„Diskussion:Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg“ – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 20 Tagen von Derkoenig in Abschnitt eine Leasinganstalt (?)
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:Danke für dein Lob. Ich bin mir nicht sicher, ob Unternehmen zu 100 % passend wäre. Was hälst du von der Fomulierung „ist ein Leasinggeber“? Die Rechtsform mit der Anstalt ist ja schon im Satz enthalten. --[[Benutzer:Derkoenig|Der König]] <small>([[Benutzer Diskussion:Derkoenig#top|Disk.]]·[[Spezial:Beiträge/Derkoenig|Beiträge]])</small> 14:52, 15. Mai 2024 (CEST)
:Danke für dein Lob. Ich bin mir nicht sicher, ob Unternehmen zu 100 % passend wäre. Was hälst du von der Fomulierung „ist ein Leasinggeber“? Die Rechtsform mit der Anstalt ist ja schon im Satz enthalten. --[[Benutzer:Derkoenig|Der König]] <small>([[Benutzer Diskussion:Derkoenig#top|Disk.]]·[[Spezial:Beiträge/Derkoenig|Beiträge]])</small> 14:52, 15. Mai 2024 (CEST)
::Und die Schienenfahrzeuge würde ich auch nicht rausstreichen, der Verkehr nicht ja vermietet, sondern die Fahrzeuge. Was hältst du von folgendem Vorschlag?
::Die '''Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg''' ('''SFBW''') ist ein [[Leasing]]geber des Landes [[Baden-Württemberg]] in der [[Rechtsform]] einer [[Anstalt des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Anstalt des öffentlichen Rechts]], der [[Schienenfahrzeug]]e für den [[Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg]] vermietet.
::--[[Benutzer:Derkoenig|Der König]] <small>([[Benutzer Diskussion:Derkoenig#top|Disk.]]·[[Spezial:Beiträge/Derkoenig|Beiträge]])</small> 15:50, 15. Mai 2024 (CEST)

Version vom 15. Mai 2024, 15:50 Uhr

eine Leasinganstalt (?)

@Derkoenig: Respekt und Anerkennung für diesen fundierten Artikel |
Doch stolperte ich gleich im ersten Satz über die Leasinganstalt – der verlinkte Artikel Leasing erläutert uns dazu nichts. Google verrät uns, dass es in Liechtenstein eine solche gibt, und im österreichischen Deutsch bekannt ist. Für DE fand ich zunächst nur diesen Artikel als Fundstelle.

Bei der Suche nach einem allgemeinverständlicheren Ausdruck komme ich über Leasinggesellschaft (da ist im Artikel Gesellschaft (Gesellschaftsrecht) die „Anstalt“ explizit ausgeschlossen) zum
Leasingunternehmen: Ein Unternehmen (oder Unternehmung) ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit,
Das finden wir abdeckt durch

„In der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) können öffentliche Unternehmen betrieben werden, die öffentliche Aufgaben erfüllen.“

sowie einem Artikel in der Zeitschrift des Instituts für den öffentlichen Sektor e.V.. --KaPe (Diskussion) 11:21, 15. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Danke für dein Lob. Ich bin mir nicht sicher, ob Unternehmen zu 100 % passend wäre. Was hälst du von der Fomulierung „ist ein Leasinggeber“? Die Rechtsform mit der Anstalt ist ja schon im Satz enthalten. --Der König (Disk.·Beiträge) 14:52, 15. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Und die Schienenfahrzeuge würde ich auch nicht rausstreichen, der Verkehr nicht ja vermietet, sondern die Fahrzeuge. Was hältst du von folgendem Vorschlag?
Die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW) ist ein Leasinggeber des Landes Baden-Württemberg in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts, der Schienenfahrzeuge für den Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg vermietet.
--Der König (Disk.·Beiträge) 15:50, 15. Mai 2024 (CEST)Beantworten