nicht mehr verbrauchen kann. „Soviel Land ein Mensch bepflügt, bepflanzt, bebaut, kultiviert und soviel er von dem Ertrag er verwerten kann, soviel ist sein Eigentum. Durch seine Arbeit hebt er es gleichsam vom Gemeingut ab.“ (II § 32). Erst in einem zweiten Schritt erklärt Locke die Bildung von Reichtum. Entscheidend hierfür sind die Möglichkeit des Tausches und das Institut des Geldes. Indem der Mensch das Ergebnis der Arbeit tauscht, zum Beispiel Äpfel gegen Nüsse, so erhält er etwas weniger Verderbliches. Dieses darf er besitzen, auch wenn er es nicht unmittelbar verwertet. Durch die Einrichtung des Geldes wurde zwischen den Menschen ein Übereinkommen getroffen, dass die Aufbewahrung des Eigentums unbegrenzt erfolgen kann. Der Schutz des so entstandenen Eigentums hat eine grundlegende Funktion für die Staatsbildung: „Das große und hauptsächliche Ziel, weshalb Menschen sich zu einem Staatswesen zusammenschließen und sich unter eine Regierung stellen, ist also die Erhaltung ihre Eigentums.“(II § 124) Den unterschiedlichen Reichtum erklärt Locke mit unterschiedlichem Fleiß und den unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen der Menschen. Eingriffe ins Eigentum durch den Staat bedürfeb immer der Zustimmung der Bürger. (II § 139)

Jean-Jacques Rousseau hatte eine kritische Sicht auf das Eigentum, hielt es aber in Hinblick auf die Freiheit für unverzichtbar. Die Bildung von Eigentum führt dazu, dass der Mensch den Urzustand verlässt. „Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und dreist sagte: 'Das ist mein' und so einfältige Leute fand, die das glaubten, wurde zum wahren Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wieviele Verbrechen, Kriege, Morde, Leiden und Schrecken würde einer dem Menschengeschlecht erspart haben, hätte er die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinesgleichen zugerufen: 'Hört ja nicht auf diesen Betrüger. Ihr seid alle verloren, wenn ihr vergeßt, daß die Früchte allen gehören und die Erde keinem.'“[61] Rousseau charakterisiert Eigentum als Ursache „zügelloser Leidenschaften“: „Konkurrenz und Rivalität auf der einen Seite, Gegensatz der Interessen auf der anderen, und stets das verseckte Verlangen, seinen Profit auf Kosten anderer zu machen: alle diese Übel sind die erste Wirkung des Eigentums und das untrennbare Gefolge der entstehenden Ungleichheit“ (Diskurs, 209) Dennoch betrachtet er das Eigentum als „das heiligste von allen Bürgerrechten, in gewissen Beziehungen noch wichtiger als die Freiheit selbst [...], weil das Eigentum die wahre Begründung der menschlichen Gesellschaft und der wahre Garant der Verpflichtung der Bürger ist."[62] Durch die zunehmende Industrialisierung und die Wirkungen des Absolutismus in Frankreich war Rousseau mit einer deutlich stärkeren Ungleichheit konfrontiert als zuvor Locke, von dem er einige Theorieelemente übernahm, aber auch deutlich auf Distanz zu ihm ging. Er diagnostiziert: „Der Mensch wird frei geboren, und überall ist er in Ketten“ (Contract Sociale = CS, I 1[63]). Rousseau verzichtet auf jegliche teleologische „Bestimmung“ des Menschen durch göttliches oder natürliches Recht. Der Zusammenschluss durch einen Gesellschaftsvertrag beruht allein auf Abwägung aus Vernunft. Als Freier wird der Mensch keiner Ordnung zustimmen, die ihm seine Freiheit nimmt, wie das in den Konzepten von Hobbes und Grotius noch möglich war. Die Aufgabe lautet: „‘Finde eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jedes einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor.’ Das ist das grundlegende Problem, dessen Lösung der Gesellschaftsvertrag darstellt“ (CS I 6., S. 18).

„Was der Mensch durch den Gesellschaftsvertrag verliert, ist seine natürliche Freiheit und ein unbegrenztes Recht auf alles, wonach ihn gelüstet und was er erreichen kann; was er erhält, ist die bürgerliche Freiheit und das Eigentum an allem, was er besitzt. Damit man sich bei diesem Ausgleich nicht täuscht, ist es notwendig, die natürliche Freiheit, die ihre Schranken nur in der Stärke des Individuums findet, deutlich von der bürgerlichen Freiheit zu unterscheiden, die durch den Gemeinwillen begrenzt ist, und den Besitz, der nur eine Folge der Stärke oder des Rechts des ersten Besitznehmers ist, vom Eigentum, das nur auf einen ausdrücklichen Titel gegründet werden kann.“ (CS I 8). Rousseau begründet die Entstehung des Eigentums ähnlich wie Locke aus der Arbeit, „als es unmöglich ist zu begreifen, wie die Vorstellung des Eigentums aus etwas anderem als der Handarbeit entstehen könnte; denn man vermag nicht zu sehen, was der Mensch beisteuern kann, um sich die Ding anzueignen, die er nicht geschaffen hat, außer seiner Arbeit. Allein die Arbeit, die dem Bauern ein Recht auf das Produkt des Feldes gibt, das er bestellt hat, gibt ihm folglich ein Recht auf den Boden, zumindest bis zur Ernte, und so von Jahr zu Jahr - was, da es einen ununterbrochenen Besitz schafft, sich leicht in Eigentum verwandelt.“ (Diskurs, 203) Eigentum ist also kein ursprüngliches, sondern ein geschichtliches Phänomen. Ursprünglicher Eigentümer ist die Gemeinschaft, die dem Bürger nur den Besitz gestattet. (CS I 9, S.23-24) Hierzu bedarf es einer Begründung: „Um das Recht des Erstbesitzes an irgendeinem Stück Land zu rechtfertigen, bedarf es im allgemeinen folgenden Bedingungen: Erstens, dass dieses Terrain von noch niemandem bewohnt wird; zweitens, dass man nur soviel Besitz nimmt, wie man benötigt, zu subsistieren; und drittens, dass man nicht durch eine leere Zeremonie davon Besitz ergreift, sondern durch Arbeit und Kultivierung, das einzige Eigentumszeichen, das in Ermangelung gesetzlicher Rechtstitel von anderen geachtet werden muss.“ (CS, III 369, I 9) Im republikanischen Staat Rousseaus ist die bürgerliche Freiheit durch das Gemeinwohl begrenzt. Entsprechend kann durch demokratischen Beschluss in die Verteilung des Einkommens eingegriffen und durch progressive Steuern eine größere Verteilungsgerechtigkeit hergestellt werden. „Der, welcher nur das einfach Notwendige hat, muß gar nichts beitragen; die Besteuerung desjenigen, der Überflüssiges besitzt, kann im Notfall bis zur Summe dessen gehen, was das ihm Notwendige übersteigt“[64]

Das Buch „Common Sense“ (Gesunder Menschenverstand) von Thomas Paine aus dem Jahre 1776 trug wesentlich zur amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung bei und beeinflusste die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten vom 4. Juli 1776. Paine forderte eine Verfassung analog zur Magna Charta. „Freiheit und Eigentum, vor allem aber freie Religionsausübung nach dem Diktat des Gewissens, müßten für alle Menschen gesichert werden.[65] In der Schrift „Rights of Men“ (Menschenrechte) lehnte er jede Form von Sklaverei ab: „Der Mensch hat kein Eigentum am Menschen, noch hat irgendeine Generation ein Eigentum an den folgenden Generationen.“[66] Paine unterschied zwischen natürlichen Rechten, die der Mensch aufgrund seines Daseins hat, und bürgerlichen Rechten, die er an die Gesellschaft im Rahmen der Verfassung überträgt. Durch diese Übertragung wird jeder Bürger Eigentümer an der Gesellschaft und hat Anspruch auf deren Leistung („zehrt zu Recht von dem Kapital“) In einem Textvorschlag für die französische Nationalversammlung formuliert er: „Die Erhaltung der natürlichen und unverjährbaren Rechte des Menschen ist der Endzweck aller politischen Vereinigungen; diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung.“ sowie: „Da das Recht auf Eigentum unverletzlich und heilig ist, so kann niemand dessen beraubt werden, es sei denn, daß die öffentliche, gesetzlich festgestellte Notwendigkeit es erfordert und unter der Bedingung einer gerechten und vorher festgesetzten Entschädigung.“ [67] Monarchische Regierungen sind für Paine aus Raub und Gewalt entstanden und ziehen hieraus ihre Legitimation. Deshalb lehnt er eine vererbliche Monarchie grundsätzlich ab: „Eine erbliche Krone, ein erblicher Thron oder welchen phantastischen Namen man dem Ding geben mag, läßt keine andere Auslegung zu, als daß die Menschen vererbbares Eigentum seien.[68] Paine polemisierte weiterhin gegen die Interessengebundenheit des englischen Oberhauses: „Aus demselben vernünftigen Grund, warum man ein gesetzgebendes Haus völlig aus Leuten zusammengesetzt, deren Geschäft im Vermieten von Grundeigentum besteht, könnte man auch eines aus Pächtern, oder Bäckern, Bierbrauern oder aus einer anderen beliebigen Klasse von Bürgern bilden.“[69] Eigentum oder Steuern sollten nach Paine kein Kriterium sein, jemandem das Wahlrecht zu erteilen: „Wenn wir bedenken, auf wie vielen Wegen Eigentum ohne Verdienste erworben oder ohne Verbrechen verloren werden kann, so sollten wir die Vorstellung, es zum Kriterium von Rechten zu machen, verschmähen.“[70]

Ähnlich wie Locke ein Einfluss auf die amerikanischen Verfassungen, insbesondere die Virginia Bill of Rights von 1776 zugeschrieben wird, hatten die Schriften Rousseaus Einfluss auf die Französische Revolution. In Artikel 17 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte heißt es: „Da das Eigentum ein unverletzliches und heiliges Recht ist, kann es niemandem entzogen werden, es sei denn, dass dies die gesetzlich festgelegte öffentliche Notwendigkeit offensichtlich fordert, und dass eine gerechte und vorherige Entschädigung geleistet wird.“ Maximilien Robespierre hat in einer bekannten Rede über das Eigentum die Position Rousseaus aufgenommen, aber betont, dass ohne Rücksichtnahme auf die Armen die Formulierung in der Verfassung die „Reichen, die Spekulanten, die Wucherer und die Tyrannen“ zu begünstigen scheint. Sein, allerdings nicht realisierter, Vorschlag zur Abänderung der Verfassung lautete:

„Artikel 1 – Das Eigentum ist das Recht eines jeden Bürgers, über den Teil der Güter frei zu verfügen, der ihm durch das Gesetz garantiert wird.
Artikel 2 – Das Eigentumsrecht ist wie jedes andere Recht durch die Verpflichtung eingeschränkt, die Rechte des Nächsten zu respektieren.
Artikel 3 – Das Eigentum darf weder sie Sicherheit, die Freiheit, die Existenz noch das Eigentum unserer Mitmenschen beeinträchtigen.
Artikel 4 – Jeder Besitz und jeder Handel, der diesen Grundsatz verletzt, ist unlauter und unmoralisch.“[71]

Der Skeptiker David Hume erklärte den Übergang vom Naturzustand zum Rechtsstaat unter Hinweis auf Cicero und explizit gegen Hobbes aus der geschichtlichen Praxis als evolutionären Vorgang.[72] Entsprechend interpretierte er die Entstehung von Eigentum als gesellschaftlichen und psychologischen Prozess. Eigentum ist der Ausdruck von Knappheit und Gewöhnung. Wenn jemand einen Gegenstand lange besitzt, entstehen Vertrautheit und Besitzgefühle.[73] Gesetze sind die Verrechtlichung der gesellschaftlichen Praxis im Staat, dessen Aufgabe es ist, die Gerechtigkeit durch den Schutz von Freiheit und Eigentum sicherzustellen. Gesetze über das Eigentum dürfen nicht willkürlich sein, sondern müssen die menschliche Lebenspraxis widerspiegeln. Dabei ist vollkommene Gleichheit destruktiv[74]. Die Institutionen von Eigentum und Erbe dienen der Förderung nützlicher Gebräuche und Fähigkeiten in der Gesellschaft, fördern den Handel, durch den der Wohlstand gemehrt wird und basieren auf dem Vertrauen, dass Versprechen eingehalten werden.[75] Mit der Feststellung, dass die Natur kein mein und dein kennt, stellte Hume sich auch gegen Locke. Analogien zur Begründung von Eigentum sind nicht stichhaltig. Eigentum entsteht zum einen aus ursprünglicher Besitznahme. Zum zweiten aus lange andauerndem Besitz als Gewohnheitsrecht.[76] Regelungen des Zivilgesetzes sind auf Zweckmäßigkeit ausgerichtet. Hierzu gehören die Regeln des Erbes und des Vertrages als einzig zulässige Weisen, wie einmal erworbenes Eigentum übertragen werden kann.[77]

Die Eigentumstheorie von Immanuel Kant ist systematisch in dessen Moralphilosophie eingebunden, geht also vom kategorischen Imperativ aus und wird in dem ersten Teil der Metaphysik der Sitten, in den Metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehre, ausgeführt. Zur Bestimmung des Eigentums unterscheidet Kant das innere und das äußere „Mein und Dein“. Das innere Mein und Dein ist das Recht an der eigenen Person, Das sich in der Freiheit ausdrückt und von Natur aus besteht. Merkmale des inneren Mein und Dein sind Gleichheit, Selbstbesitz, Unbescholtenheit und Handlungsfreiheit. Eigentum als das äußere Mein und Dein besteht nicht von Natur aus, sondern wird erworben, denn es bedarf der Zustimmung eines anderen, weil durch Eigentum die Sphäre des anderen betroffen ist. „Das rechtlich Meine (meum iuris) ist dasjenige, womit ich so verbunden bin, dass der Gebrauch, den ein Anderer ohne meine Einwilligung von ihm machen möchte, mich lädiren würde.“ (RL, AA VI 245) Eigentum unterscheidet sich von sinnlichem Besitz dadurch, dass es ein intelligibler Besitz ist, den man sich nur durch den Verstand vorstellen kann.

Es ist theoretisch möglich, einen jeglichen äußeren Gegenstand als Eigentum zu betrachten; denn andernfalls „würde die Freiheit sich selbst des Gebrauchs ihrer Willkür in Ansehung eines Gegenstandes derselben berauben, dadurch dass sie brauchbare Gegenstände außer aller Möglichkeit des Gebrauches setzte,“ (RL, AA VI 245) Wenn man allerdings einen Gegenstand als das Meine erklärt, bedeutet dies, „allen andern eine Verbindlichkeit aufzulegen, die sie sonst nicht hätten.“ (RL, AA VI 247) Ohne Zustimmung aller anderen Menschen kann kein Gegenstand Eigentum werden. Eigentum ist also vorrangig keine Beziehung zu einer Sache, sondern drückt ein Verhältnis zwischen Menschen aus. Weil Eigentum als Ausdruck der Freiheit andere von der Verfügungsmacht ausschließt, bedarf es des Rechts, mit dem man den Anspruch auch durchsetzen kann. „Also kann es nur im bürgerlichen Zustand ein äußeres Mein und Dein geben.“ (RL, AA VI 256) Eigentum ohne staatliche Gewalt ist nur provisorisch. Eigentum ist dann nicht legitimiert, wenn es andere in ihrer Freiheit beschränkt, ohne dass diese zugestimmt haben, so dass es „durch keine öffentliche (distributive) Gerechtigkeit bestimmt, und durch keine dies Recht ausübende Gewalt gesichert ist.“ (RL, AA VI 312) Hieraus folgt, dass die Bildung von Eigentum denknotwendig zu einem republikanischen Staat führt.[78]

Der Begriff der Moderne und seine Abgrenzung zur frühen Neuzeit sind unscharf. Für die Theorie des Eigentums ist von Bedeutung, dass sich im Wechsel vom 18. zum 19. Jahrhundert nach den USA und Frankreich eine Reihe von Staaten eine republikanische Verfassung mit der Fixierung von Grundrechten gegeben haben. In einer Reihe von Ländern wurde das Zivilrecht auf der Grundlage des römischen Rechts den neuen Bedürfnissen angepasst (Vernunftrecht). In der wirtschaftlichen Entwicklung setzte sich die Industrialisierung stetig fort. Neben der abhängigen Landbevölkerung entstand in den Städten eine Arbeiterschaft, die in Manufakturen, aber auch in Bergwerken und Großbetrieben der Metallverarbeitung tätig waren. Unzureichende soziale Bedingungen führten zu einer Pauperisierung zunehmender Bevölkerungsteile und dem Aufkommen der Sozialen Frage. Aus der feudalen Ständegesellschaft wird eine Klassengesellschaft, in der das Eigentum an Produktionsmitteln einen wesentlichen Einfluss auf die Stellung in der Gesellschaft ausmacht.

Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte die Kritik der sich entwickelnden Verhältnisse ein. Für den Frühsozialisten Pierre Joseph Proudhon galt: „Eigentum ist Diebstahl“. Aber auch romantische Philosophen wie Franz von Baader kritisierten die soziale Lage der Arbeiter. In den USA forderten Vertreter des Gleichheitsgedankens wie der Arbeiterführer Thomas Skidmore (The Rights of Man to Property, 1829) oder der radikalliberale Orestes Brownson (The Labouring Classes, 1840) eine konfiskatorische Erbschaftssteuer, weil jeder von Geburt an eine gleiche Ausgangssituation haben sollte.[79]

In der von Johann Gottlieb Fichte ausgearbeiteten Subjektphilosophie wird das Selbstbestimmungsrecht des Individuums noch stärker betont als bei seinen Vorgängern Locke und Kant: „Wir sind unser Eigentum: sage ich und nehme etwas zweifaches in uns an: einen Eigenthümer und ein Eigenthum. Das reine Ich in uns, die Vernunft, ist Herr unserer Sinnlichkeit, aller unserer geistigen und körperlichen Kräfte; sie darf sie als Mittel zu jedem beliebigen Zweck gebrauchen.“[80] In seiner frühen Schrift von 1793 folgte Fichte noch uneingeschränkt der Arbeitstheorie, wonach die Formbildung ein Unterwerfen unter die eigenen Zwecke darstellt: „Diese Bildung der Dinge unter die eigene Kraft (Formation) ist der wahre Rechtsgrund des Eigenthums.“[81]

Einige Jahre später hob er in der Schrift „Grundlage des Naturrechts“ hervor, dass es zum Wesen des Menschen gehört, gemeinsam zu leben. Deshalb laute der „Grundsatz der Rechtsbeurteilung“: „Jeder beschränke seine Freiheit, den Umfang seiner freien Handlungen durch den Begriff der Freiheit des anderen, (so dass auch der andere, als überhaupt frei, dabei bestehen könne.)“[82] Grund des Eigentums ist nun nicht mehr die Arbeit, sondern das Recht an der eigenen Person, durch das jemand einen Gegenstand auf natürliche Weise (als Urrecht) für seine Zwecke ihm zugehörig bestimmt. Die natürliche Eigentumsbeziehung ergibt sich allein aus dem Verhältnis des vernünftigen Subjektes zu einem Gegenstand. Das Recht auf Eigentum zu beschränken, bedeutet das Recht auf Freiheit eines Subjektes zu beschränken. Dies geht aber nur mit Zustimmung des Subjektes. Hieran anschließend entwickelte Fichte eine dreistufige Vertragstheorie, die von dem Eigentumsvertrag ausgeht. In einem zweiten Schritt wird vereinbart, dass das Recht auch durchgesetzt werden kann. In der dritten Stufe wird schließlich das Recht zur Durchsetzung auf den Staat übertragen.

Das Urrecht an seiner Person ermöglicht dem Menschen auf die objektive Welt durch sein Handeln Einfluss zu nehmen. Frei sein bedeutet Herr seiner Handlungen zu sein. Eigentum wird von Fichte daher nicht als Recht an einem Gegenstand aufgefasst, sondern als Recht auf Handlungsmöglichkeit. Die Grenze der Freiheit bestimmt die Grenze des Sacheigentums. Grundeigentum entsteht zum Beispiel aus Macht. Die Grenze ist der Umfang, in dem der Staat die Nutzung von Grund und Boden zulässt.[83] Auf diesem Weg können auch mehrere Personen Eigentum an einem Gegenstand haben. Fichte nahm mit diesem an Handlungen orientierten Begriff des Eigentums die grundlegenden Gedanken der Theorie der Verfügungsrechte vorweg. Die handlungstheoretische Dimension des Eigentums, wie Fichte sie entworfen hat, findet sich auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zusammen mit dem arbeitstheoretischen Begriff Lockes wieder: „Dem Eigentum kommt im Gefüge der Grundrechte die Aufgabe zu, dem Träger des Grundrechts einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich sicherzustellen und ihm damit eine eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens zu ermöglichen (BVerfGE 24, 367 [389]). Die Gewährleistung des Eigentums ergänzt insoweit die Handlungs- und Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 14, 288 [293]), indem sie dem Einzelnen vor allem den durch eigene Arbeit und Leistung erworbenen Bestand an vermögenswerten Gütern anerkennt.“ (BVerfGE 30, 292 [334])

Aus dem Urrecht des Menschen auf seine Persönlichkeit und Freiheit folgt zugleich, dass er ein nicht aufgebbares Recht auf die eigene Existenz hat: „Leben zu können ist das absolute unveräußerliche Eigenthum aller Menschen.“ Zu dem Staatsvertrag gehört neben der Übertragung der Sicherung der Handlungsmöglichkeit auch die Übertragung der Sicherung des Lebens: „Es ist der Grundsatz jeder vernünftigen Staatsverfassung: Jedermann soll von seiner Arbeit leben können.“[84] Hieraus folgerte Fichte, dass der Staat die Aufgabe hat, das Existenzminimum des Einzelnen zu sichern: „Jeder besitzt sein Bürgereigenthum, nur insofern und auf die Bedingung, dass alle Staatsbürger von dem Ihrigen leben können; und es hört auf, inwiefern sie nicht leben können, und es wird das Eigenthum jener.“[85] Auf eine solche Unterstützung hat der Arme nach Fichte ein Zwangsrecht. Im Gegenzug kann der Staat überwachen, „ob jeder in seiner Sphäre soviel arbeitet, als zum Leben nöthig ist.“[86] Auf dieser Grundlage entwickelte Fichte später im „Handelsstaat“ und weiteren Schriften detaillierte Vorschläge zur Herstellung von Verteilungsgerechtigkeit durch den Staat, die in der Konsequenz zur Einstellung des Außenhandels und einer staatssozialistischen Planwirtschaft führen.

In den Grundlinien der Philosophie des Rechts beschreibt Georg Friedrich Wilhelm Hegel das Eigentum als Zweck an sich, das Ausdruck der äußeren Sphäre der Freiheit ist. (§41)[87] Die rechtliche Verfügungsgewalt macht für ihn den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz aus: „Die Seite aber, dass ich als freier Wille mir im Besitz gegenständlich und hiermit auch erst wirklicher Wille bin, macht das Wahrhafte und Rechtliche darin, die Bestimmung des Eigentums aus.“( § 45) Eigentum ist zu unterscheiden in Gemeineigentum und Privateigentum (ein von Hegel eingeführter Begriff). Grundsätzlich hat das Privateigentum Vorrang. „Die Idee des Platonischen Staats enthält das Unrecht gegen die Person, des Privateigentums unfähig zu sein, als allgemeines Prinzip. Die Vorstellung von einer frommen oder freundschaftlichen und selbst erzwungenen Verbrüderung der Menschen mit Gemeinschaft der Güter und der Verbannung des privateigentümlichen Prinzips kann sich der Gesinnung leicht darbieten, welche die Natur der Freiheit des Geistes und des Rechts verkennt und sie nicht in ihren bestimmten Momenten erfaßt.“ (§ 46). Allerdings sieht Hegel die Möglichkeit, dass es notwendig werden kann, dass Gegenstände des Eigentums in „höheren Sphären des Rechts, einem Gemeinwesen, dem Staate, untergeordnet werden müssen“. (§ 46) Hegel trennt strikt die Frage des Eigentums von der Frage der Verteilungsgerechtigkeit. Ebenso ist die Frage eines Mindeststandards kein Gegenstand der Eigentumstheorie: „Von einer Ungerechtigkeit der Natur über ungleiches Austeilen des Besitzes und Vermögens kann nicht gesprochen werden, denn die Natur ist nicht frei und darum weder gerecht noch ungerecht. Daß alle Menschen ihr Auskommen für ihre Bedürfnisse haben sollen, ist teils ein moralischer und, in dieser Unbestimmtheit ausgesprochen, zwar wohlgemeinter, aber, wie das bloß Wohlgemeinte überhaupt, nichts Objektives seiender Wunsch, teils ist Auskommen etwas anderes als Besitz und gehört einer anderen Sphäre, der bürgerlichen Gesellschaft, an.“ (§ 49)

Die Entstehung von Eigentum kann nach Hegel auf verschiedene Weise erfolgen: „Die Besitznahme ist teils die unmittelbare körperliche Ergreifung, teils die Formierung, teils die bloße Bezeichnung.“ (§ 54) Die Formgebung durch Arbeit ist dabei „die der Idee angemessenste Besitznahme, weil sie das Subjektive und Objektive in sich vereinigt“. (§ 56) In einer entwickelten Gesellschaft fallen die Formen der ursprünglichen Aneignung weitgehend weg. Der Erwerb von Eigentum erfolgt nach positivem Recht durch Vertrag. „Wie in der bürgerlichen Gesellschaft das Recht an sich zum Gesetze wird, so geht auch das vorhin unmittelbare und abstrakte Dasein meines einzelnen Rechts in die Bedeutung des Anerkanntseins als eines Daseins in dem existierenden allgemeinen Willen und Wissen über. Die Erwerbungen und Handlungen über Eigentum müssen daher mit der Form, welche ihnen jenes Dasein gibt, vorgenommen und ausgestattet werden. Das Eigentum beruht nun auf Vertrag und auf den dasselbe des Beweises fähig und rechtskräftig machenden Förmlichkeiten.“ (§ 217)

Eigentum war für Karl Marx ursprünglich Gemeineigentum: „Denn der Mensch tritt nicht als Arbeiter, sondern als Eigenthümer der Natur ursprünglich gegenüber, und es ist nicht der Mensch, qua einzelnes Individuum, sondern, sobald einigermassen von menschlichem Dasein desselben zu sprechen, Stammensch, Hordenmensch, Familienmensch u.s.w.“[88] Die Kritik von Marx zielt vor allem auf das Eigentum an Produktionsmitteln, nicht auf persönliches Eigentum. „Privateigentum, im Gegensatz zum gesellschaftlichen, kollektivem Eigentum besteht nur da, wo die Arbeitsmittel und die äußeren Bedingungen der Arbeit Privatleuten gehören. Je nachdem diese Privatleute die Arbeiter oder die Nichtarbeiter sind, hat das Privateigentum einen anderen Charakter.“[89] Eigentum war in der Geschichte das Instrument, das die Herrschaftsverhältnisse begründete. So der Vater, der seit der Urgesellschaft die Familie als Eigentum betrachtet, der Sklavenhalter den Sklaven, der Grundherr den Leibeigenen in der Feudalgesellschaft, so auch der Kapitalist den besitzlosen Arbeiter im Kapitalismus.

Der kapitalistischen Gesellschaft geht ein Umwandlungsprozess aus dem Feudalismus voraus: „Der Prozeß, der das Kapitalverhältnis schafft, kann also nichts andres sein als der Scheidungsprozeß des Arbeiters vom Eigentum an seinen Arbeitsbedingungen, ein Prozeß, der einerseits die gesellschaftlichen Lebens- und Produktionsmittel in Kapital verwandelt, andrerseits die unmittelbaren Produzenten in Lohnarbeiter. Die sog. ursprüngliche Akkumulation ist also nichts als der historische Scheidungsprozeß von Produzent und Produktionsmittel. Er erscheint als "ursprünglich", weil er die Vorgeschichte des Kapitals und der ihm entsprechenden Produktionsweise bildet.“[90] Diese Vorgeschichte beschreibt Marx als sehr gewaltsam und blutig. „Der unmittelbare Produzent, der Arbeiter, konnte erst dann über seine Person verfügen, nachdem er aufgehört hatte, an die Scholle gefesselt und einer andern Person leibeigen oder hörig zu sein. Um freier Verkäufer von Arbeitskraft zu werden, der seine Ware überall hinträgt, wo sie einen Markt findet, mußte er ferner der Herrschaft der Zünfte, ihren Lehrlings- und Gesellenordnungen und hemmenden Arbeitsvorschriften entronnen sein. […] Die industriellen Kapitalisten, diese neuen Potentaten, mußten ihrerseits nicht nur die zünftigen Handwerksmeister verdrängen, sondern auch die im Besitz der Reichtumsquellen befindlichen Feudalherren. Von dieser Seite stellt sich ihr Emporkommen dar als Frucht eines siegreichen Kampfes gegen die Feudalmacht und ihre empörenden Vorrechte sowie gegen die Zünfte und die Fesseln, die diese der freien Entwicklung der Produktion und der freien Ausbeutung des Menschen durch den Menschen angelegt.“[91]

Eigentum ist in der bürgerlichen Gesellschaft Ursache der Entfremdung und der Ausbeutung des Arbeiters: „Das Kapital hat die Bevölkerung agglomeriert, die Produktionsmittel zentralisiert und das Eigentum in wenigen Händen konzentriert. Die Arbeiter, die sich stückweise verkaufen müssen, sind eine Ware wie jeder andere Handelsartikel und daher gleichmäßig allen Wechselfällen der Konkurrenz, allen Schwankungen des Marktes ausgesetzt.“[92] Marx und Engels sahen daher im Kommunismus vor allem ein Projekt zur „Aufhebung des Privateigentums“[93]

Marx kritisierte die Verknüpfung der Begriffe von Freiheit und Eigentum. Der traditionelle liberale Freiheitsbegriff, wie ihn Locke oder Smith vertraten meint die Freiheit der besitzenden Bürger, der Bourgeois, aber nicht die Freiheit der Staatsbürger (Citoyen).Die egoistische Freiheit orientiert sich an den Interessen der Bürger. „Die Freiheit des egoistischen Menschen und die Anerkennung dieser Freiheit ist aber vielmehr die Anerkennung der zügellosen Bewegung der geistigen und materiellen Elemente, welche seinen Lebensinhalt bilden. Der Mensch wurde daher nicht von der Religion befreit, er erhielt die Religionsfreiheit. Er wurde nicht vom Eigentum befreit. Er erhielt die Freiheit des Eigentums. Er wurde nicht von dem Egoismus des Gewerbes befreit, er erhielt die Gewerbefreiheit.“[94] Freiheit entsteht für Marx erst in der Gemeinschaft, wenn jeder die Mittel hat, „seine Anlagen nach allen Seiten hin auszubilden. […] In der wirklichen Gemeinschaft erlangen die Individuen in und durch ihre Assoziation zugleich ihre Freiheit.“[95] Freiheit ist nicht eine staatsfreie Individualsphäre, sondern Teilhabe am Gemeinwesen.

Erst die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts einsetzende und seitdem fortschreitende Sozialgesetzgebung vermidnerte in den westlichen Industrieländern die Konfliktsituation zwischen Besitzenden und Besitzlosen allmählich und mit steigendem Wohlstand begann man von Schichten und schließlich von Milieus zu sprechen. Es bildeten sich bürgerliche Mittelschichten heraus, die ihrerseits Vermögen und Eigentum bildeten. In Russland führte hingegen die Revolution von 1917 zur Bildung eines kommunistischen Staates, der Eigentum an Produktionsmitteln unterdrückte. Hinzu kam nach dem zweiten Weltkrieg die Ausweitung des Machtbereichs der Sowjetunion in eine Reihe osteuropäischer Länder sowie die kommunistische Staatsbildung in China. Diese Regierungsformen, die Eigentum an Produktionsmitteln strikt unterdrückten, waren zugleich mit erheblichen Einschränkungen individueller Freiheit verbunden und konnten sich letztlich nicht gegen die offenen Gesellschaften der westlichen Industrieländer durchsetzten. Der Streit um die Frage des Eigentums hat sich zu Beginn des 21. Jahrhunderts mehr zu einer Frage der Verteilungsgerechtigkeit und des zulässigen Umfangs von Privateigentum gewandelt.

Max Weber betrachtet das Eigentum aus der Perspektive sozialer Beziehungen, die er als „offen“ bezeichnet, wenn niemand daran gehindert ist am gegenseitigen sozialen Handeln teilzunehmen. Wenn hingegen die Teilnahme beschränkt oder an Bedingungen geknüpft ist, spricht er von „Schließung“. Eine Schließung erfolgt immer dann, wenn die Beteiligten sich hiervon eine Verbesserung ihrer Chancen zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse erwarten. Eine Schließung nach innen, das heißt innerhalb einer Gruppe, nennt Weber Appropriation. Rechte sind daher für ihn eine Appropriation von Chancen. „Erblich an Einzelne oder an erbliche oder Gesellschaften appropriierte Chancen sollen: Eigentum“ (der Einzelnen oder der Gemeinschaften oder der Gesellschaften), veräußerlich appropriierte: „freies“ Eigentum heißen.“ (WuG 23[96]) Eigentum ist ein Instrument zur Regulierung von Beschaffungskonkurrenz. (WuG 37) Hierdurch wird die Verfügungsgewalt über Güter beschränkt.

Die katholische Soziallehre schließt an Thomas von Aquin an und fasst das Eigentum als notwendigen Faktor zur Verwirklichung der individuellen Freiheit auf. Auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde festgestellt, dass das Privateigentum - auch an den Produktionsmitteln - zur „Selbstdarstellung der Person“ beiträgt und „den unbedingt nötigen Raum für eigenverantwortliche Gestaltung des persönlichen Lebens jedes einzelnen und seiner Familie“ schafft; das Recht auf Eigentum müsse gleichsam „als eine Art Verlängerung der menschlichen Freiheit“ betrachtet werden (Gaudium et spes, Nr. 71)

Für John Rawls ist das Recht auf Eigentum in seiner Theorie der Gerechtigkeit eine der Grundfreiheiten, die gemäß dem ersten und obersten seiner beiden Prinzipien jedem Menschen uneingeschränkt zustehen, soweit durch diese Freiheiten nicht die Freiheiten anderer eingeschränkt werden. Dies sagt noch nichts über die Verteilung von Eigentum aus. Soziale und ökonomische Ungleichheiten sind nach dem zweiten Prinzip nur soweit zulässig, soweit die am wenigsten Begünstigten einer Gesellschaft hieraus Vorteile ziehen.[97] Aus dem zweiten Prinzip folgt, dass eine Umverteilung dann gerechtfertigt ist, wenn sie den am wenigsten Begünstigten einen Vorteil bringt. In einer offenen Marktwirtschaft kann dies bedeuten, dass von einer Umverteilung insofern abzusehen ist, wenn dadurch Wachstum und damit der allgemeine Wohlstand beeinträchtigt werden.[98] In jedem Fall ist durch die Verteilung das Existenzminimum sicherzustellen.[99]

Neben dem Eigentumsrecht, das sich nur auf körperliche Gegenstände beziehen kann, gewinnen seit der Industrialisierung die Rechte an geistigen Schöpfungen an Bedeutung („geistiges Eigentum“). Dies betrifft in der Gegenwart über die Frage des Urheberrechts hinaus das Eigentum an natürlichen Prozessen in der Gentechnik oder an immateriellen Gütern wie Software.

Für Niklas Luhmann ist Eigentum eine Institution, die historisch entstanden ist, um das Phänomen der Knappheit von Güter zu bewältigen. Eigentum bedeutet zugleich Nichteigentum und drückt sich durch den Code Haben/Nichthaben aus. Der Zugriff auf einen Gegenstand ist nur möglich mit Einverständnis des Eigentümers. Theorien der Eigentumsbegründung müssen nach Luhmann notwendig in Paradoxien führen.[100] So betrachtet er die Okkupationstheorie insofern als paradox, dass der Akt der Erstergreifung eigentlich ein Unrechtsakt ist, der dann zur Begründung eines Rechts herangezogen wird.[101] Eigentum ermöglicht insbesondere in Organisationen die Ausübung von Macht. Je nach Funktionsbereich einer Gesellschaft wirkt Eigentum unterschiedlich. Im Rechtssystem dient es anhand von Gesetzesprogrammen der Klärung von Eigentumskonflikten. Im Wirtschaftssystem ist Eigentum die primäre Codierung neben der sekundären Codierung von wirtschaftlichem Handeln durch Geld (Zahlen/Nichtzahlen), die sich in entwickelten Gesellschaften weitgehend durchgesetzt hat. Eigentum ist Voraussetzung von Geld.[102]

Ein neuer Zugang zur Frage des Eigentums ist aus der Theorie der Verfügungsrechte (Property Rights) im Rahmen der Neuen Institutionenökonomik entstanden. Eigentum an Sachen wird dabei als der klassische Fall eines Verfügungsrechtes betrachtet. Das Eigentum ist aus ökonomischer sicht mit folgenden Rechten verbunden:

  • Gebrauch einer Sache (usus)
  • Erträge, die eine Sache ermöglicht (usus fructus)
  • Veränderung einer Sache (abusus)
  • Ausschluss der Nutzung durch andere
  • Übertragung des Eigentums an der Sache

Die Begründung eines Verfügungsrechtes wie Eigentum wird ähnlich wie bei Hume und Smith in seiner Nützlichkeit gesehen. Dabei wird auf die schon von Aristoteles genannten Argumente zurückgegriffen. Aus ökonomischer Sicht ist die persönliche Nutzung einer Sache durch den Eigentümer besonders günstig, weil dann keine Transaktionskosten entstehen und die Früchte der Arbeit bei Veränderungen im Sinne Lockes in die Sache uneingeschränkt eingehen. Fallen hingegen Nutzen und Eigentum auseinander wie bei der Vermietung von Grund und Boden, entstehen Transaktionskosten, die den Wert des Verfügungsrechtes mindern. Es entstehen Konflikte im Sinne der Principal Agent Theory (Vermieter = Prinzipal, Mieter = Agent). Ähnlich verhält es sich bei Gemeineigentum. Sind mehrere Personen gemeinsam Eigentümer einer Sache, muss deren Nutzung zwischen den Eigentümer geregelt werden. Hierbei entstehen Transaktionskosten und möglicherweise externe Effekte, weil die Nutzung durch den einen die Nutzungsmöglichkeit durch den anderen Eigentümer einschränkt (Wertminderung durch übermäßige Nutzung zum Beispiel beim Car Sharing).

Jeremy Rifkin vertritt die These, dass das Eigentum als Institution an Bedeutung verliert, weil ist in der modernen Informationsgesellschaft nicht mehr darauf ankommt, Eigentum an Gegenständen zu haben, sondern vielmehr auf den Zugang („Access“) zu den Dingen. Entscheidend ist nicht das Haben, sondern das Teilhaben. Es kommt nicht mehr darauf an, Eigentümer eines Buches zu sein, sondern Zugang zum Text im Internet zu haben. Als Beispiel für den veränderten Zugang zum Wissen nennt Rifkin die Wikipedia.[103] Das Medium der Zukunft sind nicht mehr Eigentum und Märkte, sondern Zugang und Netzwerke. Aus Verkäufern werden Anbieter und aus Käufern Nutzer. Unternehmen treten in Allianzen um Ressourcen gemeinsam zu nutzen. Geistiges Kapital ersetzt Sachkapital als Machtbasis. Der Verbraucher ersetzt den Kauf durch Miete, Leasing, Mitgliedschaften und andere Dienstleistungsangebote. Aufgrund des technischen Fortschritts wird der Anteil der gesellschaftlichen Arbeitszeit für materielle Güter immer weiter sinken. In den Mittelpunkt der Vermarktung werden Erlebnisse und Erfahrungen, Spaß und Spiel treten. Ein Prozess, in den die moderne Mediengesellschaft bereits eingetreten ist.

Bewertung von Arbeit

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Bei der Verteilungsgerechtigkeit geht es darum, ob die begründeten Ansprüche auf Einkommen und Vermögen in einer Gruppe von Menschen (einem Unternehmen, einem Staat, global) so geregelt sind, dass die Beteiligten von einem neutralen Standpunkt aus zustimmen können. Es wird als ungerecht empfunden, wenn jemand einer Vollbeschäftigung nachgeht und der dabei erzielte Lohn nicht das Existenzminimum erreicht, so dass derjenige auf öffentliche Unterstützung angewiesen ist (Kombilohn). Es wird ebenfalls als ungerecht empfunden, wenn ein Manager eines Unternehmens ein Einkommen von mehr als dem 100fachen eines normalen Arbeiters hat. Kritikern hieran wird vorgeworfen, sie führten eine „Neid-Debatte“. Diese Extreme kennzeichnen die gesellschaftliche Diskussion um die Themenbereiche Gerechter Lohn, Mindestlohn oder Grundeinkommen. „Die Ungleichheit der Einkommen führt dahin, dass die Produktion von Luxusprodukten bereits erfolgt, wenn dringende Bedürfnisse von Haushalten mit geringem Einkommen noch Befriedigung verlangen. Hier also bedarf die Verteilung, die sich in der Wettbewerbsordnung vollzieht, der Korrektur“[104] In den modernen Industriegesellschaften haben sich als klassische Korrektursysteme die Sozialversicherungen, ein progressives Steuersystem sowie verschiedene Formen der direkten Unterstützung sozial Bedürftiger (Kindergeld, Sozialhilfe) entwickelt. Regelmäßig besteht politische Uneinigkeit über Höhe und Ausmaß der Umverteilung. In der empirischen Gerechtigkeitsforschung wird eine zunehmende Unzufriedenheit mit den bestehenden Einkommen konstatiert.[105] Thema der Wirtschaftsethik ist der Maßstab einer angemessenen Entlohnung und wer diese festlegt. „Die Entscheidung über die Lohnprinzipien ist eine Werteentscheidung. Wichtiger als die absolute Lohnhöhe erscheint die Nachvollziehbarkeit und Fairness des Lohnermittlungsverfahrens und die Offenlegung der zugrunde gelegten Gerechtigkeitsaspekte“[106] Schlagworte für ein gerechtes Einkommen sind einerseits „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ (keine Diskriminierungen) oder andererseits „Leistung muss sich lohnen“. Aber auch die Frage der „Bedürfnisse“ spielt eine wesentliche Rolle. Ob ein Einkommen als ausreichend angesehen wird, hängt häufig vom Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Dieser Faktor wird aber in den Entlohnungssystemen der freien Wirtschaft üblicherweise nicht, bestenfalls indirekt berücksichtigt. Im öffentlichen Dienst gibt es hingegen für Kinder Zulagensysteme. Unter Hinweis auf Ergebnisse aus der Gerechtigkeitsforschung kommt Stephan Panter zu dem Schluss: „Der Markt ist eine gute Institution, um den Kuchen zu vergrößern, er ist aber ungeeignet uns über Verteilungsgerechtigkeit „abstimmen“ zu lassen und sie dann auch zu realisieren.“[107] Kriterien können Gleichheit, Leistung, Ausbildung, Berufserfahrung, das Alter oder der Markt sein.[108] Adam Smith nennt fünf Bestimmungsgründe für die Höhe eines Arbeitsentgeltes:[109]

  1. Arbeitsbedingungen (schwer, schmutzig, gefährlich)
  2. Qualifikation
  3. Saisonabhängigkeit
  4. Vertraulichkeit
  5. Karrierechancen

Im Falle von Marktversagen hielt Walter Eucken die Frage von Mindestlöhnen für diskutabel: „Wenn trotzdem antikonjunkturelle Phänomene auf einem Arbeitsmarkt der Wettbewerbsordnung nachhaltig auftreten sollten, würde die Festsetzung von Minimallöhnen akut werden“[110] In der modernen politischen Philosophie finden sich die die Extrema im Liberalismus, der eine Umverteilung weitgehend ablehnt, und im Egalitarismus, für den eine möglichst weitgehende Gleichverteilung als Ausdruck von Gerechtigkeit anzustreben ist.

Preisgerechtigkeit

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Als gerechter Preis (lateinisch iustum pretium) wird ein nach ethisch-normativen Kriterien ermittelter Wert beim Austausch von Gütern bezeichnet. Die Frage der Preisgerechtigkeit ist Thema der Wirtschaftsethik und in ihrem Ursprung auf Aristoteles zurückzuführen. Zur Beurteilung, ob ein gerechter Preis vorliegt, muss geklärt werden, welcher Gerechtigkeitsmaßstab einem Urteil über den Preis zugrunde liegt, auf welche Weise der Preis ermittelt wurde und ob diese Preisermittlung dem gewählten Maßstab für die Gerechtigkeit entspricht.

Geht man vom Prinzip der Tauschgerechtigkeit (iustitia commutativa) aus, steht die Frage der Äquivalenz im Vordergrund. Gerecht sind Preise, wenn sich Leistung und Gegenleistung entsprechen. Der Käufer muss alle Sachinformationen zum erworbenen Gut haben und es darf keine Verzerrungen durch das Ausnutzen besonderer Konstellationen, zum Beispiel überhöhte Wasserpreise bei Dürre, vorliegen. Tauschgerechtigkeit orientiert sich am Leistungsprinzip. Dem voraus geht das Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit (iustitia distributiva), das sich an den Bedürfnissen orientiert. Danach sind Preise ungerecht, die einem Teil der Gesellschaft nicht zumindest eine angemessene Grundversorgung gewährleisten.

Probleme der Preisbeurteilung

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Ein Preis wird gebildet, wenn es zum Austausch von Gütern kommen soll. Dabei kann der Preis von irgend jemandem (politisch) festgelegt werden (Administrierter Preis) oder er wird auf dem Markt als Marktpreis durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Bei der Beurteilung eines Preises – unabhängig davon, ob politischer Preis oder Marktpreis – unterscheidet man den Gebrauchswert und den Tauschwert. Zwischen diesen beiden subjektiven Maßstäben besteht das so genannte Wertparadox. Ein Gut mit hohem Gebrauchswert, wie Wasser oder ein von einem Verwandten gemaltes Bild, kann bei hoher Verfügbarkeit einen sehr niedrigen Tauschwert haben. Andererseits können Güter mit einem niedrigen Gebrauchswert, beispielsweise Luxusgüter wie Diamanten, einen sehr hohen Tauschwert haben. Aus sozialer Sicht problematisch sind Güter, die zugleich einen sehr hohen Gebrauchswert und einen sehr hohen Tauschwert haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Nahrungsmittel oder Wohnraum so teuer sind, dass die armen Teile einer Bevölkerung sie sich nicht leisten können.

Um der Problematik der Preisbestimmung mit subjektiven Maßstäben zu entgehen, wurde in der Geschichte der Preistheorie vorgeschlagen, als objektiven Preis den Arbeitswert eines Gutes heranzuziehen (Arbeitswerttheorie bei Smith, Ricardo und Marx). Wenn in der gesamten Volkswirtschaft die gleichen Arbeitswerte zugrunde gelegt werden, kann danach Tauschgerechtigkeit erreicht werden. Aber auch die Ermittlung eines objektiven Preises hat ihrerseits Probleme. Zum einen wird unterstellt, dass die zu einem bestimmten Arbeitswert erzeugte Ware auch verkaufbar ist, also eine Nachfrage zum objektiven Wert überhaupt besteht. Ein objektiver Wert setzt zum anderen voraus, dass der Lohn jeglicher Arbeit in gleicher Weise bemessen wird, zum Beispiel nach der Arbeitszeit. Aufgrund persönlich unterschiedlicher Fähigkeiten ist aber die Arbeitsleistung pro Zeiteinheit nicht für jeden gleich. Außerdem spielen die Produktionsbedingungen eine wichtige Rolle. So führt die Erzeugung einer bestimmten Getreidemenge auf einem kargen Boden im Bergland oder in einer fruchtbaren Flussebene zu unterschiedlichem zeitlichen Arbeitsaufwand. Da das Produkt homogen ist, wird ein Käufer nicht bereit sein, den höheren Arbeitsaufwand durch einen höheren Preis zu honorieren.

Ein neuer Ansatz in der Preistheorie ergab sich durch eine Verschiebung der Fragestellung im ausgehenden 19. Jahrhundert. Thema war nicht mehr der „richtige“ Preis eines Gutes, sondern die Frage, bei welchem Preis Angebot und Nachfrage zur Deckung kommen. Dies führte zu der Überlegung, dass ein Käufer genau das Produkt kauft, das ihm den größten zusätzlichen Nutzen, den Grenznutzen bringt (Carl Menger, Walras, Jevons). Die Grenznutzentheorie folgt der Hypothese, dass bei knappen Gütern aufgrund der hohen Preise die Anbieter solange mehr produzieren, wie Nachfrage vorhanden ist. In der Folge verringert sich die Knappheit schrittweise und die Preise sinken allmählich solange, bis sich im Markt ein Preis einstellt, bei dem Angebot und Nachfrage gleich hoch sind und ein Marktgleichgewicht erreichen. Ein solches Gleichgewichtsmodell setzt strenge Anforderungen voraus: Vollkommene Konkurrenz, Markttransparenz und fehlende Transaktionskosten. Neuere Modelle der Industrieökonomik differenzieren nach Situationen des unvollkommenen Marktes (Monopol, Oligopol etc.), fragen aber weiterhin nach der Art und Weise, wie sich Preise im Markt bilden und verwenden das Konzept des Grenznutzens. Da es sich um reine Erklärungsmodelle für Preise handelt, kann mit diesen Konzepten die Frage nach der Gerechtigkeit von Preisen nicht beurteilt werden. Marktmacht, soziale Ungleichheit oder Preisdiskriminierung werden in ihren Auswirkungen dargestellt, aber nicht normativ bewertet.

Die Unterscheidung von Tausch- und Verteilungsgerechtigkeit geht auf Aristoteles zurück. Grundlage des Tausches ist für ihn der Bedarf[111]. Im Tausch herrscht zunächst Gerechtigkeit, wenn Leistung und Gegenleistung sich entsprechen. Allerdings ist darauf zu achten, dass bei der Bemessung der Leistung auf die gesellschaftlichen Verhältnisse Rücksicht genommen wird: „Wie also der Baumeister zum Schuster, in demselben Maße verhalten sich die Schuhe zum Haus oder zum Nahrungsmittel; wäre das nicht möglich, so gäbe es weder Tausch noch Gemeinschaft“[112] Je nach gesellschaftlicher Stellung, kann also die Leistung unterschiedlich bewertet werden. Die iustitia commutativa (Verteilungsgerechtigkeit) muss für eine Ordnung sorgen, in der nach der iustitia distributiva (Tauschgerechtigkeit) gehandelt werden kann.

In seiner Kommentierung zu Aristoteles betonte Albertus Magnus, dass zur Preisgerechtigkeit die Berücksichtigung der aufgewendeten Arbeit und des eingesetzten Materials gehört.[113] Auch Thomas von Aquin stützt sich auf Aristoteles. Er bestimmt den Wert eines Gutes als Marktpreis: „Der Wert der Dinge aber, die zum Nutzen des Menschen in Umlauf kommen, wird nach dem bezahlten Preis bemessen.“ [114] Er schränkt allerdings ein: „Teurer verkaufen oder billiger einkaufen, als eine Sache wert ist, ist also an sich ungerecht und unerlaubt.“ [115] Insbesondere das Ausnutzen einer Notlage ist untersagt, weil der überhöhte Preis nicht auf eine Leistung des Verkäufers zurückzuführen ist. Andererseits hält Thomas im Gegensatz zu Aristoteles, der dies als Chrematistik ablehnte, maßvolle Gewinne aus dem Handel für zulässig. So darf der Preis auch eine Vergütung für den entgangenen Nutzen des Verkäufers sein.

Während bei Aristoteles und Thomas noch wichtig war, dass der Preis nicht zu einer Veränderung der gesellschaftlichen Ordnung führen soll, findet sich bei Thomas Cajetan die Auffassung, dass ein Preis auch dann gerechtfertigt ist, wenn er mehr ausmacht, als dem Verkäufer zur Wahrung seiner Bedürfnisse nötig ist, weil dadurch ein Aufstieg in einen höheren Stand möglich wird.[116] Eine stärkere Betonung des Marktes und eine weitgehende Ablehnung staatlich beeinflusster Preise findet sich in der spanischen Scholastik, so bei Luis de Molina, der in diesem Zusammenhang von einem „natürlichen Preis“ sprach.[117] Im Gegensatz dazu sprach sich Martin Luther für einen „objektiven“ Preis aus, der sich nach Arbeit, Kosten, Mühe und Risiko bestimmt. Allerdings sah er das Problem, einen angemessenen Wert hierfür zu finden: „Es ist ja nicht möglich, so genau festzulegen, wieviel du mit solcher Mühe und Arbeit verdient hast. Es genügt, daß du mit gutem Gewissen danach trachtest, das rechte Maß zu treffen, obwohl es doch eine Eigenart des Handels ist, daß man das unmöglich schafft“[118]

Zum Bruch mit der Tradition, im Preis sowohl subjektive, als auch objektive Maßstäbe zur Geltung zu bringen kam es bei Thomas Hobbes. Sein Gesellschaftsmodell beruht auf der Vertragskonzeption, die auch für die Preisfindung maßgeblich ist: „Der Wert aller Gegenstände eines Vertrags bemißt sich nach dem Verlangen der Vertragspartner, und deshalb ist der gerechte Wert der, den sie zu zahlen bereit sind“[119] Die Verteilungsgerechtigkeit findet hier keinen Eingang mehr. Der Preis ist ausschließlich subjektiv bestimmt. Dies gilt auch für die menschliche Leistung: „Die Geltung oder der Wert eines Menschen ist wie der aller anderen Dinge sein Preis. Das heißt, er richtet sich danach, wieviel man für die Benützung seiner Macht bezahlen würde, und ist deshalb nicht absolut, sondern von dem Bedarf und der Einschätzung eines anderen abhängig. […]Denn mag jemand, wie es die meisten Leute tun, sich selbst den höchsten Wert beimessen, so ist doch sein wahrer Wert nicht höher, als er von anderen geschätzt wird“[120] Für Hobbes ist Arbeit ein Gut wie jedes andere, dessen Preis sich auf dem Markt ermittelt, wobei der Preis sich nach der Wertschätzung (Gebrauchswert) der Nachfrage richtet.

Adam Smith ist bekannt für sein Eintreten für den Markt, dessen „unsichtbare Hand zu einer höheren Effizienz und damit zu einem höheren Wohlstand als die staatliche Lenkung des von ihm kritisierten Merkantilismus führt. Um zu untersuchen, welchen Tauschwert eine Ware haben sollte, befasst Smith sich mit der Angebotsseite. Danach muss der Preis sowohl ein Einkommen für die Arbeit als ursprünglicher Wertschöpfung, aber auch das Kapital, dass für Produktionsmittel investiert wurde, und schließlich auch für den Grundbesitzer als Bodenrente ermöglichen. „[Es] ist der Wert einer Ware für seinen Besitzer, der sie nicht selbst nutzen oder konsumieren, sondern gegen andere tauschen möchte, gleich der Menge Arbeit, die ihm ermöglicht, sie zu kaufen oder darüber zu verfügen. Arbeit ist demnach das wahre oder tatsächliche Maß für den Tauschwert aller Güter.“[121]

Für Immanuel Kant kann man die Forderung nach einem gerechten Preis aus seinen Überlegungen zum Kategorischen Imperativ ableiten, wo er bezogen auf das „Reich der Zwecke“ feststellt, dass alles entweder einen Preis oder eine Würde hat. „Was einen Preis hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes, als Äquivalent, gesetzt werden; was dagegen über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet, das hat eine Würde.“ (GMS BA 77). Durch den Anspruch auf seine Würde hat der Mensch, der niemals nur als Mittel, sondern stets auch als Zweck zu behandeln ist, auch Anspruch, in der Gerechtigkeit Gegenseitigkeit zu erfahren.[122] Dies gilt insbesondere auch für den Lohn als Preis der Arbeit.[123]

In der Arbeitswertlehre von Karl Marx hat die Arbeit einen Doppelcharakter: „Alle Arbeit ist‚ einerseits Verausgabung menschlicher Arbeitskraft im physiologischen Sinn, und in dieser Eigenschaft gleicher menschlicher oder abstrakt menschlicher Arbeit bildet sie den Warenwert. Alle Arbeit ist andrerseits Verausgabung menschlicher Arbeitskraft in besonderer zweckbestimmter Form, und in dieser Eigenschaft konkreter nützlicher Arbeit produziert sie Gebrauchswerte.“ (Das Kapital, MEW 23, S. 61) Die konkrete Arbeit an einem Produkt schafft einen nützlichen Gebrauchswert. Abstrakt geht Arbeit hingegen als Arbeitszeit in den Tauschwert eines Produktes ein, der den Preis einer Ware auf dem Markt bestimmt. „Der Tages- oder Wochenwert der Arbeitskraft ist durchaus verschieden von der täglichen oder wöchentlichen Betätigung dieser Kraft, genauso wie das Futter, dessen ein Pferd bedarf, durchaus verschieden ist von der Zeit, die es den Reiter tragen kann. Das Arbeitsquantum, wo durch der Wert der Arbeitskraft des Arbeiters begrenzt ist, bildet keineswegs eine Grenze für das Arbeitsquantum, das seine Arbeitskraft zu verrichten vermag.“ (Lohn, Preis, Profit, MEW 16, 133) Neben der grundsätzlichen Idee des Arbeitswertes übernahm Marx von David Ricardo den Hinweis, dass das Kapital Investitionen sich nach der Profitrate der einzelnen Branchen vornimmt und somit die Gewinnmöglichkeit zur Steuerung des Kapitaleinsatzes beiträgt. Der Einsatz von Kapital bestimmt aber die jeweiligen Produktionspreise. Durch die Produktionsverhältnisse des Kapitalismus löst sich der Wert der Arbeit vom Wert der Ware und wird selbst zur Ware. Hierdurch kommt es zur Entfremdung, Landflucht und Verarmung. Spätestens bei Marx wird die Frage des gerechten Preises zu einer Frage der Sozialen Gerechtigkeit, auch wenn Marx und Engels selbst die Lösung der Verteilungsprobleme im Historischen Materialismus nicht als eine Frage von Gerechtigkeit, sondern in der Überwindung des Kapitalismus sahen: „Die materialistische Anschauung der Geschichte geht von dem Satz aus, daß die Produktion, und nächst der Produktion der Austausch ihrer Produkte, die Grundlage aller Gesellschaftsordnung ist; daß in jeder geschichtlich auftretenden Gesellschaft die Verteilung der Produkte, und mit ihr die soziale Gliederung in Klassen oder Stände, sich danach richtet, was und wie produziert und wie das Produzierte ausgetauscht wird. Hiernach sind die letzten Ursachen aller gesellschaftlichen Veränderungen und politischen Umwälzungen zu suchen nicht in den Köpfen der Menschen, in ihrer zunehmenden Einsicht in die ewige Wahrheit und Gerechtigkeit, sondern in Veränderungen der Produktions- und Austauschweise; sie sind zu suchen nicht in der Philosophie, sondern in der Ökonomie der betreffenden Epoche.“[124] Marx empfahl daher der Arbeiterschaft: „Statt des konservativen Mottos: "Ein gerechter Tagelohn für ein gerechtes Tagewerk!", sollte sie auf ihr Banner die revolutionäre Losung schreiben: "Nieder mit dem Lohnsystem!“ (Lohn, Preis, Profit, MEW 16, 152)

Für den Ökonomen Gustav Schmoller, der den Kathedersozialisten zuzurechnen ist, ging es darum, in der ökonomischen Theorie auch ethische Werte zur Geltung kommen zu lassen. Bei ihm tritt neben die Tauschgerechtigkeit auch wieder die Verteilungsgerechtigkeit in Form von gesellschaftlichen Institutionen: „Wir fordern heute vor Allem neben dem gerechten Tauschverkehr gerechte volkswirthschaftliche Institutionen, das heißt, wir fordern, daß die Komplexe von Regeln der Sitte und des Rechts, welche Gruppen zusammen arbeitender und zusammen lebender Menschen nach bestimmten Seiten hin beherrschen, in ihren Resultaten mit denjenigen Idealvorstellungen im Einklang bleiben, welche auf Grund unserer sittlichen und religiösen Vorstellungen die heute herrschenden oder zur Herrschaft gelangenden sind.“[125] In diesem Sinne spricht sich Schmoller für staatliche Eingriffe bei Marktversagen aus. Die behördliche und die freie Preisbildung haben jeweils ihre Vor- und Nachteile und müssen sich deshalb gegenseitig korrigieren.

Auch Oswald von Nell-Breuning als bedeutender Vertreter der katholischen Sozialethik hielt einen Dualismus von staatlichen und am Markt gebildeten Preisen für sachgerecht. In der Wirtschaftspolitik geht es im ersten Schritt darum, eine vernünftige Ordnung, die auch ethische Prinzipien berücksichtigt, zu schaffen: „Gegenstand der gesellschaftlichen Strukturpolitik ist darum zunächst die Zielwahl: welche Sozialstruktur führt bei der derzeitigen gesamten Verumständung, soweit diese als Gegebenheit hinzunehmen ist, zum Wohlbefinden der Glieder des Sozialkörpers? Sodann die Mittelwahl, unter der im ökonomischen Bereich mit an erster Stelle steht die Setzung derjenigen Daten, die zu jenem Gefüge der Löhne und Preise und damit zu jener Einkommens- und in weiterer Sicht Vermögens-Schichtung führen, die den Unterbau abzugeben geeignet sind für die als richtig erkannte Sozialstruktur.“[126] Zielfunktion der Wirtschaft ist eine optimale Bedürfnisbefriedigung und die Gewährleistung der Unterhaltsfürsorge. Wenn es eine richtig gestaltete Ordnung gibt, stellt sich auch im Markt unter Anwendung des Äquivalenzprinzips (Tauschgerechtigkeit) ein sachgerechter Preis ein. „Die Bestimmungsgründe des Wertes sind zugleich die Bestimmungsgründe des ‚richtigen‘ Preises, und der ‚richtige‘ Preis im volkswirtschaftlichen Sinn ist der ‚gerechte‘ Preis im Sinne der Moral“[127] Staatliche Eingriffe können geboten sein, wenn sich missbräuchliche Verhältnisse, vor allem Marktmacht durch Monopole und Kartelle, ergeben. Grundsätzlich gelten aber der Vorrang der Wirtschaft und das Prinzip der Subsidiarität.

Bündig formuliert der Soziologe Niklas Luhmann seinen historischen Begriff der Sache so:

"Soziologisch gesehen bezog sich die Semantik des 'gerechten Preises' mithin auf moralische Vorgaben, damit auf das Gesellschaftssystem im ganzen, also auf allgemeine Bedingungen menschlichen Zusammenlebens und im besonderen auf Schichtung. Sie richtete sich gegen rein individuelles Gewinnstreben unter Ausnutzung aller sich anbietenden Möglichkeiten. Die Semantik 'gerechter Preis' ist mithin zu lesen vor dem Hintergrund der Differenz von Gemeinwohl (das jedem Individuum sein Recht zukommen läßt) und Eigensucht."[128]

Heutige Bedeutung

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Das Konzept des gerechten Preises wird in den an der Marktwirtschaft orientierten modernen Wirtschaftswissenschaften auf breiter Front als nicht praktikabel angesehen – u. a. weil es keine objektive Möglichkeit zur Bestimmung eines „gerechten“ Preises gibt. Nach Einführung der Sozialgesetzgebung, die ein Existenzminimum gewährleistet, wurde in den westlichen Industrieländern mehrheitlich das Marktpreis-Prinzip akzeptiert, das die Preisbildung dem Angebot und der Nachfrage überlässt. Lohngerechtigkeit wird im Verhandlungsprozess zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ohne Beteiligung des Staates durch deren Verbände hergestellt. Aufgabe der Ordnungspolitik ist die Gestaltung der Rahmenordnung, zum Beispiel zur Verhinderung von Verzerrungen der Preise durch Wettbewerbspolitik. Interventionistische Eingriffe des Staates oder allgemeine staatliche Preisregelungen werden überwiegend mit dem Argument der mangelnden Effizienz abgelehnt. Umstritten ist, in welchem Umfang der Staat mit Sozialpolitik in die Wirtschaftsordnung eingreifen soll und ob eine Angebotspolitik oder eine Nachfragepolitik der wirtschaftlichen Entwicklung besser dient. Weicht der Marktpreis zu sehr vom „gefühlten“ gerechten Preis ab, so greift die Politik auch heute noch durch Marktregulierung in die Preisbildung ein – beispielsweise durch besondere Steuern (Tabaksteuer, Mineralölsteuer), staatliche Zulagen, steuerliche Absetzbarkeit, eine reduzierte Mehrwertsteuer, gesetzliche Regelungen wie Ver- oder Gebote. Im Fall der steigenden Rohölpreise reagierte die deutsche Bundesregierung durch die Freigabe staatlicher Lagerbestände. Die Frage des gerechten Preises spiegelt sich noch in der Diskussion um Mindestlöhne, die bei voller Arbeitszeit zumindest ein auskömmliches Leben sicherstellen sollen, oder um die Gehälter von Managern wider.

Einbeziehung der Umwelt

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Wirtschaftliches Handeln hat immer auch Auswirkungen auf die Umwelt. Der Verbrauch von Ressourcen, die Erzeugung von Emissionen, Fragen der Tierhaltung in der Landwirtschaft, Kernenergie oder Gentechnik sind Gegenstand wirtschaftlichen Handelns und zugleich grundsätzliche Themen ethischer Bewertung. Die Diskussionen verweisen dabei auf Chancen (Umweltnutzen) und Risiken (Umweltbelastungen), die mit neuartigen Technologien verbunden sind. Eine eindringliche Warnung stammt von dem polnischen Schriftsteller Stanislaw Lem:

„Wir sind wie Kinder in einer Wohnung, mit Brennstoffen und Zündern ausgerüstet und von ihren Betreuern verlassen. Die Biotechnik wird sich weiterentwickeln, ungeachtet aller Widerstände. Gesetzgeberische Maßnahmen, die solchen ‚Fortschritt‘ hemmen, werden ohnehin nur in den zivilisierten Ländern greifen. Es werden heftige Kämpfe um die Patentierung des menschlichen und nichtmenschlichen Genoms ausgefochten. Die Züchtung von Menschenersatzteilen – Nieren, Herzen, Muskeln, Gliedmaßen, Lebern – schreitet fort. Die von kirchlichen Würdenträgern hochgehaltene “Würde des Menschen” wird dabei biotechnologisch allmählich überfahren. Statt dessen wird es viele Monstrositäten geben, transgene Horrorwesen. Um mit einer Metapher zu sprechen: Der schreckliche, demiurgische Geist wird sich in keiner legislativ entworfenen “Flasche” verschließen lassen.“[129]

Die Kritik des Fortschrittsglaubens hatte einen wesentlichen Impuls in der Studie über die Grenzen des Wachstums des Club of Rome. Die Empörung über die Nichtbeachtung der ökologischen Folgen wirtschaftlichen Handelns hat mit entsprechenden Umweltverbänden und Parteien zu einer Veränderung der politischen Landschaft insbesondere in Europa geführt. Die Frage der Zukunftsfähigkeit der menschlichen Gesellschaft unter Stichwörtern wie Klimakatastrophe, Artenvielfalt, Peak Oil, Ozonloch, Waldsterben etc. ist offen. Pessimistischen Einschätzungen steht die Überzeugung der Beherrschbarkeit durch technologische Innovationen gegenüber.

Umweltkatastrophen wie Bhopal, Brent Spar, Amoco Cadiz und Tschernobyl haben die öffentliche Wahrnehmung und die Unterstützung des Anliegens der Umweltbewegung deutlich verstärkt. Schrittweise hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass nachhaltiges Wirtschaften ein ethisch erstrebenswertes Ziel ist, das zunehmend zum mitgeltenden Maßstab ökonomischer Entscheidungen wird.

Ein neuer Impuls für die umweltethische Bewertung wirtschaftlichen Handelns entstand durch die Idee der Umweltgerechtigkeit, die ihre Quellen insbesondere in der Environmental Justice-Bewegung in den USA hat. Ursprünglich ging es darum, dass unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen regional und sozial unterschiedlich mit Umweltverschmutzungen belastet wurden. Daraus folgte im zweiten Schritt die Forderung, dass alle Betroffenen bei umweltrelevanten Entscheidungen auch an diesen teilhaben sollen.[130]

Unternehmensethik

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Die Unternehmensethik ist ein eigenständiger Bereich der Wirtschaftsethik, der sich mit der Frage, welchen moralischen Wertvorstellungen Unternehmen genügen sollten, befasst. Dabei gibt es zum einen die Perspektive der Beziehungen des Unternehmens zur Gesellschaft. Hier stehen Fragen nach dem Beitrag der Produkte zum Gemeinwohl (kritisch z.B. Kernenergie, Waffen, ökologisch bedenkliche Produkte), der Umweltbelastung durch die Produktion, der Fairness gegenüber den Sozialpartnern (Shareholder Value versus Stakeholder Value) oder die Rolle im Rahmen der Globalisierung im Vordergrund. Zum anderen wird auch ein ethisches Verhalten innerhalb des Unternehmens gefordert in Hinblick auf die Führungsprinzipien, Zulassung von Mitbestimmung, Zahlung fairer Löhne, menschenwürdige Arbeitsbedingungen etc.

Der Anspruch der Gesellschaft an ein Unternehmen folgt dem Leitbild des ehrbaren Kaufmanns. Dabei wird deutlich neben der Legalität auch die Legitimität, also neben der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen auch eine angemessene Berücksichtigung moralischer Normen gefordert. Subunternehmer mit Billiglöhnen, Wucher, Bilanzmanipulationen, Massenentlassungen, Werksverlagerungen ins Ausland führen zu Protesten und zu Imageverlusten. Selbst erfolgreiche Wachstumsentwicklungen mit hohen Gewinnen werden als Übervorteilung der Sozialpartner kritisiert, wenn nicht auf diese in besonderem Maße Rücksicht genommen wird. Besonders in der Kritik stehen Investmentgesellschaften, die Firmen erwerben, um kurzfristig Ergebnisse hochzutreiben und durch Ausschüttungen von Substanz überdurchschnittliche Gewinne zu erzielen (Heuschreckendebatte), aber auch Kapitalanlagegesellschaften, deren Bezug zur Realwirtschaft kaum noch gegeben ist. Heinrich Pesch stellte schon 1918 fest: „Und stillt etwa der in der Hand einzelner sich häufende Reichtum die Begierde? Die Menschen werden, je mehr sie erworben haben, immer habgieriger, immer rücksichtsloser, immer skrupelloser“.[131] Viele Unternehmen versuchen dem entgegenzuwirken und haben Programme zur gesellschaftlichen Verantwortung (Corporate Social Responsibility) oder als aktive Mitglieder der Zivilgesellschaft (Corporate Citizenship) in ihre Organisation aufgenommen. Eine solche Haltung wird unter anderem von den Vereinten Nationen mit dem Programm Global Compact aktiv gefördert.

Konsumentenethik

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In den letzten Jahrzehnten des zwanzigsten Jahrhunderts ist das Bewusstsein immer mehr gewachsen, dass der Konsument durch sein Verbraucherverhalten Einfluss auf die Wirtschaft und auf die von dieser realisierten Werte nehmen kann. Eine frühe Aktion entstand in der Anti-Apartheid-Bewegung mit einem von den Apartheidsgegnern angeregten Früchteboykott. Mit dem gleichen Verständnis wurden Eine-Welt-Läden gegründet, die sich durch den Verkauf von Waren aus Entwicklungsländern gegen Ausbeutung in der Handelskette und für faire Preise der Hersteller einsetzen. Hieraus ist eine breite Bewegung des Fair Trade entstanden. Ebenfalls ethisch motiviert sind die Hersteller von Bioprodukten im Bereich der Landwirtschaft, die trotz höherer Preise zunehmend Marktanteile gewinnen, weil die Käufer in ihrem Verhalten einen Beitrag zur Nachhaltigkeit sehen. Weitere Themen in diesem Bereich sind das Energiesparen oder nachhaltige Geldanlagen.

Ethik und Wirtschaftstheorie in der Geschichte

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Bei Aristoteles ist die Betrachtung der Ökonomie Teil der Praktischen Philosophie, zu der desweiteren die Politik und die Ethik gehören.[132] Einschlägige Darstellungen finden sich in der Politik (Aristoteles) und in der Nikomachischen Ethik. Wirtschaftliches Handeln hat keinen eigenständigen Wert und unterliegt der Tugendlehre, nach der sich alles Handeln einem ausgewogenen Mittleren orientieren soll, wenn man ein gutes Leben anstrebt. „Die kaufmännische Lebensform hat etwas gewaltsames an sich, und offensichtlich ist der Reichtum nicht das gesuchte Gute. Denn er ist nur als Mittel zu anderen Zwecken zu gebrauchen.“ (NE I 3, 1096 a 6-7)

Der Oikos, die Hausgemeinschaft, ist „die Gemeinschaft des edlen Lebens in Häusern und Familien um eines vollkommenen und selbständigen Lebens willen.“ (Pol. 1280 b 33) Aristoteles geht es nicht um eine Wirtschaftstheorie im modernen Sinne, sondern um die Stellung des Oikos als festes, natürliches Element in der vorwiegend agrarisch strukturierten Polis. Die Polis ist die Einheit gesellschaftlichen Lebens, die in der Lage ist, autark alle Lebensbedürfnisse zu decken. Der Ort des Wirtschaftens ist die Hausgemeinschaft. Diese ist durch natürliche Herrschaftsbeziehungen bestimmt. „Wo immer Eines aus Mehreren zusammengesetzt ist und ein Gemeinsames entsteht, da zeigt sich ein Herrschendes und ein Beherrschtes, und zwar findet sich dies bei den beseelten Lebewesen aufgrund ihrer gesamten Natur.“ (Pol. 1254 a 29-32) Hiermit rechtfertigt Aristoteles die Unterordnung von Frauen und Kindern unter den Herren des Oikos, aber auch die natürliche Existenz von Sklaven.

Eigentum ist ein legitimer und fester Bestandteil des praktischen Lebens. „Zwei Dinge erwecken vor allem die Fürsorge und die Liebe des Menschen: Das Eigene und das Geschützte.“ (Pol. 1262 b 22-23) Für Privateigentum spricht, dass der Einzelne den Gütern mehr Fürsorge zuteil werden lässt als die Gemeinschaft. (Pol. 1262 b 3) Durch das Vorhandensein von Eigentum gibt es klare Rechtsansprüche (Pol 1263 a 15-16) und es gibt weniger Streitigkeiten (Pol. 1263 b 22-25). Schließlich wird die Wirtschaftlichkeit durch das Vorhandensein von Eigentum verbessert. (Pol. 1263 b 28) In rechtem Maße darf man auch Eigentum genießen: „Es gehört auch zum Großartigen, sein Haus entsprechend seinem Reichtum einzurichten (denn auch dieser ist eine Zier) und vor allem für dauerhafte Werke Aufwendungen zu machen (denn diese sind die schönsten) und in allem das Angemessene zu beachten.“ (NE IV, 1123 a 6-10)

Für Aristoteles ist eine angemessene Besitzverteilung ein wichtiges Element einer angemessenen Staatsform. „Wenn nun das Maß und die Mitte anerkanntermaßen das Beste sind, so ist auch in Bezug auf die Glücksgüter der mittlere Besitz von allen der beste, denn in solchen Verhältnissen gehorcht man am leichtesten der Vernunft.“ (Pol. 1295 b 5-6) Allerdings lehnt Aristoteles einen prinzipiellen Egalitarismus ab: „So scheint die Gleichheit gerecht zu sein und sie ist es, aber nicht unter allen, sondern unter den Ebenbürtigen. Und ebenso scheint die Ungleichheit gerecht zu sein, und ist es auch, aber unter den Unebenbürtigen.“ (Pol. 1280 a 13-16) Werden diese strukturellen Unterschiede nicht berücksichtigt, entsteht Unzufriedenheit. „Wenn es heißt, ‚in gleicher Ehre steht der Gemeine wie der Edle‘, [...] werden sich die Gebildeten ärgern, als verdienten sie es nicht, bloß gleich viel wie die anderen zu besitzen und darum werden sie sich oft verschwören und Aufstände machen.“ (Pol. 1267 a 39-41)

Eine maßvolle Wirtschaftsweise im Oikos ist für Aristoteles Grundlage eines guten Lebens und einer stabilen Polis. Hierzu dient auch der Tausch von Waren und Dienstleistungen zwischen Bauern, Handwerkern und Kaufleuten. Für diesen Tauschverkehr bedarf es des Geldes, das die Funktion der Wertaufbewahrung, des Zahlungsmittels und des Maßstabes für den Wert von Gütern hat. (Pol. 1257 a 34 - b 10) In dieser Verwendung ist Geld ein Mittel für die Güterversorgung der Hausgemeinschaft und zur Herstellung der Autarkie in der Polis. 'Wenn aber Geld nicht mehr Mittel, sondern Zweck des Handelns ist, dann kommt es zur Gelderwerbskunst, der Chrematistik. Es geht dann nicht mehr darum, Gebrauchswerte zu tauschen, sondern um das Anhäufen von Geld. (Pol. 1257 b 29) Ein solches Verhalten betrachtet Aristoteles als unvernünftig und unnatürlich. „Denn da der Genuß in der Überfülle besteht, so suchen sie die Kunst, die die Überfülle des Genusses verschafft. Und wenn sie dies nicht durch die Erwerbskunst zustande bringen, so versuchen sie es auf anderen Wegen und benützen dazu alle Fähigkeiten, aber gegen die Natur; denn die Tapferkeit soll nicht Geld verdienen, sondern Mut erzeugen, und auch die Feldherrnkunst und die Medizin sollen das nicht, sondern Sieg und Gesundheit verschaffen. Doch jene machen aus alle dem einen Gelderwerb, als ob dies das Ziel wäre, auf das hin alles gerichtet werden müßte.“ (Pol. 1258 a 1-14)

Entsprechend ist auch der Zins etwas unnatürliches. Er entsteht aufgrund der Raffgier, der Pleonexia, und ist etwas „Hassenswertes, weil er aus dem Geld selbst den Erwerb zieht.“ (Pol. 1258 b 2) Eine weitergehende Auseinandersetzung mit der Gelderwerbskunst lehnte Aristoteles ab. „Dies sei nun hier nur im allgemeinen besprochen. Es im einzelnen genau zu beschreiben, ist zwar nützlich für die Unternehmungen, uns dabei aufzuhalten, wäre aber doch zu ordinär.“ (Pol. 1258 b 34-35) Insofern hat die Betrachtung der Ökonomik bei Aristoteles einen völlig andern Blickwinkel als die modernen Wirtschaftswissenschaften. Sie ist auf das rechte Mittel und ein gutes Leben ausgerichtet und nicht auf die effiziente und ständige Mehrung des materiellen Wohlstandes.

Historische Schule

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Wirtschaftsliberalismus

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Moderne Gerechtigkeitstheorien

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Wirtschaftsethische Ansätze in der Gegenwart

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Peter Koslowski: Ethische Ökonomie

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Peter Koslowski ist mit der 1982 erstmals erschienen Schrift „Ethik des Kapitalismus“ einer der ersten, der in Deutschland das Thema Wirtschaftsethik als eigene Disziplin aufgenommen hat.[133] Er erklärt das Wiederaufkommen der Ethik aus der Krisenerfahrung Anfang der 1970er Jahre als Reaktion der Postmoderne auf das in der Öffentlichkeit entstandene Bewusstsein der Endlichkeit der Welt und der Begrenztheit der Ressourcen.[134] Er spricht gerne in Analogie zur Politischen Ökonomie von der „‚Ethischen Ökonomie’, die nicht nur eine Anwendung der Ethik auf normative Entscheidungsfragen, sondern zugleich Integration ethischer Theoriebestandteile in die positive Analyse des Produktions- und Nachfragezusammenhanges und des Preissystems ist.“[135] Der Wirtschaftsethik weist er drei Funktionen zu:[136]

  1. Legitimation der Wirtschaftsordnung
  2. Ethik als Korrektiv des Ökonomieversagens
  3. Wirtschaftsethik als angewandt normative Ethik des Wirtschaftens

Philosophisch knüpft Koslowski an die Hermeneutik Friedrich Schleiermachers und Wilhelm Diltheys sowie die sich daraus herleitende ökonomische Theorie der historischen Schule Gustav von Schollers an. Ökonomie ist ein Aspekt des gesamten gesellschaftlichen Lebens wie auch Kultur, Politik oder Recht. Wirtschaftethik begründet sich allein schon durch die Nebenwirkungen ökonomischen Handels auf die anderen Lebensbereiche.[137] Die Bestimmung des sittlich Guten erfolgt auf einer diesen Teilssystemen vorgeordneten Ebene:

„Es eine der Grundeinsichten des Naturrechts, dass das Gute nicht in einem Prinzip oder Wert ausgedrückt werden kann, sondern unter Berücksichtigung der Totalität der Wirklichkeit als die Verwirklichung der vollkommenen Natur der Sache zu bestimmen ist.“[138]

Die Ökonomie kann nur über die richtige Allokation von Ressourcen Auskunft geben. Welche Zwecksetzungen verfolgt werden, ist hingegen Sache der Ethik.[139] Inhaltlich sieht Koslowski die Wirtschaftethik als eine deontologische Ethik, die sich einerseits an Kant und andererseits an der matrialen Wertethik von Max Scheler orientiert.

Im wirtschaftlichen Zusammenleben gibt es nach Koslowki in allen historischen und gegenwärtigen Gesellschaften drei Typen des Austausches: den sozial bestimmten Austausch in der Familie, den Austausch auf Märkten und hoheitlichen Zwangstausch. Es ist lediglich eine Frage der Ausprägung, welche Tauschform in welchem Grad zum Zuge kommt. Dabei führt die Geschichte zu einer immer stärkeren Individualisierung, die insbesondere in der Aufklärung stark befördert wurde. Dies führt in modernen Gesellschaften zur Dominanz des Marktes gegenüber den anderen Tauschformen. Im Kapitalismus finden sich drei prägende Strukturmerkmale: Das Privateigentum, das Gewinnstreben und die Koordination der Handlungen durch Märkte.

Den ökonomischen Modellen, die im Markt eine Institution sehen, die zu einem Optimum führt, liegen idealisierte Annahmen zugrunde, die in der Praxis niemals gegeben sind. Danach gibt es eine ausreichend große Anzahl von Anbietern und Nachfragern, Anpassungen erfolgen ohne Kosten und Zeitverlust und die Durchsetzung der Marktbedingungen erfolgt ohne Transaktionskosten. In der Praxis bedarf es Mechanismen, die die Abweichungen von den idealen Bedingungen kompensieren. So haben sich im Handelsbrauch Zuverlässigkeit und Vertrauen als besondere ethische Werte herausgebildet. Allerdings besteht bei rein ethisch begründeten Regelungen das Schwarzfahrer-Problem. Je größer der Markt und je geringer die soziale Kontrolle, umso größer ist die Gefahr, dass sich einzelne auf Kosten der Gesamtheit ungerechtfertigt bereichern. Koslowski sieht hierin eine Dilemma-Situation (Gefangenen-Dilemma), die aufgrund der unvollständigen Information und der dadurch begründeten Unsicherheit nicht zu überwinden ist. Neben dem Marktversagen ist daher ein Ethikversagen wahrscheinlich.[140] Der alleinige Ausweg ist die Überzeugung, dass es extern bestimmte Werte zum Beispiel in der Religion, im Naturrecht oder in regulativen Ideen (Kant) gibt, die den Einzelnen zu einem ethischen Verhalten veranlassen.

Als angewandte normative Ethik ist die Wirtschaftsethik ein Mittel zur Verbesserung der Koordination von Wirtschaft und Gesellschaft.

„Die angewandt Wirtschaftsethik analysiert, kritisiert und formuliert diejenigen Tugenden oder Präferenzen für Güter und Werte und diejenigen Pflichten, die für Menschen, die in der Wirtschaft und in Wirtschaftsunternehmen arbeiten, gelten sollen.“ [141]

Aufgabe der Wirtschaftsethik ist es, die Maßstäbe für Sachgerechtigkeit und Tauschgerechtigkeit aufzuzeigen. Sachgerecht heißt, der ökonomischen Rationalität zu folgen. Verzerrungen, die zu unfairen Ergebnissen führen wie unlauterer Wettbewerb, Schmiergeld oder Korruption sind aus dieser Perspektive ethisch verboten wie alle anderen Praktiken und Strukturen, die die Effizienz der Allokation der Ressourcen beeinträchtigen. Wer auf solche, den Markt störenden Handlungen verzichtet, handelt ethisch gut. Tauschgerechtigkeit bedeutet Sachgerechtigkeit der Preisbildung, das heißt faire Maßstäbe zur Ermittlung gerechter Preise, die zur wechselseitigen Vorteilhaftigkeit einer ökonomischen Handlung führen. Das Ausnutzen von Marktmacht oder Täuschungen über die Produktqualität, durch die unangemessene Preise realisiert werden, sind in diesem Sinne als ethisch verwerflich einzustufen.

Als präskriptive Disziplin hat die Wirtschaftsethik eine überleitende Funktion zum Recht, in dem die normativen Vorstellungen kodifiziert werden, um ihre Durchsetzbarkeit auch durch Zwang zu gewährleisten.[142]

Karl Homann: Wirtschaftsethik als Ökonomik

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Ökonomische Begründung der Demokratie

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Karl Homann vertritt einen normativen Individualismus. Quelle aller Werte ist für ihn das Individuum. Es kann demnach keine übergeordnete Instanz wie das Naturrecht oder göttliches Recht zur Begründung von Werten herangezogen werden. Gäbe es eine solche Instanz, müsste die Wissenschaft darauf ausgerichtet sein, die richtige gesellschaftliche Ordnung zu entdecken. Die Gesellschaftswissenschaften wären dann methodisch mit den Naturwissenschaften in ihren Forschungszielen vergleichbar. Nimmt man hingegen das Individuum zum Ausgangspunkt, führt dies zu einer Konstruktion der Gesellschaft anhand von (politischen) Entscheidungen und damit zur Idee des Gesellschaftsvertrages.[143]

Ein zweiter Ausgangspunkt ist für Homann das Phänomen der Knappheit. Dadurch, dass der Mensch endlich ist, ist er in allen seinen Lebensbereichen der Knappheit an materiellen und immateriellen Gütern, Ressourcen, Wissen und Zeit unterworfen. Homann greift hier auf das Konzept von Gary S. Becker und der neuen Institutionenökonomik zurück. Ökonomik in Form des ökonomischen Prinzips ist für ihn eine Methode, mit Knappheit rational umzugehen. Deshalb ist Ökonomik für ihn nicht nur auf den Bereich der Wirtschaft, sondern auch auf andere Lebensbereiche wie das Recht, die Politik und eben auch auf die Ethik anwendbar.

Die von Homann vorgelegte Interpretation der Idee des Gesellschaftsvertrages ist eng angelehnt an die Konzeption von James M. Buchanan. In dem Gedankenmodell sind die Individuen im vorvertraglichen Zustand ähnlich wie bei Hobbes auf sich gestellt. Ein Gesellschaftsvertrag kommt theoretisch nur zustande, wenn jedes Mitglied dem Vertrag beitritt. Hieraus leitet sich das Recht ab, dass der Einzelne bei gemeinschaftlichen Entscheidungen widersprechen kann. Dieses Vetorecht kann nur mit seinem Einverständnis aufgehoben werden. Hierdurch ist der Einzelne vor Diskriminierung geschützt. Das Erfordernis der Einstimmigkeit wird allerdings bei einer größeren Anzahl von Beteiligten durch den entstehenden Abstimmungsaufwand problematisch. Homann spricht hier von Transaktionskosten. Zudem entstehen Opportunitätskosten, wenn die Gemeinschaft nicht alle möglichen Kooperationsgewinne realisieren kann, weil Einzelne ihre Zustimmung wegen fehlender Einsicht oder aus einer relativ größeren Risikoscheu verweigern.

Ein Ausweg aus einer solchen Problematik ist eine Verfassung, in der dem Einzelnen Schutz gegenüber Entscheidungen der Mehrheit durch „unveräußerliche“ Grundrechte gewährt wird. Ohne eine solche Schutzfunktion besteht in einer ausschließlich nach Mehrheit entscheidenden Demokratie die Gefahr der Unterdrückung von Minderheiten bis hin zu einem totalitären System. Dies hatte schon Aristoteles gesehen, der einer Demokratie eine Politie vorzog. Die Legitimation der Demokratie ergibt sich aus dem Konsens aller Betroffenen. Herrschaft kann in der Demokratie deshalb nur begründet werden, wenn die Einschränkung der individuellen Freiheit auf einen verfassungsmäßigen Rahmen begrenzt ist. In Hinblick auf die Ermittlung der Grundrechte verweist Homann auf die Theorie der Gerechtigkeit von John Rawls. Mit Buchanan kritisiert Homann aber die von Rawls in dessen zweiten Grundsatz (Maximin-Regel) entwickelte Vorstellung einer gerechten Ordnung.[144] Eine positiv beschriebene Ordnung geht über die Legitimation durch das Individuum hinaus und entspricht einer kollektiven, d.h. extern vorgegebenen Norm, einem Sollen, das jenseits der vertragstheoretischen Begründung liegt. Gegen Buchanan verteidigt er allerdings Rawls, wenn man dessen Vorschlag als einen Beitrag zum Diskurs über die Ausgestaltung einer nicht mehr theoretischen, sondern einer empirischen Ordnung versteht.

Der Markt als ethisches Mittel

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Homann wehrt sich gegen eine dualistische Entgegensetzung von Moral und Wirtschaft. Wirtschaft ist eines der Teilsysteme der Gesellschaft, das nicht unabhängig von anderen betrachtet werden kann. Ethik ist eine bestimmte Sichtweise auf diese Teilsysteme. Ethik und Ökonomik sind zwei Diskurse über dieselben menschlichen Handlungsprobleme.[145]

„In der öffentlichen Diskussion, in der Politik und in den Medien werden wirtschaftsethische Probleme nicht selten durch eine dualistische Brille betrachtet. Moral und Wirtschaft, Ethik und Ökonomik, Ökologie und Ökonomie, Solidarität und Wettbewerb werden gegeneinander ausgespielt. […] Ausgeblendet wird dabei aber vor allem die Möglichkeit, Ethik und Ökonomik als zwei Seiten einer Medaille zu sehen, nicht als einander ausschließende Alternativen, sondern als zusammengehörige Zwillingsschwestern.“[146]

Aufgabe der Wirtschaftsethik ist, „die Institutionen so zu gestalten, dass Moral möglich wird.“[147] Wirtschaftsethik kann deshalb nur als Ethik mit besonderen, nämlich ökonomischen Methoden aufgefasst werden. Homann richtet sein Augenmerk daher eher auf die Implementierung als auf die Begründung von ethischen Grundsätzen. [148]

Ziel der Ethik ist es, dem Menschen ein möglichst gutes Leben zu ermöglichen. Zu einem guten Leben gehört auch eine möglichst große Wohlfahrt. Es ist nach Homann der Verdienst von Adam Smith, gezeigt zu haben, dass nicht eine staatliche Lenkung, wie sie im in seiner Zeit vorherrschenden Merkantilismus vorrangig war, sondern der Markt zu besseren Allokationen und damit zu einer besseren Steigerung der Wohlfahrt beiträgt.[149] Die Geschichte hat gezeigt, dass alle Versuche einer staatlich gelenkten Wirtschaft dem Markt in der Effizienz unterlegen sind. „Die Marktwirtschaften des Westens haben sich allen Formen des Sozialismus gegenüber als weit überlegen erwiesen.“[150] Der Markt ist daher aus der Sicht der Ethik wertvoll, weil er am besten zur Wohlfahrt beiträgt. Der Markt ist nicht Ziel, sondern (das beste) Mittel der Wirtschaftsethik. Insofern stehen Moral und Markt nicht gegeneinander, sondern Moral wird im und durch den Markt verwirklicht. Als Mittel kann die Gesellschaft den Markt in der Form einsetzen, wie sie es aus einer übergeordneten Moralvorstellung möchte. Auch dies hat Adam Smith bereits gesehen, indem er der Regierung bestimmte Rahmenaufgaben (z.B. Infrastruktur, Bildung) zuwies.

Eine weitere Grundannahme Homanns ist, dass der Mensch ausschließlich im Eigeninteresse handelt. Der Mensch wird nur handeln, wenn ihm seine Handlung zum Vorteil gereicht.

„Der methodische Ökonomismus beruht auf dem Quasi-Axiom, dass Menschen moralische Normen und Idealen dann und nur dann systematisch und auf Dauer Folge leisten, wenn sie davon – zwar nicht in jedem Einzelfall, aber über die Sequenz von Einzelfällen nach Regeln – individuelle Vorteile erwarten (können). […] Es wird auf diese Weise versucht, dem leeren Postulieren und Moralisieren zu entgehen, das schon Hegel der zeitgenössischen Ethik vorgehalten hatte.“[151]

Vorteil versteht Homann dabei als offenen Begriff, der nicht nur Nutzen oder Präferenzen im Sinne der klassischen ökonomischen Theorien, sondern auch das Erreichen anderer, wertorientierter Ziele im Bereich der Ästhetik oder auch der Ethik beinhalten kann. Es ist das Vorteilsstreben, dass die Funktionsfähigkeit des Marktes gewährleistet. Normen werden vom Einzelnen nur dann befolgt, wenn er daraus einen Vorteil zieht. Vorteile in diesem Sinn kann auch die Vermeidung von Sanktionen sein.

Weil der Markt einerseits auf dem individuellen Verfolgen von Eigeninteressen beruht, andererseits das Instrument ist, mit dem der gesellschaftliche Wohlstand am besten befördert werden kann, hat die Institution des Marktes einen eigenständigen ethischen Wert. Verzerrungen im Markt durch die Forderung nach individuellem moralischen Verhalten von Einzelpersonen und Unternehmen zu verursachen, hält Homann für falsch.

„Das Grundproblem einer modernen Wirtschaftsethik besteht in folgendem Dilemma: Ein Unternehmen, das unter harten Wettbewerbsbedingungen aus moralischen Gründen kostenträchtige Vor- und Mehrleistungen erbringt, droht in Wettbewerbsnachteil zu geraten und langfristig sogar aus dem Markt ausscheiden zu müssen. Moral, die etwas kostet, ist im Wettbewerb unmöglich von einzelnen Akteuren zu realisieren. Die Ausbeutbarkeit moralischen Verhaltens im Wettbewerb ist das Problem.“[152]

Ethische Prinzipien ohne Marktstörung durchzusetzen ist nur möglich, wenn diese Prinzipien als allgemeine Regeln für alle Marktteilnehmer in gleicher Weise gelten. Dies kann man dadurch erreichen, dass man die Rahmenordnung entsprechend gestaltet. Das individuelle Handeln vergleicht Homann mit den Spielzügen im Sport, die Rahmenordnung mit den jeweiligen Spielregeln. „Der systematische Ort der Moral in einer Marktwirtschaft ist die Rahmenordnung.“ bzw. „Die Effizienz in den Spielzügen, die Moral in den Spielregeln.“[153] Die Rahmenordnung bestimmt die Handlungsregeln. Moralische Vorgaben müssen sich auf die Institution des Marktes richten. Würde man sie als Maßstab des individuellen Handelns einsetzen, könnte der Markt nicht Wirkungen erzielen, die sich aus dem Prinzip der Marktordnung ergeben. Gerade weil im Markt Wettbewerb herrscht und Gewinnstreben das Leitprinzip ist, fördert der Markt den Wohlstand in besonderem Maß, auch wenn diese Wirkung vom einzelnen Marktteilnehmer gar nicht beabsichtigt (intendiert) ist. Es ist daher falsch, marktwirtschaftliches Handeln, das in Übereinstimmung mit der herrschenden Rahmenordnung erfolgt, moralisch als gut oder böse zu bewerten.

Dilemmastrukturen und Rahmenordnung

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Interaktionen in der Wirtschaft beinhalten nach Homann immer den Konflikt zwischen Kooperationsinteressen und dem natürlichen Eigeninteresse. Die Handlungen der Marktteilnehmer kann man daher stets als eine Dilemmastruktur darstellen. Ein Anbieter möchte grundsätzlich den höchstmöglichen Preis erzielen. Legt er aber seinen Preis zu hoch, wird der Kunde beim Wettbewerber kaufen. Zwei Anbieter können ihr Dilemma überwinden, indem sie durch Preisabsprache zum Nachteil des Nachfragers das System umgehen, Homann spricht allgemein von „defektieren“. Im Beispiel der Preisabsprache bedeutet Kooperation eine Störung des Marktes. Kooperation ist also nur gut, wenn sie einen gemeinsamen Vorteil für alle Beteiligten erzeugt. Solche Konstellationen bezeichnet Homan als „pareto-superior“.[154]

Von den Handlungen selbst unterscheidet Homann die Handlungsbedingungen. Diese beinhalten neben natürlichen auch institutionelle Beschränkungen des Handelns. Das seine Interessen verfolgende Individuum, welche individualethischen Grundsätze es auch immer anerkennt, wird seine Handlungen verändern, wenn sich die Handlungsbedingungen verändern. Fasst man Wirtschaftsethik als Institutionenethik auf, dann ist es ihre Aufgabe aufzuzeigen, wie die Handlungsbedingungen durch Gestaltung des ordnungspolitischen Rahmens zu verändern sind, damit ethische Ziele möglichst optimal verwirklicht werden können. Weil der Einzelne seinen Interessen folgt, sind Anreizsysteme ein wichtiges Instrument zur Beeinflussung von Handlungen durch die Rahmenordnung. Solche Anreize können monetär (Belohnungen, Strafen) oder sozial (Reputation) zur Motivation betragen. Ein typisches Beispiel für eine Anreizsystematik ist der Benzinpreis. Durch die Mineralölsteuer wird neben dem fiskalischen Zweck auch ökonomisches Verhalten im ethischen Sinn beeinflusst. Sie führt einerseits zu geringren Fahrleistungen und andererseits zu kleineren und energieeffizienteren Fahrzeugen. Ob dieser Anreiz ausreichend ist, ist eine Frage der politischen Bewertung und der Veränderung der Rahmenordnung.

Ein weiteres konkretes Beispiel für die Frage der Anreize ist bei Homann die Zivilcourage[155], die in einer zunehmend stärker individualisierten und funktional differenzierten Gesellschaft weniger Vorteile einbringt und daher im Abnehmen begriffen ist. In der modernen Gesellschaf werden immer mehr moralische Regeln durch die sanktionsbewehrte Rechtsordnung ersetzt. Eine Verbesserung lässt sich nur erwarten, wenn die Gesellschaft den Aufwand für entsprechendes Engagement vermindert, zum Beispiel durch fördernde Einrichtungen. Dies lässt sich auf soziales Engagement allgemein und gesellschaftliches Engagement von Unternehmen entsprechend übertragen. Indem die Gesellschaft die Aufwendungen des Engagements mindert, kann sie auch mit einer Zunahme rechnen.

Unternehmensethik

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Die gesellschaftliche Funktion von Unternehmen in einer marktwirtschaftlichen Ordnung ist es, Produkte und Leistungen bereitzustellen. Aus Sicht der Unternehmer und Anteilseigner ist ihre Aufgabe, Gewinne zu erzielen. Solange dies ohne Verstöße gegen die bestehende Rahmenordnung geschieht, ist die Unternehmenstätigkeit ethisch weder gut noch böse. „In einem institutionenethischen Ansatz erfolgt die Beurteilung des unternehmerischen Handelns nicht mehr direkt, sondern indirekt bzw. zweistufig. Eine solche Konzeption berücksichtigt damit, dass unter den Bedingungen der modernen Wirtschaft jede einzelne Aktivität ihren Sinn erst durch den Ordnungsrahmen erhält, in dem sie vollzogen wird.“[156] Indirekt wirkt das Anreizsystem der Rahmenordnung.

Trotz der Maßgeblichkeit der Rahmenordnung sind Unternehmen aber nicht von moralischer Verantwortung entlastet. Dies gilt zum einen für die interne Ordnung der Unternehmen. Zum anderen besteht aber immer die Situation, dass in den gesellschaftlichen Regeln Lücken bestehen. „Bei Defiziten der Rahmenordnung ergeht an Unternehmen der Auftrag, die im Normalfall an die Ordnungsebene abgegebene moralische Verantwortung wieder auszufüllen, um so das entstandene Verantwortungsvakuum zu füllen.“[157]

Bestimmte moralische Verhaltensweisen sind mit dem Gewinnstreben von Unternehmen in Einklang zu bringen. Die gilt zum Beispiel für alle Maßnahmen, die das Vertrauen in ein Unternehmen erhöhen. Ebenso werden teilweise Unternehmen von ihren Kunden aufgrund ihrer Produkte bevorzugt, wenn diese besonderen moralischen Ansprüchen genügen. Dies gilt zum Beispiel für Hersteller sog. Bio-Produkte, bei nachhaltigen Geldanlagen oder im Bereich des Fair-Trade. Die Berücksichtigung von ethischen Anforderungen als positives Wettbewerbselement ist für Unternehmen schon aus Eigeninteresse sinnvoll und erforderlich. Eine Verantwortung trifft Unternehmen aber auch, wenn sie als moralisch richtig angesehene Verhaltensweisen aufgrund von Wettbewerb nicht durchsetzen können. In diesen Fällen müssen sie auf der Ebene der Gestaltung der Rahmenordnung darauf hinwirken, dass diese entsprechend geändert wird. Dies kann durch den Beitritt zu freiwilligen Kodizes oder durch das Eintreten für Gesetzesänderungen geschehen. Kann ein Unternehmen eine bestimmte Moralvorstellung weder im Wettbewerb noch im Wege der Beeinflussung der Rahmenordnung durchsetzen, bleibt im nur das Ausscheiden aus dem Markt.[158]

Kritik an der Ökonomik

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Eine grundlegende Kritik am Konzept der Ökonomik ist die Idealisierung der Argumentation. Ein Abgleich der Modellannahmen mit der Realität zeigt die fehlende Übertragbarkeit der Theorie auf die Praxis: „Der Blick auf die Fakten, der dann fällig wäre, bleibt bei Homann wieder nur ein idealisierende Blick auf Kontra-Faktisches, nämlich auf die Idee der ‚Rahmenordnung’, Wenn die Rahmenordnung ideal verfasst wäre, dann würde Marktwirtschaft auch in der Realität so überzeugend funktionieren, wie die Idee der Marktwirtschaft dann überzeugend ist, wenn ideales Funktionieren der Märkte schon unterstellt wird.“[159] Ein anderer Kritikpunkt richtet sich auf das nicht auf die Realität übertragbare Bild des Homo oeconomicus, auch wenn dieses nur als Modell eingesetzt wird. Individuelle Handlungsspielräume werden zwar zugelassen, aber nicht begründet. Günther Anders hat auf das persönliche Dilemma hingewiesen, das entsteht, wenn jemand in einer „Betriebswelt“ Sachzwängen unterlegen ist, während er in anderen Lebenswelten individuellen moralischen Ansprüchen folgen soll.[160] Vor allem wird die Ausblendung anderer Lebensbereiche aus der Wirtschaftsethik abgelehnt. „Eine solche Ökonomie-Ethik bringt wohl Ethik und Ökonomie zur Deckung, aber um den Preis, als dass sie nicht mehr leistet, als dass sie ein bestehendes ökonomisches System auch noch mittels Ethik überhöht.“[161] Dies liegt daran, dass Homann keine inhaltlichen Hinweise darauf gibt, wie eine ordnungsethische Moral entsteht und wie Änderungen der Rahmenordnung inhaltlich begründet werden sollen.[162] Ekkehard Martens meint: „Gegen eine derartige zweistufige Wirtschaftsethik egoistischen Konkurrenzverhaltens und altruistischer Spielregeln lässt sich allerdings ein gravierender Einwand erheben. In ihr werden die moralischen Handlungsmöglichkeiten im Einzelfall unterschätzt und durch ein starres Korsett allgemeiner Vorschriften eingeengt.“[163]

Peter Ulrich: Integrative Wirtschaftsethik

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Die Integrative Wirtschaftsethik ist eine von dem Schweizer Peter Ulrich entwickelte Theorie, wie wirtschaftliches Handeln in eine allgemeine ethische Konzeption menschlichen Handelns eingebunden werden kann. Ulrich ist seit 1989 Direktor am Institut für Wirtschaftsethik in St. Gallen. Er fordert anstelle einer in der Moderne immer mehr dominierenden ökonomischen Sachlogik eine Begründung für ein Wirtschaften, das vorrangig an der Lebensdienlichkeit orientiert ist, zur Geltung zu bringen.

Als Begründung für eine solche Position sieht Ulrich weder einen naturrechtlichen, noch einen religiös-metaphysischen Ansatz, sondern nur eine am republikanischen Liberalismus und am Humanismus ausgerichtete Vernunftethik. Mit Vernunftethik meint Ulrich „die rational verallgemeinerbare intersubjektive Reziprozität des Anspruchs auf die Achtung und Anerkennung aller Subjekte als in ihrer Würde und Subjektqualität „unantastbare“ Personen.“[164] Ausgehend von der Praxis der menschlichen Lebenswelt sieht Ulrich einen Aufstieg von der Goldenen Regel über den unbeteiligten Beobachter bei Adam Smith und den Kategorischen Imperativ bei Immanuel Kant bis hin zur Diskursethik von Karl-Otto Apel und Jürgen Habermas als die am besten ausgearbeitete (elaborierte) Form einer solchen Vernunftethik.

Aufgaben der Wirtschaftethik

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Als Aufgaben der Integrativen Wirtschaftsethik nennt Ulrich

  1. Kritik der „reinen“ ökonomischen Vernunft
  2. Bestimmung der sozialökonomischen Rationalität
  3. Beschreibung des öffentlichen Diskurses als prinzipiellen „Ort“ der Moral.

Der kritische Ansatz soll zeigen, dass Normativität „nicht die „Kehrseite“ der ökonomischen Rationalität, sondern deren Fundament“ ist. (IWE 128) Es kommt darauf an, „sich gegen ökonomistische Verkürzungen und Zirkelschlüsse“ zu wenden, die dadurch entstehen, dass reine ökonomische Rationalitätskonzepte einen Abbruch der Reflexion auf ihre innere Rationalität darstellen. Eine wohlverstandene ökonomische Vernunft wird so zum „erklärten Abschied vom Ökonomismus innerhalb der ökonomischen Theorie auf philosophischen Wegen.“[165]

Im Umgang mit der Knappheit von Ressourcen und Gütern gibt nicht nur die ökonomische Rationalität einen Maßstab, sondern die damit stets verbundenen sozialen Konflikte bedürfen einer integrierten normativen Lösung. „Die unbedingte moralische Grundforderung, die als normative Bedingung allen vernünftigen Handelns Geltung beansprucht, ist die der Legitimität, […]“ (IWE 130) Legitimität ist nach Ulrich aber erst erfüllbar, wenn nicht nur die direkt, sondern auch die indirekt Betroffenen und deren Interessen Berücksichtigung finden. Die lebenspraktische Frage lautet daher nicht, ob eine Handlung effizient ist, sondern für wen die Effizienz gilt.

„Als sozialökonomisch rational kann jede Handlung oder jede Institution gelten, die freie und mündige Bürger in der vernunftgeleiteten Verständigung unter allen Betroffenen als legitime Form der Wertschöpfung bestimmt haben (können).“ (IWE 132)

Nur eine Wirtschaftsethik, die dieser sozialökonomischen Rationalität folgt, kann nach Ulrich für sich in Anspruch nehmen, den moralischen Standpunkt (moral point of view) angemessen zur Geltung zu bringen. Die Integrative Wirtschaftsethik tritt einem in der Neoklassik verselbständigten ökonomischen Kalkül mit der Frage nach dem Zweck und dem Anspruch der Lebensdienlichkeit wirtschaftlichen Handelns entgegen. Ulrich unterscheidet drei Grundtypen wirtschaftsethischer Theorien (IWE 135):

  1. Korrektive Wirtschaftsethik ist eine Form der angewandten Ethik, die von gegebenen Anwendungsbedingungen ausgeht und sich auf die Eingrenzung von ökonomischer Sachlogik durch Ethik beschränkt.
  2. Funktionalistische Wirtschaftsethik nimmt ihren Ausgangspunkt in der ökonomischen Rationalität und fragt nach der Nützlichkeit der Moral für ökonomische Interessen, so dass der Ort der Moral außerhalb des wirtschaftlichen Handelns liegt.
  3. Integrative Wirtschaftsethik will im normativen Diskurs die legitimen Grundlagen des Wirtschaftens bestimmen und weist damit der Ethik die Aufgabe eines Unterbaus für das Wirtschaften zu.

Ulrich wendet sich vehement gegen eine Unterwerfung von Wirtschaftsethik unter eine ihr von außen vorgegebene Sachlogik, die – aus seiner Sicht vermeintlich – zu unaufhebbaren Sachzwängen führt.

„Im Namen der „reinen“ ökonomischen Sachlogik werden nicht etwa ethisch neutrale oder „wertfreie“, sondern sehr wohl schon normative Positionen vertreten: Das normative steckt immer schon in der ökonomischen Ratio drin – es kann ihr nicht als etwas von ihr äußerliches oder Sachfremdes hinzugefügt werden. Es wäre daher ein Grundlagenirrtum zu meinen, Wirtschaftsethik sei einfach „angewandte“ Ethik für die zuvor von Normativität unberührte Domäne des Wirtschaftens. Vielmehr ist sie, als Vernunftethik des Wirtschaftens begriffen, im Ansatz und Kern eine philosophisch-ethische Kritik der „reinen“ ökonomischen Vernunft, oder dessen, was dafür gehalten wird.“[166]

Sachzwänge entstehen für Ulrich erst, wenn man sich entschieden hat, einer bestimmten Logik zu folgen. Gewinnstreben beruht aber nicht auf Naturgesetzen, sondern unterliegt menschlichen Entscheidungen, so dass auch eine moralische Selbstbegrenzung möglich ist.

„Falls wir im praktizierten oder vorgestellten Diskurs mit den unmittelbar Betroffenen zum Schluss kommen, dass unsere Zweckwahl uns „zwingen“ würde, Dinge zu tun, die wir unter moralischen Gesichtspunkten anderen Menschen gegenüber nicht gutheißen könnten, so sollten wir unsere moralische Pflicht darin erkennen, das fragliche wirtschaftliche Tun zu unterlassen und unsere wirtschaftliche Selbstbehauptung auf andere Weise anzustreben.“ (IWE 171)

Das Konzept einer lebensdienlichen Ökonomie

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Ulrich verweist darauf, dass von Aristoteles bis hin zu Adam Smith die Einbeziehung des Wirtschaftens in eine natürliche Ordnung als selbstverständlich angesehen wurde. (IWE Kap. 5.1, hier 179) Erst die Verselbständigung der Ökonomie in der Neoklassik gestützt durch den politischen Liberalismus des 19. Jahrhunderts, den Ulrich mit einem marktradikalen Neoliberalismus gleichsetzt, habe zur Verkürzung auf eine rein ökonomische Rationalität geführt. Hierdurch ist eine normative Überhöhung der Doktrin des „freien Marktes“ entstanden, die vor allem im Interesse der besitzenden Bürger steht. In der Ethik hat sich dies im Utilitarismus als der „Ideologie des Kapitalismus“[167] niedergeschlagen. (IWE Kap. 5.2, hier 191ff) Wirtschaftsethik darf nach Ulrich auch nicht als reines Korrektiv für Marktversagen aufgefasst werden, das immer dann zum Zuge kommt, wenn Marktversagen zu Aufsehen und Skandalen führt. Noch weniger ist sie ein Instrument des Wirtschaftens, das funktional der Verbesserung der ökonomischen Effizienz dient. Wirtschaftliches Handeln muss nach Ulrich einer ethischen Beurteilung standhalten. Der moralische Akteur muss seine Handlungen gegenüber den Betroffenen und der Umwelt verantworten können. Umgekehrt müssen die moralischen Ansprüche an den Akteur diesem zumutbar sein.

Die dem wirtschaftlichen Handeln vorgeordnete Ethik fordert zunächst die Klärung der Sinnfrage (IWE Kap. 6) und der Legitimationsfrage (IWE Kap. 7). Mit der Sinnfrage wird untersucht, welche Form des Wirtschaftens dem Menschen zuträglich ist, wie die individuelle Lebensqualität gesteigert werden kann, um ein gutes Leben führen zu können. Hierzu gehören die Frage nach den Werten, die anzustreben und zu berücksichtigen sind sowie die Frage der Zukunftsgestaltung für ein erstrebenswertes Leben. Die Frage der Legitimation richtet sich auf die Form des Zusammenlebens, die sich in den sozialen Regeln einer wohlgeordneten Gesellschaft niederschlägt. Legitimes Wirtschaften bedeutet, zu klären für wen Werte geschaffen werden. (IWE Übersichtsschema 219)

Ulrich diskutiert die anzustrebende Ordnung einer lebensdienlichen Wirtschaft anhand verschiedener Gerechtigkeitskonzeptionen, die von einem radikalen Liberalismus (Buchanan) über den politischen Liberalismus (Rawls) bis hin zum Kommunitarismus (Sandell) reichen. Der reine Liberalismus beruht für ihn auf einem Hobbeseanischen Egoismus, der die Perspektive des Sozialen ausblendet. Diese Form des Liberalismus setzt vor allem auf negative Freiheiten. Aufgrund des Schleiers des Nichtwissens und der Ausblendung individueller Interessen im Gedankenmodell von Rawls sieht Ulrich auch bei diesem den Vorrang des ökonomischen Prinzips, auch wenn durch die Grundsätze der Chancengerechtigkeit und der ständigen Berücksichtigung der am schlechtesten Gestellten der individualistische Egoismus begrenzt wird. Im Kommunitarismus sieht Ulrich hingegen eine Überbetonung der Wertegemeinschaft, die die Tendenz zum Konformismus beinhaltet.

Gegen diese Theorien setzt Ulrich sein Ideal eines „republikanischen Liberalismus“. Zur Kennzeichnung seiner Vorstellung greift er in Anlehnung an Kant[168] auf die Unterscheidung zwischen Citoyen und Bourgeois zurück. Der Bourgeois orientiert sich vor allem an seinem Besitz („Ich habe Privateigentum, also bin ich“), während der Citoyen seine Identität aus der aktiven Teilhabe an einer Bürgergesellschaft zieht („Ich partizipiere an der res publica, also bin ich“) (IWE Tabelle 321). Freiheit in einer partizipatorischen und deliberativen Bürgergesellschaft ist vor allem auch positive Freiheit (Freiheit zu etwas). Dies beinhaltet nach Ulrich (IWE 280-281):

  1. Gleichberechtigte Teilnahme und Teilhabe in Hinblick auf Bürgerrechte und Bürgerpflichten (Umfassender Bürgerstatus)
  2. Möglichkeit der basisdemokratischen Selbstorganisation (Gesellschaft als Netzwerk egalitärer Bürgervereinigungen)
  3. Umfassende Chancengleichheit und reale Autonomie (Zivilisierung des Marktes ebenso wie die des Staates)

Ulrich prüft kurz, ob dieser Anspruch durch das Konzept der Befriedigung der Grundbedürfnisse (basic needs) erfüllt wird[169] und kommt zu dem Schluss, dass dieses nicht kompatibel ist mit einer Bestimmung von Grundrechten und zudem an das Individuum gebunden ist, so dass die Problematik der sozialen Teilhabe nicht abgedeckt wird. (IWE 286) Positive Impulse sieht Ulrich hingegen in der entwicklungspolitschen Diskussion, insbesondere in der Dependenztheorie[170] und in der Befreiungspädagogik von Paulo Freire[171].

Ein umfassendes Konzept zur Gestaltung einer lebensdienlichen Wirtschaft sieht Ulrich schließlich im Ansatz der Verwirklichungschancen von Amartya Sen, der darauf ausgerichtet ist, die substanziellen Freiheiten zu bestimmen, die es ermöglichen, ein mit Gründen erstrebtes Leben zu führen.

„Der Berechtigungs- und Fähigkeitenansatz weist in seiner sozialökonomischen Lebensnähe und humanen Essenzialität auf die Überlegungen zu einer „Ökonomie der Lebensfülle“ im Kontext der Sinnfrage des Wirtschaftens zurück (Kapitel 6) und macht damit auch die nötige Doppelrichtung sozialökonomischer Grundrechte deutlich: zum einen geht es um die Berechtigung und Befähigung aller Menschen zur chancengleichen Integration in den marktwirtschaftlichen Produktions- und Konsumptionsprozess, zum anderen aber zugleich um ihre Berechtigung und Befähigung zur (partiellen) Emanzipation aus den Funktionszwängen des ökonomischen Systems.“ (IWE 289)

Ähnlich wie Martha Nussbaum stellt Ulrich einen (heuristischen) Katalog der Grundfähigkeiten auf, der aus seiner Sicht grundrechtswürdige Handlungsfähigkeiten eingegrenzt auf den Bereich der Wirtschaft darstellt (IWE 291-292):

  • „die Fähigkeit, die eigenen Lebenszusammenhänge zu verstehen und sich im Leben orientieren zu können (Recht auf Erziehung und Bildung);
  • die Fähigkeit, die eigene Persönlichkeit, Selbstbewusstsein und Selbstachtung entwickeln und in der Arbeitswelt zur Geltung bringen zu können (Recht auf unverletzliche Identität und angemessene Partizipation an Entscheidungsprozessen auch im Wirtschaftsleben);
  • die Fähigkeit, soziale Zugehörigkeit zu entwickeln und als geachtete Person Beziehungen zu anderen Menschen pflegen zu können (Recht auf soziale Integration):
  • die Fähigkeit, seine Rechte wahrnehmen zu können, insbesondere im Falle unzumutbarer Einwirkungen oder Übergriffe anderer (Recht auf Rechtsschutz und fairen Prozess);
  • die Fähigkeit, eine Familie gründen und unterhalten zu können (Recht auf Partnerschaft, Ehe, Kinder sowie auf angemessene soziale Unterstützung für Familien):
  • die Fähigkeit, als mündiger Bürger an der gesellschaftlichen Kommunikation und an der demokratischenPolitik partizipieren zu können (Recht auf Teilnahme an der öffentlichen Kommunikation);
  • die Fähigkeit, seine wirtschaftliche Existenz, wenn immer möglich aus eigener Kraft sichern zu können (Recht auf Berufsbildung, Recht auf Arbeit, faire Arbeitsbedingungen und angemessenen Lohn, aber auch Recht auf selbständiges Unternehmertum und Privateigentum, einschließlich das Recht auf angemessenen Investitionskredit, insbesondere „Mikrokredite“);
  • die Fähigkeit, auch in wirtschaftlichen Notlagen ein menschenwürdiges Leben in Selbstachtung führen zu können (Recht auf Existenzsicherung und soziale Betreuung).“

Die Ebenen der Wirtschaftsethik

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Die Umsetzung der integrativen Wirtschaftsethik muss nach Ulrich auf allen Handlungsebenen erfolgen. „Orte“ der Moral sind die Individualethik (Mikroebene) ebenso wie die Gestaltung der Rahmenordnung (Makroebene) und das ethische Handeln von und in Unternehmen (Mesoebene).

Für den Einzelnen lehnt Ulrich eine hobbeseanische Rationalität ab, weil dieses auf einen egoistischen Wirtschaftsliberalismus hinausläuft. Er fordert vielmehr eine republikanische Bürgertugend mit Bürgersinn (Dahrendorf[172]) und zivilisiertem Gemeinsinn (Offe[173]) der als Gegenleistung den Bürgerrechten der freiheitlich-demokratischen Ordnung gegenübersteht. (IWE 317) Ein wesentlicher Ort der Moral ist die kritische Öffentlichkeit, an der ein verantwortlicher Wirtschaftsbürger sich beteiligt. „Allein der öffentliche Vernunftgebrauch freier und mündiger Bürger kann denn auch in der Republik den kritischen Legitimationsdruck erzeugen, der die politischen Instanzen zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses statt bloss ihrer eigenen Sonderinteressen anhält.“ (IWE 333)

Ulrich fordert (IWE 342) als formale „Minimalansprüche an die republikanische Bürgertugend“:

  • „zum ersten eine grundsätzliche Reflexionsbereitschaft der Bürger bezüglich ihrer eigenen Präferenzen und Einstellungen, wozu eine gewisse selbstkritische Offenheit dahingehend gehört, diese u.U. aus Einsicht zu verändern;
  • zum zweiten die grundlegende Verständigungsbereitschaft hinsichtlich unparteilicher, fairer Grundsätze und Verfahrensregeln deliberativer Prozesse, wobei für die Klärung dieses nötigen Basiskonsenses in besonderem Mass der gute Wille geboten ist, von der Ausnutzung verfügbarer Machtpotentiale zur vorgängigen Interessendurchsetzung abzusehen;
  • zum dritten die Kompromissbereitschaft in Dissensbereichen, was neben dem guten Willen zu einem Basiskonsens über faire Spielregeln der Kompromissfindung die dauerhafte wechselseitige Respektierung eingeschränkter Uneinigkeit voraussetzt;
  • zum vierten die Legitimationsbereitschaft, d.h. die Bereitschaft, das eigene „private“ Handeln vorbehaltlos der Bedingung öffentlicher Legitimitätsprüfung zu unterstellen, wozu der Verzicht auf einen apriorischen Privatismus, angemessene Formen der „Publizität“ und Rechenschaftsablegung über öffentlich relevante Aktivitäten gehören.“

Für Ulrich hat sih der republikanische Wirtschaftsbürger dem Gemeinwohl unterzuordnen: „Kern der Legitimitätsthese ist wie dargelegt die vorbehaltlose Bereitschaft republikanisch gesinnter Wirtschaftsbürger, den im Rahmen des öffentlichen Vernunftgebrauchs (d.h. deliberativer Demokratie) bestimmten Grundsätzen und Regeln des gerechten Zusammenlebens in der Gemeinschaft den prinzipiellen Vorrang vor ihren nicht gegenüber jedermann vertretbaren (Sonder-)Interessen einzuräumen. Die unmittelbare Konsequenz daraus ist im persönlichen Handeln die moralische Pflicht zum Verzicht auf strikte private Eigennutzmaximierung.“ (IWE 347)

Von einem kritischen Konsumenten fordert Ulrich, „der Verführung durch die ebenso allgegenwärtigen Güterangebote zu widerstehen und von ihren einen reflektierten, autonom begrenzten Gebrauch zu machen.“ (IWE 356) Ähnlich soll auch der kritische Kapitalanleger die „Bereitschaft zur Selbstbegrenzung des privaten Renditestrebens zugunsten der vorrangigen Berücksichtigung oder zumindest ergänzenden Mitberücksichtigung ethisch-praktischer Aspekte der Kapitalallokation“ aufbringen. (IWE 358)

Zusammenfassend und abmildernd weist Ulrich darauf hin, dass es für idealistische Ansprüche an den Einzelnen keine Verbindlichkeit gibt: „Wieweit das wirtschaftsbürgerliche Engagement in den skizzierten Dimensionen des Berufs- und Privatlebens konkret gehen soll, ist in einer freiheitlichen Gesellschaft im Prinzip der selbstverantwortlichen Entscheidung der mündigen Bürger überlassen.“ (IWE 359)

Die ethische Beurteilung und Gestaltung der gesellschaftlichen Rahmenordnung für das wirtschaftliche Handeln bezeichnet Ulrich als Ordnungsethik, für die er ein Primat vor der „Logik des Marktes“ fordert. Anzustreben ist eine „vitale“, lebensdienliche Marktwirtschaft, die Ulrich instrumentell versteht: „Es geht um die Marktlenkung nach ethisch-praktischen Gesichtspunkten der Human-, Sozial- und Umweltverträglichkeit. Wo Marktlösungen als solche nicht das „menschenwürdige Leben fördern“, sondern ihnen im Wege stehen, ist politische Marktbegrenzung angezeigt, auch wenn dies unter „rein“ ökonomischen Gesichtspunkten u.U. mit Effizienz- und Wohlstandsverlusten (für wen?) verbunden ist.“ (IWE 366) Eine Ordnungspolitik, die sich auf eine Wettbewerbspolitik beschränkt, wie dies nach Ulrich der Neoliberalismus fordert, reicht nicht aus. Die Vorstellung, dass das Gemeinwohl und der Wohlstand am besten durch eine marktwirtschaftliche Ordnung gefördert werden, bezeichnet Ulrich als „metaphysisches Heilsversprechen“. (IWE 378) Selbst das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft des Ordoliberalismus wertet er als „systematisch ungenübende und unzeitgemässe politisch-philosophische Fundierung ihrer ordnungspolitischen Konzeption.“ (IWE 389)

Ulrich kritisiert

  • die Ablehnung demokratischer Elemente wie der Mitbestimmung durch die Ordoliberalen und bezeichnet dies als „Demokratidefizit“;
  • die Forderung nach wettbewerbsneutralen ordnungspolitischen Maßnahmen, weil aus seiner Sicht kein ordnungspolitischer Eingriff neutral bezogen auf die Betroffenen sein kann, so dass Ordnungspolitik immer von Moral geleitet sein muss.

Ordnungspolitische Willensbildungsprozesse sind gedanklich der kritischen Bürgerdebatte zu öffnen. (IWE 400) Dabei geht es um

(a) die subjektiven Rechte aller Wirtschaftsbürger im Marktprozess
Neben Eigentums-, Unternehmer-, Arbeitnehmer, Konsumenten- und Mieterrechten sieht Ulrich auch die Rechte der von externen Effekten betroffenen Bürger in Hinblick auf Informationen, Schutz und Klagemöglichkeiten. „Vom realpolitischen Status quo ausgehend wird es vor allem darum gehen, den politikwissenschaftlich kaum bestreitbaren Einfluss der Eigentumsverhältnisse auf die politisch-ökonomischen Kommunikationsverhältnisse bestmöglich zu neutralisieren, also kommunikationsverzerrende oder –schließende, aus Verfügungsrechten resultierende Macht im ordnungspolitischen Prozess zu eliminieren.“ (IWE 404)
(b) die in die einzelwirtschaftlichen Kalküle eingehenden Rechnungsnormen
Hierunter versteht Ulrich staatlich vorgeschriebene Preisbildungen und Preisüberwachung gegen Monopolstrukturen sowie Lenkungsmaßnahmen wie Subventionen oder Steuergestaltung. Damit sollen Verteilungsfragen sowie strukturelle Allokationen beeinflusst werden.
(c) die den Markt begrenzenden Randnormen
Als Randnormen bezeichnet Ulrich Grenzwerte bei Emissionen oder Immissionen, Belastungen von Lebensmitteln und auch Minimallöhne und Maximalarbeitszeiten. Desweiteren zählt er hierzu Zölle, beschränkte Ladenöffnungszeiten oder Sonntagsarbeit, von Qualitätsstandards abhängige Zulassungen oder Sicherheitsbestimmungen. Schließlich gehört in diesen Bereich die Festlegung öffentlicher Güter vor allem in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Kultur. „Im fairen Wettbewerb soll kein anderer Zwang als der des besseren Angebots zählen – aber es muss ja nicht überall im Leben Wettbewerb herrschen.“ (IWE 409)

Auch in Hinblick auf die Globalisierung kritisiert Ulrich ungebundene und unkontrollierte Märkte sowie den Wettbewerb zwischen den Volkswirtschaften. Aus Sicht der integrativen Wirtschaftsethik müssen zumindest innerhalb der großen regionalen Räume wie der EU, Asean, Nafta oder Mercusur vergleichbare Randnormen, Rechte und Rechnungsnormen geschaffen werden.

In der Unternehmensethik setzt sich Ulrich zunächst kritisch mit dem Gewinnprinzip auseinander und kommt zu dem Ergebnis: „Strikte Gewinnmaximierung kann prinzipiell keine legitime unternehmerische Handlungsorientierung sein, denn sie bedeutet ja gerade, dass alle mit dem Gewinnstreben konfligierenden Wertgesichtspunkte bzw. Ansprüche diesem untergeordnet werden. Jeder Ansatz von Unternehmensethik, der die unternehmerische Erfolgs- oder Gewinnorientierung nicht kategorisch von einem Legitimationsvorbehalt abhängig macht, ist als ökonomistisch verkürzt zu begreifen: Legitimes Gewinnstreben ist stets moralisch begrenztes Gewinnstreben.“ (IWE 450)

Unternehmensethik kann für Ulrich nicht instrumentell begrenzt sein. Solange ethische Prinzipien so eingesetzt werden, dass sie die Stellung des Unternehmens im Markt verbesern, liegt kein ethisches Handeln vor, sondern die Anwendung von Methoden der Unternehmensführung. Auch die karitative Gewinnverwendung erfüllt nicht den Anspruch einer Unternehmensethik, weil hier nicht gefragt wird, wie diese Gewinne erzielt worden sind. Es reicht auch nicht, Unternehmensethik als ein Korrektiv zum Gewinnprinzip aufzufassen, weil man dann das allgemeine unternehmerische Handeln der ethischen Bewertung entzieht. In der integrativen Wirtschaftsethik wird von der Unternehmung im ersten Schritt gefordert, „ihre Existenzsicherung und ihren betriebswirtschaftlichen Erfolg ausschließlich mit gesellschaftlich legitimen und sinnvollen Strategien unternehmerischer Wertschöpfung [zu] erreichen.“ (IWE 463) In der Erläuterung spricht Ulrich von der „gesellschaftlichen Funktionsoptimierung der Unternehmung“ und nennt als herausragende Beispiele die Migros, The Body Shop oder Tom´s of Maine. „Aus der Perspektive der integrativen Unternehmensethik ist hier der systematische Gedanke wesentlich, dass die Lebensdienlichkeit der unternehmerischen Wertschöpfungsidee als die konstitutive ethische und funktionale Grundlage des Geschäftsmodells verstanden wird, wobei aber der kategorische Vorrang der begründenden Lebensdienlichkeit vor der betriebswirtschaftlichen Erfolgsträchtigkeit durchzuhalten ist.“ (IWE 467)

Außer der grundsätzlichen Ausrichtung des Unternehmens hält Ulrich es für geboten, dass Unternehmen sich durch Verbandsarbeit aktiv für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen einsetzen. Dies ist vorrangig eine Frage der Einstellung: „Ohne republikanisch gesinnte Wirtschaftsbürger in den Führungsetagen der Unternehmen, die aus Gemeinsinn grundsätzlich bereit sind, den ethischen Prinzipien der Res publica den systematischen Vorrang vor ihren wirtschaftlichen Eigeninteressen einzuräumen, wird wohl weder die Ordnungs- noch die Unternehmensethik zur Praxis kommen.“ (IWE 472)

Ulrich betrachtet „die gesellschaftsrechtliche Privatautonomie privatwirtschaftlich verfasster Unternehmen als juristische Fiktion; faktisch sind vor allem größere Unternehmen längst zu quasi-öffentlichen Institutionen geworden: Ihre Eigentumsbasis ist zwar privat, aber ihre Wirkungszusammenhänge sind weitestgehend öffentlich relevant.“ (IWE 474) Deshalb haben Unternehmen sich im Konfliktfall einer öffentlichen Diskussion mit ihren Stakeholdern zu stellen: „Zwar ist und bleibt es wie dargelegt Aufgabe der Unternehmung vorzuschlagen; doch zur Sicherung einer legitimen Wertschöpfungs- und Wertverzehrungsverteilung und damit der Geschäftsintegrität ist diese in einem unternehmenspolitischen Deliberationsprozess mit allen „Stakeholdern“ vorbehaltlos zu Disposition zu stellen und gegenüber allen Betroffenen zu begründen.“ (IWE 475) Als Grenze der Rechtfertigungspflicht gegenüber einer kritischen Öffentlichkeit und der ‚Einflussnahme durch die Stakeholder nennt Ulrich das Kriterium der Zumutbarkeit. In der Konsequenz ergibt sich ein Anspruch, der über die bestehende Rechtsordnung klar hinausgeht und auch in der Grundauffassung zu ihr im Widerspruch steht: „Die vorherrschende Konzentration auf das Principal-Agent-Problem, also die strikte Ausrichtung des Managements (Agent) auf die Eigentümerinteressen (Principal), ist aus umfassender Sicht eher ein Teil des Problems als der Lösung. An diesem Punkt trennt sich die wirtschaftsethische Perspektive guter Unternehmensführung, die allen legitimen Stakeholder-Interessen gerecht werden will, von jener des Wirtschaftsrechts, die sich auf die gegebenen Normen des Gesellschafts- und insbesondere Aktienrechts beschränkt.“ (IWE 490-491)

Kritik an der Integrativen Wirtschaftsethik

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Einer der ersten Kritiker Ulrichs ist Birger Priddat mit der Auffassung, dass die integrative Wirtschaftsethik weniger an Kant ausgerichtet, sondern eher eine Tugendethik im Sinne von Aristoteles sei, die mit der Diskursethik verknüpft werde. Daher habe man es „mit einer politischen Theorie der Bedürfnisdemokratie unter Auslassung des ökonomischen Problems zu tun.“[174] Für Werner Lachmann liegt eines der wesentlichen Probleme in der Implementierung der integrativen Wirtschaftsethik, für die er entsprechende Vorschläge vermisst: „Es fällt auf, dass Ulrich alle praktischen Anwendungen scheut.“[175] Die Ursache hierfür sehen Steinmann/Löhr darin, dass im Konzept von Ulrich ein ökonomischer Maßstab zur Beurteilung des Handelns fehlt. „Da Ulrich nicht angibt, mit welchem oder wessen Anspruch der Dialog beginnen soll, muss man wohl von einem Reigen spontaner Vorschläge ohne Richtigkeitsvermutung an die Adresse der Unternehmen ausgehen. Solche Bemühungen bleiben dann aber im wahrsten Sinne des Wortes „ziellos“.[176] Der Ökonom Joachim Weimann hält Ulrich eine Reflexion ohne genügendes Verständnis für die „normativen Grundlagen der ökonomischen Forschung“ vor.[177] Insbesondere hält er Ulrich vor, dass er die Frage von Allokation und Verteilung nicht sauber trennt, wenn er fordert, dass Menschen Ansprüche auf alternative Lebensentwürfe geltend machen dürfen. Denn auch diese konkurrieren um knappe Güter. Effizienz bedeute nicht, wie Ulrich behauptet, „die relative Maximierung des je privaten Vorteils“, sondern lediglich die Abwesenheit von Verschwendung. Aus dem Prateo-Kriterium folgt kein Sachzwang, sondern es handelt sich um die ethische Forderung, Verschwendung zu vermeiden. Die ökonomische Theorie entscheidet nicht über Verteilungsfragen, sondern liefert Informationen darüber, welche Verteilung wie effizient wirkt. Rationalität bedeutet nicht Egoismus, sondern kann genauso gut für altruistische Ziele eingesetzt werden. „Die Erkenntnis, dass Wettbewerbsmärkte unter der Voraussetzung strikt eigennützigen Verhaltens zu einer effizienten Ressourcenallokation führen, ist eine extrem wichtige Einsicht. Das aber bedeutet nicht, dass Eigennutzstreben als einziger legitimer Lebenszweck gerechtfertigt wird.“ (ebd.) Weimann hält Ulrich vor, dass er seine Argumentation an Problemen aufbaut, die in dieser Weise von niemandem vertreten werden: „Er schafft ein ideologisches Konstrukt, auf das sich trefflich einschlagen lässt, das nur leider nichts mit dem zu tun hat, was sich innerhalb der ökonomischen Disziplin abspielt.“ (ebd.)

Horst Steinmann: Republikanischer Konstruktivismus

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Friedensstiftung durch Dialogethik

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Das von Horst Steinmann und seinem Schüler Albert Löhr vertretene Konzept einer Wirtschaftsethik knüpft an den Methodischen Konstruktivismus der Erlanger Schule von Paul Lorenzen an. Sie akzeptieren den Einwand von Hans Albert, dass eine Letztbegründung logisch-deduktiv nicht möglich ist (Münchhausen-Trilemma) (GU[178] 66/67) Dezisionismus, Naturrecht oder Offenbarungsglaube stellen keine akzeptable Alternative dar. (GU 67) Abweichend von der Sozialethik des kritischen Rationalismus, die ohne gesonderte Begründung nach einer schrittweisen Verbesserung der gesellschaftlichen Institutionen durch kritische Prüfung sucht (piece meal engineering)[179], setzt die konstruktive Wissenschaftstheorie bei der Tatsache an, dass jede Wissenschaft ihren Ausgangspunkt bei der unmittelbaren Lebenspraxis nimmt.[180]

Hierzu ist die Unterscheidung von Moral als dem Bestand faktisch herrschender Normen in einem abgegrenzten Kulturkreis und Ethik als methodisch diszipliniertes Nachdenken über die faktische Moral (Moralphilosophie) grundlegend.[181] Ethik als wissenschaftliche Disziplin setzt ein Vorhandensein von Moral voraus. Diese kann nach Gesellschaft und Kultur sehr unterschiedlich ausfallen und auch innerhalb einer Gesellschaft pluralistischen Charakter haben. Zur konstruktiven Entwicklung von Ethik als Wissenschaft bedarf des des Dreischritts von unmittelbarer Praxis über deren begriffliche Erschließung (symbolgestützte Praxis) hin zur Ausarbeitung von Theorie (theoriegebundene Praxis). (GU 72) Den Ansatz hierzu bietet eine Handlungstheorie, in der unterschiedliche Werte und Bewertungen als Konflikt verursachend eingestuft werden. Unterschiedliche Auffassungen über einen wünschenswerten Zustand können gewaltsam oder friedlich ausgetragen werden. Aufgabe der Ethik ist es, Konzepte bereitzustellen, die eine friedliche Lösung ermöglichen. „Das Ziel des Friedens wird nicht von den politischen Wissenschaften begründet; umgekehrt begründet erst dieses Ziel die Methoden der politik-stützenden Theorien.“[182]

Der Vorschlag des Methodischen Konstruktivismus zur Lösung von gesellschaftlichen Konflikten ist eine Dialogethik, die in vielen Punkten der Diskursethik von Jürgen Habermas sehr ähnlich ist. Losgelöst von einer „(christlichen) Willensmetaphysik“ „fordert der Kategorische Imperativ – ohne jede Metaphysik – dass über konfliktrelevante Maßnahmen so beraten werden soll, dass der freie Konsens aller kompetenten Betroffenen erwartet werden darf.“[183] Die Vernunft macht die Bereitschaft zur transsubjektiven Argumentation zur Pflicht. Steinmann/Löhr nennen vier Kriterien, die für einen gelingenden Dialog wesentlich und (nur) im Idealfall erfüllt sind:(GU 78)[184]

  1. „Unvoreingenommenheit, d.h. Bereitschaft, alle Vororientierungen in Frage zu stellen, gleichgültig, ob es um Meinungen über Sachverhalte geht oder um Interessen bzw. Ansprüche;
  2. Nicht-Persuasität, d.h. die Bereitschaft, auf Apelle zu verzichten, die wider besseres Wissen an fraglos hingenommene Vororientierungen gerichtet sind.
  3. Zwanglosigkeit, d.h. die Bereitschaft, auf Sanktionen für das Gegen oder Verweigern zu verzichten;
  4. Sachverständigkeit, d.h. die Fähigkeit, der Form und dem Inhalt nach Gründe vortragen zu können, die eine gute Chance haben, auf Zustimmung zu stoßen.“

Da in der Praxis nicht in jedem Konfliktfall ein ausführlicher Dialog bis zum Erreichen eines Konsenses geführt werden kann, gibt es entlastende Verfahren, die Entscheidungen zu vereinfachen. Hierzu gehören z.B. Abstimmungen im Bereich der Politik oder die Bildung von Preisen in der Wirtschaft. Allerdings kann es sein, dass die entlastenden Verfahren einen Konflikt nicht auflösen. „Deswegen muss – allen dialogentlastenden Regeln zum Trotz – am grundsätzlichen Primat des Dialogs als ethisches Prinzip für die Bewältigung von Konflikten festgehalten werden.“ (GU 83)

Wirtschaftsethischer Rahmen

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Steinmann/Löhr entwickeln ihre Wirtschaftsethik aus der Perspektive der Unternehmensethik. Deren Grundlage ist der wirtschaftliche Handlungszusammenhang, sind die historisch gewachsenen Anwendungsbedfingungen.[185] Unternehmen sind eingebettet in eine Wirtschaftsordnung, in der das Verhältnis von Freiheit, dem Maß individueller Handlungsmöglichkeit, und Einheit, dem Maß staatlicher Regulierung und Eingriffe, festgelegt wird. Die Wirtschaftsordnung ihrerseits ist Teil der Staatsverfassung und des gesellschaftlichen Konsenses über Einheit und Freiheit.

Wie die Lösung von Konflikten gehört auch das Wirtschaftlichkeitsprinzip zur menschlichen Lebenspraxis. Das ökonomische Prinzip findet seine Anwendung bei der Auswahl und dem Einsatz der Mittel, mit denen ein bestimmter Zweck verfolgt werden soll. Betrachtet man die Wirtschaftsordnung als ein Mittel, zur Bedürfnisbefriedigung und Mehrung des Wohlstandes der Gesellschaft, so unterliegt auch diese der Frage der Effizienz. „Die Wirtschaftsethik hat auf der ersten Stufe die Aufgabe, über die wirtschafts- und sozialpolitischen Rahmenbedinguen des wirtschaftlichen Handelns (hier und heute: in der Sozialen Marktwirtschaft) und ihre Legitimationsgrundlage nachzudenken.“ (GU 103) Der Effizienzgewinn bei der Lösung der komplexen gesamtwirtschaftlichen Steuerungsaufgabe ist für Steinmann/Löhr „das entscheidende Argument für die Legitimation der Marktwirtschaft.“ (GU 105) Unternehmen können ihre Unternehmensordnung und ihre Managementstrategie nur im Rahmen einer historisch gegebenen Gesellschaftsordnung festlegen. Aufgabe einer Rahmenordnung ist die Regelung möglicher ethischer Konfliktfelder, aber auch die Herstellung einer wettbewerbsneutralen Ausgangsposition für alle Marktteilnehmer. „Auf der zweiten Stufe und unter Zugrundelegung der (legitimierten) Rahmenbedingungen der ersten Stufe hat die Unternehmensethik die dann noch offenen Legitimationsprobleme unternehmerischen Handelns zu klären, wie sie sich bei der Verfolgung einer konkreten Unternehmensstrategie im Einzelfall ergeben.“ (GU 105)

Unternehmensethik

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Ausgehend vom konsensorientierten Dialogprinzip ist für Steinmann/Löhr die Unternehmensethik die Lehre von den handlungsleitenden Normen und ihrem friedensstiftenden Gebrauch.

„Genauerhin ist die Unternehmensethik eine Verfahrenslehre für dialogische Prozesse, die in solchen Situationen handlungsleitend sein soll, in denen die Steuerung der konkreten Unternehmensaktivitäten nach den Regeln des Gewinnprinzips und im Rahmen des geltenden Rechts zu konfliktträchtigen Auswirkungen mit den internen und externen Bezugsgruppen der Unternehmung führt.“ (GU 106)

Diese Begriffsbestimmung enthält mehrer Grundsätze, die das Ethikverständnis von Steinmann/Löhr bestimmen. So wird angenommen, dass ordnungspolitisch vorgängig eine Entscheidung zugunsten einer Marktwirtschaft getroffen wurde. Damit ist das Gewinnprinzip nicht nur legitim, sondern auch bestimmend für die Verfassung einer Unternehmensordnung. Unternehmerische Entscheidungen sind daher nur noch daraufhin abzuprüfen, ob sie im Konflikt mit dem allgemein gegebenen Regelwerk stehen. Da weder das Recht noch die Ethik als abstrakte Prinzipien Regeln für den Einzelfall geben können, sind die einzelnen Handlungen im Unternehmen situativ zu hinterfragen. Wenn sich Probleme ergeben, hat die ethische Zielsetzung Vorrang vor dem Gewinnprinzip mit Konsequenzen, die bis hin zur Aufgabe der Unternehmenstätigkeit führen können (Beispiele: Dünnsäure-Verklappung, Asbestproduktion). In diesem Sinn ist das Gewinnprinzip als Formalziel eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung unternehmerischen Handelns.

Ein funktionaler Einsatz ethischer Prinzipien zur Verbesserung der Ertragskraft zählt nicht zur Unternehmensethik, weil es in diesen Fällen überhaupt kein Konfliktpotential gibt. Ebenso ist die Verfolgung von nicht-ökonomischen Zielen wie generelle Mildtätigkeit kein Gegenstand der Unternehmensethik. Die ethischen Motive, die hier zugrunde liegen, betreffen die Privatsphäre der Handelnden und nicht die Wirtschaftsethik an sich.

Bei der Identifikation möglicher Konfliktfelder, auf denen Unternehmensethik handlungsleitend werden kann, unterscheiden Steinmann/Löhr zwischen Unternehmensstrategie und Mitteln zur Durchsetzung der Strategien. In der Strategie können Probleme nach außen entstehen (Qualität von Babynahrung, Export giftiger Abfälle) oder auch nach innen hin vorliegen (Produktion von Waffen). Auf der Mittelebene können Werbe- und Verkaufsmethoden (Außenwirkung), aber auch Anreizsysteme (Boni, Lohngerechtigkeit; Innenwirkung) problematisch sein.

Unabdingbarer Grundsatz der Unternehmensethik ist die Einhaltung gesetzlicher Rechtsnormen. Darüber hinaus gehört zur Unternehmensethik der Anstoß zur kritisch-loyalen Ergänzung von Rechtsnormen z.B. bei Umweltschutzmaßnahmen, bei der Festlegung von Sicherheitsvorschriften oder im fairen Umgang mit den Mitarbeitern.

Im republikanischen Sinn fordert die Unternehmensethik ein aktives Mitwirken bei der Verbesserung der wirtschaftsethischen Rahmenbedingungen in Verbänden und gegenüber der Politik. Nach innen hin kann eine besondere Aufmerksamkeit für ethische Fragestellungen durch organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Dies reicht von der Berücksichtigung ethischer Aspekte in (veröffentlichten) Unternehmensgrundsätzen über die Belohnung von Verbesserungsvorschlägen, Berücksichtigung von Governance Grundsätzen in Organisationsanweisungen bis hin zur Installation eines Ethik-Beauftragten (corporate responsability officer). Diese Maßnahmen sollen der Förderung eines aktiven Dialogs über ethische Konflikte dienen. (GU 149) Maßnahmen zur Verbesserung der moralischen Urteilskraft können auch in der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter erfolgen. Da weder das Recht, noch die Ethik situative Einzelentscheidungen regeln können, ist ein kritisches Bewusstsein für die Realisierung der Unternehmensethik von besonderer Bedeutung. Steinmann/Löhr nennen folgende, bewusst als Beispiel gekennzeichnete Grundfragen (GU 242-243):

Ist unsere Unternehmensstrategie konsensfähig
  1. was die Schonung der Umwelt anbetrifft, oder lassen sich hier Verbesserungen erzielen?
  2. was die Gleichberechtigung von Mann und Frau im Betrieb anbetrifft (gleicher Lohn für gleiche Arbeit, gleiche Aufstiegschancen)?
  3. im Hinblick auf den Konflikt zwischen Kapital und Arbeit (Verteilungsfragen, Arbeitsbedingungen, Mitbestimmung)?
  4. was die angewandte oder intendierte Technologie anbetrifft (Risiken für Arbeitnehmer und Gesellschaft)?
  5. Was die Behandlung internationaler Konfliktfelder anbetrifft (Südafrika, Rüstungsexporte, Einsatz nicht vermehrbarer Ressourcen etc.)?
  6. was ihren Beitrag zur Bedarfsdeckung anbetrifft (effiziente und effektive Strategien)?

Josef Wieland: Governanceethik

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Die von Josef Wieland entwickelte Governanceethik ist ein Konzept der Wirtschaftsethik, das an die Systemtheorie von Niklas Luhmann und den Ansatz der Neuen Institutionenökonomik in Hinblick auf die Transaktionskosten anknüpft.

Globalisierung als Rahmenbedingung

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Wieland konstatiert eine abnehmende Orientierung an traditionellen Werten und sieht als wesentlichen Einfluss die zunehmende Globalisierung, die sich nicht nur auf den Gütermärkten abspielt, sondern vor allem auch im Finanzsystem und in der Kommunikation. Globalisierung fordert Legitimation über nationale Grenzen hinweg. Dies gilt beispielsweise für Fragen des Umweltschutzes, der Menschenrechte und der Armutsbekämpfung. Für global agierende Unternehmen, die durch Großinvestitionen, internationale Beschaffung, Festlegung von Sozialstandards oder Standortverlagerungen wesentlichen Einfluss auf das gesellschaftliche Leben ausüben, gibt es jedoch keinen internationalen Ordnungsrahmen. Die rechtlichen Rahmenordnungen bleiben national bestimmt. Indem Nationalstaaten als Wirtschaftsstandorte in den Wettbewerb treten, entsteht sogar die Gefahr, dass etablierte Standards im Arbeits- oder Umweltrecht wieder verloren gehen. Die Globalisierung führt allerdings zugleich zu einer Ausweitung der Zivilgesellschaft ebenfalls über nationale Grenzen hinweg. Ein deutliches Zeichen ist die Zunahme von auch international agierenden Nichtregierungsorganisationen, die Unternehmen eine gesellschaftliche Verantwortung für ihr Handeln zuweisen und eine Legitimation dieses Handelns fordern. Unternehmen reagieren auf solche Forderungen mit Konzepten wie der Corporate Social Responsibility, der Corporate Citizenship oder dem Global Compact und anderen Verhaltenskodizes. Wieland sieht in dieser Entwicklung „eine Verschiebung in der Steuerungstektonik moderner Gesellschaften“[186] und vertritt die These, „dass moderne Gesellschaften steuerungstechnisch Organisationsgesellschaften sind und dass Unternehmensorganisationen in Zeiten der Globalisierung, also auf unabsehbare Zeit, eine wesentliche gesellschaftliche Steuerungsaufgabe zufällt.“[187]

Mit dieser These begründet Wieland, dass seine Überlegungen zur Wirtschaftsethik sich im Schwerpunkt auf Unternehmensethik konzentrieren. „Selbstverständlich sind auch staatliche Regeln und Ordnungen Governancestrukturen, aber aus Gründen der Konzentration und Vereinfachung der Analyse sollen sie hier systematisch nicht berücksichtigt werden.“[188]

Begriffliche Grundlagen

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Governance bezeichnet die Lenkungsstruktur einer Institution. Wirtschaftsethisch relevante Institutionen können organisatorische Einheiten wie der Staat, Verbände und Unternehmen, aber auch funktionale Systeme wie der Markt, eine Rechtsordnung oder allgemein der ordnungspolitische Rahmen sein. Lenkung, d.h. Steuerung und Kontrolle, bedeutet die Festlegung eines Sollens. Governance ist daher für Wieland von vorn herein „normativ aufgeladen“.[189]

Für Wieland sind Politik und Recht, Ökonomie und Moral eigenständige Funktionssysteme mit eigenen Entscheidungslogiken und Sprachspielen, die nicht aufeinander reduzierbar sind.[190] Jedes der Funktionssysteme hat einen eigenen Code der Kommunikation, so die Wirtschaft den Code des Geldes (Zahlen/Nicht-Zahlen), die Politik Macht, das Recht rechtmäßig, ein Unternehmen Aufwand und Ertrag und die Moral, die bei Wieland im Gegensatz zu Luhmann ein eigenständiges System bildet, den Code von gut und böse bzw. von Anerkennung (Selbstanerkennung und Fremdanerkennung). Aus diesem Grund hält Wieland ein „Primat der Ethik“ wie überhaupt den Primat eines Funktionssystems nicht für möglich. Vielmehr kommen die Funktionssysteme in einzelnen Transaktionen und Kooperationsakten als eigenständige Dimensionen simultan zur Wirkung und sind strukturell gekoppelt. Wieland spricht von „polylingualen“ Organisationssystemen. So finden in einem Unternehmen Sprachspiele aus den Bereichen Ökonomie, Technik, Recht, Kultur und Moral statt. Die Bedeutung der einzelnen Dimension hängt von der jeweiligen Entscheidungssituation ab.

„ Die Einheit und Integration moderner Gesellschaft, ihr gemeinsamer Sinn, liegt nicht in einer Systeme umspannenden Totalität, sondern im immerwährenden Aufscheinen und Entschwinden gelingender Simultanität systemischer und daher differenter Entscheidungslogiken in der Governance der Transaktionen einer Gesellschaft.“[191]

Das formale Konzept der Governanceethik

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Wirtschaftliche Handlungen sind Transaktionen, die immer mit Transaktionskosten verbunden sind. Ziel des Wirtschaftens ist es, durch Kooperation die Transaktionskosten zu senken. Damit steht für die Koordination und Kooperation von Organisationen eine Kooperationsrente und nicht der Gewinn als Zielgröße des Handelns im Vordergrund. Indem das System der Moral immer zugleich mit dem System der Ökonomie gekoppelt vorhanden ist, wirkt die Moral durch ihren Einfluss auf Entscheidungen auch stets auf die Transaktionskosten wirtschaftlicher Handlungen und damit auf die Kooperationsrente.

Wieland benennt die Einflussfaktoren der Moral auf ökonomische Handlungen formalistisch in Form einer Funktion:[192]

Tmi = f (aISi, bFIij, cIFij, dOKKi)
(a...d = –1, 0, 1; i = spezifische Transaktion; j = spezifischer Ort)

„Die Kernaussage der Ethik der Governance, so wie sie in dieser formalen Schreibweise festgehalten ist, lautet:

Die moralische Dimension einer gegebenen und distinkten ökonomischen Transaktion (Tm) ist eine Funktion individueller Selbstbindungsstrategien (IS), der involvierten formalen (FI) und informalen (IF) Institutionen und der relevanten Koordinations- und Kooperationsmechanismen einer Organisation (OKK). Jedes Argument dieser Funktion wird betrachtet im Hinblick auf seinen Einfluss auf eine distinkte Transaktion (i) in einem gegebenen lokalen oder globalen Kontext (j). Weiterhin gilt, dass jedes Argument dieser Funktion, also die individuellen Regimes der Selbstgovernance, die formalen und informalen Institutionen und die involvierten Organisationsstrukturen, die moralische Dimension einer Transaktion entweder positiv (a – d = 1) oder negativ (a – d = –1) beeinflussen kann. Nehmen a – d hingegen den Wert 0 an, ist damit gesagt, dass ein Einfluss zu vernachlässigen ist.“[193]

Wesentlich ist, dass Wieland in dieser formalen Betrachtung individuelle Moralvorstellungen (IS) mit institutionellen Werten als (funktional) verknüpft ansieht. Institutionen wie Unternehmen haben eine eigenständige moralische Position, die über die individuellen Moralvorstellungen der einzelnen Akteure hinausgeht. Individuelle Moralvorstellungen können auf Tugenden, rationalen Überlegungen (z.B. Nutzen) oder anderen Mechanismen (z.B. Religion) beruhen. Ein Beispiel für formale Institutionen (FI) ist das Recht. Und informale Institutionen (IF) sind kulturell verankerte Normen, wie sie beispielsweise im Bild des ehrbaren Kaufmanns zum Ausdruck kommen, aber auch die Diskurse der philosophischen Ethik. In diesem Bereich spielen auch interkulturelle Differenzen und deren Wahrnehmung eine wesentliche Rolle. Mit den Koordinations- und Kooperationsmechanismen spricht Wieland die Art und Weise an, wie die Prozesse gestaltet sind, in denen wirtschaftliche Transaktionen abgewickelt werden. Hierzu gehören Vertrauen bildende Verhaltensweisen wie pünktliche Lieferung oder Zahlung oder die Forderung an Lieferanten, auf Kinderarbeit zu verzichten. „Kooperation ist ein grundlegendes und universalistisches Phänomen menschlicher Existenz, das sich sowohl für moralische als auch ökonomische, politische oder rechtliche Reflexionen über die Verfassung und Integration einer Gesellschaft eignet.“[194]

Indem Wieland sich auf die konkret vorhandenen moralischen Bestimmungsfaktoren ökonomischer Transaktionen konzentriert, verzichtet er auf eine der Wirtschaft externe Begründung wie sie etwa im Utilitarismus oder in einer deontologischen Ethik der Praxis vorgegeben werden. Die Governanceethik ermöglicht stattdessen einen strikten Anwendungsbezug.[195] „Der systematische Referenzpunkt der Governanceethik ist nicht die Begründung moralischen Handelns, sondern die Erkundung und Gestaltung der individuellen, organisationalen und institutionellen Bedingungen der erfolgreichen Realisierung der moralischen Dimension einer Transaktion (Tm).“[196]

Unternehmen sind Organisationsstrukturen, die auf Verträgen beruhen (Satzung, Kaufverträge, Arbeitsverträge etc.) Verträge können niemals vollständig sein, da künftige Ereignisse niemals vollständig antizipiert werden können. Ebenso können die künftigen Entscheidungen anderer Akteure nicht vorhergesehen werden. Entsprechend handelt ein Unternehmen unter Unsicherheit. Die Unvollständigkeit der Informationen und die Kontingenz ist der Tatbestand, der Moral erst notwendig macht. „Die Neue Organisationökonomik übersetzt die platonische Einsicht in die Irrtumsanfälligkeit des Menschen als personale, situationale und informationale Unsicherheit und als beschränkte Rationalität ökonomischer Akteure.“[197] Moral dient einerseits der Begrenzung ökonomischen Handelns. Andererseits ermöglicht Moral aber auch erst Kooperation, da durch das Einhalten moralischer Regeln Unsicherheit abgebaut und Vertrauen aufgebaut werden kann.[198]

Governanceethik als Tugendethik

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Wieland übersetzt das formale Konzept der Governanceethik in eine Tugendethik. Er „definiert ethische Tugenden als die Bereitschaft und die Fähigkeit individueller und kollektiver Akteure, die moralisch codierten Wertvorstellungen einer gegebenen Gesellschaft, ihrer Institutionen und Organisationen, durch angemessene Handlungen und Governanceprozesse vortrefflich zu realisieren.“[199] „Es geht darum zu zeigen, dass der Zusammenhang von moralischer Haltung mit der Entwicklung der Fähigkeit individueller und kollektiver Akteure, diese Haltung auch durch Handeln zu realisieren, den Kern der tugendethischen Qualität von Governance ausmacht.“[200] Dabei sieht er seine Formel auch als gedeckt durch das Denken der antiken griechischen Philosophen:

„So ist es sowohl für Platon als auch für Aristoteles selbstverständlich, dass sich die individuellen Tugenden (IS) aus den Gesetzen (FI) und den tradierten Sitten der Polis (IS) herleiten und sich auf diese stützen können. Ohne FI = 1 und IF = 1 kann es auch kein IS = 1 geben. Die Sitten würden verfallen, der Staat und das Handeln würden korrumpiert. Weiterhin müssen sich die Erfordernisse der Tugenden in der Verfassung, den Regeln und Verfahren der Organisationen (OKK) der Polis und der Oikonomia niederschlagen, denn ohne eine Wohlgeordnetheit in dieser Hinsicht, wird auch die auf Wissen und Erziehung gegründete Tugend keine Wirklichkeit gestaltende Chance haben.“[201]

Tugenden beschränken sich nicht auf die motivationale Bereitschaft, tugendhaft zu Handeln, sondern beinhalten auch die Ausbildung der Fähigkeiten dazu. Auch die ursprünglich nur an das Individuum geknüpften Tugenden bedürfen eines institutionellen Rahmens, um sich zu entwickeln. Organisationen wie Unternehmen sind allerdings nicht von Natur aus moralisch. „Die Konstituierung eines kollektiven Akteurs geschieht niemals um seiner selbst willen, sondern um der damit verbundenen Interessen willen.“[202] Entsprechend entsteht eine moralische Haltung in einem Unternehmen oder einer anderen Organisation durch die Gestaltung der Akteure und deren moralische Einstellungen. Wieland beschreibt dies als zweistufigen (rekursiven) Prozess: „Die moralsensitive Gestaltung von Governance setzt wirksam moralische Präferenzen von Akteuren voraus, moralsensitive Governance ihrerseits ist die systematische Voraussetzung für die Wirksamkeit moralischer Präferenzen.“[203]

„Die Ermöglichungs- und Beschränkungsfunktion von Moral ist eng verknüpft mit der Aufrichtigkeit und Genauigkeit bei der Realisierung moralischer Ansprüche.“[204] Ohne gelebte moralökonomische Werte verlieren Organisationen an Reputation und Glaubwürdigkeit. Beides ist notwendig, um eine langfristige Existenz sicherzustellen.

Moralische Anreize

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Wieland hält Anreize nicht nur im Funktionssystem der Ökonomie für wirksam, sondern sieht Anreize auch im autonomen System der Moral als Antriebsfaktoren für Handeln. Ähnliches gilt für die Bereiche Psycholgie oder Recht.[205] Wieland betont die Unterscheidung von Motivation als handlungstheoretischer Wertschöpfung und Anreiz als systemtheoretischer Kategorie. Moralische Anreize sind Reaktionen der Umwelt auf das Handeln ökonomischer Akteure, die sich in Anerkennung oder Nicht-Anerkennung ausdrücken. Sie sind moralisch codierte Wertschätzungen. Maßstab für die Anerkennung ist das Einhalten von Regeln und Rollenerwartungen. Anerkennung kann auch intrinsisch (selbstreferentiell) erfolgen durch Einhalten selbst gesetzter Werthaltungen. „Moralische Anreize sind Werte wie Achtung, Anerkennung, Präferenz für Regeleinhaltung, Gehorsam, Loyalität, Wertschätzung, Dankbarkeit, Pflichterfüllung, Prinzipienkonsistenz – die entweder im sozialen Tausch auf einen Akteur durch einen anderen Akteur für konformes Verhalten oder durch Selbstbeobachtung durch diesen selbst zugewiesen werden.“[206]

„Moralischen Anreizen kommt demnach die Funktion zu, regelkonformes Verhalten sicherzustellen, indem sie den Verzicht auf nicht regelkonformes Verhalten und die Initiierung von Regelkonformität fördern.“[207]

Die Frage der Wirksamkeit von moralischen Anreizen ist in Abhängigkeit von der Implementierung in ein Governancesystem zu beantworten. „Die Festlegung der analytischen Bezugseinheit der Governanceethik auf die moralische Dimension einer Transaktion ermöglicht es, moralische Anreize darauf so zu beziehen, dass sie als genuiner Bestandteil wirtschaftlicher Transaktionen erkennbar werden.“[208]

Wieland sieht in einem umfassenden Anreizmanagement den Übergang vom Begründungsdiskurs zum Anwendungsdiskurs. „Hinsichtlich der Begründung von Werten ist die Ethik als Reflexionswissenschaft autonom, hinsichtlich deren Anwendung ist sie es nicht. Hier ist sie an das Urteil der anderen Wissenssysteme wie etwa Ökonomie, Technik, Recht oder Politik gebunden.“[209] Die Vermittlung von Anreizen schafft für individuelle Akteure ebenso wie für kollektive Akteure Identität. Bei einzelnen Personen erfolgt dies durch Sozialisation, bei kollektiven Akteuren durch ein systematisches Wertemanagement.

Wertemanagement

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Die praktische Anwendung der Governanceethik in einer Organisation erfolgt durch die Implementierung eines Wertemanagementsystems. Hierzu hat Wieland als Wissenschaftlicher Direktor des Konstanz Institut für WerteManagement[210] und Direktor des Zentrums für Wirtschaftsethik GmbH (ZfW)[211] ein konkretes System entwickelt[212] und in der Praxis durch Zusammenarbeit mit Unternehmen der Bayerischen Bauwirtschaft sowie anderen industriellen Kooperationspartnern (BASF, Otto Group) erprobt.[213]

Wertemanagementsysteme vermitteln durch Selbstbeschreibung und Selbstverpflichtung Identität und gewährleisten auch gegenüber Kooperationspartnern Erwartungssicherheit. Die Erfassung der Werte erfolgt üblicherweise in Grundwertekatalogen oder Unternehmensleitlinien („Code of Ethics“, „Code of Conduct“). Wieland betont, dass es aus systemtheoretischer Sicht wichtig ist, dass solche Kataloge nicht nur die ethischen, sondern alle Werte eines Unternehmens erfassen, da sonst keine einheitliche Führungsorganisation durchsetzbar ist. Wieland nennt vier maßgebliche Wertegruppen:

  • Leistungswerte (Nutzen, Kompetenz, Leistungsbereitschaft, Flexibilität, Kreativität, Innovationsorientierung, Qualität)
  • Kommunikationswerte (Achtung, Zugehörigkeit, Offenheit, Transparenz, Verständigung, Risikobereitschaft)
  • Kooperationswerte (Loyalität, Teamgeist, Konfliktfähigkeit, Offenheit, Kommunikationsorientierung)
  • Moralische Werte (Integrität, Fairness, Ehrlichkeit, Vertragstreue, Verantwortung)

Die Beschreibung von Werten ist zunächst nur eine deklarative Kodifizierung. Um wirksam zu werden, müssen sie in die Organisation eines Unternehmens Eingang finden und kommuniziert werden (Arbeitsverträge, Arbeitsanweisungen, Lieferantenvereinbarungen etc.) Zur Implementierung bedarf es Umsetzungsprojekten und Zuweisung von persönlichen Verantwortlichkeiten sowie regelmäßiger Statusüberprüfungen durch interne oder externe Audits. Dabei ist für die Durchsetzung unverzichtbar, dass das oberste Management sich mit den Programmen identifiziert und diese zur Chefsache erklärt. Mögliche Maßnahmen sind die Einrichtung eines Ombudsmanns für moralische Probleme, eine Ethik-Hotline, die schriftliche Fixierung von Sozialstandards oder einer „Geschenkerichtlinie“ zur Korruptionsbekämpfung, institutionalisierte Stakeholder-Dialoge oder Nachhaltigkeitsberichte.

Kritik der Governanceethik

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Durch die Einführung formaler Werte-Management-Systeme entsteht die Gefahr einer unverhältnismäßigen Bürokratisierung.[214] Das Modell Wielands ist insofern unvollständig, als bei ihm die Dimension der moralischen Einstellung des Vertragspartners fehlt. Darüber hinaus suggeriert die formelmäßige Darstellung der Governanceethik, dass man etwas formelhaft, mathematisch berechnen könne, was allein aufgrund der systemtheoretischen Komplexität nicht möglich ist.[215] Bei Wieland bleibt die Begründung eines Moralsystems und die Bewertung im Vergleich zu alternativen Moralsystemen offen.[216] Es findet sich insofern keine Brücke zwischen Sein und Sollen, weil bei Wieland die Quelle der Werte aus den lokalen Gegebenheiten stammt.[217] Aufgrund der noch fehlenden ethischen Reflektion könnte man eher von einer Governancemoral als von einer Governanceethik sprechen.[218] Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der Transaktionskostenansatz und die daraus resultierenden regelorientierten Anreizsysteme sich an dem Prinzip der Compliance orientieren und damit die Frage der Innovation in Unternehmen nicht ausreichend berücksichtigen.[219]

Business Ethics

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Das sich in den USA seit den 1970er Jahren stark ausbreitende Feld der „Business ethics“ umfasst den gesamten Bereich der Wirtschaftsethik, wird aber im Vergleich zum deutschsprachigen Raum stärker aus der Perspektive des Einzelunternehmens einschließlich nicht-erwerbswirtschaftlicher Organisationen und ihrer Verantwortung für die Gesellschaft betrachtet. Eine gesonderte auf den Bereich der Wirtschaft bezogene theoretische Grundlagung fehlt zumeist. Vielmehr wird stärker auf die allgemeine Ethik, vor allem die Tugendethik und die Gerechtigkeitstheorien, abgehoben. Dabei bilden der amerikanische Pragmatismus und der Utilitarismus eine starke Hintergrundüberzeugung. Viele Ansätze haben keine einheitliche Normenbegründung.[220]

Das Schrifttum zu Business ethics versteht sich häufig als Handreichung für das praktische Leben und ist oftmals appellativ. So führt die 1987 gegründete Fachzeitschrift „Business Ethics“ den Untertitel: „The Magazine of Corporate Responsibility“ [Magazin für Verantwortung von Organisationen].[221] Ein bekanntes Lehrbuch über Business ethics[222] zählt acht Gründe für die Bedeutung des Fachs und die Auseinandersetzung mit ihm auf:

  1. Durch den zunehmenden Einfluss der Wirtschaft auf das moderne Leben fühlen sich viele Menschen verunsichert. Business ethics kann helfen, das zu verstehen und wie man mit der Situation umgehen kann.
  2. Unternehmerische Tätigkeit ermöglicht die Herstellung von Gütern und Dienstleistungen, bringt Beschäftigung, zahlt Steuern und ist der Antrieb wirtschaftlicher Entwicklung. Ob und wie diese Leistung erbracht wird, kann aber signifikante ethische Themen berühren, die an die Grundfesten der Gesellschaft gehen.
  3. Wirtschaftsethisches Fehlverhalten kann erhebliche Schäden bei Einzelnen, Gemeinschaften oder in der Umwelt anrichten. Durch ein besseres Verständnis der Gründe und Konsequenzen solchen Fehlverhaltens kann Business ethics zur Verbesserung der „Conditio humana“ beitragen.
  4. Die Anforderungen der vielfältigen Stakeholder an unternehmerische Tätigkeit wird ständig komplexer und herausfordernder. Business ethics ermöglicht, diese Herausforderungen besser anzuerkennen und zu verstehen und auf die Erwartungen effektiver zu reagieren.
  5. Business ethics fehlt häufig in der formalen Ausbildung der Manager. Durch entsprechendes Wissen und Werkzeuge können Manager ethische Probleme und Dilemmata besser identifizieren, diagnostizieren, analysieren und lösen.
  6. Aufgrund von Leistungsdruck kommt es in der Praxis immer wieder zu Verstößen gegen Ethik und Gesetze. Business ethics hilft die Gründe zu verstehen und gibt Anleitung, damit umzugehen und das Verhalten zu verbessern.
  7. Mit Business ethics kann man den Nutzen und die Probleme alternativer Vorgehensweisen besser bewerten.
  8. Über die praktische Anwendung im eigentlichen Gegenstandsbereich hinaus vermittelt Business ethics ein besseres Allgemeinverständnis für die moderne Gesellschaft und Fähigkeiten, mit Problemen auch in anderen Lebenssituationen besser umzugehen.

Corporate Social Responsibility

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Ausgangspunkt für eine eigenständige Rolle von Business ethics war die Zuweisung gesellschaftlicher Verantwortung an die Unternehmen. David Burch verweist auf eine frühe Schrift von Peter F. Drucker (The Concept of the Corporation, 1946), in der dieser die Auffassung vertrat, dass Unternehmen vor allem in der Massenproduktion nicht nur eine technische, sondern auch eine soziale Verantwortung für ihre Mitarbeiter haben.[223] Richard T. De George sieht die Anfänge einer Diskussion über die Ethik in der Wirtschaft in den Zeiten der Studentenbewegung und der Bürgerrechtsbewegung in den 1960er Jahren.[224] Als wissenschaftliche Disziplin etablierte sich das Fach in den 1970er Jahren parallel zu der intensiven Diskussion überJohn Rawls' Theorie der Gerechtigkeit.

An der Diskussion um die soziale Verantwortung von Unternehmen beteiligte sich 1970 Milton Friedman mit einem Artikel in der New York Times, der die provokative Überschrift trug: „Die soziale Verantwortung von Unternehmen ist die Steigerung ihrer Gewinne.“[225] Friedman vertrat die These, dass moralische Verantwortung nur bei natürlichen Personen liegen könne, dass Manager ausschließlich ihren Anteilseigner verantwortlich seien, und dass die Behandlung sozialer Themen und Probleme Aufgabe des Staates und nicht von Unternehmensführern sei. Manager sind die Treuhänder von Investoren, die ihr Geld anlegen, um Gewinne zu erzielen. Die Gegenthese verweist darauf, dass Unternehmen eine eigene Rechtspersönlichkeit haben und unabhängig davon agieren, wer Anteilseigner oder Mitarbeiter des Unternehmens ist. Als Organisation haben sie eine von Personen unabhängige Entscheidungsstruktur und ebenso eine personenunabhängige Unternehmenskultur. Insbesondere spricht für die gesellschaftliche Verantwortung, dass Unternehmen

  • mit ihrem Handeln auf die Gesellschaft wirken (zum Beispiel mit Umweltbelastungen)
  • Macht haben, mit der sie verantwortungsvoll umgehen müssen
  • mit ihren Leistungen direkt auf die Gesellschaft wirken (Produkte, Beschäftigung)
  • Beziehungen zu einer Reihe von Stakeholdern haben, mit denen wechselseitige Abhängigkeiten bestehen.[226]

Zur Abgrenzung des Umfangs von CSR hat Archie Carroll eine vierstufige Pyramide vorgeschlagen. Danach kann man geschäftliche, rechtliche, ethische und philanthropische Verantwortung eines Unternehmens unterscheiden.[227]

  1. Be profitable: Die grundlegende Verantwortung eines Unternehmens ist es, seinen Geschäftszweck zu erfüllen, Gewinne zu maximieren, eine gute Wettbewerbsposition zu erreichen und sein Bestehen langfristig zu sichern.
  2. Obeye the law: Es gehört zur Verantwortung eines Unternehmens, dass es sowohl hinsichtlich seiner Produkte als auch seiner Prozesse seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt.
  3. Be ethical: Ein wichtiger Teil der Unternehmensverantwortung ist es, dass es im Rahmen seiner Tätigkeit nicht gegen die moralischen und ethischen Erwartungen der Gesellschaft verstößt.
  4. Be a good corporate citizen: Ein Unternehmen nimmt weiterhin seine Verantwortung wahr, wenn es freiwillig gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Kultur, Bildung und Wohlfahrt der Gesellschaft unterstützt.

Stakeholder Management

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Eine weitere Fortentwicklung für das Feld der Business ethics entstand durch den ursprünglich als Konzeption für das strategische Management von Unternehmen gedachten Ansatz des Stakeholder Management von R. Edward Freeman, der darauf verwies, dass das Management eines Unternehmens nur erfolgreich sein kann, wenn es auch die Einflüsse der verschiedenen Anspruchsgruppen (Stakeholder) aus seinem Umfeld angemessen berücksichtigt. Als Stakeholder bezeichnete er Gruppen oder Einzelpersonen, die das Erreichen der Ziele einer Organisation beeinflussen oder von diesen beeinflusst werden (können).[228] Den Anspruch der Stakeholder begründete Freeman mit dem Kategorischen Imperativ, wonach niemand bloß als Mittel, sondern stets auch als Zweck zu behandeln ist.[229] Daraus ergibt sich, dass der Zweck eines Unternehmens nicht nur im Gewinnprinzip liegt. Vielmehr dient es als „Vehikel zur Koordination der Stakeholder-Interessen“, die durch das Bestehen des Unternehmens Vorteile erlangen.[230] Der Stakeholder-Ansatz stellt sich damit in Gegensatz zum dem Shareholder value-Konzept, nach dem der Unternehmenszweck vor allem auf die Interessen der Anteilseigner durch Gewinnmaximierung ausgerichtet ist. „Ein am Wohlergehen seiner Stakeholder interessiertes Unternehmen ist dagegen durch das gerechte Abwägen und Berücksichtigung der Interessen aller Stakeholder gekennzeichnet und integriert dadurch die finanziellen, politischen, ökologischen und moralischen Faktoren wirtschaftlichen Handelns.“[231] Aus dieser veränderten Zweckbestimmung ergibt sich die Forderung nach der Einrichtung von Management-Instrumenten, um mit den Stakeholdern in einen Dialog zu treten.

Geht man vom Begriff „stake“ (Anteil, Einsatz) aus, umfasst der Begriff Stakeholder die Parteien, die in ein Unternehmen investiert haben. Hier werden dann nur Eigenkapital- und Fremdkapitalgeber sowie Mitarbeiter, die ihr Humankapital in das Unternehmen eingebracht haben, erfasst. Etwas weiter wird der Begriffsumfang, wenn man alle die erfasst, die mit dem Unternehmen durch Vertrag unmittelbar verbunden sind. Hier kommen zusätzlich Lieferanten und Kunden in den Blick. Erst mit der erweiterten Bestimmung, dass als Stakeholder jeder gilt, der ein begründeten Anspruch an das Unternehmen hat, erfasst man die Regierung, Gemeinden, Verbände, Gewerkschaften und andere mehr. Insbesondere kommen dann auch die Personen in den Blick, die durch externe Effekte aus der Unternehmenstätigkeit beeinflusst sind. Im Grenzbereich liegen zum Beispiel Bürgerinitiativen, Medien, Kirchen, Umwelt- und Tierschützer.[232] Mit dem weit gefassten Stakeholder-Begriff ergibt sich das äußerst schwierige Unterfangen, die unterschiedlichen Interessen und normativen Vorstellungen einzelner Stakeholder in Einklang zu bringen. Aus normativer Sicht gibt das Stakeholderkonzept keinen Anhalt zur Lösung von Dilemmata.[233] Managern kommt daher die Aufgabe der pragmatischen Gewichtung ihrer Entscheidungen zu, wobei die Gefahr von Opportunismus und ethischem Relativismus nicht unerheblich ist.

Eine bekannte[234] Möglichkeit zur Klassifizierung von Stakeholdern stammt von Mitchell/Agle/Wood, die die Anspruchsgruppen nach deren Macht (power), Dringlichkeit (urgency) und Legitimität (legitimacy) ihrer Ansprüche einteilen. Sie nennen foldende Typen.[235]:

  1. Dormant Stakeholder: Haben Macht, aber keine legitimen Ansprüche
  2. Discretionary Stakeholder: Haben legitime Ansprüche, aber keine Macht und machen diese auch nicht geltend
  3. Demanding Stakeholder: Haben weder Macht, noch Legitimität, stellen aber an das Unternehmen Ansprüche
  4. Dominant Stakeholder: Haben sowohl Macht, als auch Legitimität, machen aber ihre Ansprüche nicht geltend
  5. Dangerous Stakeholder: Haben zwar keine Legitimität, stellen aber Ansprüche und haben auch Macht
  6. Dependent Stakeholder: Haben Legitimität und stellen auch Ansprüche, haben aber keine Macht
  7. Definitive Stakeholder: Haben Legitimität, stellen auch Ansprüche und haben auch Macht

In Abhängigkeit von der Zugehörigkeit der Stakeholder zu einer der genannten Klassen können Unternehmen ihre Vorgehensweise spezifisch ausrichten. Die Implementierung von Stakeholder Management umfasst mehrere Schritte[236]:

  • Identifizierung der Stakeholder
  • Identifizierung der Interessen und Ansprüche der Stakeholder
  • Analyse der Bedeutung für das Unternehmen
  • Festlegung einer Strategie für den Umgang mit Ansprüchen (Abwehrhaltung, Beobachten, Einbinden oder Zusammenarbeiten)
  • Entwicklung von Politiken und Maßnahmen für den Umgang mit Stakeholdern

Als Instrument zur Umsetzung eignet sich zum Beispiel eine Balanced Scorecard, in der die verschiedenen Perspektiven auf einzelne Themen und Konflikte (Stakeholder, Unternehmen, Prozess, Finanzen) erfasst und aufeinander abgestimmt werden können.[237]

Corporate Citizenship

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Der Begriff Corporate Citizenship entstammt der Praxis und ist seit den 1990er Jahren vermehrt auch Gegenstand wissenschaftlicher Literatur geworden.[238] Ein wichtiger Anstoß war die Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung „Global Corporate Citizenship – The Leadership Challenge for CEOs and Boards“ durch 40 Multinationale Unternehmen (MNU) auf dem Weltwirtschaftsforum 2002, darunter ABB, Deutsche Bank, Phillips und Renault.

Der noch relativ neue Begriff wird mit unterschiedlichem Inhalt verwendet:

  • Eng gefasst bezieht er sich auf die philanthropischen Aktivitäten eines Unternehmens entsprechend der Pyramide von Carroll (s.o.).
  • Er wird auch gleichgesetzt mit Corporate Social Responsibility verwendet.
  • In einem weiten Verständnis werden Unternehmen als institutionelle Wirtschaftsbürger aufgefasst, denen auch eine aktive Rolle bei der politischen Gestaltung zukommt.

Entsprechend dem weiten Begriff haben Unternehmen ergänzend zum Staat die Aufgabe, Bürgerrechte zu schützen, durchzusetzen und die Wahrung dieser Rechte zu ermöglichen. Im sozialen Bereich bedeutet dies Engagement für Arbeitslose und Obdachlose, Unterstützung von Bildungseinrichtzungen oder Verbesserung der Infrastruktur auf Gemeindeebene. Dies gilt vor allem, wenn MNU in unterentwickelten Ländern tätig sind. Gerade in Ländern, in denen die politische Infrastruktur unzureichend ausgebildet ist, sind Unternehmen auch bei der Durchsetzung von Bürgerrechten gefragt, sei es der Kampf gegen Kinderarbeit, die Verbesserung der medizinischen Versorgung, der Einsatz gegen Diskriminierung oder vieles andere mehr. Auch auf der politischen Ebene können Bürgerrechte durch Good Corporate Citizenship gefördert werden wie Pressefreiheit, Mindestlöhne oder das Einsetzen für rechtstaatliche Verwaltungs- und Gerichtsverfahren oder die Bekämpfung von Korruption.

Institutionalisierung

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Wieland nennt für die Unterschiede der Vorgehensweise in den USA zur europäischen Praxis der Wirtschaftsethik rechtliche, vor allem aber historische und kulturelle Gründe.[239] So gibt es in Deutschland im Arbeitsrecht oder über Festlegungen in Tarifverträgen sehr detaillierte Regelungen, denen keine entsprechenden Bestimmungen in den USA gegenüberstehen. Insbesondere fehlen Regeln zur Mitbestimmung und die Präsenz von Arbeitnehmern und Gewerkschaften in den Aufsichtsräten. In den USA dominiert eine individualistische Weltauffassung[240], wobei eine einheitliche Wertestruktur durch Zuwanderung und sich verstärkenden Pluralismus eingeschränkt wird. Business ethics management hilft den Unternehmen innerhalb ihrer Organisation eine gemeinsame Orientierung für ihre Mitarbeiter aufzubauen.

Im Laufe der letzten Jahrzehnte im 20. Jahrhundert haben sich die rechtlichen Rahmenbedingung für Unternehmen in den USA verändert.[241] Ein wichtiger Beginn war die gesetzliche Gleichstellung von Minderheiten durch den Civil Rights Act von 1964 und die Executive Order 11246 unter Lyndon B. Johnson, der zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten wesentlich beitrug. Das Umdenken in der Umweltpolitik kennzeichnet der United States Environmental Act mit Einrichtung der Environmental Protection Agency (EPA) im Jahr 1970. Konsequent war die Politik im Bereich Korruption mit dem Foreign Corrupt Practices Act von 1977, der dazu führte, dass sich die USA international verstärkt für eine Antikorruptions-Gesetzgebung einsetzten, um mögliche Wettbewerbsnachteile für amerikanische Unternehmen abzumildern.

Der gesetzliche Hintergrund erhält für die Umsetzung der Business Ethics eine besondere Bedeutung, wenn man die amerikanische Rechtsprechung in die Betrachtung einbezieht.[242] Bei Gesetzesverstößen können nicht nur die handelnden Personen, sondern auch Unternehmen mit Strafen belegt werden, die zum Teil empfindliche Ausmaße von mehreren 100 Millionen US-Dollar erreichen können. Wenn Unternehmen andererseits nachweisen können, dass sie ein wirksames System des Business ethics managment eingerichtet haben, um solchen Verstößen vorzubeugen, können die anstehenden Strafen in konkreten Fällen bis zu 90 % wieder abgesenkt werden. Grundlage hierfür ist der Sentencing Reform Act von 1984, eine Vorschrift zur nationalen Vereinheitlichung der Strafbemessung, der im Jahr 1991 ein Kapitel acht erhielt, das sich mit einer (verschärften) Strafbemessung für Unternehmen befasst (Chapter eight: Sentencing of Organisations). Als mildernde Umstände (mitigating factors) „gelten:

  • die Existenz von Standards und Verfahren, die geeignet sind, ungesetzliches Verhalten von Mitarbeitern zu reduzieren;
  • die Einsetzung eines verantwortlichen Mitarbeiters, der das Programm betreut;
  • die Vermittlung dieser Verfahren und Standards durch Publikationen und Mitarbeiterseminare;
  • die Einrichtung eines Berichtssystems, um die Einhaltung der Standards überprüfen zu können
  • und schließlich der Nachweis, dieses Programm auch dauerhaft durchgeführt zu haben.“[243]

Zur Gewährleistung dieser Anforderungen hat sich eingebürgert, dass Unternehmen über folgende institutionelle Einrichtungen verfügen sollten:

  • Ethik – Code (Code of Conduct, Code of Ethics)
  • Ethics Committee of the Board of Directors (Ausschuss im Vorstand und/oder im Aufsichtsrat)
  • Ethics Officer /Business Conduct Officer (hierfür gibt es sogar eine Berufsvereinigung)
  • Audit Programme, für die es spezialisierte Zertifizierungsunternehmen gibt
  • Ethic Hotline

Ein anderes wichtiges Motiv für die Einrichtung von Business ethics management ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. In den USA werden oftmals Unternehmen, die wegen ihres Verhaltens in der öffentlichen Kritik stehen oder gegen entsprechende Regeln verstoßen haben, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nicht berücksichtigt. Ein bekanntes Beispiel ist das US-Verteidigungsministerium.[244] So hat die Pentagon Defense Logistics Agency selbst die Aircraft-Engine-Division von General Electric befristet als Lieferanten gesperrt.[245] Als Konsequenz haben sich eine Reihe von Unternehmen zur Defence Industry Initiative on Business Ethics and Conduct (DII) zusammengeschlossen, um gemeinsame Ethik-Richtlinien auszuarbeiten und umzusetzen.

Aufgrund der hohen Bedeutung des Themas gibt es an allen Business Schools der Universitäten Vorlesungen und Seminare über Busness Ethics, die zum Teil auch verpflichtend sind. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl freier Center for Ethics, teilweise unterstützt oder getragen durch kirchliche Einrichtungen, die Lehre, Forschung und Beratung im Fach Business ethics betreiben.

Amartya Sen: Capabilities

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Wirtschaftsethik und Religionen

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Katholische Soziallehre

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Protestantische Sozialethik

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Grundlegende Literatur

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Lexikon der Wirtschaftsethik, hrg. v. Georges Enderle / Karl Homan / Martin Honecker / Walter Kerber / Horst Steinmann. Herder, Freiburg/Basel/Wien 1993, ISBN 3-451-22336-8.

  • Thomas Beschorner u.a. (Hrsg.): Wirtschafts- und Unternehmensethik. Rückblick – Ausblick – Perspektiven. Hampp, Mering/München 2005, ISBN 3-87988-931-7 (Schriftenreihe für Wirtschafts- und Unternehmensethik, Bd. 10).
  • Markus Breuer, Alexander Brink, Olaf J. Schumann (Hrsg.): Wirtschaftsethik als kritische Sozialwissenschaft. Haupt, Bern u. a. 2003, ISBN 3-258-06573-X (St. Galler Beiträge zur Wirtschaftsethik, Bd. 32).
  • Wolfgang Deppert: Individualistische Wirtschaftsethik. In: Wolfgang Deppert (Hrsg.): Mensch und Wirtschaft. Interdisziplinäre Beiträge zur Wirtschafts- und Unternehmensethik. Wirtschaft mit menschlichem Antlitz. Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2001, ISBN 3-934565-69-7 (Wirtschaft mit menschlichem Antlitz, Bd. 1).
  • Norbert Hoerster: Ethik und Interesse. Reclam, Stuttgart 2003, ISBN 3-15-018278-6 (Reclams Universal-Bibliothek, Nr. 18278).
  • Karl Homann, Christoph Lütge: Einführung in die Wirtschaftsethik. LIT, Münster 2004, ISBN 3-8258-7758-2 (Einführungen Philosophie, Bd. 3).
  • Wilhelm Korff u. a. (Hrsg.): Handbuch der Wirtschaftsethik (4 Bände). Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 1999.
  • Peter Koslowski: Prinzipien der Ethischen Ökonomie, Mohr Siebeck, Tübingen 1988, ISBN 978-3-162453198.
  • Hans Lenk, Matthias Maring (Hrsg.): Wirtschaft und Ethik. Reclam, Stuttgart 1992, ISBN 3-15-008798-8 (Reclams Universal-Bibliothek, Nr. 8798).
  • Matthias Maring (Hrsg.): Verantwortung in Technik und Ökonomie, Universitätsverlag Karlsruhe, Karlsruhe 2009, ISBN 978-3-86644-296-2 (Volltext als Download zur Verfügung)
  • Bernd Noll: Wirtschafts- und Unternehmensethik in der Marktwirtschaft. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 2002, ISBN 3-17-016598-4.
  • Andreas Suchanek: Ökonomische Ethik. 2. Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 2007, ISBN 978-3-8252-2195-9 (Uni-Taschenbücher).
  • Peter Ulrich: Integrative Wirtschaftsethik. Grundlagen einer lebensdienlichen Ökonomie. 4. Auflage. Haupt, Bern u. a. 2007, ISBN 978-3-258-07261-6.
  • Josef Wieland: Die Ethik der Governance. 5. Auflage. Metropolis-Verlag, Marburg 2007, ISBN 978-3-89518-606-6 (Studien zur Governanceethik, Bd. 1).

Globale und regionale Ansätze

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  • Claus-Heinrich Daub: Globale Wirtschaft – globale Verantwortung. Die Integration multinationaler Unternehmen in den Prozess der nachhaltigen Entwicklung; Edition gesowip, Basel 2005, ISBN 3-906129-23-3.
  • Karl Homann (Hrsg.), Peter Koslowski, Christoph Lütge: Wirtschaftsethik der Globalisierung. Mohr Siebeck, Tübingen 2005, ISBN 3-16-148503-3.

Philosophische, Religiöse und theologische Ansätze

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Geschichte der Wirtschaftsethik

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  • Manfred Hermanns: Sozialethik im Wandel der Zeit. Geschichte des Lehrstuhls für Christliche Gesellschaftslehre in Münster 1893–1997. Schöningh, Paderborn u. a. 2006, ISBN 3-506-72989-6 (Abhandlungen zur Sozialethik, Bd. 49).

Business Ethics

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  • Norman E. Bowie (Hrsg.): The Blackwell guide to business ethics, Wiley-Blackwell, 2002, ISBN 978-0-631221234
  • Christopher Cowton, Roger Crisp (Hrsg): Business ethics: perspectives on the practice of theory, Oxford University Press, 1998, ISBN 978-0-198290315
  • Collin Fisher, Alan Lovell: Business Ethics and Values: Individual, Corporate and International Perspectives, Pearson Education, 3. Aufl. 2008, ISBN 978-0-273716167
  • Robert Frederick: A companion to business ethics, Wiley-Blackwell, 2002, ISBN 978-1-405101028
  • Campbell Jones, Martin Parker, René ten Bos: For business ethics, Routledge, 2005, ISBN 978-0-415311359
  • László Zsolnai (Hrsg.): The European difference: business ethics in the Community of European Management Schools, Springer 1998, ISBN 978-0-792382621

Einzelnachweise

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  1. Karl Homann: Wirtschaftsethik. In: Lexikon der Wirtschaftsethik, hrg. v. Georges Enderle / Karl Homan / Martin Honecker / Walter Kerber / Horst Steinmann. Herder, Freiburg/Basel/Wien 1993, Sp. 1287. ISBN 3-451-22336-8
  2. Georg Mohr: Brauchen moderne Gesellschaften Orientierung und kann Philosophie sie geben?, in: Hans-Jörg Sandkühler: Philosophie wozu?, Suhrkamp, Frankfurt 2008, 229-253, hier 251; ebenso: Michael S. Aßländer: Philosophia Ancilla Oeconomiae? Wirtschaftsethik zwischen Hilfswissenschaft und Orientierungswissenschaft, in: Thomas Beschorner u.a. (Hrsg.): Wirtschafts- und Unternehmensethik, Hampp, München und Mering 2005, 325-338, hier 337-338
  3. Ignaz Seipel: Die wirtschaftlichen Lehren der Kirchenväter, Wien 1907, 304
  4. Max Weber: Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen, in: Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik, 1916-1918 [Einzelangaben siehe dort]
  5. Max Weber: Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen, Studienausgabe Band 19: Konfuzianismus und Taoismus, Mohr Siebeck, Tübingen 1991, 2
  6. Georges Enderle: Handlungsorientierte Wirtschaftsethik, Haupt, Bern 1993, 60
  7. Ludwig Erhard, Alfred Müller-Armack: Soziale Marktwirtschaft. Ordnung der Zukunft, Ullstein, Frankfurt-Berlin-Wien 1972, 54
  8. Max Weber: Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus [1904/05, 1920], Beck, München 1979, 45
  9. Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft, Mohr, Tübingen 1976, 708
  10. Vgl. zu diesem Abschnitt Jean-Louis Arni: Stichwort „Rationalität“, in: Lexikon der Wirtschaftsethik, Sp. 868-876
  11. Carl Amery: Global Exit. Die Kirche und der totale Markt, Luchterhand, München 2002, 15
  12. Oskar von Nell-Breuning: Stichwort Wirtschaftsethik, in: Staatslexikon. Recht - Wirtschaft - Gesellschaft, Herder, 6. Aufl. 1963, Band 8, 772-781, hier 780
  13. Friedrich Nietzsche: Vom Nutzen und Nachteil der Historie für das Leben. [1874], Kritische Studienausgabe. Bd. 1, hrsg. von Giorgio Colli und Mazzino Montinari, dtv, 2.Aufl.. München 1988, S. 243-343, hier 319
  14. Gustav von Schmoller: Die Volkswirtschaft, die Volkswirtschaftslehre und ihre Methode. Zuerst 1893 erschienen in: Handwörterbuch der Staatswissenschaften. 1. Auflage Jena 1890-1897; in erweiterter Fassung 3. Auflage Jena 1909-1911. (Ausgabe Frankfurt am Main 1949)
  15. Max Weber: Die "Objektivität" sozialwissenschaftlicher und sozialpolitischer Erkenntnis [1904], in: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, Mohr Siebeck, Tübingen 1988, hier: S. 149
  16. Annemarie Pieper: Ethik und Ökonomie. Historische und systematische Aspekte ihrer Beziehung, in: Bernd Bievert, Klaus Held und Josef Wieland: Sozialphilosophische Grundlagen ökonomischen Handelns, Suhrkamp, 2. Aufl. Frankfurt 1992, 86-101
  17. Annemarie Pieper: Ethik und Ökonomie, 86
  18. John Stuart Mill: Utilitarismus, Reclam, Stuttgart 1976, 13
  19. Darstellung der verschiedenen Ansatze nach Handbuch der Wirtschaftsethik, Band 1, 855-883 sowie aufgrund der Einzelangaben
  20. Karl Homann, Andreas Suchanek: Ökonomik. Eine Einführung, Mohr Siebeck, 2. Aufl. Tübingen 2004
  21. Bruno Molitor: Wirtschaftsethik, Vahlen, München 1989
  22. Thomas Bausch, Annette Kleinfeld, Horst Steinmann (Hrsg.): Unternehmensethik in der Wirtschaftspraxis, Hampp, Mering 2000
  23. Georges Enderle: Handlungsorientierte Wirtschaftsethik, Haupt, Bern 1993, 24
  24. Peter Koslowski: Prinzipien der Ethischen Ökonomie, Mohr Siebeck, Tübingen 1988
  25. Josef Wieland: Die Ethik der Governance, Metropolis, 5. Aufl. Marburg 2007
  26. Amartya Sen: Ökonomie für den Menschen, Beck, München 2000; Ähnlich: Nils Ole Oermann: Anständig Geld verdienen?: Protestantische Wirtschaftsethik unter den Bedingungen globaler Märkte, Güterslohner Verlagshaus, Gütersloh 2007
  27. Oswald Nell-Breuning: Gerechtigkeit und Freiheit. Grundzüge der katholischen Soziallehre, Olzog, München 1985
  28. Zweites Vatikanisches Konzil "Gaudium et Spes" 63 (Deutscher Text)
  29. Joseph Höffner: Christliche Gesellschaftslehre. Neuausgabe, herausgegeben, bearbeitet und ergänzt von Lothar Roos, Kevelaer 1997
  30. Peter Ulrich: Integrative Wirtschaftsethik. Grundlagen einer lebensdienlichen Ökonomie, Haupt, 4. Aufl. Bern. 2007
  31. Eilert Herms: Die Wirtschaft des Menschen: Beiträge zur Wirtschaftsethik, Mohr Siebeck, Tübingen 2008
  32. Joseph Ratzinger: Marktwirtschaft und Ethik, in: Lothar Roos (Hrsg.): Stimmen der Kirche zur Wirtschaft, Köln 1986, 50–58, hier 58
  33. Niklas Luhmann: „Wirtschaftsethik - als Ethik?”, in: Wirtschaftsethik und Theorie der Gesellschaft, hg. von Josef Wieland, Frankfurt: Suhrkamp, S., 1993, 134-147, hier S. 134
  34. Georges Enderle: Handlungsorientierte Wirtschaftsethik, Haupt, Bern 1993, 23
  35. Frank Nullmeier, Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik von Bundeszentrale für politische Bildung
  36. Norbert Hinske: Kants Warnung vor dem Wohlfahrtsstaat, Die neue Ordnung, Jahrgang 58 Nr. 6, Dezember 2004
  37. Wilhelm Röpke: Jenseits von Angebot und Nachfrage [1958], Haupt, 5. Auflage Bern 1979, S. 232
  38. Ludwig Erhard: Wohlstand für alle, Econ, Düsseldorf und Wien 1957, S. 248-249.
  39. Alfred Müller-Armack: Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik. Studien und Konzepte zur sozialen Marktwirtschaft und zur europäischen Integration [1966], Haupt, Bern/Stuttgart 1976, S. 81
  40. die manchmal von anderen auch peijorativ verstandene Bezeichnung findet sich bei Robert Nozick (Anarchie Staat Utopia, Olzog, München 2006, 51) oder Ludwig Erhard (Wohlstand für alle, Econ, 8. Aufl. 1964, 240), welcher den Begriff als Abgrenzung zur Sozialen Marktwirtschaft gebrauchte.
  41. Die Auswahl der Beispiele entspricht: Thomas Brockmeier: Wettbewerb und Unternehmertum, in der Systemtransformation, Lucius und Lucius, Marburg 1997, 24-25, der sich auf die von Alfred Schüller: Ansätze einer Theorie der Transformation (1992), abgedruckt in: Marburger Studien zur Ordnungsökonomik, Lucius und Lucius 2002, 33-66, entwickelte Struktur von Wirtschaftsordnungen bezieht. Siehe auch Franz Xaver Kaufmann: Varianten des Wohlfahrtsstaates, Suhrkamp, Frankfurt 2003, für Skandinavisches Modell: 163ff, für Deutschland: 204 ff, für USA: 82ff
  42. Wilhelm Röpke: Jenseits von Angebot und Nachfrage [1958], Haupt, 5. Auflage Bern 1979, S. 208
  43. Andreas Wimmel: Sind sozialpolitische Interventionen aus liberaler Perspektive wertvoll? – Thesen zum Spannungsverhältnis von persönlicher Freiheit und sozialer Sicherheit in modernen Wohlfahrtsstaaten, in: Zeitschrift für Politik 1/2003, S. 69
  44. Oskar Lafontaine, Politik für alle. Streitschrift für eine gerechte Gesellschaft, Berlin 2005, S. 260
  45. Christian Egbert Weber: Wirtschaft und Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika, Duncker & Humblot, Berlin 1961, 66
  46. Aristoteles: Politik 1257-1263
  47. Tiziana J. Chiusi: Strukturen des römischen Eigentums im Spiegel rhetorisch-philosophischer Texte Ciceros, in: Andreas Eckl, Bernd Ludwig (Hrsg.): Was ist Eigentum?, Beck München 2005, 59
  48. Tiziana J. Chiusi: Strukturen des römischen Eigentums im Spiegel rhetorisch-philosophischer Texte Ciceros, in: Andreas Eckl, Bernd Ludwig (Hrsg.): Was ist Eigentum?, Beck München 2005, 68
  49. Seneca: Ad Lucilium epistulae morales, II, 18, 13
  50. Michael Schäfers: Prophetische Kraft der kirchlichen Soziallehre? Armut, Arbeit, Eigentum und Wirtschaftskritik, LIT, Münster 1998, 145 und 176
  51. Thomas von Aquin: Summa theologica, Buch II, Teil II, Frage 66, Artikel 2. Vom Naturrecht
  52. Matthias Kaufmann: Eigentum im Mittelalter, in: Andreas Eckl, Bernd Ludwig (Hrsg.): Was ist Eigentum?, Beck München 2005, 80
  53. Jürgen Miethke: Ockhams politische Theorie, in: Wilhelm von Ockham, Dialogus, Auszüge zur politischen Theorie, Ausgewählt übersetzt und mit einem Nachwort versehen von Jürgen Miethke, Darmstadt 1992, 220-221
  54. Ernst-Wolfgang Böckenförde: Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie: Antike und Mittelalter, Mohr Siebeck, 2. Aufl. Tübingen 2006, 310
  55. Thomas Hobbes: Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates, Fischer, Frankfurt 1989, 98
  56. Thomas Hobbes: Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates, Fischer, Frankfurt 1989, 248
  57. Georg Geismann: Kant als Vollender von Hobbes und Rousseau
  58. Hugo Grotius: Dr iure belli ac pacis, 1625. I, 2,1,5, zitiert nach Reinhard Brandt: Eigentumstheorien von Grotius bis Kant, fromann-holzboog, Stuttgart 1974, 38-39
  59. Walter Reese-Schäfer: Klassiker der politischen Ideengeschichte. Von Platon bis Marx, Oldenbourg, München 2007, 83
  60. Zitate nach der von Ludwig Siep kommentierten Ausgabe, Suhrkamp, Frankfurt 2007
  61. Jean-Jacques Rousseau: Diskurs über die Ungleichheit, übersetzt und erläutert von Heinrich Meier, Paderborn 1990, 173
  62. Jean-Jacques Rousseau: Abhandlung über die Politische Ökonomie, in: Politische Schriften Band 1 Paderborn 1977, 38
  63. Jean-Jacques Rousseau: Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts, Reclam, Stuttgart 1977
  64. Jean-Jacques Rousseau: Abhandlung über die Politische Ökonomie, in: Politische Schriften Band 1 Paderborn 1977, 56
  65. online-Text, 32, Nr. 193
  66. online-Text, 12, Nr. 36
  67. online-Text, 62, Nr. 3 II bzw. 63, Nr. 3 XVII
  68. online.Text, 22, Nr. 17
  69. online-Text, 57, Nr. 3
  70. online Text, 107, Nr. 157
  71. Maximilien Robespierre: Rede über das Eigentum vom 24. April 1794 vor dem Nationalkonvent, in: Maximilien Robespierre, Ausgewählte Texte, hrsg. von Manfred Unruh mit einer Einleitung von Carlo Schmid, 2. Aufl. Hamburg 1989, 394-407, hier 399
  72. David Hume: Eine Untersuchung über die Prinzipien der menschlichen Moral, Meiner, Hamburg 2003, 24-25
  73. David Hume: Eine Untersuchung über die Prinzipien der menschlichen Moral, Meiner, Hamburg 2003, 18
  74. David Hume: Eine Untersuchung über die Prinzipien der menschlichen Moral, Meiner, Hamburg 2003, 30
  75. David Hume: Eine Untersuchung über die Prinzipien der menschlichen Moral, Meiner, Hamburg 2003, 30
  76. David Hume: Eine Untersuchung über die Prinzipien der menschlichen Moral, Meiner, Hamburg 2003, 31
  77. David Hume: Eine Untersuchung über die Prinzipien der menschlichen Moral, Meiner, Hamburg 2003, 38
  78. Georg Geismann: Kant als Vollender von Hobbes und Rousseau, 16
  79. Jens Beckert: Unverdientes Vermögen. Soziologie des Erbrechts, Campus, Frankfurt 2004, 205
  80. Johann Gottlieb Fichte: Beiträge zur Berichtigung der Urteile des Publikums über die französische Revolution [1793], in: Werke, Erster Ergänzungsband: Staatsphilosophische Schriften, hrsg. Von H. Schulz und R. Strecker, Leipzig 1919, 82
  81. Johann Gottlieb Fichte: Beiträge zur Berichtigung der Urteile des Publikums über die französische Revolution [1793], in: Werke, Erster Ergänzungsband: Staatsphilosophische Schriften, hrsg. Von H. Schulz und R. Strecker, Leipzig 1919, 83
  82. Johann Gottlieb Fichte: Grundlage des Naturrechts nach den Prinzipien der Wissenschaftslehre [1796], hrsg. Von F. Medicus, Hamburg 1979, 112; GA I 3, 411 (GA = Johann Gottlieb Fichte: Gesamtausgabe, hrsg. Von R. Lauth, H. Jacob, H. Gliwitzky, Stuttgart-Bad Cannstatt 1962ff, I = Werke, II = Nachgelassene Schriften, III = Briefe)
  83. Johann Braun: Freiheit, Gleichheit, Eigentum. Grundfragen des Rechts im Lichte der Philosophie J.G. Fichtes, Mohr Siebeck, Tübingen 1991, 18-19
  84. Johann Gottlieb Fichte: Grundlage des Naturrechts nach den Prinzipien der Wissenschaftslehre, in: Johann Gottlieb Fichtes sämtliche Werke, hrsg. Von I. H. Fichte, Berlin 1845/46, Fotomechanischer Nachdruck Berlin 1971, Band VI, 37-288, hier 212; GA I 4, 21
  85. Johann Gottlieb Fichte: Grundlage des Naturrechts nach den Prinzipien der Wissenschaftslehre, in: Johann Gottlieb Fichtes sämtliche Werke, hrsg. Von I. H. Fichte, Berlin 1845/46, Fotomechanischer Nachdruck Berlin 1971, Band VI, 37-288, hier 213; GA I 4, 22
  86. Johann Gottlieb Fichte: Grundlage des Naturrechts nach den Prinzipien der Wissenschaftslehre, in: Johann Gottlieb Fichtes sämtliche Werke, hrsg. Von I. H. Fichte, Berlin 1845/46, Fotomechanischer Nachdruck Berlin 1971, Band VI, 37-288, hier 214; GA I 4, 23
  87. Georg Friedrich Wilhelm Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts, Text
  88. Karl Marx: Zur Kritik der politischen Ökonomie (Manuskript 1861-1863), Teil 1, in: Karl Marx/Friedrich Engels: Gesamtausgabe (MEGA), II. Abt., Bd. 3.1, Dietz, Berlin 1976, S. 88
  89. Karl Marx: Das Kapital, Band 1, MEW 23, 789
  90. Karl Marx: Das Kapital, Band 1, MEW 23, 742 (online)
  91. Karl Marx: Das Kapital, Band 1, MEW 23, 743
  92. Karl Marx/Friedrich Engels: Manifest der kommunistischen Partei; MEW Bd. 4, S. 468
  93. Karl Marx/Friedrich Engels: Manifest der kommunistischen Partei; MEW 4, S. 475
  94. Karl Marx: Zur Judenfrage, MEW 1, 347-377, hier 369
  95. Karl Marx: Die deutsche Ideologie, MEW 3, 74
  96. Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Mohr Siebeck, 5. Aufl. Tübingen 1972, 23
  97. John Rawls: Gerechtigkeit als Fairness. Ein Neuentwurf, Suhrkamp, Frankfurt 2006, 78
  98. John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit, Suhrkamp, Frankfurt 1979, 101
  99. John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit, Suhrkamp, Frankfurt 1979, 311
  100. Detlef Krause: Stichwort Eigentum, in: Luhmann Lexikon. Eine Einführung in das Gesamtwerk von Niklas Luhmann, 140
  101. Niklas Luhmann: Der Ursprung des Eigentums und seine Legitimation – ein historischer Bericht, in: Werner Krawietz, Antonio A. Martino, Kenneth I. Winston (Hrsg.): Technischer Imperativ und Legitimationskrise des Rechts, Duncker & Humblot, Berlin 1991, 43-57
  102. Niklas Luhmann: Die Wirtschaft der Gesellschaft, Suhrkamp, Frankfurt 1988, 196
  103. Jeremy Rifkin: Access. Das Verschwinden des Eigentums. Warum wir mehr besitzen und mehr ausgeben werden, Campus, 3. Aufl. Frankfurt 2007, 5
  104. Walter Eucken: Grundsätze der Wirtschaftspolitik, Bern/Tübingen 1952, 300
  105. Stefan Liebig und Jürgen Schupp: Immer mehr Erwerbstätige empfinden ihr Einkommen als ungerecht DIW Wochenbericht 31/2008
  106. Norbert Thom, zitiert nach: Michael S. Aßländer: Was ist ein gerechter Lohn? Philosophisch-historische Anmerkungen zu einer zeitlosen Frage, in: FORUM Wirtschaftsethik 16. Jg., Nr. 4/2008, 7-17, hier 8
  107. Stephan Panther: Gerechtigkeit in der Ökonomik. Empirische Ergebnisse und ihre möglichen Konsequenzen, in: Hans G. Nutzinger (Hrsg.): Gerechtigkeit in der Wirtschaft – Quadratur des Kreises?, Metropolis, Marburg 2005, 21-50, hier 46-48
  108. Holger Lengfeld: Lohngerechtigkeit im Wandel der Arbeitsgesellschaft, Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 04-05/2007)
  109. Adam Smith: Wohlstand der Nationen, München 1990, 86-92
  110. Walter Eucken: Die Wettbewerbsordnung und ihre Verwirklichung, in Walter Eucken und Franz Böhm (Hrsg.): Ordo – Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Würzburg 1949, 76
  111. NE V.8, 1133
  112. NE V. 8, 1133 a
  113. Christian Hecker: Lohn- und Preisgerechtigkeit, Metropolis, Marburg 2008, 44
  114. S.Th. II, II, q77, a1 re
  115. S.Th. II, II, q77, a1 re
  116. Christian Hecker: Lohn- und Preisgerechtigkeit, Metropolis, Marburg 2008, 56
  117. Christian Hecker: Lohn- und Preisgerechtigkeit, Metropolis, Marburg 2008, 57
  118. Martin Luther: Christ und Gesellschaft, Berlin 1982, 244, zitiert nach Christian Hecker: Lohn- und Preisgerechtigkeit, Metropolis, Marburg 2008, 62
  119. Thomas Hobbes: Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates, Suhrkamp, 7. Aufl. Frankfurt 1996, 115
  120. Thomas Hobbes: Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates, Suhrkamp, 7. Aufl. Frankfurt 1996, 115
  121. Adam Smith: Der Wohlstand der Nationen., dtv, 5. Aufl. München 1990, 28.
  122. Christofer Frey: Einleitung, in: Christofer Frey, Jürgen Hädrich, Lars Klimert (Hrsg.): Gerechtigkeit – Illusion oder Herausforderung?, LIT, Berlin 2006, 7-19, hier 17
  123. Christian Hecker: Lohn- und Preisgerechtigkeit, Metropolis, Marburg 2008, 132
  124. Friedrich Engels: Herrn Eugen Dührings Umwälzung der Wissenschaft, MEW Bd. 20, S. 248-249
  125. Gustav Schmoller: Die Gerechtigkeit in der Volkswirtschaft, in: Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, 5, 1881, 19-54, hier 29-30, zitiert nach: Christian Hecker: Lohn- und Preisgerechtigkeit, Metropolis, Marburg 2008, 69
  126. Oswald von Nell-Breuning: Berufsständische Ordnung und Monopolismus, in: ORDO, 3, 1950, 211-237, hier 232, zitiert nach: Christian Hecker: Lohn- und Preisgerechtigkeit, Metropolis, Marburg 2008, 109-110
  127. Oswald von Nell-Breuning: Zum Wertbegriff, in: Max Meinertz, Adolf Donders (Hrsg.): Aus Ethik und Leben, Münster 1931, 128-136, hier 133, zitiert nach: Christian Hecker: Lohn- und Preisgerechtigkeit, Metropolis, Marburg 2008, 94
  128. Niklas Luhmann: Die Wirtschaft der Gesellschaft. Suhrkamp : Frankfurt am Main 1. Aufl. 1988. ISBN 3-518-57883-9. S. 23f.
  129. Stanislaw Lem: Hemmungsloser Fortschritt. In: Die Zeit, Nr. 1/99 vom 30. Dezember 1998, S. 30
  130. eine ausführliche Darstellung dieser Entwicklung findet sich in: Julia Schultz: Umwelt und Gerechtigkeit in Deutschland, Metropolis, Marburg 2009
  131. Heinrich Pesch: Ethik und Volkswirtschaft, Freiburg im Breisgau 1918, S. 146
  132. Siehe die ausführliche Darstellung bei Peter Koslowski: Politik und Ökonomie bei Aristoteles, 3. Aufl. Tübingen 1993
  133. Peter Koslowski: Ethik des Kapitalismus, mit einem Kommentar von James M. Buchanan, Mohr Siebeck, 6. Aufl. 1998
  134. Peter Koslowski: Der soziale Staat der Postmoderne. Ethische Grundlagen der Sozialpolitik und Reform der Sozialversicherung, in: Christoph Sachße und H. Tristam Engelhardt (Hrsg.): Sicherheit und Freiheit. Zur Ethik des Wohlfahrtsstaates, Suhrkamp, Frankfurt 1990
  135. Perter Koslowski: Wirtschaftsethik – ein neues Paradigma der Wirtschaftswissenschaften und der Philosophie?, in: Peter Koslowski (Hrsg.): Neuere Entwicklungen der Wirtschaftsethik und Wirtschaftsphilosophie, Springer, Berlin/Heidelberg 1992, 9-17, 10
  136. Peter Koslowski: Stichwort „Wirtschaftsethik“, in: Annemarie Pieper, Urs Turnherr: Angewandte Ethik, Beck, München 1998, 197-218
  137. Peter Koslowski: Wirtschaftsethik in der Marktwirtschaft. Ethische Ökonomie als Theorie der ethischen und kulturellen Grundlagen des Wirtschaftens, in: Christian Matthiesen: Ökonomie und Ethik. Moral des Marktes oder Kritik der reinen ökonomischen Vernunft, HochschulVerlag, Freiburg 1990, 9-30, 18
  138. Peter Koslowski: Stichwort „Wirtschaftsethik“, in: Annemarie Pieper, Urs Turnherr: Angewandte Ethik, Beck, München 1998, 197-218, 203
  139. Peter Koslowski: Der homo oeconomicus und die Wirtschaftsethik, in: Peter Koslowski (Hrsg.): Neuere Entwicklungen der Wirtschaftsethik und Wirtschaftsphilosophie, Springer, Berlin/Heidelberg 1992, 73-92, 74
  140. Peter Koslowski: Stichwort „Wirtschaftsethik“, in: Annemarie Pieper, Urs Turnherr: Angewandte Ethik, Beck, München 1998, 197-218, 203
  141. Peter Koslowski: Stichwort „Wirtschaftsethik“, in: Annemarie Pieper, Urs Turnherr: Angewandte Ethik, Beck, München 1998, 197-218, 213
  142. Peter Koslowski: Stichwort „Wirtschaftsethik“, in: Annemarie Pieper, Urs Turnherr: Angewandte Ethik, Beck, München 1998, 197-218, 216-217
  143. Ein Überblick findet sich in Karl Homann: Legitimation und Verfassungsstaat. Vertragstheoretische Interpretation der Demokratie, in: Jahrbuch für Neue Politische Ökonomie, Band 4, hrsg. Von Erik Boettcher, Philipp Herder-Dorneich, Karl-Ernst Schenk, Mohr, Tübingen 1984, 48-72. Ausführlich dargestellt ist dieser Gedanke in der Habilitationsschrift: Karl Homann: Rationalität und Demokratie, Mohr Siebeck, Tübingen 1988. Vgl. auch die Darstellung in: Karl Homann, Andreas Suchanek: Ökonomik: Eine Einführung, Mohr Siebeck. 2. Aufl. Tübingen 2005, Kapitel 3
  144. Karl Homann: Demokratie und Gerechtigkeitstheorie. J.M. Buchanans Kritik an J. Rawls, in: Hans Albert (Hrsg.): Ökonomisches Denken und Soziale Ordnung, Festschrift für Erik Boettcher, Mohr, Tübingen 1984, 133-154
  145. Karl Homann: Vorteile und Anreize, Aufsatzsammlung hrsg. von Christoph Lütge, Mohr Siebeck, Tübingen 2002, 52
  146. Karl Homann, Christoph Lütge: Einführung in die Wirtschaftsethik, Lit, 2. Aufl. Münster 2005, 9
  147. Karl Homann, Franz Blome-Drees: Wirtschafts- und Unternehmensethik, Vandenhoek & Rupprecht, Göttingen 1992, 36
  148. Karl Homann: Vorteile und Anreize, Aufsatzsammlung hrsg. von Christoph Lütge, Mohr Siebeck, Tübingen 2002, 122-123
  149. Karl Homann: Vorteile und Anreize, Aufsatzsammlung hrsg. von Christoph Lütge, Mohr Siebeck, Tübingen 2002, 6
  150. Karl Homann: Vorteile und Anreize, Aufsatzsammlung hrsg. von Christoph Lütge, Mohr Siebeck, Tübingen 2002, 3
  151. Karl Homann: Diskursethik und Wirtschaftsethik mit ökonomischer Methode, in: Thomas Bausch, Dietrich Böhler, Thomas Rusche (Hrsg.): Wirtschaft und Ethik. Strategie contra Moral?, Lit, Münster 2004, 9-12, 10
  152. Karl Homann: Individualisierung. Verfall der Moral?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 21/97, 14, ähnlich: Karl Homann, Franz Blome-Drees: Wirtschafts- und Unternehmensethik, Vandenhoek & Rupprecht, Göttingen 1992, 36
  153. Karl Homann, Franz Blome-Drees: Wirtschafts- und Unternehmensethik, Vandenhoek & Rupprecht, Göttingen 1992, 35
  154. Karl Homann, Andreas Suchanek: Ökonomik: Eine Einführung, Mohr Siebeck. 2. Aufl. Tübingen 2005, 34
  155. Karl Homann: Zivilcourage und Institutionen – die ökonomische Perspektive, in: Ernst Feil (Hrsg.): Zivilcourage und Demokratische Kultur, LIT, Münster 2002, 55-76
  156. Karl Homann, Franz Blome-Drees: Wirtschafts- und Unternehmensethik, Vandenhoek & Rupprecht, Göttingen 1992, 113
  157. Karl Homann, Franz Blome-Drees: Wirtschafts- und Unternehmensethik, Vandenhoek & Rupprecht, Göttingen 1992, 113
  158. siehe Karl Homann, Franz Blome-Drees: Wirtschafts- und Unternehmensethik, Vandenhoek & Rupprecht, Göttingen 1992, 134-147
  159. Matthias Kettner: Rentabilität und Moral. Offene Probleme in Karl Homanns Wirtschafts- und Unternehmensethik, in: Forum für Philosophie (Hrsg.): Markt und Moral. Die Diskussion um die Unternehmensethik, Bern 1994, 241-268, hier 264
  160. Der Hinweis auf Günter Anders: Die Antiquiertheit des Menschen, München 1968, 291, stammt aus Wilhelm Guggenberger: Die List der Dinge: Sackgassen der Wirtschaftsethik in einer funktional differenzierten Gesellschaft, Lit, Münster 2007, 244
  161. Franz Segbers: Die Hausordnung der Tora. Biblische Impulse für eine theologische Wirtschaftsethik, 3. Aufl. Luzern 2002, 63
  162. Mathias Sellmann: Religion und soziale Ordnung. Gesellschaftstheoretische Analysen, Campus, Frankfurt 2007, 150
  163. Ekkehard Martens: Sind Wirtschaft und Moral miteinander vereinbar?, in: Philosophieunterricht in NRW, Beiträge und Informationen Nr. 38, Wirtschaft und Ethik, Fachverband Philosophie NRW Mai 2003
  164. Peter Ulrich: Lebensdienliche Marktwirtschaft, in: Thomas Bausch, Dietrich Böhler, Horst Gronke, Thomas Rusche, Michael Stitzel, Micha H. Werner (Hrsg.): Zukunftsverantwortung in der Marktwirtschaft. Festschrift für Hans Jonas, Lit, Münster 2000, 70-84, hier 73
  165. Jürgen Mittelstrass: Wirtschaftsethik als wissenschaftliche Disziplin?, in: Georges Enderle (Hrsg.): Ethik und Wirtschaftswissenschaft, Berlin 1985, 17-32, hier 24, zitiert nach IWE 129
  166. Peter Ulrich: Sich im ethisch-politischen Denken orientieren, in: Information Philosophie, 4/2002, 22-32, hier 23
  167. Ulrich entnimmt diese Bezeichnung bei Ernst Tugendhat: Vorlesungen über Ethik, Suhrkamp, Frankfurt 1993, 327
  168. Immanuel Kant: Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nichts für die Praxis, in: Gesammelte Werke, hrsg. Von Wilhelm Weischedel, Suhrkamp, Band 11, 125-172, hier 151
  169. Ulrich verweist (285) auf Johan Galtung: Menschenrechte – anders gesehen, Frankfurt 1995
  170. Ulrich verweist (287) auf den Sammelband von Dieter Senghaas (Hrsg.): Peripherer Kapitalismus. Analysen über Abhängigkeit und Unterentwicklung, Frankfurt 1974
  171. Paulo Freire: Pädagogik der Unterdrückten. Bildung als Praxis der Freiheit, Reinbek 1973
  172. Ralf Dahrendorf: der moderne soziale Konflikt, München 1994, 70
  173. Claus Offe: Fessel und Bremse: Moralische und institutionelle Aspekte „intelligenter Selbstbeschränkung“, in: Axel Honneth u.a. (Hrsg.): Zwischenbetrachtungen. Im Prozess der Aufklärung, Frankfurt 1988, 739-774, hier 759
  174. Birger P. Priddat: Transformation der ökonomischen Vernunft? Über P. Ulrichs Vorschlag zur „Moralisierung der Ökonomie, in: E.K. Seifert und R. Pfriem (Hrsg.): Wirtschaftsethik und ökologische Wirtschaftsordnung, Bern 1989, 151-164, hier 152, Zitat 153
  175. Werner Lachmann: Alter Wein in neuen Schäuchen?, in: Ethik und Sozialwissenschaften (EuS) 4, 11/2000, 591-593, 592
  176. Horst Stinmann/Albert Löhr: Grundlagen der Unternehmensethik, Stuttgart, 2. Aufl. 1994, 129
  177. Joachim Weimann: Reflexion ohne Verständnis?
  178. Horst Steinmann/Albert Löhr: Grundlagen der Unternehmensethik, Poeschel, 2. Aufl. Stuttgart 1994
  179. Steinmann/Lör verweisen auf: Karl Popper: Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, Band 1: Der Zauber Platons, Bern 1957, 174ff (GU 69)
  180. Jürgen Mittelstrass: Der Flug der Eule. Von der Vernunft der Wissenschaft und der Aufgabe der Philosophie, Frankfurt 1989, hier: Forschung, Begründung, Rekonstruktion, 257-280
  181. Paul Lorenzen: Philosophische Fundierungsprobleme einer Wirtschafts- und Unternehmensethik, in: Horst Steinmann/Albert Löhr (Hrsg.): Unternehmensethik, Stuttgart, 2. Aufl. 1991, 35-67, hier 37
  182. Paul Lorenzen: Lehrbuch der konstruktiven Wissenschaftstheorie, Mannheim 1987, 239
  183. Paul Lorenzen: Philosophische Fundierungsprobleme einer Wirtschafts- und Unternehmensethik, in: Horst Steinmann/Albert Löhr (Hrsg.): Unternehmensethik, Stuttgart, 2. Aufl. 1991, 35-67, hier 64
  184. in der Fußnote verweisen Steinmann/Löhr auf: Friedrich Kambartel: Moralisches Argumentieren – Methodische Analysen zur Ethik, in: ders. (Hrsg.): Praktische Philosophie und konstruktive Wissenschaftstheorie, Frankfurt 1974, 54-72, hier 66f, sowie Jürgen Habermas: Diskursethik – Notizen zu einem Begründungsprogramm, in: ders.: Moralbewusstsein und kommunikatives Handeln, Frankfurt 1983, 53-125, hier 98 ff
  185. hierzu verweisen Steinmann/Löhr (GU 94) auf Karl-Otto Apel: Diskurs und Verantwortung, Frankfurt 1988, 297-298, sowie Georges Enderle: Handlungsorientierte Wirtschaftsethik, Bern 1993, 8
  186. Josef Wieland: Normativität und Governance, Metropolis, Marburg 2005, 15
  187. Josef Wieland: Normativität und Governance, Metropolis, Marburg 2005, 16
  188. Josef Wieland: Die Ethik der Governance, 5. durchgesehene Aufl. Marburg 2007, 45
  189. Josef Wieland: Normativität und Governance, Metropolis, Marburg 2005, 10
  190. Josef Wieland: Normativität und Governance, Metropolis, Marburg 2005, 17
  191. Josef Wieland: Normativität und Governance, Metropolis, Marburg 2005, 24
  192. Josef Wieland: Normativität und Governance, Metropolis, Marburg 2005, 29
  193. Josef Wieland: Normativität und Governance, Metropolis, Marburg 2005, 31
  194. Josef Wieland: Die Tugend der Governance, in: ders. Hrsg.: Die Tugend der Governance, Metropolis, Marburg 2006, 7-22, hier 11
  195. Josef Wieland: Normativität und Governance, Metropolis, Marburg 2005, 32
  196. Josef Wieland: Die Tugend der Governance, in: ders. Hrsg.: Die Tugend der Governance, Metropolis, Marburg 2006, 7-22, hier 9
  197. Josef Wieland: Die Ethik der Governance, 5. durchgesehene Aufl. Marburg 2007, 85
  198. Josef Wieland: Normativität und Governance, Metropolis, Marburg 2005, 35
  199. Josef Wieland: Die Tugend der Governance, in: ders. Hrsg.: Die Tugend der Governance, Metropolis, Marburg 2006, 7-22, hier 7
  200. Josef Wieland: Normativität und Governance, Metropolis, Marburg 2005, 83
  201. Josef Wieland: Normativität und Governance, Metropolis, Marburg 2005, 63
  202. Josef Wieland: Die Ethik der Governance, 5. durchgesehene Aufl. Marburg 2007, 78
  203. Josef Wieland: Die Ethik der Governance, 5. durchgesehene Aufl. Marburg 2007, 78
  204. Josef Wieland: Normativität und Governance, Metropolis, Marburg 2005, 103
  205. Josef Wieland: Governanceethik und moralische Anreize, in: Beschorner, Th./König, M./ Schumann, O.J. und andere (Hrsg.): Wirtschafts- und Unternehmensethik. Rückblick, Ausblick, Perspektiven, Hampp, München/Mering 2005, 261-280, hier 252
  206. Josef Wieland: Normativität und Governance, Metropolis, Marburg 2005, 129
  207. Josef Wieland: Normativität und Governance, Metropolis, Marburg 2005, 116
  208. Josef Wieland: Normativität und Governance, Metropolis, Marburg 2005, 137
  209. Josef Wieland: Governanceethik und moralische Anreize, in: Beschorner, Th./König, M./ Schumann, O.J. und andere (Hrsg.): Wirtschafts- und Unternehmensethik. Rückblick, Ausblick, Perspektiven, Hampp, München/Mering 2005, 261-280, hier 254
  210. Homepage des Konstanz Institut für WerteManagement
  211. Zentrum für Wirtschaftsethik beim Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik (DNWE)
  212. Josef Wieland (Hrsg.): Handbuch Wertemanagement, Murmann, Hamburg 2004
  213. Josef Wieland und Michael Fürst: WerteManagementSysteme in der Praxis
  214. Oswald Neuberger: Mikropolitik und Moral in Organisationen, Lucius & Lucius, 2. Aufl. Stuttgart 2006, 394
  215. Regina Schwegler: Moralisches Handeln von Unternehmen, 2008, 237-238
  216. Kim Oliver Tokarski: Ethik und Entrepreneurship, Gabler, Wiesbaden 2008, 227
  217. Andreas Georg Scherer: Multinationale Unternehmung und Globalisierung, Physica, Heidelberg 2003, 451
  218. Thomas Beschorner: Corparate Social Responsibility und Corporate Citizenship. Perspektiven für eine aktive Rolle von Unternehmen, in: Holger Backhaus-Maul, Christiane Biedermann, Stefan Nährlich, Judith Polerauer (Hrsg.): Corporate Citizenship in Deutschland, VS 2008, 68-86, hier 75
  219. Thomas Beschorner: Unternehmensethik. Theoretische Perspektiven für eine proaktive Rolle von Unternehmen, in: Andreas Georg Scherer, Moritz Patzer (Hrsg.): Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensethik, Gabler, Wiesbaden 2008, 85-102, hier 92
  220. Siehe die umfangreiche Vergleichsstudie von Bettina Palazzo: Interkulturelle Unternehmensethik. Deutsche und amerikanische Modelle im Vergleich, Gabler, Weisbaden 2000
  221. Online Zeitschrift „Business Ethics
  222. Andrew Crane, Dirk Matten: business ethics, OUP, 2. überarbeitete Aufl. 2007, 10-11. Das Buch wurde in der 1. Aufl. mit dem „Textbook Award“ des Verbandes der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft (VBH) 2005 und mit dem „Lehrbuch-Preis“ des Instituts der Deutschen Wirtschaft 2006 ausgezeichnet.
  223. David Birch: Corporate Social Responsibility: Some Key Theoretical Issues and Concepts for New Ways of Doing Business, Journal of New Business Ideas and Trends 2003 1(1), pp 1-19, 4
  224. Richard T. De George: Unternehmensethik aus amerikanischer Sicht, in: Hans Lenk, Matthias Maring (Hrsg.): Wirtschaft und Ethik, Reclam, Stuttgart 1992, 301-316, 304
  225. Milton Friedman: The Social Responsibility of Business is to Increase Its Profits.“, The New York Times Magazine 13. September 1970, ursprünglich eine These von Friedman auf der Münchner Tagung der Mont-Pèlerin-Gesellschaft 1970, auf deutsch erschienen in: Blick durch die Wirtschaft, vom 2. Dezember 1976 unter dem Titel: Was heißt hier eigentlich soziale Verantwortung?, siehe: Andres Suchanek: Gewinnmaximierung als soziale Verantwortung von Unternehmen?, in: Ingo Pies, Martin Leschke (Hrsg.): Milton Friedmans ökonomischer Liberalismus, Mohr Siebeck, Tübingen 2004, 105-124, hier 111
  226. Andrew Crane, Dirk Matten: business ethics, OUP, 2. überarbeitete Aufl. 2007, 44-48
  227. Archie B. Carroll: The Pyramid of Coporate Social Responsibility. Toward the Moral Management of Oranizational Stakeholders, Business Horizons, July/August 1991, 39-48
  228. R. Edward Freeman: Strategic management: a stakeholder approach, Pitman, Boston/Mass. 1984, 52; Ähnlich in: Archie B. Carroll, Ann K. Buchholtz: Business and Society: Ethics and Stakeholder Management, Cengage Learning, 7. Aufl. Mason/OH 2008, 84
  229. William M. Evans und R. Edward Freeman: A Stakeholder Theory of the Modern Corporation: Kantian Capitalism, in: Tom L. Beauchamp und Norman E. Bowie (Hrsg.): Ethical Theory and Business, Prentice-Hall, Englewood-Cliffs 1988, 97-106, 97
  230. William M. Evans und R. Edward Freeman: A Stakeholder Theory of the Modern Corporation: Kantian Capitalism, in: Tom L. Beauchamp und Norman E. Bowie (Hrsg.): Ethical Theory and Business, Prentice-Hall, Englewood-Cliffs 1988, 97-106, 103-104
  231. Bettina Palazzo: Interkulturelle Unternehmensethik. Deutsche und amerikanische Modelle im Vergleich, Gabler, Weisbaden 2000, 59
  232. Elisabeth Göbel: Unternehmensethik, Lucius & Lucius, Stuttgart 2006, 113-115
  233. Bettina Palazzo: Interkulturelle Unternehmensethik. Deutsche und amerikanische Modelle im Vergleich, Gabler, Weisbaden 2000, 65
  234. Ulrich Steimle: Ressourcenabhängigkeit und Nachhaltigkeitsorientierung von Unternehmen, Metrololis, Marburg 2008, 182 FN 670
  235. Ronald K. Mitchell/Bradley R. Agle/Donna J. Wood: Toward a Theory of Stakeholder Identification and Salience: Defining the Principle of Who and What Really Counts, in: Academy of Management Review, 22. Jg., H. 4,1997, S. 853-896, hier 874
  236. Ronald R. Sims: Ethics and corporate social responsibility: why giants fall, Greenwood Publishing, Westport/CT 2003, 40
  237. Stuart Cooper: Corporate social performance: a stakeholder approach, Ashgate, Aldershot 2004, 22
  238. Andrew Crane, Dirk Matten: business ethics, OUP, 2. überarbeitete Aufl. 2007, 70-75
  239. Josef Wieland: Formen der Institutionalisierung von Moral in amerikanischen Unternehmen. Die amerikanische Business-Ethics-Bewegung: Why and how they do it, Haupt, Bern 1993
  240. Bettina Palazzo: Interkulturelle Unternehmensethik. Deutsche und amerikanische Modelle im Vergleich, Gabler, Weisbaden 2000, 161-174, mit entsprechenden Belegen
  241. Thomas F. McMahon: A brief history of American business ethics, in: Robert E. Frerick (Hrsg.): A Companion to Business Ethics, Blackwell, 3. Aufl. Malden/MA 2006, 342-352
  242. Josef Wieland: Formen der Institutionalisierung von Moral in amerikanischen Unternehmen. Die amerikanische Business-Ethics-Bewegung: Why and how they do it, Haupt, Bern 1993´, 21
  243. ref>Bettina Palazzo: Interkulturelle Unternehmensethik. Deutsche und amerikanische Modelle im Vergleich, Gabler, Weisbaden 2000, 201, mit dem Hinweis auf: E. Perty Jr.: The Federal Sentencing Guidelines for Oranisations, Center for Busness Ethics News, 1 (1992), S. 4
  244. Josef Wieland: Formen der Institutionalisierung von Moral in amerikanischen Unternehmen. Die amerikanische Business-Ethics-Bewegung: Why and how they do it, Haupt, Bern 1993, 23
  245. New York Times vom 3. Juni 1992, D1