Wikipedia Diskussion:Recht zu gehen

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Recht zu gehen

Nabend. „Recht zu gehen“ ... welche Assoziationen löst das bei wem aus? fz JaHn 23:49, 5. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Betrifft SEI MUTIG

Moin. „Darf“ ich da draußen, so quasi Entwurfs-technisch, gelegentlich ma was an dem Text da draußen auf der sogenannten WIKIPEDIA-Projektseite verändern? fz JaHn 00:00, 6. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Bausteine

@Phantom: Könntest du bitte erklären, warum wir uns einen Editwar um die Bausteine da oben liefern? Was stimmt an meiner begründung für die Zusammenführung nicht ("schlank ist schön - da steht "wurde mehrfach diskutiert und abgelehnt" - was stimmt. gruß")? Gruß --Rax post 02:55, 6. Mai 2009 (CEST)Beantworten

„Abgelehnt“ bezieht sich auf eine Adminentscheidung, welche am Ende eines Löschverfahrens getroffen wurde. Dies ist bei zwei Löschanträgen nicht der Fall gewesen. Mit freundlichem Gruß. --Phantom 02:56, 6. Mai 2009 (CEST)Beantworten