Benutzer:Dhanyavaada/Termlogik

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Termlogik, in der Philosophie auch traditionelle Logik oder Begriffslogik genannt, bezeichnet diejenige Logik, die mit Aristoteles begann und die bis ins späte 19. Jahrhundert, als die moderne Prädikatenlogik entstand, dominierend war.

Um philosophischen Texte, die vor der Entstehung der Prädikatenlogik entstanden sind (z.B. die mittelalterliche oder Leibniz' und Kants Logik), zu verstehen, sind Grundkenntnisse der Terminologie und der Ideen der Termlogik unverzichtbar.

Aristoteles' System

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aristoteles' Werk ist in den sechs Texten zusammengefasst, die man insgesamt als Organon bezeichnet. Insbesondere zwei von diesen Texten, nämlich die Analytica Priora und De Interpretatione enthalten das Kernstück seiner Logik, die Untersuchung von Urteilen und Schlussfolgerungen.

Die Grundannahme der Theorie ist, dass Urteile (auch Aussagen oder Sätze; engl. propositions) aus zwei Termen zusammengesetzt sind - daher der Name Termlogik -, und dass der Vorgang der Schlussfolgerung auf Urteilen aufgebaut ist:

  • Der Term ist derjenige Teil einer Rede, der etwas bezeichnet, der aber nicht selbst wahr oder falsch ist - wie Mensch oder sterblich.
  • Das Urteil enthält zwei Terme, von denen der eine Term, das Prädikat, von einem anderen Term, dem Subjekt, bejahend oder verneinend ausgesagt wird. Ein Urteil kann wahr oder falsch sein.
  • Der Syllogismus ist eine Schlussfolgerung, in der ein Urteil (die Konklusion) notwendig aus zwei anderen (den Prämissen) folgt.

Der Term (griechisch horos, lateinisch terminus) ist die Grundkomponente des Urteils. Die Originalbedeutung von horos und auch von terminus ist Begrenzung, Rand - die beiden Terme liegen am Rande des Urteils, verbunden durch den Akt der Bejahung oder Verneinung.

Für Aristoteles ist ein Term einfach ein Ding, ein Teil des Urteils. Für die Logiker der Frühmoderne wie Arnauld (dessen Logik von Port-Royal der bekannteste Logiktext seiner Zeit war), Leibniz und Kant[1] stehen Terme für Begriffe. Ideen oder Konzepte.

Sowohl für das Verständnis der traditionellen Termlogik als als auch für deren angemessene Übersetzung in moderne Formalismen ist die Tatsache von Bedeutung, dass Subjekt und Prädikat in den klassischen Interpretationen gleichberechtigt sind und innerhalb unterschiedlicher Urteile auch die Plätze wechseln können: Der Terminus Mensch kann sowohl als Subjekt vorkommen (wenn ihm z.B. das Prädikat weiss zugesprochen wird) als auch als Prädikat (wenn z.B. dem Begriff Grieche das Prädikat Mensch zugesprochen oder dem Begriff Pferd dieses Prädikat abgesprochen wird).

In der Termlogik ist ein (kategorisches) Urteil (oder: ein Satz, eine Proposition) eine besondere Satzart, in der Subjektterm und Prädikatterm verknüpft werden, so dass - in einer dazugehörenden Interpretation - etwas Wahres oder Falsches ausgesagt wird. Aristoteles benutzt dafür das Wort protasis als einen Satz, der ein Ding positiv oder negativ von einem anderen aussagt.[2].

Es gibt vier verschiedene Typen von Urteilen, nämlich das A-, I-, E-, und O- Urteil, und diese Urteilsarten gemäss ihrerQualität und ihrer Quantität klassifiziert:[3]

Die logische Qualität eines Urteils kann bejahend sein (wenn das Prädikat zustimmend vom Subjekt ausgesagt wird) oder negativ (wenn dem Subjekt das Prädikat abgesprochen wird).

Die Quantität eines Urteils besagt, ob es universell ist (das Prädikat wird "dem Ganzen" des Subjekts zu- oder abgesprochen) oder partikulär (das Prädikat wird nur einem Teil des Subjekts zu- oder abgesprochen).

Mit Hilfe dieser Begriffe ergibt sich die folgende Klassifikation:

  allgemein partikulär
bejahend A-Urteil I-Urteil
verneinend E-Urteil O-Urteil


Wenn Terme sind, dann schreibt man die vier Urteile meist in der Gestalt ; es sind aber auch andere Schreibweisen üblich.

In Worten liest man diese Urteile wie folgt:

A-Urteil SaP Alle S sind P
I-Urteil SiP Einige S sind P
E-Urteil SeP Kein S ist P
O-Urteil SoP Einige S sind nicht P

Diese Sprechweise ist aus folgendem Grund problematisch: Sie scheint als selbstverständlich anzunehmen, dass eine extensionale Interpretation vorausgesetzt wird (s. den Abschnitt Intensionale und extensionale Interpretation); d.h. eine Interpretation, in der S und P für Mengen von Individuen stehen. Nun kann man - wenn auch in der deutschen Sprache etwas ungewohnt - auch eine intensionale Sprechweise wählen (etwa: P kommt S zu; oder: der Begriff S enthält den Begriff P), aber auch das würde das Problem nicht beheben, dass die Syntax der Termlogik einer semantischen Festlegung überhaupt nicht bedarf, dass aber stets - wie immer man spricht - eine solche Festlegung auf eine Standardsemantik mitschwingt.

Aristoteles hat eine ausgefeilte Theorie des logischen Schlusses aufgestellt, die auf einzelnen Schlussregeln, den Syllogismen, beruht ( s. die ausführliche Darstellung in Allgemeine Darstellung des Syllogismus).

Er geht dabei von vollkommenen Syllogismen aus:

„Wenn sich also drei Begriffe zueinander so verhalten, dass der letzte (der Unterbegriff) in dem mittleren als ganzem ist, und der mittlere in dem ersten (dem Oberbegriff) als Ganzem entweder ist oder nicht ist, so ergibt sich notwendig für die Aussenbegriffe ein vollkommener Schluss. ... Denn wenn A von jedem B und B von jedem C ausgesagt wird, muss A von jedem C ausgesagt werden. ... Ebenso kann, wenn A von keinem B, aber B von jedem C ausgesagt wird, A keinem B zukommen.“

Aristoteles[4]

In Formelschreibweise kann man diese Regeln wie folgt schreiben.:

  1. Aus CaB und BaA folgt CaA
  2. Aus CaB und BeA folgt CeA.

Zu diesem System gehören auch noch Konversionen wie

  1. Aus AeB folgt BeA
  2. Aus AiB folgt BiA
  3. Aus AaB folgt BiA

Aristoteles hat die letztgenannte Regel ( die als Subalternation bezeichnet wird) durch das folgende Beispiel illustriert:

„Wenn jede Lust ein Gut ist, muss auch irgendein Gut eine Lust sein.“

Aristoteles[5]

Termlogik und Prädikatenlogik

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die moderne Prädikatenlogik, begründet durch die Begriffsschrift von Frege, enthält eine Interpretation der Termlogik, wie sie auch heute noch vielfach angegeben wird.

Urteil Übersetzung
SaP
SeP
SiP
SoP

In seiner Begriffsschrift hat Frege das klassische Urteilsquadrat folgendermassen skizziert (wir verwenden die heutige Schreibweise):

Diese Fregesche Formalisierung, die von fast allen gängigen Lehrbüchern übernommen wurde, hat den Nachteil, dass sie wichtige Eigenschaften der Termlogik nicht wiedergibt. So ist z.B. die Subalternation (der Pfeil ganz links in der Skizze, in der Termlogik gemäss Aristoteles gültig:

Aus folgt ,

nicht aber in der Fregeschen "Übersetzung " in die Prädikatenlogik:

Aus folgt nicht

Es ist versucht worden, dieses Problem durch Modifikationen der Fregeschen Formeln zu beheben. So diskutiert Strawson[6] mehrere Möglichkeiten; u.a. die folgende:

Die Fregesche Formulierung des Allurteils wird um eine Existenzannahme erweitert:

Die Idee dahinter ist die, dass bei "nichtleerer Subjektmenge" die Subalternation gilt - was sicher richtig ist. Strawson stellt aber fest, dass diese Veränderung unerwünschte Folgen für das gesamte System hat - die Subalternation ist nun zwar gültig, aber andere, bisher richtige Gesetze stimmen nun nicht mehr. Seine Versuche, die Fregesche prädikatenlogische Formulierung zu retten, erweisen sich als erfolglos.

Dass es überhaupt keine sinnvolle Formalisierung der Termlogik durch die (monadische) Prädikatenlogik 1. Stufe gibt, hat der polnische Logiker Stanisław Jaśkowski[7] bewiesen; s. auch die Arbeit Zur Übersetzung der Aristotelischen Logik in die Prädikatenlogik, in der Jaśkowski's Ergebnisse mit Hilfe eines Computerprogramms bestätigt wurden.

Niedergang der Termlogik

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im 19. Jahrhundert gab es mehrere Versuche, die Logik zu "algebraisieren". Die im Zuge dieser Algebraisierung der Termlogik entstandenen Systeme von George Boole und John Venn waren erheblich von der Tradition der Termlogik beeinflusst. Die Ansätze Leibniz' zur Formalisierung der Termlogik um 1700 waren zu dieser Zeit allerdings nicht bekannt und konnten daher keinen Einfluss auf diese Entwicklung ausüben. Sie wurden erst durch Louis Couturat aus Leibniz' Nachlass um 1900 veröffentlicht. Das war zu einem Zeitpunkt, als die moderne Prädikatenlogik sich schon fest etabliert hatte. Der erste prädikatenlogische Kalkül von Frege, veröffentlicht in seiner schwer lesbaren Begriffsschrift, entstand 1850; die moderne Prädikatenlogik, wie wir sie kennen, begann um 1880 mit den Arbeiten von Charles Sanders Peirce, der Peano und noch mehr Ernst Schröder beeinflusste.

Mit dem Aufkommen der mächtigen Prädikatenlogik geriet die Termlogik mit der dazugehörigen Syllogistik mehr und mehr ausser Gebrauch; sie wurde fast ausschliesslich nur noch im Bereich der alten und mittelalterlichen Philosophie verwendet. Die Termlogik überlebte auch im Rahmen der traditionellen Römisch-katholischen theologischen Ausbildung.[8]

Moderne Termlogik

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die bedeutendste Entwicklung der Termlogik in neuerer Zeit ist John Corcorans Formalisierung der aristotelischen Logik durch Natürliche Deduktion im Jahre 1973 [9]. Vorläufer ist Jan Łukasiewicz, der in seinem Buch [10] die erste termlogische Formalisierung der aristotelischen Logik angab. Beide Systeme haben den Vorteil, dass sich die gesamte Aristotelische Syllogistik ohne Zusatzannahmen, die bei Aristoteles nicht vorhanden sind (Existenzannahmen), herleiten lässt. Im Gegensatz zu Corcoran verwendet Łukasiewicz in seiner Formalisierung der aristotelischen Logik die Aussagenlogik, was seitdem häufig kritisiert wurde und durch Corcorans Arbeiten vermieden werden kann. Corcorans Theorie wird bei Philosophen und Logikhistorikern geschätzt, weil die Beweise durch Natürliches Schließen die Argumentation des Aristoteles in seiner Analytica Priora fast wörtlich reproduzieren [11].


Intensionale und extensionale Interpretation

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aristoteles hat in seiner Lehre vom Schluss[12] in der Analytica Priora bereits Terme allgemein bezeichnet, und zwar mit usw. Dies eröffnet die Möglichkeit, mit diesen Termkonstanten rein syntaktisch zu operieren, und es ist die Vorbedingung für eine kalkülmässige Untersuchung seiner Termlogik.

Unabhängig von syntaktischen Fragestellungen, die bei den meisten Untersuchungen der Termlogik im Vorgergrund stehen, wird seit langem über die Semantik der aristotelischen Termlogik diskutiert; d.h. über die Frage, was genau die Termkonstante bedeuten (oder: was sie bezeichnen, wofür sie stehen).[13]. Hier gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten: die extensionale und die intensionale Semantik.

Die extensionale Semantik

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In dieser Semantik geht man davon aus, dass die Termkonstanten für nichtleere Mengen (Ansammlungen von Individuen) stehen. Hiernach steht "Mensch" für die Gesamtheit aller Menschen, und "Grieche" steht für die Menge aller Griechen. Eine auf dieser Interpretation aufbauende Semantik bezeichnet man auch als Umfangslogik.

Die intensionale Semantik

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hierbei interpretiert man die Termkonstanten als Begriffe. Jeder Begriff hat andere, weitere Begriffe als Inhalt; z.B. hat der Begriff "Gold" den Begriff "Metall" als Inhalt. Dieses Beispiel stammt von Leibniz, der die beiden Möglichkeiten der Interpretation der Termlogik klar beschrieben hat.[14]

Welche Semantik ist die historisch richtige?

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Frage, welche Interpretation - intensional oder extensional - Aristoteles bei seiner Analytica Priora im Sinne hatte, ist viel gestritten worden;[15] Einzelne Autoren[16] behaupten, dass die Lehre vom Unterschied von Extension und Intension schon bei Aristoteles zu finden sei und auch mittelalterliche Autoren bereits diesen Unterschied dikutiert hätten. Fest steht, dass diese Begriffe in der Logik von Port-Royal von Arnauld und dann später ausführlich und in einem ganz formalen Rahmen von Leibniz behandelt und einander als gleichwertig gegenübergestellt wurden, wobei Leibniz die intensionale Interpretation bevorzugte:

„Ich habe es indessen vorgezogen, auf die universalen Begriffe oder Ideen und deren Zusammenfassung zu sehen, weil sie nicht von der Existenz der Individuen abhängen. ... Unsere und der Schulen Ausdrucksweisen ... müssen jedoch sorgfältig auseinandergehalten werden.“

Leibniz[17]


  • Kauppi, Raili: Über die Leibnizsche Logik mit besonderer Berücksichtigung des Problems der Intension und der Extension. Acta Philosophica Fennica, Fasc. XII, Helsinki 1960
  • Bocheński, I. M., 1951. Ancient Formal Logic. North-Holland.
  • Louis Couturat, 1961 (1901). La Logique de Leibniz. Hildesheim: Georg Olms Verlagsbuchhandlung.
  • Peter Geach, 1976. Reason and Argument. University of California Press.
  • Hammond and Scullard, 1992. The Oxford Classical Dictionary. Oxford University Press, ISBN 0-19-869117-3.
  • Joyce, George Hayward, 1949 (1908). Principles of Logic, 3rd ed. Longmans. A manual written for use in Catholic seminaries. Authoritative on traditional logic, with many references to medieval and ancient sources. Contains no hint of modern formal logic. The author lived 1864-1943.
  • Jan Łukasiewicz, 1951. Aristotle's Syllogistic, from the Standpoint of Modern Formal Logic. Oxford Univ. Press.
  • John Stuart Mill, 1904. A System of Logic, 8th ed. London.
  • Parry and Hacker, 1991. Aristotelian Logic. State University of New York Press.
  • Arthur Norman Prior, 1962. Formal Logic, 2nd ed. Oxford Univ. Press. While primarily devoted to modern formal logic, contains much on term and medieval logic.
  • --------, 1976. The Doctrine of Propositions and Terms. Peter Geach and A. J. P. Kenny, eds. London: Duckworth.
  • Willard Quine, 1986. Philosophy of Logic 2nd ed. Harvard Univ. Press.
  • Rose, Lynn E., 1968. Aristotle's Syllogistic. Springfield: Clarence C. Thomas.
  • Sommers, Fred, 1970, "The Calculus of Terms," Mind 79: 1-39. Reprinted in Englebretsen, G., ed., 1987. The new syllogistic New York: Peter Lang. ISBN 0-8204-0448-9
  • --------, 1982. The logic of natural language. Oxford University Press.
  • --------, 1990, "Predication in the Logic of Terms," Notre Dame Journal of Formal Logic 31: 106-26.
  • -------- and Englebretsen, George, 2000. An invitation to formal reasoning. The logic of terms. Aldershot UK: Ashgate. ISBN 0-7546-1366-6

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Immanuel Kant. Schriften zur Metaphysik und Logik. Werkausgabe Band VI. Hrsg. Wilhelm Weischedel. Suhrkamp Taschenbuch Wissenschaft 189. ISBN 3-518-27789-8, S. 521.
  2. Posterior Analytics 1. 1 24a 16
  3. Quantität und Qualität von Urteilen
  4. Lehre vom Schluss oder Erste Analytik, Erstes Buch, 4. Kapitel, 25
  5. Lehre vom Schluss oder Erste Analytik, Erstes Buch, 2. Kapitel, 25
  6. P. F. Strawson: Introduction to Logical Theory. Methuen & Co., New York und London, 1952. S. 125 ff.
  7. Stanisław Jaśkowski: On the interpretations of Aristotelian categorical propositions in the predicate calculus. Studia Logica, 24:161-172, 1969.
  8. Frederick Copleston: A History of Philosophy. IMAGE BOOKS 1993-1994. ISBN 0-38546843-1
  9. J. Corcoran, Completeness of an Ancient Logic. The Journal of Symbolic Logic, Vol. 37 Number 4, Dec. 1973
  10. Jan Łukasiewicz: Aristotle's syllogistic. From the standpoint of modern formal logic. Oxford: Clarendon Press, 1951.
  11. George Boger. Completion, Reduction and Analysis: Three Proof-theoretic Processes in Aristotle's Prior Analysis, History and Philosophy of Logic, 19 (1998), 187-226
  12. Aristoteles: Lehre vom Schluss oder Erste Analytik (Organon III). Felix Meiner Verlag, Hamburg 1992. ISBN 3-7873-1092-4.
  13. A. Hamacher-Hermes: Inhalts- oder Umfangslogik? Verlag Karl Alber, Freiburg/München 1994. ISBN 3-495-47792-6
  14. Gottfried Wilhelm Leibniz: Sämtliche Schriften und Briefe. Reihe 6 „Philosophische Schriften“, Bd. 4, 1677- Juni 1690, Teil A, N.1, N. 56 - N. 64 and N. 72, Akademie- Verlag, Berlin 1999
  15. Ellen Walther-Klaus: Inhalt und Umfang - Untersuchungen zur Geltung und zur Geschichte der Reziprozität von Extension und Intension. Hildesheim/Zürich/New York 1987.
  16. z.B. Joseph C. Frisch: Extension and Comprehension in Logic, New York 1969.
  17. Gottfried Wilhelm Leibniz: Sämtliche Schriften und Briefe. Reihe 6 „Philosophische Schriften“, Bd. 4, 1677- Juni 1690, Teil A, N.1, N. 56 - N. 64 and N. 72, Akademie- Verlag, Berlin 1999