Wikipedia:Auskunft

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28. März

Frage zum Anzeigenhauptmeister

Der Anzeigenhauptmeister ist ja in aller Munde, meine Frage kann die Behörde die Anzeigen nicht einfach ignorieren? Ich meine der Anzeigenhauptmeister der behauptet über 100.000,00 € Bußgelder erzeugt zu haben weiß doch gar nicht ob die Behörde ´überhaupt ein Verfahren dann eingeleitet hat oder kriegt er eine Rückmeldung? (nicht signierter Beitrag von 2A02:3037:30C:7A87:981D:76AF:973:B9F6 (Diskussion) 11:26, 28. Mär. 2024 (CET))Beantworten

Der "Anzeigenhauptmeister" benutzt weg.li, dort steht mehr dazu. --Chianti (Diskussion) 13:27, 28. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Die Behörde, die die Anzeige aufnimmt, entscheidet selbst darüber, ob sie die Ordnungswidrigkeit verfolgt (Opportunitätsprinzip). --BlackEyedLion (Diskussion) 14:52, 28. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Wenn eine Behörde nun konsequent und permanent solche Anzeigen ignoriert, kann irgend eine Stelle etwas dagegen tun? Strafvereitelung im Amt wird es wohl nicht sein, aber bei Ordnungswidigkeiten; gibt es da analoge Verfahren? --Elrond (Diskussion) 15:30, 28. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Zivilrechtlich eine Unterlassungserklärung fordern bzw. auf Unterlassung klagen (Unterlassungsklage). --BlackEyedLion (Diskussion) 15:39, 28. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Das ginge nur, wenn die Behörde eine strafbare Handlung begeht. Aber das ist das Nicht-Weiter-Verfolgen einer Ordnungswidrigkeit aufgrund des Opportunitätsprinzip wohl nicht. --2001:871:69:2BAC:3166:7D0A:3810:2D84 15:43, 28. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Es soll nicht die Behörde die Unterlassungserklärung abgeben, sondern die Person, die die Ordnungswidrigkeit begangen hat. --BlackEyedLion (Diskussion) 15:47, 28. Mär. 2024 (CET)Beantworten
<quetsch>Das hat Elrond offenbar nicht gemeint, wenn er schreibt, dass die "Behörde die Anzeige ignoriert" bzw. von "Strafvereitelung im Amt". --2001:871:69:5696:254A:A2DD:A3F6:944C 10:33, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Wenn die Behörde die Anzeige ignoriert, gibt es die Möglichkeit, wie von mir beschrieben zivilrechtlich statt ordnungswidrigkeitenrechtlich gegen einen Störer vorzugehen. Ordnungswidrigkeitenrecht steht im Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern, und man kann den Staat nur darauf aufmerksam machen, dass seine Ordnung gestört wurde. Wer selbst gestört wurde und das nicht dulden möchte, muss das dafür vorgesehene Zivilrecht nutzen. --BlackEyedLion (Diskussion) 11:10, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Aus Bußgeldverfahren: Die Anzeige ist nur ein eventueller Anstoß für ein Verfahren, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ahndung einer gemeldeten OWi durch die Verwaltungsbehörde. Gemäß § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 171 StPO soll die Einstellung bzw. Nichteinleitung des Verfahrens dem Anzeigenden mitgeteilt werden, obwohl dieser gegen diese Entscheidung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 3 OWiG nichts unternehmen kann. --2001:871:69:2BAC:3166:7D0A:3810:2D84 15:40, 28. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Das betrifft ja nun Einzelfälle. Falls aber Bürger feststellen, dass trotz etlicher Anzeigen von z.B. Parkverstößen, eine Behörde nicht oder nur sehr schleppend tätig wird und man der Behörde systematische Untätigkeit vorwerfen kann?! Kann man dann einer vorgesetzten Stelle diese Beschwerde vorlegen? --Elrond (Diskussion) 16:30, 28. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Kommunalaufsicht, in der Regel das Landratsamt. Die werden dann schauen, ob die Gemeinde strukturell etwas falsch macht. Wenn aber, etwa in einer Kleingemeinde mit zweitausend Einwohnern, wo im ganzen Rathaus nur sieben Leute arbeien derjenige, der das Ordnungsamt unter sich hat, klarmachen kann, daß er seine Arbeitszeit durchaus mit anderen Aufgaben füllt, wird da nix passieren. Vor allem dann, wenn das Ordnungsamt gleichzeitig, sagen wir, das Friedhofsamt ist und, obwohl die Toten alle Zeit der Welt haben, ihre Angehörigen das nicht haben. Weil jeder Tag der Lagerung ja Geld kostet. Und zwar deutlich mehr als das Knöllchen für 20 Euro, das anhand einer Privatanzeige ausgestellt wird. Das unter Umständen halt mal schon drei Euro Porto auslöst, bevor der Angezeigte bezahlt: 1. Schreiben = Anhörung, 2. Schreiben = Bußgeldbescheid, falls Fahrer bekannt, andernfalls 3. Schreiben = Einstellung des Verfahrens mit Zahlungspflicht für den Halter. So läuft das zumindestens hier in Schwetzingen. Und zwischenzeitlich sind im Friedhofsamt (vulgo ins unserem Fall: zweite Schublade rechts) drei Neuzugänge abzuarbeiten, die vom Standesamt (dritte Schreibtischschublade rechts) eingegangen sind, die natürlich auch im Ordnungsamt noch zu bearbeiten sind, weil sie aus der örtlichen Müllabfuhr ausgetragen werden müssen. --Matthiasb – (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 17:20, 28. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Dazu kommt, dass der Fachkräftemangel auch vor Kommunalbehörden und Ordnungsämtern keinen Halt macht. Die Ausländerbehörden suchen verzweifelt nach geeigneten Mitarbeitern, die Bürgerämter müssen mangels Personal ihre Öffnungszeiten einschränken. Da bleiben keine Ressourcen für böswillig erstatte Bagatellanzeigen. --Rôtkæppchen₆₈ 18:10, 28. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Wenn das böswillige Bagatellanzeigen sind, wäre es dann nicht sinnvoller, die Bagatell-Verkehrs-Schilder abzumontieren und den Autos das Parken überall zu erlauben, vor allem auf Gehwegen und Radwegen? Dann wäre doch sofort Ruhe und alle Autofahrer wären zufrieden? --2001:16B8:B887:BA00:A583:6FB5:4111:67EA 23:02, 28. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Auf Geh- und Radwegen darf man sowieso nicht parken. --109.42.115.126 07:22, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Ich fände es weit besser, wenn Autos konsequent in der zweiten und dritten Reihe parken dürften, dann erübrigt sich jede Verkehrsplanung, die Autos bleiben unter sich und Fußgänger und Radfahrer haben ihre Ruhe. --Elrond (Diskussion) 09:34, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Böswillig ist es, wenn keine Verkehrsbehinderung oder -gefährdung vorliegt, aber trotzdem jemand meint, darin eine Ordnungswidrigkeit zu sehen, weil da ein Verkehrsschild steht. In meinem Wohnort gibt es einige Beispiele, wo z.B. verkehrsberuhigt ist, aber keine Parkplätze markiert sind und daher wild geparkt wird, was das Ordnungsamt aber nicht interessiert. --Rôtkæppchen₆₈ 10:45, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Wenn keine Parkplätze markiert sind, ist das Parken in verkehrsberuhigten Zonen generell verboten. --Digamma (Diskussion) 10:55, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Eben. --Rôtkæppchen₆₈ 11:02, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Seit den 1980er Jahren war es Mode, verkehrsberuhigte Zonen einzurichten, um den Verkehr zu verlangsamen. FÜr's Falschparken interessiert sich die Behörde nicht. Da wo mein Großvater wohnte, das ist so ein, ja kann man schlecht beschreiben, im Prinzip eine Sackgasse mit einem Wendehammer, der so groß ist, daß außer acht Parkplätzen noch zwei Bäume auf die Mitte passen. Insgesamt stehen da zwanzig Reihenhäuschen, wobei jedes eine Garage hat. Also, es gibt zuwenige Stellplätze, was sich jeden Abend zeigt und besonders am Wochenende. In den 30 Jahren, in denen er da lebte, hat das Ordnungsamt vielleicht dreimal Knöllchen verteilt. --Matthiasb – (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 09:42, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Also, es gibt zuwenige Stellplätze vielleicht gibt es auch zuviel Autos.... Wir wissen alle, das wir was tun müssen, aber mein Stellplatz bitte nicht.... Ja, es ist schon schwierig mit dem Umdenken. Klar nervt der Typ. Aber man sollte vielleicht mal nach den Ursachen und der Motivation forschen.... --scif (Diskussion) 10:17, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Es wäre halt wesentlich besser, wenn die Autofahrer selbst entscheiden dürften, wann sie jemanden behindern und gefährden und wann nicht. In letzter Konsequenz würde das aber die Schilder überflüssig machen. Zu was ein Halteverbotsschild aufstellen, wenn doch der Autofahrer mündig genug ist um zu erkennen, dass am Sonntag dort sowieso niemand rein- und rausfährt. --2001:16B8:B89D:3900:5E61:F585:2086:FAD 16:05, 29. Mär. 2024 (CET) --2001:16B8:B8B2:8100:A4CE:57BC:A6:95D3 12:12, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Als dieser fragwürdige Hype hier anfing, habe ich ein paar Zeitungsartikel durchforstet. Ich wusste gar nicht, worum es geht. Jedenfalls war in einem der Berichte zu lesen, dass die verfolgende Behörde die überbordenden Meldungen mittlerweile ignoriert. Anscheinend darf sie das. --94.31.99.246 18:32, 28. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Wieso sollt man eine Anzeige verfolgen die nicht gerichtsfest ist? Hier steht, das 99,9 Prozent der Anzeigen nicht die Qualität haben, dass sie gerichtsfest bearbeitet werden könnten. Also wieso eine Anzeige weiterverarbeiten wenn von Anfang klar ist, dass sie nicht durchsetzbar ist? Einstellung des Verfahrens ist in solchen Fällen üblich.--Bobo11 (Diskussion) 22:02, 28. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Klärt mich doch mal auf. Ich habe immer wieder (von "Betroffenen") gehört, dass die Gemeinden aus Geldgier die "Politessen" auf die Straße schicken, um Kasse zu machen ("Bußgelder zu erwirtschaften", wie es der A. sagen würde). Aber ich war schon immer misstrauisch: Wenn das Detektieren von Falschparkern für die Gemeinden so profitabel wäre, dann würden sie doch viel mehr Leute auf die Straße schicken. Ich gehe mal davon aus, dass sich die Aktivität der "Politessen" auf Verstöße gegen bewirtschaftete Parkräume konzentriert, weil man die am leichtesten feststellen und ahnden kann? --Ziko (Diskussion) 09:47, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Parken im Parkverbot sollte doch genauso leicht festzustellen und zu ahnden sein. --Digamma (Diskussion) 10:43, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Ja aber da gibt es eben ein Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einem Straftatbestand. Es ist eben ein Unterschied ob ein Verkehrsverstoss über ein Verwarnungsgeld, Bussgeldverfahren oder Strafverfahren zu behandeln ist. Wenn es eben ein staatlicher Akt erfordert (oder wie man das gerne benennen möchte), kann das eine Privatperson eben nicht. Die meisten Parkbussen sind Geldbussen im Verwaltungsrecht, nicht Geldbussen gemäss Straffrecht. Ohne Gefährdung/Nötigung usw. wird das schwieg beim Falschparken ein Straftatbestand zu erfüllen.--Bobo11 (Diskussion) 11:13, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Ist das jetzt schweizbezogen? --Elrond (Diskussion) 15:35, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Nein, auch in Deutschland wird zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftatbestand unterschieden. Die Frage wird im unsrem Artikel eigentlich beantwortet. „So gilt bei der Verfolgung von Straftaten grundsätzlich das Legalitätsprinzip (Straftaten müssen verfolgt werden); im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt hingegen das Opportunitätsprinzip: die Verfolgung liegt im Ermessen der Behörde.“ --Bobo11 (Diskussion) 23:24, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Es gibt in Deutschlands Strafrecht keine "Geldbusse". Du meinst wahrscheinlich "Geldstrafe". --2A01:C22:85BB:9000:CD27:E239:FC01:DDE4 13:50, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Eher Bußgelder. --Digamma (Diskussion) 21:10, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Regnet es Hund und Katz
die Politess geht net auf die Gass.

Mit Helm bei jedem Wetter mit offenem Verdeck fahrende Autobahnpolizisten in Porsche-Cabrios gibt es nur auf Rijkswegen. ;-) --Matthiasb – (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 09:31, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Wieso regen sich die Leute eigentlich über den Anzeigenerstatter auf anstatt über die asozialen Drecksäcke, die er aufs Korn nimmt? Wobei die Behörden solche Tätigkeiten auch geradezu provozieren: Hier im Stadtteil gibt es an einigen Stellen - wie heißen die Dinger: "Asphaltkeile"(?) - an den Bordsteinkanten, die Rad- und Rollstuhlfahrern deren Überfahren erleichtern bzw. ermöglichen sollen, und gelegentlich sind die zugeparkt. Da hatte ich der Straßenverkehrsbehörde vorgeschlagen, die zu beschildern, und die Antwort bekommen, das wäre nicht erforderlich, weil deren Vorhandensein bereits ein Halteverbot darstellen würde. Als ich dann mal die Polizei wegen eines entsprechenden Verstoßes anrief, war die Antwort, sie kämen nicht, das könnte ich auch selbst beanzeigen: einfach quer durch die Stadt zu einem der wenigen verbliebenen Polizeistationen fahren, oder eben schriftlich per Post... Das fordert zivilgesellschaftliches Engagement doch geradezu heraus. 100 Anzeigenhauptmeister in Deutschland, und im ruhenden Verkehr würde wieder Ordnung herrschen, davon bin ich überzeugt. Ansonsten bliebe noch die Wegrollen-Lösung: Falschparker konsequent wegrollen - um die Längsachse. --77.3.115.2 06:07, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Mit "Asphaltkeile" meinst du vermutlich eine "Bordsteinrampe". Ich vermute, dass es sich dabei rechtlich um einen "Abgesenkten Bordstein" handelt, bei dem Parkverbot (nicht Halteverbot) gilt.
Dass die Polizei bei Verstößen ungern aktiv wird, mag manchmal auch daran liegen, dass es teilweise seperaten Ordnungsämter gibt, die sich um sowas kümmern sollten. --Naronnas (Diskussion) 17:36, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Falls es interessiert, wie unsere niederländischen Nachbarn mit Falschparkern umgehen, ein Auszug aus dem Busgeldkatalog:

Verbotenes Halten

  • ... auf einem Radweg 100 €
  • ... auf einem Fußgängerüberweg 100 €
  • ... in einem Tunnel 100 €
  • ... auf der Markierung einer Bushaltestelle 100 €
  • ... auf einem Bahnübergang 100 €
  • ... auf einer Kreuzung 150 €
  • ...Parken auf einem Behindertenparkplatz 350 €

Da ist D ja (wie bei allen Verkehrsvergehen im internationalen Vergleich) ein Discountland. Die Verfolgung dieser Delikte ist übrigens auch rigoros, wenn der Halter angetroffen wird, ist das Geld sofort zu zahlen, es geht auch bargeldlos. Wer es richtig hart haben möchte, kann sich in Norwegen austoben, da geht das richtig ins Geld, oder gleich in den Knast --Elrond (Diskussion) 18:18, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Kannst du hier in D auch haben, siehe Erzwingungshaft#Ordnungswidrigkeitenrecht. Wird aber i. d.  R. nur angewandt, wenn man ohne Angabe von Gründen nicht zahlt. In manchen Ländern ist die Höhe auch einkommensabhängig, z. B. Finnland. Da is nix mit „ich zahl das aus der Portokasse“. --Duschgeldrache2 (Diskussion) 01:13, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wieso ist das Halten auf einem Bahnuebergang billiger als auf einer Kreuzung ? -- Juergen 185.205.127.154 00:51, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

30. März

Hausdurchsuchung wegen Aussage?

Kann wegen einer bloßen wiedergegebenen Behauptung, rechtlich problematische Bilder zu besitzen, eine Hausdurchsuchung angeordnet werden? --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 18:24, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Übliche Antwort, "Kommt ganz auf die Umstände an". Aber ja, es ist möglich, dass Polizei und Staatsanwaltschaft auf Grundlage solcher Selbstbezichtigung gegenüber Dritten einen begründeten Anfangsverdacht sehen, und dass durch ein Gericht bestätigt wird. Das kann sowohl Kinderpornografie, Beweise für schwere Körperverletzungen oder die Darstellung von Tötungen betreffen, die ggf. im Land der Aufnahme nicht durch Behörden verfolgt werden, aber gegen das Völkerrecht verstoßen.Oliver S.Y. (Diskussion) 18:43, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Zwar schon etwas älter aber ein interessanter Vortrag des RA Udo Vetter zum Thema... "23C3: Sie haben das Recht zu schweigen (de)"... wenn schon eine (Min. 12:48), bei einer Personenkontrolle gefundene unbeschriftete DVD als Anfangsverdacht ausreicht, kann man sich ausmalen, wie niedrig die Hürden ggf. sind. --Btr 19:32, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Eine Hausdurchsuchung dient unter anderem dem Auffinden von Beweismitteln Rechtsgrundlage für eine Durchsuchung im Rahmen der Strafverfolgung sind die §§ 102 bis 110 der Strafprozessordnung (StPO). Wenn die „Behauptung, rechtlich problematische Bilder zu besitzen” von einer Person „wiedergegeben” wird, die vom eigenen Besitz dieser Bilder spricht, dann kommt es auch darauf an, wem gegenüber diese Behauptung aufgestellt wird und was mit „rechtlich problematische Bilder” genau gemeint ist, worin also die rechtliche Problematik tatsächlich liegt. (Es sei dabei OT hinsichtlich des Persönlichkeitsrechts und einer möglichen Verbreitungsabsicht von Bildern vorsorglich auch an die §§ 22, 23 KunstUrhG erinnert.)
Rechtliche Schranken gibt es ja, angefangen von Fragen des Persönlichkeitsschutzes, neben dem Verstoß gegen Bestimmungen des Urheberrechts und dem Verstoß gegen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes im Strafgesetzbuch in einer breiten Palette wie dem Verstoß gegen das Verbot des unerlaubten Fotografierens nach § 201a StGB, dem Verbot des Anfertigens von pornographischen Darstellungen einer minderjährigen Person gemäß § 207a StGB, dem Verbot von Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b und dem Verbot von Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte gemäß § 184c StGB. Auch die heimliche Aufnahme eines Nacktfotos ist strafbewehrt. Ebenso wurde der § 201 StGB mittlerweile um das Verbot des Fotografierens von Unfallopfern aus Sensationslust und um das Verbot von „Upskirting“ und „Downblousing“ erweitert. [1]
Es ist aber auch bei der „bloßen wiedergegebenen Behauptung” zu beachten, ob sie mit dem Vortäuschen einer Straftat nach § 145d StGB verbunden sein könnte oder - wenn nicht über sich selbst sondern eine andere Person etwas behauptet wird - der Verdacht einer falschen Verdächtigung nach § 164 StGB gegeben sein könnte.
Über eine Durchsuchung befindet in der Regel ein Richter und bei Gefahr im Verzug nach § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen. Eine „bloße wiedergegebene Behauptung, rechtlich problematische Bilder zu besitzen” müsste also den Strafverfolgungsbehörden zunächst einmal zur Kenntnis gelangen. Die StPO schränkt Durchsuchungen nicht auf bestimmte Straftaten ein und es ist kein qualifizierter Verdachtsgrad vorgesehen. Die Selbstbezichtigung begründet dann also möglicherweise bereits einen Anfangsverdacht, vorausgesetzt die sehr diffuse und allgemein gehaltene Formulierung „rechtlich problematische Bilder” ist präzisiert und konkretisiert und kann mit der Vermutung einer Straftat verbunden werden. Es könnte ja auch sein, dass die „Problematik” darin besteht, dass ich auf einer ausgelassenen Familienfeier spätnachts meinen sturzbetrunkenen Schwiegervater in peinlichen Situationen fotografiert habe und er nun die Herausgabe dieser Bilder verlangt und mit einem Rechtsanwalt droht. --92.72.90.111 06:43, 31. Mär. 2024 (CEST) Ergänzend: Nicht jedes Bild eines nackten Körpers ist als pornographisch zu bewerten. Hier gibt es eine rechtlich problematische Grauzone der Interpretation bis hin zu Konfliktbereichen hinsichtlich der Kunstfreiheit. Ich bemerke das, weil bei der Google-Bildersuche nach "picasso les demoiselles d'avignon" von den Websites Britannica [2], Alamy [3], Medium [4] und anderen interessanterweise die SafeSearch-Unkenntlichmachung aktiviert ist. --92.72.90.111 17:15, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn sie einer Polizei seit einigen Tagen bekannt wäre, müsste dann schon eine Hausdurchsuchung stattgefunden haben? Wäre das Nichtstattfinden einer solchen ein Hinweis darauf, dass es doch keine Anzeige gegeben hat oder der Angezeigte noch nicht identifiziert wurde? --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 00:29, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist eine Frage des Inhalts der verdächtigten strafbaren Handlung, der Begleitumstände, der Verhältnismäigkeitsprüfung, des jeweiligen Landespolizeirechts und der Ermittlungstaktik. Daher ist deine Frage nie eindeutig zu beantworten. Ein sofortiges polizeiliches Handeln dient im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens meist der Gefahrenabwehr. Eine Durchsuchung soll Beweismittel auffinden und sicherzustellen. Wenn keiner kommt könnte es auch sein, dass gerade der Krankenstand zu hoch ist. Oder es steht ein Staatsbesuch, eine problematische Demonstration, ein Fußballspiel oder irgendetwas anderes an, das gerade zuviel Kräfte bindet. Oder der ermittelnde Staatsanwalt war zwei Tage krank. Oder die Verdachtsgründe für eine Durchsuchung reichen noch nicht aus (immerhin wird ja ein Grundrecht verletzt) und es wird erstmal weiter ermittelt. Dann könnte man abwägen, dass du, so ahnungslos wie du bist, in den paar Tagen das Beweismaterial nicht beseite schaffen wirst und die Strafverfolgung bei dir gegen andere Aufgaben abgewogen werden muss.
Wenn du aber in welcher Form auch immer bei einem Kinderpornoring mitmachst kann es auch sein, dass du erstmal überwacht wirst, um auch all die anderen Verbrecher zu finden und die Verhältnismäßigkeitsprüfung ergibt, dass die Chance, eine ganze Struktur zu ermitteln und zu verfolgen und damit vielleicht sogar Kinder zu retten einen höheren Wert hat als das sofortige unmittelbare Zuschlagen bei dir, das die anderen Verbrecher dann ja nur aufschreckt. Dann stehen deine Frage zur Identifizierung über die IP-Adresse unten und deine Beiträge als IP 109.43.243.192 und IP 82.176.126.34 inkusive des Threats über das Kultururheberrechtsgesetz im Cafe nochmal in einem ganz anderen Licht und vielleicht kommen sie dann erst in einem halben Jahr.
Was auch immer (falls du nicht hypothetisch fragst) deine vorgeblich „rechtlich problematischen Bilder” sind: vernichte sie einfach, wenn du schon erkannt hast, dass sie problematisch sind und mach das nicht mehr und überlege gegebenenfalls, ob dir eine Therapie dabei helfen könnte. Und wenn du das nicht machen willst lebst du eben weiter in Angst. So soll es bei „rechtlich problematischen Bildern” ja auch sein. --92.72.90.111 12:08, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich muss alle Bilder löschen, bei denen ich keine Genehmigung der Abgebildeten vorliegen habe? Die ich teilweise nicht einmal kenne? Können wenigstens die alten mit Verjährung bleiben? Ich wage es jetzt mal, den Ausgangspunkt zu nennen: Das alles wegen der einmaligen, dummen Nutzung eines Nudify-Programms, dessen schlechte Ergebnisse auch schon so weit als möglich aus dem Internet gelöscht sind? --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 13:20, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Gibt es denn Zeiträume, in denen man üblicherweise damit rechnen kann? --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 00:04, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du sogenannte „Deepnudes”, also synthetische, nicht-einvernehmliche, intime Bilder (NCII: synthetic non-consensual intimate imagery) produziert und im Internet verbreitet. Dass das dumm ist und einmalig mag vielleicht richtig sein. Erheblicher ist jedoch: Es ist strafbar. Denn nach § 201a StGB ist es „verboten, Bildaufnahmen zugänglich zu machen, die geeignet sind, das Ansehen einer Person erheblich zu gefährden“ Das ist strafbewehrt mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe. Zudem kann nach § 74a StGB die „Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten“ erfolgen - dein Computer und die Speichermedien sind dann also weg.
Dass du versucht hast, die von dir angefertigten und verbreiteten Bilder wieder zu löschen, löst kein Problem. Einerseits zeigt deine Formulierung „so weit als möglich”, dass dies nicht vollständig gelang. Andererseits ist es ohnehin durch die Möglichkeit, im Internet einfach und schnell Kopien zu erstellen, in der Praxis nicht nur für die Täter sondern auch für die Betroffenen nahezu unmöglich, bereits verbreitete Inhalte vollständig zu löschen. Das bedeutet für die Opfer, dass die Bilder von ihnen weiterhin zirkulieren und jederzeit in ihr Leben treten können.
Auch deine Formulierung „Die ich teilweise nicht einmal kenne” mildert nichts sondern verschärft möglicherweise deine Probleme. Es kann für die betroffenen Frauen sogar schlimmer sein, einfach nur so aus Spaß anonym öffentlich gedemütigt zu werden.
Wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, dann erwachsen hieraus möglicherweise auch zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter. Das kann wesentlich mehr sein also du jetzt denkst, wenn z.B. durch dein Handeln entstandene psychische Beeinträchtigungen über lange Zeit therapeutisch behandelt werden müssen oder wenn ein Arbeitsvertrag nicht zustande kam und erhebliche soziale oder auch wirtschaftliche Konsequenzen entstanden sind. Glaube bloß nicht, sowas ließe sich ja nicht beweisen. Der Zufall spielt auch manchmal übel gegen dich. Und für die betroffenen Frauen gibt es ja keine Verjährung und es geht schließlich um den absolut geschützten Kern des Persönlichkeitsrechts, also die Intimsphäre und die schwere Verletzung der persönlichen Ehre.
Nudify-Programme gibt es seit 2019. Taten nach dem Straftatbestand des § 201 a StGB verjähren nach fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB). Wenn du Bilder irgendwo hochgeladen hast und nicht mehr löschen kannst, machst du sie möglicherweis aber auch jetzt noch einer dritten Person zugänglich. Ich wäre mir da, was die Rechtslage angeht, überhaupt nicht sicher. Du solltest also nicht auf Verjährung setzen sondern alle sogenannten „rechtlich problematischen Bilder”, faktisch aber weniger abmildernd formuliert: strafrechtlich relevanten Bilder löschen, die sich noch in deinem Besitz befinden und deine Straftaten beweisen. Alle Bilder. Auch nicht hochgeladene Bilder könnten möglicherweise zur Würdigung des Tatkomplexes beitragen. Auch Unrechtsbewusstsein und die Einsicht in die Strafwürdigkeit des eigenen Handelns tragen zur juristischen Würdigung einer Tat bei. Und es kann jederzeit, auch jetzt noch, eine der betroffenen Frauen (aus meiner Sicht auch völlig zu Recht) Anzeige erstatten.
Im Internet kann man viel falsch machen und viel Schaden anrichten. Das Netz vergisst nicht. Und wie heißt es so schön im Zauberlehrling: „Herr, die Not ist groß! // Die ich rief, die Geister // Werd’ ich nun nicht los.” Wie ich schon schrub: vernichte alle Bilder, mach das nicht mehr und denke gebenenfalls über therapeutische Hilfe nach. Nach meinem Eindruck machst du dir mehr Sorgen um dich selbst und ob du erwischt wirst als um die betroffenen Frauen, die für immer mit deinen Bildern leben müssen. Und wenn du dich schon so sehr um dich sorgst, dann sollte die Frage doch sein: Warum hab ich so einen Mist gebaut und wie sollte ich mit den Gründen dafür umgehen? --92.72.90.111
Es gibt keinen Beweis dafür, dass diese Bilder noch unterwegs sind. Da, wo sie entstanden sind, sind sie gelöscht. Bildsuchprogramme zeigen sie nicht. --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 20:39, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Auch bei Bildern von angezogenen Leuten liegt häufig keine Genehmigung vor. --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 20:59, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Kann ich dadurch identifiziert werden, dass ich mich in ein Benutzerkonto einlogge?

Kann man so identifiziert werden? Wenn das Konto schon jemandem bekannt ist, und dieser dann eventuell durch meine IP-Adresse Rückschlüsse auf meinen Wohnort ziehen könnte, würde dann ein Einloggen zu meiner Identifizierung führen? Ist das möglich?

--2A0A:A541:A0C:0:C431:F39E:1858:F65D 19:49, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Ja, siehe Anonymität im Internet#Identifikation durch die IP-Adresse. --BlackEyedLion (Diskussion) 20:28, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Dazu muss eine Verbindung zwischen Konto und IP erfolgen. Diese Informationen können sich in der Regel nur Admins der jeweiligen Dienste verschaffen. Eine dritte Person hat diese Information normalerweise nicht. --Erastophanes (Diskussion) 21:11, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Es sei denn, sie ist Mitglied einer Strafverfolgungsbehörde oder eines Geheimdienstes. Wenn die Identifizierung über das Einloggen in irgendein Konto versucht wird gibt es Möglichkeiten, das zumindest zu erschweren. Wir haben daher auch einen Artikel Anonymizer.--92.72.90.111 04:27, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt auch Online-Dienste, die allen anderen Nutzern die IP-Adresse eines Nutzers offenlegen, zum Beispiel Wikipedia und IRC-Chat. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:05, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Die allerdings paradoxerweise in der Wikipedia als anonym bezeichnet werden. --2A01:C23:90BF:2000:B913:7C0:8723:A720 10:31, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Eine IP-Adresse ist kein Namen. Also ist die Bezeichnung anonym (ἀνώνυμος: „ohne Name“) korrekt. Allerdings ist eine IP-Adresse personenbezogenes Datum.--Rôtkæppchen₆₈ 11:09, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Aber nicht bei allen diesen Diensten wird die IP-Adresse öffentlich mit dem Benutzerkonto verbunden. Und das war doch die Frage. --Erastophanes (Diskussion) 19:32, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Die Frage war, ob durch das erneute Einloggen in ein bereits beobachtetes Konto die eigene Identität festgestellt werden kann. --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 00:26, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Strenggenommen lässt sich über die IP-Adresse zunächstmal nur der Computer identifizieren, von dem aus gearbeitet wurde. Am selben Computer können verschiedene Personen arbeiten — sogar gleichzeitig. Umgekehrt kann eine Person unterschiedliche Computer benutzen. Um eine Person eindeutig identifizieren zu können, benötigt man also weitere Hinweise. Ich hab ’ne Zeitlang in einem Büro gearbeitet, wo es keine festen Arbeitsplätze gab, man hat sich einfach an einen freien Rechner gesetzt. Identifikation wäre also allein anhand der IP nicht möglich gewesen. Der Benutzername wäre in Verbindung mit der IP und dem Datum allerdings eine Möglichkeit gewesen. --Duschgeldrache2 (Diskussion) 02:13, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Spielt es dafür eine Rolle, ob man sich erneut einloggt, oder reicht früheres Eingeloggtsein aus? --2A0A:A541:A0C:0:7CB4:356E:DFC9:3F2F 20:31, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich muss wissen, ob es keinen Unterschied machen würde, sich erneut einzuloggen, oder ob es zu einer bisher unmöglichen Identifizierung führen würde. --2A0A:A541:A0C:0:64AD:BEC6:37D8:B45D 00:07, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Melde dich halt per VPN an, das haben die meisten Browser inzwischen standardmäßig verfügbar. --Erastophanes (Diskussion) 08:16, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Noch strenger genommen lässt sich über die IP-Adresse alleine nicht einmal unbedingt ein Computer identifizieren - in einer Bibliothek können z.B. die Zugriffe von Dutzenden von Computern, die über denselben Internetzugang laufen, von der gleichen IP-Adresse kommen. Gestumblindi 21:48, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Aber wenn man ein Bild zum Benutzerkonto hätte, ginge auch das, oder? --109.42.179.217 03:52, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

31. März

Problemlösung

Guten Abend miteinander. Ich habe folgende Frage:

Weshalb geht der Chat der schweizer Seelsorge Telefon 143 (seit Ende letzten Jahres nicht (mehr))?

Ich weiss nur, dass der dieser Chat nur beim Opera Browser geht und dass die Webseite "erneuert" wurde und seither ist das leider so.

Ich hoffe, es weiss jemand bescheid wie man da weiterhelfen kann. Vielleicht wäre es hilfreich, wenn sich jemand aus der Schweiz meldet, weil ich glaube in Deutschland geht diese Seelsorge Telefon 143 ja nicht.

Freundliche Grüsse

Innere Stimme (Diskussion) 00:14, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

In unserem Artikel Telefonseelsorge stehen auch die Telefonnummern für Deutschland Deutschland. Unter https://www.143.ch/chat-deutschschweiz/ steht, dass der Telefonseelsorge-Chat nur von 10 bis 22 Uhr besetzt ist. --Rôtkæppchen₆₈ 23:20, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Chat ausschließlich mit Opera funktioniert. Das wäre das Gegenteil von Barrierefreiheit. Auf der Seite habe ich auch keine entsprechende Information gefunden. Womöglich sind nur die Browsereinstellungen schuld oder der Chat ist selten frei. Den Chat "auszuprobieren" verbietet sich. --109.42.114.240 08:36, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Danke Rotkaeppchen für die Antwort. Ja, schon, aber während dieser Zeit funktioniert der Chat nicht im Firefox Browser.
Ich versuche herauszufinden, weshalb der Chat seither nicht (mehr) geht.
Ich habe schon versucht, Java zu installieren, bisher ohne Erfolg.
Weshalb funktioniert der Chat (seither) nicht (mehr), wenn ich nochmals fragen darf?

Innere Stimme (Diskussion) 00:34, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Ich glaube, der Chat geht gerade mit Opera vielleicht nicht (da Opera teils ein Proxy nutzt), oder von woher hast du die Information, dass es Opera braucht? Und Java braucht das auch nicht, sondern Javascript (aber das hat jeder Browser). Versuch es einfach mal mit einem anderen Browser (wie Google Chrome). --Filzstift (Diskussion) 11:11, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für die Auskunft Filzstift. Ich schaue heute ab 10 Uhr, ob der Chat geht wenn ich beim Firefox Browser Proxy deaktiviere.

Ich würde mich freuen, wenn der Chat dann wieder gehen würde. Wenn es soweit ist, und der Chat wieder geht, gebe ich bescheid.

Ich hoffe der Chat geht dann heute ab 10 Uhr wieder. Vielen dank nochmals an Filzstift.

Freundliche Grüsse

Innere Stimme (Diskussion) 06:05, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

1. April

sell limit und take profit

Was ist der Unterschied zwischen einer sell limit und einer take profit verkaufsorder? --93.196.210.191 06:38, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

  • "Mit der Sell-Limit-Order können Sie eine Verkaufsorder oberhalb des aktuellen Marktpreises einstellen. Das heißt, wenn der Markt einen Preis von 20 EUR hat und Sie ein Sell Limit auf 22 EUR einstellen, wird, sobald der Markt dieses Preisniveau von 22 EUR erreicht hat, ein Verkaufsgeschäft auf diesem Markt ausgeführt."
  • "Der Take Profit (Gewinnziel) ist der Befehl, einen Handel zu schließen, wenn der Kurs eines Finanzinstruments ein bestimmtes Niveau erreicht, falls der Handel erfolgreich ist. Der Take Profit gibt dem Händler also die Garantie, dass sein Gewinn materialisiert wird, wenn der Markt ein gewähltes Niveau erreicht." Psychedilly Circus (Diskussion) 09:56, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
    Und was ist da jetzt der Unterschied? --95.112.29.251 11:35, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
In einel Fall trifft DU die Entscheidung, in dem anderen Fall überlässt du einem Finanzinstrument die Entscheidung. Psychedilly Circus (Diskussion) 14:46, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Welche Entscheidung? Die Idee ist doch offensichtlich: "Dieses asset habe ich um 20 gekauft und sollte es demnächst abgeben, wenn es 10 % zugelegt hat". Also gebe ich eine limitierte Verkaufsorder mit Limit 22. Voraussichtlich werde ich die 22 bekommen, aber es gibt zwei Risiken: 1. könnte der Höchstkurs 21,98 sein, dann verfällt die Order unausgeführt. Und 2. marschiert er direkt auf 25 durch, aber ich gucke in die Röhre, weil ein anderer Marktteilnehmer die 22 im Orderbuch gesehen und zugegriffen hat. Wie soll da welche der beiden Möglichkeiten aus dem TO einen günstigeren Verlauf gewährleisten? Alle Marktteilnehmer sehen jederzeit immer nur die bzw. den letzten Ausführungskurs und Brief und Geld im Orderbuch, und es steht völlig in den Sternen bzw. der Kristallkugel, welche die nächsten Orders sein werden, die "matchen". "Eine Position schließen" bedeutet im Endeffekt immer eine unlimitierte Order, d. h. man ist auf Gnade oder Ungnade darauf angewiesen, daß ein Pendant einen günstigen Kurs macht. Ansonsten läuft es immer auf ein Limit hinaus mit dem Risiko, daß es nicht greift. (Die Spanne im Orderbuch ist in Zeiten des Sekundenhandels auch blanke Illusion: Wenn wer den Knopf drückt, kann die längst überholt sein.) Für mich stehen beide Begriffe ziemlich unter Rinderkotverdacht, ebenso wie der "Stop loss", der schließlich nichts anderes als ein unlimitierter Sell für den Fall, daß ein ausgeführter Kurs eine Grenze unterschreitet, ist. Wenn beispielsweise alle Welt glaubt, daß das um 20 gekaufte asset eine solide Unterstützung bei 19 hat und deswegen alle Halter von Longpositionen einen Stop loss bei 19 plazieren, könnte es eine ziemlich gute Idee sein, es drauf ankommen zu lassen und einen limitierten Buy bei 15 zu plazieren. Wenn die Unterstützung nämlich doch nicht hält, bricht die Lawine los und der Kurs rauscht mangels Nachfrage in den Keller, und die Akteure haben genau das Gegenteil davon erreicht, ihren Loss zu stoppen. Bullen und Bären bzw. long und short stehen sich sinngemäß gleich spiegelbildlich gegenüber, d. h. der oben insinuierte Durchmarsch auf 25 könnte gleichermaßen durch das gleichzeitige Auslösen von Stop Buys zustande kommen kommen, wenn nämlich volumenmäßig geringe hohe Sell limits auf naive Bullen mit unlimitierten Buys treffen. Daß sowas von market makers verhindert wird, ist bestenfalls eine fromme Hoffnung: große Akteure kochen auch gerne ganz legal ab. Aber wie heißt es so schön: Jeden Morgen steht ein Dummer auf - man muß ihn nur finden. Also: Wo ist der Unterschied, was gibt es mit welchen möglichen Konsequenzen zu entscheiden? --95.112.29.251 16:22, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es besteht noch ein weiteres Risiko, nämlich das, dass der Verkauf zwar wegen Überschreitung des Limits ausgelöst wird, die Ausführung aber nicht mehr zu genau dem gewünschten Kurs durchgeführt werden kann, sondern ggf. darunter. --2003:D9:F04:9400:B4E3:3A6C:B360:B255 17:55, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Für den Fall einer limit order kann ich das nicht nachvollziehen. Die bedeutet nämlich: Ich verkaufe, wenn mir jemand mindestens x bezahlt. Für weniger als x wird die also nicht ausgeführt. Oder bezieht sich das auf die anderen ominösen Instrumente? --95.112.29.251 19:15, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Eine Limit-Order wird niemals zu einem schlechteren Preis ausgeführt als dem angegebenen Limit. Das heißt, wenn das Limit nur für einen Sekundenbruchteil erreicht wird, wird die Order unter Umständen nicht ausgeführt. "Take Profit" ist nicht klar definiert, da musst Du deinen Broker fragen, was er damit meint. Es kann das gleiche wie eine Sell-Limit-Order sein. Es kann aber auch bedeuten, dass eine Market-Order ausgeführt wird sobald der angegebene Preis erreicht wurde. Der tatsächliche Verkaufspreis kann dann also auch unter dem Limit liegen. --31.17.254.28 13:27, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Nach einer ausfuehrlichen Diskussion mit ChatGPT glaube ich jetzt, dass die Order selbst identisch ist, aber ein Day Trader fuer die identische Order je nach seiner Marktposition unterschiedliche Namen verwendet:

  • Wer eine Long-Position haelt und diese schliessen moechte, nennt die limitierte Verkaufsorder "Take Profit" (T/P).
  • Wer eine Short-Position eroeffnen moechte, nennt dieselbe Order "Limit Sell".

Jemand, der kein Day Trader ist, verwendet den Begriff "Take Profit" gar nicht und spricht nur von einer limitierten Verkaufsorder. -- Juergen 86.111.153.241 19:10, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Darf ein freigelassener Kriegsgefangener wieder am militärischen Konflikt teilnehmen?

In dieser Reportage wird ein ukrainischer Soldat (Maksim) beschrieben, der im aktuellen Konflikt in russischer Kriegsgefangenschaft war und durch einen Austausch freikam. Er ist jetzt als Ausbilder in der ukrainischen Armee tätig. Nach meiner Erinnerung dürfen sich freigelassene Kriegsgefangene nicht mehr an dem militärischen Konflikt, in dem sie gefangengenommen wurden, beteiligen. Stimmt das?  Leider konnte ich dazu nichts finden. Falls es stimmt, gilt dann die Ausbildertätigkeit nicht als Konfliktteilnahme?

--2003:FC:8F26:9FE0:9D8:34CE:6B83:C89D 10:57, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Ich musste gerade selbst nachschauen, aber im Genfer Abkommen III in Artikel 117 steht: "Kein Heimgeschaffter darf zu aktivem Militärdienst verwendet werden." [5]dessen Vorgänger (Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen in Artikel 74: "Ein heimgesandter Kriegsgefangener darf nicht zum aktiven Militärdienst verwendet werden."[6] --Naronnas (Diskussion) 11:08, 1. Apr. 2024 (CEST)--Naronnas (Diskussion) 11:40, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nachdem an Konflikten beteiligte Soldaten auch in anderen Ländern ausgebildet werden, die nicht selbst am Konflikt beteiligt sind (z.B. am Leopard II), zählt Ausbildung wohl tatsächlich nicht. --Erastophanes (Diskussion) 12:33, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wobei mir die Frage „Will er?“ sehr viel naheliegender erscheint als „Darf er?“. --Wwwurm Paroles, paroles 12:39, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wahrscheinlich ist: Er muss.--Geist, der stets verneint (Diskussion|meine Beiträge) 14:12, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn er völkerrechtlich nicht darf, ist es unwahrscheinlich, daß er muß. Wobei es noch eine interessante Frage ist, welche Bindungswirkung völkerrechtliche Verpflichtungen eigentlich haben, wenn sich die andere Seite nicht ans Völkerrecht hält. Und letzteres ist eigentlich der Normalfall: Rußland durfte die Ukraine nicht angreifen. Aber kann die nun, als Extrembeispiel, sagen: "Ausländische Soldaten, die gegen unser Staatsgebiet vorgehen, sind Mörder und Verbrecher und rechtlos. Wir werden keine Gefangenen machen und die Genfer Konventionen nicht beachten, sondern sie alle totschlagen oder versklaven." Das wäre zweifellos ein wirksames propagandistisches Abschreckungs- und Friedenssicherungsmittel, aber vermutlich unzulässig. Und zwar, weil ...? --95.112.29.251 19:29, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, das Unrecht eines anderen erlaubt kein eigenes Unrecht. Das Völkerrecht funktioniert da ähnlich wie das innerstaatliche Recht. Bloß weil Dir jemand etwas stiehlt (Straftat zu Deinen Lasten), darfst Du dem Täter nicht selbst etwas Verbotenes antun. --2A02:8071:5810:1400:0:0:0:FF53 20:42, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das Argument ist zirkulär: Ist es denn Unrecht? Innerstaatliches Recht gilt für alle, Völkerrecht ist aber Vertragsrecht, das durch gegenseitige Verpflichtungen wirkt. Wenn eine Seite die Verträge bricht, ist die andere auch nicht mehr an deren Einhaltung gebunden. Wer sich einseitig rechtlichen Bindungen unterwirft, macht sich moralisch erpreßbar. Beispiel Israel: Die palästinensischen Terroristen haben in der Größenordnung 200 israelische Geiseln in der Gewalt und fordern u. a. die Freilassung einer vier- oder fünfstelligen Zahl palästinensischer Gefangener im Verhältnis fünfzig zu eins, oder sowas. Militärisch sind die israelischen Geiseln irrelevant: Der Schutz der Existenz des Staates Israel und seiner Sicherheit zählt weitaus mehr als das Leben der paar Geiseln. Militärisch rational wäre also, den Spieß umzudrehen und von den Palästinensern bzw. der Hamas die sofortige bedingungslose Kapitulation und die Freilassung aller Geiseln gegen Zusicherung eines fairen Strafverfahrens gegen die Terroristen - das dann natürlich vielfach mit "lebenslänglich" endet - zu verlangen und andernfalls als Repressionen die tägliche Hinrichtung von 50-100 gefangenen Palästinensern anzudrohen sowie sich täglich verstärkende Militärschläge gegen den Gazastreifen, bis der komplett in einen Parkplatz umgestaltet wurde. Ich denke, das würde die erwünschte Wirkung zeigen. Je grausamer, desto besser. Vespasian oder Titus, die in der Gegend vor fast zweitausend Jahren mit brutalster Grausamkeit den jüdischen Aufstand niederschlugen, Jerusalem einschlossen, belagerten und aushungerten und vor der Stadt Tausende von Einwohnern, die fliehen wollten, kreuzigten und im Ergebnis zwei Millionen Juden umbrachten, würden sich über die Inkonsequenz und Weichheit der jetzigen israelischen Regierung einfach nur wundern. (Man macht heutzutage oft den Fehler, wegen des Judäischen Kriegs Mitleid mit den armen Juden zu haben. Daß die aber mitnichten unschuldige Opfer waren, sondern zunächst einmal den Römern übel zusetzten, wird dabei oft übersehen und gerne ausgeblendet.) --95.112.29.251 00:04, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
In der Antike oder anderen vergangenen Zeiten hat man immer so gehandelt, und es hat niemanden vom Kriege abgehalten. Wer einen Krieg beginnt, glaubt ja immer, ihn gewinnen zu können. Nicht wenige Kriege wurden wohl sogar wohl nur wegen der Beschaffung von Sklaven geführt. --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 20:46, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
"hat niemanden vom Kriege abgehalten" ist gefühlt unbeweisbar: Die Historiker berichten doch immer nur über geführte Kriege und nicht über durch Machtdemonstrationen oder Drohungen verhinderte. --95.112.29.251 23:31, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Frage muß man sicherlich aufteilen. 1. Darf die Ukraine ehemalige Kriegsgefangene wieder verpflichten? Wahrscheinlich eher nein. 2. Darf ein ehemaliger Kriegsgefangener erneut gegen den Gegner kämpfen? Wer will es ihm verbieten? Ich glaube, dass gerade in der Ukraine die Motivation immer noch hoch ist, nach der Freilassung wieder an die Front zu gehen. Auf russischer Seite hätte ich da Zweifel, da könnte der Soldat auf seinen Kriegsgefangenenstatus verweisen. Ob darauf in der Realität Rücksicht genommen wird, wir werden es derzeit nicht erfahren. --scif (Diskussion) 09:03, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
"Wer will es ihm verbieten?" Die ukrainischen Streitkräfte indem sie ihn nicht einstellen. Auf eigene Faust darf man eh nicht am Krieg teilnehmen. --Digamma (Diskussion) 21:41, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ist das denn effektiv verboten, dass Kriegsgefangene wieder kämpfen? Und ist das Interesse aller groß, sich daran zu halten? --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 18:42, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Seebinnengrenze und Binnenseegrenze

Im Zuge der Schengenerweiterung taucht immer wieder der Begriff Seebinnengrenze, siehe bei Kroatien hier auf. Im Gegenzug scheint bei den Zolltarifnummern der Begriff Binnenseegrenze hier auf. Ist es dasselbe, bzw. wo findet man eine Def. der beiden - ich bin nirgends fündig geworden, auch in Wikipedia nicht :-) --danke K@rl du findest mich auch im RAT 10:58, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Eine Binnenseegrenze ist ein besondere Art der Landgrenze (Siehe Art. 2 Nr. 1 lit. a) Schengener Grenzkodex (VERORDNUNG (EU) 2016/399)), während Seebinnengrenze eine Seegrenze zwischen Mitgliedsstaaten ("Binnen") meint (Siehe Art. 2 Nr. 1 lit. c) Schengener Grenzkodex). sуrcrо.педія 12:13, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dem Binnensee entspricht in der englischen Version der Verordnung der Begriff lake im Gegensatz zu sea. 91.54.33.169 12:30, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das bedeutet, dass [dieser Text] falsch ist und es eigentlcih Binnenseegrenze heißen müsste, oder? --K@rl du findest mich auch im RAT 14:58, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
@Karl Gruber: dein Link ist unfunktional. sуrcrо.педія 14:13, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, Binnenseegrenzen sind Grenzen innerhalb eines Sees. Seebinnengrenzen sind Grenzen zwischen den Mitgliedsstaaten, die im Meer verlaufen. Letzteres ist gemeint. --Digamma (Diskussion) 21:44, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Und wo fallen dann Flussgrenzen hinein, wie Jochenstein - links D rechts AT? --K@rl du findest mich auch im RAT 14:25, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das Stichwort lautet hier: Grenzfluss. Im Normalfall bildet die Flussmitte die Staatsgrenze. Manchmal ist die Grenze anderweitig bestimmt oder sie verschiebt sich, wenn der Fluss seinen Lauf ändert. Im Fall der Grenze LUX/D gibt es beispielsweise eine Sonderregelung (gemeinsames Staatsgebiet). Es kommt also drauf an.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 14:38, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das sind Landgrenzen im Sinn von Art. 2 Nr. 1 lit. a Schengener Grenzkodex, an der Stelle wo die tatsächliche Grenze ist bzw. - soweit es um eine regelmäßige Fährverbindung geht - der Hafen im Mitgliedstaat die Grenze im Sinn von Art. 2 Nr. 1 Lit. c Schengener Grenzkodex. --sуrcrо.педія 16:56, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Anzeige eines Antragsdeliktes

Was passiert, wenn jemand ein Antragsdelikt bei der Polizei anzeigt? Wohlgemerkt ein Dritter, nicht der Betroffene? (Zusatzfrage: Sind Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte nach der DSGVO immer noch Antragsdelikte?) Wird dies ignoriert? Oder wird versucht, die Betroffenen zu ermitteln und zu einem Strafantrag zu bewegen? --109.42.178.52 17:41, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

(Bei Antragsdelikten gibt es auch noch theoretisch die Möglichkeit, daß die Staatsanwaltschaft ausnahmsweise ein öffentliches Interesse bejaht und von Amts wegen tätig wird.) --95.112.29.251 19:19, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
§ 77 (1) StGB: "Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, so kann, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Verletzte den Antrag stellen." --Chianti (Diskussion) 00:00, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
So, und wenn die Polizei von der Tat wüsste, aber es keinen Antrag gäbe, würde sie dann gar nichts tun oder die Antragsberechtigten aufsuchen? --2A0A:A541:A0C:0:FD98:DBF1:CF04:1453 00:41, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Weiß das hier niemand? --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 00:03, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Verstöße gegen die DSGVO sind Ordnungswidrigkeiten, keine Straftaten. Polizei und Staatsanwaltschaft sind unzuständig und verweisen auf Ordnungsämter und Datenschutzbeauftragte. --Rôtkæppchen₆₈ 00:49, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Bei irgendeinem Anwalt/dessen Online-Auftritt habe ich gelesen, wegen der DSGVO seien diverse Bestimmungen über Persönlichkeitsrechte bei Bildern nicht mehr relevant. --2A0A:A541:A0C:0:7CB4:356E:DFC9:3F2F 20:39, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

2. April

Datei wird von der Windows10-Explorer-Suchfenster-Suche nicht gefunden.

Auf einem PC sind Linux Mint und Windows10 parallel installiert. Mit Linux Mint wird eine Datei (Wort1 Wort2 Wort3.mp3) in einen Windows10-UnterordnerX des Ordners „Dieser PC“ kopiert. Dann fahre ich Linux Mint herunter, öffne Windows10 und rufe UnterordnerX auf. In das Suchfenster dieses Ordners rechts oben trage ich „Wort1“ein und lasse danach suchen. Aber Windows10 findet die Datei nicht. Ich kopiere die Datei in einen anderen Ordner und von dort wieder zurück. Jetzt findet Windows die Datei. Nach mehreren Versuchen bestätigt sich, dass Windows nur von ihm selbst erzeugte Dateien mit dem Suchfenster findet. Wurden diese mit Linux Mint in denselben Ordner kopiert, findet es sie nicht.

Wie kann man Windows dazu überreden, auch von Linux Mint erzeugte Dateien zu finden? Kann es sein, dass die Datei deswegen nicht gefunden wird, weil sie nicht indiziert wird? Wenn ja: Kann man eine Indizierung von „Dieser PC“ und seiner Unterordner auslösen?

Ich hatte die Frage schon einmal gestellt. Aber laut einer Antwort habe ich offensichtlich Unsinn geschrieben, so dass sie nicht verstanden wurde. Überschrift war: „Windows10 findet von parallel installiertem Linux Mint untergeschobene Dateien nicht.“

--31.150.182.128 12:11, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Link zur letzten Anfrage: Wikipedia:Auskunft/Archiv/2024/Woche 13#Windows10-Suche findet von parallel installiertem Linux Mint untergeschobenen Dateinamen nicht.
Die Ursache für das Problem könnte die hier unter Phase 1 beschriebene Vorgehensweise sein: bei FAT-Laufwerken wird regelmäßig eine vollständige Durchforstung initiiert, bei NTFS gibt es nur eine einzige Durchforstung, und alles andere wird von Benachrichtigungen aus dem USN Change Journal verarbeitet. Möglicherweise wird dieses Journal von Linux Mint nicht bearbeitet. Alternative: FAT-Partition für Dateien, auf die Linux zugreift. 91.54.33.169 12:50, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
So ist es: Linux enthaelt keine Unterstuetzung fuer das USN Journal. Allerdings koennte man probieren, das USN Journal zu loeschen - vielleicht laeuft dann die Windows-Indizierung automatisch an, wenn man Linux beendet und wieder Windows gestartet hat. Das habe ich allerdings nicht getestet ... -- Juergen 185.205.127.154 22:08, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wer hat das Königsberger Brückenproblem sich ausgedacht? (Bzw. ist das überhaupt ermittelbar?)

Siehe Titel; ich meine nicht die Lösung, sondern wer zuerst sich die Problemstellung ausgedacht hat. Euler war ein Schweizer Mathematiker, der u.a. in Berlin und Sankt Petersburg für längere Zeit wirkte. Einen Bezug zu Königsberg hatte er bis auf das Brückenproblem meines Wissens nicht. Laut der im Artikel genannten Quelle war das der Bürgermeister von Danzig, aber warum der sich für sieben Brücken aus Königsberg interessierte, geht nicht richtig hervor. Die Behauptung habe ich immer wieder gelesen, das sei einfach aus reiner Langeweile entstanden, weil Leute gerne einen Sonntagsspaziergang durch die sieben Brücken machen wollten – dazu finde ich aber keinen Beleg. Weiß jemand mehr dazu?

Ich habe diesbezüglich schon die Originalarbeit von Euler aufgeschlagen, aber da steht nichts. --Bildungskind (Diskussion) 15:56, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Google gibt mir einen vielversprechenden Treffer ("Der Legende nach wunderte sich der Königsberger Philosoph Immanuel Kant. (17241746) in einem Brief an Euler über die Tatsache, dass es ihm auf seinen...") unter claus-albowski.de, dann werde ich aber vor dem Öffnen des entsprechenden PDFs vor dem Risiko gewarnt: [7] -- 79.91.113.116 16:24, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich glaube, das ein Satz, der mit „Der Legende nach“ beginnt, mir nicht helfen wird. Immanuel Kant war vor allem etwas mehr als elf Jahre alt, als Euler die Aussage bewies. --Bildungskind (Diskussion) 16:28, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Oh ja, vergiss das von mir oben Geschriebene. Es gibt noch ein paar Details zum Schriftwechsel mit Zitaten in diesem Artikel. Deine Frage wird dies aber auch nicht vollständig beantworten. -- 79.91.113.116 17:12, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Euler schreib auf S.129, bezogen auf die Königsberger Brücken: "Problema autem hoc, quod mihi satis notum esse perhibebatur, ..." Wenn ich das richtig verstehe, wurde ihm das Problem als "recht bekannt" vorgestellt. 91.54.33.169 18:01, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Zum Danziger Bürgermeister: Karl Leonhard Gottlieb Ehler hat 1705 in Königsberg studiert. Der gebürtige Königsberger Heinrich Kühn (Mathematiker) wurde 1733 nach Danzig berufen und stand mit Ehler in Kontakt. 91.54.33.169 21:56, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ah, das ist gut zu wissen. Möglicherweise erklärt das die Kenntnis vom Königsberger Stadtplan. Bisschen widersprüchlich ist das aber schon, weil er erst später Bürgermeister geworden ist, vielleicht ist das ein Fehler in der Quelle. --Bildungskind (Diskussion) 08:40, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

1+1 will für eine Webseite immer wieder zusätzliches Geld

Gibt es keine Möglichkeit, einen seit 25 Jahren unveränderten Text mit 40 Sätzen verteilt auf vier Seiten einer Homepage mit ansprechender Schriftart auf ansprechendem Grafikhintergrund zu platzieren und sich nie wieder darum kümmern zu müssen?

Ich habe seit 25 Jahren eine Webseite bei 1+1. Seitdem hat diese vier statische Seiten mit seitdem unveränderten Text und einem Menü, um diese vier Seiten anzuwählen, sozusagen als erweiterte Visitenkarte. Anfangs habe ich es mit dem 1+1 Baukasten hinbekommen, mir diese Webseite zu bauen. Dann wurde der Baukasten aber eingestellt und nur gegen zusätzlichen monatlichen Beitrag fortgeführt, zuletzt aber vollkommen eingestellt. Ich sollte mich in den neuen Baukasten von 1+1 einarbeiten, den ich nicht verstand, weil der Sinn der tausend Features im Dunkeln blieb, weil ich sie nicht brauchte. Ich konnte aus der umfangreichen Anleitung nicht dasjenige herausfinden, was davon für meine vier einfachen, statischen Textseiten gebraucht wird.

Dass mir ein funktionierender Baukasten noch einmal unter dem Hintern entzogen wird, sollte mir nicht noch einmal passieren. Ich habe mich daher bei den CMS umgeschaut. Aber mit den gebräuchlichen, wie Joomla und Wordpress hatte ich dasselbe Überfrachtungsproblem. Ich bin dann auf das CMS Mozilo gestoßen, das für kleine Webseiten geeignet sein soll. Auch hier gibt es immer noch so viele Features, das es schwierig war, das Benötigte aus den vielen, deren Sinn ich nicht verstehe, herauszufinden. Aber mit einer YouTube Anleitung hat es dann irgendwie geklappt.

Seither nervt 1+1 immer wieder mit veralteten Versionen von Technik, die abgeschaltet werden sollen und deren weitere Unterstützung zusätzliches monatliches Geld kostet. Das Problem dabei ist, dass ich nicht verstehe, was da abgeschaltet werden soll. Denn ich habe diese Begriffe beim Erstellen der Webseite nie gebraucht. Ich weiß auch nicht, ob meine Webseite das abzuschaltende Feature überhaupt nutzt. Irgendwie habe ich es immer wieder hinbekommen, dass alles funktionierte, ohne dass ich wirklich verstand, was ich da tat. Aber jetzt funktioniert meine Webseite seit einigen Monaten nicht mehr. Trotzdem droht 1+1 wieder einen zusätzlichen Monatsbeitrag für eine ansonsten abzuschaltendes, veraltete Technik an.

Ist das bei allen Anbietern von Webseiten so, dass man immer wieder Mails über abzuschaltende Dinge bekommt, ohne dass dabei geprüft wurde, ob die Webseite das abzuschaltende Ding überhaupt nutzt. Denn das verunsichert und man weiß nicht, ob man reagieren muss. Man zahlt möglicherweise für einen verlängerten Support, den man gar nicht braucht.

Gibt es keine Möglichkeit, einen seit 25 Jahren unveränderten Text mit 40 Sätzen verteilt auf vier Seiten mit ansprechender Schriftart auf ansprechendem Grafikhintergrund zu platzieren und sich nie wieder darum kümmern zu müssen?

Ich kann leider erst am kommenden Dienstag, 9. April antworten, weil ich dann in einer Bibliothek mit Internet Anschluss bin. Es wäre schön, wenn solange nicht ins Archiv verschoben wird.

--31.150.182.128 16:31, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wenn das so schlicht ist, mach es in reinem HTML ohne CMS, Datenbank und PHP. --Magnus (Diskussion) 16:35, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Selfhtml ... --Chianti (Diskussion) 16:41, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
+1 Man braucht keine Baukästen, CMS usw. Das ist alles viel zu umfangreich für das, was du vorhast. Wenn es noch etwas "hübsch" werden soll, solltest du zusätzlich zu HTML noch etwas CSS einbauen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:49, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
+1 Bei CMS auf PHP- und Datenbankbasis wirst Du auch immer wieder das "Problem" haben, Updates machen zu müssen, da sonst irgendwann das System nicht mehr mit der aktuellsten PHP-Version läuft usw. - das mag bei Wordpress weniger ein Problem sein als z.B. bei völlig unbekannten CMS, die womöglich auch irgendwann nicht mehr weitereinwickelt werden. Das trifft auch auf Wordpress-Plugins gern mal zu, wobei Du die wahrscheinlich kaum im Einsatz hast. Bei einfachem HTML hat man das Problem i.d.R. nicht. --GrandmasterA (Diskussion) 09:00, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Kohlenstoff Gitter / Carbon Grid

WER hat wann und wie das Rätsel des Carbongitters entschlüsselt? Es war sehr schwer Anfang der 60iger Jahre das letzte Passstück zu finden (richtig einzusetzen) Jemand in England fand es STUNDEN vor dem Amerik. Kollegen. Gibt es ein Buch???

--2003:E6:D700:564D:A540:E614:254C:3801 16:51, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

"Rätsel des Karbongitters"? Geht es um Graphen oder um Kohlenstofffaser? --Chianti (Diskussion) 20:37, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Gib mal carbon grid in die Suchbox der en:wp ein: Es handelt sich um kohlenstofffaserverstärkten Kunststoff. --Rôtkæppchen₆₈ 00:43, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
In den 60ern wurden in der DDR schon Boote, Fahrräder und Bobs aus dem Zeug gebaut. Was soll das für ein Rätsel sein? Das erforderliche Gelcoat wurde im PCK Schwedt hergestellt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:05, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Und im Chemiefaserwerk Premnitz wurden Fasern hergestellt, die sich zur Herstellung von Kohlefasern eigneten, u.a. Kupferkunstseide und Dederon. --Rôtkæppchen₆₈ 15:00, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
In en:Carbon fibers#History steht etwas dazu, wer Anfang der 1960er Jahre in welchem Land Patente angemeldet hat. Und leistungsfähige ("high-performance") Kohlenstofffasern sind Voraussetzung für praktisch anwendbaren CFK. --Chianti (Diskussion) 16:57, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Jahreszeiten für den Mond

Im Sommer steht ja die Sonne bei uns sehr viel niedriger am Himmel als im Sommer. z.b. liegt zwischen sonne auf und untergang am winteranfang nur ca 8 stunden. am sommeranfang sind es eher 16 Stunden.

Nun fiel mir auf, dass aktuell zwischen Mondauf- und untergang nur 6 Stunden liegen, der mond also einen relativ flachen bogen über den himmel macht. Ich vermute das ist nicht immer so wenig. Wie groß ist da die Spanne in Deutschland und gibt es eine Fachbezeichnung für diese mondjahreszeiten? also mal niedrig, mal hoch über den himmel stehen? --Future-Trunks (Diskussion) 18:32, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Die Sichtbarkeit des Mondes von einem Punkt auf der Erdoberfläche wird durch die topozentrische Mondbahn beschrieben. Betrachtet man einen Punkt auf der Nordhalbkugel, so ist an den Tagen, an denen der Nordpol von der aktuellen Position des Mondes wegzeigt, der Mond kürzer sichtbar. Wenn der Nordpol mehr in Richtung Mond zeigt, ist er länger sichtbar. Zwischen maximaler und minimaler Sichtbarkeit liegt etwa ein halber Monat. Am und um den Pol kann der Mond ganztägig sichtbar oder nicht sichtbar sein. 91.54.33.169 20:42, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wie hoch der Mond steht und wie lange die Spanne zwischen Mondauf- und -untergang ist, hängt im Wesentlichen davon ab, an welcher Stelle der Ekliptik er steht. Der Vollmond beispielsweise steht immer gegenüber der Sonne. Das heißt, dass sein Bogen zum Zeitpunkt der Sommersonnenwende dem der Sonne zum Zeitpunkt der Wintersonnenwend und umgekehrt gleicht. Wenn die Sonne im Frühlingspunkt steht, dann steht der abnehmende Halbmond im Winterpunkt. Seine Bahn ist also niedrig und die Zeit zwischen Auf- und Untergang kurz. --Digamma (Diskussion) 22:03, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
ah, okay. also durchläuft da der Mond das ganze innerhalb eines Mondzyklusses --Future-Trunks (Diskussion) 06:12, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wie lange der Mond sichtbar ist, hängt im Wesentlichen von der geographischen Breite des Beobachtungsstandorts sowie dem dem Winkel zwischen Erdachse und der Richtung des Mondes vom Erdmittelpunkt gesehen ab. Der Zyklus ist ein Monat, das hat wenig mit der Position der Erde auf ihrer Umlaufbahn um die Sonne zu tun. Die Position der Erde auf ihrer Umlaufbahn um die Sonne bestimmt, wann der Mond am längsten sichtbar ist: Auf der Nordhalbkugel um die Wintersonnenwende bei Vollmond, um die Sommersonnenwende bei Neumond. 91.54.33.169 11:15, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Kann schlechteres Netz bedeuten, dass es angezapft und überwacht wird?

Ist das möglich? Sollte ich mir Hilfe suchen und mit anderen darüber sprechen? Rechtsbeistand oder so?

--2A0A:A541:A0C:0:7CB4:356E:DFC9:3F2F 22:29, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

[8], [9], [10], [11], [12], [13] --92.72.90.111 23:49, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Normalerweise nicht. Professionelle Bedarfsträger zapfen unterbrechungs-, knack- und nahezu dämpfungsfrei an. Bei ARP-Spoofing im (W)LAN kann es zwar durchaus zu überwachungsbedingten Flaschenhälsen kommen, aber es ist nicht zu erwarten, da professionelle Bedarfsträger eher im Hautpverteiler denn im (W)LAN des Angezapften anzapfen, auch, um nicht leicht entdeckbar zu sein. --Rôtkæppchen₆₈ 00:26, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Aha. --2A0A:A541:A0C:0:3956:3458:F840:41B4 00:22, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Suche reines weiß als Farbe

Ich suche eine unbunte Innenfarbe, die weiß ist, also dem Referenzweiß im sichtbaren Bereich möglichst nahekommt. Kein Weiß mit grün-, gelb-, oder blaustich, sondern einfach nur weiß. Klassische Innenfarbe, die als "weiß" bezeichnet wird, hat häufig den Farbton RAL 9010. Siehe hierzu die RAL-Farbtabelle. Man erkennt aber schon daran, dass sich das hellste weiß von RAL (9016) deutlich vom weißen Hintergrund abgebt, es nicht weiß ist, sondern einen Farbstich hat. Ein reines "Weiß" scheint es in der RAL-Tabelle nicht zu geben. Und da wird es jetzt schwierig in der Suche für mich. Muss ich mich jetzt auf Marketingbegriffe der Farbenhersteller verlassen? Kann mir jemand helfen? --176.199.210.236 22:45, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Nimm einen realen RAL-Farbfächer als Vergleich. Die Bildschirmdarstellungen von RAL-Körperfarben stimmen nicht. Es wird aber IMHO auf Titanweiß bzw RAL 9010 hinauslaufen, das auch im Artikel Referenzweiß genannt wird. --Rôtkæppchen₆₈ 23:06, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Hier wird behauptet, dass RAL 9016 die hellste Normfarbe sei. Das ist mir aber ehrlichgesagt auch nicht so wichtig, da weder RAL 9010 noch RAL 9016 in Frage kommen, da beide nicht weiß sind. Diese mit einer RAL 9010 Farbe gestrichen bezeichnet ein bekannter Farbehersteller übrigens als weiß. Man achte auf die Sofas, die das Gegenteil belegen. --176.199.210.236 01:40, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Im verlinkten Bild sieht man direkt angeleuchtete Möbel (eventuell mit einer Softbox) und nicht direkt, sonder nur diffus, angestrahlte Wände. Das ist kein Beleg dafür, dass die Wände dunkler wären, sondern schlicht ein normaler Optikeffekt. Für die Simulation solcher Aufnahmen siehe auch Raytracing und Radiosity (Computergrafik). Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 01:56, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich glaube, es fehlt dem Fragesteller an Verständnis dafür, was Farbe bedeutet und was Farbpigmente sind. Es geht um subtraktive Farbmischung, die einer Lichtquelle bedarf. Wenn die Lichtquelle nicht weiß ist, kann ein Farbpigment keinen weißen Farbeindruck erzeugen. Vergleiche den Spruch Nachts sind alle Katzen grau; ich ergänze: sogar die weißen. --BlackEyedLion (Diskussion) 07:21, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das mit der farbigen Lichtquelle ist das eine, der andere Knackpunkt ist die Beleuchtungsstärke. Unser Auge ist darin sehr gut, auch kleinste Helligkeitsunterschiede zu erkennen. Ist etwas besser bzw stärker ausgeleuchtet dann erscheint er uns weisser bzw. heller, ob wohl alle Gegenstände die exakt selbe Farboberfläche haben können. Ob es da wirklich einen Farbunterschied zwischen den unterschiedlichen Oberflächen gibt, dafür musst du wirklich jede Oberfläche mit einer Referenzfarbfläche vergleichen. Unter den selben Lichtbedingungen versteht sich. Weiss ist in der Hinsicht ganz gemein. Da kann es sein, dass die gleichen Gegenstände -nehmen wir mal weisse Stühle- in unterschiedlich Farbe erscheine nur deswegen weil sie durch unterschiedliche Fenster beleuchtet werden. Vor dem einen ist Rasen vor dem andern der Kiesplatz. Der weisse Stuhl der vom Rasenfenster beleuchtet wird, wird mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit einen Grünstich aufweisen.--Bobo11 (Diskussion) 11:22, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dazu kommt, dass der Möbelstoff der Sofas möglicherweise optische Aufheller enthält, die ihn weißer als weiß erscheinen lassen. --Rôtkæppchen₆₈ 13:31, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Und die übertragen sich dann auch auf das Foto? --Optimum (Diskussion) 19:21, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ja. Der Film oder Kamerachip nimmt das zusätzliche Licht, das der Sofastoff abstrahlt, wahr. Die Wandfarbe enthält keinen optischen Aufheller, erscheint also dunkler als die Sofas. --Rôtkæppchen₆₈ 19:36, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
An optische Aufheller habe ich auch schon gedacht und werde damit experimentieren. --176.199.210.236 00:34, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Der Spruch „Nachts sind alle Katzen grau.“ stammt eher vom skotopischen Sehen her, das in unserem Artikel Photopisches und skotopisches Sehen erklärt wird. Kurz: Bei geringer Lichtstärke sprechen die Helligkeitssinneszellen (Stäbchen) an, aber nicht die unempfindlicheren Farbsinneszellen (Zapfen). Weiß ist aber eine Unbuntfarbe, bei der alle drei Zapfentypen gleich stark gekitzelt werden. --Rôtkæppchen₆₈ 01:31, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das gilt wohl noch am ehesten für grün/gelb, nicht aber für alle Farben. Sprich, gelb- oder grünstichige Weißtöne werden bei zunehmender Dunkelheit besser als andere Farbstiche wahrgenommen, aber auch die Grenze dürfte irgendwann verschwimmen? -Ani--176.6.3.27 01:45, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Windows 10 Startmenue

Hallo, im Windows 10-Startmenue steht an letzter Stelle der Menuepunkt "Andere". Dort werden viele Einträge ms-resource... automatisch angelegt. Die möchte ich incl. Überschrift (Andere) unterdrücken, finde aber nirgends die Lösung. Wer hilft? Vielen Dank. LG --91.62.242.241 23:43, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wenn ich mich nicht irre ist das folgende Einstellung: Rechte Maustaste auf Taskleiste > Taskleisteneinstellungen > Start > Meistverwendete Apps anzeigen -> Aus.
(Ja, es gibt noch andere Wege zum gleichen Menü zu kommen ;-) ) --Windharp (Diskussion) 08:26, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Meistverwendete Apps anzeigen steht auf AUS. An der Einstellung kann´s nicht liegen. LG --91.62.242.241 10:35, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ist das ein lokales oder Onlinekonto? Ich benutze nur das Open-Shell-Startmenü (lokal). Wenn ich auf das Win-Startmenü umschalte habe ich nicht "Andere", aber allerlei anderen Schrott, den ich nie benutze. Ob das immer mehr wird, weiß ich nicht, weil ich das nicht sehe. --2.175.17.72 11:08, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dank DMA lässt sich der Schrott jetzt deinstallieren, inklusive Edge. --Rôtkæppchen₆₈ 13:32, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo Rotkaeppchen, werde bitte genauer... Dieser Block Andere kommt am Ende des Startmenues, die Einträge beginnen immer mit ms-resource und werden laufend mehr. LG --91.62.242.241 14:19, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das kann ich Dir leider nicht sagen. In den Abschnitten "&" und "Weltkugel" ist das Startmenü bei mir leer. Diese Abschnitte sind bei mir ausgegraut, sowohl auf meinem Büro-, als auch auf meinem Privat-PC. --Rôtkæppchen₆₈ 14:25, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Was meinst Du mit DMA? --2.175.17.72 17:05, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wegen des Digital Markets Act der EU hat Microsoft etliche vorher nicht deinstallierbare Bloatware in der EU deinstallierbar gemacht. Auch auf neueren Samsung-Smartphones kann die herstellereigene Bloatware (Diktiergerät, Uhr, Samsung notes etc) deinstalliert werden. --Rôtkæppchen₆₈ 19:42, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich kenne jemanden, der sich extra ein Samsung-Tablet angeschafft hat, um Samsung Notes nutzen zu koennen. Also offenbar keine Bloatware. -- Juergen 86.111.153.229 23:31, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich nutze Google Keep auch auf Alcatel- und Doogee-Androiden und zur Not auch Microsoft Onenote, sodass Samsung Notes für mich sehr entbehrlich ist. --Rôtkæppchen₆₈ 00:39, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

3. April

Ich suche die Adresse Willy-Brandt-Gasse 4 8000 München 22

Ersetze diesen Abschnitt durch eine konkrete Frage. --2001:871:22B:B499:9A6:A6A1:DD0:8149 15:38, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Sicher mit der Adresse? Willy Brandt starb 1992, die fünfstelligen neuen Postleitzahlen wurden schon 1993 eingeführt. Also wenig Zeit dazwischen, Straßen und Gassen nach ihm zu benennen. Google Maps findet eine Willy-Brandt-Allee und einen Willy-Brandt-Platz, aber keine Gasse in München. -- 79.91.113.116 15:52, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Sicher ist die Anschrift auch von vor 1990, da zwischen 3. Oktober 1990 und 30. Juni 1993 die alten vierstelligen Postleitzahlen mit O- bzw W- präfigiert werden mussten, damit für München bestimmte Briefe nicht in Dresden landeten und umgekehrt. --Rôtkæppchen₆₈ 21:09, 3. Apr. 2024 (CEST) Die Willy-Brandt-Allee und der Willy-Brandt-Platz, beide in München-Riem, wurden 1996 nach Willy Brandt benannt, siehe Liste Münchner Straßennamen/W. --Rôtkæppchen₆₈ 23:24, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Genau wie bei Briefmarken sind Straßennamen, die noch lebenden Personen gewidmet sind, eine große Ausnahme. Neubaugebiete können z.B. zu Themenvierteln werden, in denen die Straßennamen einer bestimmten Thematik folgen. Ein Thema, zu dem Willy Brandt passen würde, wäre "Deutsche Nobelpreisträger" oder "Friedensnobelpreisträger". Dann wäre es allerdings kaum plausibel, dass diese inzwischen wieder umbenannt wäre. Zudem ist Altstadt-Lehel (s.u.) kein Neubaugebiet. Könnte es sich um einen Erinnerungsfehler handeln, mit einem ähnlichen Namen, aber nicht Willy Brandt? Allerdings hilft es der Plausibilität der Anfrage nicht, dass "Gasse" in München eher selten vorkommt (wäre in einer österreichischen Großstadt viel häufiger) und dass die Namen mit "Gasse" üblicherweise historisch gewachsene Bezeichnungen in engen Innenstadtbereichen sind. Eine Willi-Graf-Straße ist das Ähnlichste, das ich auf die Schnelle finde. Die ist allerdings in Freimann -- 79.91.113.116 09:43, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab gestern auch mal die über 6000 Straßen umfassende Liste Münchner Straßennamen nach verschiedenen Schreibweisen (Willi, Willy, Wilhelm, Bill, Gasse, Gäßl, Gäßchen, etc pp) durchstöbert, erfolglos. --Rôtkæppchen₆₈ 14:52, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt in München eine Willibrord-Kirche. Könnte ein Hörfehler sein, aber auch dort in der Nähe gibt es keine danach benannte Gasse, und gab es wohl auch nie. Willibaldstraße und -platz (in Laim) wollen auch nicht so recht passen. --FordPrefect42 (Diskussion) 19:49, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
DuckDuckGo findet nichts bei der Suche nach "Willy-Brandt-Gasse"
gruß --2003:C6:1735:ED9D:8193:4F0:C416:6A28 16:06, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ergebnis von metager.de: "Leider konnten wir zu Ihrer Sucheingabe keine passenden Ergebnisse finden."
(Suche nach "Willy-Brandt-Gasse")
gruß --2003:C6:1735:ED9D:8193:4F0:C416:6A28 16:12, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Etwas Kontext zur Herkunft der Adressangabe wäre hilfreich. Vielleicht handelt es sich ja nicht um einen offiziellen Straßennamen, sondern um eine spaßhafte Hommage. Der alte Münchener Zustellbezirk 22 umfasste jedenfalls in etwa den Stadtbezirk Altstadt-Lehel. --FordPrefect42 (Diskussion) 21:33, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo FordPrefect42,
cooler Benutzername. Beziehst DuDich auf mich?(...:8193:4F0:C416:6A28)
Viele Grüße --2003:C6:1735:ED5B:CD40:E158:27E4:C3BC 18:35, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Klar, auf wen sonst? Schöne Grüße --FordPrefect42 (Diskussion) 19:43, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ach so, nein, ich bezog mich auf den ursprünglichen Fragesteller 2001:871:22B:B499:9A6:A6A1:DD0:8149 (Diskussion • Beiträge (/64) • SBL-Log • Sperr-Logbuch (/64) • globale Beiträge • Whois • GeoIP • RBLs). Sorry, ich dachte es wäre der gleich IP-Range. Schöne Grüße --FordPrefect42 (Diskussion) 19:56, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Gibt es ein Log über Anmeldeversuche ins Benutzerkonto?

Ich habe eine Email erhalten, dass sich ein fremdes Gerät in mein Konto angemeldet hat. Gibt es eine Übersicht über (erfolgreiche) Anmeldeversuche bzw. angemeldete Geräte? --Apfelbauer2133 (Diskussion) 16:07, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Die Mail selbst könnte eine Fälschung sein und soll Dich womöglich zur Herausgabe von Informationen verleiten. Solche Mails bekomme ich auch ab und an, wenn ich mich tatsächlich irgendwo angemeldet habe. Sei es, von einem "neuen" (anderen) PC aus oder weil Cookies regelmäßig ins Datenklo gespült werden und die Seite mich deshalb nicht wieder erkennt. Wenn es sein könnte, oder Du unsicher bist, ändere das Passwort. --2.175.17.72 16:27, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Hier nochmals die Frage:

Gibt es eine Übersicht über (erfolgreiche) Anmeldeversuche bzw. angemeldete Geräte?

(freundliche Unterstützung durch --176.7.199.203 18:24, 3. Apr. 2024 (CEST))Beantworten

Hinweis: Für Fragen speziell zur Wikipedia gibt es ein eigenes Diskussionsforum: Fragen zur Wikipedia.--Chianti (Diskussion) 18:54, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Der Fragesteller hat nicht direkt gesagt, dass es um sein Wikipedia-Konto geht - es koennte ebenso auch Facebook, Github oder Slack gemeint gewesen sein. -- Juergen 86.111.153.229 22:54, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dann sollte er wohl näher spezifizieren, welchen Dienst er meint. --Schraubenbürschchen (Diskussion) 12:35, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Zeitstrahl zu Banksys Leben

Ich bräuchte enen Zeitstrahl zu Banksy. Was sind konkrete jahreszahlen zum Thema Banksy?

--92.75.223.190 18:14, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Es gibt da so eine komische Online-Enzyklodingsda, die hat dazu einen ganzen Artikel. Hilft das eventuell? --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 18:29, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Und erstaunlicherweise ist der englische Artikel sogar noch ausführlicher. --Elrond (Diskussion) 18:41, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Gesetzgebungsprozess in Bundesrepublik

Hallo!

Seit einiger Zeit wird ja über das Solarpaket I (und II?) diskutiert. Und dass sich das Prozedere verzögert.

Wo kann man da eigentlich als Normalbürger nachschauen, wie weit ein solches Gesetzesvorhaben etc. eigentlich gerade fortgeschritten ist? Soweit ich weiß, sind ja Bundestag und Bundesrat hier relevant.

Klar, am Ende erscheint ein fertiges Gesetz im Bundesgesetzblatt. Aber wie kommt man als Interessierter an den Status, bevor es im Gesetzblatt erscheint?

Freue mich über Nachhilfe in Sozialkunde ;-)

Viele Grüße 2003:DA:6F0C:C855:98BA:146C:A15B:E9C4 21:47, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-erneuerbare-energien-gesetzes-und-weiterer-energiewirtschaftsrechtlicher-vorschriften-zur/302870?f.deskriptor=Geb%C3%A4udeenergieeffizienz&rows=25&pos=1. Es liegt ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, die Beratung im zuständigen Bundestagsausschuss ist abgeschlossen, die zweite Beratung im Plenum hat im Dezember stattgefunden, vermutlich steht die dritte Beratung mit Verabschiedung kurz bevor, eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:23, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Flachste Erhebung zwischen Mittelmeer und Totem Meer

Wie weit muss der Meeresspiegel ansteigen, damit Jericho ueberflutet wird ? Ist es vom Golf von Akaba aus moeglicherweise flacher als vom Mittelmeer aus ? -- Juergen 86.111.153.229 22:29, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Laut einer eigenen Suche auf https://de-be.topographic-map.com/map-s2r18/Israel/?center=32.6729%2C35.11505&zoom=10&lock=9%2C0%2C1781&popup=32.72497%2C35.12569 (das Schloss unten rechts unter der Legende sollte geschlossen sein) ist die flachste Verbindung über Jokne’am durch das Zevuluntal östlich des Karmel (Gebirge) zum Mittelmeer. Höhe ca. 20 Meter. Zum Roten Meer etwa 200 Meter. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:55, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ah, danke. Das ist ja nicht sehr viel ... -- Juergen 86.111.153.229 23:22, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Etwas Info dazu in Jesreelebene.--Meloe (Diskussion) 10:45, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe noch einmal nachgesehen. Bei Afula sind es eher 50 bis 60 Meter. In der von mir angegebenen Karte sollte man in der Nähe des Meeres zunächst einen Bereich finden, der die gewünschte Höhenskala, zum Beispiel 0 bis 100 Meter, abdeckt, dann die Schlossfunktion aktivieren und dann an die gewünschte Stelle, an der der flachste Durchlass gefunden werden soll, fahren. --BlackEyedLion (Diskussion) 15:54, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Leider habe ich die mit dem Schloss verbundene Funktionalitaet nicht verstanden: Bei mir aendert sich nur die Beschriftung der Farb-Legende, wenn ich den Haken neben dem Schloss entferne. Ich sehe aber immer eine nach Hoehe eingefaerbte unveraenderliche Karte, auf der die Hoehe eines angeklickten Punktes angezeigt wird. Wo ist die Funktion, den flachsten Durchlass zu finden ? -- Juergen 185.205.127.154 21:42, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ohne Schloss passt sich die Farbskala an den jeweiligen Kartenausschnitt, mit Schloss bleibt sie beim Verschieben der Karte wie einmal eingestellt. Man kann die Skala zum Beispiel einmal auf die Verbindung über das Zevuluntal einstellen (wird grün dargestellt), dann sperren und dann zur Verbindung zum Roten Meer fahren, wo man keine grüne, also keine so flache Verbindung findet. Die Funktion, die flachste Verbindung zu finden, ist mit dem Auge eine möglichst grüne Verbindung zu finden. Dazu am besten die Skala auf einen Bereich von null bis etwa hundert Metern einstellen. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:08, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

4. April

Allgemeinverfügung Verkehrszeichen Scheinverwaltungsakt

Sind Parkflächenmarkierungen auf der Fahrbahn entlang des Straßenrands einer Ortsdurchfahrt (50 km/s) ohne zusätzliche Beschilderung nichtig. --2003:C1:B743:100:2D6A:E92A:B7CE:987C 10:57, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Was hat denn deine Internetrecherche ergeben?--Oberkaffeetante (Diskussion) 11:09, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Soweit ich mich erinnern kann „ordnen abgegrenzte Parkflächen an, wie Fahrzeuge aufzustellen sind“. Und wenn das ohne Schilder gemacht wird, ausschließlich PKW (2,8 t). - Wo ist denn das? Abgelegenes Dorf ohne „richtge“ Verwaltung?--176.7.209.86 12:16, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die zulässige Gesamtmasse von 2,8 Tonnen gilt nur auf Gehwegen. Es ist aber richtig, dass die Parkflächenmarkierungen auch ohne weitere Verkehrszeichen eine Bedeutung besitzen. Anlage 2 StVO: „Ge- oder Verbot: Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden. Erläuterung: Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.“ --BlackEyedLion (Diskussion) 14:41, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nichtig sind sie zwar nicht. Aber Parken außerhalb dieser Markierungen ist in einer derartigen Situation auch nicht generell rechtswidrig, insbesondere dann nicht, wenn es niemanden schädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt. Es kommt auf den Einzelfall an. Vergleiche OLG Oldenburg SS 159/94 vom 3.5.1994 und VG Berlin 11 A 884.06 vom 20.9.2007. Wobei 50 km/s 180000 km/h und damit Mach 150 entsprechen. Bei dieser Geschwindigkeit verbietet sich eigentlich jedes Parken längs des Straßenrandes, egal ob markiert oder unmarkiert.--2003:E5:B749:EB5D:8E6:AA39:23D7:AFD8 13:58, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Die "Frage" ist ja so wunderbar "gestellt", dass sie überhaupt nicht zu beantworten ist. Darum hier mal mein Senf: Das Parken auf den Linien einer abgegrenzten Parkfläche dürfte ordnungswidrig sein. Auf der Linie parken, ist verboten. (nicht signierter Beitrag von 2001:9E8:49ED:3800:20C1:D461:BFC9:B27 (Diskussion) 15:51, 4. Apr. 2024 (CEST))Beantworten

"Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind." StVO Anlage 2. Welche Frage wäre also noch offen? Da steht nichts von Schildern.--Meloe (Diskussion) 16:30, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das bezieht sich aber nur auf das "Wie" (also z.B. längs, schräg oder quer), nicht auf das "Wo". Die von dir zitierte Vorschrift stand früher nahezu wortgleich (statt "erkennbar" hieß es "durch durchgehende Linien", und vor dem "wird" stand noch ein "so") direkt in § 41 Abs.3 Nr. 7 StVO, worauf auch das oben von mir zitierte Urteil des VG Berlin ausdrücklich Bezug nahm. Trotzdem schrieb das VG Berlin: "Die Parkflächenmarkierung bedeutet nur, dass ein Parken innerhalb der weißen Linien erlaubt ist, wobei "innerhalb" entgegen der Meinung der Klägerin bedeutet, dass das Fahrzeug nicht darauf steht oder darüber hinausragt. Markierungen sind nach allgemeiner Auffassung als äußerste Begrenzung zu verstehen (vgl. BGH, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 21.12.2005 -11 CS 05.1329-, zitiert nach Juris; OLG Oldenburg, DAR 1994,370). Ein Parken auf der Markierung oder außerhalb bedeutet für sich genommen keinen Parkverstoß, womit prinzipiell auch ein wesentlich breiterer Lkw dort parken dürfte. Wird allerdings außerhalb oder auf der Markierung geparkt, kann dies einen sonstigen Verstoß – wie hier – bedeuten." Auf [14], was einen etwas anders gelagerten Fall behandelt, sind noch weitere einschlägige Quellen zitiert, z.B. "Die Parkflächenmarkierung bezweckt – lediglich – die raumsparende Ausnutzung des vorhandenen Parkraums und den ungehinderten Zu- und Abgang zu den einzelnen Parkfeldern ), regelt demzufolge nur das "Wie", nicht aber das "Wo" des Parkens." (OLG Stuttgart VRS 74, 222 f.) Oder in zustimmender Erwähnung des VG Berlin auch Burmann/Heß/Jahnke/Janker, SVR22. Auflage 2012: "Die Parkflächenmarkierung bedeutet, dass ein Parken innerhalb der weißen Linien erlaubt ist; innerhalb bedeutet, dass das Fahrzeug nicht darauf steht oder darüber hinausragt, da Markierungen nach allgemeiner Auffassung als äußerste Begrenzung zu verstehen sind (VG Berlin NJW 08, 870, 871). Das Parken auf der Markierung oder außerhalb stellt für sich genommen keinen Parkverstoß dar (VG Berlin NJW 08, 870, 871). In Betracht kommen kann aber z.B. ein Verstoß gegen § 1 StVO, etwa bei konkreter Beeinträchtigung des Straßenbahnverkehrs." Falls du es noch genauer wissen wolltest, müsstest du den Anzeigenhauptmeister fragen. --2003:E5:B749:EB5D:8E6:AA39:23D7:AFD8 20:57, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Danke, daß du die Frage gestellt hast, denn auch ich habe mich gefragt, ob Linien allein das Parken auch auf dem Gehweg erlauben. Siehe beigefügtes Foto, bei dem keine Schilder, die das Parken auf dem Gehweg explizit erlauben, aufgestellt sind. --Σρτ (Diskussion) 18:34, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Durch die Markierung der Parkfläche ergibt sich mMn, dass das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist. Eine entsprechende Beschilderung wäre zwar eindeutig. Da das Parken aber nicht auf Motorräder oder andere einspurige Fahrzeuge beschränkt ist, dass wohl unterstellt werden, dass der Gehweg mitgenutzt werden darf. Vgl. auch hier zu rechtlichen Lage, die nicht 100% eindeutig ist.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 19:00, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Danke! --2003:E9:9744:74D5:2E3A:B212:5D6B:43CD 20:09, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Auf dem Foto sieht man deutliche Spuren von Bauarbeiten. Möglicherweise wurde von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde „vergessen“, die Markierungen wieder wie vor den Bauarbeiten herzurichten. --Rôtkæppchen₆₈ 00:03, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn geregelt ist, wo geparkt werden darf, ist damit zumindest die Frage, ob überhaupt geparkt werden darf, schon beantwortet. Wenn es Markierungen gibt, darf geparkt werden. Wenn das Parken an sich erlaubt ist, heisst das aber nicht, dass jedes irgendwie abgestellt Fahrzeug ordnungsgemäß parkt. Es sind jede Menge Verstöße gegen jede Menge weitere Vorschriften denkbar, unter anderem auch Abstellen von Fahrzeugen unter Missachtung der Markierungen. Kommt auf den Einzelfall an.--Meloe (Diskussion) 08:49, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
@Rôtkæppchen₆₈: Nein, da wurde nicht gebaut.
Ich hätte auch erwartet, daß auch auf dem Gehweg Markierungen angebracht sein müßten, damit man dort Parken darf. Nach meinem Verständnis dürfte man bei dieser Markierung nur zwischen Linie und Bordstein parken, was aber kaum Sinn macht.
(Der Einsteller des Fotos) --2003:E9:9744:742B:7BB:F871:9F28:2C7 22:22, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Thema "ambulante Behandlungsweisung" bei psychischen Problemen

Guten Tag!


Das scheint mir ein spannendes & aktuelles Thema zu sein und es fiel mir schwer, im Internet rel. neutrale Infos dazu zu finden. Ich fand v.a. jede Menge Protest und immerhin zwei rel. wissenschaftliche Artikel (Pro & Contra), die ich erst noch lesen muss.

Es ist mir bisher nicht einmal gelungen, kurz & klar nachzulesen, was geplant ist, bzw. wie evtl. verfahren werden soll.

V.a. in Baden-Württemberg?


Das Problem scheint folgendes zu sein:


Wie umgehen mit (Selbst-??) & Fremdgefährdung bei psych. Problemen, wenn die Betroffenen nicht wirklich (mit Medikamenten) behandelt werden wollen?

Die Erkrankten lieber in eine Klinik bringen oder ambulant nötigen, Medikamente zu nehmen? Was ist die geringere Einschränkung der Grundrechte?

Was ist der beste Kompromiss zwischen diesen Grundrechten der Kranken & dem Schutz der Bevölkerung? Sollte man auch sie selbst davor schützen, evtl. Straftaten zu begehen o.ä.?

Besteht die Gefahr, dass diese "ambulanten Behandlungsweisungen" v.a. genutzt werden, um Geld zu sparen? (Krankenversicherungs- und evtl. auch Steuergeld?)


Ich denke, Wikipedia könnte da doch eine gute Adresse sein, die es evtl. wagt, da möglichst neutrale Infos zu veröffentlichen, gerne auch mit Pro & Contra.


Vielen Dank schon für das Lesen!

--88.65.181.235 12:34, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Bitte, gern geschehen. -Ani--176.6.19.167 12:37, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Bei Fremd- und Eigengefährdung wird üblicherweise eingewiesen. Die Diskussion über nötigen zur Medikamenteneinnahme ist abgeschmackt. Keiner würde sein Insulin, seinen Blutdrucksenker, oder sein Antitrombosemedikament nicht nicht nehmen. Das ist eine esoterische Betrachtungsweise. Bei Krankheitseinsicht, evtl. mit Medikamentengabe, ist eine ambulante Behandlung die selbstbestimmteste Form der Behandlung. Das wird nicht an Kosten festgemacht, sondern am Patientenwohl. Es geht ja nicht um ein geborstenes Wasserrohr.--ocd→ parlons 12:54, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Gibt es Spiegelschmerzen?

Am Wochenende bekam ich, ich hatte mir einen Fiberglassplitter in den Finger gejagt, eine Tetanusimpfung (Auffrischung) und zwar in den linken Arm. Wie üblich genau entstand eine kleine Beule, tut immer etwas weh am Tag danach und klingt nach drei bis vier Tagen dann ab. Jetzt empfinde ich den gleichen Schmerz an gleicher Stelle am rechten Arm. Einbildung? Phantomschmerzen? Zufall? Vielleicht bedingt durch ein verstärktes Schlafen auf der anderen Seite? Oder doch so eine Art Ausgleichsbewegung um eine gewisse (ja angenehme) Symmetrie im Körper zu wahren? Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 12:52, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Vielleicht wurdest du ja mal am rechten arm geimpft und da wurde etwas impfstoff eingelagert der jetzt immunreagiert... --2A01:599:641:466D:2C97:4D6A:DF1C:8279 13:34, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Mit Verlaub, das ist völliger Unsinn. --Chianti (Diskussion) 13:40, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Quasi "Phantomschmerzen", wird hier als Reaktion des Gehirns gedeutet. (und noch ein Lesetipp vor der nächsten Tetanus-Auffrischung: https://www.mdr.de/wissen/medizin-gesundheit/tetanus-auffrischung-100.html). --Chianti (Diskussion) 13:40, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Zeitschrift Der Zoologische Garten

Ich habe eine Ausgabe der Zeitschrift Der Zoologische Garten. Auf dieser ist keine Jahreszahl zu finden. Auf dem Cover steht nur Der Zoologische Garten und unten steht Leipzig Druck und Verlag J. J. Weber Preis 2 Mark. Hat jemand eine Ahung von wann der Werk ist? Hier ist ein Link von Ebay: https://www.ebay.de/itm/123154017911?itmmeta=01HTN1JNFH5DVTXKNT9NGZRMV8&hash=item1cac8d2e77:g:32AAAOSwgjFZulEU&itmprp=enc%3AAQAJAAABANkqfRcVEk%2FTWaVmtgeceQTNEV%2FXshRavJPiefKyYlybGtqUEh%2FQp6TFLxqT6grnBdL2Fsz6VhcBORRoUN68LTP9g2Z4vmknhHljEnNtqV17E7dHyfDqdjDs3Y7%2BAymKOGBGpAKqDafA33hga1boDJPAX7Af48GlnyhzrutFERtv8Wqe8ZGxz7dRBMuKA6cq--ikT7LCZseg9TDu8JOZcjmhqar8vxxh6GZFvUIe2MhkJLK6P0Asvzfv36cVuRtDqnKtY%2BN3htVkDg%2F3G4eavYKhRZXqhqg1s9uFRutdqpNOlsj8VFW6Ty0ZsIpD8gRGBghEJoWBIgkWBVorEM91aLA%3D%7Ctkp%3ABk9SR-jXyqHVYw --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 19:16, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Warum fragst Du nicht den Anbieter? Acxh ja, so funktioniert der Link auch: [15] --Erastophanes (Diskussion) 19:38, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Laut search.worldcat.org Ludwig Beckmann (Illustrator/in), Gustav Mützel (Illustrator/in), Friedrich Specht (Illustrator/in): Der Zoologische Garten. Gedrucktes Buch, Deutsch, 1890, [um 1890], Verlag: Druck und Verlag von J.J. Weber, Leipzig, 1890, [um 1890].
Es handelt sich hier also laut deinem Link um ein gedrucktes Buch (antiquarisch):
* Ludwig Beckmann, Gustav Mützel, Friedrich Specht: Der Zoologische Garten. (Druck und Verlag) J.J. Weber, Leipzig 1890, OCLC 983826603.
-- Muck (Diskussion) 19:43, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Zeitschriften (seit 1860) kann man hier einsehen. Sie wurden in Frankfurt gedruckt und die Titelblätter sehen anders aus. 91.54.33.169 20:02, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Vielleicht ist im Inhalt ein Hinweis. Also eine Eröffnung, Einladung zu einer Mitgliederversammlung, Bericht über die Geburt eines Tieres oder ähnlich. --Bahnmoeller (Diskussion) 12:13, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

PKW-Nutzung, Rollstuhlfahrer an Bord und Behindertenparkplätze

Hallo,

in meiner Familie in Deutschland gibt es eine Person, die (absehbar nicht auf Dauer, aber zumindest für ein paar Monate) als medizinisches Hilfsmittel einen Rollstuhl verordnet bekommen hat. Diese Person hat keinen Schwerbeschädigtenausweis. Ist mit negativen Folgen zu rechnen, und wenn ja, welcher Art, wenn man, solange der Rollstuhl genutzt wird (werden muss), die größeren Parkplätze mit Rollstuhlsymbol benutzt? Ich wüsste jetzt nicht, wie ich nach etwaigen Urteilen googlen soll und hoffe daher auf die Schwarmintelligenz. Danke und viele Grüße, 94.222.39.161 20:15, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Die negativen Folgen sind ein Bussgeld, eventuell ein abgeschlepptes Fahrzeug. Es gibt abgesehen von der Strassenverkehrsordnung ein im Internet anzutreffendes Projekt, das auf solche Fragen leicht zugängliche Informationen vorbereitet hat. --RAL1028 (Diskussion) 20:26, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Und das heißt, ein Mensch mit zeitweiligen Einschränkungen und ähnlichen Bedarfen wie ein Schwerbeschädigter wird den Inhabern besagter Parkausweise während des Bestehens der Einschränkungen und Bedarfe nicht gleichgestellt? Genau darauf (mögliche ungerechtfertigte Ungleichbehandlung) zielte meine Frage nach Urteilen ab. Viele Grüße, 94.222.39.161 20:33, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Steht da doch: Kein Ausweis, kein Benutzungsrecht. Ausweis braucht eine ärztliche Stellungnahme und einen langen Weg durch die Bürokratie und deren Abnicken, teilweise mit mehrmaligem hin und her. Und bezahlen muss man dafür auch noch. Gilt dann aber in ganz EU-Europa. Findet sich aber alles auch im Netz. --RAL1028 (Diskussion) 20:42, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Mitunter laufen die Anerkennungsverfahren monatelang. Ich hätte nach Katalog des Bundesgesundheitsministerium einen GdB von mindestens 70, habe Ende November einen Erstantrag nach § 152 SGB IX gestellt und außer zwei Rückfragen bisher nichts vom Versorgungsamt erfahren. Außerdem wurde mir mit der Eingangsbestätigung des Antrags mitgeteilt, ich möge von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand absehen, da das Versorgungsamt unterbesetzt und überlastet ist. Mittlerweile bin ich im Umgang mit Rollator und Unterarmgehstützen geübt, sodass ich den Rollstuhl nur noch selten benötige. Und im Bus fragt kaum ein Fahrer nach dem Ticket, wenn man erkennbar behindert ist. Ein Bekannter ist altersbedingt mobilitätseingeschränkt und hätte gerne einen zweifarbigen Behindertenausweis und einen Behindertenparkplatz vor der Tür. Das Versorgungsamt beharrt aber in Einklang mit §2 Abs. 1 Satz 2 SGB IX auf der auffassung, dass seine Mobilitätseinschränkung alterbedingt und alterstypisch ist, also kein GdB, kein Behindertenausweis, kein Behindertenparkplatz. Meine Mutter saß die letzten sieben Wochen ihres Lebensw im Rollstuhl und hat erst gar nicht versucht, ihre altersbedingte Mobilitätseinschränkung als Behinderung anerkennen zu lassen. Wenn die Mobilitätseinschränkung des Familienmitglieds des TO aber absehbar nur ein paar Monate andauern wird, sind Behindertenstatus einschließlich Behindertenausweis und Behindertenparkausweis aussichtslos. --Rôtkæppchen₆₈ 21:23, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich rate dazu bei der jeweils zuständigen Stelle mit beigefügtem ärztlichen Attest der Rollstuhlbedürftigkeit einen Antrag auf einen entsprechenden Ausweis zu stellen. --Doc Schneyder Disk. 21:18, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dabei nicht vergessen, einen ausgefüllten Erstantrag nach § 152 SGB IX und ein aktuelles Passfoto für den Schwerbehindertenausweis mitzuschicken. Formulare und sonst alles Wissenswertes gibt es auf der Website des zuständigen Versorgungsamtes. Hierzulandkreis ist das eine Unterbehörde des Landratsamtes, die ihren Sitz aber im Nachbarstadtkreis hat. --Rôtkæppchen₆₈ 23:52, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Und entmutigende Aussagen wie obenstehend über die vermeintliche Aussichtslosigkeit sollten auch nicht pauschalisiert verstanden sein; es kann auch innerhalb von zwei Wochen passieren, das ein Schwerbehindertenausweis nebst Parkausweis ausgestellt werden. Alles kann, nichts muß. Ist halt abhängig von der aktuellen Fähigkeit des jeweiligen Versorgungsamtes. Wichtig in jedem Fall eine klare Sachlage, die seitens des behandelnden Hausarztes dokumtiert beigefügt ist und dass der entsprechende Antrag für den Parkausweis direkt mitgestellt wird. -Ani--176.6.11.200 04:16, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
"… ein paar Monate …" ist wohl zu wenig, siehe § 2 Abs. 1 SGB IX: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ --2A01:C23:90CE:200:7BB3:FE67:8E90:F120 10:22, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe meinen Antrag Anfang Oktober eingereicht. Am 15.3. kam ein Brief, daß ich bis zum 1.3. etwas nachreichen soll. Da ich momentan nicht telefonieren kann, bat ich per Mail um einen Termin beim Versorgungsamt. Natürlich habe ich reingeschrieben, daß ich nicht telefonieren kann. Antwoert kam per Mail: bitte verabreden sie telefonisch einen Termin. Also bin ich die 200 km hingefahren. "Ohne Termin können sie niemanden sprechen." Ich gebe es auf, sie legen es ja darauf an. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:23, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Beauftrage doch jemanden, für Dich anzurufen. --Rôtkæppchen₆₈ 16:20, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Stimmt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 17:08, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk

Bitte um eine verlässliche Quelle: Wie viel Prozent der den Medien (Zeitungen, Radiosender, Verlage usw.) in Deutschland zur Verfügung stehenden Geldmittel wird eigentlich vom Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk kontrolliert? --2A02:8071:60A0:92E0:401B:CA95:9CD1:704C 23:31, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Ich kenne keine Quelle für einen Prozentwert, aber hieraus kannst Du es selbst errechnen oder zumindest abschätzen. Ich komme (plus 8 Mrd. Abo-Erlöse der Printmedien, die dort wohl nicht berücksichtigt sind) ganz grob auf ein rundes Drittel. --Rudolph Buch (Diskussion) 00:04, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Freiheit der Freien Waehler

Welcher Art ist die Freiheit, die die Freien Waehler in ihrem Namen fuehren ? ChatGPT meint, es sei die Freiheit von traditionellen Parteistrukturen und die Freiheit der Wahl. Der Artikel erwaehnt den Begriff der Freiheit ueberhaupt nicht. Dort finden sich zwar diverse politische Positionen, aber mir fehlt die Grundlage, auf der das Selbstverstaendnis der Freien Waehler aufbaut. -- Juergen 185.205.127.154 23:55, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Keine Wissensfrage --2A02:8071:60A0:92E0:401B:CA95:9CD1:704C 00:41, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Freien Wähler, die ich persönlich kennenlernen durfte, sind vollkommen frei von parteipolitischen Ideologien und nur dem tatsächlichen Nutzen für die Gemeimschaft verpflichtet, also opportunistisch und pragmatisch, aber nicht ideologisch oder populistisch. --Rôtkæppchen₆₈ 00:45, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Sehe das auch so wie Rotkäppchen. Eigentlich ist es ja interessant, dass die Freien Wähler mittlerweile schon eine Partei ist. Denn das "Frei" ist ja eigentlich frei von Parteipolitik. Eigentlich sind die freien Wähler kommunale Initiativen, die äußerst heterogen sind, sich aber auf bestimmte Werte verständigt haben. Aber mittlerweile treten sie ja auch bei Landtagswahlen an. --Christian140 (Diskussion) 09:07, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Warum heißen freie Tankstellen eigentlich "frei"? Die sind ja auch nicht frei von Benzin!?!?!?!? --2001:16B8:B8B2:F000:108E:E9C0:9161:D168 09:56, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Sie sind frei von einer Konzernbindung, kaufen ihr Benzin also auf dem freien Markt. Und diese Bezeichnung ist zwar bei einigen freien Tankstellen auch eine Eigenbezeichnung, bei den meisten aber lediglich eine Fremdbezeichnung.
Bei den Freien Waehlern, die sich unter diesem selbst gewaehlten Namen zusammengeschlossen haben, ist aber eben nicht unmittelbar klar, was damit gemeint ist. Ich frage ja explizit auch nicht, in welcher Hinsicht die Freien Waehler aus der Aussensicht frei sind, also welche Freiheit wir als Betrachter dort feststellen, sondern ich frage nach dem Selbstverstaendnis der Freien Waehler, also was diese selbst als die konstituierende Freiheit verstehen, unter der sie sich zusammengeschlossen haben. -- Juergen 86.111.153.241 10:23, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Der Name geht auf Partei-freie Bürgergruppen nach dem zweiten Weltkrieg zurück, die kommunalpolitisch tätig sein wollten, aber keiner Partei angehören "Freiheit von Parteien". In Hessen und BaWü bildeten solche Gruppen beinahe gleichzeitig im Frühjahr 1956 Landesverbände von solchen lokal Gruppen, die "Freie Wähler" seit der Gründung im Namen führen. Dieses überkommene Selbstbild passt nicht so richtig zur Partei "Freie Wähler", weshalb die Landesverbände Hessen und BaWü unterschiedliche Wege seit den 2000er Jahren gehen. In BaWü heißt das noch "frei von Parteien" und in Hessen wohl "ehemals frei von Parteien, aber jetzt mit einer Partei, in der die Mithilfe bei der Verherrlichung des Holocaust kein Problem ist". sуrcrо.педія 10:17, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

5. April

"etablierte zu ..."?

Ich habe gerade diese Formulierung in einem Artikel gelesen und empfinde sie als falsch. Meines Erachtens müsste es "etablierte als ..." heißen.

Sehen das andere auch so oder kenne ich nur eine regionale oder ältere Formulierung nicht? --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 00:51, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Beispiel: Die Firma etablierte zu Beginn des Jahres eine neue Abteilung.
Wir brauchen hier wohl mehr Kontext, um das zu beurteilen. -- Juergen 185.205.127.154 00:58, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dass es nicht um Adverbiale Bestimmungen geht, dürfte doch wohl klar sein. Also gut, es geht um eine Formulierung, die aussagt, Ferdinand III. habe Kastilien-León "zur vorherrschenden Macht" auf der iberischen Halbinsel etabliert. Und meines Sprachempfindens müsste es "als vorherrschende Macht" heißen. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 01:20, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das hängt ja damit zusammen, in welchem speziellerem Sinne der Autor etablieren verstanden haben mag: Als "aufbauen/ausbauen" oder mehr als "einrichten". Es ist nämlich schön, wie dezidiert man mit Sprache umgehen kann. Und die Regel folgt der Intention. --RAL1028 (Diskussion) 01:30, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
etablieren ist dann ein prozess (mit "zu"), und nicht ein einmaliger akt. --176.6.5.106 02:30, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ach so? Diese Unterscheidung kannte ich noch nicht. Gibt es für sie weitere Belege? Danke für die Information! --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 13:44, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Interessante These. Nur hat „etablieren“ gar nicht die Bedeutung „ausbauen“; es bedeutet „errichten, einrichten, gründen, begründen, sich niederlassen“ oder „eine feste Stellung gewinnen, einen sicheren Platz verschaffen, sich festsetzen“ (letztere Bedeutung ist im obigen Beispiel gemeint). Man kann sich oder etwas anderes als etwas etablieren, aber nicht zu etwas etablieren. Diese Ausdrucksweise ist schlicht falsch. Im obigen Zitat ist dem Autor vermutlich eine Kontamination von „als etwas etablieren“ und „zu etwas machen“ unterlaufen. --Jossi (Diskussion) 23:03, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Noten auf dem Grab von Raphael Maszkowski

Aus welchem Stück sind die Noten auf dem Grab von Raphael Maszkowski (dem Leiter des Breslauer Orchestervereins)? Und - wo ich gerade hier bin - was steht unten auf der polnischen Tafel? --Dompfäffin (Diskussion) 01:14, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Rhapsodie Brahms steht drunter, aber welche ...? --Chianti (Diskussion) 01:30, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ist das diese Stelle Ist auf deinem Psalter, Vater der Liebe aus der Alt-Rhapsodie? (Ich muss mir doch mal eine neue Brille besorgen ...) --Dompfäffin (Diskussion) 02:09, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Seite 11 passt, ja. --Chianti (Diskussion) 02:16, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
<nerv>Und was steht nun unten (auf der polnischen Tafel)? --Dompfäffin (Diskussion) 03:00, 5. Apr. 2024 (CEST)</nerv>Beantworten
Unter https://wroclaw.wyborcza.pl/wroclaw/51,35771,29459205.html#S.galeria-K.C-B.1-L.1.duzy findet sich noch ein weiteres Foto der polnischsprachigen Tafel, leider teilweise abgedeckt. Einfach abtippen und durch ein Übersetzungsprogramm jagen. --Rôtkæppchen₆₈ 16:38, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich lese:

RAFAL MASZKOWSKI
* Lwow 1838 + Wroclaw 1901
Naiwybitniejszy polski dyrygent
konca XIX w.
w latach 1890-1901
stal na czele
WROCLAWSKIEGO STOWARZYSZENIA
ORKIESTRALNEGO
Niestrudzony propagator muzyki
polskiej

maschinenübersetzt wird daraus

RAFAL MASZKOWSKI
* Lemberg 1838 + Breslau 1901
Der herausragendste polnische Dirigent
Ende des 19. Jahrhunderts
in den Jahren 1890-1901
stand an vorderster Front
Breslauer Verein
ORCHESTER
Ein unermüdlicher Musikverbreiter
Polieren

--Rôtkæppchen₆₈ 16:57, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das Ende sollte wohl besser "Ein unermüdlicher Förderer der polnischen Musik" heissen. Poliert wird dabei nicht. -- Juergen 86.111.153.241 18:44, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
OK, danke in die Runde. - Einigen wir uns darauf, dass es 'nachpoliert' so übersetzt werden kann (?!): "[...] Der herausragendste polnische Dirigent des ausgehenden 19. Jahrhunderts. In den Jahren 1890-1901 leitete er den Breslauer Orchester-Verein. Ein unermüdlicher Förderer der polnischen Musik." --Dompfäffin (Diskussion) 00:14, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Bestimmt. Den automatischen Übersetzungsunfall hab ich einfach so gelassen, da eigentlich klar sein sollte, dass Google Translate über das polysemreiche Englische übersetzt und polskiej über das Englische leicht zur Politur verunfallen kann. --Rôtkæppchen₆₈ 00:27, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wofür gab es in der Sowjetunion, DDR etc. diese vielen Amtsträger ...

... obwohl die ohnehin nichts zu melden hatten und alle wesentlichen Entscheidungen vom Politbüro getroffen wurden?

--2A0A:A541:A0C:0:B49C:30AD:428D:3398 03:03, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wofür gibt es die hierzulande? --Dompfäffin (Diskussion) 03:09, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ah, schon wieder eine Frage aus Köln. Wir haben dazu die Artikel Verwaltung, Öffentliche Verwaltung (als der administrative Teil der vollziehenden Gewalt des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern) und Öffentliches Recht. Diese Grundstrukturen der Organisation großer und komplexer sozialer Systeme existieren bereits seit der sogenannten Neolithische Revolution vor 10.000 bis 7.000 Jahren und der mit der Sesshaftigkeit verbundenen Enstehung von Städten und Reichen. Grundlage dafür waren damals - beispielsweise in Ägypten oder Mesopotamien (s.a. Frühdynastische Zeit (Mesopotamien)) - neben der Entwicklung von Schrift, Buchhaltung (vgl. auch in Ermangelung eines de.wp-Artikels hier) und ersten Rechtsordnungen die Herausbildung einer hierarchischen Priesterkaste, die mit der Umsetzung der Staatsorganisation betraut war. Vielleicht symbohaft für eine Kodifikation von Rechtssprüchen steht der erst im 18. Jahrhundert v. Chr. entstandene Codex Hammurapi.
Bereits am Schicksal des altägyptischern Pharaos Echnaton (Amenophis IV.) während der 18. Dynastie (Neues Reich) um ca. 1351–1334 v. Chr. oder 1340–1324 v. Chr. lässt sich ablesen, dass es durchaus ein Spannungsfeld zwischen dem gottgleichen Herrscher und seiner Priesterschaft gab, obwohl der Pharao formal alle wesentlichen Entscheidungen traf. Die Behauptung in der Fragestellung: „obwohl die ohnehin nichts zu melden hatten und alle wesentlichen Entscheidungen vom Politbüro getroffen wurden” entbehrt also (falls die Frage tatsächlich ernst gemeint sein sollte) nicht nur zeitgeschichtlich sondern auch historisch einer differenzierenden Kenntnis und einem tieferen Verständnis der inhärenten Widersprüche in komplexen sozialen Herrschaftsformen, mit denen sich nicht nur Staaten herumschlagen sondern auch hierarchisch geprägte Organisationen oder Religionen wie z.B. die katholische Kirche mit einem unfehlbaren Papst als Oberhaupt und mit sich entgegen der hierarchischen Ordnung verselbständigenden Substrukturen.
In einer Fragestellung bereits eine falsche Behauptung zu formulieren, wie es hier bei den Warum/Wofür-Fragen sehr beliebt ist, führt statt zu Analyse und Substanz dann eher nur zum Austausch von gehegten groben Vorurteilen, Scheuklappendiskursen und Zeitverschwendung. Wieviel und bei welchen Inhalten eine Verwaltung was „zu melden hat” wäre dann im konkreten Fall zu untersuchen. Tatsächlich kann auch heutzutage bei uns kein Minister deutlich und auf Dauer gegen sein Ministerium regieren. Wenn es also, wie der Tenor der Fragestellung imho bereits befürchten lässt, nur um Bürokratenbashing und Herumjammern über sesselfurzende Nichtsnutze geht, dann ist das Cafe der angemessene Ort für einen weiteren Disput und ich würde dann für einen Umzug dorthin sorgen. --92.72.90.111 04:53, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Anders als in der Vorstellung mancher Zeitgenossen waren diese Regime keine "Planwirtschaften" (Zitat eines Firmenangehörigen aus dem ehemaligen "Ostblock", der 1990/91 ein Unternehmen in D besuchte: "hier wird ja viel, viel mehr geplant als in unserer Planwirtschaft") und auch keine totalen Überwachungsstaaten. Erst das heutige Russland hat einen Grad der - auch technischen - Überwachung seiner Bürger und Unterwanderung der Wirtschaft durch den Geheimdienst erreicht, von dem Mielke, Heydrich und Berija nicht einmal in ihren feuchtesten Träumen phantasiert hätten.
Solche Diktaturen brauchen also die Ministerial- und sonstige regionale und lokale Bürokratie 1. als Informationsquelle dafür, was wo getan werden sollte und 2. als Macht- und Repressionsapparat. Der wirkt nämlich am besten direkt beim Bürger - das wussten schon die Nazis, als sie ihre Blockwarte einsetzten. Zufriedene und unzufriedene, aber eingeschüchterte Bürger lassen sich nämlich reibungsloser regieren und ausnehmen. Und das ist selbst im Putin-Regime noch so. --Chianti (Diskussion) 09:50, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Planwirtschaft hiess aber nicht deshalb so, weil ueberhaupt geplant wurde, sondern - und das ist der entscheidende Unterschied zur freien kapitalistischen Wirtschaft - zentral geplant wurde. Wenn dieses Konzept funktioniert haette, haette man dadurch die Nachteile der dezentralen Planung, naemlich Ueberproduktion und Verschwendung durch unverkaeufliche Produkte, vermeiden koennen. Dass es nicht funktioniert hat und statt dessen eine rueckstaendige Mangelwirtschaft entstanden ist, weil man den Fortschritt dadurch ausgebremst hat, ist allgemein bekannt. Aber es handelte sich trotzdem um Planwirtschaften, eben in diesem Sinne.
Die allgegenwaertige technische Ueberwachung scheint mir uebrigens in China deutlich weiter ausgebaut zu sein als in Russland. -- Juergen 86.111.153.241 11:01, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Der Papst entscheidet doch auch alle Fragen der Katholischen Kirche und doch gibt es in Köln einen Erzbischof! sуrcrо.педія 09:42, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Diese Frage beantworten (teilweise) die Artikel Parkinsonsche Gesetze und Bürokratiewachstum. In totalitären Systemen (z.B. DDR) kommt noch dazu, dass diese Systeme bei freien (und fairen) Wahlen die Mehrheit der Bevölkerung gegen sich hätten. Sie benötigen also zum Überleben grundsätzlich einen ausreichend hohen Anteil vom Regime privilegierter Einwohner, also Funktionäre, Beamte und öffentliche Angestellte. --2A01:C23:B83F:2A00:3446:E1A:5D4F:A1DB 11:41, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Gibt es denn eine systemvergleichende Untersuchung, wieviel „Amtsträger” (im Verständnis des Fragestellers) es pro Kopf der Bevölkerung in der BRD und der DDR vor der sogenannten Wende gab? Ich lese zur DDR beispielsweise: „Drittens müssen einige Bemerkungen zum Leitungs- und Verwaltungspersonal (LVP) gemacht werden. Diese Beschäftigtenkategorie wurde Ende 1974 in Verbindung mit der Rahmenrichtlinie für die neue Gliederung der Beschäftigten geboren und 1975 (erstmalige Erfassung) bzw. 1976 (Beginn der Gültigkeit der Rahmenrichtlinie lt. Gesetz) schrittweise in allen Bereichen der Volkswirtschaft eingeführt. Zunehmend nun setzte sich die Erkenntnis durch, daß der Anteil des LVP an den Gesamtbeschäftigten zu hoch sei. Die gelegentlich anzutreffende Auffassung, es handele sich dabei lediglich um die Folgen der Planungsbürokratie, war nicht stichhaltig (so betrug 1988 in den Unternehmen der Industrieministerien der Anteil des im Arbeitsbereich Planung tätigen Verwaltungspersonals am Verwaltungspersonal insgesamt nur 5,8 Prozent). Das Problem war komplexer. Offensichtlich war die Produktivitätsentwicklung in der Verwaltung wesentlich langsamer verlaufen, als in der materiellen Produktion. Zudem waren die Leitungsstrukturen auf ihre Rationalität hin zu überprüfen. Ziel war in der Endkonsequenz die Freisetzung von (fälschlicherweise als unproduktiv bezeichnetem) LVP zugunsten des Einsatzes in der unmittelbaren Produktion.” (Wolfgang Fritz: Die amtliche Erwerbstätigenstatistik in der DDR. Historical Social Research, 22 (3/4 1997), https://doi.org/10.12759/hsr.22.1997.3/4.300-357S. S. 310f.) Dies berührt aber nicht die öffentlichen Verwaltungen auf Landes-, Bezirks- und kommunaler Ebene, weist jedoch auf die volkswirtschaftliche Problemstellung der fehlenden Arbeitskräfte hin.
Für die BRD finde ich auf die Schnelle keine frühen Statistiken. Aber: „Laut Statistischen Bundesamt waren 2021 rund 2,8 Millionen Erwerbstätige im Bereich der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung beschäftigt. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl der Erwerbstätigen in der öffentlichen Verwaltung um rund 2,4 Prozent.” [16] Der froheste Wert von 2008 liegt bei 2,789 Millionen Beschäftigten, wobei die Bundeswehr noch rausgerechnet werden müsste. Das Institut der deutschen Wirtschaft schreibt: „Im Jahr 2022 waren in Deutschland insgesamt 4,83 Millionen Menschen für Bund, Länder und Kommunen tätig – rund 584.000 oder 14 Prozent mehr als 2012.” [17] Das passt für einen Systemvergleich schon ganz gut, (obwohl offen bleibt, ob hier auch öffentliche Dienste wie Polizei, Gefängnispersonal und Feuerwehr etc. eingerechnet sind) und eine ähnliche Aussage wäre für die DDR hilfreich. --92.72.90.111 11:57, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

WLAN-Catcher

Wenn Herr A zu Hause ein verschlüsseltes Wlan mit dem Namen "WlanA" hat und jemand würde im Supermarkt ein offenes Wlan mit dem Namen "WlanA" einrichten, würde sich dann das Handy von Herrn A direkt mit diesem WlanA verbinden? (mal vorausgesetzt das Handy hat keine Einstellung "offene Wlans immer benutzen") --2001:16B8:B8B2:F000:108E:E9C0:9161:D168 10:00, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Das Handy ist kein Mensch und erkennt WLAN-Netzwerke nicht anhand der von Menschen vergebenen Namen für BSSIDs. --Chianti (Diskussion) 10:14, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, das stimmt nicht. Tatsaechlich verbindet sich sowohl Windows als auch Android mit einem Netz passenden Namens (SSID), auch wenn die MAC-Adresse (BSSID) abweicht. Das kann jeder, der einen WLAN-Repeater hat, selbst feststellen: Obwohl der Repeater nur ein gleichnamiges, aber eben anderes WLAN (mit anderer BSSID) anbietet, funktionieren die Geraete dort, ohne dass man das Password neu eingeben muesste, mit den zuvor gespeicherten Profilen. -- Juergen 86.111.153.241 10:42, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ein Haken dürfte das mit dem Passwort sein. Das Handy würde versuchen sich zu verbinden und sich per Passwort anzumelden. Getestet habe ich vor längerem mal, dass sich mein Android-Handy nicht automatisch einlogt, wenn ich mein WLAN auf "offen" umstelle. Offenbar unterscheidet es WlanA/WPA von WlanA/Offen. Ob man einen Access-Point mit WlanA/WPA und "akzeptiert jedes Passwort" bauen kann, so dass sich das Handy trotzdem automatisch einlogt entzieht sich meiner Kenntnis. --Windharp (Diskussion) 11:02, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das wird nicht funktionieren, weil ein derartiges Verfahren den für die Verschlüsselung des Netzwerkverkehrs notwendigen PSK umgeht und somit jeder Schutz durch PSK sinnlos wäre. --Rôtkæppchen₆₈ 16:09, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Warum wird es nicht funktionieren, dass das Handy automatisch eine Verbindung mit dem Netzwerk herstellt, wenn es auch funktioniert, dass ein Benutzer mit nur einer Aktion dieselbe Verbindung durch das Handy initiieren kann? Ich würde sagen, es handelt sich um eine Frage der individuellen Programmierung. Das Handy kann so programmiert sein, dass es eine Verbindung automatisch beginnt, sobald es ein Netzwerk erkennt, dessen Name (SSID) ihm bereits bekannt ist, und bei einem offenen Netzwerk ohne Verwendung des ihm von einem anderen gleichnamigen Netzwerk bekannten Schlüssels. Eine solche Programmierung könnte ein Benutzer mit einer geeigneten Programmierschnittstelle (zum Beispiel Tasker für Android) sogar ganz einfach selbst erstellen. --BlackEyedLion (Diskussion) 17:07, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es würde Man-in-the-Middle-Angriffen Tür und Tor öffnen. --Rôtkæppchen₆₈ 17:28, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt (oder gab) auch die Möglichkeit, sich stets mit einem offenen ungesicherten Netzwerk zu verbinden. (Bei Windows 10 anscheinend inzwischen gestrichen [18]). Natürlich besteht dabei die Gefahr, dass ein Benutzer meint, er wäre mit seinem eigenen geschützten Netzwerk verbunden, wobei er in Wirklichkeit mit dem fremden offenen Netzwerk verbunden ist. Das beschriebene Verhalten ist aber trotzdem möglich und kann in jedes Handy einfach programmiert werden. --BlackEyedLion (Diskussion) 17:39, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab das jetzt mit einem TP-Link-Router, einem Huawei-Router und einem Android-13-Gerät ausprobiert: Es geht nicht. Das offene WLAN mit derselben SSID wird als separates WLAN angezeigt. Eine automatische Anmeldung erfolgt nicht. --Rôtkæppchen₆₈ 17:54, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Danke! Aber wenn der TP-Link-Router ein offenes Wlan hätte, würde das Handy auch das gleichnamige offene Wlan auf dem Huawei-Router akzeptieren? --2001:16B8:B8B2:F000:108E:E9C0:9161:D168 22:29, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn ich mich richtig erinnere, verbindet sich mein Handy mit jedem DB-Wifi, egal in welchem Zug es angeboten wird. Das spricht also für diese Vermutung. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:46, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist außer Zweifel, dass das Handy das tun würde. Dann handelt es sich aber um zwei verschiedene, aber gleich konfigurierte WLANs und nicht um die vom Fragesteller vorgeschlagene Konfiguration. Das funktioniert ja auch mit WPA2/WPA3 problemlos. --Rôtkæppchen₆₈ 23:33, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Grammatik

Heisst es korrekt im Singular Tatsaechlich verbindet sich sowohl Windows als auch Android mit einem Netz passenden Namens oder Plural Tatsaechlich verbinden sich sowohl Windows als auch Android mit einem Netz passenden Namens - oder geht sogar beides ? -- Juergen 86.111.153.241 11:04, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Ist kompliziert, und für meinen Geschmack manchmal merkwürdig. Siehe bspw beim Duden. --Windharp (Diskussion) 11:15, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
(BK) Duden sagt: [19], der letzte Absatz scheint den Singular als bevorzugte Variante hervorzuheben, der Plural ist aber möglich. Hier ist es ähnlich. Ich persönlich setze hier allerdings gerne den Plural. -- 79.91.113.116 11:17, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich würde auf jeden Fall tatsächlich mit einem "ä" schreiben. --Elrond (Diskussion) 13:48, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nur der Plural ist richtig, es gibt zwei Subjekte, also Plural. Grüße --Kpisimon (Diskussion) 15:22, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dann lies aber doch mal die oben verlinkten Seiten einschließlich Duden. Die Regel ist keineswegs so eindeutig. -- 79.91.113.116 15:51, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Na gut, für mich siehts anders trotzdem falsch aus. Aber wenns da so steht... --Kpisimon (Diskussion) 16:19, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wenn ich es recht verstehe geht hieraus hervor, dass sowohl der Plural als auch der Singular richtig sind (ist). [20] --Doc Schneyder Disk. 18:38, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Mietkaution als Vermieter

Hallo, ich würde gerne Rückmeldung zu folgendem Fall: Mein Vater vermietet Wohnungen, zum 31.12.2022 zog Familie X aus einer Wohnung aus, die Übergabe war am 30.12.2022 es würde im Protokoll festgehalten, dass nicht gestrichen wurde und die Malerkosten von der Kaution abgezogen werden sollen, die Kaution waren 2000,00 €. Mein Vater hat dann einen Maler beauftragt für 1500,00 € die Bude zu streichen. Später nach der Übergabe fielen meinem Vater diverse Mängel auf, die etwa 2000,00 € in der Instandsetzung gekostet haben, im April 2023 erlitt er einen Infarkt alles blieb liegen, danach war er stur und erst im März 2024 habe ich die Vermietungen der Wohnungen angefangen zu verwalten. Jetzt meldet sich der ehemalige Mieter und will Kaution und die 60,00 € Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung zurück haben. Im BGB habe ich gelesen dass nach 6 Monaten der Vermieter keine Anspreche mehr stellen kann, muss ich die 600,00 € auszahlen?--12:12, 5. Apr. 2024 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von Theo 2024 Kiel (Diskussion | Beiträge) )

Nebenkosten verjähren nach 3 Jahren --2001:16B8:B8B2:F000:108E:E9C0:9161:D168 12:25, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die restliche Kaution muss mMn ausgezahlt werden: Zunächst mal gibt es ein Übergabeprotokoll, in dem von den später gefundenen Mängeln keine Rede ist. Dass Monate nach Ende der Mietzeit ein Mangel gefunden wird, heißt nicht, dass er während der Mietzeit verursacht wurde. Das kann sein, muss aber nicht; beweispflichtig ist der Vermieter. Offensichtliche Mängel sind eh nicht mehr durchsetzbar, denn die sind ja offensichtlich und laut Protokoll lagen die ja bei Rückgabe der Wohnung nicht vor (abgesehen von den nicht gestrichenen Wänden). Anders mag das bei verborgenen Mängeln sein; bei denen kommt es drauf an - und ob das so welche sind, hast du ja nicht gesagt. In dem Fall (falls es verborgene Mängel wären und nicht solche, die bei der Rückgabe hätten auffallen müssen, so dass man sich jetzt eh nicht mehr darauf berufen kann), stellt sich zusätzlich folgende Frage: Wer sagt denn, dass diese Mängel nicht bei Einzug schon da gewesen sind? Es kommt also auch darauf an, ob es ein ordnungsgemäßes Übergabeprotokoll vom Einzugszeitpunkt gibt, in dem diese Mängel nicht aufgeführt sind. In dem Fall wird der Mieter sich (wenn er nicht auf den Kopf gefallen ist) darauf berufen, dass es ja gerade verborgene Mängel sind, die natürlich nicht im Übergabeprotokoll des Einzugszeitpunkts stehen, weil sie ja verborgen sind. Deswegen stehen sie ja auch nicht im Protokoll des Auszugszeitpunktes. Dass diese Mängel bei Einzug noch nicht vorgelegen haben, müsste der Vermieter nachweisen. Das alles werdet ihr, mit Verlaub, nur in den seltensten Fällen gerichtsfest nachweisen können. Und selbst wenn es verdeckte Mängel wären und ihr nachweisen könntet, dass sie beim Einzug noch nicht da waren und dass sie auch nicht erst nach Auszug entstanden sind, dann würde sich immer noch die Frage stellen, ob nicht einfach vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache vorliegt. --2001:9E8:49FF:EB00:6D08:562F:4A14:3C1F 13:18, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Haus und Grund 2001:9E8:E464:2C00:6D67:64A:6E02:81C1 13:21, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Grundsätzlich ja, § 548 BGB. Die Verjährung (Deutschland) ist aber kein Automatismus, sie muss vom Schuldner als Einrede geltend gemacht werden, siehe § 214 BGB. Der Vermieter kann den Ex-Mieter die Rechnungskopien der Instandsetzung zusenden und ihn um eine Bestätigung bitten, dass er diese Forderungen als noch von ihm zu bezahlen anerkennt. Tut er das, kann der Vermieter den Betrag eintreiben, macht der Ex-Mieter dagegen Verjährung geltend, muss die Differenz zwischen Kaution und Malerkosten ausgezahlt werden.--Chianti (Diskussion) 13:48, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn mir als ehemaligem Mieter Kosten, die nicht im Übergabeprotokoll gestanden haben in Rechnung gestellt worden wären, hätte mein ehemaliger Vermieter erst einmal ein abschlägiges Schreiben erhalten und, wenn es weiterhin eine Forderung gegeben hätte, ein Schreiben eines Anwalts. Die restlichen 500 € Kaution, zzgl. der mittlerweile aufgelaufenen Zinesen daraus und die (wenn sie noch nicht verjährt ist) Rückzahlung der Nebenkosten hätte ich zur Not dann eingeklagt. --Elrond (Diskussion) 13:54, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
So einfach ist das nicht: versteckte, vom Mieter verursachte Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, können durchaus im Rahmen des § 548 BGB geltend gemacht werden. Darüber, ob es sich um solche Schäden handelt und über deren Höhe kann man sich natürlich streiten, auch mit anwaltlicher Unterstützung.
Wenn der Vermieter wegen eines Herzinfarkts im Krankenhaus liegt, ist er "aufgrund höherer Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert" ("alles blieb liegen"). Die Verjährungsfrist verlängert sich in diesem Fall (§ 206 BGB), allerdings nur um die Zeitspanne, während der die "höhere Gewalt" einwirkt. Die ist im geschilderten Fall ("danach war er stur") freilich längst abgelaufen. --Chianti (Diskussion) 16:13, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dass versteckte Mängel aufgetaucht seien, sollte dann aber in der Forderung des Vermieters stehen, Das so einfach Mal so zu behaupten ist nicht möglich, das muss belegt werden. --Elrond (Diskussion) 00:08, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es ist nicht erforderlich, dass (alle) Mängel bei der Übergabe entdeckt werden. Eine abgeschlossene Übergabe bedeutet noch lange nicht, dass der Vermieter die Mängelfreiheit bestätigt hat. Denn sonst müsste man ja bei der Übergabe jeden Rolladen runter lassen, alle Fensterfunktionen durch probieren, jedes Türschloss testen, alle Steckdosen überprüfen usw. Da wäre man ja einen Tag beschäftigt. Alternativ müsste der Mieter unterschreiben, dass keine Mängel bestehen. Was er wohl auch nicht machen wird. --2001:16B8:B889:3800:E267:3239:ED4E:1FED 11:30, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das stimmt bzgl. offener Mängel so nicht. Wenn der Vermieter auf die pflichtgemäße Kontrolle der Mietsache bei Übergabe verzichtet, ist das sein Problem, nicht das des Mieters. Auf Mängel, die erkennbar waren, kann er sich dann nicht mehr berufen. Zu den diversen Beweisproblemen siehe schon oben den sehr guten Beitrag vom 5. Apr. 2024, 13:21. (nicht signierter Beitrag von 2001:9E8:49CB:1600:C4E4:1035:8C58:3F2F (Diskussion) 11:50, 6. Apr. 2024 (CEST))Beantworten

Browserdaten löschen …

… habe ich bei Chrome auf dem Pixel 7pro nun mehrfach hintereinander gemacht. Dennoch fragt er immer wieder, ob ich "grappelity.com" und "theproxy.to" wirklich löschen will. Ich kenne diese Seiten nicht einmal. Wie bekomme ich diese Einträge weg? --2A01:C23:90CE:200:EFFB:D154:E2F8:960E 14:27, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Werden evtl. Cookies angelegt von Apps die intern den Browser verwenden um etwas abzuwickeln? --2A02:8108:280:6120:88F1:BAF3:3B3E:D18C 02:28, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Fischmehl in Autokabeln als Weichmacher?

Ausgelöst durch eine Frage in Diskussion:Steinmarder#Fischmehl in Autokabeln habe ich nach Quellen gesucht, dass Fischmehl als Weichmacher in Kabelummantelungen eingesetzt wird, soweit aber nur eher oberflächliche Erwähnungen in Print- bzw. Onlinemedien gefunden (Links siehe Disku Steinmarder), die mir aber nicht sehr belastbar scheinen. Kennt jemand seriöse Publikationen, z.B. aus der Verfahrenstechnik, die den Einsatz von Fischmehl als Weichmacher beschreiben? Falls ja, handelt es sich dabei um eine bestimmte Chemikalie im Fischmehl? --Burkhard (Diskussion) 19:42, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Fischmehl? Keine Ahnung! Und wieso nur in Autokabeln und nicht in beliebigen anderen Leitungen? Falls es Dir um ein veganes Auto geht: das gibt es wahrscheinlich nicht. Alle möglichen Trennmittel für den Formenbau (Innenverkleidungen und so) können auch tierische Fette enthalten. --2.173.142.43 21:12, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Marder haben schon vor Jahrzehnten gern an Kabeln geknabbert. Kabelumhüllungen waren (und sind) schon lange meistens Weich-PVC. Man könnte wahrscheinlich mittels Dry-Blend auch Fischmehl zusetzen, wie sinnvoll das ist, weiß ich nicht. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:29, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Auch in der Metallverarbeitung, z.B. beim Reiben (Fertigungsverfahren) wird mitunter tierisches Fett verwendet. --Rôtkæppchen₆₈ 22:20, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Marder können genausogut vom typischen Gummigeruch angezogen werden oder von bestimmten Polyurethansorten, die das fischig riechenden Triethylamin enthalten. Bei Additiven zu Naturgummi ist vieles erlaubt und möglich. Da könnte auch etwas marderanziehendes dabei sein. --Rôtkæppchen₆₈ 22:35, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Das halte ich für eine moderne Sage. Die kunststoffverarbeitende Industrie braucht Rohstoffe, die stets die gleichen Eigenschaften haben. Das kann bei einem heterogenen Produkt wie Fischmehl nicht gewährleistet werden (Fettgehalt, Eiweißgehalt usw.). In den USA gibt es etwas ähnliches, dort ist die Ursache für die angeknabberten Kabel angeblich Sojaöl (ob das "Sojabohnen-Auto" von Ford dazu beigetragen hat, darüber kann nur gemutmaßt werden). Gäbe es reputable Quellen, wären die im Artikel Bio-basierter Kunststoff angeführt. --Chianti (Diskussion) 22:53, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Bitte die gestellte Frage beachten - es geht darum, ob die in mehreren Tageszeitungen und anderen Onlinequellen erwähnte Verwendung von Fischmehl als Weichmacher tatsächlich auch in der Verfahrenstechnik beschrieben wird und belegt ist. --Burkhard (Diskussion) 22:22, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Für Weichmacher werden auch verschiedene pflanzliche und tierische Öle verwendet, darunter auch Fischöl: https://publica-rest.fraunhofer.de/server/api/core/bitstreams/0cbe4e0e-8a1d-43ef-b3d3-b7c3b90bf26e/content (PDF-Datei, Seite 20). Fischöl kann insbesondere polymerisiert werden: https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0032386100000306. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:39, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Falsche Formulierung. Weichmacher können auf Basis von Fettsäuren hergestellt werden, diese sind auch in Naturprodukten wie Fischöl oder Pflanzenöl enthalten. 1. ist die Folie im PDF kein Beleg dafür, dass biogene Fettsäuren bereits in der kommerziellen Verfahrenstechnik zur Herstellung von PVC-Weichmachern verwendet werden und 2. selbst wenn Myristinsäure oder Palmitinsäure aus Fischöl als Grundstoffe verwendet würden, würde der Weichmacher nicht nach Fisch riechen. --Chianti (Diskussion) 23:03, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Fraunhofer Umsicht gibt auf S. 20 als Quelle www.oleon.com/rawmaterials.html an - dort wird mir aber nur eine leere Seite angezeigt. Auf Seite 5 desselben PDFs lese ich, dass das "goldene Zeitalter der Ersatzstoffsuche" wohl ab 2000 begonnen hat, biobasierte Weichmacher, soweit sie wirklich eingesetzt würden, dürften also noch nicht sehr weit verbreitet sein. Immerhin nennt das Fraunhofer PDF die interessanten Inhaltsstoffe. --Burkhard (Diskussion) 23:26, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Bei geringen Qualitätsansprüchen werden die Ausgangschemikalien in technischer Qualität verwendet. Da können dann durchaus Verunreinigungen drin sein bzw der Stoff wurde nicht gereinigt. Deswegen halte ich es für möglich, dass da Nebenprodukte drin sind, die sich zu fischig riechenden Aminen zersetzen können. --Rôtkæppchen₆₈ 23:26, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Tabelle in der Präsentation des Fraunhofer-Instituts steht unter den Überschriften Biobasierte Weichmacher - aktueller Entwicklungsstand und deren Einsatzmöglichkeiten, Stand der Technik biobasiert (< 2011) und Öle als Quelle für biogene Rohstoffe. Ich würde deshalb sagen, dass die Tabelle genau die Öle enthält, die vor 2011 als Stand der Technik Quellen für biogene Rohstoffe für Weichmacher waren. Dass die Kabelmäntel nach Fisch riechen, hat im Übrigen niemand behauptet; es geht nur darum, ob sie "Fischmehl" enthalten. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:40, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es wurde immer behauptet, dass der typische Gummigeruch, der nummal fischähnlich ist, Steinmarder anzieht. Da ist es leicht, auf Fischmehl als Zutat zu Kunststoffen oder Elastomeren zu kommen, wie sie in den Motorräumen von Verbrennungs-Kfz vielfach verbaut sind, zumal sich die Details in den oben indirekt verlinkten Referenzen unterscheiden: Mal Zündkabel, mal Kabel, mal Schläuche, mal Gummimatten. --Rôtkæppchen₆₈ 00:37, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Nicht immer, denn in der hiesigen Frage kommen weder Marder noch Fischgeruch vor. --BlackEyedLion (Diskussion) 10:07, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dann mal andersrum gefragt - gibt es Literatur, meinetwegen auch WP:OR, zur Bildung einer solchen Fischmehllegende? --Burkhard (Diskussion) 08:50, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Meine Zeit in der Industrie ist nun schon ein paar Jahre her, daher sind meine Kenntnisse sicher nicht mehr die allerneuesten, decken sich aber mit dem, was in diesem Lexikon dazu geschrieben steht. Kabelummantelungen bestehen zumeist aus PVC, das mit den eben genannten Chemikalien extern weich gemacht wird. Also meist Adipaten (Ester der Adipinsäure), Citrate und Ester der 1,2-Cyclohexandicarbonsäure. Keine dieser Substanzen wird (kommerziell) aus pflanzlichen oder tierischen Fetten gewonnen. Es mag neuere Produkte geben (siehe meine Einlassung oben), aber deren Marktdurchdringung ist dann sicher noch nicht überwältigend. Es gibt in PVC aber weit mehr Substanzen und da fallen mir als erstes die Stabilisatoren ein, die häufig auf Basis von Salzen der Stearinsäure hergestellt werden. Die wiederum ist fettbasiert. Allerdings werden meines Wissens keine ungesättigten Fettsäuren verwendet und Fischöl oder-mehl schon gar nicht. Was sonst noch so alles in PVC drin ist, wissen nur die Entwickler und Hersteller desselben. --Elrond (Diskussion) 09:20, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Karlheinz Trichterle

--46.125.249.113 21:08, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

https://letmegooglethat.com/?q=Karlheinz+Trichterle --Geist, der stets verneint (Diskussion|meine Beiträge) 21:10, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ist Karlheinz Töchterle gemeint? ---2001:871:22B:1C14:C4F2:4DB3:5E3E:E4E5 23:50, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

FS-Theorie - Warum kann ich nur unwesentlich schneller als die Radfahrer fahren? (zum Überholen)

https://www.fuehrerscheintest-online.de/fuehrerscheintest-fragen/frage-1.1.06-201-M --,176.1.132.218 01:25, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

--Rôtkæppchen₆₈ 01:44, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Tacho zeigt 25 km/h. Sieht nach Landstraße aus; ist aber nicht explizit "innerorts" angegeben. --,176.1.132.218 02:00, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn man auf die Antwort klickt, steht da "Führerscheinklassen: G, Mofa". Mofa ist langsam. G gibt es überhaupt nur bei der Bundeswehr, für gepanzerte Radfahrzeuge. Die würden wohl teilweise auch 100 km/h erreichen (und fahren dürfen), wenn auch möglicherweise mit sehr schwacher Beschleunigung. Insoweit scheint mir für Klasse G die Antwort "Weil ich nur unwesentlich schneller als die Radfahrer fahren kann" in dieser Allgemeinheit falsch zu sein. --37.49.29.95 02:32, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wir ham da mal was vorbereitet Fragenkatalog der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung#Vorgaben zur Beantwortung der Fragen: Fragen, die zum Grundstoff gehören, sind mit einem „G“ gekennzeichnet und für alle Führerscheinklassen außer Mofa zu verwenden. Für die Mofa-Prüfbescheinigung wird nur ein Teil an Grundstofffragen (236) angewendet, die einschränkend mit „G, Mofa“ gekennzeichnet sind. --2003:E1:6F4A:A961:9567:119A:6647:5CDA 04:31, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe nicht gefunden, was der Buchstabe M in der Nummer der Frage bedeutet. Hat das etwas mit einer Frage nur für Mofa-Bewerber zu tun? --BlackEyedLion (Diskussion) 10:19, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Frage ist schon seltsam. Die mögliche Geschwindigkeit ist schon eingeschränkt wg. Sichtweite, aber mir scheint die offensichtliche Antwort "Weil der vorgeschriebene Überholabstand nicht eingehalten werden kann" zu fehlen. Grüße Dumbox (Diskussion) 10:39, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Smartphone induktiv aufladen

Ich bekam einen Ladeteller geschenkt. Ich muss da jetzt nur noch mein Smartphone drauf legen und es lädt sich auf. Das finde ich sehr praktisch. Muss ich irgendwas beachten, weil mein Smartphone in einer Hülle steckt, in der auch noch meine Bankkarte und weitere Karten sind?

--2A02:810C:1C0:468B:89A7:587A:AFA6:F97B 08:54, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Ja. Die RFID-Karten können dabei kaputtgehen, weil die durch Qi (induktive Energieübertragung) induzierten Ströme die RFID-Elektronik überlasten können. --Rôtkæppchen₆₈ 10:14, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Deutsch: Wie muss es richtig heissen?

Hier wird formuliert, dass den USA und Israel militärisch beigestanden werden soll („... rechnen offenbar mit einem Angriff ... auf Ziele der USA und Israels noch in den nächsten Tagen“). Klar, dass das so nicht gemeint ist. Vorschläge, wie das (journalistisch „kurz und bündig“) sinngerecht ausgedrückt werden könnte? „In den USA und Israel ...“ wäre sinngerecht, trifft es aber nur teilweise ... --176.7.209.74 11:41, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Für mich ist das richtig. Es handelt sich um einen subjektiven Genitiv, die Ziele gehören (zu) den USA. Genetivus subiectivus. --BlackEyedLion (Diskussion) 11:48, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Bluetooth ASHA Protokoll

in welcher bluetooth version gibt es das asha protokoll


--Prinz999 (Diskussion) 11:30, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Adminrechte

Als Rechtsnachfolger würde die Nachlassverwaltung des Künstlers Erich Reusch vertreten durch die Tochter Simone Reusch eventuelle redaktionelle Adminrechte zu den Inhalten der Beiträge erhalten. Wie könnte man das beantragen oder regeln? --Artservice-nrw (Diskussion) 11:53, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten


Die Wikipedia ist eine freie Enzyklopädie, die nicht von den beschriebenen Personen oder deren Vertretern verwaltet wird. Zeitungsberichte unterliegen ja auch nicht der Kontrolle durch beschriebene Personen. Sachliche Fehler sind mit Verweis auf zitierbare Quellen auf der Diskussionsseite anzumerken (oder im Artikel zu korrigieren, wenn man sich mit den hiesigen Editierrechten und -gepflogenheiten vertraut gemacht hat.). Man lese auch Wikipedia:Interessenkonflikt zur Problematik und andererseits den Chancen bei Artikelmitarbeit durch die dargestellten oder ihnen nahestehende Personen. -- 79.91.113.116 11:59, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Fair Use in Deutschland?

Bitte um Hilfe. Gibt es so etwas wie eine Fair-Use-Klausel auch in Deutschland?
Mir ist natürlich "lex Kalkofe" bekannt. Aber könnte ich im Rahmen einer Persiflage oder zur Kommentierung, Teile eines anderen Werkes (Audio, Audiovisuell, rein graphisch) nehmen, sie sozusagen "zitieren" und dann kommentieren? --2A02:8071:60A0:92E0:E130:DF8:4B42:BFA7 11:55, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

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