Diskussion:Anschlag in Hanau 2020

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Abkürzung

Warum diese komische Konstruktion „Rathjen, im Weiteren R. genannt“? Alle WP-Personenartikel verwenden imn den ArtikelN immer den vollen Namen. --Atc (Diskussion) 22:53, 13. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Die Abkürzung ist sehr sinnvoll und sollte auf alle andere Artikel ausgeweitet werden, die den vollen Namen verwenden. Der wirkliche Name eines Mörders ist enzyklopädisch nicht relevant, wenn dieser nicht anderweitig enzyklopädisch relevant ist. Und die Nennung des vollen Namens im Nachruf ist bei dieser Art von Terrorismus ja genau das, was die Täter oft erreichen wollen: Durch die Nennung Ihres Namens unsterblich zu werden. Das wollen wir ihnen nicht gönnen. --Mixia (Diskussion) 23:49, 13. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Das ist ein typisches Grundschullehrerargument, das einfach nur Schwachsinn ist. Damit soll einfach nur verhindert werden, dass jemand herausfindet, dass sein asozialer Vater, der Leute bedroht, Hans-Gerd Rathjen heißt. --87.177.76.63 20:41, 4. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Völlig absurd, aber passt hervorragend zum Zeitgeist. Die alte Praxis basierte noch auf gesundem Menschenverstand. --Gabbahead. (Diskussion) 11:04, 14. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Das verstehe ich auch nicht. Der vollständige Nachname der Eltern ist aber kein Problem? Fast alle Artikel wo es um Attentäter/Mörder geht (wie bei anderen (Personen-)Artikeln) steht natürlich der volle Name. @Mixia: Gibt es so eine WP-Regel irgendwo dokumentiert? Wenn nicht ändere ich den Artikel. Grüße --Atc (Diskussion) 23:35, 14. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Wirst du nicht, weil die Abkürzung in den meisten Belegen vorgegeben ist. Und der volle Name steht ja im Intro, das genügt. Wird auch in vergleichbaren Artikeln so gehandhabt und war hier ausdrücklich so konsentiert (Diskussionsarchiv).
Hier kommen also schon mindestens drei Wikipediaregeln zur Anwendung: 1. Achten der Belege, 2. Vermeiden von Redundanzen, 3. Achten des sachbezogenen Benutzerkonsenses. Als 4. könnte man auf WP:BNS verweisen. Du suchst dir hier also kurz vor dem Jahrestag zielsicher ein belangloses Detail aus, das zwar den Artikel inhaltlich in keiner Weise verbessern wird, dafür aber garantiert Konflikte erzeugt. Wo das hinführt, weißt du ja. EinBeitrag (Diskussion) 01:05, 15. Feb. 2021 (CET)Beantworten

 Info: Da es sich hier um eine Frage handelt, die nicht nur dieses Lemma hier betrifft, habe ich die Diskussion mal bei Fragen zur Wikipedia aufgemacht. Ich halte es in jedem Fall für schlecht, wenn sowas im Einzelfall ausdiskutiert wird (aktuell ist dieses Lemma, da hat @Atc: recht, eines von wenigen, die nicht durchgängig den vollen Namen des Täters nennen). Wir sollen eine übergreifende, einheitliche Regelung zum Umgang von Namen von Straftätern finden und keine solchen Alleingänge machen. --Politikundwirtschaft (Diskussion) 16:41, 20. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Der Name ist Tobias Rathjen. Es gibt keinen Grund, den Namen des Täters in diesem Artikel nicht zu nennen. Dieser ist in anderssprachigen Wikipedia-Ausgaben offen zu lesen und er steht auch in den externen Verweisen des deutschen Artikels. Wikipedia berichtet nur und macht nicht eigene Politik, und schon gar nicht eine basierend auf Befindlichkeiten irgendwelcher Editoren. Das deutsche Wikipedia sollte sich zudem mit seinen Richtlinien in die Landschaft der Wikipedia-Ausgaben anderer Sprachen weltweit nahtlos einfügen. ♆ CUSH ♆ 19:29, 16. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Die Abkürzung folgt nicht Benutzerbefindlichkeiten, sondern 1. vielen frühen Belegen, die den Nachnamen abkürzen, 2. einem relativen Benutzerkonsens dazu, dem Täter nicht unnötig Bekanntheit zu verschaffen und auch sein Persönlichkeitsrecht un d das seiner Angeörigen zu achten, siehe [1] und [2], Schlusswort: "Einmalige Nennung des vollen Namens reicht i.S.d. enzyklopädischen Vollständigkeit hier vollkommen aus. Weitere Nennung sollte soweit wie möglich vermieden werden." (20:19, 30. Apr. 2020), 3. dem selben Vorgehen in vergleichbaren Artikeln, zB zum Anschlag in Halle (Saale) 2019. Da es keine Wikipediaregel dazu gibt, kann es anderswo anders vereinbart werden; hier aber gilt der gefundene relative Konsens. Bitte achten. EinBeitrag (Diskussion) 17:49, 16. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Reaktionen / Staatliche Maßnahmen: Gesetzesvorhaben 2021

Der SPIEGEL berichtet 12.2.2022 (S. 30 ff.) über den Ablauf eines Gesetzesvorhabens, das vom Bundesinnenministerium im Frühjahr 2021 als eine Reaktion auf das Hanauer Attentat vorgelegt wurde. Der Waffenerwerb und -besitz durch Extremisten und psychisch Kranke sollte eingeschränkt werden. Das Bundeskabinett verabschiedete an 13.4.2021 den Gesetzentwurf. In der Folge hab es jedoch große Anstrengungen von Lobbyisten der Waffenhersteller- und Schützenverbände gegen das Vorhaben. Laut SPIEGEL knickten daraufhin Unionsabgeordnete ein, obwohl die Union das Vorhaben zuvor befürwortet hatte. Im Sommer 2021 wurde das Gesetzgebungsverfahren mit Hinweis auf die anstehende Neuwahl des Bundestages eingestellt. - Ich weiß nicht, ob diese Dinge enzyklopädisch unbedingt zum Artikel Hanauer Attentat gehören, aber der inhaltliche Zusammenhang ist da, und der Artikel berichtet auch über andere Reaktionen der Politik. --Wwwilli (Diskussion) 20:15, 14. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Belege

Vor und zum Jahrestag des Anschlags am 19.2.2021 werden viele Berichte erscheinen. Ich bitte darum, diese hier unsigniert und unkommentiert zu sammeln, damit man erstmal einen Überblick erhält. EinBeitrag (Diskussion) 06:39, 16. Feb. 2021 (CET)Beantworten


2020
2021

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/5539640

Der nun im Juni in der Benjamin-Franklin-Straße angeschossene war ja im Feb. 2020 in der "Arena Bar & Cafe" nicht zugegen. (Said Nesar Hashemi und Hamza Kurtović, starben in der Bar. Warum schreibt taz von Mercedes?)

"Das Warten auf die Polizei und den Krankenwagen habe seinen Sohn zusätzlich traumatisiert, er könne nur noch bei offener Tür schlafen. Jetzt kämen auch die Erinnerungen an den rassistischen Anschlag von 2020 bei ihm und seinem Sohn wieder hoch. „Daran wollte ich mich nicht wieder erinnern. Seitdem habe ich mich selbst verloren“, erzählt der Vater, der der Eigentümer des früheren Kiosks am Kurt-Schuhmacher-Platz – dem zweiten Tatort des Anschlags – war." https://www.fr.de/politik/hanau-attentat-rechtsextremismus-rassismus-schuetze-schuesse-polizei-taeter-reportage-92477584.html

"Bereits vor Jahren hatten das Ordnungsamt und die Polizei festgestellt, dass der Notausgang widerrechtlich verschlossen war. .. Die Stadt Hanau hatte nach Angaben des VGH dem Betreiber aufgrund zahlreicher Rechtsverstöße [wg. wiederholten Betäubungsmittelsicherstellungen in der Arena Bar] aus den Jahren 2016 bis 2018 bereits 2018 den Betrieb der Arena Bar untersagt, was Ende 2019 rechtskräftig wurde. Der Betreiber habe daraufhin das Lokal zum 1. Januar 2020 zum Schein an einen Bekannten verpachtet, sei aber weiter dort als Chef aufgetreten." https://www.hessenschau.de/panorama/zweiter-tatort-bei-hanauer-anschlag-betreiber-von-arena-bar-darf-keine-gaststaetten-mehr-fuehren-v1,hanau-anschlag-bar-betreiber-100.html https://www.hessenschau.de/politik/landtag/attentat-von-hanau-landtag-glaubt-ex-bar-betreiber-nicht-v1,hanau-aussschuss-notausgang-bar-betreiber-100.html

"Die Anzeigeerstatter, zwei Überlebende des Anschlags sowie drei Angehörige eines Getöteten, erheben im Wesentlichen den Vorwurf der fahrlässigen Tötung. ... Er habe den Zeugen E. rausgeschmissen, als er ihn beim Konsum von Drogen beobachtet habe. Der Beschuldigte Ö. gab bei der Durchsuchung spontan an, dass er nur auf dem Papier „Besitzer“ Arena Bar sei. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwaltes betreffend den Anschlag vom 19.02.2020 wurde der G. am 04.03.2020 zeugenschaftlich vernommen. Hier gab er an, dass er die Arena Bar seit dem 01.01.2020 an den Ö. vermietet habe. Er selbst habe eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielautomaten in der Bar. Am Abend des Anschlags sei er angerufen worden. Ihm sei mitgeteilt worden, dass es in seinem Laden eine Schießerei gegeben habe. Daraufhin sei er dorthin gefahren und habe der Polizei gegenüber erklärt, dass er der Eigentümer sei und bei der Sicherung der Videoüberwachungsaufnahmen geholfen." https://cdn.prod.www.spiegel.de/media/e9c39caf-260a-48c3-a2fe-025e5dcd5e20/Presseinformation%20vom%2026.08.2021.pdf

Wer war nun beim Anschlag der verantwortliche Betreiber? Papa G., sein Sohn oder Bekannter Ö.? --Virtualiter (Diskussion) 16:42, 24. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Zurücksetzung

@EinBeitrag: Du hast meine Änderung mit dem Kommentar „Formatierung unnötig, Seitenlink funtionierte tadellos“ zurückgesetzt. Zur Erläuterung der Änderungen:

  • Beim ersten Eintrag handelt es sich nicht um ein Sammelwerk mehrerer Autoren, die Bezeichnung ist nur ein Kapitel des Buches. Deswegen ist die gegebene Zitatiosform irreführend.
  • Beim zweiten Eintrag fehlt ein Leerzeichen.
  • Beim dritten Eintrag ist die Seitenzahl falsch, das Buch hat gar nicht 271 Seiten. Wenn man sich das Inhaltsverzeichnis bei der DNB ansieht, ist 217 richtig.
  • Googles Geschäftsmodell besteht darin, Wissen über Benutzer zu sammeln. Daher ist es generell ungern gesehen, solche Links hinter der Seitennummer zu „verstecken“
  • Bei allen drei Google Links kommt immer die Meldung, das die Seite nicht angezeigt werden kann, beim letzten ist das Buch sogar so gekennzeichnet, dass gar keine Anzeige oder Inhaltssuche möglich ist. Von daher: Der Weg über ISBN-Buchsuche ist viel besser, Google bringt hier wirklich überhaupt keinen Mehrwert

Von daher: Vielleicht überlegst du dir das noch einmal mit der Zurücksetzung? --2A02:1210:7E3A:B200:6128:8374:9D5C:A69B 12:21, 18. Feb. 2024 (CET)Beantworten

  • Das Kapitel aus dem Sammelwerk war und ist korrekt angegeben, so wie es sein soll.
  • Ein fehlendes Leerzeichen ergänzt man ohne Riesenaufwand.
  • Eine Seitenzahl korrigiert man ohne Tamtam.
  • Direkte Seitenzahlen und Seitenlinks "verstecken" nichts.
  • Bei mir funktionieren diese Links alle tadellos. Überprüf also einfach mal deine privaten Browsereinstellungen.
  • Mit ISBNs hat das nichts zu tun, die muss man in jedem Fall angeben, und sie waren ja auch angegeben. Funktionierende Googlebook-Seitenlinks bringen immer den "Mehrwert", einen Beleg direkt anklicken und nachlesen zu können. Denk also nochmal nach, ob deine Löschung sinnhaft war. Spoiler: Nee, war sie nicht. EinBeitrag (Diskussion) 12:33, 18. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Bei mir funktioniert ebenfalls alles. Die Vorlagen-Schubserei war mMn unnötig. Der Kollege ist mir mit seiner Rücksetzung nur kurz zuvorgekommen. Sonst hätte ich zurückgesetzt. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 12:39, 18. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Jahreszahl im Lemma

Hallo, wieso steht eigentlich die Jahreszahl im Lemma? Das vermittelt doch eigentlich, daß es da noch einen anderen Anschlag in Hanau gegeben habe, aber einen entsprechenden Artikel findet man nicht, sondern das entsprechende Lemma leitet auf den umseitigen Artikel weiter. Daß in der Liste von Terroranschlägen in Deutschland seit 1945 auch noch zwei weitere Anschläge aufgeführt sind, die sich in Hanau ereigneten, reicht meinem Verständnis nach nicht dafür aus, die Jahreszahl im Lemma zu nennen. VG --Fit (Diskussion) 13:26, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Die Jahreszahl informiert über das Jahr des Anschlags; erstaunlich, dass man das betonen muss. Es ist mE hochgradig unangemessen, zum vierten Jahrestag des Anschlags plötzlich das völlig unproblematische, korrekte Lemma in Frage zu stellen. Das kann nur als Einladung zu unproduktiven Sinnlosstreits wirken. Als gebe es sonst nichts wichtiges zu verbessern hier. EinBeitrag (Diskussion) 19:23, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Demnach hat man also vollkommen unangemessen ein völlig unproblematisches Lemma wie Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020 zwecks Information über das konkrete Datum des Anschlags nicht gewählt. Wirklich nicht schön! Aber darüber zum vierten Jahrestag des Anschlags plötzlich einen unproduktiven Sinnlosstreit auszulösen, das muß nicht sein, denn es gibt genug andere wichtige Baustellen, wo es etwas zu verbessern gibt. VG --Fit (Diskussion) 19:49, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten