Amtsgericht Schongau

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Ehemaliges Amtshaus am Schlossplatz 1

Das Amtsgericht Schongau war von 1879 bis 1973 ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Schongau in Bayern. Bis 2009 war es noch Zweigstelle des Amtsgerichts Weilheim.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht in Schongau gebildet, dessen Sprengel identisch mit dem vorherigen Landgerichtsbezirk Schongau war.[1] Es war dem Landgericht Kempten unterstellt. Das Amtsgericht wurde 1973 aufgelöst[2] und war bis 2009 Zweigstelle des Amtsgerichts Weilheim. Der Sprengel ist heute dem Amtsgericht Weilheim zugeordnet.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355
  2. Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt